Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 16 Selbstständige und uns... / I. Die Stiftung: Eine besondere juristische Person

Rz. 8 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts,[14] um die es hier hauptsächlich geht, ist nach § 80 Abs. 1 S. 1 BGB eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Diese im Zuge der Stiftungsrechtsreform 2023 in das BGB aufgenommene Legaldefinition entspricht im Wesent...mehr

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zfs 07/2023, Nettoprinzip b... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. 1. Der Beschluss des AG hält sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand. Das AG hat im Rahmen der – nach wirksamer Beschränkung des Rechtsmittels zur Prüfung des Senats stehenden – Rechtsfolgenbestimmung zu Unrecht angenommen, vom Halter gemachte Aufwendungen seien nicht in Abzug zu bringen. a) Nach § 17 Abs. 4 S. 1 OWiG ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / h) Nichtausübung und Ablieferung

Rz. 33 Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts besteht nunmehr gem. § 1820 Abs. 4 BGB die Möglichkeit des Betreuungsgerichts gegenüber dem Bevollmächtigten durch Beschluss gem. § 285 FamFG anzuordnen, die erteilte Vollmacht nicht zu nutzen, sondern diese vorübergehend bei dem Betreuer abzuliefern. Es wird von einer Suspendierung gesprochen.[56] Die Möglichkei...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Widerspruch des Ehegatten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB)

Rz. 260 Der Ehegatte kann zuvor gem. § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB seinen entgegenstehenden Willen gegen die Ehegattenvertretung ausdrücklich kundgetan haben. Der Widerspruch kann in das Zentrale Vorsorgeregister gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 1 VRegVO eingetragen werden. Diese Eintragung hat jedoch nur deklaratorische Wirkung.[355] Es ist anzuregen, dass in Vorsorgevollmachten...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Vertretungsbefugnis in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 277 Der vertretende Ehegatte kann als Vertreter gem. § 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB in Gesundheitsuntersuchungen, Heilbehandlung oder ärztliche Eingriffe einwilligen bzw. die Maßnahmen untersagen und die ärztliche Aufklärung entgegennehmen. Von dem Vertretungsrecht sollen nicht nur Entscheidungen betreffend die Erkrankung erfasst werden, aufgrund derer das Vertretungsrecht einge...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Antragsberechtigung

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Übernahme von Betreuungen

Rz. 291 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB sowie im VBVG geregelt. Der Aufwendungsersatz und die Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer befindet sich in §§ 1876–1881 BGB, die für nicht ehrenamtliche Betreuer, mit den Berufsbetreuern, im VBVG. Grundsätzlich werden ehrenamtliche Betreuungen unentgeltlich geführt. Möglich, bei...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 135 Auch nach der Reform aus dem Jahr 2010 bleiben zahlreiche Fragen und Auslegungsprobleme ungeklärt.[258] So bleibt fraglich, ob auch ausdrückliche Ersatzerbeinsetzungen von Abkömmlingen oder von einzelnen Abkömmlingen durch Verzicht des Vorfahren ebenfalls entfallen.[259] Zudem darf die Reichweite des Zuwendungsverzichts nicht verkannt werden. So kommt es auch nach der...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Allgemeines

Rz. 251 Mit der Reform zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht trat zum 1.1.2023 der § 1358 BGB n.F. in Kraft, welcher das Ehegattenvertretungsrecht normiert. § 1358 BGB soll bei bestehender Unfähigkeit des zu vertretenen Ehegatten, seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit zu besorgen, dem vertretenden Ehegatten die Möglichkeit geben, diesen für ein...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.), Unterbringung nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB (§ 1906a BGB a.F.)

Rz. 40 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so bedarf die Bevollmächtigu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / V. Erbenfeststellungsklage gegen Nachlasspfleger

Rz. 22 Eine Erbenfeststellungsklage des Erbanwärters kann im Grundsatz auch gegen einen Nachlasspfleger erhoben werden, wenn die Voraussetzungen des § 256 ZPO gegeben sind.[27] Hinweis Seit 1.1.2023 gilt neues Pflegschaftsrecht.[28]mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Kontrollbetreuer nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB (§ 1896 Abs. 3 BGB a.F.)

Rz. 131 Mit der Reform das Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde die Kontrollbetreuung ausdrücklich in den §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB geregelt. Die Kontrollbetreuung ist eine Betreuung wie jede andere Betreuung, die zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen für deren Einrichtung wurde aus der Rechtsprechung des BGH entwickelt.[185] In § 1815 BGB wird der Aufgabenkr...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 200 Im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen wurde bereits auf den Einsatz eines Testamentsvollstreckers eingegangen. Der Testamentsvollstrecker[219] verwaltet den Nachlass, nimmt ihn in Besitz und verfügt über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB). In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder Organ der Stiftung eingesetzt we...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / A. Typische Sachverhalte aus der Praxis

Rz. 1 In der Praxis zur Nachfolgegestaltung – privat und im Unternehmensbereich – werden Stiftungen nach wie vor häufig nachgefragt, ohne dass es bei jeder entsprechenden Beratung tatsächlich zu einer Stiftungserrichtung kommen muss. In der Fachliteratur sind Stiftungen vor allem als Ansatz zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge vielfach Gegenstand von Diskussionen.[1] In ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Unberechtigte Vertretung

Rz. 282 Sollte aufgrund des Nichtvorliegens der Voraussetzungen eine unberechtigte Vertretung erfolgt sein, sei es aus Unwissenheit oder aufgrund falscher Angaben, so wurde dieses Problem vom Gesetzgeber zwar erkannt, jedoch billigend in Kauf genommen.[389] Die falschen Angaben des Arztes oder des vertretenden Ehegatten begründen eine allgemeine Schadensersatz- und Unterlassu...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Neuregelung der Formalien einer transmortalen Vollmacht

Rz. 107 Mit Ablauf des 31.12.2022 trat das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) außer Kraft. Als Nachfolgeregelung trat zum 1.1.2023 im Zusammenhang mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) [107] an seine Stelle. Neu geregelt wurden zum 1.1.2023 die Rechtsnatur und die Rechtsfolgen betreuungsbehördlicher Beglaubigungen von Un...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Allgemeines

Rz. 48 Eines der wohl am meisten unterschätzten Probleme bei der Stiftungsarbeit ist das der Haftung von Organmitgliedern bei Stiftungen.[76] Es wird in der Praxis deshalb leider häufig auf die leichte Schulter genommen. Nach einer nicht näher begründeten Meinung aus der Wissenschaft soll die Haftung von Stiftungsorganmitgliedern in der Praxis so gut wie keine Rolle spielen....mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Nachweise und Verfahren (§ 1358 Abs. 4 BGB)

Rz. 271 Die Bescheinigung des Arztes[368] soll den vertretenen Ehegatten den Nachweis und Dritten die Kontrolle des Vertretungsrechtes ermöglichen sowie eine Kettenbescheinigung verhindern.[369] Die Bescheinigung hat jedoch keine konstitutive Wirkung und keinen Gutglaubensschutz für Dritte gem. § 172 BGB analog, da es sich lediglich um eine Bescheinigung und nicht um eine Vo...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 211 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Rz. 212 Mit de...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Umsetzung (§ 1358 Abs. 6 BGB)

Rz. 281 Der vertretende Ehegatte ist gem. § 1358 Abs. 6 BGB i.V.m. § 1821 Abs. 2–4 BGB sowie i.V.m. §§ 1827 Abs. 1–3, 1828 Abs. 1, 2 BGB an den Willen des vertretenen Ehegatten gebunden, hat somit dessen Wünsche zu erfüllen, die Regelung in der Patientenverfügung zu beachten. Wie ein Betreuer hat er entsprechende Genehmigungserfordernisse bei gesundheitlich gefährlichen oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Verlangen nach aktiver Sterbehilfe

Rz. 241 Aktive Sterbehilfe, also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess, ist auch durch eine dahin lautende Patientenverfügung vor Eintritt des Hirntodes nicht gerechtfertigt. Auch das Verlangen nach aktiver Tötung als Mittel zur Schmerzbeseitigung ist unabhängig vom Vorliegen einer dahin gehenden Patient...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VI. Besonderheiten bei Patientenverfügungen

Rz. 305 Patientenverfügungen selbst können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nunmehr nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes gem. § 78a Abs. 1 BNotO, § 9 VRegV eigenständig registriert werden. Eine Registrierung ist weiterhin auch dann möglich, wenn in einer Vorsorgevollmacht auch Angaben enthalten sind, die üblicherweise in einer Patient...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Aufenthalts- und Umgangsbestimmung

Rz. 109 Dem Bevollmächtigten kann die Bestimmung darüber übertragen werden, wo sich der Vollmachtgeber aufhalten und mit wem dieser Kontakt haben darf. Unter Entscheidungen über den Aufenthalt fallen Fragen über die Aufnahme in ein Pflegeheim, Hospiz, Krankenhaus und ähnliche Einrichtungen sowie die Auflösung der bisherigen Wohnung. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betr...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (1) Wesentliche Änderungen im Überblick

Rz. 197 Die seit 1.8.2002 geltenden Vorschriften des Beurkundungsrechts bei Verfügungen von Todes wegen beinhalten folgende wichtige Neuerungen:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 207 Gemäß § 1823 BGB (§ 1902 BGB a.F.) vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich in seinem Aufgabenkreis (§ 1815 BGB). Er hat dabei die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.[277] Es wird jedoch aufgrund der Neuformulierung der Überschrift und des Textes durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts deutlich, dass die Betreuung an ...mehr

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Reisekosten / 3.1 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Das Reisekostenrecht des Bundes wird durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Erlassen geprägt und komplettiert. Eine allumfassende Aufzählung aller Bundesvorschriften, die zum Bundesreisekostenrecht ergangen sind, ist an dieser Stelle nicht möglich. Aus diesem Grund folgt nachstehend exemplarisch eine Aufzählung der für die Praxis relevanten Bestimmungen für die ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Einführung

Rz. 122 Das Vergütungsrecht des Nachlasspflegers hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Dargestellt wird hier der aktuelle Rechtsstand, der seit dem 1.1.2023[63] gilt: Rz. 123 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mittellos oder ver...mehr

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Reisekosten / 2.2 Entsprechende Anwendung der für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen (§ 44 Abs. 1 TVöD-BT-V)

Durch die Blankettverweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Bundesreisekostengesetz (BRKG) vom 26.5.2005 (BGBl I S. 1418); verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.5.2005 (BGBl I S. 1418) und gem. Art. 18 des Gesetzes zum 1.9.2005 in Kraft getreten und zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes v. 20.2.2013 (BGBl I S. 285)) soll dem...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / f. Mögliche Teilnahme gem. § 128a ZPO als Zurückweisungsgrund für ein Verlegungsgesuch?

Unter den Eindrücken der Corona-Pandemie wurde vertreten, dass es zulässig sei, einen Terminsverlegungsantrag abzulehnen und zugleich den um Verlegung nachsuchenden Beteiligten darauf zu verweisen, im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen, wenn effektiver Rechtsschutz anders nicht gewährleistet werden könne.[40] Dem kann für eilige Fälle zugestimmt werden. Die Beant...mehr

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AGS 07/2023, Sternal, FamFG - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Kommentar

Herausgegeben von Werner Sternal; bearbeitet von Jörg Dimmler, Dr. Michael Giers, Beate Jokisch, Werner Sternal, Prof. Dr. Jan Eickelberg, Dr. Alfred Göbel, Birgit Schäfer, Albrecht Weber und Prof. Dr. Dr. Walter Zimmermann. 21. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XLIII, 3.352 S., 169,00 EUR Auf Wunsch des Verlags trägt das Werk (vormals Keidel) ab der 21. Aufl. jetzt den...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Schweigepflichtentbindung des Arztes (§ 1358 Abs. 2 BGB)

Rz. 276 Solange die Voraussetzungen des § 1358 Abs. 1 BGB vorliegen, sind die Ärzte gem. § 1358 Abs. 2 BGB von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem vertretenden Ehegatten in den Angelegenheiten, in denen dieser vertretende Ehegatte vertretungsbefugt ist, entbunden. Die Entbindung der Schweigepflicht erfasst auch die Einsicht in die Krankenunterlagen sowie die Bewilligung der ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Vertragsschlüsse (§ 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 278 Der vertretende Ehegatte kann Behandlungsverträge (§ 630a BGB), Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege abschließen und durchsetzen gem. § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Es wird jedoch bei den Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege die Eilbedürftigkeit gefordert, so dass hierrunter tatsächlich nur die ersten Rehabilitationsm...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Zulässigkeit einer Schiedsklausel

Rz. 312 Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird die Schiedsgerichtsklausel in einem Testament für zulässig erachtet.[376] Das wird von der h.M. damit begründet, dass § 1066 ZPO dies seinem Wortlaut nach voraussetze.[377] § 1066 ZPO stimmt wortgleich mit § 1048 ZPO a.F. überein. Hieraus ist zu schließen, dass der Gesetzgeber bei der Reform des Rechts der S...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 6. Geltendmachung von Leistungsansprüchen (§ 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 280 Der vertretende Ehegatte kann Ansprüche gegen die Krankenkassen etc. geltend machen und entsprechende Abtretungen gem. § 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB erklären und Leistungen an diese verlangen. Ein Zugriff auf das Vermögen des vertretenen Ehegatten ist nicht möglich.[384] Auch soll es dem vertretenden Ehegatten möglich sein, Mängel bei der Behandlung oder Pflege zu rügen und...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Entscheidungen über die Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 BGB (§ 1906 Abs. 1 BGB a.F.)

Rz. 99 Dem Bevollmächtigten kann die Entscheidung übertragen werden, im Falle einer krankheitsbedingten konkreten Eigengefährdung[154] den Vollmachtgeber in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer geschlossenen Station unterzubringen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vollmachtsurkunde die Maßnahmen nach § 1831 Abs. 1 BGB (§ 1906 Abs. 1 BGB a.F.) ausdrücklich umfasst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 9. Sicherungspflegschaft und Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 15 Es ist grds. nicht Aufgabe des (Sicherungs-)Nachlasspflegers, Ansprüche der Nachlassgläubiger, damit auch eines Vermächtnisnehmers, zu erfüllen.[9] Dem Nachlasspfleger kann es, selbst wenn dies nicht seine Aufgabe ist, im Interesse der Erben zur Sicherung des Nachlasses zwar im Einzelfall ausnahmsweise gestattet sein, auch ein Vermächtnis zu erfüllen, z.B. bei klarlie...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Nachlasspflegschaft

Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig wie bei anderen geset...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ee) Genehmigungsvorbehalt nach § 1908 BGB a.F. bei Ausstattung

Rz. 197 Genehmigungspflichtig war nach § 1908 BGB a.F. auch das Versprechen oder die Gewährung einer Ausstattung (§ 1624 Abs. 1 BGB) aus dem Vermögen des Betreuten. Diese Regelung wurde mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts nicht mitübernommen. Der Gesetzgeber führt diesbezüglich an, dass sich bereits aus § 1624 BGB ergäbe, dass eine Ausstattung, die das nac...mehr

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Reisekosten / 25.1 Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2014 sind die gesetzlichen Regelungen zum steuerlichen Reisekostenrecht mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013[1] in Kraft getreten, das das bisherige Verwaltungsrecht ablöst. Im Schreiben des BMF vom 30.9.2013[2] wird die Reform des Reisekostenrechts umfassend erläutert. Na...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / a) Schadensrechtliches Bereicherungsverbot

Auf der anderen Seite erkennen die §§ 249 ff. BGB auch das Interesse des Ersatzpflichtigen an einer sachgemäßen Begrenzung des Schadensersatzanspruchs an. Denn der Geschädigte soll aufgrund des schädigenden Ereignisses nicht schlechter, aber auch nicht besser als ohne dieses Ereignis stehen. Man spricht auch vom schadensrechtlichen Bereicherungsverbot, das aus der Ausgleichs...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / 6

Auf einen Blick Der Zivilprozess soll moderner und digitaler werden. Das ist zu begrüßen. Neue Formate bringen indes auch neue Herausforderungen, die – gerade in der "Zwischenphase", in der wir uns derzeit befinden – ernst genommen werden müssen, auch wenn sie einer Fortentwicklung des Zivilprozesses nicht grundsätzlich entgegenstehen sollten.[106] Die neue Technik darf nich...mehr