Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Zivilsachen

I. Allgemeines Rz. 1 Weist das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 567 Abs. 1, 569 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren stellt eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 2 Der Anwalt erhält für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich 1. Rechtsanwalt Rz. 5 Die Gebührentatbestände der VV 6100, 6101, 6102 gelten grundsätzlich nur für den Rechtsanwalt. Nach § 40 Abs. 3 IRG i.V.m. § 138 StPO kann auch ein Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Beistand gewählt werden. Für dessen Vergütung gelten die VV 6100, 6101, 6102 nicht, sondern § 612 BGB. Die Geltung der Vorschrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr a) Entstehung und Höhe Rz. 6 Für die Vertretung in dem gesamten – gerichtlichen und/oder außergerichtlichen – Verteilungsverfahren erhält der Anwalt eine 0,4-Verfahrensgebühr. Wird der Anwalt nicht im gesamten Verfahren tätig, sondern nur teilweise, führt dies nicht zu einer Reduzierung der Gebühr. Ebenso tritt keine Kürzung der Gebühr ein, wenn das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Nr. 1

I. Allgemeines Rz. 4 Anm. Nr. 1 beschäftigt sich zum einen mit der häufig vorkommenden Situation, dass die Angelegenheit, wegen derer der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, erledigt ist, noch bevor der Rechtsanwalt eine weitergehende Tätigkeit entfalten konnte. Zum anderen betrifft Anm. Nr. 1 auch die Fälle, in denen dem Rechtsanwalt durch den Auftraggeber das Mandat entzoge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 VV Teil 6 Abschnitt 2 betrifft Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht. Die in diesen Verfahren anfallenden Gebühren waren in der BRAGO noch getrennt und unterschiedlich in § 109 BRAGO (Disziplinarverfahren) und in § 110 Abs. 1 BRAGO (Ehren- und Berufsgerichtliche Verfahren) geregelt. Diese ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

a) Umsetzung von europäischem Recht Rz. 14 Die EU hat am 15.5.2014 die Europäische Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO [4]) erlassen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken.[5] Der Gläubiger kann gem. Art. 1 Abs. 1 EuKoPfVO mit einem Europäischen Beschluss zur v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Voraussetzungen der VV 3401, 3402

1. Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3401, 3402 ist, dass der Anwalt den Auftrag zur Vertretung der Partei in einem Termin der in VV Vorb. 3 Abs. 3 genannten Art hat, also beauftragt ist mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren

1. Mehrere Beschwerden a) Besondere Angelegenheiten Rz. 25 Jedes Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach VV Teil 3 gilt als eigene Angelegenheit i.S.d. §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 (Ausnahme § 16 Nr. 10). Das bedeutet, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr nicht nur neben den Gebühren des Ausgangsverfahrens, also als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter neben der Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzungen für die volle Verfahrensgebühr

a) Allgemeines Rz. 22 Damit die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 entsteht, sind bestimmte Tätigkeiten des Verfahrensbevollmächtigten erforderlich. Er muss – bevor sein Auftrag endet – entweder die Klage bzw. einen ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der bestimmte Anforderungen erfüllen muss, eingereicht oder für seine Partei einen Termin wahrgenom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt bei Betragsrahmengebühren

I. Anwendungsbereich Rz. 39 Die Vorschrift ist auch für Betragsrahmengebühren – z.B. in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit – anwendbar. VV 3336 ist aufgehoben. II. Verfahrensgebühr 1. Bemessungsgrundlage Rz. 40 Auch bei der Verfahrensgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren als Betragsrahmengebühr bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach der Verfahrensgebühr f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

1. Allgemeines Rz. 76 Der Partei kann nach § 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG neben ihrem Prozessbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet werden. Voraussetzung hierfür sind besondere Umstände (siehe Rdn 81). 2. Vergütungsansprüche Rz. 77 Wird der Anwalt beigeordnet, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe der Gebühr

Rz. 14 Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e VV 3337).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

a) Behörden- und Gerichtsakten Rz. 45 Für das Anfertigen von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten erhält der Anwalt die Dokumentenpauschale, sofern deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (Nr. 1 Buchst. a). Die Entstehung der Dokumentenpauschale setzt also die Notwendigkeit der gefertigten Kopien oder Ausdrucke voraus (vgl. Rdn 49). Kopien ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 93. Vollziehung, einstweilige Verfügung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

1. Die gesetzliche Regelung Rz. 2 Die Zusätzliche Gebühr gemäß VV 4141 entsteht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Beschwerdeverfahren (2. Alt.)

1. Anwendungsbereich Rz. 18 Ergeht in dem Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine den Rechtszug beendende Entscheidung und legt der Anwalt für seinen Mandanten hiergegen auftragsgemäß Beschwerde gemäß § 25 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 13 StrRehaG ein, so erhält er hierfür die Vergütung nach VV 4146, 2. Alt. Rz. 19 Zu beachten ist allerdings, dass § 19 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer gegen den Auftraggeber

I. Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren Rz. 65 Ist nach den vorstehenden Ausführungen Umsatzsteuer angefallen, so hat der Anwalt diese nach VV 7008 dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Rz. 66 Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt Kleinunternehmer ist und er sich nach § 19 Abs. 2 UStG dazu entschlossen hat, zur Umsatzsteuer zu optieren. Auch dann hat er die Umsatzsteuer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Voraussetzungen

I. Überblick Rz. 5 Voraussetzungen der Zusatzgebühr bzw. der Gebührenerhöhung sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. II. Besonderer Umfang Rz. 6 Zunächst einmal ist Voraussetzung, dass eine "besonders ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Gebühren

1. Grundgebühr Rz. 30 Neben der Verfahrensgebühr fällt immer die Grundgebühr (VV 4100) an, da das vorbereitende Verfahren das früheste Stadium ist, in dem der Anwalt als Verteidiger beauftragt werden kann. Hier muss also zwangsläufig die Grundgebühr entstehen, die die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abdeckt. 2. Terminsgebühr Rz. 31 Daneben können auch Terminsgebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Weitere Beschwerde

1. Verfahren Rz. 7 Ist die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten erfolglos geblieben, kann der Beschwerdeführer innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschwerdebescheides weitere Beschwerde einlegen. Für die Entscheidung über die weitere Beschwerde ist nach § 16 WBO der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig. 2. Vergütung Rz. 8 Das Verfahren über die wei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Schuldenbereinigungsplan

a) Vertretung des Schuldners (VV 3315) Rz. 13 In Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. §§ 304 ff. InsO) muss der Schuldner mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Dieser wird den Gläubigern vom Gericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugesandt. Werden Einwendu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 11 Abschnitt 2 differenziert nach zwei Verfahrensgruppen: den Verfahren nach VV 4200 und den Verfahren in sonstigen Fällen der Strafvollstreckung. I. Verfahren nach VV 4200 1. Anwendungsbereich Rz. 12 Nach VV 4200 erhält der Verteidiger die Verfahrensgebühr für ein Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 1 Die in Abs. 1 enthaltene Regelung beschäftigt sich mit der Vergütung des Rechtsanwalts, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen tätig wird.[1] Betroffen sind jedoch nur die in VV Teil 3 geregelten Verfahren. II. Regelungsgehalt 1. Tätigkeit als Beistand Rz. 2 Voraussetzung ist zunächst, dass der Rechtsanwalt als Beistand für einen Zeugen oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

a) Rücknahme Rz. 77 Der Verteidiger erhält nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl mitgewirkt hat. Rz. 78 Nicht ausreichend ist das Abraten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.[89] Insoweit besteht auch keine Regelungslücke, die zu einer analogen Anwendung führen könnte. Rz. 79...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Die Gebühren

1. Wertgebühren a) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert

(1) Der Anwalt ist in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände nicht tätig Rz. 191 Werden in die Einigung, Protokollierung oder Einigungsverhandlungen anderweitig anhängige Gegenstände miteinbezogen und ist der Anwalt hinsichtlich dieser anderweitig anhängigen Gegenstände bislang nicht beauftragt, so erhält er nach einhelliger Auffassung aus dem Mehrwert der Einigun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Wechsel der Vollstreckungsmaßnahme

aa) Angelegenheit Rz. 116 Wird gleichzeitig oder später ein Auftrag zu einer anderen Art von Vollstreckungsmaßnahme (zunächst Sachpfändung, sodann Forderungspfändung, schließlich Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) erteilt, liegt darin eine neue, selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 hierfür erneut entstehen.[109...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anrechnung

1. Anrechnung auf die Verfahrensgebühr Rz. 28 Soweit eine Gebühr auf die Verfahrensgebühr der VV 3200 anzurechnen ist, ist sie selbstverständlich auch auf die entsprechende Gebühr der VV 3200, 3201 anzurechnen. Rz. 29 Hier ist insbesondere zu beachten, dass bei Miteinbeziehung nicht anhängiger Gegenstände in eine Einigung eine zuvor verdiente Geschäftsgebühr (VV 2300) nach VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 49. Klauselerinnerung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Überblick Rz. 1 Für das vom Rechtsanwalt hergestellte Schreibwerk gilt zunächst VV Vorb. 7 Abs. 1. Daraus ergibt sich der Grundsatz, dass das vom Rechtsanwalt angefertigte Schreibwerk als allgemeiner Geschäftsaufwand mit den Gebühren abgegolten ist. Nur in den in VV 7000 ausdrücklich genannten Fällen entsteht zusätzlich zu den Gebühren eine Pauschale für die Herstellung un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einigungsgebühr bei Schuldenbereinigung (Anm. Abs. 2)

1. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan Rz. 23 Die Einigungsgebühr der VV 2508 erhält der Anwalt auch dann, wenn er bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) mitwirkt (siehe Anm. Abs. 2).[39] 2. Anzahl der Gläubiger Rz. 24 Erforderlich ist auch hier nicht, dass der Anwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Höchstbetragsregelung – ein Arbeitsgang

aa) Höchstens 5 EUR Rz. 209 Durch das 2. KostRMoG ist im Tatbestand von Nr. 2 ergänzt worden, dass für die elektronische Überlassung von Dateien höchstens 5 EUR erhoben werden, wenn Dokumente in einem Arbeitsgang überlassen, bereitgestellt oder in einem Arbeitsgang auf denselben Datenträger übertragen werden. Diese Beschränkung ist sinnvoll. Das OLG Düsseldorf hatte einen Fal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erlass eines Versäumnisurteils

a) Tatsächlicher Erlass eines Versäumnisurteils Rz. 16 Der tatsächliche Erlass eines Versäumnisurteils ist nach der Formulierung in VV 3105 nicht erforderlich, so dass die reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn kein Versäumnisurteil ergeht, sondern nur der Antrag gestellt wird.[17] Zwar findet sich in der Begründung zum Entwurf des RVG die Anmerkung, dass nur ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Art und Umfang der Erhöhung

a) Wertgebühren Rz. 104 Bei der Ermittlung des unselbstständigen Erhöhungsbetrages, der auf die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr aufgeschlagen wird (siehe Rdn 3 f.), gilt im Grundsatz die 30 %-Regelung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten. Während jedoch die 30 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren weiterhin von der Ausgangsgebühr berechnet werden, indem einerseit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Entstehen der Gebühr Rz. 5 Die Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 6 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten, die nicht den Tatbestand der Termins- oder Einigungsgebühr erfüllen, also insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Zwangsversteigerung

I. Anwendungsbereich Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 betrifft nur Zwangsversteigerungen, die im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind, also:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

a) Entstehung und Höhe Rz. 6 Für die Vertretung in dem gesamten – gerichtlichen und/oder außergerichtlichen – Verteilungsverfahren erhält der Anwalt eine 0,4-Verfahrensgebühr. Wird der Anwalt nicht im gesamten Verfahren tätig, sondern nur teilweise, führt dies nicht zu einer Reduzierung der Gebühr. Ebenso tritt keine Kürzung der Gebühr ein, wenn das Verfahren vorzeitig beende...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Einzeltätigkeiten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr (VV 6102)

a) Gerichtliche Termine Rz. 25 In den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz steht dem Anwalt neben der Verfahrensgebühr nach VV 6101 auch eine Terminsgebühr nach VV 6102 zu. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Außergerichtliche Termine lösen daher keine Terminsgebühren aus; ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Wahrnehmung eines Termins Rz. 5 Die reduzierte Terminsgebühr nach VV 3105 setzt – ebenso wie die volle Terminsgebühr nach VV 3104 – zunächst voraus, dass der Anwalt einen Termin wahrnimmt. Gemeint ist damit ein Termin zur mündlichen Verhandlung, denn es muss bei Säumnis des Gegners ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt werden können. Insofern kommt bei Wahrnehmung eines...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 20. Eidesstattliche Versicherung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einstellung des Verfahrens (Anm. Abs. 1 Nr. 1)

a) Gemeinsame Voraussetzungen Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr

a) Entstehung und Höhe Rz. 6 Die Verfahrensgebühr VV 3335 entsteht in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird, höchstens 1,0. Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23a Abs. 1. Die Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Die volle Verfahrensgebühr wird in der Regel ausgelöst durch da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gläubiger hat noch keinen Zahlungstitel – Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO

a) Gebühren Rz. 20 In erstinstanzlichen Verfahren nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger noch keinen deutschen Zahlungstitel erwirkt hat, entstehen nach VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 S. 2 wie im Arrestverfahren die Gebühren nach VV 3100 ff.[12] Es fallen also die 1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 und insbesondere bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins die 1,2 Termins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 65. Ratenzahlungsvereinbarung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr Rz. 249 Bei der Abrechnung nach Wertgebühren bedeutet dies, dass eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach VV 3200 anfällt. Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1. Wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitigen Beendigung (vgl. VV 3201 Rdn 1 ff.). Bei der Abrechnung nach Betragsrahmengebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einscannen

aa) Einscannen und Speichern Rz. 98 Zu der Frage, ob die Dokumentenpauschale auch anfällt, wenn keine Kopien oder Ausdrucke aus der Behörden- bzw. der Gerichtsakte in Papierform hergestellt wurden, sondern der Rechtsanwalt die für die sachgemäße Bearbeitung der Rechtssache gebotenen Seiten der Akte lediglich einscannt und auf seinem Computer bzw. einem externen Datenträger ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 83. Vermögensverzeichnisregister, Löschung (§ 802k ZPO)

a) Getrennte Verzeichnisse Rz. 374 Von dem für jedes Bundesland eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht sind das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister zu führen. Beide Verzeichnisse bestehen getrennt voneinander und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während aus dem Vermögensverzeichnisregister gemäß § 802k Abs. 2 ZPO nur von Gerichtsvollziehern und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beschwerdeverfahren nach dem WpHG (Nr. 3 Buchst. b)

I. Anwendungsbereich Rz. 252 Die bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 6 a.F. geregelten Beschwerdeverfahren waren durch Art. 5c des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) mit Wirkung zum 21.12.2004 eingeführt worden. Rz. 253 Mit dem 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber die VV Vorb. 3.2.1 redaktionell umgestaltet und in die Nr. 3 erklärtermaßen Beschwerdeverfahren au...mehr