Fachbeiträge & Kommentare zu Rehabilitation

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alten-, Gesundheits- und Ki... / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Stationäre bzw. teilstationäre und ambulante Betreuung Hilfsbedürftige Senioren ziehen je nach Betreuungsbedarf in ein Altenheim (ggf. Betreutes Wohnen) oder in ein Pflegeheim. Demzufolge ist eine Versorgung rund um die Uhr und jederzeit auch im Notfall gegeben. Bei der ambulanten Pflege leben die Senioren weiterhin in ihrem eigenen Heim und werden durch einen Pflegedienst st...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Externe Stellen

Beratung in Fragen der beruflichen Rehabilitation bieten unterschiedliche Einrichtungen. Nach § 167 SGB IX sind vor allem die Rehabilitationsträger betroffen. Da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sind das v. a.: die gesetzliche Rentenversicherung, die nach dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente Leistungen erbringt, um Beschäftigte in Arbeit zu halten;...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.2 Vereinbarungstext

Rz. 55 Text der Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5 SGB IX) Anmerkung des Autors: Zur Klärung des Verfahrens haben die Krankenkassen-Bundesverbände unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund – stellvertretend auch f...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.4.2 Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse

Rz. 32 Ein zum Zeitpunkt der Drucklegung wegweisendes Urteil ist das zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht rechtskräftige Urteil des LSG Sachsen v. 21.9.2022 (L 1 KR 365/20). Das Urteil setzt sich mit den Fallgestaltungen auseinander, in denen die stufenweise Wiedereingliederung in einem inneren Zusammenhang mit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung na...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.2.1 Überblick

Rz. 6 Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 GG darf kein Mensch wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Als Behinderung gilt gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention eine Abweichung der Gesundheit, welche nicht nur vorübergehend Barrieren aufbaut, die den betreffenden Menschen daran hindern, wie ein gesunder Mensch am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Danach zählen ...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.4.3 Fahrkostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger

Rz. 35 Nach § 15 SGB VI erbringen die Träger der Rentenversicherung als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Leistungen nach den §§ 42 bis 48 SGB X und damit sowohl die in § 42 Abs. 2 SGB IX aufgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch die Leistungen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 44 SGB IX. Es ist damit nicht ersichtlich, aus wel...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7 Krankengeld bzw. Übergangsgeld während des Eingliederungsprozesses

Rz. 43 Während einer stufenweisen Wiedereingliederung ist der Versicherte grundsätzlich weiterhin arbeitsunfähig mit der Folge, dass er von seiner Krankenkasse Krankengeld erhält (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Wird die stufenweise Wiedereingliederung nicht von der Krankenkasse, sondern vom Rentenversicherungsträger begleitet, tritt wegen der Vorrangigkeit von Übergangsgel...mehr

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Schell, SGB IX Einführung / 2 Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden Empfehlungen aus den "Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands" aufgegriffen und die Behindertenpolitik in Deutschland in Einklang mit der UN-BRK weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u. a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen ...mehr

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Schell, SGB IX Einführung

Einführung zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – Mit dem Sozialgesetzbuch IX, das am 19.6.2001 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden war und das am 1.7.2001 in Kraft trat, war der Gesetzgeber einer seit Langem bestehenden Forderung nachgekommen, das Recht der Rehabilitation ...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.2 Arbeitsunfähige Rehabilitanden (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 regelt die Antragsversicherungspflicht für den Personenkreis der arbeitsunfähigen Rehabilitanden. Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht (also i. d. R. privat Krankenversicherte, aber auch nicht Krankenversicherte) oder nicht entsprechend versichert sind (z. B. kranken...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das trägerübergreifende Rehabilitations-/Behindertenrecht wurde im Jahr 1974 erstmals durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (BGBl. I 1974 S. 1881) eingeführt. Als Rechtsgrundlage dienten unterschiedliche rehabilitationsträgerspezifische Gesetze. Das bis dahin unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht fasste der Gesetzgeber...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf ein Mensch wegen seiner Behinderung nicht benachteiligt werden. Neben diesem Ziel folgt § 1 dem besonderen Anliegen, Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung zwecks Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben besondere Rechte zu gewähren. Diese Rechte ori...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1.1 Einleitungs- und Durchführungsverfahren

Rz. 47 Der behandelnde Arzt der Rehabilitationseinrichtung hat gemäß der Vereinbarung (Rz. 55 ff.) spätestens am letzten Tag der durch den Rentenversicherungsträger durchgeführten ambulanten oder stationären Rehabilitationsleistung zu prüfen, ob sich für den Versicherten eine stufenweise Wiedereingliederung eignet. Die Gesamtdauer der Maßnahme, die täglich zumutbare Arbeitsz...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.5 Leistungsverbot an erwerbsfähige Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II

Rz. 22 Abs. 4 enthält eine spiegelbildliche Regelung zu § 16 Abs. 1 SGB II. Damit soll sichergestellt werden, dass im SGB II vorgesehene Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II nicht nach dem SGB III gewährt werden. Bei der Änderung des Abs. 4 Satz 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 handelte es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung als Folge der Anpa...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

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Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 7 erfassen. Die GRA zu § 7: Freiwillige Versicherung hat den Stand: 13.10.2021 (i. d. F. des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Er...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die das Recht der freiwilligen Versicherung gegenüber dem früheren Recht vereinfacht hat, ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 ist bereits vor dem Inkrafttreten durch Art. 1 Nr. 4 RÜG (BGBl. I S. 1606) redaktionell geändert worden. Abs. 2 Satz 2 musste wegen der Streichung von § 5 Abs. 3 (WFG v. 25.9.1996, BGBl. I S. 1461) geändert werden. M...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.1 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung

Rz. 46 Zur Ermöglichung einer verwaltungspraktikablen Zuständigkeitsabgrenzung haben die Träger der Renten- und Krankenversicherung eine "Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX" (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5) geschlossen. Die Vereinbarung (vgl. Rz. 55) trat am 1.9.2011 in Kraft. Sie gilt ...mehr

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Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1.2 Beginn der Versicherungspflicht nach Nr. 2

Rz. 81 Nach Satz 1 Nr. 2 beginnt die Versicherungspflicht in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 mit Beginn der Leistung und in den Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten danach gestellt wird, andernfalls mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Ende der Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 109 Renten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie wurde in der Folgezeit mehrfach geändert und durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) mit Wirkung zum 1.1.2004 vollständig neu gefasst. Durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stä...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (in den neuen Bundesländern bereits am 3.10.1990). Durch das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993 (BGBl. I S. 2118) ist Abs. 2 Satz 2 mit Wirkung zum 1.9.1993 ergänzt worden. Das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) bewirkte eine Neufassung von Abs. 2 mit Wirkung zum 1.4.1995. Nach...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.1 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber

Rz. 37 Durch die stufenweise Wiedereingliederung wird die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit nicht tangiert (vgl. § 2 Abs. 2 AU-Richtlinie; Rz. 56 ff.). Im Vordergrund der im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses ausgeübten Beschäftigung stehen nämlich Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers; durch den Wiedereingliederungsprozess kann er erproben, ob er auf dem...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44 sieht als Teilleistung der medizinischen Rehabilitation die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers/Beamten oder selbständig Tätigen an dessen bisherigem Arbeitsplatz vor (in der Öffentlichkeit oft auch "Hamburger Modell" genannt). Sie ist eine zwischen dem Arzt, dem jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und i. d. R....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.1 Verhältnis des SGB IX zu anderen Büchern des SGB (z. B. SGB V)

Rz. 5 Das SGB IX verfolgt das Ziel, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in Schule, Beruf und Gesellschaft einzugliedern. Teilhabeziele verfolgen z. B. auch das SGB V (Krankenbehandlung: Krankheit heilen, Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 stellt die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem SGB III gegenüber konkurrierenden Ansprüchen fest. Davon ausgenommen werden spezifische Leistungen für schwerbehinderte Menschen und Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung an Gefangene, soweit sie der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Abs. 1 Satz 1 bestimmt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Beitrittsgebiet: 3.10.1990) eingeführt worden. Abs. 1 wurde mit dem SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 geändert. Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 29) ist Abs. 1a eingefügt worden. Diesem Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.1 Frauen und Kinder mit Behinderung

Rz. 14 Die meisten Bedürfnisse von Frauen ergeben sich i. d. R. aus ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Fortführung der Erziehungsaufgaben oder aus anderen familiären Verpflichtungen. Auf diese individuellen Bedürfnisse ist so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Nach Auffassung des Autors erstreckt sich dieser besondere Schutz auch auf Väter, die Erziehungsaufgaben ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.6 Betriebsärztliche Beratung

Ein wichtiges Anliegen der ganzheitlichen Vorsorge ist, die individuellen gesundheitsbezogenen Fragen und Anliegen der Beschäftigten in Bezug auf die Zusammenhänge zwischen aktuellen und zurückliegenden Belastungen und seiner Gesundheit zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit zu empfehlen. Darüber hinaus kann die betriebsärztliche Beratung folgende The...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.3 Befristung bei gleichzeitiger Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 7 Die in Abs. 2a eingefügte Regelung betrifft die Fälle, bei denen zur Zeit der (positiven) Entscheidung über den Rentenantrag bereits Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht wurden und nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt die Rehabilitationsleistungen enden werden. In der Praxis betrifft dies die Fälle der Leistungen zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.3 Menschen mit Behinderungen

Rz. 34f § 1 SGB IX verpflichtet die Träger der beruflichen Rehabilitation zur dauerhaften Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben für von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Eine Behinderung liegt bei einem Abweichen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit, seelischen Gesundheit oder Sinnesbeeinträchtigung von dem für das Lebensalter typischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.2 Ende der Rentenzahlung

Rz. 6 Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen weg, so endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist (Satz 1). Beim Tod des Berechtigten gilt jedoch nicht § 100, sondern § 102 Abs. 5. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Wegfalls wird nach § 48 SGB X bestimmt. Abs. 3 bestimmt lediglich ergänz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 102 ist in Abs. 1, 2 und 5 im Wesentlichen identisch mit § 1276 bzw. § 1294 RVO. In den Abs. 3 und 4 sind neue Regelungen aufgenommen worden. Abs. 1 legt das Ende einer befristeten Rente fest. Abs. 2 enthält die Grundvoraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Berentung auf Zeit auszusprechen. Abs. 2a regelt das Rentenende bei einem Zusammentreffen mit Leistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12. 1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist Satz 2 zum 1.7.2001 geändert worde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.5 Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen

Rz. 56 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 3 aufgehoben. Die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsähigen Leistungsberechtigten mit der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter sind weiterhin für die Erkennung von Rehab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.2.4 Leistungen zur Teilhabe vor Rente

Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI haben Leistungen zur Teilhabe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) Vorrang vor Rentenleistungen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger haben daher zu beachten, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst dann bewilligt werden sollen, wenn zuvor Leistungen zur Teilhabe durchgeführt w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.6 Rentenbeginn

Die Rentenzahlung setzt grundsätzlich einen entsprechenden Antrag des Versicherten voraus. Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben kann nach § 116 Abs. 2 SGB VI als Rentenantrag gelten. 2.6.1 Dauerrente Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.3.2 Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Der Versicherte muss in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben (sog. 3/5-Belegung). Der 5-Jahres-Zeitraum verlängert sich gemäß § 43 Abs. 4 SGB VI um in diesem Zeitraum liegende Anwartschaftserhaltungszeiten, für die keine Beiträge gezahlt wurden (z. B. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.1 Vorteile der vollen Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in Unternehmen

Da der Arbeitgeber für einen Minijobber bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts zahlt, ist zurzeit (seit 2020) nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % auszugleichen. Das sind 3,6 % Eigenanteil für den Minijobber. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitra...mehr