Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Mit der Landeskasse ist noch nicht abgerechnet

Rz. 40 Ist mit der Landeskasse noch nicht abgerechnet, dann kann der Anwalt wiederum die volle Kostenerstattung beitreiben. Er muss sich die vereinnahmten Kosten dann unter Berücksichtigung des § 58 Abs. 2 RVG bei der späteren Abrechnung gegenüber der Landeskasse anrechnen lassen. Beispiel 15: Aufrechnung des Gegners im Festsetzungsverfahren gegen den Gegner nach § 126 ZPO (...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / dd) Entscheidung im Verfahren nach § 495a ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 3. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 155 Die Terminsgebühr entsteht auch im Verfahren nach § 495a ZPO, wenn dort ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Erforderlich ist auch hier eine Entscheidung, die jedoch wiederum keine Endentscheidung sein muss. Auch hier ist es aus den gleichen Gründen wie im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich, dass es sich um eine Entscheidung handelt, die eine ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit vor der Behörde auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 268 War der Anwalt auch mit dem Antrag auf Aussetzung vor der Verwaltungsbehörde beauftragt, ist dort eine eigene Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV entstanden (§ 17 Nr. 1a RVG) (siehe dazu Rdn 87 ff.). Im gerichtlichen Anordnungsverfahren entsteht jetzt wiederum die Verfahrensgebühr der Nr. 3102 VV, allerdings unter hälftiger Anrechnung der vorangegangenen Geschäfts...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 214 Nach Nr. 1010 VV kann der Anwalt im Falle einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme eine Zusatzgebühr verdienen. Voraussetzungen dieser Gebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Rz. 215 Die Zusatzgebühr ent...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 6. Kostenerstattung bei unterschiedlichen Kostenquoten für Beweisverfahren und Hauptsache

Rz. 54 Zu beachten ist, dass die Kostenentscheidung hinsichtlich Beweisverfahren und Hauptsache unterschiedlich ausfallen kann. Dann kann sich die erstattungsberechtigte Partei auf die ihr günstigste Variante berufen.[15] Beispiel 31: Unterschiedliche Kostenquoten für Beweisverfahren und Hauptsache Die Anwälte sind zunächst in einem selbstständigen Beweisverfahren tätig (Wert...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 53 Kommt es auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (Nr. 3100 VV) anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Rz. 54 Auch eine im Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV entstandene Terminsgebühr ist anzurechnen, wenn im streitigen Ve...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (d) Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Rz. 102 Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht vor Erlass des Versäumnisurteils mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag ges...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Überblick

Rz. 9 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich nach Nr. 3101 VV auf 0,8 reduzieren kann. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0. Rz. 10 Auch im selbstständigen Beweisv...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (10) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 45 Der Verkehrsanwalt kann auch – ebenso wie der Verfahrensbevollmächtigte – eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen verdienen (siehe dazu § 13 Rdn 214 ff.). Es handelt sich um eine Allgemeine Gebühr nach Teil 1 VV, sodass diese auch auf den Verkehrsanwalt Anwendung findet. Da eine Teilnahme an den Vernehmungsterminen nicht erforderlich ist, kann die...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / d) Verkehrsanwalt mit anschließendem Auftrag zur Terminsvertretung

Rz. 119 Eine Terminsgebühr kann der Verkehrsanwalt als solcher zwar nicht verdienen, da dem Vorbem. 3.4 Abs. 1 VV entgegensteht. Möglich ist aber, dass dem Verkehrsanwalt nachträglich auch noch ein weiter gehender Auftrag zu einer Terminsvertretung erteilt wird. In diesem Fall entstehen die Gebühren nach Nr. 3400 VV und Nrn. 3401, 3402 VV nebeneinander.[31] Beispiel 75: Verk...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 8. Anrechnungen

Rz. 17 Ist dem Rechtsstreit eine Beratung vorangegangen, so ist die Beratungsgebühr – unabhängig davon, ob sie sich nach BGB berechnet oder ob sie sich aus einer Vereinbarung ergibt, – gem. § 34 Abs. 2 RVG in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV anzurechnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist (siehe § 6 Rdn 26 ff.). Rz. 18 Die für eine außergerichtliche...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 36. Klageerweiterung

Rz. 90 Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[26] Rz. 91 Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann fü...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (2) Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 23 Soweit durch die 0,8-Verfahrensdifferenzverfahrensgebühr eine 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert überschritten wird, muss nach § 15 Abs. 3 RVG gekürzt werden. Anzurechnen ist dann nur der nach Kürzung verbleibende Mehrbetrag. Beispiel 7: Anrechnung bei Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / c) Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Rz. 17 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Beispiel 6: Wahlverteidiger wird P...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / e) Abtretungsfälle

Rz. 46 Nach Auffassung des BGH[18] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensgeb...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / bb) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 1. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 139 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr, wenn das Gericht in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entscheidet. Im erstinstanzlichen Verfahren ist hiermit der Fall des § 128 Abs. 2 ZPO gemeint. Nach § 128 Abs. 1 ZPO ist im erstinstanzlichen Verfahren g...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / b) Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 25 Auch bei der Terminsgebühr hat eine Anrechnung zu erfolgen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV). Der Mehrbetrag der Terminsgebühr, der aus dem Mehrwert der nicht anhängigen Gegenstände entsteht, ist auf die Terminsgebühr des anderen Verfahrens anzurechnen, soweit diese aus demselben Gegenstand bereits entstanden ist. Anzurechnen ist hier nach folgender Formel: Rz. 26 Anrechnu...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Hauptsacheklage

Rz. 106 In aller Regel führt die Untätigkeit der Behörde im Widerspruchsverfahren in Verwaltungssachen nur dazu, dass die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Zeitablaufes und der Untätigkeit entbehrlich wird (§ 78 VwGO). Die "Untätigkeitsklage" betrifft hier also die Hauptsache. Daraus wiederum folgt, dass der Streitgegenstand von Verwaltungs-, Nachprüfungs-...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Tätigkeit nur im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Wird der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Allerdings erhält er auch hier in mehreren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren desselben Rechtszugs die Gebühren nur einmal (§ 16 Nr. 3 RVG). Beispiel 4: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Der Anwalt beantragt...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 1. Überblick

Rz. 32 Obsiegt die bedürftige Partei, kann der ihr beigeordnete Anwalt nach § 126 ZPO die Wahlanwaltsvergütung aus eigenem Recht gegen den erstattungspflichtigen Gegner festsetzen lassen und bei diesem beitreiben. Rz. 33 Eine Einrede aus der Person der Partei ist nicht zulässig (§ 126 Abs. 2 S. 1 ZPO). Der Gegner kann nur mit Kosten aufrechnen, die nach der in demselben Recht...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / b) Mehrere Einigungen

Rz. 205 Werden mehrere (Teil-)Einigungen geschlossen, entsteht nach § 15 Abs. 2 RVG nur eine einzige Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1 RVG). Beispiel 129: Mehrere Einigungen In einem Rechtsstreit über Räumung (Wert: 6.000,00 EUR) und rückständige Mieten (3.000,00 EUR) einigen sich die Parteien im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Räumung. In eine...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / a) Überblick

Rz. 6 Für gerichtliche Verfahren gilt Teil 3 VV unmittelbar, auch wenn der entsprechende Hinweis in der Überschrift zu Teil 3 VV bereits mit Inkrafttreten des FGG-ReformG weggefallen ist. Es wird also nicht unterschieden zwischen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Anwalt erhält grundsätzlich die gleichen G...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 52. Streitverkündung

Rz. 120 Die Streitverkündung eröffnet keine neue Angelegenheit, wie der Gesetzgeber jetzt in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b RVG ausdrücklich klargestellt hat. Der Anwalt des Streitverkündeten erhält allerdings, sofern er bislang im Rechtsstreit noch nicht tätig war, seine Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag zum Tätigwerden erst nach dem Stichtag erhalten hat, unabhängig ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 17. Beschwerde

Rz. 60 Die Beschwerde ist grundsätzlich ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen unter Rdn 15 verwiesen wird. Beispiel 30: Beschwerde (I) Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen hat sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde eingelegt. Für den Rechtsstreit gilt altes Rec...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 5. Einigungsgebühr

Rz. 14 Hinzukommen kann noch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV), wenn die Parteien im Rechtsstreit eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV treffen. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich auf 1,0, soweit die Gegenstände, über die die Parteien sich einigen, in einem gerichtlichen Verfahren anhängig sind, mit Ausnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens (Nr. 1003 VV)...mehr

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§ 39 Hebegebühren / IV. Berechnung bei Entnahmen

Rz. 27 Der Anwalt erhält nach Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Beispiel 13: Entnahme der Hauptsachevergütung Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000,00 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000,00 EUR vereinbarungsgemäß mit seiner Vergütungsforderung aus dem Rechtsstreit und zahlt den Re...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 6. Schadensersatz

Rz. 13 Auch dann, wenn Schlechterfüllung eingewandt wird oder der Mandant aus anderen Gründen Schadensersatz verlangt, wirkt sich § 15a Abs. 1 RVG ebenso aus wie bei der Verjährung. Beispiel 7: Schadensersatz bei anzurechnenden Gebühren Der Anwalt war außergerichtlich und anschließend im gerichtlichen Verfahren tätig. Außergerichtlich rechnet er eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 66 Der Anwalt erhält zunächst einmal für seine Tätigkeit im Rechtsstreit eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 67 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 68 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also insbesondere vor Klageeinreichung, so ermäßigt...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / aa) Überblick

Rz. 180 Der Anwalt erhält in den genannten Verfahren die gleichen Gebühren wie im erstinstanzlichen Rechtsstreit. Die Gebühren nach Teil 3 VV sowie nach Teil 1 VV gelten wie in einem Hauptsacheverfahren. Rz. 181 Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Aufhebung der Vollziehung oder Anordnun...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aa) Die verschiedenen Modelle

Rz. 51 Muss eine Partei vor einem auswärtigen Gericht einen Rechtsstreit führen, beauftragt sie in der Regel einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Prozessvertretung, damit sie mit ihm vor Ort die Sache besprechen und die einzureichenden Schriftsätze vorbereiten und abstimmen kann. Reist dieser Prozessbevollmächtigte dann zum Gerichtstermin, kann...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (3) Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens

Rz. 24 Möglich ist auch, dass in einem erstinstanzlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen werden, die in einem Berufungsverfahren anhängig sind. Es ist dann nach der gleichen Methode vorzugehen. Beispiel 8: Anrechnung bei Mitvergleichen eines Berufungsverfahrens In einem Rechtsstreit (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termi...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 108 Auch im gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV. Auf eine gemeinschaftliche Beteiligung am Streitgegenstand kommt es nicht an (siehe Rdn 49). Beispiel 49: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung, mehrere Auftraggeber Der Anwalt wird von zwei Auftraggebern nach Erlass des Widerspruchsbescheids be...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Nachträgliche Zahlungen

Rz. 114 Auch nachträgliche Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten sind anzugeben, wenn diese auf die Ab- und Anrechnung Einfluss haben können (§ 55 Abs. 5 S. 4 RVG). Das gilt insbesondere dann, wenn die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr im Prozess als Nebenforderung zugesprochen im Nachhinein vom Gegner bezahlt worden ist. Beispiel 52: Anrechnung der Geschäftsge...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / c) Einigung unter Widerrufsvorbehalt oder aufschiebender Bedingung

Rz. 207 Wird eine Einigung unter einem Widerrufsvorbehalt oder einer aufschiebenden Bedingung getroffen und wird die Einigung widerrufen oder tritt die Bedingung nicht ein, fällt keine Einigungsgebühr an (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1000 VV). Beispiel 131: Einigung unter Widerrufsvorbehalt mit anschließendem Widerruf In einem Rechtsstreit über 10.000,00 EUR schließen die Parteien im T...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 7. Gebührenbeträge

Rz. 30 Jeder einzelne Gebührenbetrag zu jeder einzelnen Gebühr muss gesondert ausgewiesen werden. Es genügt also nicht, mehrere Gebühren zusammenzufassen und das Gesamtergebnis anzugeben. Rz. 31 Werden Satz- oder Betrags-Rahmengebühren abgerechnet, reicht es nach § 10 RVG aus, lediglich den Endbetrag anzugeben. Zweckmäßig ist es jedoch, in einem Anschreiben zu erläutern, wie ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Der beigeordnete Anwalt ist am Gerichtsort ansässig

Rz. 71 Hat der beigeordnete Anwalt seine Kanzlei am Gerichtsort, fallen für die Wahrnehmung gerichtlicher Termine keine Reisekosten an, da es insoweit an einer Geschäftsreise (Vorbem. 7 Abs. 2 VV) fehlt. Rz. 72 Soweit es zu auswärtigen Terminen kommt, etwa einem auswärtigen Sachverständigentermin, einem Termin vor einem Rechtshilfegericht o.Ä., erhält der Anwalt seine Reiseko...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (8) Verkehrsanwaltstätigkeit mit Einigung

Rz. 40 Sofern der Verkehrsanwalt an einer Einigung mitwirkt, kann er auch eine Einigungsgebühr verdienen. Beispiel 17: Verkehrsanwaltstätigkeit mit Einigung In einem Rechtsstreit über 5.000,00 EUR wird eine Einigung unter Widerrufsvorbehalt geschlossen. Der Verkehrsanwalt bespricht die Einigung mit der Partei, die auf seinen Rat dann auch von einem Widerruf absieht. Das Abrate...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 9. Auslagen

Rz. 35 Auch Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden.[16] Rz. 36 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung (Nr. 7001 VV) genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrages (§ 10 Abs. 2 S. 2 RVG); eine detail...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 9. Berufungsverfahren

Rz. 211 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3204 VV. Insoweit ergibt sich ein Gebührenrahmen in Höhe von 72,00 EUR bis 816,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 444,00 EUR. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist auch hier im Gegensatz zu den Wertgebühren nicht vorgesehen. Dies ist im Rahmen der Gebührenbestimmung nach § 14 Abs. 1 RVG zu ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (4) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr im verwaltungsrechtlichen Nachprüfungsverfahren

Rz. 38 In Betracht kommt auch eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine weitere Geschäftsgebühr, nämlich z.B. dann, wenn der Anwalt den Rechtsuchenden zunächst außergerichtlich im Verwaltungsverfahren vertritt und anschließend im Nachprüfungsverfahren. Die Vorschrift des § 17 Nr. 1a RVG gilt auch in der Beratungshilfe; es liegen daher auch hier zwei gesonderte Angelegenhe...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / d) Die Vergütung in allgemeinen Beschwerdeverfahren

Rz. 18 Die sonstigen, nicht gesondert geregelten Beschwerdeverfahren werden nach Teil 3 Abschnitt 5 VV (Nrn. 3500 ff. VV) vergütet. Rz. 19 Danach erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 20 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht si...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 30 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG). Der Anwalt erhält nur die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gebührentatbestand der Nr. 3334 VV ist unanwendbar. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Anwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Räumungsfrist kei...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / VI. Anrechnung bei vorangegangenem Mahnverfahren

Rz. 28 Auch dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess kann ein Mahnverfahren vorausgehen (§ 703a ZPO). In diesen Mahnverfahren ist abzurechnen wie in gewöhnlichen Mahnverfahren (siehe dazu § 11 Rdn 53 ff. und 127 ff.). Rz. 29 Kommt es nach einem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren zum streitigen Verfahren, so handelt es sich beim dem Verfahren nach Abgabe automatisc...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 11. Vorschüsse und Zahlungen Dritter

Rz. 40 Weiterhin ist nach § 10 Abs. 2 S. 1 RVG vorgeschrieben, dass der Anwalt bereits erhaltene Vorschüsse oder Zahlungen Dritter in die Abrechnung aufzunehmen hat. Bei der Verrechnung von Vorschüssen bestehen drei Möglichkeiten: Rz. 41 Soweit für Vorschuss und Schlussrechnung derselbe Umsatzsteuersatz gilt, können die Nettobeträge der Vorschüsse von der Nettoschlussvergütun...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / IV. Berufungsverfahren

Rz. 22 Wird gegen ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil Berufung eingelegt, ergeben sich keine Besonderheiten (siehe hierzu § 15). Rz. 23 Bestätigt das Berufungsgericht ein Scheck-, Wechsel- oder Urkundenurteil, so ist das Verfahren zunächst beendet, bis eine Partei dann in erster Instanz das Nachverfahren einleitet. Es gilt dann nichts anderes als bei einem gewöhnlichen ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Ermittlung der Werte

Rz. 43 Ist danach festgestellt, hinsichtlich welcher Gegenstände der Anwalt tätig war, sind diese nach den §§ 22 ff. RVG jeweils einzeln zu bewerten. Dabei wird gem. § 23 Abs. 1 RVG vor allem auf die Wertvorschriften des GKG, des FamGKG und des GNotKG abzustellen sein. Rz. 44 Die Werte mehrerer Gegenstände sind anschließend nach § 22 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1, 2 RVG i.V.m. §§ 3...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 4. Behördliche Zustimmungsverfahren und Kündigung

Rz. 22 In einigen Fällen bedarf die Kündigung der Zustimmung einer behördlichen Stelle, so nach §§ 85 ff. SGB IX des Integrationsamtsamts bei Kündigung eines Schwerbehinderten, oder der Zulässigkeitserklärung, so nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG bei Kündigung während der Elternzeit oder nach § 9 Abs. 3 S. 1 MuSchG bei Kündigungen während der Schwangerschaft. Rz. 23 Wird der Anwalt ...mehr