Fachbeiträge & Kommentare zu Rückstellung

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Anhang nach HGB / 5.3.5 Informationen zur Bilanz

Rz. 268 Unter den "Informationen zur Bilanz" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5037–5237):mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor...mehr

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Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.2 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 186 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Erträgen als "Außerordentliche Erträge" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Ertrags(- oder Aufwands)posten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutu...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 105 § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB verlangt, dass im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss solcher Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert darzustellen. Diese Angabepflichten müssen von allen zur Aufstellung eines Anhangs verpflichteten Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaf...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.3 Periodenfremde Erträge

Rz. 186d Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Durch die Erläuterung der periodenfremden Posten soll der zeitliche Vergleich der Erträge und Aufwendungen verbessert ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrundsätze.[1] Soweit die Abbildun...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr

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Anhang nach HGB / 1.6 Offenlegung des Anhangs

Rz. 35 Für die Offenlegung des Anhangs zum Jahresabschluss gewährt der Gesetzgeber in § 325 Abs. 2a HGB großen Kapitalgesellschaften das Wahlrecht, entweder den Jahresabschluss nach HGB oder den nach (den von der EU übernommenen) internationalen Bilanzierungsvorschriften erstellten Einzelabschluss offenzulegen.[1] Das Wahlrecht der Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses (s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung

Für die Insolvenzverwaltervergütung kann vor Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Rückstellung gebildet werden. Sofern der Insolvenzschuldner auch private Schulden hat, ist ein – auch anteiliger – Betriebsausgabenabzug aufgrund der privaten Veranlassung ausgeschlossen. FG Rheinland-Pfalz v. 19.9.2023 – 5 K 1800/19, EFG 2023, 1779, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 35/23mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.2 Deckungskapital (Sätze 2 bis 4)

Rz. 10 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals gilt nur insoweit, als die Bildung von Deckungskapital in der Vergangenheit noch nicht erfolgt ist. Ist dies bereits erfolgt, muss dies der Aufsichtsbehörde durch ein aktuelles versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen werden. Der Nachweis ist bei wesentlichen Änderungen der Berechnungsgrundlagen, i. d. R. jed...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.9 Finanzierung (Abs. 9)

Rz. 21 Die Aufwendungen für jeden Wahltarif müssen jeweils aus Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus diesen Wahltarifen auf Dauer finanziert werden (Satz 1). Die Regelung ist auf die Wahltarife nach den Abs. 1 bis 3 und 7 anzuwenden. Die Wahltarife nach den Abs. 4 bis 6 werden nicht erfasst, denn ihnen liegen zusätzliche Leistungen gegen eine entsprechende Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.3 Anlage der Mittel (Abs. 3, aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 17a Das Deckungskapital ist nach den Regeln der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen (Satz 1). Die Regelung entspricht den Vorschriften, die in § 15 Satz 2 bis 4 des Versorgungsrücklagegesetzes für den Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen getroffen wurden. Dabei ist auch eine Anlage in Euro-denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, inde...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.2 Offenzulegender Anhang

Rz. 27 Abweichend von den für die Aufstellung maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften braucht der offenzulegende Anhang nach § 327 Nr. 2 HGB die folgenden Angaben nicht zu enthalten: die Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten;[1] bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens di...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.5 Softwareüberlassung im Zuge eines Dauerschuldverhältnisses (Software as a service)

Die bisherigen Formen der Softwareüberlassung in Form des Erwerbs oder des Leasings einer Softwarelizenz wird zunehmend durch die Nutzung von Software als Dienstleistung abgelöst. Darunter fallen z. B. Vereinbarungen zur Nutzung von Software mit jährlicher oder monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Dabei sind z. B. die folgenden Formen anzutreffen: Die Software wird als Cloud-So...mehr

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Festwert / 5.1 Anwendungsbereich der Gruppenbewertung

Der Unternehmer darf die Gruppenbewertung anwenden auf gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens, gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und auf gleichartige oder annähernd gleichwertige Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, z. B. auf Wertpapiere sowie auf Schulden, wie z. B. Rückstellungen für Gleitzeitüberhänge, ...mehr

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Festwert / 5.3 Annähernde Gleichwertigkeit der Vermögensgegenstände

Bei anderen beweglichen Wirtschaftgütern (mit Ausnahme von Vorräten) kommt es alternativ auf die Gleichwertigkeit an. D. h. die Preise der Wirtschaftsgüter, die in der Gruppenbewertung zusammengefasst werden, dürfen nicht wesentlich voneinander abweichen. Zwischen dem höchsten und niedrigsten Wert wird ein Spielraum von 20 % als akzeptabel angesehen. Zwischen der Gruppenbewe...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 39 Das gezeichnete Kapital der GmbH wird gem. § 42 Abs. 1 GmbHG als Stammkapital in dem nach §§ 242, 264 HGB aufzustellenden Jahresabschluss ausgewiesen. Dieses muss nach § 5 GmbHG mindestens 25.000 EUR betragen. Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG unterschreitet, muss gemäß § 5a Abs. ...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.1.1 Kapitalerhöhungen gegen Einlage gemäß §§ 182 bis 191 AktG

Rz. 16 Die Kapitalerhöhung gegen Einlage wird auch als ordentliche Kapitalerhöhung bezeichnet und ist in §§ 182 ff. AktG geregelt. Das diesbezügliche Erhöhungsverfahren besteht aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss (§§ 182 ff. AktG) und der Kapitalerhöhungsdurchführung (§§ 185 ff. AktG). Ohne Berücksichtigung etwaiger abweichender Satzungsbestimmungen ist eine Kapitalerhöhung ge...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.2 Kapitalerhöhungen

Rz. 41 Die ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 55 bis 57b GmbHG) setzt zunächst einen entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschluss der Gesellschafter voraus, der notariell beurkundet sein muss und auf der Grundlage einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen ergangen ist (vgl. §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 1 und 2 GmbHG). Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG handelt es sich bei der Stammkapitale...mehr

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Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem BMF-Schreiben zählen zum Fremdkapital alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterien nicht zum Eigenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.3.1 Angleichzung des Zinsbegriffes an die ATAD

Zunächst sieht § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG eine Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Zinsschranke vor, indem mit Verweis auf Art. 2 Abs. 1 der ATAD-Richtlinie[1] künftig auch „wirtschaftlich gleichwertige Aufwendungen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Fremdkapital“ als Zinsaufwendungen zu qualifizieren sind, soweit sie den maßgebliche...mehr

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Rückstellung, Schadensersat... / 3 Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten: Voraussetzungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten setzen nach § 249 HGB u. a. folgendes Voraus: das Bestehen der betrieblichen Schuld , die Aufwendungen dürfen in künftigen Wirtschaftsjahren nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut führen, die Verpflichtung muss vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht sein und der Steuerpflichtige muss ernsthaf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Nachbetreuung... / 6.4 Keine Rückstellung für Reparaturleistungen möglich

Soweit neben den Wartungs- und Nachbetreuungsleistungen außerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen Reparaturleistungen zu erbringen sind, kann hierfür keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert werden. Diese Verpflichtungen werden wirtschaftlich erst bei Eintritt der Reparaturfälle verursacht. Praxis-Beispiel Zahlung von ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Nachbetreuung... / 3.2 Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen

Mit dem Schreiben vom 20.11.2012[1] hat das BMF die Pflicht zur Bildung derartiger Rückstellungen festgeschrieben. Dabei bezieht sich das BMF auf das BFH-Urteil vom 19.7.2011[2], wonach für Verpflichtungen zur Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungen Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands zu bilden sind. Ansatz und Bewertung der Rückstellung Nach o. g. BMF-Schre...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Nachbetreuung... / 7.1 Rückstellung aufgrund von Abholverpflichtung

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13.8.2005 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Die "Gemeinsame Stelle" der Hersteller gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ElektroG ist vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung dieser hoheitlichen Aufgaben betraut. Sie registriert die Herstell...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 7 Nicht anerkannte oder streitige Rückstellungen

7.1 Rückstellung aufgrund von Abholverpflichtung Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13.8.2005 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Die "Gemeinsame Stelle" der Hersteller gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ElektroG ist vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung dieser hoheitliche...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 7.3 Nachbetreuungsrückstellung bei kundenspezifischen Spezialwerkzeugen

Im Rahmen der Herstellung von Spezialwerkzeugen verpflichten sich Hersteller regelmäßig über einen sogenannten Werkzeugvertrag kundenspezifische Spezialwerkzeuge oder Vorrichtungen zu produzieren, mit welchen sodann die eigentlichen Serienteile für den Abnehmer hergestellt werden. Die Spezialwerkzeuge gehören zivilrechtlich zwar i. d. R. dem Auftraggeber, verbleiben aber bei...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 6 Rückstellungen für künftige Wartungs- und Nachbetreuungsleistungen bei technisch komplizierten und wartungsanfälligen Geräten

Unternehmen, die technisch komplizierte und wartungsanfällige Geräte verkaufen, verpflichten sich i. d. R. im Kaufvertrag für einen bestimmten Zeitraum, diese nachzubetreuen. Auch Leasingfirmen verpflichten sich im Leasingvertrag, die zukünftige Wartung der überlassenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen. Der künftige Aufwand für die Nachbetreuung oder Wartung ist i. d. R. erhebl...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 6.1 Wirtschaftliche Verursachung als Voraussetzung

Für die Bildung der Rückstellung geht es letztlich um die Frage, ob die Verpflichtung wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht ist. Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass dieses Merkmal als Voraussetzung für die Bilanzierung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit erfüllt sein muss.[1] Hingegen vertrat der BFH bislang die Auffassung, eine Rückstell...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 4 Versicherungsmakler: So wird deren Aufwand beurteilt

Die bisherigen Entscheidungen des BFH betrafen Versicherungsvertreter. Diese dürfen nur dann eine entsprechende Rückstellung bilden, wenn eine vertragliche Verpflichtung zur Nachbetreuung besteht. 4.1 Makler sind nicht vertraglich zur Nachbetreuung verpflichtet Bei Versicherungsmaklern mangelt es i. d. R. an einer vertraglichen Nachbetreuungsverpflichtung. Die Rechtsstellung de...mehr

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Rückstellung, Schadensersat... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen aus strafbaren Handlungen sind Rückstellungen grundsätzlich zu bilden, ...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Steuerbilanz eine Rückstellung ...mehr

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Rückstellung, Schadensersat... / 5 Berücksichtigung wertaufhellender Tatsachen: Zum Bilanzstichtag vorliegend und nach dem Bilanzstichtag bekannt

Nach dem BFH-Urteil vom 16.12.2014 besteht keine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei gerichtlich geltend gemachten Schadensersatzforderungen, sofern nach einem von fachkundiger dritter Seite erstellten Gutachten ein Unterliegen im Prozess am Bilanzstichtag nicht überwiegend wahrscheinlich ist.[1] Im Streitfall wurde ein Schadenser...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 3.1 Voraussetzungen für eine Nachbetreuungsrückstellung

Mit Urteil vom 27.2.2014[1] hat der BFH in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen herausgestellt. Danach entspricht es gefestigter BFH-Rechtsprechung, dass eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden ist, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision n...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Schadensersat... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Betriebliche Schadensersatzverpflichtung

Hans Groß ist selbstständiger Arzt. Seinen Gewinn ermittelt er durch Bilanzierung. Die zuständige Abrechnungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung hat Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung festgestellt. Er habe erhöhte Regelsätze in Rechnung gestellt. Im Oktober 01 hat sie einen Rückforderungsanspruch in Höhe von 27.000 EUR geltend gemacht. Über die tatsächliche Höhe ist zu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Nachbetreuung... / 7.2 Bemühungspflicht versus Betreuungspflicht

Mit Urteil vom 25.7.2019 hat der BFH die Revision einer Versicherungsagentur gegen das Urteil des FG Münster vom 9.9.2016 als unbegründet zurückgewiesen.[1] Die Klägerin, eine Versicherungsagentur, hatte sich im Rahmen von Agenturverträgen gegenüber den Versicherungsgesellschaften verpflichtet, "sich mit ganzer Kraft um ... die Erhaltung bestehender Verträge zu bemühen (Bemü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Schadensersat... / 4 Es muss ein Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen bestehen

In einem dem BFH vorliegenden Fall stand die Verpflichtung von Hans Groß zur Erstattung der zu Unrecht abgerechneten Kosten in engem Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen und stellt deshalb eine Betriebsschuld dar.[1] Wird durch Straftaten des Betriebsinhabers eine betriebliche Schadensersatzverpflichtung begründet, ist diese Verpflichtung erst dann als eine die Bildung ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Nachbetreuung... / 3.3 Die Nachbetreuungsverpflichtung ist mit den Einzelkosten und den Gemeinkosten zu bewerten

Für die Höhe der Rückstellung ist der jeweilige Zeitaufwand pro Vertrag und Jahr von entscheidender Bedeutung. Zur Darlegung des voraussichtlichen Zeitaufwands ist gem. dem BFH-Urteil vom 12.12.2013[1] im Einzelnen notwendig: Die genaue Beschreibung der einzelnen Betreuungstätigkeiten. Die Darstellung muss das Finanzamt in die Lage versetzen, anhand der rechtlichen Anforderun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Nachbetreuung... / 6.2 BFH versus BMF

Dieser Meinungsstreit zwischen BFH und Finanzverwaltung entzündete sich in einem Rechtsfall, der in folgendem Beispiel kurz dargestellt ist. Praxis-Beispiel Nachbetreuung eines Hörgeräteakustikers Der Hörgeräteakustiker H liefert Mitgliedern bestimmter Krankenkassen Hörgeräte und rechnet direkt mit den Krankenkassen ab, sodass Rechtsbeziehungen nur zwischen ihm und den Kranken...mehr

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Rückstellung, Nachbetreuung... / 6.3 Verpflichtung zur Nachbetreuung gilt als wirtschaftliche Verursachung

Im Ergebnis decken sich die Auffassungen des BFH und des BMF. Nach Meinung des BFH reicht das Bestehen einer vor dem Bilanzstichtag dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit aus. Nach Auffassung des BMF liegt in der Verpflichtung die wirtschaftliche Verursachung. Der Hinweis des BMF, es folge der Auffassung des BFH nicht, soweit dieser entschieden hat, dass vor dem Bilanzst...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Nachbetreuung... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Versicherungsvertreter Versicherungsmakler Abzinsungmehr