Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erstattungsfähigkeit

Rz. 149 Die Gebühr nach Anm. zu VV 3400 ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.[103] Sie kann es in Ausnahmefällen dann sein, soweit eine Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 erstattungsfähig wäre.[104] Zur Erstattung der Verkehrsanwaltsgebühr siehe Anhang zu VV 3400–3402.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 44 Umsatzsteuerpflichtig ist grundsätzlich die gesamte Vergütung (§ 1 Abs. 1 S. 1) des Anwalts, also Gebühren und Auslagen, wobei sich hier im Einzelfall Probleme bei der Abrechnung ergeben können. Rz. 45 Auch Vergütungen, die aus der Staatskasse gezahlt werden, also insbesondere Prozesskostenhilfe- und Pflichtverteidigervergütung, einschließlich der Pauschvergütung nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kopien

Rz. 21 Nach Nr. 1 entsteht die Dokumentenpauschale zum einen für Kopien. Kopien werden zunächst durch einen Fotokopierer hergestellt. Die Herstellungsart ist jedoch unerheblich. Die Vorschrift gilt daher zwar insbesondere für Fotokopien, aber auch für die praktisch nicht mehr gebräuchlichen Durchschläge mit Blaupapier[17] sowie selbstdurchschreibende Durchschläge.[18] Auch m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 55 Die Gebühr nach VV 3403 kann mehrmals entstehen. Das gilt nicht nur dann, wenn der Anwalt einerseits einen Schriftsatz anfertigen, einreichen oder unterzeichnen und andererseits einen Termin wahrnehmen soll, sondern auch dann, wenn er mehrere Schriftsätze fertigen, einreichen oder unterzeichnen oder mehrere Termine wahrnehmen soll. Rz. 56 Nach Auffassung des OLG Münche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 34 Die Postentgeltpauschale kann der Anwalt in jeder Angelegenheit gesondert berechnen. Dies ist im Gesetz (Anm. zu VV 7002) ausdrücklich geregelt. Soweit das RVG anordnet, dass eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit als besondere Angelegenheit anzusehen ist, kann der Anwalt in dieser Angelegenheit also auch eine gesonderte Postentgeltpauschale berechnen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kopie oder Ausdruck ist entscheidend

Rz. 197 Werden von einer DIN A3-Seite zwei DIN A4-Seiten gefertigt, z.B. weil der Kopierer des Anwalts keine DIN A3-Kopien herstellen kann, kommt es darauf an, ob Nr. 1 für die Dokumentenpauschale auf die kopierte Seite oder die hergestellte Kopie abstellt. Anders als in den Gerichtskostengesetzen hat der Gesetzgeber im RVG zwar keine Dokumentenpauschale für Kopien und Ausdr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 70 Hebt das OLG auf die Rechtsbeschwerde hin die Entscheidung des AG auf und verweist es die Sache zur erneuten Entscheidung an das AG zurück (§ 87j Abs. 5 IRG), so gilt § 21 Abs. 1. Das Verfahren vor dem AG ist eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren nach VV 6101, 6102 RVG erneut entstehen (§ 21 Abs. 1). Eine Anrechnung der im Verfahren vor Zurückverweisung entstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Dokumentenpauschale

Rz. 107 Für die Anfertigung der nach § 82 Abs. 1 S. 2 VwGO beizufügenden Kopien des angefochtenen Verwaltungsaktes und des Widerspruchsbescheides ist die Fertigung von Kopien aus den Behördenakten grds. nicht erforderlich, da der Anwalt diese Bescheide vom Auftraggeber in Urschrift erhält und sich hiervon Kopien fertigen kann.[181] Diese Kopien fallen damit nicht unter Nr. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 75 Nach h.M. galt § 89 BRAGO gemäß § 2 BRAGO analog auch für das Verfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) .[62] Hatte der Beschuldigte im Verfahren vor dem Strafgericht nach § 8 StrEG beantragt, dass auf eine Ersatzpflicht erkannt werde, so waren § 89 Abs. 1 und 3 BRAGO entsprechend anzuwenden. Nach anderer Auffassung sollte §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Keine Grundgebühr (VV Vorb. 4.1.4)

Rz. 16 Eine Grundgebühr (VV 4100) erhält der Anwalt im Wiederaufnahmeverfahren nicht.[10] Die Grundgebühr ist nach VV Vorb. 4.1.4 ausdrücklich ausgeschlossen. Die ansonsten durch die Grundgebühr abgegoltenen Tätigkeiten, also die Einarbeitung, erste Akteneinsicht, Gespräche mit dem Auftraggeber etc., werden im Wiederaufnahmeverfahren durch die jeweilige Verfahrensgebühr abge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschriften der VV 3401, 3402 gelten – sofern VV Teil 3 anzuwenden ist – für sämtliche Prozessverfahren jeglicher Gerichtsbarkeit sowie für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich der Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren und einstweiliger Anordnungsverfahren. Auch für das selbstständige Beweisverfahren gelten die VV 3401, 3402, und zwar ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn feststeht, dass die Geschäftsgebühr nach VV Vorb. 2.3 Abs. 3 angefallen ist, stellt sich die Frage, von welchem Gebührenrahmen auszugehen ist. Dies bestimmt sich nach den VV 2300 ff., wobei – entsprechend den allgemeinen Regeln – jeweils die speziellste Regelung anzuwenden ist. VV 2300 ist dabei der grundlegende Gebührensatz für die Höhe der Geschäftsgebühr. Er is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Klägers

Rz. 211 Der Prozessbevollmächtigte des Klägers, der für die Erwirkung des Versäumnisurteils bereits eine Terminsgebühr nach VV 3104 i.H.v. 1,2 verdient hat, erhält für das Verfahren nach Einspruchseinlegung keine gesonderten Gebühren. Rz. 212 Hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers für das Erwirken des Versäumnisurteils lediglich eine reduzierte Terminsgebühr i.H.v. 0,5 na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kopien und Ausdrucke für das Gericht

Rz. 147 Zusätzliche Kopien oder Ausdrucke i.S.v. Nr. 1 Buchst. d liegen bei Anforderung des Gerichts vor, wenn der Mandant selbst die Kopien nicht für erforderlich hält und daher nicht als Schriftsatzanlage beigefügt hat, das Gericht die Vorlage der Kopien aber verlangt und der Mandant damit einverstanden ist. Ansonsten lösen für das Gericht bestimmte Kopien und Ausdrucke de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Zeitpunkt der Einigung

Rz. 544 Der für § 788 ZPO notwendige Bezug zur Zwangsvollstreckung liegt nicht erst vor, wenn nach Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils zwischen den Parteien eine Stundungsvereinbarung getroffen wird. Andererseits geht die Forderung, es müssten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses alle Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vorliegen,[578] zu weit. Denn § 788 ZPO erfasst ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 15 Die Geschäftsgebühr der VV 2301 ist unter denselben Voraussetzungen zu erstatten wie die der VV 2300. Es besteht allerdings auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen keine Veranlassung, das Mandat auf ein Schreiben einfacher Art zu beschränken. Der BGH hat hierzu nochmals ausdrücklich klargestellt, dass bei Zahlungsverzug des Schuldners auch in rechtlich einfach gel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtslage bis 31.7.2013

Rz. 23 Wird ein Dokument eingescannt und im Computer oder auf einem externen Datenträger (als elektronische Datei) gespeichert, ist nach der bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 h.M. ebenfalls eine auslagenpflichtige Ablichtung erstellt worden. Das ist damit begründet worden, dass VV 7000 Nr. 1 (a.F.) nicht zu entnehmen ist, dass Ablichtungen in Papierform herg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Urschriften

Rz. 31 Der Begriff des Ausdrucks ist nicht eindeutig geregelt. Gemeint sind hiermit offenbar die mittels eines PC-Druckers oder eines vergleichbaren Gerätes ausgedruckten Mehrfertigungen des Original- oder Erstdokuments. Zwar wird hier auch das Original ausgedruckt. Hierbei handelt sich jedoch nicht um einen Ausdruck i.S.d. VV 7000, der die Dokumentenpauschale auslöst (vgl. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Entstehen der Gebühr

Rz. 18 Die Grundgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Entgegennahme der Information.[17] VV Vorb. 4 Abs. 2 ist insoweit analog anzuwenden. Rz. 19 Wird der Rechtsanwalt erst später beauftragt, etwa erst in der Hauptverhandlung, entsteht dennoch auch die Grundgebühr.[18] Jeder Verteidiger muss sich einarbeiten, unabhängig davon, wann er bestellt wird. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 23 Für die Berechnung des Gegenstandswertes gilt § 23 Abs. 1 S. 3, 1 i.V.m. den Wertvorschriften des GKG, der ZPO und des GNotKG.[32] Maßgebend sind nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG die Werte sämtlicher Gegenstände, die anhängig waren oder über die eine Einigung erzielt worden ist. Ob für die Bewertung des Gegenstandswertes analog § 40 GKG auf den Zeitpun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ermessensentscheidung

Rz. 16 Der Rechtsanwalt bestimmt bei Rahmengebühren nach § 14 Abs. 1 S. 1 die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ihm wird damit ein Ermessensspielraum einger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Ausnahmeregelung

Rz. 1 VV 3325 regelt eine gebührenrechtliche Sonderstellung der aufgeführten Verfahren. VV 3325 bestimmt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 AktG, § 246a AktG (auch i.V.m. § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG), § 319 Abs. 6 AktG (auch i.V.m. § 327e Abs. 2 AktG) oder nach § 16 Abs. 3 UmwG eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,75 statt 1,3 nach VV 3100 erhält. Diese Sonderv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verteilungsverfahren außerhalb Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Rz. 2 Die Vorschrift findet nur Anwendung auf gerichtliche Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, allerdings nur insoweit, als das RVG keine eigenen Regelungen enthält. Die Vorschriften der VV 3309, 3310 (Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 ZPO) sowie der VV 3313 ff. (Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren) g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundlage für die Dokumentenpauschale

Rz. 254 Haftpflichtversicherer pflegen in aller Regel – insbesondere bei Verkehrsunfallschäden, die nicht eindeutig liegen – vorgerichtlich einen Aktenauszug einzuholen, um sich über den Umfang ihrer Einstandspflicht, insbesondere eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden des Geschädigten, zu informieren. Diese Aktenauszüge können die Versicherer – soweit sie nicht als Kö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags (VV 4137)

Rz. 23 Im Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags, also für die Tätigkeiten einschließlich der Stellung des Wiederaufnahmeantrags bis zur gerichtlichen Entscheidung nach § 368 Abs. 1 StPO, erhält der Anwalt eine weitere Verfahrensgebühr nach VV 4137 i.V.m. VV 4106, 4112, 4118 (zur Höhe der Gebühren siehe Rdn 46 ff.). Rz. 24 Wird gegen die Verwerfung des Antrags als unzulä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Räumungs- und Versteigerungstermin

Rz. 12 Die Teilnahme am vom Gerichtsvollzieher anberaumten Termin zur Räumung löst die Terminsgebühr nach VV 3310 nicht aus, sondern wird durch die Verfahrensgebühr der VV 3309 abgegolten. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an dem vom Gerichtsvollzieher anberaumten Versteigerungstermin. Beide Termine und auch die Teilnahme an sonstigen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Weitere Beauftragung

Rz. 474 Dem Rechtsanwalt, der bereits aufgrund anderweitiger Tätigkeiten im Zwangsvollstreckungsverfahren die Verfahrensgebühr nach VV 3309 verdient hat, erwächst durch keine der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 genannten Tätigkeiten die Verfahrensgebühr nach VV 3309 erneut. Das gilt auch umgekehrt. Ist bereits durch die Zustellung die Gebühr VV 3309 erwachsen, entsteht die Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Inanspruchnahme des Verurteilten

Rz. 42 Ist der Verteidiger gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden, kann er unter den Voraussetzungen des § 52 den Verurteilten unmittelbar in Anspruch nehmen.[25] Zuständig ist auch hier das Gericht des ersten Rechtszugs des Vollstreckungsverfahrens.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 7 Nach der Neufassung sind die VV 3506, 3507 jetzt auch anzuwenden auf diemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (VV 3506)

Rz. 20 Erfasst werden alle Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde, also diemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kein Einverständnis des Gerichts oder Pflichtverteidigers

Rz. 154 Das Gericht ist bei der Frage, ob das Einverständnis vorliegt, im Übrigen nicht Auftraggeber des Rechtsanwalts i.S.v. Nr. 1 Buchst. d.[245] Deshalb kann ein Pflichtverteidiger für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien nicht die Dokumentenpauschale nach Nr. 2 beanspruchen, weil diese Regelung in dem Verhältnis zwischen Pflichtverteidiger und Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pflichtverteidiger und beigeordnete Rechtsanwälte

Rz. 11 Für den Pflichtverteidiger und den beigeordneten Rechtsanwalt gilt VV 4142 ebenso, was sich daraus ergibt, dass auch für ihn die 1,0-Gebühr vorgesehen ist.[11] Nach der BRAGO bestand diese Möglichkeit nicht, da in den §§ 97 und 102 BRAGO nicht auf § 88 BRAGO Bezug genommen wurde. Hier bestand nur die Möglichkeit, eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO zu beantragen.[12]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Terminsgebühr

Rz. 47 Abgegolten mit der Gebühr sind auch eventuelle Besprechungen mit dem Bundesamt für Justiz Behörde. Eine gesonderte Terminsgebühr sieht das RVG im Verfahren vor dem Bundesamt nicht vor, da solche Termine nicht vorgeschrieben und nicht üblich sind.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Auftraggeber (VV 1008)

Rz. 162 Eine Regelung, wie sich die Zusätzliche Gebühr der VV 4141 bei mehreren Auftraggebern berechnet, war im Gesetz bislang nicht enthalten und war auch im Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen. Auf Vorschlag des Rechtsausschusses ist diese Klarstellung dann aber doch noch in das Gesetz aufgenommen worden. Wie auch bei den anderen Gebühren, die sich von einer Verfahrensgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 23 Abs. 2

Rz. 49 In Beschwerdeverfahren, in denen Gerichtsgebühren unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erhoben werden oder sich nicht nach dem Wert richten, ist der Wert gem. § 23 Abs. 2 S. 1 unter Berücksichtigung des Interesses des Beschwerdeführers nach § 23 Abs. 3 S. 2 zu bestimmen, soweit sich aus dem RVG nichts anderes ergibt. Der Wert des Beschwerdeverfahrens kann aller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 190 Aus Anm. Abs. 1 S. 1 ergibt sich, dass die Höhe der Dokumentenpauschale in derselben Angelegenheit und in gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug einheitlich zu berechnen ist. Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, entstehen für die ersten 50 auslagenpflichtigen Seiten jeweils 0,50 EUR (1 EUR bei Farbkopie) und ab der 51. Se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Geplatzter Termin

Rz. 43 Nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 2, 3 reicht es auch aus, wenn der Anwalt zum anberaumten Termin zwar erscheint, es jedoch zur Anhörung oder Vernehmung nicht mehr kommt, weil der Betroffene zwischenzeitlich bereits entlassen worden oder verstorben ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr danach auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nicht erfasste Personen

Rz. 116 Nicht erfasst von Nr. 1 Buchst. b sind sämtliche Person, die zum Kreis des Auftraggebers gehören. Nicht zu den Beteiligten und Verfahrensbevollmächtigten i.S.d. Nr. 1 Buchst. b gehören daher solche, die im Lager des Auftraggebers stehen, also der Verkehrsanwalt, der Verhandlungsvertreter/Terminsvertreter und die eigene Rechtsschutzversicherung des Mandanten. Ist eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vorbereitende Maßnahme

Rz. 291 Zu § 915b ZPO a.F. (bis 31.12.2012) ist zutreffend die Auffassung vertreten worden, dass bereits die Einsicht in bzw. die Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorbereitung der Vollstreckung die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[285] Teilweise ist die bloße Einholung einer Auskunft aus dem Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliches Verfahren

Rz. 520 Ist über den Gegenstand des Vertrages kein gerichtliches Verfahren und auch kein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig, erhält der Anwalt für seine Mitwirkung eine 1,5-Einigungsgebühr. Mit gerichtlichem Verfahren ist hier nicht das Erkenntnisverfahren gemeint, sondern ein Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[547] Schwebt also wegen der den Gegenstand des Vergl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 6 Für das Entstehen der Gebühren ist es erforderlich, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die in der Norm genannten Tätigkeiten beschränkt ist. In der Regel entsteht die Gebühr daher mit der Entgegennahme von Informationen nach Auftragserteilung. Es ist fraglich, ob hieraus gefolgert werden kann, dass der Rechtsanwalt, der Prozessbevollmächtigter im schiedsrichterli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Einspruch gegen Versäumnisurteil

Rz. 17 Ebenso wie in erster Instanz greift die Ermäßigung nach VV 3203 nicht beim zweiten Versäumnisurteil; hier bleibt es bei VV 3202 (siehe auch VV 3105 Rdn 20 m.w.N. zur Rechtsprechung). Rz. 18 Soweit nach dem Versäumnisurteil verhandelt wird, erstarkt die bis dahin angefallene 0,5-Terminsgebühr zu einer vollen 1,2-Terminsgebühr. Eine dem § 38 BRAGO vergleichbare Regelung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeitsprüfung

Rz. 111 Nach Nr. 1 Buchst. b erhält der Anwalt Dokumentenpauschalen für Kopien oder Ausdrucke zur Zustellung und Mitteilung an Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung des Gerichts oder der das Verfahren führenden Behörde. Kopien und Ausdrucke nach Nr. 1 Buchst. b sind somit im Gegensatz zu denjenigen nach Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 85 Die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten ist unabhängig von der des Terminsvertreters. Der Verfahrensbevollmächtigte kann unabhängig von den Gebühren des Terminsvertreters die Gebühren der VV 3100 ff. und VV 1000 ff. zuzüglich der Auslagen nach VV 7000 ff. in eigener Person verdienen. Im Gegensatz zur BRAGO erhält er allerdings für die Übertragung der mündlichen V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Informationsbeschaffung: Beratung oder Vertretung

Rz. 18 Von einem Beratungsmandat wird nicht (mehr) auszugehen sein, wenn der Auftrag zur Beratung damit verbunden ist, dass der Anwalt zur sachgerechten Beratung von Dritten Informationen einholen soll bzw. muss (siehe § 34 Rdn 17). Denn die Informationsbeschaffung ist eine Tätigkeit des Anwalts, bei der er nach außen, d.h. gegenüber Dritten, auftritt. Die anwaltliche Aufgab...mehr