Rentenversicherung

Die Rentenversicherung zählt zu einer der fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland. Ziel und Aufgabe der Rentenversicherung sind der Schutz ihrer Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebener.

Die deutsche Rentenversicherung zahlt Renten und Zusatzleistungen und erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Auch die Beratung der Versicherten und Rentner zählt zum Leistungsspektrum der deutschen Rentenversicherung.





Versicherungspflichtige in der Rentenversicherung

Zum versicherungspflichtigen Personenkreis der Rentenversicherung gehören alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden. Versicherungsfreie Personen, wie z. B. Beamte, zählen nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis.

In der Rentenversicherung sind daneben bestimmte selbstständig Tätige und sonstige Versicherte versicherungspflichtig. Zu den sonstigen Versicherten zählen z. B.

  • Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Vorruhestandsgeldempfänger und
  • Empfänger von Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen- oder Krankengeld).

Die Rentenversicherung kann in bestimmten Fällen auch auf Antrag oder freiwillig durchgeführt werden.

Leistungen und Finanzierung der Rentenversicherung

Leistungen werden in der Rentenversicherung erbracht, wenn beim Eintritt des Leistungsfalles die vorgegebenen Wartezeiten erfüllt sind. Darüber hinaus müssen auch persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert. Diese werden wiederum durch die Versicherten, Arbeitgeber und durch Zuschüsse des Bundes aufgebracht. Die Beiträge zur Rentenversicherung berechnen sich aus einem bestimmten Beitragssatz von der Beitragsbemessungsgrundlage (z. B. Bruttolohn) und sind auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Beitragstragung ist vom Personenkreis abhängig.

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern, durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe. Organisatorisch ist die Rentenversicherung in Bundes- und Regionalträger gegliedert.