Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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zfs 01/2022, Fahrtenbuch; F... / Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Fall einer bereits durch Zeitablauf und Befolgung erledigten Fahrtenbuchauflage. 2. Im Anwendungsbereich des § 31a StVZO gilt ebenso wie in Bußgeldverfahren, dass die Gerichte und die Verwaltungsbehörden ihren Entscheidungen die mittels standardisierter Messverfahren gewonnenen Messergebnisse zugrunde legen ...mehr

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V / Videovernehmung in der Hauptverhandlung [Rdn 3900]

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§ 1 Grundlagen und Einführung / a) Abgrenzung Gemeinschafts-/Sondereigentum

Rz. 101 (Vgl. Rdn 41). Klarheit hinsichtlich der zulässigen Eigentumsverhältnisse an Außentüren und -fenstern sowie Ver- und Entsorgungsleitungen hat erst eine Reihe von BGH-Entscheidungen geschaffen (m.w.N. vgl. § 3 Rdn 11). Auf deren Grundlage sind die meisten diesbezüglichen Abgrenzungskataloge (vgl. Rdn 41) in grundbuchlich vollzogenen Teilungserklärungen, älteren Formul...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Aspekt der Vermeidbarkeit der Spekulationssteuer

Erst recht kritisch zu sehen sind die BGH-Thesen in Bezug auf den Abzug einer fiktiven Spekulationssteuer; denn damit wird die Besonderheit übersehen, dass Spekulationssteuern durch Abwarten der gesetzlichen Spekulationsfristen von einem bzw. zehn Jahren (§ 23 EStG) vermieden werden können[91] und regelmäßig auch durch Abwarten mit der Veräußerung vermieden werden. Folglich ...mehr

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V / Verlesung von Protokollen, Geständnisprotokolle [Rdn 3494]

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N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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B / Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 1054]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage [Rdn 3475]

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 15. Nutzungsbestimmungen

Rz. 16 Die Frage nach der zulässigen Nutzung von Sondereigentumseinheiten ist ein Problem, zu dem wohl die meisten Entscheidungen im Wohnungseigentumsrecht ergangen sind und weiterhin ergehen. Inwieweit Nutzungsangaben in der rein dinglichen Teilung (Festlegung als Wohn- oder Teileigentum), in der Gemeinschaftsordnung oder auch lediglich in den Aufteilungsplänen bindende Ver...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / b) Anwaltliche Vor- und Nachbefassung

Rz. 34 Wie im vorherigen Abschnitt gesehen, spielt die anwaltliche Vor- und Nachbefassung für die Frage eines möglichen Tätigkeitsverbots ebenfalls eine entscheidende Rolle. Hier ist aber die unterschiedliche Ausrichtung der Normen zu berücksichtigen. Betrifft die Vorschrift von § 43a BRAO Fälle, in denen eine gleichzeitige oder vorangegangene anwaltliche Tätigkeit erfolgt i...mehr

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 3631]

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Problem: Vergleich mit der Veräußerung vor dem Stichtag

Ein weiteres Problem beim Abzug der latenten Steuer liegt darin, dass es damit zur Ungleichbehandlung von im Grunde gleichen Fällen kommen kann. Für die Annahme des BGH, dass es irrelevant sei, ob der betreffende Vermögensgegenstand tatsächlich veräußert werden soll oder nicht, könnte auf den ersten Blick zwar sprechen, dass die Fälle mit und ohne Veräußerung damit hinsichtl...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Rechtliches Betreuungsdefizit

Rz. 97 Bis in die 1970er Jahre wurden Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen überwiegend von einem juristisch nicht geschulten Mitarbeiter des aufteilenden Eigentümers konzipiert und anschließend (§ 8 WEG) vom Notar lediglich beglaubigt. Auch heute noch sind von Fachanwälten begleitete Entwürfe für Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen die absolute Ausnahme....mehr

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V / Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5000]

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Unzulässige Vermischung von objektiver Wertermittlung und subjektiven Faktoren

Ein weiteres Problem ist, dass der BGH objektive und subjektive Faktoren der Wertermittlung miteinander vermischt, womit letztlich auch das Stichtagsprinzip umgangen wird. Nach einhelliger Meinung ist bei der Wertermittlung auf den vollen, wirklichen Wert bzw. den objektiven Verkehrswert der Vermögensgegenstände abzustellen.[81] Für diesen Wert ist es jedoch irrelevant, ob e...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / 2. Im Abänderungsverfahren, insbesondere Risiko der Präklusion mit dem Einwand der Herabsetzung oder Begrenzung/Befristung im Falle der Nichtthematisierung im Ausgangsverfahren

Eine im Ausgangsverfahren unterbliebene Befristung oder Herabsetzung des Ehegattenunterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b BGB kann der Unterhaltsschuldner im Wege des Abänderungsantrags nur erreichen, wenn sich die Unbilligkeit erst aus nach Schluss der Tatsachenverhandlung im Ausgangsverfahren eingetretenen (ggf. weiteren) Gründen, d.h. aus einer Änderung der für die Bil...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.2 Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich

Ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, ist für den Unternehmensbegriff des KSVG laut BSG unerheblich. Selbst wenn gar kein Gewinn erzielt werden soll oder ein Verlust erwirtschaftet wird, kann die Abgabepflicht bestehen (BSG Urteil vom 20.3.1997, Az. 3 RK 17/96): Zitat Der Begriff des ‘professionellen’ Vermarkters findet sich im Gesetz nicht. (...) Der Begriff de...mehr

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A / Aussetzung wegen veränderter Sach-/Rechtslage [Rdn 607]

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Zeitlich gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 10 Sowohl bei Neu- als auch Altbauten besteht oft der Bedarf nach einer möglichst flexiblen und zukunftsoffenen Sondernutzungsrechtszuweisung, insbesondere von Stellplätzen und Kellerräumen. Dadurch kann ein aufteilender Eigentümer oder Bauträger auf Erwerberwünsche, z.B. hinsichtlich der Auswahl des Stellplatzes, oder auf veränderte Gegebenheiten reagieren. Nachträglich...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Anrechnung mehrerer Gebühren, § 15a Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 43 Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: (2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag de...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / d) Rechtsfolgen bei einem Formverstoß

Rz. 27 Ein Verstoß gegen die Formvorschriften von § 3a Abs. 1 S. 1, 2 RVG hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt aus der fehlerhaften Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern darf, § 4b S. 1 RVG. Der Formmangel führt hingegen nicht zur Nichtigkeit der Vereinbarung.[41] In dem Kontext kann sich für den Rechtsanwalt die entscheidende Frage stelle...mehr

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V / Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3749]

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 2. Bauabschnittsweise Errichtung

Rz. 64 Bei der bauabschnittsweisen Errichtung von Großanlagen besteht oft mittelfristig noch keine Klarheit über die endgültige Bebauung. Zunächst werden z.B. ein oder zwei Wohnblöcke errichtet; der Bauträger möchte sich jedoch vorbehalten, auf der noch frei bleibenden Grundstücksfläche weiteres Wohn- oder Teileigentum zu errichten. Man glaubte früher, die bauabschnittsweise...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 246 BewG wurde durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt. Die Gesetzesbegründung für diese Vorschrift lautet wie folgt:[3] § 246 Absatz 1 Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke und die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken in Absatz 1 folgt im Wesentlichen der Regelung in § 72 BewG. Danach liegt ein unbebautes Grundstück vor, ...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Grundsätze

Rz. 107 Bei jeder Teilungserklärung ist das Bestandsinteresse der gegenwärtigen oder zukünftigen Eigentümer gegen die erforderliche Zukunftsoffenheit abzuwägen. Handelt es sich um eine reine Vorratsteilung im eigenen Bestand, genügt zwar der Hinweis auf notwendige Anpassungen im Falle zukünftiger Veräußerungen. Sinnvoll ist es aber auch hier, anhand der Pläne und Gegebenheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sac... / II. Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab

Rz. 22 [Autor/Stand] Der nachfolgend aufgezeigte Prüfungsmaßstab orientiert sich streng an der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG. Für Art. 18 Abs. 1 SächsVerf gilt jedoch derselbe Maßstab, weil wortgleiche Grundrechte in den Landesverfassungen einheitlich und in Übereinstimmung mit den bundesverfassungsrechtlichen Grundrechten konkretisiert werden müssen (vgl. Ar...mehr

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Vieheinheiten

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in VE erfolgt gem. § 241 Abs. 1 Satz 3 BewG nach dem Futterbedarf. Dieser Futterbedarf für eine bestimmte Zeit ist je nach Art des Tieres verschieden. Dies muss bei der Umrechnung berücksichtigt werden. Der jeweilige Bedarf wird über die Anlage 34 zum BewG allgemeingültig festgelegt. Rz. 51 [Autor/Stand] Auch ...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Die Berücksichtigung des Tax Amortisation Benefit

Ein weiterer Aspekt, auf den der BGH bislang nicht eingegangen ist,[41] betrifft bei der Unternehmensveräußerung die steuerliche Abschreibungsfähigkeit des Kaufpreises für den Unternehmenskäufer, soweit es um eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen geht. Die Aufdeckung der stillen Reserven beim Veräußerer führt zugleich zu erhöhten Anschaffungskosten beim Erwerb...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / b) Lösung über Berücksichtigung der wirtschaftlichen Steuerlast als Verbindlichkeit

Im Schrifttum wurde als mögliche Lösung vorgeschlagen, die Steuerlast hier in allen Fallvarianten als Abzugsposten zu berücksichtigen, also unabhängig davon, ob bzw. wann die Steuerverbindlichkeit im Rechtssinne entsteht. Danach könnte auch derjenige, der die Veräußerung kurz vor dem Stichtag vornimmt, die Steuer abziehen bzw. als Verbindlichkeit im Sinne der §§ 1374, 1375 B...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 7. Verteilung von Kosten

Rz. 78 Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG sieht vor, dass die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kost...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / A. WEG-Reform – Das Wichtigste in Kürze

Rz. 1 Am 1.12.2020 ist mit dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) die lange erwartete Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft getreten (WEG-Reform).[1] Das neue Gesetz war am 16.10.2020 bes...mehr

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 4702]

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FoVo 08+09/2022, Zwangsvoll... / 2 II. Die Grundsätze der Entscheidung

BGH: Vollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Zwar ist der auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung i.S.d. § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO gerichtete Zwangsmittelantrag zulässig. Jedoch hat das OLG die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. Die Zwangsvollstreckung findet im Streitfall nach §...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

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A / Abtrennung von Verfahren [Rdn 336]

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AGS 01/2022, Keine Kostenen... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des VIII. ZS des BGH, die der st. Rspr. auch der übrigen Zivilsenate des BGH entspricht, begegnet Bedenken. Diese werden verdeutlicht, wenn man einen Blick auf die entsprechenden Kosten richtet. 1. Verfahren erster Instanz Das Verfahren über die Aussetzung des Rechtsstreits gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG als Zwischenstreit zum Rechtszug und löst bei de...mehr

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A / Abstimmungsgespräch in umfangreichen Verfahren [Rdn 322]

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.3.1 Begriff der Theater-, Gastspiel- oder Konzertdirektion

Durch die weite Fassung des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KSVG trifft die Abgabepflicht eine Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen. Dies liegt insbesondere an der Einbeziehung "sonstiger Unternehmen" neben den Theater-, Gastspiel- und Konzertdirektionen in die Abgabepflicht. Eine einschränkende Auslegung des Begriffs der sonstigen Unternehmen lehnt das BSG in seiner Rechtsprec...mehr

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Z / Zeuge, Vernehmung, Allgemeines [Rdn 4151]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bedeutung der Abgrenzung der Tierhaltung

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 241 BewG über die Abgrenzung der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu rechnenden Tierbestände hat grundsätzlich die gleiche Bedeutung und Auswirkung wie die Abgrenzung jedes anderen Wirtschaftsguts in Bezug auf die Frage, ob es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt oder die Wirtschaftsgüter einer anderen Vermögensa...mehr

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Vorwort

In der vorliegenden 2. Auflage wurde das Werk inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellen Gesetzesreformen (BRAO-Reform,[1] Legal-Tech-Reform[2] sowie das Kostenrechtsänderungsgesetz[3]) sind berücksichtigt worden. Insbesondere § 1 und hier der Bereich Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten und die Vermeidung von Interessenkollision und dem Verlust des Gebührenans...mehr

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T / Telefonüberwachung, betroffener Personenkreis [Rdn 4303]

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A / Ablehnung von Schöffen [Rdn 183]

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Z / Zeuge, Zeuge vom Hörensagen [Rdn 4236]

Rdn 4236a Literaturhinweise: Backes, Abschied vom Zeugen vom Hörensagen, in: Festschrift für Ulrich Klug, Band II, S. 447 Detter, Der Zeuge vom Hörensagen – eine Bestandsaufnahme, NStZ 2003, 1 Geppert, Der Zeuge vom Hörensagen, Jura 1991, 538 Eisenberg, Anmerkung zur Entscheidung des LG München I vom 11.9.2019 – 23 Ns 453 Js 125721/18 – Anforderungen an die Beweiswürdigung bei ...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / a) Entstehungsgeschichte des WEG

Rz. 91 Der Gesetzgeber des BGB hat das seinerzeit verbreitete Stockwerkseigentum als eine "Regelwidrigkeit, deren Aufnahme in das BGB "nicht räthlich ist",[165] angesehen. Nach § 94 BGB gehört ein Gebäude zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks (§ 93 BGB) und kann nicht Gegenstand selbstständiger Rechte sein.[166] Nach dem zweiten Weltkrieg war offenbar, dass zur W...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Nutzungsangaben in Plänen

Rz. 102 In den von Architekten erstellten Bauantragsplänen für Neubauten sind regelmäßig Nutzungsangaben enthalten ("Laden", "Restaurant", "Wohnung", "Abstellraum" usw.). Bei der Aufteilung von Altbauten werden gerne die seinerzeitigen Bauantragspläne verwandt, die den heutigen soziokulturellen und technischen Randbedingungen nicht mehr entsprechen ("Kohlelager", "Kartoffelk...mehr

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Vorwort zur 1. Auflage

Dieses Buch basiert auf meinen Jahresberichten im "notar", langjähriger Referententätigkeit und deutlicher Erweiterung der Beiträge zu Kersten/Bühling (§ 58) bzw. Hinz u.a. (S. 587 ff.). Ich danke deren Verlagen für die Genehmigung der Übernahme von einigen Grundmustern. Last but not least liegen (teils leidvolle) praktische Erfahrungen zugrunde. Meine Mitarbeiter (ihnen geb...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Dieselbe Rechtssache

Rz. 14 Unter eine Rechtssache fällt jede rechtliche Angelegenheit, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt oder erledigt werden soll.[24] Ob dieselbe Rechtssache vorliegt, bestimmt sich nach dem sachlich-rechtlichen Inhalt der anvertrauten Angelegenheit.[25] Entscheidend ist, dass das anver...mehr