Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

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Z / 3 Zwischenverfahren [Rdn 4331]

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V / 7 Verwarnungsverfahren [Rdn 4023]

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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Vorsicht bei der Teilaufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zusammenfassung Ein einheitlicher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag lässt sich später im Regelfall nicht mehr in einen alleinstehenden Gewinnabführungsvertrag ändern. Entsprechende Änderungsvereinbarungen werden als Aufhebung und Neuabschluss interpretiert, was zum rückwirkenden Verlust der steuerlichen Organschaft führen kann. Hintergrund Zur Begründung einer steuerl...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage g... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Norm für die Bestimmung des Gebührenstreitwertes anzuwenden ist, wenn ein Wohnungseigentümer gegen einen angeblichen Beschluss vorgeht, obwohl die Wohnungseigentümer keinen Beschluss gefasst haben. Streitigkeiten im Sinne von § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 WEG Bei WEG-Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 - 3 WEG richten sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.1.3 Feststellungsverfahren (§ 8d Abs. 1 S. 7 KStG)

Rz. 88 Der fortführungsgebundene Verlustvortrag ist gesondert festzustellen (§ 8d Abs. 1 S. 7 KStG). Er ist dazu in der Steuererklärung gesondert auszuweisen. Auf das Feststellungsverfahren finden die gleichen Vorschriften Anwendung, wie auf das Feststellungsverfahren für Verlustvorträge gem. § 10d Abs. 4 EStG.[1] Rz. 89 In dem Feststellungsverfahren wird entschieden, ob die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzungszinsen bei AdV eines Feststellungsbescheids

Leitsatz Wird ein Grundlagenbescheid angefochten und Aussetzung der Vollziehung gewährt, ist für die Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit im Sinne des § 237 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung ausschließlich auf das Ergebnis des gegen diesen Bescheid gerichteten Rechtsbehelfsverfahrens abzustellen. Normenkette § 237 Abs. 1 Satz 2, § 361 Abs. 3 Satz 1 AO Sachverhalt Anlässl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.4 Bedeutung der Zustimmungsersetzung für die Kündigung und einen Rechtsstreit über die Kündigung

Rz. 105 Die Zustimmungsersetzung wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam[1], sofern sich ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss nicht als offensichtlich aussichtslos darstellt[2]. Dabei ist unerheblich, ob man den Beschluss des Arbeitsgerichts einem Leistungsurteil oder einem Gestaltungsurteil gleichstellt.[3] Zieht man die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Prozessuales

Rz. 29 Ein besonderes Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Entscheidungsträgers sieht § 20 KSchG nicht vor. Aufgrund des verwaltungsrechtlichen Charakters der Entscheidung kann der Arbeitgeber nach §§ 51 Abs. 1 Nr. 4, 87 ff. SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor den Sozialgerichten auf Aufhebung oder Abänderung des Verwaltungsakts bzw. auf Verurteilung zum Erla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.3 Beschluss des Arbeitsgerichts

Rz. 98 Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss (§ 84 ArbGG). Wenn es dem Antrag stattgibt, wird die Zustimmung des Betriebsrats durch den Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt. Rz. 99 Verliert der Arbeitnehmer seine Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder die sonst das Zustimmungserfordernis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 Satz 1 KSchG voraussetzende Funktion,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Rechtsform der Entscheidung

Rz. 13 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung.[1] Soweit die Bundesagentur für Arbeit die Kurzarbeit zulässt, ermächtigt sie den Arbeitgeber, einseitig die Vertragsbedingungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse zu ändern. Hierdurch wird dem Arbeitgeber ein ihn begünstigendes Gestaltungsrecht einge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 18 Verfahrensrechtliche Hinweise

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich bei diesen Handlungen um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes handelt.[1] Dabei sind die hier verwendeten Gesetzesbegriffe weit zu verstehen. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wilden Streiks...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 4 Rechtsmittel

Rz. 10 Der Beschluss des Arbeitsgerichts wird grds. sofort rechtskräftig (§ 126 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 122 Abs. 3 InsO); eine Beschwerde an das LAG findet somit nicht statt. Das Arbeitsgericht kann jedoch ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht zulassen. Geschieht dies nicht, so besteht keine Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.[1] Für das a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Rechtsnatur

Rz. 26 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Seit der grundlegenden Änderung seiner Rechtsprechung qualifiziert der BFH die Anrufungsauskunft nicht mehr nur als reine Wissenserklärung (> Rz 8), sondern vielmehr als einen feststellenden > Verwaltungsakt iSd § 118 Satz 1 AO (BFH 225, 50 = BStBl 2010 II, 996 sowie BFH 230, 500 = BStBl 2011 II, 233). Er hat damit einen ‚Gleichklang’ zwisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechtsmittel.

a) Normen. Rn 204 Beim ReS (§ 2 Rn 5) ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln nach §§ 511 II Nr 1, 567 II ZPO, § 61 I FamFG, § 544 II Nr 1 ZPO (früher: § 26 Nr 8 S 1 EGZPO) betroffen. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen wird auf die Kommentierung der zitierten Vorschriften verwiesen. Für die Höhe des Streitwertes gelten nach § 2 die §§ 3 ff. Im arbeitsgerichtlichen Verfahre...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / II. Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen das Berufungsurteil

1. Revision Rz. 150 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Berufungsgerichts ist die in §§ 72 ff. ArbGG geregelte Revision. Es handelt sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit um eine reine, vom Streitwert unabhängige, Zulassungsrevision. Gem. §§ 72 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3a ArbGG ist die Zulassung der Revision in den Tenor des Berufungsurteils aufzunehmen. Rz. 151 Zulass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel des Nebenintervenienten.

Rn 23 Legt der Nebenintervenient Rechtsmittel ein und widerspricht die Hauptpartei nicht, gelten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens als Kosten des Rechtsstreits und sind ausschließlich von der Hauptpartei zu tragen. Widerspricht die Hauptpartei dagegen dem Rechtsmittel und ist das Rechtsmittel erfolglos oder hat es nur aufgrund neuen Vorbringens Erfolg, so sind die Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

1. Unanfechtbarkeit. Rn 59 Die Verweisung ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse der Prozessökonomie sowie zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten und dadurch bewirkter Verzögerungen und Verteuerungen in der Gewährung effektiven Rechtsschutzes unanfechtbar (Abs 2 S 2). Demnach entzieht sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschl und die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel.

I. Erfolglosigkeit des Rechtsmittels. Rn 3 Das Rechtsmittel muss erfolglos geblieben sein. Dazu gehören zunächst die Fälle, in denen das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Eine Kostenentscheidung hat ausnahmsweise dann zu unterbleiben, wenn eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, etwa im Verfahren der Streitwertbeschw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

1. Zuständigkeitsstreitwert. Rn 19 Eine isolierte Beschwerde gegen die Festsetzung des ZuS ist unzulässig. Rechtsmittel können – Statthaftigkeit vorausgesetzt – nur gegen die zu dieser Frage ergehende Entscheidung selbst eingelegt werden (Stuttg NJW-RR 05, 942; Karlsr JurBüro 07, 363; Ddorf MDR 08, 1120; MüKoZPO/Wöstmann § 2 Rz 18 f; Zö/Herget § 3 Rz 7; aA Bremen NJW-RR 93, 1...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IX. Rechtsmittel gegen Abmahnungen

1. Anspruch auf Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte Rz. 277 Nach st. Rspr. des BAG kann der Arbeitnehmer darauf klagen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verbleib der objektiv zu Unrecht erteilten Abmahnung konkrete Beeinträchtigungen für das berufliche Fortkommen erwarten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Bei Rechtsmittel des Bekl.

Rn 22 Der Hauptantrag fällt in der Rechtsmittelinstanz nicht an, nur bei Rechtsmittel des Kl (BGHZ 41, 38). Bei Rechtsmittel des Bekl erfolgt eine Überprüfung des Hauptantrages im Berufungsverfahren nur bei Einlegung einer (Anschluss-)Berufung durch den Kläger.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfolglosigkeit des Rechtsmittels.

Rn 3 Das Rechtsmittel muss erfolglos geblieben sein. Dazu gehören zunächst die Fälle, in denen das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Eine Kostenentscheidung hat ausnahmsweise dann zu unterbleiben, wenn eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, etwa im Verfahren der Streitwertbeschwerde (§ 68 III 2 GKG) oder im PKH-Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 8 Der Nebenintervenient ist nicht berechtigt, ein von der Hauptpartei eingelegtes Rechtsmittel zu beschränken oder zurückzunehmen. In dieser Weise kann er aber mit einem von ihm selbst für die untätig gebliebene Partei eingelegten Rechtsmittel verfahren (BGH NJW 84, 2480 [BGH 28.03.1984 - 3 StR 95/84]). Legen die Hauptpartei und der Streithelfer Rechtsmittel ein und nimmt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36 f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gegenihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 2 Beschlüsse nach § 150, die eine Trennung oder Verbindung aufheben, sind nicht selbstständig anfechtbar und können nur zusammen mit dem Rechtsmittel gegen das verfahrensbeendende Urt angefochten werden. Freilich hat das Rechtsmittel nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruhen kann. Gegen die Aufhebung einer Aussetzung findet die B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 4 Der Streithelfer ist berechtigt, für bzw namens (BGH NJW 97, 2385 f [BGH 16.01.1997 - I ZR 208/94]; 95, 198 f [BGH 04.10.1994 - VI ZR 223/93]; 90, 190) der Hauptpartei Rechtsmittel einschließlich des Einspruchs wie auch der Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren (Schleswig NJW-RR 15, 638 [OLG Schleswig 16.12.2014 - 9 W 182/14]; München NJW-RR 19, 512 [OLG München 22....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Rechtsmittel (§ 97).

Rn 12 Legt die unterstützte Partei ein Rechtsmittel ein, das erfolglos ist, so dass sie nach § 97 I die Kosten des Rechtsmittels trägt, gilt dies auch für den Nebenintervenienten. Soweit bei einem erfolgreichen Rechtsmittel die Kostenentscheidung nach § 97 II ergeht, gilt auch dies kraft der Kostenparallelität für den Nebenintervenienten (Hamm MDR 94, 311 [OLG Hamm 15.12.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung eines Rechtsmittels.

Rn 7 Wird ein Rechtsmittel (ihm gleich gestellt ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG: BAG NJW 08, 1610 [BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07]) oder Einspruch gegen eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist eingelegt, hemmt das den Eintritt der formellen Rechtskraft (S 2). Außerordentliche Rechtsbehelfe wie der Antrag auf Wiede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel.

Rn 6 Nach Auffassung des BGH (Beschl v 3.4.13 – IV ZR 37/12) soll bei Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel jedes dieser Rechtsmittel kostenmäßig gesondert beurteilt werden. Diese Auffassung ist unzutreffend und verstößt gegen den Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung. Es vielmehr entsprechend § 92 zu quotieren oder gegeneinander aufzuheben. Sowohl für die be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel gegen die Durchsuchungsanordnung.

Rn 14 Es gilt das Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG NJW 15, 3432 [BVerfG 16.07.2015 - 1 BvR 625/15]). Zu unterscheiden sind die Rechtsmittel gegen die (unterlassene) Tätigkeit des Gerichtsvollziehers (s Rn 16) von den Rechtsbehelfen gegen die richterliche Anordnung der Durchsuchung. Diese gehört zwar zum Vollstreckungsverfahren, weil ein direkter Konnex mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 8 Dass ein Urkundenprozess durch mehrere Instanzen geführt wird, ist zwar nicht die Regel, kommt aber durchaus vor (s etwa BGHZ 173, 145 und – selber Prozess! – NJW 09, 2886). Wenn dann auch im Nachverfahren Rechtsmittel eingelegt werden, kann der Rechtsstreit insgesamt erheblich verteuert und verzögert werden. Rechtsmittel iSd Abs 3 sind Berufung und Revision. Erstmalige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtsmittel.

Rn 24 Die Rechtsmittel der Streitgenossen, die sich jeweils auf den eigenen Prozess beschränken, sind grds einer getrennten Bewertung zu unterziehen. Rechtsmittelfristen werden entsprechend dem jeweiligen Zustellungszeitpunkt ggü den einzelnen Streitgenossen individuell in Lauf gesetzt. Darum besteht die Möglichkeit, dass ein Streitgenosse die Rechtsmittelfrist versäumt, ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 10 Wie der erlassene Beweisbeschluss ist auch seine Änderung oder Aufhebung selbstständig nicht anfechtbar (Zweibr BauR 05, 910). Ebenso können die Parteien nicht gegen die Ablehnung eines Änderungs- oder Aufhebungsantrags vorgehen, weil sie eine solche nicht beanspruchen können (S 1; Karlsr OLGR 03, 225, 226). Möglich bleibt jedoch eine Rüge iRd Rechtsmittels gegen das U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels.

Rn 12 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung gehört nicht mehr zum Instanzenzug. Diese Prüfung findet zwischen den Instanzen statt, es kann für diese außergerichtliche Tätigkeit nur Beratungshilfe bewilligt werden (BGH FamRZ 07, 1088).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIX. Rechtsmittel, Wiederaufnahme (§§ 511–591).

Rn 29 Diese Regelungen sind nicht anwendbar. Rechtsmittel sind im schiedsgerichtlichen Verfahren grds nicht vorgesehen. Die Regeln über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind durch das Aufhebungsverfahren gem § 1059 ersetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel (Abs 5).

Rn 5 Abs 5 eröffnet gegen den Beschluss über die Anordnung von Zwangsmaßnahmen die sofortige Beschwerde nach den §§ 567–572 ZPO. Das Rechtsmittel hat aufschiebende Wirkung (§ 570 I ZPO). Der Zwangsvollstreckungsbeschluss nach IV enthält zwar kein Zwangsmittel im klassischen Sinn, aber auch gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde nach V eröffnet (P/H/Hammer Rz 34).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 57 FamFG – Rechtsmittel.

Gesetzestext Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen sind nicht anfechtbar. Dies gilt nicht in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 und auch nicht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs auf Grund mündlicher Erörterungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 46 ZPO – Entscheidung und Rechtsmittel.

Gesetzestext (1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet sofortige Beschwerde statt. A. Entscheidungsgrundsätze. Rn 1 Wie auch bei sonstigen Entscheidungen hat ein Befangenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 252 ZPO – Rechtsmittel bei Aussetzung.

Gesetzestext Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. A. Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 133 GVG – [Rechtsmittel].

Gesetzestext In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde. A. Vorbemerkung. Rn 1 § 133 ist neu gefasst durch Art 22 Nr 15 FGG-RG v 17.12.08 (BGBl I, 2586). Die seit 1.9.09 geltende Neufassung trägt der Änderung des Rechtsmittelr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 3 Der Ergänzungsbeschluss ist eine selbstständige Endentscheidung (§ 38 I) über einen noch nicht beschiedenen Gegenstand. Daher ist der Ergänzungsbeschluss selbstständig mit der sofortigen Beschwerde (§ 58) anfechtbar. Ist allerdings die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, so findet auch gegen den Ergänzungsbeschluss kein Rechtsmittel statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 3 Ein die Berichtigung ablehnender Beschluss ist (isoliert) unanfechtbar (III 1). Evtl Mängel des ursprünglichen Beschlusses müssen mit Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss angegriffen werden. Ein Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, ist mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (III 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 336 ZPO – Rechtsmittel bei Zurückweisung.

Gesetzestext (1) 1Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. 2Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden. (2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar. A. Entstehungsgeschichte und Normzweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein Rechtsmittel etwa gegen die Weigerung des gem § 24 II Nr 2, 3 RpflG zuständigen Rechtspflegers, eine entsprechende Erklärung zu Protokoll aufzunehmen, besteht grds nicht, allenfalls in Gestalt einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Es handelt sich insoweit nämlich nicht um eine Entscheidung iSv § 11 II RPflG, die mit der Erinnerung angreifbar wäre (MüKoZPO/Deubner Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 6 Lehnt das Gericht die Genehmigung des Vergleichs durch Beschluss ab, so ist die Rechtsbeschwerde unter den in § 574 Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2 und 3 ZPO genannten Voraussetzungen zulässig. Bei Genehmigung gibt es für die Parteien kein Rechtsmittel; für die angemeldeten Verbraucher besteht die Austrittsmöglichkeit gem § 10.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 117 FamFG – Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen.

Gesetzestext (1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf vo...mehr