Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Höhere Gewalt/Vermeidung eines behördlichen Eingriffs Übertragung stiller Reserven Abweichung in der Handelsbilanzmehr

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Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3.1 Die E-Bilanz erfordert für die korrekte Übermittlung Korrekturen

Wird die Handelsbilanz als E-Bilanz übertragen, müssen Korrekturen vorgenommen werden. Im Rahmen der Taxonomie müssen Wertkorrekturen bei den entsprechenden Kennziffern vorgenommen werden. Je nach Umfang der vorzunehmenden Korrekturen kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur Handelsbilanz eine Steuerbilanz aufzustellen. Dann wird im Rahmen der Taxonomie nur die Steuerbilanz zug...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / II. Offene und verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG)

Das BMF-Schreiben spricht in Bezug auf die Behandlung von Einlagen zunächst eine Selbstverständlichkeit an: Ob eine offene oder verdeckte Einlage vorliegt, richtet sich nach handels-, bilanzsteuer- und körperschaftsteuerlichen Grundsätzen. Zu den Einlagen zählen Nachschüsse (§§ 26 GmbHG), Barzuschüsse, sonstige Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und Einzahlungen in die Kapital...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / V. Zumutbarkeit

Rz. 22 Die Ausführungen zur Zumutbarkeit in der Gesetzesbegründung sind recht allgemein gehalten.[26] Erstaunlicherweise wird auf den jeweiligen Betreuer abgestellt. Dabei sollten die Interessen des Betreuten im Mittelpunkt stehen. Wenn ein Betreuer viele zeitaufwändige Betreuungen führt, kann das nicht dazu führen, dass das Auskunftsrecht nach § 1822 BGB n.F. für die nahen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.3 (Anspar-)Rücklage gem § 7g EStG aF

Tz. 74 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auf Grund der stlichen Rechtsnachfolge führt die übernehmende Gesellschaft eine im Sacheinlagegegenstand enthaltene Rücklage nach § 7g Abs 3 EStG aF (sog Anspar-Rücklage für kleine und mittlere Betriebe) fort (s Tz 68). Voraussetzung ist jedoch, dass die Rücklage zulässigerweise beim Einbringenden zum stlichen Übertragungsstichtag (noch) im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Rücklagen

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im übertragenen BV enthaltene stfreien Rücklagen (zB Rücklage wegen Abzinsung von Verbindlichkeiten gem § 52 Abs 16 S 11 EStG, Reinvestitions-Rücklage gem § 6b Abs 3 EStG, Rücklage gem § 7g Abs 3 EStG aF) sind bei einem Zwischenwertansatz anteilmäßig aufzulösen (glA s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 59; s Schmitt, in S/H/S, . A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.2 Reinvestitionsrücklage gem § 6b EStG

Tz. 69 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Neubildung einer Rücklage durch die Übernehmerin Die Übernehmerin kann im Fall der Veräußerung des übernommenen Vermögens eine Rücklage nach § 6b EStG unter Anrechnung der Dauer der Zugehörigkeit des veräußerten WG zum BV des Einbringenden/Rechtsvorgängers bilden (s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 24). Die Besitzzeitanrechnung h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.1 Grundsatz

Tz. 68 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Folge der von § 23 Abs 1 UmwStG bestimmten stlichen Rechtsnachfolge gem analoger Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG führt die aufnehmende Kap-Ges/Gen die im eingebrachten BV enthaltenen stfreien Rücklagen fort (zB Rücklage wegen gewinnerhöhenden Wegfalls übernommener Verpflichtungen gem § 5 Abs 7 S 5 EStG, Reinvestitionsrücklage gem § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Rücklagen, AP, Abgrenzungsposten

Tz. 61 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Rechtsnachfolge gem §§ 23 Abs 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG bedeutet eine Fortführung (und Übernahme der Auflösungsverpflichtungen) von beim Einbringenden (zulässig) gebildeten (und am stlichen Übertragungsstichtag noch bestehenden) stfreien Rücklagen (s Tz 68 ff), AP (zB AP für Entstrickungsgewinne gem § 4g EStG; s Bilitewski, in H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8 Steuerfreie Rücklagen

3.3.8.1 Grundsatz Tz. 68 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Folge der von § 23 Abs 1 UmwStG bestimmten stlichen Rechtsnachfolge gem analoger Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG führt die aufnehmende Kap-Ges/Gen die im eingebrachten BV enthaltenen stfreien Rücklagen fort (zB Rücklage wegen gewinnerhöhenden Wegfalls übernommener Verpflichtungen gem § 5 Abs 7 S 5 EStG, Reinvestitio...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs 6 UmwStG)

Tz. 242 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer übernehmenden Gesellschaft, die bereits vor der Einbringung bestanden hat, kann sich ein Gewinn aus der Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten denkbar sowie im Fa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 144 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gehört zum eingebrachten (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil eine Forderung gegen die aufnehmende Kap-Ges/Gen, kommt es infolge des Vermögensübergangs zum Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit (s Tz 242). Es entsteht ein lfd Gewinn (sog Einbringungsfolgegewinn) bei der Übernehmerin, wenn der Bw der Forderung geringer als der Bw der Verbindl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.2 Betriebsausgabe im Fall der Übertragung zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt; der Aufstockungsbetrag wird – mangels Bilanzie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Rückwirkender Verlust von Steuervergünstigungen (Formwechsel als Behalte-/Sperrfristverletzung)

Tz. 85 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen im Wege des Formwechsels kann rückwirkend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier insbes Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im "eingebrachten BV der Pers-Ges", die der Umwandlung vorangegangen sind (Formwechsel einer Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag rückzubeziehen. Die Abfindungsverbin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anschaffungskosten für das übernommene Vermögen

Tz. 121 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Höhe der AK der einzelnen WG der Sacheinlage ergeben sich durch den Ansatz mit dem gW bei Einbringung (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Ablauf des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags iSd § 20 Abs 5 S 1 UmwStG (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG). Denn zu diesem Stichtag gelten die eingebrachten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 UmwStG)

Tz. 104 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anrechnung personenbezogener Besitzzeiten auf ein anderes St-Subjekt bedarf einer besonderen ges Regelung. Eine solche Zurechnung kann nicht aus dem stlichen Rechtsnachfolgeprinzip des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG hergeleitet werden, auf den § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist. Die Bestimmungen zur Rechtsnachfolge schließen die Übernahme pers-bezo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Steuerliche Rechtsnachfolge und Besitzzeitanrechnung auch für GewSt-Zwecke

Tz. 134 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft ist gem § 7 S 1 GewStG der nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gew, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge. Aufgr dieser Anknüpfung des Gewerbeertrags an die estlichen und kstlichen Gewinnermittlungsvorschriften sind nicht nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Antrag auf Bewertung unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 46 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Stellt sich nach der Rechtsgrundverweisung des § 25 S 1 UmwStG für den jeweiligen Gesellschafter der Formwechsel/die Option stlich als MU-Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28 ff) oder als qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 39–40) dar, kann die Umwandlung st-neutral bzw st-begünstigt erfolgen. Als Ausnah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine übertragende Kö hat gem § 17 Abs 2 UmwG auf den dem Verschmelzungsstichtag unmittelbar vorangehenden Tag eine hr-liche Schlussbil aufzustellen, die der Anmeldung der Verschmelzung zur H-Reg-Eintragung beizufügen ist. Der Stichtag, auf den diese Schlussbil aufgestellt wird, darf höchstens acht Monate vor dem Tag der H-Reg-Anmeldung liege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.1 Einkunftsart/Steuerpflicht

Tz. 80 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur St-Pflicht des Einbringungsgewinns. Es gelten die Regelungen zur Eink-Art (dh § 17 EStG bei PV und §§ 13, 15 oder 18 EStG bei Beteiligung aus dem BV) und die St-Befreiungsvorschriften der für die Person des Einbringenden anzuwendenden Einzel-St-Gesetze (Halb-/Teil-Eink-Verfahren, s §§ 3 und 3c EStG für einbringende natürliche Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Weitere Besteuerung des eingebrachten Betriebsvermögens (Gewinn nach EStG/KStG als Grundlage für den Gewerbeertrag)

Tz. 135 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft werden die kstlich relevanten Tatbestände des Einbringenden der Übernehmerin (Bw-Einbringung: s Tz 51–61 und s Tz 68–81; beim Zwischenwertansatz: s Tz 83–99 und s Tz 102–103) auch für gewstliche Zwecke der Berechnung des Gewerbeertrags ab dem (regelmäßig rückbezogenen)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 55a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die besondere Ermittlung der AK aus einem Anteilstausch gem § 21 UmwStG (s Tz 55) gilt nur für den Stichtag des Einbringungsvorgangs. Dies schließt nicht aus, dass sich danach diese AK aus dem Anteilstausch durch spätere Kap-Einlagen oder Kap-Rückzahlungen, Übertragung von Rücklagen etc erhöhen oder vermindern, die sich nach allgemeinen Grun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Modifizierte steuerliche Rechtsnachfolge

Tz. 132 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei Einbringungsvorgängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115–119) verweist § 23 Abs 4 Hs 2 UmwStG hinsichtlich der Behandlung des eingebrachten Vermögens bei der übernehmenden Gesellschaft auf eine analoge Anwendung der Grundsätze des § 23 Abs 3 UmwStG. Es gilt demnach – wie im Fall der Einbringung zum Zwischenwert – eine (bei Absc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie der insoweit gleichlautende § 3 Abs 1 S 1 UmwStG – eine eigenständige stliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift. In der stlichen Schlussbil sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden aktiven und passiven WG, einschl nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller WG sowie gewinnmindern...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.4 Gewinnabführungsvertrag (GAV)

Die Organgesellschaft muss sich durch einen Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten ihren gesamten Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) abzuführen (keine Mehrmütterorganschaft!). Gleichzeitig ist der Organträger zum Ausgleich eines Verlustes der Organgesellschaft verpflichtet.[1] Ist die Organgesellschaft keine AG oder KGaA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Verhältnis von § 23 UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 11 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG verdrängt spezialges die allg Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 8 Abs 1 KStG iVm 5 bis 7k EStG, soweit der Regelungsbereich des § 23 UmwStG reicht (dies gilt auch für die inl BetrSt-Gewinnermittlung von im Ausl ansässiger Übernehmerin, s Tz 10). Hinsichtlich der Gewinnermittlung bezogen auf das iRd Sacheinlage übernommene Verm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Meyer/Ball, Die Kap-Ges als Existenzgründer iSd § 7g Abs 7 EStG – Unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschafterwechsels sowie Umwandlungen gem § 20 UmwStG, DStR 2001, 1238; Patt, Die Ansparrücklage bei Betriebseinbringung, EStB 2005, 299; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Das Besteuerungskonzept der §§ 11–13 UmwStG in Verbindung mit den Regelungen des KStG

Tz. 12 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für die stliche Behandlung der in den §§ 11–13 UmwStG geregelten Gr von Verschmelzungsvorgängen liegt dem UmwStG und dem KStG ein völlig anderes Konzept zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung des von der Kö erwirtschafteten Gewinns zu Grunde als für die stliche Behandlung des in den §§ 3–10 UmwStG geregelten Vermögensübergangs von einer Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Buchwertumwandlung bei negativem Eigenkapital (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 54 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen kann nicht zum Bw erfolgen, wenn und soweit die stlichen Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten zum stlichen Übertragungsstichtag übersteigen (dh negatives Kap-Kto in der stlichen Übertragungs-Bil, s § 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG; einhellige Auff, zB s Schmitt, in S/H, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze

Tz. 51 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall der Sacheinlage durch Bw-Übernahme (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die kstliche Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Aufstellung einer steuerlichen Einbringungsbilanz (§ 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die stliche Existenz der Pers-Ges wird – ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels – mit Ablauf des (ggf rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 60ff) beendet (s § 25 S 1 und 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und § 9 S 2 und 3 UmwStG). Gleiches gilt für eine Pers-Ges, die nach § 1a KStG optiert. Zum Einbringungszeitpunkt iS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zwischenwertansatz

Tz. 82 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV auf Antrag mit einem über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert an (Zwischenwertansatz), gelten hinsichtlich der stlichen Rechtsnachfolge die besonderen Regelungen des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Insoweit ist § 23 Abs 3 S 1 UmwStG gegenüber § 23 Abs 1 UmwStG vorrangig (s Tz 41). Die Besit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.4 Dienst-, Sach- und Geldleistung

Rz. 8 Die Versicherten erhalten i. d. R. die von ihnen benötigten Sach- oder Dienstleistungen der Unfallversicherung als Naturalleistungen (Abs. 4 Satz 2). Der Anspruch auf Sach- oder Dienstleistungen ist ein Anspruch dem Grunde nach. Bei Sach- und Dienstleistungen bedienen sich die Unfallversicherungsträger der Dienste Dritter (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Berufsbildungs- un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Grundsätze

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die aufnehmende Kap-Ges oder Gen. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als das behandelt, wa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Auf unwiderruflichen Antrag (wohl nicht bis zur Bestandskraft änderbar) können unbeschränkt Steuerpflichtige in den Fällen der Entnahme von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe des Gewinns einen gewinnmindernden Ausgleichsposten bilden, soweit das Wirtschaftsgut einer Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Mitglied...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.2 Schwankungsreserven

Rz. 21 In bestimmten Fällen können Bedarfsschwankungen im Budgetzeitraum nicht ausgeschlossen werden. Hier ist zu unterscheiden zwischen erwarteten Veränderungen (mögliche Preisveränderungen, Notwendigkeit einer Ersatzkraft wegen des Urlaubs des "Pflegehelfers" in den Sommerferien oder wegen kurzer Erkrankungen) und unerwarteten Veränderungen (z. B. unerwartete lange Erkrankun...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Prüfung der außerbuchhalterischen Bereiche

Rz. 66 Die Prüfung der sog. außerbuchhalterischen Bereiche betrifft primär die Prüfung der Rechtsbeziehungen und Rechtsgrundlagen der Unternehmung, der Kostenrechnung, der Planung und der Statistik. Aber auch die Prüfung des RMS (vgl. Rz. 168 ff.) und die Prüfung der ESEF-Konformität [1] fällt in den Sektor der Prüfung außerbuchhalterischer Bereiche. Die in Rede stehenden Han...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.2 Objekte und Umfang der Abschlussprüfung

Rz. 22 Gegenstand der Prüfung (Prüfungsobjekt) ist zunächst nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB sowie § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang), ggf. auch der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Einzelabschluss i. S. v. § 325 Abs. 2a HGB, der Lagebericht und die Buchführung. In die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 3.1 Einzelabschlüsse als Grundlagen des Konzernabschlusses

Rz. 26 Für die Prüfung von Konzernabschlüssen deutscher Mutterunternehmen sind die entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches ausschlaggebend. Die Prüfungsobjekte lassen sich dabei aus § 317 Abs. 1 – 5 HGB ableiten. Die Besonderheit eines Konzernabschlusses liegt in der Tatsache, dass sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen aller Konzernunternehmen ergibt....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorschuss: Beschlussfassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Das LG – Einzelrichter – ist der Ansicht, dieser Beschluss könne auch gefasst werden, indem die Wohnungseigentümer bloß "den Wirtschaftsplan" beschließen. In diesem Beschluss ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle bereits an einem Verfügungsanspruch. Ohne einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG fehle es nämlich an einer Verpflichtung, Vorschuss zu zahlen. Unter der Geltung des seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrechts folgten Zahlungsansprüche nur aus Beschlüssen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen oder über die Nachschüsse. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 2.4 Verwaltungsvorschrift (Satz 5)

Rz. 6 Das Nähere zu den zu veröffentlichenden Angaben regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV). Durch die verbindliche Vorgabe in der Verwaltungsvorschrift wird die Vergleichbarkeit der Rechnungsergebnisse gewährleistet. Den Kassen bleibt es unbenommen, die nach einheitlicher Struktur berichteten Rechnungsergebniss...mehr