Fachbeiträge & Kommentare zu Reorganisation

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Von der EU übernommene internationale Rechnungslegungsstandards

Tz. 16 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach Art. 4 der IAS-VO iVm. § 315e HGB sind die konsolidierten Abschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen nach den von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (endorste IFRS oder EU-IFRS). Tz. 17 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die "internationalen Rechnungslegungsstandards" umfassen nach...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Entwicklung der internationalen Rechnungslegung in Deutschland

Tz. 1 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Für (Des-)Investitionsentscheidungen benötigen Kapitalgeber entscheidungsrelevante Informationen, um Höhe und Zeitpunkt der künftigen (Netto-)Zahlungsströme, die ein Unternehmen vermittelt, einschätzen und mit denen anderer Unternehmen vergleichen zu können. Investoren nutzen für ihre Entscheidungen insbesondere auch die externe Finanzberichte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / IV. Fazit

Durch die Neuregelung im Kontext des ATADUmsG wird deutlich, dass der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Ersatztatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG – nämlich der Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person – weiterhin irrelevant ist. Schließlich ist der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kreislaufwirtschaft als glo... / 11 Umsteuern von Lieferketten

Die bestehenden globalen Lieferketten sollen in geschlossene Kreisläufe überführt werden. Dies würde bedingen, dass Produkte zur Aufbereitung in ihre Herkunftsländer zurückgeführt würden. Aus vielerlei Hinsicht ist solches Tun wenig sinnvoll, müsste doch die Wiederaufbereitung resp. die Wertsteigerung lokal vonstattengehen. Wiederaufbereitungs-Hubs könnten dort entstehen, wo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / a) § 6 Abs. 5 S. 3 EStG

Verschiedene Konstellationen einer Übertragung im Zusammenhang mit Gesamthandsvermögen: Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG kann ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen (BV) in ein anderes BV desselben Steuerpflichtigen überführt werden, ohne die darin enthaltenen stillen Reserven zu realisieren. Dies gilt entsprechend § 6 Abs. 5 S. 3 EStG, soweit inter alia ein Wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung im Wand... / V. Fazit

Abschließend bleibt festzuhalten, dass sich das rechtliche Konstrukt der Betriebsaufspaltung weiterhin im Wandel befindet. Oftmals sind entsprechende Sachverhalte in der Praxis unentdeckt.[82] Auch bereiten Betriebsaufspaltungskonstellationen und Restrukturierungen besondere Fallstricke, die einer entsprechenden Beobachtung bedürfen. Steuerpflichtigen ist eine regelmäßige Übe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung im Wand... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB / FBIStR; Dipl.-Finw. (FH) Tim Bauerfeld, StB[*] Die Betriebsaufspaltung als rein steuerliches Konstrukt stellt Unternehmen aufgrund der Komplexität und stetigen Weiterentwicklung des Tatbestandes durch die Rechtsprechung vor immer neue Herausforderungen. Dabei sind die Folgen einer Betriebsaufspaltung für die betroffenen Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Checkliste)

Rz. 456 [Autor/Stand] Konkretisierung geschäftsleitender Funktionen. Was unter geschäftsleitenden Funktionen bzw. strategischen Führungsentscheidungen zu verstehen ist, hat die FinVerw bislang noch nicht näher konkretisiert (s. aber Rz. 454 für die Ausübung nur "einzelner Geschäftsfunktionen"). Auch in der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff der "geschäftsleitenden Holdin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Vorschriften nach IAS 37: Restrukturierungsrückstellungen

Tz. 140 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 In IAS 37 findet sich eine übergreifende, allgemeine Definition einer Aufgabe eines Geschäftsbereichs. Demnach liegt bei einer Aufgabe eines Geschäftsbereichs eine Restrukturierung vor (IAS 37.10). Der Umkehrschluss gilt allerdings nicht. Denn eine Restrukturierung ist nur dann eine Aufgabe eines Geschäftsbereichs, wenn die Definition einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum Sicherheitsfachkräfte... / Zusammenfassung

Überblick Sicherheitsfachkräfte werden bei Gestaltungsmaßnahmen (z. B. Reorganisation, Neugestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbereichen, Umbaumaßnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen) sowie bei Beschaffungsmaßnahmen (inkl. der Auswahl von Fremd- und Partnerfirmen sowie der Abstimmung der Zusammenarbeit mit ihnen) oft nicht oder viel zu spät einbezogen. Eine kostengünstige Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Sanierungsplan

Rn 14 Die Insolvenzordnung verfolgt auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Verfahrens. Im Laufe des Verfahrens soll durch wirtschaftliche Gesundung ein konkurrenzfähiger Betrieb entstehen. Dieses Ziel ist durch das ESUG noch weiter in den Vordergrund getreten.[24] Hierzu sind häufig einschneidende Veränderungen in der Organisation erforderlich. Daher spricht man anste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Funktionscontrolling: Mehr ... / 4.1.2 Sanierungsmanagement und Sanierungscontrolling

Die Kernfrage ist zunächst, ob das Unternehmen als Sanierungsobjekt überhaupt saniert werden kann bzw. soll oder nicht (teilweise) liquidiert werden muss. Das sollte anhand einer Bewertung des Unternehmens wie folgt entschieden werden: Liegt der Ertrags-(Reorganisations-)Wert über (unter) dem Liquidations-(Zerschlagungs-)Wert, sollte das Unternehmen saniert (liquidiert) werde...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Reorganisation

Rz. 127 Eine Reorganisation kann durch Aufspaltung oder Verschmelzung von Unternehmen durchgeführt werden. Der Beschluss über die Einleitung der Reorganisation wird von den Hauptversammlungen jeder der umzuwandelnden und an der Reorganisation beteiligten Gesellschaften gefasst. Sind bei der Gesellschaft mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss gefasst, we...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 3. Reorganisation

Rz. 161 Zweck des Reorganisationsverfahrens nach Chapter 11 ist es, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und das Unternehmen am Leben zu erhalten. Die Geschäftsführung der Gesellschaft bleibt grundsätzlich weiterhin im Amt und kann die Geschäfte der Gesellschaft fortführen (§ 1107 BC). Auf Antrag eines Gläubigers oder Gesellschafters kann das Insolvenzgericht einen Sachwalter (...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 95 Eine geschlossene Aktiengesellschaft kann durch Reorganisation in eine juristische Person folgender Rechtsformen umgewandelt werden:mehr

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Serbien / I. Allgemeines

Rz. 105 Das serbische Konkursgesetz[9] unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Konkurs und der Reorganisation. Während der Konkurs auf die Befriedigung der Gläubigerforderungen durch den aus der Veräußerung der insolventen Gesellschaft erzielten Ertrag ausgerichtet ist und damit die Beendigung der Gesellschaft nach sich zieht, ist es das Ziel einer Reorganisation, dem zahlu...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Formen der Auflösung

Rz. 126 Die Auflösung der Gesellschaften ist im ZGB (Buch 2, 8. Kapitel über die Auflösung und die Umwandlung der juristischen Personen) und im AGG geregelt. Die juristischen Personen können durch Liquidation oder Reorganisation aufgelöst werden. Die Reorganisation ist die Auflösung der juristischen Person ohne Liquidation. Die juristische Person wird mit der Austragung aus ...mehr

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Rumänien / I. Allgemeines

Rz. 129 Das IG regelt zwei Verfahren, die dem Schuldner, der sich in Zahlungsschwierigkeiten (dificultate financiara) befindet, zur Verfügung stehen, um die Insolvenz zu vermeiden: das sog. Ad-Hoc-Mandat (mandatul ad-hoc) und den präventiven Gläubigervergleich (concordatul preventiv). Ein Schuldner befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten, wenn er zwar seine fälligen Forderu...mehr

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Russland / 4. Umbildung einer Gesellschaft (Formwechsel)

Rz. 95 Eine Umwandlung einer Gesellschaft im Wege der Umbildung (Wechsel der Rechtsform) erfolgt gem. Art. 56 GmbHG der RF, wonach die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Aktiengesellschaften, in Personengesellschaften oder in Produktionsgenossenschaften umgewandelt werden können. Die GmbH ist gemäß Art. 88 Abs. 1 ZGB der RF zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft i...mehr

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Belgien / I. Rechtsgrundlage

Rz. 134 Mit dem Gesetz vom 11.8.2017 wurde das Insolvenzrecht in Belgien in das Buch XX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WGB) eingefügt und inhaltlich umfassend reformiert. Die wichtigste Änderung hierbei war wohl die Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem Unternehmensbegriff des WGB, so dass sich der persönliche Anwendungsbereich des Insolvenzrechts nunmehr auch auf...mehr

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Weißrussland / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 45 Die Umwandlung einer GmbH (Verschmelzung, Eingliederung, Spaltung, Ausgründung und Reorganisation) erfolgt aufgrund einer einstimmigen Entscheidung der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft oder aufgrund Entscheidung eines kompetenten staatlichen Organs (etwa eines Gerichts) (§ 111 WGesG). In den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen – etwa bei Überschreitung oder U...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / I. Allgemeines

Rz. 119 Das kroatische Konkursgesetz[30] unterscheidet zwischen Konkurs, Vorinsolvenzverfahren und Reorganisation. Während der Konkurs auf die Beendigung der Gesellschaft abzielt, ist es das Ziel des Vorinsolvenzverfahrens und der Reorganisation, dem zahlungsunfähigen Unternehmen durch Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Schuldner und Gläubigern die Fortführung des Unter...mehr

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Russland / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 80 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. Die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung wird durch die Satzung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem GmbH-Gesetz bestimmt. Zu den ausschließlichen Kompetenzen der Gesellschafterversammlung gehören:mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Liquidation

Rz. 131 Die Liquidation einer Gesellschaft kann aus den im ZGB genannten Gründen für die Liquidation von juristischen Personen erfolgen. Diese Gründe sind:mehr

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Russland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Es sind u.a. die Gründung, die Sitzverlegung, die Reorganisation (Fusion, Umwandlung usw.), die Liquidation der juristischen Person, die Änderungen der Satzung, die Angaben über die Gründer (Gesellschafter) sowie die persönlichen Daten des Geschäftsführers, die Informationen über die der Gesellschaft erteilten Lizenzen/Zulassungen usw., anzumelden. Registrierpflichtig...mehr

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China / Literaturtipps

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Ungarn / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 219 Die Behandlung zahlungsunfähiger Unternehmen richtet sich in Ungarn nach dem Gesetz Nr. 1991/XLIX (kurz "Cstv."), das zwischen dem Vergleichsverfahren, welches auf die Reorganisation des Unternehmens abzielt, und dem Konkursverfahren, welches auf die Abwicklung des Unternehmens abzielt, unterscheidet. In Ungarn gibt es bis zum heutigen Tag kein einheitliches Insolven...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / I. Grundlagen

Rz. 129 Ende 2016 wurde das neue Insolvenzgesetz im VAE-Bundesanzeiger veröffentlicht. Es trat drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. Rechtslage bei Insolvenz bis Ende 2016: Vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes gab es keine einheitlichen Regelungen für akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung eines Unternehmens (Insolvenz). Gesetzliche B...mehr

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Russland / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 55 Bei der Gründung einer juristischen Person sind dem Antrag zur Handelsregisteranmeldung u.a. folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen:mehr

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Singapur / III. Judicial Management

Rz. 155 Das Judicial Management ist am ehesten mit einer Zwangsverwaltung vergleichbar. Ziel ist es, der "lebensfähigen" Gesellschaft einen gewissen Freiraum zur Reorganisation und Restrukturierung zu geben. Einen erfolgreichen Antrag bei Gericht zur Bestellung eines Judicial Managers setzt voraus, dass das Gericht davon überzeugt ist, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig i...mehr

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Ungarn / II. Vergleichsverfahren

Rz. 223 Das Vergleichsverfahren dient der Reorganisation der zahlungsunfähigen Gesellschaft. Eine Überleitung des Verfahrens ins Konkursverfahren bleibt jedoch möglich. Der Geschäftsführer der GmbH ist gem. § 7 Abs. 1 Cstv. zuständig zur Stellung des Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens. Er muss jedoch vor Antragstellung zwingend die Zustimmung der Gesellschafterve...mehr

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Weißrussland / II. Buchführungspflicht

Rz. 56 Grundsätzlich besteht eine umfassende Buchführungspflicht, von der nur solche Gesellschaften befreit sind, die das vereinfachte Steuersystem anwenden.[45] Letztere führen ein Buch über ihre Einnahmen und Ausgaben. Die Buchhaltung erfolgt kontinuierlich vom Moment der Gründung bis zur Reorganisation oder Liquidation der Gesellschaft in belarussischen Rubeln in einer de...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Geltungsbereich der EuInsVO

Rz. 100 Nach Art. 1 Abs. 1 EuInsVO a.F. galt die Verordnung in sachlicher Hinsicht für Gesamtverfahren, die die Insolvenz des Schuldners voraussetzen und den vollständigen oder teilweisen Vermögensbeschlag gegen den Schuldner sowie die Bestellung eines Verwalters zur Folge haben. Die Reformierung des Anwendungsbereichs war jedoch wesentliches Anliegen und Ziel der Neufassung...mehr

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Ukraine / II. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 201 Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch die Übertragung ihres gesamten Vermögens, ihrer Rechte und Pflichten auf andere Gesellschaften bzw. Rechtsnachfolger bei der Reorganisation (Verschmelzung, Eingliederung, Spaltung, Umwandlung) oder im Rahmen einer Liquidation, Art. 104 Abs. 1 ZGB, Art. 48 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft erlischt mit ihrer Löschung aus dem Ha...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Einleitung und Grundsätze

Rz. 94 Das Internationale Insolvenzrecht ist infolge der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) zu weiten Teilen vergemeinschaftet. Die Neufassung der EuInsVO (EU) 2015/848 löste die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29.5.2000[238] ab, die gemäß Art. 19 der VO aufgehoben ist und nur noch für Altfälle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 5 Ergänzende Entwicklungen im Insolvenzrecht

Rz. 30 Seit dem 1.3.2012 ist das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Wesentlicher Baustein einer erleichterten Unternehmenssanierung ist das über § 270b InsO neu geschaffene Schutzschirmverfahren. Der Gesetzgeber sah sich gezwungen eine weitere Sanierungserleichterung in das Insolvenzrecht einzubringen, weil bis dato noch nicht ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungsrecht in der Praxis / 4.1 Ziele des Umwandlungsgesetzes

Das Umwandlungsgesetz verfolgt zunächst das Ziel, die vor 1995 noch in mehreren Gesetzen verstreuten gesellschaftsrechtlichen Regelungen der Umstrukturierung und Reorganisation von Unternehmen in einem einzigen Gesetz – nämlich dem Umwandlungsgesetz – zusammenzufassen und zu systematisieren. Es dient daher der Rechtsbereinigung. Gleichzeitig sollen den deutschen Unternehmen z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz können vor dem OLG und zur Stabilisierung des Finanzmarktes durch Sanierung oder Reorganisation von Kreditinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG mit Sitz im Inland eingeleitet werden. Rz. 2 Die Verfahren finden vor dem OLG statt und richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 1 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 985 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 917 ff.). Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Alle Unternehmen, die ihren ersten IFRS-Abschluss aufstellen, fallen in den Anwendungsbereich des IFRS 1 (IFRS 1.2(a)). Dies gilt auch für erstmals nach IAS 34 erstellte Zwischenabschlüsse, sofern diese sich auf die Berichtsperiode des ersten IFRS-Abschlusses beziehen (IFRS 1.2 (b); vgl. Tz. 249ff.). Tz. 4 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der erste IF...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Ansatzverbot für verschiedene selbst erstellte immaterielle Güter und Vermögenswerte

Tz. 70 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der IASB hat neben dem bereits genannten Ansatzverbot für Kosten in der Forschungsphase (vgl. Tz. 59) explizite Ansatzverbote für folgende selbst erstellte Vermögenswerte bzw. interne Kosten erlassen: selbst erstellter Goodwill (vgl. Tz. 71); verschiedene selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, die nach Ansicht des IASB niemals die sechs ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling als Erfolgsfakt... / 5 Konkrete Ansatzpunkte

Nachdem in den vorherigen Kapiteln die Grundlagen für die Transformation in eine agile Organisation erläutert wurden, sollen im Folgenden einige Beispiele aufgeführt werden, wie das Controlling konkret einen Beitrag leisten kann: Organisationsstruktur des Controllings Das Controlling soll weder zentral noch dezentral in Silos strukturiert werden. Es ist die Kunst, die Spannung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling-Prozesskennzahlen / 4.11.4 Prozesskosten

Investitionen in Weiter­entwicklung Ergänzend zu den im Prozess bzw. der Controller-Organisation eingesetzten Ressourcen kann anhand der Investitionen in Weiterentwicklung überprüft werden, wie aufgeschlossen das Unternehmen bzw. die Controller-Organisation für Innovationen ist. Praxis-Tipp Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Controllings … zur Steigerung der Prozessqual...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostenmanagement / 5.3 Gemeinkostenwertanalyse

Unter Gemeinkosten sind dabei alle nicht den Produkten direkt zurechenbaren Kosten zu verstehen. Die Gemeinkosten sind im wesentlichen deckungsgleich mit den Fixkosten (Bereitschaftskosten, Strukturkosten). Mit den Gemeinkosten stehen andererseits die Kosten der indirekten Bereiche sowie der Verwaltungs- und Vertriebsbereich im Vordergrund. Bekannt geworden ist die Gemeinkost...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maschinelles Lernen: Chance... / 3 Maschinelles Lernen in der Kostenplanung

Der Lösungsansatz unter Einbezug des maschinellen Lernens erscheint einfach: Warum nicht die prädiktive Analyse zur Kostenplanung verwenden, also nicht analytisch vorgehen, sondern empirisch? Eine plausible Kostenschätzung kann über statistische Analysen erfolgen. Hierzu werden die Einflussgrößen den Kosten gegenübergestellt. Mit den ermittelten Korrelationen kann im Weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierung / 3 Vorgehensweise und Potenziale

Der Durchführung einer Restrukturierung geht prinzipiell eine Krise innerhalb des Unternehmens voraus. Diese kann sich bereits sehr früh als strategische Krise äußern, indem z.B. strategische Geschäftsfelder wegfallen oder Wettbewerber eigene Produkte bzw. Dienstleistungen erfolgreich kopieren. Die strategische Krise ist dadurch gekennzeichnet, dass das Unternehmen trotz gut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierung / 2 Welche Restrukturierungsansätze gibt es?

In der Literatur und auch in der Unternehmenspraxis stößt man auf eine enorme Vielfalt verschiedener Ansätze des geplanten Wandels von Organisationen, Systemen und Prozessen, die in der Regel unter dem Modewort "Change Management" zusammengefasst werden. Change Management umfasst somit alle geplanten, gesteuerten und kontrollierten Veränderungen in Strukturen, Prozessen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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