Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.7 Das steuerliche Einlagekto des Betriebs gewerblicher Art im Falle einer Sacheinlage nach § 20 UmwStG

Tz. 102 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Sacheinlage des Betriebs eines BgA nach § 20 UmwStG in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile ist uE – zur Sicherstellung der Nachbelastung der von dem BgA unter der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens erzielten Gewinne – eine analoge Anwendung des § 29 KStG geboten. Beispiel zur Einbringung eines BgA nach § 20 UmwStG in ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.2 Erhöhung der Neurücklagen infolge einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 101f Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Eine vGA führt, soweit sie mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, zu einem entspr Zugang bei den Neurücklagen. Beispiel: Ein BgA (Regiebetrieb) wird im Jahr 01 errichtet und als Vermögen mit 10 000 Stück Aktien im Nennwert von je 100 EUR zum Kurswert von 500 % ausgestattet. Es erfolgt somit eine Einlage iHv 10 000 * 500 = 5 000 000 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 2 KStG ist die Einlagenrückgewähr in entspr Anwendung des § 27 Abs 1 bis 6 und der §§ 28 und 29 KStG zu ermitteln, dh in diesen Fällen wird der Betrag der Einlagenrückgewähr und nicht der Bestand des stlichen Einlagekto festgestellt (s Lechner/Haisch/Bindl, Ubg 2010, 399, 341). Die Darlegungspflicht trifft die ausl Kö. Da s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 "Zuzug" aus dem Ausland; Hereinverschmelzung

Tz. 127 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Anfangsfeststellung des stlichen Einlagekto auf den Zeitpunkt des Beginns der unbeschr KSt-Pflicht erfolgt auch bei einer Auslands-Kö, die Sitz und/oder Geschäftsleitung nach D verlegt. Dh, dass sich in deren Anfangsbestand die im Ausl geleisteten Einlagen niederschlagen, vorausgesetzt, die eingelegten Mittel befinden sich noch in der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG und des § 20 Abs 4a EStG idF des JStG 2009

Tz. 67 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das SEStEG wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG mit Geltung ab dem VZ 2006 dahingehend geändert, dass sich die Verringerung des stlichen Einlagekto unabhängig von der hr-lichen Einordnung ausschl nach stlichen Regelungen richtet. Spätestens seit dieser Gesetzesänderung spielt es bei inl Kö keine Rolle mehr, wie eine an den AE erbrachte Leistung h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 ... mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital

Tz. 46 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das UntStFG sind in § 27 Abs 1 S 3 KStG die Worte "mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2" eingefügt worden. Durch das JStG 2008 wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG um einen Hinw auch auf den S 3 des § 28 Abs 2 KStG ergänzt. Der Grund für die Ausdehnung des in § 27 Abs 1 S 3 KStG enthaltenen Hinw auf § 28 Abs 2 S 2 KStG auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Hauptanwendungsfälle des § 27 Abs 6 KStG

Tz. 241 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Hauptanwendungsfälle des § 27 Abs 6 KStG sind (s Dötsch/Witt, DK 2007, 190 und s Dötsch/Pung, DK 2008, 150ff): Fall 1: Während der Laufzeit des GAV stellt die OG Teile ihres Jahresüberschusses zulässigerweise (s § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG) in eine Gewinnrücklage ein. Diese Rücklage wird zwei Jahre später, weil im Nachhinein nicht benötigt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.4 Analoge Anwendung des § 28 KStG bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 100 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Nenn-Kap eines BgA kann durch Herabsetzung, Erhöhung oder iRv umwandlungsähnlichen Vorgängen verändert werden. Bei der Umwandlung von Rücklagen eines BgA in "Nenn-Kap"ist fraglich, ob auch § 28 Abs 1 KStG sinngemäß anzuwenden ist, der eine vorrangige Verwendung des stlichen Einlagekto für die Umwandlung in Nenn-Kap anordnet. § 28 KStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.2 Verrechnung des Gewinns eines Regiebetriebs

Tz. 100g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich (= zum Ende des Wj des BgA) bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch seien. Eine abw Beurteilung wäre nur dann möglich, wenn entweder § 20 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekto – Praxisbsp und Fallstricke im Lichte des BMF-Schr v 09.01.2005, KÖSDI 12/2016, 20 098; Meyer, KapSt und Verwendungsfestsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.5 ... unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung

Tz. 57 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das SEStEG neu in den § 27 Abs 1 S 3 KStG eingefügt wurde der Zusatz, dass die in § 27 Abs 1 KStG geregelte Verwendungsfiktion unabhängig von der hr-lichen Einordnung der Leistung gilt. Das bedeutet, dass auch eine Auskehrung an die AE, die hr-lich eine Rückzahlung aus der Kap-Rücklage darstellt, für stliche Zwecke als Leistung iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ob das stliche Einlagekto als verwendet gilt, ist nach § 27 Abs 1 S 3 KStG zu entscheiden, dh ein Direktzugriff ist grds nicht möglich (s Urt des BFH v 09.06.2010, BFH/NV 2010, 2117; s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 560; und s Urt des BFH v 11.02.2015, BStBl II 2015, 816; dazu auch s Urt-Bespr von Gosch, BFH/PR 2015, 301; weiter s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Beendigung der Organschaft vor Wiederangleichung der Abführungsdifferenz

Tz. 242 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Endet die Organschaft vor Wegfall der Ursache für eine frühere Minder- bzw Mehrabführung, ändert das auf der Ebene der OG nichts an dem Bestand des stlichen Einlagekto. Dass auf der Ebene des OT im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung bzw bei veräußerungsgleichen Tatbeständen die erhöhten bzw geminderten AK der Beteiligung an der OG Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knobbe-Keuk, Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungserlass mit oder ohne Besserungsschein, StuW 1991, 306; Sender, Ist die Rückzahlung eines Gesellschafterzuschusses durch die GmbH eine Kap-Rückzahlung oder ist sie eine Ausschüttung iSd §§ 27, 28 KStG?, StWa 1993, 228; Pfaar/Hanisch/Welke, Stliche Auswirkungen der ergebnisneutralen Auskehrung einer Kap-Rücklage, GmbHR 2003, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Unterlassene oder verspätete Bescheinigung einer Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ist für eine Leistung bis zum Tag der Bekanntmachung der erstmaligen Feststellung iSd § 27 Abs 2 KStG zum Schluss des Wj der Leistung eine St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG nicht erteilt worden, gilt gem § 27 Abs 5 S 2 KStG der Betrag der Einlagerückgewähr als mit null bescheinigt. Diese Regelung soll Verzögerungen durch verspätete Bescheinigunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.1.2 Zeiträume ab dem Inkrafttreten des SEStEG (VZ ab 2006)

Tz. 267 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG dehnt den Anwendungsbereich der Regelungen zum stlichen Einlagekto, der vorher nur unbeschr stpfl Kö umfasste, auf in einem anderen Mitgliedstaat der EU (nicht genannt sind EWR-Staaten) unbeschr stpfl Kö aus. Zur Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Drittstaaten-Kap-Ges durch das JStG 2022 s Tz 277ff. Von ma...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Allgemeines

Tz. 80 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Vorschriften zum stlichen Einlagekto sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 oder Nr 10 EStG gewähren können. Nach § 20 Abs 1 Nr 10 EStG führen (ua) zu Eink der Träger-Kö eines BgA aus KapVmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1.2 Vereinfachungsregelung, wenn bisher keine durchgängige Feststellung erfolgte

Tz. 105b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die in Tz 105a dargestellte Vereinfachungsregelung ist grds auch dann anzuwenden, wenn für den BgA keine durchgängige Feststellung des stlichen Einlagekto und keine Feststellung des stlichen Einlagekto auf den Schluss des dem Erstjahr unmittelbar vorangehenden Wj erfolgt ist (s Rn 44 S 5 des Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97, idF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Keine dem KStG 1999 vergleichbare Verwendungsreihenfolge

Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das KStG enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge. Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben; nur noch bis 2006), des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei Verwendung von EK 02; im Regelfall nur noch bis 2006) und des §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 230 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 8 KStG idF des StSenkG regelte die Behandlung von Mehr- und Minderabführungen bei OG und war die Nachfolgevorschrift von § 37 Abs 2 KStG 1999 (s § 37 KStG 1999 Tz 9–23). Durch das UntStFG wurde die Vorschrift (jetzt § 27 Abs 6 KStG) nochmals neu gefasst. Eine weitere Änderung hat § 27 Abs 6 S 4 KStG durch das EURLUmsG v 09.12.2004 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Nachweise

Tz. 283 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 8 KStG äußert sich nicht dazu, welche Unterlagen die ausl Kö dem FA bzw dem BZSt als Nachw dafür vorlegen muss, dass eine an die AE erbrachte Leistung aus dem stlichen Einlagekto finanziert worden ist. In § 27 Abs 8 S 2 KStG heißt es dazu lediglich, dass die Einlagenrückgewähr "in entspr Anwendung der Abs 1 bis 6 (des § 27) und der...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / F. Muster: Satzung einer Familienstiftung

Rz. 345 Muster 22.11: Satzung einer Familienstiftung Muster 22.11: Satzung einer Familienstiftung Präambel [In einer kurzen Präambel sollte der Stifter den Anlass und das Motiv für die Errichtung der Familienstiftung beschreiben. Dies kann für die spätere Auslegung des Stifterwillens eine wertvolle Hilfe darstellen.] § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Stifter (1) Die Stiftung führt den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur Führung eines Einlagekto verpflichtete Körperschaften (§ 27 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 29 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat "die unbeschr stpfl Kap-Ges" die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen zum Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto, nämlich auf dem stlichen Einlagekto, auszuweisen. Durch § 27 Abs 7 KStG wird der pers Anwendungsbereich der Vorschrift auf andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen ausgedehnt, die Leis...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 140 Die Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden, vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 AO. Dadurch soll vermieden werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften Mittel lediglich mit dem Ziel der Mehrung des eigenen Vermögens ansammeln.[235] Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel spätestens in den auf de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / jj) Hinzurechnung "jungen Betriebsvermögens"

Rz. 242 Gesondert ist nach § 200 Abs. 4 BewG auch das sogenannte junge Betriebsvermögen[347] zu bewerten. Dabei handelt es sich um solche Wirtschaftsgüter und Schulden, die innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegt wurden, am Bewertungsstichtag "ihrem Wert nach" noch vorhanden sind und nicht wieder entnommen oder ausgeschüttet wurden.[348] Die Anschaffun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2.1 Herabsetzung des Nennkapitals eines Eigenbetriebs

Tz. 97 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zur stlichen Behandlung einer Herabsetzung des Nenn-Kap (Stamm-Kap) eines Eigenbetriebs und anschließender Auskehrung an die Träger-Kö s Schr des BMF v 09.01.2015, BStBl I 2015, 111, Rdnr 51 ff. Hiernach ist bei einem Eigenbetrieb – insbes in den Fällen, in denen kurze Zeit nach der Herabsetzung und Auskehrung des Stamm-Kap wieder eine Erhöhu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG

Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnung – zu verrechnenden Leistungen verwendet die Fin-Verw als zweite Rechengröße die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.2 Regelung laut BMF-Schreiben vom 28.01.2019

Tz. 83 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Fin-Verw hat für die unter § 20 Abs 1 Nr 10 EStG fallenden BgA von jur Pers d öff Rechts jedoch eine großzügige Regelung dahin gehend getroffen, dass bei diesen alle im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren vorhandenen EK-Bestandteile, die das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.2.1 Verluste aus der Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 101d Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer nicht gew tätigen Pers-Ges begründet einen BgA (s R 6 Abs 2 S 2 KStR 2004). Das Vermögen, das die Träger-Kö in die MU-Schaft/Pers-Ges eingebracht hat, gilt uE gleichzeitig in den BgA (in Gestalt der Beteiligung an der MU-Schaft/Pers-Ges) als eingelegt und ist im stlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.3 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art mit negativem Eigenkapital

Tz. 88 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Weist ein BgA mit eigener Rechtspers oder ein Eigenbetrieb (mit Wj = Kj) in seiner Bil zum 31.12.2000 ein negatives EK aus (bilanzieller Verlustvortrag ist höher als die Rücklagen), ist der Anfangsbestand des stlichen Einlagekto mit Null anzusetzen (hierzu auch s Tz 83). Zum Begriff des Eigenbetriebs s § 4 KStG Tz 19 und s § 4 KStG Tz 323. In...mehr

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Anhang 2

2. Klausur: Testament und Testamentsgestaltung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E und seine bereits vorverstorbene Ehefrau F hatten 2000 ein privatschriftlich-gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich wechselseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und bestimmt haben, dass nach dem Tod des Längstlebenden de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Körperschaftsteuer-Pflicht ("Zuzug" einer Körperschaft aus dem Ausland in das Inland); Wechsel von der Körperschaftsteuer-Befreiung zur Körperschaftsteuer-Pflicht

Tz. 118 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Anders als im früheren Anrechnungsverfahren (s § 30 KStG 1999 Tz 83) werden in der Zeit vor Inkrafttreten des SEStEG nach Verw-Auff die beim Eintritt in die StPflicht vorhandenen Rücklagen nicht im Einlagekto erfasst (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 5); vielmehr gehören sie zum sog neutralen Vermögen.mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / I. Im nationalen Recht

Rz. 7 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht erlebten in den letzten Jahren immer wieder gesetzliche Veränderungen. Eine zivilrechtliche Standortbestimmung der Stiftung erfolgte durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts im Jahr 2002.[8] Es schlossen sich Reformen der Landesstiftungsgesetze an. Die jüngsten Reformen seit dem Jahr 2007 betrafen schw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Sachlicher Geltungsbereich

Tz. 152a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist eine Kap-Ges verpflichtet, ihren AE eine Besch über Leistungen auszustellen, die sie auf eigene Rechnung erbracht hat und die nach § 27 Abs 1 S 3 KStG als Abgang auf ihrem stlichen Einlagekto zu berücksichtigen sind. Die Erteilung einer St-Besch vor dem Abfließen der Leistung bei der Kap-Ges ist unzulässig (glA s A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.4 Laufende Zugänge zum steuerlichen Einlagekto

Tz. 100b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenso wie die bei Errichtung des BgA geleistete Einlagen als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu erfassen sind (s Tz 95a), sind spätere Einlagen als lfd Zugang des Einlagekto zu erfassen. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 54) führt jedwede tats Zuführung von Mitteln (durch die Träger-Kö) zu einer Einla...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 54 Der Erblasser kann einen Erben auch in der Weise zum Erben einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§§ 2100 ff. BGB).[53] Das Institut der Vor- und Nacherbschaft[54] gibt dem Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen zunächst einem Vorerben zuzuwenden und zusätzlich zu bestimmen, dass es nach einer bestimmten Zeit oder mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 3 KStG mindern Leistungen der Kap-Ges mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2 und 3 KStG das stliche Einlagekto unabhängig von ihrer hr-lichen Einordnung nur, soweit die Summe der im Wj erbrachten Leistungen (Größe I) den auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermittelten ausschüttbaren Gewinn (Größe II) ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Begriff der in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 235 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 6 KStG regelt die Auswirkungen einer in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung auf das stliche Einlagekto der OG, enthält jedoch keine Definition einer solchen Minder- bzw Mehrabführung. Die durch das JStG 2008 gestrichenen S 2 und 3 des § 27 Abs 6 KStG erläuterten den Begriff anhand des Bsp der Bildung und Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Erklärungspflichten (§ 27 Abs 2 S 4 und 5 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 27 Abs 2 S 4 KStG haben Kap-Ges auf den Schluss jedes Wj Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen abzugeben. Nach dem S 5 des § 27 Abs 2 KStG sind die Erklärungen von den in § 34 AO bezeichneten Personen eigenhändig zu unterschreiben. Die Regelung des § 27 Abs 2 S 4 und 5 KStG wirft in mehrfacher Hinsicht Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Nennkapitalrückzahlung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft

Tz. 285 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Zahlt eine ausl Kap-Ges anlässlich einer Kap-Herabsetzung Nennkap an einen inl AE zurück, führt dies – ebenso wie im Inl-Fall – beim AE grds nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag. Vielmehr sind auf AE-Ebene die AK bzw der Bw der Kap-Beteiligung entspr zu verringern (s § 8 Abs 1 KStG Anh Tz 100). Wegen der Definition des Nennkap bei ausl Kap-Ges s...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (2) Kürzungen

Rz. 232 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.5 Ausstellung einer Steuer-Bescheinigung iSd § 27 Abs 3 KStG durch Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit?

Tz. 100c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die KSt-RL der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben entschieden, dass im Falle des Erbringens einer Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG durch einen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach der Verwendungsrechnung lt § 27 Abs 1 S 3 KStG mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, bei der Träger-Kö des BgA eine ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Festschreibung der Verwendung (§ 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG)

Tz. 192 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG bleibt die der St-Besch zugrunde gelegte Verwendung unverändert , wenn für die Ausschüttung der Kap-Ges die Verwendung des stlichen Einlagekto bescheinigt worden ist. Nach dem Schr des BMF v 04.06.2003 (BStBl I 2003, 366, Rn 25) wirkt die Verwendungsfestschreibung in beide Richtungen, dh sowohl dann...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1.1 Vereinfachungsregelung, wenn bisher keine Feststellung erfolgte

Tz. 105a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Vereinfachungsgründen kann für BgA, für die bisher noch überhaupt keine Feststellung des stlichen Einlagekto erfolgte, der Anfangsbestand des stlichen Einlagekto im Erstjahr aus der Summe des vorhandenen EK des BgA zu Beginn des (letzten) im Erstjahr endenden Wj, dass das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigt (hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.3 Verrechnung des Gewinns eines Eigenbetriebs

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 16.11.2011, BStBl II 2013, 328) gelten die unter Tz 100g dargestellten Grundsätze zum zeitgleichen Beziehen des Gewinns des BgA iSd KStG und des Gewinns (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht für einen BgA, der als Eigenbetrieb geführt wird (ausdrückliche Abgrenzung zu dem Urt v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Bescheinigung nach § 27 Abs 3 KStG bei betragsmäßig abweichender Verringerung des Einlagekto im Feststellungsbescheid

Tz. 164 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die Beantwortung der Frage, wie zu verfahren ist, wenn der in der St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG ausgewiesene Betrag der Leistung aus dem Einlagekto von dem Betrag abweicht, um den sich lt Feststellungsbescheid iSd § 27 Abs 2 KStG das Einlagekto der Kap-Ges verringert hat, ist uE wie folgt zu differenzieren: Für den Fall der zu niedrigen ...mehr