Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Reduzierte Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren bei RSV des Mandanten

Rz. 414 Hat die RSV Kostendeckungszusage für die vorherigen Instanzen erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 368 muss bei der RSV erneut um Kostendeckung nachgesucht werden. Da die Tätigkeit des RAs gegenüber der RSV eine bes...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Vorzeitige Erledigung im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 417 Nr. 3209 Wenn sich die Parteien nur durch einen beim BGH zu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 418 Nr. 3210 a) Allgemeines Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / XV. Anfechtung des Berufungsurteils

Rz. 179 Das Berufungsurteil ist grds. anfechtbar. Gegen das Urteil des Berufungsgerichts kann ggf. Revision eingelegt werden. Das Berufungsgericht wird einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision fällen. Es kann die Revision zulassen oder es lässt die Revision nicht zu. Rz. 180 Hat das Berufungsgericht die Revision zugelassen, kann der durch das Urteil Beschwerte Revis...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / V. Verfahren

Rz. 244 Das Verfahren wird durch den Kläger mit Erhebung einer schriftlichen Klage gegen den Beklagten eröffnet. Beim VG kann die Klage auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Rz. 245 Neben einem bestimmten Antrag und dem zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen der Klage auch die angefochtene Verfügung und der Widerspru...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VI. Beschluss

Rz. 189 Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet das Revisionsgericht durch Beschluss. Hilft das Revisionsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde nicht ab, erwächst das Urteil mit dem ablehnenden Beschluss in Rechtskraft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, § 544 Abs. 6, 7 ZPO (welches Gericht sollte auch für eine Beschwerde gegen den Beschluss des BGH zuständig sein?). ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH

Rz. 433 Nr. 3508 Rz. 434 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BGH einzulegen. Dies muss durch einen b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 424 Die Möglichkeit der Revision gegen ein Berufungsurteil hängt in erster Linie davon ab, ob sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist. Ist sie nicht zugelassen, kann gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, allerdings nur, wenn der Wert der Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Rz. 425 Die Anfechtung d...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 1. Urteilsverfahren

Rz. 210 Im Urteilsverfahren werden sämtliche individualarbeitsrechtlichen Verfahren entschieden. Das sind i.d.R. die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitsnehmern aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Kündigungsschutzklage) oder zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Rz. 211 Das Verfahren wird durch Erhebung der Klage eingeleitet: Sie ist schriftlich einzureich...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 309 Anders als bei den übrigen Gerichtsbarkeiten ist die Finanzgerichtsbarkeit nur zweistufig. Eingangsgericht ist das jeweilige Finanzgericht (FG). Einziges Rechtsmittel gegen das Urteil des FG ist die Revision. Wird sie zugelassen, entscheidet über sie der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Im Falle der Nichtzulassung der Revision kann die Nichtzulassung mit der Beschwe...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / IX. Gerichtsgebühren

Rz. 128 Im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess entstehen die Gerichtskosten wie im ordentlichen Verfahren:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Sofortige Beschwerde bei Kostenentscheidungen

Rz. 207 Generell erfolgt eine Anfechtung der Kostenentscheidung gemeinsam mit der Anfechtung des Urteils i.R.d. Berufung oder der Revision (§ 99 Abs. 1 ZPO). Wenn allerdings das Urteil selbst nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar ist (z.B. Anerkenntnisurteil oder Beschluss über die Erledigung der Hauptsache) ist die Kostenentscheidung mit der sofortigen Beschwerde anfechtba...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Allgemeines

Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten Voraussetzungen in Vorb. 3 Abs. 3 VV i.V.m. Nr. 3104 VV RVG ab. Besonderheiten für die Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ergeben sich nicht. Allerdings entsteht die Terminsgebühr in allen Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren (also nicht nur vor dem BGH) mit einem Gebührensatz von 1,5.mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Fristen

Rz. 161 Bei den Fristen im Zivilverfahren wird zwischen unterschieden. Rz. 162 Im Zivilprozess sind die allgemeinen Vorschriften über die Fristen in den §§ 221 bis 229 ZPO geregelt. Rz. 163 Nachstehend soll ein Überblick über die in einer Kanzlei wichtigsten Fristen im Zivilprozess ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 363 Prüft der RA auftragsgemäß die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, hat er Anspruch auf eine besondere Vergütung nach Nr. 2100 VV RVG. Diese Gebühr fällt grds. in allen Rechtsgebieten an, als Nr. 2102 VV RVG also auch in Sozialgerichtssachen, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, und in Strafsachen (Teil 4 VV RVG), Bußgeldsachen (Teil 5 VV RVG) und Sonstigen Ve...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1 Verpflichtungen des Arbeitgebers

Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Der Anspruch ist gesetzlich in § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Es handelt sich dabei um einen Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers, der diesem die notwendigen Informationen zukommen lässt, damit er die konkrete Berechnung seines Entgeltanspruchs transparent nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge / 2.1 Grundfreibetrag

Jedem Steuerpflichtigen muss sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden, als er es zum Bestreiten der lebensnotwendigen Ausgaben benötigt. Die Höhe des steuerlichen Existenzminimums wird als Grundfreibetrag[1] regelmäßig angepasst und orientiert sich am sozialrechtlichen Existenzminimum. In 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 EUR (2025: 12.096 EUR).[2] Aktuell ist...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 7. Besonderheiten bei Zusammentreffen von Rechtsmittelverfahren und Nachverfahren

Rz. 119 Die Urteile im Vor- und Nachverfahren sind gesondert mit Rechtsmitteln (Berufung, Revision) angreifbar. Da das Nachverfahren vor Rechtskraft des Vorverfahrens schon betrieben werden kann, kann die Situation eintreten, dass sich widersprechende Entscheidungen ergehen. Das sind die Folgen: Rz. 120 Wird durch das Rechtsmittelgericht ein zugunsten des Klägers ergangenes V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 413 Will der Mandant die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde zur Durchführung der Revision prüfen lassen, sollte der bisher tätige RA zur Vermeidung doppelter RA-Vergütung dem Mandanten empfehlen, einen BGH-RA zunächst nur damit zu beauftragen. Kommt der BGH-RA zum Ergebnis, dass das weitere Vorgehen nicht aussichtsreich ist, ist die Vergütung des BGH-RA geri...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Umfang der bewilligten PKH

Rz. 492 § 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (gekürzte Fassung): (1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Revisionsverfahren

Rz. 397 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2: Revision; bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden Vorbemerkung 3.2.2: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Prüfung der Erfolgsaussichten Rechtsmittelverfahren vor dem BGH

Rz. 369 Ist ein mögliches Rechtsmittelverfahren (z.B. Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde in Kosten- und/oder Zwangsvollstreckungssachen) vor dem BGH zu führen, kann der bisher tätige RA aufgrund der Singularzulassung der RAe beim BGH den Mandanten dort nicht vertreten. Derzeit sind von den bundesweit 166.504 RAe (Stand: 1.1.2025) dort lediglich 46 RAe durc...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / I. Allgemeines

Rz. 182 Im zivilgerichtlichen Verfahren endet Ihre Tätigkeit üblicherweise, wenn entweder das Verfahren über die Nichtzulassung der Revision oder das Revisionsverfahren selbst geführt werden muss. Der BGH ist zuständig und dort müssen sich die Parteien gem. § 78 Abs. 1 S. 3 ZPO durch einen beim BGH zugelassenen RA vertreten lassen. Ein am BGH zugelassener RA kann nur vor dem...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Gerichtsgebühren

Rz. 198 Die Gerichtsgebühren für das Strafbefehlsverfahren sind in Nrn. 3110 bis 3131 KV GKG geregelt: Im Verfahren vor dem AG entsteht für den Erlass des Strafbefehls die 0,5 Gebühr Nr. 3118 KV und damit die Hälfte der nach Nr. 3110 und 3111 KV bestimmten Höhe. Wird zugleich die rechtskräftige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung getroffen, entsteht dafür ein...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 202 Der Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit ist wie in Zivilsachen dreistufig. Rz. 203 Erstinstanzliche Eingangsgerichte sind immer die Arbeitsgerichte (ArbG). Rz. 204 Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) möglich. Das LAG entscheidet auch über Beschwerden gegen Beschlüsse der ArbG. Rz. 205 Gegen die Entscheidungen der LAG...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Allgemeines

Rz. 240 § 233 S. 1 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 241 Von Wiedereins...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / X. Meldeschriftsatz

Rz. 154 Wird Ihnen die Berufung durch die unterliegende Partei zugestellt, ist es üblich, dass sich der RA beim Berufungsgericht unmittelbar im Anschluss an die Zustellung der Berufung bestellt. Dies können Sie auch dann tun, wenn Sie mit der Gegenseite abgesprochen haben, dass Sie keine Vergütung geltend machen, wenn eine Rücknahme der Berufung binnen der vom Berufungsführe...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 398 Generell ist das Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren das Verfahren der III. Instanz. Der RA erhält dort die Gebühren Nr. 3206 bis 3213 VV RVG. Wie in den vorherigen Instanzen können auch im Revisionsverfahren regelmäßig eine Verfahrens-, Termins- sowie Einigungsgebühr entstehen. Rz. 399 Wann ein Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren gegeben ist, ergibt sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 317 Da es in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen gibt, hat dieser Umstand auch im RVG seinen Niederschlag gefunden: Nach Vorb. 3.2.1 Nr. 1 VV RVG entstehen vor dem FG die Gebühren Nr. 3200 ff. VV RVG. Es fällt somit für die Vertretung eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG und bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags eine 1,1 Verfahrensgebühr Nrn. 3200, 3201 An...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufsichtsratsvergütung / 1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.[1] Aufsichtsratsvergütungen[2] zählen regelmäßig zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.[3] Diese Vergütungen unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug und werden durch die Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Daneben unterliegen sie der Umsatzsteuer[4], wobei je nach Höhe der Vergütungen die Kleinuntern...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Berufung nur zur Fristwahrung

Rz. 144 Haben Sie keinen Auftrag zur Berufungseinlegung, sollten Sie nicht tätig werden. Dies ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Praxistipp: Weisen Sie den Auftraggeber vor Ablauf der Frist ruhig ein zweites Mal darauf hin, dass Sie ohne seine Zustimmung (oder besser: ohne seinen Auftrag) nicht tätig werden. Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.15...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 281 Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Rz. 282 Die I. Instanz ist grundsätzlich das SG, Berufungs- und Beschwerdeinstanz das Landessozialgericht (LSG) und Revisions- sowie Rechtsbeschwerdeinstanz das Bundessozialgericht (BSG) mit Sitz in Kassel.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RAe

Rz. 420 Auch für den nicht beim BGH zugelassenen RA kann entsprechend der Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr auch immer unter der Voraussetzung entstehen, dass die Tatbestandsmerkm...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / III. Instanzenzug

Rz. 236 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Rz. 237 Für die meisten verwaltungsrechtlichen Verfahren ist dabei als erste Instanz das VG zuständig. Rz. 238 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bzw. der Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der VG sowie Eingangsinstanz (I. Instanz) beimehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Korrespondenzanwalt/Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 28 Nicht selten muss der RA einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnehmen, der oftmals auch weit außerhalb der Ortes seines Kanzleisitzes stattfindet. Je größer die Entfernung zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort ist, desto eher stellt sich die Frage, ob der RA die Gerichtstermine selbst wahrnehmen oder ein anderer RA mit der Vertretung im Gerichtstermin beauftragt werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsständische Versorgung / 2 Besteuerung der Versorgungsbezüge

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung.[1] Im Rahmen einer Übergangsregelung erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bis 2040 gleitend. Dies gilt auch für unselbstständige Bestandteile der Rent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 2.2 Homepage des Steuerberaters

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten für die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Da dem Steuerberater i. d. R. die technischen Kenntnisse fehlen, muss er sich individuell beraten lassen, was seine Datenschutzerklärung beinhalten muss. Praxis-Beispiel Facebook, Twitter und Co. Nutzt der Steuerberater keine Social Media Plu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen v. 30.6.2017[1] soll v. a. Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen (§§ 1, 3 EntgTranspG). Nach § 3 Abs. 1 EntgTranspG ist bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 AGG

S. hierzu Tz. 1.5 und Tz. 2.1. Grundsatzurteil zu Equal Pay – Ein besser verdienender Mann reicht Männer und Frauen haben lt. BAG[1] bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 3.1 Nicht entnommener Gewinn

Als nicht entnommenen Gewinn eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils definiert § 34a Abs. 2 EStG den nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelten Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres. Infolge der zuvor vielfach geäußerten Kritik ergaben sich unlängst gesetztliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters

Hält der Arbeitnehmer die gegen ihn ergangene Kündigung für ungerechtfertigt, kann er dagegen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) vor dem Arbeitsgericht erheben. Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage wird der Mandant als Arbeitgeber auch damit seinen Steuerberater konfrontieren. Hinweis Verweisungen an Rechtsanwalt/Fachanwalt für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 4.3 Durchführung der Nachversteuerung

Die Nachversteuerung erfolgt in allen genannten Fällen[1] nach § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG mit dem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Denn die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.[2] Ausweislich des aktualisierten BMF-Schreibens ermittelt sich der nachversteuerungspflichtige Betrag[3...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 4.1 Nachversteuerungstatbestände und -ausnahmen

Die Nachversteuerung des nicht entnommenen, tarifbegünstigten Gewinns ist vorzunehmen, wenn[1] die Entnahmen die Einlagen und den (positiven) Steuerbilanzgewinn eines Wirtschaftsjahres übersteigen (sog. Entnahmeüberhang) bzw. in einem Verlustjahr die Einlagen übersteigende Entnahmen getätigt werden; der Verlust selbst löst keine Nachversteuerung aus. Das gilt auch dann, wenn ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Massenentlassung / 2 Ermittlung des Schwellenwerts

Die Anzeigepflicht gilt nur für die Entlassung von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer sind alle Personen, die im Rahmen eines abhängigen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses für einen anderen nach dessen Weisung Leistung erbringen. Erfasst sind demnach alle Arbeitnehmer, auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende sonstige zu ihrer Ausbildung Tätige (z. B. Umschüler) und Volontäre. D...mehr