Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenniveau

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drucks 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandar...mehr

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Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 2.3 Anrechte ungleicher Art in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 § 120f Abs. 2 legt fest, dass Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterschiedlicher Wertigkeit nicht als Anrechte gleicher Art i. S. v. § 10 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG gelten. Zu den Anrechten mit unterschiedlicher Wertigkeit zählen im Einzelnen: Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung, die bis zum 30.6.2024 im Beitrittsgebiet erworben wurden (sog. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) § 3 Höhe der Versorgung

Rz. 649 (1) Die aufgeführten Alternativen sind keineswegs abschließend, sondern führen einige typische Gestaltungsformen an. Alternative 1: Ein einfaches, in seiner reinen Form allerdings in keiner Weise dynamisches Modell. Um dieses Modell der Gehaltsentwicklung anzupassen, kann der Festbetrag jeweils entsprechend verändert werden. Alternative 2: Bei diesem Modell folgt die Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschnitts. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsichtigte mit be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nichtbegünstigter Personenkreis

Rn. 21 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören folgende Personengruppen: Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Sollte sich dieser Personenkreis ebenfalls eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen, besteht die Möglichkeit, auf die Basisrente nach § 10 EStG zurückzugreifen. freiwillig Versicherte ger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der SA-Abzug nach § 10a EStG steht nur unbeschränkt StPfl zu. Nach den Sondervorschriften für beschränkt StPfl (§ 50 Abs 1 S 3 EStG) ist der SA-Abzug für Altersvorsorgebeiträge nicht zulässig. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen Personen gefördert werden (dh in den Genuss des SA-Abzugs kommen), die von der Absenkung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 650 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Gesetzgeber sieht sich angesichts des demographischen Wandels mit dem Problem konfrontiert, dass die bisherige umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung nur finanzierbar bleibt, wenn entweder das Rentenniveau abgesenkt, die Beiträge oder steuerfinanzierten Zuschüsse erhöht oder das Renteneintrittsalter angehoben wird. Einerseits ...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.5 Besonderheiten bei DDR-Anwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Scheidung von Ehen durchzuführen, die in der früheren DDR geschlossen worden sind (Art. 234 § 6 EGBGB). Durch die interne Teilung der Versorgungsanrechte kann der Versorgungsausgleich auch bezüglich der in den neuen Bundesländern erworbenen Anrechte durchgeführt werden. Das unterschiedliche Rentenniveau und die Ausgleichsdynamik wi...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2.1 Versicherungsfreie Beschäftigte bei einem Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, dass Beamte oder sonstige Beschäftigte (DO-Angestellte) von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf Versorgung nach be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.4.1 Übersicht und Rechtsentwicklung

Rz. 57 Die Zuführungen zum sog. Reservepolster sind neben dem Deckungskapital für die bereits laufenden Leistungen die zweite Größe für die Errechnung des abzugsfähigen Höchstbetrags der Zuwendungen.[1] Mit dem Begriff "Reservepolster" wird die Möglichkeit bezeichnet, neben dem Deckungskapital für die bereits laufenden Leistungen Kapital für die Leistungsanwartschaften anzus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.4 Steuerrechtliche Entwicklung

Rz. 8 Die weit zurückreichende Entwicklung der Unterstützungskassen war stets von steuerlichen Regelungen über die Behandlung der Finanzierungsaufwendungen der Trägerunternehmen begleitet.[1] In der Nachkriegszeit findet sich eine erste gesetzliche Regelung im Zuwendungsgesetz v. 26.3.1952.[2] Sie wurde – weil zu weitgehend – 1974 durch den durch das BetrAVG eingeführten § 4...mehr

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Steuerfreier Teil der Renten aufgrund der Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost)

Leitsatz Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI stellt eine regelmäßige Anpassung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente. Normenkette § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 6 und 7 EStG Sachverhalt Der K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des § 92a EStG . Sie regelt das Verfahren, mit dem der StPfl angespartes und gefördertes Altersvorsorgekapital Rn. 2 Stand: EL 135...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 In den letzten ca 15 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus rechnen müssen, immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, aber auch der politischen Entscheidungsträger gerückt. Um die StPfl über die im Rentenalter zu erwartenden Leistungen und damit auch üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Zusammenveranlagung von Ehegatten (§ 79 S 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Gehören beide Ehegatten zum zulageberechtigten Personenkreis, steht jedem Ehegatten ein eigener Zulageanspruch nach § 79 S 1 EStG zu. Das ist systemkonsequent, da beide Ehegatten von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben (s § 26 Rn 38ff (Schneider)), und von denen ein Ehegatte unmittel...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. In Abs. 2 wurde Satz 2 zum 7.12.2006 eingefügt durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Abs. 1 umschreibt (im Anschluss an § 19 Abs. 2 Satz 1) den Personenkreis der Leistungsberechtigten und unterscheidet dabei zwischen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Invalidität). Auf die Leistungen besteht ein individueller Rechtsanspruch (i. S. d. § 194 BGB). In Abs. 2 enthält die Vorschrift die Anspruchsgrundlage für die Leistungen der Grundsiche...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5 Renten der betrieblichen Altersversorgung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 26 Neben den bisher genannten Bezügen gelten auch Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung als Versorgungsbezüge. Der Begriff der betrieblichen Altersvorsorge ist im Gesetz nicht näher definiert. Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 9/458 S. 35) enthält hierzu ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 79 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für alle Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten nach den §§ 63 bis 78a, 88, 88a berechnet und angepasst. Dies hat zur Folge, dass – anders als in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht – bei Ermittlungen der Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß § 70 Abs. 1 von einem einheitlichen Durchschnittsentgelt aller Versicherten auszugehen ist, das sich a...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen aus Anlass der Überleitung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung auf das Beitrittsgebiet der DDR. Diese Regelungen waren bisher in den §§ 1148 ff. RVO und in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet I Abschnitt III des Einigungsvertrages enthalten. Sie betreffen die Angleichung der Organisationsstruktur, des Rentenniveaus und...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Steuerliche Hinweise für 2017

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hat kürzlich einmal zusammengestellt, was im kommenden Jahr auf Steuerpflichtige an Neuregelungen zukommt und auf welche Termine sie achten sollten, um steuerliche Möglichkeiten ausnutzen zu können oder um Nachteile zu vermeiden. Die wichtigsten Tipps sind nachstehend kurz zusammengefasst: Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 Auc...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juli

Im Juli ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Eltern haben für neugeborene Kinder jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld und die Altersbezüge für Rentner steigen deutlich. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken und für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Im Einzelnen: Elterngeld Plus Seit dem 1. Juli gibt es das neue Elterngeld Plus. Die ...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Stärkung der betrieblichen Altersversorgung geplant

Die Zukunft der Rente ist ein derzeit politisch stark diskutiertes Thema und dürfte auch den Bundestagswahlkampf im kommenden Jahr bestimmen. Insbesondere nachdem Bundesarbeits- und Sozialministerin Nahles im Herbst Zahlen zur Entwicklung der sozialen Rentenversicherung für die nächsten Jahrzehnte vorgelegt hat, ist einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen geführt worden, da...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetrag...mehr

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Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte und für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Leitsatz 1. Ein Steuerpflichtiger ist nicht berechtigt, seine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben gemäß § 10a EStG abzuziehen, wenn er nicht mehr "aktiv", sondern lediglich in früheren Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen ist. 2. Eine Berechtigung zum zusätzlichen Sonderausgabenabzug ergibt sich ebenfalls nicht aus einer bestehenden Pf...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen ­Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

Leitsatz 1. Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits ...mehr

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Jansen, SGB VI § 154 Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch das AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) neu gefasst und ergänzt. Eine Einfügung erfolgte durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310). Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) geändert (statt 64 % jetzt 67 %). Der in Abs. 4 vorges...mehr

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Jansen, SGB VI § 154 Renten... / 2.4 Altersgrenzenbericht

Rz. 27 Die Aufrechterhaltung des Mindestsicherungsziels und die Beibehaltung eines konstanten Beitragssatzes sind sozial- und wirtschaftspolitisch wichtige Ziele für den Gesetzgeber. Das ist der Hintergrund für die in Abs. 4 eingeführte neue Berichtspflicht der Bundesregierung ab dem Jahr 2010. Von diesem Zeitpunkt an ist in einem Vierjahresrhythmus dem Gesetzgeber über die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 154 Renten... / 2.3 Vorschlagspflicht der Bundesregierung

Rz. 19 Als Konsequenz aus dem erweiterten Rentenversicherungsbericht und entsprechend dem Gesetzesziel in der Überschrift hat die Bundesregierung nach Abs. 3 eine Gesetzesinitiativpflicht, wenn Fehlentwicklungen bezüglich der Beitragsentwicklung und des Altersvorsorgesicherungsniveaus erkennbar werden. Aus wirtschaftspolitischen Gründen ist ein Beitragssatz von 20 % bis zum ...mehr

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Jansen, SGB VI § 154 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die bisherigen Abs. 1, 2, 3a und 4 wurden in Abs. 1 zusammengefasst. Sie enthalten alle Vorgaben zum bisherigen Rentenversicherungsbericht. Der bisher in Abs. 3 geregelte Ergänzungsbericht findet sich in Abs. 2 und wurde um 2 Ziffern erweitert, die Hinweise geben sollen, inwieweit die Fördermöglichkeiten der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge greifen. Der neue Abs...mehr

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FF 10/2014, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Die beteiligten Eheleute streiten im Scheidungsverbund um Versorgungsausgleich. [2] Der 1961 geborene Ehemann war in der Ehezeit als Garten- und Landschaftsbauarchitekt selbstständig; sein Unternehmen ist mittlerweile insolvent. Zuvor hatte er im Rahmen eines erfolglosen Sanierungsversuchs seine private Altersvorsorge aufgelöst und in das Unternehmen eingebracht. Sonst...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Sonstiges Vermögen

Zusätzlich ist ein individuelles Schonvermögen für die Risiken der allgemeinen Lebensführung zu belassen,[92] so dass i.d.R. Vermögen unter 100.000 EUR nicht einzusetzen ist. Zu belassen sind auch Vermögenswerte, z.B. Immobilien, Wertpapiere, deren Nutzungen (Miete, Zinsen) den eigenen Unterhalt sichern.[93] Der Nachteil einer Vermögensverwertung wird nicht dadurch beseitigt...mehr

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Versorgungsausgleich: Berechnung bei der Ärzteversorgung

Kommentar Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung sind grundsätzlich die Besonderheiten der jeweiligen berufsständischen Versorgung zu berücksichtigen: Der Versorgungsausgleich muß unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Unterschiede, gegenüber der Berechnungsmethode bei der Ermittlung des Ehezeitanteils nach der gesetzlichen Rentenversicherung, e...mehr

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ZAP 22/2018, Anwaltsmagazin / 9 Experten kritisch gegenüber Rentenplänen

Die Rentenpläne der Bundesregierung (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 18/2018, S. 921) werden von Experten überwiegend kritisch beurteilt. Das ist das Ergebnis einer Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Anfang November. Die Sachverständigen verwiesen auf die hohen Kosten der Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz, ohne dass damit...mehr

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Rentenniveaustabilisierungs... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Gesetzliche Sicherung des Rentenniveaus: Festlegung eines stabilen Rentenniveaus von 48 % bis zum Jahr 2040. Die Regelung tritt schrittweise in Kraft, wobei eine erste Überprüfung im Jahr 2035 erfolgen soll, um das Rentenniveau auch nach 2040 sicherzustellen. Einführung des Generationenkapitals: Gründung einer Stiftung "Generation...mehr

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Rentenniveaustabilisierungs... / 1 Ziel

Das Gesetz hat zum Ziel, die gesetzliche Rente langfristig als zentrale Säule der Altersvorsorge zu sichern, indem ein dauerhaftes Rentenniveau von 48 % gewährleistet wird. Zur Stabilisierung der Finanzierung wird das Generationenkapital eingeführt, um die Rentenversicherung auch für zukünftige Generationen verlässlich und finanzierbar zu gestalten. Die Finanzierung der Rente...mehr

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ZAP 18/2018, Anwaltsmagazin / 3 Bundeskabinett beschließt Rentenpaket

Das Bundeskabinett hat Ende August den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht neben einer Sicherung sowohl des Rentenniveaus als auch der Rentenbeitragssätze bis 2025 (sog. doppelte Haltelinie) auch Verbe...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein weiteres wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wird den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Weg für die Inanspruchnahme de...mehr

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FF 07+08/2021, Vom Kopf auf... / 1. Die Entscheidungen von BVerfG und BGH

Umso erfrischender, dass das BVerfG zum zehnjährigen Geburtstag des “neuen' Versorgungsausgleichsrechts einen neuen Ansatz gefunden hat, der den Versorgungsausgleich auch für Nichtfachleute haptischer, begreifbarer macht. Weder Barwert noch sonst irgendwelche “Bemessungsgrundlagen' seien eigentlich maßgeblich, sondern die zu erwartende Rentenleistung.[1] Das klingt so schlich...mehr

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ZAP 2/2019, Anwaltsmagazin / 1 Neuregelungen zum Jahresbeginn

Zum Jahresbeginn sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Die meisten Neuerungen betreffen die Sektoren Arbeit, Soziales und Gesundheit, wichtige Änderungen gibt es aber auch in anderen Bereichen, etwa dem Verbraucherschutzrecht. Die wichtigsten Neuregelungen sind nachstehend kurz dargestellt. Arbeit und Soziales Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwe...mehr

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ZAP 24/2018, Rechtsprechung... / 3. Anspruch auf Kündigung einer Direktversicherung bei Entgeltumwandlung

Die Parteien des vorliegenden Verfahrens stritten darüber, ob die beklagte Arbeitgeberin verpflichtet ist, eine zugunsten des Klägers seit Anfang 2001 bestehende Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (§ 1b Abs. 2 i.V.m. § 1a Abs. 1 S. 1 BetrAVG) zu kündigen und den Originalversicherungsschein an die Versicherung herauszugeben. Die Beklagte ist Versicherungsnehmerin, der...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.2.4 Rentenreform 2001

War der Reformdruck schon aus diesen Gründen sehr groß, so hat die Rentenreform 2001 in der gesetzlichen Rentenversicherung einen grundlegenden Wandel in der Zusatzversorgung unausweichlich gemacht. Bei unveränderter Beibehaltung des Gesamtversorgungssystems hätte die Absenkung des Renteniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Zusatzversorgung kompensiert wer...mehr

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Anlage R (Renten) 2019 – Ti... / 1.3 Gesetzliche Renten und Rürup-Renten

Rz. 855 [Leibrenten/Leistungen → Zeilen 4, 11–13 und eZeilen 5–10] Renten und andere Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG Renten sind wiederkehrende gleichmäßige Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund oder einem Rentenstammrecht beruhen. Zu berücksichtigen sind Leibrenten, d. h. Renten, die au...mehr