Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ergänzende Leistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit den Hauptleistungen (vgl. Rz. 4) gewährt werden können. Sie werden auch als Nebenleistungen der Hauptleistungen bezeichnet. Damit der Versicherte, der zulasten der Rentenversicherung an einer Teilhabeleistung teilnimmt, auch nach Einführung des SGB IX die ergänzenden Leistungen beanspruchen kann, bedurfte es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing / 1 Erste Tätigkeitsstätte bei Outsourcing

Mitarbeiter, die im Rahmen eines Outsourcings arbeitsrechtlich den Arbeitgeber wechseln, in der Praxis aber am gleichen Ort die gleiche Arbeit wie bisher verrichten, behalten ihre erste Tätigkeitsstätte. Eine dauerhafte Zuordnung ist in solchen Outsourcing-Fällen weiterhin gegeben, wenn das Dienstverhältnis auf einen anderen Arbeitgeber ausgelagert wird und der Arbeitnehmer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 3 Reisekosten bei Auswärtstätigkeit

Für die lohnsteuerliche Behandlung der Mehraufwendungen von Handelsvertretern bei Auswärtstätigkeiten gelten die allgemeinen Vorschriften .[1]mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.2 Werbungskosten

Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist, können nur die Werbungskosten bei der Ermittlung eines Lohnsteuerfreibetrags berücksichtigt werden, die den Pauschbetrag übersteigen. In Betracht kommen im Wesentlichen Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, Reisekosten[1] und Mehraufwendungen bei doppeltem Haushalt, soweit der...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.1 Kurzfristige Erfolgsrechnung: Schlüsselloch zum Unternehmenserfolg

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird in der kurzfristigen Erfolgsrechnung dargestellt. Der Blick gilt hier meist dem vorläufigen Ergebnis – also dem Erfolg, der im betreffenden Zeitraum zustande gekommen ist. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung werden unter anderem folgende Positionen aufgeführt: Umsatzerlöse Material- und Wareneinsatz Abschreibungen Personalkoste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Bewirtungs-, Reisekosten und Geschenke, Lizenzschrankenaufwand

Rz. 527 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sind Bewirtungsaufwendungen nur noch mit 70 % als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn sie angemessen und ihre betriebliche Veranlassung durch Angabe des Bewirtungsanlasses und der bewirteten Personen nachgewiesen wird. Rz. 528 ▪ Unterhaltsrelevanz Auf die steuerrechtlich erforderliche Dokumentation/Nachweis besteht ein unterhaltsrechtli...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 1 Sachverhalt

Vor dem ArbG Berlin haben sich die Parteien über die Wirksamkeit einer durch den Beklagten zu 1 ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, über Vergütungsansprüche, Reisekosten und eine Verzugspauschale gestritten. Der Beklagte zu 1 hat gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatzsprüche geltend gemacht. Gegen das Urteil des ArbG Berlin haben sowohl der Kl...mehr

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AGS 10/2023, Glaubhaftmachu... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Es geht nicht um die Kosten des Terminsvertreters Das LG hatte die hiesige Konstellation mit dem Fall verwechselt, dass der Hauptbevollmächtigte neben der im eigenen Namen die verdienten Terminsgebühr noch weitere Kosten des Terminsvertreters geltend macht. 2. Vergütung des Anwalts folgt aus § 5 RVG Das OLG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass hier die Vorschrift des § 5 RV...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Arbeitslohn

Rz. 630 Auszugehen ist von dem Bruttoarbeitslohn, d.h. des Arbeitslohnes vor Kürzung durch Abzüge. Arbeitslohn [408] sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um eine einmalige oder laufende Einnahme handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 532 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[550] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 69 Der Familienunterhalt umfasst den gesamten Bedarf der Familie unter Einschluss der Kinder. Der Anspruch auf Familienunterhalt steht aber nur dem Ehegatten, nicht dem Kind zu.[77] Das Kind kann seinen Unterhaltsanspruch immer nur auf § 1601 BGB stützen. Zur Bestimmung des gesamten Bedarfs der Familie kann man, soweit man es exakt bestimmen will, zu einer Auflistung grei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.1.1 Aufbau: Zeilen

Die Zeilen der Kostenstatistik I weisen die Erlöse und Kosten sowie bestimmte Zwischenergebnisse wie Gesamtleistung, Rohertrag, betrieblicher Rohertrag, Gesamtkosten, Betriebsergebnis, Ergebnis vor Steuern und vorläufiges Ergebnis aus. Gesamtleistung Die Gesamtleistung stellt die Summe der ersten 3 Positionen der BWA dar. Sie setzt sich zusammen aus den Umsatzerlösen, den Best...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.5 Reisekosten

Rz. 192 Bei den Umsätzen für das Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 UStG nehmen die Reisekosten des Unternehmers und des Mitunternehmers bei Personengesellschaften sowie die vom Unternehmer an seine Arbeitnehmer gezahlten Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen eine besondere Stellung ein, weil sich in diesem Bereich erfahrungsgemäß betriebliche und private Interessen übersch...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Fahrrad

Fahrräder sind i. d. R. keine Arbeitsmittel. Anders ausnahmsweise dann, wenn ein eigenes Fahrrad für Dienstreisen genutzt wird oder z. B. ein angestellter Wachmann oder Zeitungsausträger sein Fahrrad für die Verrichtung der beruflichen Geschäfte verwendet, hier Berücksichtigung der Aufwendungen mit den tatsächlichen Aufwendungen.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7 Einzelfälle

Rz. 88 Sind z. B. in die Vermittlung einer Flugreise zwei Reisebüros eingeschaltet und handelt das eine Reisebüro als Vermittler im Auftrag der Fluggesellschaft und das andere Reisebüro nur aufgrund einer Vereinbarung mit dem ersten Reisebüro als dessen Beauftragter, nicht aber im Einvernehmen mit der Fluggesellschaft, erbringt nur das erste Reisebüro Vermittlungsleistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 34 Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob er im Inland oder Ausland Umsätze bewirkt; die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auch nicht davon abhängig, ob der Unternehmer im Inland[1] seinen Sitz hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Die dazu in § 13b Abs. 7 UStG geltenden Regelungen spielen bei § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Die mit dem offenen Steuerausweis ausgestattete Rechnung des Leistenden ist ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 2.1 Grundsätze

In der Vorschrift zum Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen als den Eltern nach § 1685 BGB wird auf eine abschließende Aufzählung der umgangsberechtigten Dritten verzichtet.[1] Wenn in § 1685 Abs. 1 BGB die Großeltern und Geschwister als Umgangsberechtigte hervorgehoben werden, so bedeutet das lediglich, dass dieser Gruppe von Verwandten ein Recht auf Umgang auch zuste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 4 Verwaltungspauschalen

Rz. 16 Verwaltungspauschalen sind Werbungskosten-Pauschbeträge, deren Grundlage in typisierenden Entscheidungen (Schätzungen gem. § 162 AO) der Finanzverwaltung bestehen. Obwohl sie aus grundsätzlichen Erwägungen rechtsstaatlich bedenklich sind, werden sie von der Rspr. regelmäßig als angemessene Schätzungen anerkannt.[1] Tragendes Motiv für die Verwaltungspauschalen ist die...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reisekosten bei privaten ArbN

a) Grundsatz Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Reisekosten im Einzelnen

Rn. 305 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wählt der StPfl auf einer Dienstreise eine Übernachtungsmöglichkeit im Einzugsbereich seines Zielortes und fährt er von dort täglich mit dem Pkw zum Tätigkeitsort, so gehören diese Fahrtkosten grundsätzlich auch zu den Dienstreisekosten. Wenn sich die Dienstreise über mehrere Wochen erstreckt und der StPfl an Wochenenden zum Ort seines Lebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Reisekosten und Fahrtauslagen

Schrifttum: Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr 16 EStG wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter Haushaltsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung vom Arbeitslohn

Rn. 299a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Reisespesen sind insoweit stpfl Arbeitslohn, als sie für andere Aufwendungen als für Reisekosten bezahlt werden. In Betracht kommt hier Ersatz des ArbG für besondere Aufwendungen, die für die Vorbereitung der Reise gemacht wurden oder die zur privaten Lebenshaltung des ArbN gehören und auch ohne die Reise gemacht worden wären. Reisekosten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Nebenkosten

Rn. 320 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nebenkosten, die während der Auswärtstätigkeit angefallen sind, zB für Taxen, Gepäckaufbewahrung, Parkplatz und Reiseunfallversicherung, können dem ArbN ebenfalls, soweit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, steuerfrei ersetzt werden, R 9.8 Abs 2 LStR 2023. Zu Parkgebühren BFH BFH/NV 1987, 241; FG Bre EFG 1977, 580; neben den Km-Sätzen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschsätze der LStR/Gesetzliche Regelungen ab 1996

ca) Rechtsgrundlage Rn. 310 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen waren vor 1996 nicht gesetzlich, sondern nur in den LStR geregelt. Die Pauschalen der LStR wurden von der Rspr ständig als angemessene Schätzungen nach § 162 AO angesehen, von denen abzuweichen Anlass nur bestand, wenn ihre Anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachweis

Rn. 309 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Nachweis setzt nach R 9.5 Abs 2 LStR 2023 und BFH BStBl II 1980, 289 im Einzelnen Abrechnungen des ArbN voraus, aus denen die Dauer der Reise, deren Route und – soweit nicht die Pauschbeträge beansprucht werden – die Höhe der Kosten ersichtlich ist. Der ArbG habe diese Unterlagen zum Lohnkonto zu nehmen. Diese Rspr beruht auf Praktikabi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Rechtsgrundlage

Rn. 310 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen waren vor 1996 nicht gesetzlich, sondern nur in den LStR geregelt. Die Pauschalen der LStR wurden von der Rspr ständig als angemessene Schätzungen nach § 162 AO angesehen, von denen abzuweichen Anlass nur bestand, wenn ihre Anwendung zu einer offens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umzugskostenersatz

Rn. 337 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kosten, die einem privaten ArbN durch einen beruflich veranlassten Umzug – auch bei "freiwilliger" Versetzung, FG Köln EFG 1981, 449 rkr – entstehen, sind WK, BFH BStBl II 1977, 117; R 9.9 Abs 1 LStR 2023 und s Rn 343. Wegen der Höhe der ohne weiteres als WK anzuerkennenden Umzugskosten vgl R 9.9 Abs 2 LStR 2023, die eine richtige Auslegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand

Rn. 317 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist für ArbN ab VZ 2014 neu in § 9 EStG geregelt worden. Die Regelung ist dem Grunde und der Höhe nach abschließend, s § 9 Abs 4a EStG. Es kann nur in den genannten Fällen Verpflegungsmehraufwand in den vorgegeben Pauschbeträgen geltend gemacht werden. Tatsächlich angefallene höhere Kosten bleiben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzusehen zu sein. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Pauschbeträge für Fahrzeugbenutzung

Rn. 312 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab VZ 2014 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke., s § 9 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Für VZ 2021 ist ab dem 21. Entfernungskilometer ein Satz von 0,35 EUR auzusetzen und für die VZ 2022 bis 2026 von 0,38 EUR, s § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Auswärtstätigkeiten im Ausland

Rn. 322 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie bei Auswärtstätigkeiten im Inland kann der ArbG auch bei Auswärtstätigkeiten im Ausland Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von sog Auslandstagegeldern, bei denen es sich um Pauschbeträge handelt, steuerfrei ersetzen, R 9.6 Abs 3 LStR 2023. Der steuerfreie Ersatz von nachgewiesenen Verpflegungsmehraufwendungen, die die jeweiligen festg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Pauschsätze für Übernachtung

Rn. 318 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Kosten der Übernachtung im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland oder Ausland sowie bei einer Fahrtätigkeit (R 9.7 LStR 2023) können wie bisher entweder ohne Einzelnachweis mit Pauschbeträgen oder in der nachgewiesenen Höhe steuerfrei ersetzt werden. Soweit der ArbG die Übernachtungskosten pauschal ersetzen will, darf er ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auslösung

Rn. 332 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die häufig vertraglich vereinbarten Auslösungen stehen Reisekostenvergütungen gleich. Denn sie werden an private ArbN vor allem gezahlt, um den Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft bei auswärtigen Arbeiten, insbesondere Bau- und Montagestellen, abzugelten. Auslösungen sind zunächst iRd § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, also wenn eine Auswärt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 298 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütungen sind gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfrei, ebenso Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstbeträge, s Rn 308ff. Dasselbe gilt nach § 3 Nr 16 EStG für Reisekostenersatz und die Erstattung von Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstgrenze an im privaten Dienst angestellte Personen, wenn d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umzugskosten

Schrifttum: Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020). Verwaltungsanweisungen:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Dienstreise bzw beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit

a) Begriff Rn. 300 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Dienstreise liegt vor, wenn der ArbN von seinem ArbG außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis 31.12.2013 = regelmäßige Arbeitsstätte) beschäftigt wird, ständiger Rspr zB BFH BStBl II 1979, 521. Dabei braucht die Reise nicht von der ersten Tätigkeitsstätte, sie kann auch von der Wohnung aus angetreten werden, BFH BStBl III 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Grundsatz Rn. 298 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütungen sind gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfrei, ebenso Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstbeträge, s Rn 308ff. Dasselbe gilt nach § 3 Nr 16 EStG für Reisekostenersatz und die Erstattung von Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstgrenze an im privaten Dienst angestellte Pers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bei ArbN im öffentlichen Dienst

a) Allgemeines Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzus...mehr