Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 32 Mediation / G. Kosten/Honorar

Rz. 16 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Eingangsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteue...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Abgrenzung zu Nrn. 2300, 3100 VV RVG

Rz. 7 Ob ein Mandat nach § 34 RVG oder ein Mandat nach Nr. 2300 oder Nr. 3100 VV RVG vorliegt, hängt von dem Auftrag des Mandanten ab. Rz. 8 Die Abgrenzung zum Prozessmandat (Nrn. 3100 f. VV RVG) dürfte keine Probleme bereiten. Erteilt jemand z.B. den Auftrag, Scheidungsantrag einzureichen, wird ihm die Auskunft gegeben, dass er noch nicht lange genug getrennt gelebt hat, und...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / III. Weitere Hinweise in Vereinbarungen

Rz. 39 Es ist empfehlenswert, in die Gebührenvereinbarung aufzunehmen, dass das vereinbarte Honorar möglicherweise nicht oder nicht in voller Höhe von einer Rechtsschutzversicherung oder von einem eventuell erstattungspflichtigen Gegner gefordert werden kann.mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 4. Vereinbarte Gebühren und weitere Gebühren, insbesondere die Einigungsgebühr

Rz. 27 Die Beantwortung der Frage, ob neben dem vereinbarten Honorar für die Beratung im Falle einer Einigung, an der der Anwalt mitgewirkt hat, die Einigungsgebühr verlangt werden kann, hängt von der Auslegung der Vereinbarung ab.[17] Auch in diesem Fall ist dringend zu empfehlen, in die Vereinbarung den Hinweis aufzunehmen, dass weitere Gebühren nach dem RVG anfallen könne...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / A. Anwendungsbereich

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zutreffend legt das BG seiner Entscheidung zugrunde, dass der Rechtsschutzfall erst in versicherter Zeit durch die Weigerung der Bank eingetreten ist, die Wirksamkeit des vom Kl. erklärten Widerrufs anzuerkennen." Für die Festlegung des dem Vertragspartner des VN vorgeworfenen Pflichtenverstoßes i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) ARB 2008 ist der Tatsachenvortrag entsche...mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / Leitsatz

Die sog. Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) ist intransparent. BGH, Urt. v. 4.7.2018 – IV ZR 200/16mehr

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zfs 9/2018, Pießkalla/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2018, 936 Seiten, 94 EUR, ISBN 978-3-8240-1469-9

Das Praxishandbuch "Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU", erschienen beim Deutschen Anwaltverlag, liegt in der nunmehr 6. Auflage vor. Wie auch die Vorauflagen ist das bereits gut am Markt eingeführte Werk vorwiegend auf den verkehrsrechtlich tätigen Rechtsanwalt zugeschnitten. Die insgesamt 934 Seiten umfassende Darst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Alg bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VII. Vorschuss und Rechtsschutzversicherung

Rz. 161 Der RA hat keinerlei Vertragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat den Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen; daher kann nur der Auftraggeber Ansprüche gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend machen. Die Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung, das Einholen der Kostendeckungszusage, die Übersendung...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 39 Viele Auftraggeber sind rechtsschutzversichert. Der Auftraggeber glaubt dann, dass die Vergütung des von ihm beauftragten RA unproblematisch ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass seine Rechtsschutzversicherung die Zahlung der Vergütung übernimmt. Rz. 40 Genau dies ist trotz bestehender Rechtsschutzversicherung aus vielerlei Gründen nicht der Fall. So kann es sein,...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / C. Rechtsschutzversicherung

I. Allgemeines Rz. 146 Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist? Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Se...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und Rechtsschutzversicherung

A. Beratungshilfe I. Allgemeines Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausna...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / f) Beratung und Rechtsschutzversicherung

Rz. 140 Fast jedes Rechtsschutzversicherungsunternehmen erstattet andere Sätze für den Fall einer anwaltlichen Beratung. Hier gibt es keine allgemeingültigen Zahlungsbeträge. Regelmäßig wird aber kein höherer Betrag als 190,00 EUR durch die RSV gezahlt. Der Auftraggeber kann durch den RA nicht zutreffend darüber informiert werden, ob und in welcher Höhe eine Erstattung durch...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Rechtsschutzversicherung

Rz. 75 Hat eine Rechtsschutzversicherung eine sog. Kostendeckungszusage erteilt, so zahlt diese anstelle des Auftraggebers die gesetzliche Vergütung des RA. Im gerichtlichen Verfahren zahlt die Rechtsschutzversicherung (RSV) auch die Kosten der Gegenseite, wenn der Auftraggeber unterliegt und die Gerichtskosten. Rz. 76 Der Mandant bleibt alleiniger Vergütungsschuldner. Zahlt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Revisionsverfahren und Rechtsschutzversicherung

Rz. 561 Hat die Rechtsschutzversicherung Kostendeckungszusage für das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisionsverfahren auch eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 502 muss bei der Rechtsschutzversicherung erneut um Kostendeckung nachgesucht werden....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Rechtsschutzversicherung

Rz. 968 Hat der RA mit einem Auftraggeber, der rechtsschutzversichert ist, eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so muss die Versicherung nicht die vereinbarte Vergütung zahlen. Die Rechtsschutzversicherung schuldet nur die gesetzliche Vergütung, in dieser Höhe wird eine Leistung erfolgen. Die weiteren Beträge schuldet der Auftraggeber. In den hier abgebildeten Mustern ist ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Anwaltswechsel und Rechtsschutzversicherung

Rz. 428 Ist der Auftraggeber rechtsschutzversichert und beabsichtigt, den Anwalt zu wechseln, so sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten (besser: Vergütung) für die Hinzuziehung eines Anwalts zahlt. Sind beim Erstanwalt schon sämtliche infrage kommenden Gebühren entstanden, zahlt die Versicherung nicht erneut an Sie. Rz. 429 Praxist...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / I. Allgemeines

Rz. 146 Kennen Sie die Werbung einer der großen Rechtsschutzversicherer, die damit wirbt, dass diese Rechtsschutzversicherung "Anwalts Liebling" ist? Bei einem Neumandat schleicht sich mitunter ein Gefühl der Sicherheit in vergütungsrechtlicher Hinsicht ein, wenn der Mandant seine Rechtsschutzversicherungs-Card "zückt". Der Mandant fühlt sich auf der sicheren Seite, weil er g...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Ablehnung der Kostendeckung

Rz. 156 Eine Rechtsschutzversicherung ist, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, auf eine "satte" Gewinnerzielung ausgerichtet. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn die Rechtsschutzversicherung sich darin übt und versucht, Gebühren eigenmächtig zu kürzen. Oft verkennt sie dabei, dass nicht die Rechtsschutzversicherung sondern der RA gem. § 14 RVG die Gebühr unter Berücksicht...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA besteht. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsproblem mehrere Anwälte und Rechtsschutzversicherung

Rz. 322 Für den Fall, dass der Auftraggeber mehr als einen Anwalt beauftragt hat (Prozessbevollmächtigter/Unterbevollmächtigter), zahlt auch eine Rechtsschutzversicherung nicht die gesamte Vergütung beider RA. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben bedingungsgemäß (Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen = ARB) vereinbart, dass eine Zahlung für einen weiteren RA nur erfol...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Kostendeckungszusage

Rz. 147 Die überwiegende Zahl der RA klärt die Kostendeckungsfrage für die anwaltliche Tätigkeit mit der Rechtsschutzversicherung für den Mandanten als einen kostenlosen Service. Dabei weiß der Mandant i.d.R. nicht einmal, dass diese Tätigkeit einen eigenen Vergütungsanspruch des RA begründet. Er geht vielmehr davon aus, dass diese Leistung als eine Art Nebentätigkeit in sei...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Übersendung der Kostendeckungsanfrage

Rz. 154 Die Übersendung der Kostendeckungsanfrage sollten Sie (allein schon aus Kostengründen) entweder via Telefax oder "online" (einige Versicherer bieten die Online-Kostendeckungsanfrage bereits an) bewirken. Diese Übersendungsformen sind effizienter, schneller und kostengünstiger als die Übermittlung auf dem Postweg. Rz. 155 Einige Rechtsschutzversicherungen bieten danebe...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / B. PKH/VKH

I. Allgemeines Rz. 66 Ein in der Praxis wichtiges Arbeitsgebiet ist die PKH/VKH (zukünftig nur noch PKH) sowie der Umgang mit Mandanten, die u.U. einen Anspruch auf PKH haben. In diesem ­Kapitel ist dieses Thema mit der Hilfe von Beispielen und Musterformularen den Kanzleimitarbeitern eine Orientierungshilfe und Unterstützung, die evtl. in der Praxis bisher gar nicht oder seh...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / A. Beratungshilfe

I. Allgemeines Rz. 1 Wie stellen Sie sich den "idealen Mandanten" vor? Das ist gewiss ein zahlungskräftiger, zahlungswilliger, zufriedener Mandant und wenn er dazu unkompliziert und freundlich ist, umso besser. Wenn es diesen Mandanten – gerade im Hinblick auf die Zahlungsfreudig- und -willigkeit – gibt, so ist dieser "Exot" in einigen Kanzleien eher die Ausnahme, denn sehr vi...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Antragstellung/Zuständigkeit

1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, s...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Rechtsmittel

1. Allgemeines Rz. 138 Das Gericht der Hauptsache entscheidet über den Antrag auf Bewilligung von PKH durch Beschluss (§ 127 Abs. 1 ZPO). 2. Form und Frist Rz. 139 Weist das Gericht den PKH-Antrag zurück, kann der Beschluss, bis auf eine Ausnahme, auf die noch eingegangen wird, binnen einer Notfrist von einem Monat seit Zustellung mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IV. Möglichkeiten der Antragstellung

1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rec...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Erfolgsaussicht/Mutwilligkeit

Rz. 85 Zwei weitere wesentliche Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH sind a) Erfolgsaussicht Rz. 86 Mit seinem Antrag auf Bewilligung von PKH reicht der Antragsteller auch die Klage oder den Antrag ein, für den er PKH begehrt. Dabei kann es sich um...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Das Gericht der Hauptsache entscheidet über den Antrag auf Bewilligung von PKH durch Beschluss (§ 127 Abs. 1 ZPO).mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 45 Wird der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe abgelehnt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Beschluss Erinnerung einzulegen (§ 7 BerHG). Die Erinnerung kann schriftlich oder mündlich beim AG eingelegt werden, das den Beschluss erlassen hat.mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Frist

Rz. 98 Eine gesetzliche Frist, innerhalb welcher ein Antrag auf PKH gestellt werden muss, ist nicht gegeben. Das bedeutet aber nicht, dass PKH für einen Rechtsstreit beantragt werden kann, der beendet ist. Die PKH umfasst nicht die nachträgliche Erstattung von Prozesskosten.mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Zuständigkeit

Rz. 21 Zuständig ist das AG, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das AG zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis für die Beratungshilfe besteht.mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Vergleich/Einigung unter Widerruf

Rz. 286 Gerade in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz werden Vergleiche unter dem Vorbehalt des Widerrufs geschlossen. Dies liegt oft daran, dass der RA noch Rücksprache mit seinem Auftraggeber über die erzielte Einigung halten will und sein ausdrückliches Einverständnis einholen möchte. Manchmal muss der erzielte Vergleich auch der Rechtsschutzversicherung des Auftra...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VIII. Wirkung der Beratungshilfe + Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Sofern Beratungshilfe bewilligt wird und die Beratung durch einen RA erfolgt (Ausnahme: Hamburg und Bremen, s.o.), trägt die Landeshauptkasse die Kosten der anwaltlichen Vergütung. Vergütungsschuldner ist die Staatskasse und nicht der Mandant. Rz. 53 Der Vergütungsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Vergütung für die Beratungshilfe Nr. 2500 ff. VV RVG. Rz. 54 In...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. Bewilligungsfähige Rechtsgebiete und Beratungspersonen

Rz. 46 In alle Rechtsgebiete, wie z.B. dem Zivil-, Arbeits-, Sozial- oder Strafrecht, wird Beratungshilfe bewilligt. Der bisherige Katalog mit Ausschluss des Steuerrechts wurde durch die Reform 2014 aufgehoben. Rz. 47 Das Privileg der Rechtsanwaltschaft zur alleinigen Beratung wurde teilweise aufgeweicht. Grundsätzlich erfolgt die Beratung gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BerHG zwar noch...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung

Rz. 71 § 114 ZPO (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die grenzüberschre...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Form des Antrags auf Bewilligung von PKH

Rz. 97 Den Antrag auf Bewilligung von PKH kann der Antragsteller schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Prozessgerichts stellen. Ebenso kann der Antrag auch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Protokollierung des Antrages. Stellt der Antragsteller einen schriftlichen Antrag, so muss dieser Antrag von dem Antragsteller,...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / b) Mutwilligkeit

Rz. 92 Von Mutwilligkeit spricht man, "wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (vgl. Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn 30, m.w.N.). Mutwillig handelt danach, wer den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet (Zöller/Philippi, § 114 ZPO Rn 34, m.w.N.)." Rz. 93 Beispiel 3: Die Ehefrau unser...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Formular

Rz. 99 Sofern ein PKH-Antrag gestellt werden soll, muss neben der Klage/dem Antrag und dem Antrag auf Bewilligung von PKH bei dem Gericht ein von dem Kläger/Beklagten und Antragsteller ausgefülltes Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" bei dem Prozessgericht eingereicht werden (§ 117 ZPO). Die von dem Antragsteller gemachten Angaben in ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Beiordnung eines auswärtigen RA

Rz. 131 Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein RA der im Bezirk des Prozessgerichts nicht niedergelassen ist, beigeordnet werden. Dies jedoch nur dann, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass Reisekosten grds. nicht erstattet werden. Der auswärtige RA wird zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA beigeordnet. Hier ist in der Rspr. eine Entwicklung dahingehend...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VI. PKH im Mahnverfahren

Rz. 137 Der Antrag auf Bewilligung von PKH kann auch im Mahnverfahren gestellt werden. Ist der Antragsteller aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die im Vergleich zum ordentlichen Verfahren geringeren Gerichtskosten aufzubringen, oder kann er diese nur in mehr als vier Raten aufbringen und erscheint die Rechtsverfolgung in dem Mah...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Wesentliche Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Beendigung des Prozesses/Verfahrens

Rz. 134 Das Gericht kann innerhalb einer Frist von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder einer sonstigen Beendigung des Verfahrens innerhalb derselben Frist hinsichtlich der getroffenen Entscheidung über eine Zahlung eine Änderung herbeiführen, sodass entweder Raten oder eine Einmalzahlung der von der Landeshauptkasse vorgeleisteten Prozesskosten zu ...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / II. Gesetzliche Grundlage

Rz. 5 Geregelt sind die Voraussetzungen für die Beratungshilfe in dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG). Rz. 6 Zum 1.1.2014 wurde die Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.8.2013 umfassend reformiert (nachstehend Refo...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 2. Form des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 22 Den Antrag auf Beratungshilfe kann der Antragsteller/Rechtssuchendemehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim AG

Rz. 32 In diesem Fall stellt der Antragsteller den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe und Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe direkt beim AG. Diesen Antrag kann der Antragsteller mündlich oder schriftlich stellen. Rz. 33 Das AG kann ebenfalls Beratungshilfe gewähren (§ 3 Abs. 2 BerHG), wenn dem Rechtssuchenden sofort eine Auskunft erteilt werden kan...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / VII. Besonderheit der öffentlichen Rechtsberatung in Hamburg und Bremen sowie Öffnungsklausel nach der Reform

Rz. 49 Grds. kann der Antragsteller wählen zwischen einem RA seiner Wahl oder, sofern vorhanden, einer öffentlichen Beratungsstelle. Rz. 50 In den Bundesländern Hamburg und Bremen erfolgt die Beratung ausschließlich durch die öffentlichen Rechtsberatungsstellen. Beratungshilfe durch Rechtsanwälte findet keine Unterstützung. In dem Bundesland Berlin hat der Antragsteller die W...mehr