Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pflichtverteidigung

Rz. 7 Für den Pflichtverteidiger ist die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels von seiner Bestellung erfasst, so dass er seine Vergütung dafür aus der Staatskasse erhalten kann.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtsvollzieherkosten

Rz. 56 Eindeutig wiederum ist die Lage bei Gerichtsvollzieherkosten. Hier stellt der Anwalt den Auftrag nicht in eigenem Namen sondern ausdrücklich im Namen der Partei. Kostenschuldner ist also der Antragsteller und nicht sein Verfahrensbevollmächtigter (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 GvKostG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 46 Die Anwaltskosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens sind grundsätzlich zu erstatten (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebühr der Hauptsache

Rz. 82 Eine geringere Gebühr kann nach § 15 Abs. 6 entstehen, wenn in der Hauptsache eine geringere Verfahrensgebühr vorgesehen ist (siehe Rdn 74).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Pauschale für eingehende Telefaxe

Rz. 221 Vereinbart werden kann auch, dass beim Rechtsanwalt eingehende Telefaxe (vgl. Anm. Abs. 1 S. 2; Rdn 36) wie Kopien/Ausdrucke abgerechnet werden, zumal der Anwalt diese i.d.R. ebenso bezahlen muss.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Teilerhöhung – unterschiedliche Beteiligung mehrerer Auftraggeber

a) Ausgangslage Rz. 124 Abs. 2 der Anm. zu VV 1008 schreibt vor, dass die Erhöhung bei der Wertgebühr nach dem Betrag berechnet wird, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind (siehe dazu Rdn 60 ff.). Ist die Verfahrensgebühr nach einem zusammengerechneten Gegenstandswert zu ermitteln (verschiedene Gegenstände, § 22 Abs. 1) und gelten für Teile davon verschiedene Geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / p) Sozialplan

Rz. 103 Verständigen sich die Betriebspartner über einen Interessenausgleich und schließen sie einen Sozialplan ab, so handelt es sich nicht um eine Einigung i.S.d. VV 1000.[95]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4302 regeln die Vergütung fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 12 Der Gegenstandswert ist gesondert für jeden Auftrag nach Maßgabe der §§ 28–29a zu ermitteln.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 147 In verschiedenen Verfahrensabschnitten kann der Anwalt dagegen die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141 ungeachtet des Zeitablaufs mehrmals verdienen. Dies gilt insbesondere für das vorbereitende Verfahren (Unterabschnitt 2) einerseits und das gerichtliche Verfahren (Unterabschnitt 3) andererseits, aber auch für das Berufungsverfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtlich bestellter oder beigeordneter Anwalt

Rz. 11 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält nach VV 4130 eine Festgebühr in Höhe von 541 EUR. Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich die Festgebühr nach VV 4131 auf 663 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / u) Verwaltungsrechtsstreit

Rz. 112 Für eine Einigung reicht es aus, wenn die Parteien eines auf ein Bescheidungsurteil gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsstreits sich auf die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheides einigen.[102]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs. 1 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 14)

aa) Angelegenheit Rz. 264 Verstößt der Schuldner gegen eine titulierte Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung, kann gegen ihn gemäß § 890 Abs. 1 ZPO nach vorheriger Androhung ein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Die Vollstreckung eines Ordnungsmittelbeschlusses findet von Amts wegen statt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrG). Rz. 265 War die Androhung von Ordnungsgeld bereits im Ur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Beschwerdeverfahren gegen bestimmte Entscheidungen (Abs. 5 Nr. 2, 2. Alt.)

Rz. 15 Ebenso wie bisher wird auf die Gebühren nach VV Teil 3 verwiesen in Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen, die über einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch oder gegen Kostenentscheidungen geführt werden. Insoweit gelten wiederum die VV 3500, 3513.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sonstige, das KapMuG betreffende, sofortige Beschwerden bzw. Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO

1. Gebühren Rz. 126 Wird gegen eine sonstige Entscheidung, die das Verfahren nach dem KapMuG betrifft, die sofortige Beschwerde bzw. die Rechtsbeschwerde erhoben, entstehen nicht über VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die für das Revisionsverfahren geltenden Gebühren. Denn VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b bezieht sich nur auf die Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG. Rz. 127 Für die Vertretung im Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 1 Die Gebühren für Einzeltätigkeiten und für die Tätigkeiten in Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten über die Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme und für ein Verfahren vor dem Wehrdienstgericht über die Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme sind in VV Teil 6 Abschnitt 5 geregelt. In diesen Verfahren entsteht die Verfahrensgebühr nach VV 6500.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 135 Der Anwalt, der die Handakten übersendet, erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr nach Anm. zu VV 3400, also eine Gebühr in Höhe der dem Rechtsmittelanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Zu differenzieren ist nach Wertgebühren (§ 2 Abs. 1) und nach Betragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber/Mehrere Grundstücke

Rz. 47 Zur Frage der Gebührenberechnung bei mehreren Auftraggebern siehe VV Vor 3311–3312 Rdn 7 ff.; zur Zwangsverwaltung mehrerer Grundstücke vgl. VV Vor 3311–3312 Rdn 12 f.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Begrenzung nach § 15 Abs. 6

Rz. 25 Neben § 15 Abs. 5 ist auch § 15 Abs. 6 anzuwenden. 1. Begrenzung bei mehreren Einzelaufträgen Rz. 26 Soweit der Anwalt den Auftrag zu mehreren Einzeltätigkeiten erhalten hat, kann er insgesamt nicht mehr an Gebühren erhalten, als wenn er von vornherein mit der Gesamtvertretung beauftragt worden wäre. Hier ist jeweils als Höchstgrenze diejenige Vergütung zu beachten, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verwaltungszwang/Verwaltungsvollstreckung

a) Angelegenheit Rz. 82 Daneben besteht das Verfahren zur Vollstreckung solcher Verwaltungsakte (Verwaltungsvollstreckungsverfahren – §§ 167 ff. VwGO, §§ 1 ff. VwVG; Verwaltungszwangsverfahren, §§ 6 ff. VwVG). Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 bildet jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme bzw. Verwaltungszwangsmaßnahme eine besondere Angelegenheit. Es gelten die in Rdn 92 ff. aufgezeigte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc)3. Fallgruppe

Rz. 80 Der Gegner zahlt sofort ohne Überprüfung. Nach Auffassung des AG München[53] soll sogar dann ein Nachgeben vorliegen, das eine Einigungsgebühr auslöse, wenn der Gegner auf weitere Überprüfung der Ansprüche verzichte und den geforderten Betrag sofort zahle. Diese Entscheidung dürfte jedoch zu weit gehen, da es hier wohl an einem Vertrag fehlen wird und eher von einem bl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gegenstandswert

Rz. 425 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Abs. 2 (siehe § 25 Rdn 84 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Vorschuss (§ 47)

Rz. 85 Dem beigeordneten Anwalt steht auch ein Recht auf Vorschuss zu (§ 47). Der Vorschuss kann allerdings nur für bereits verdiente Gebühren verlangt werden sowie für entstandene und voraussichtlich entstehende Auslagen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gleichzeitige Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten, VV Vorb. 7 Abs. 3 S. 1

Rz. 6 Unternimmt der Anwalt eine Geschäftsreise für mehrere Angelegenheiten, so sind die Gesamtkosten anteilig auf die einzelnen Angelegenheiten umzulegen. Wie hier zu rechnen ist, ergibt sich aus VV Vorb. 7 Abs. 3 S. 1 (siehe VV Vorb. 7 Rdn 48 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Wechselseitige Rechtsmittel

Rz. 8 Hat sowohl der Angeklagte Revision eingelegt als auch die Staatsanwaltschaft, der Privat- oder Nebenkläger, so kann der Anwalt die Gebühr nach Nr. 1 und Nr. 2 gesondert verdienen, wenn er sowohl die Revision des Angeklagten begründet (Nr. 1) als auch zur Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft, des Privat- oder Nebenklägers Stellung nimmt (Nr. 2). Er erhält allerdin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 114 Soweit in einem Falle der Erledigung nach VV 5115 die Staatskasse die Kosten zu erstatten hat, zählt hierzu auch die Gebühr nach VV 5115. Dies gilt insbesondere, wenn in einem Verfahren auf dem Beschlusswege nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG der Betroffene freigesprochen wird.[89]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers/Drittauskünfte (§ 802l ZPO)

aa) Eigenständige Vollstreckungsmaßnahme Rz. 353 Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Streitwert

Rz. 204 Die Terminsgebühr wird nach dem Wert des Gegenstands im Zeitpunkt der Wahrnehmung des Termins durch den Anwalt berechnet. a) Erhöhung Rz. 205 Bei Erhöhung des Streitwertes durch Klageerweiterung nach dem ersten gerichtlichen Termin berechnet sich die zunächst entstandene Terminsgebühr nach erneuter Terminswahrnehmung oder Erfüllung eines anderen Tatbestandsmerkmals des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Termine

Rz. 58 Das Gleiche gilt, wenn der Anwalt an mehreren Terminen teilnehmen soll. Auch dann entstehen die Gebühren nach VV 3403 gesondert, insgesamt ist aber wieder § 15 Abs. 6 zu beachten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit

a) Überblick Rz. 28 Vor den Verwaltungsgerichten richten sich die Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts nach § 80 VwGO. Zuständig ist das Gericht der Hauptsache. b) Verfahren vor dem VGH/OVG als Berufungsgericht Rz. 29 Abs. 2 S. 2 le...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Tatsächlich erfolgte Einreichung

Rz. 11 Eine Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 erwächst dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, wenn er den Antrag oder einen sonstigen, das Verfahren einleitenden Schriftsatz bei Gericht einreicht. Von einer Einreichung des Antrags ist zunächst dann auszugehen, wenn der den Antrag enthaltende Schriftsatz beim Gericht tatsächlich eingeht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen nach § 46

Rz. 16 Neben der Gebühr der VV 4304 erhält der Anwalt ferner Ersatz seiner Auslagen nach den VV 7000 ff., insbesondere auch der anfallenden Umsatzsteuer (VV 7008) sowie eventueller Reisekosten (VV 7003 ff.). Insoweit gilt § 46.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtsgebührenfreie Beschwerdeverfahren/Beschwerdeverfahren mit Gerichtsgebühren als Festgebühren

a) § 23 Abs. 2 Rz. 49 In Beschwerdeverfahren, in denen Gerichtsgebühren unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erhoben werden oder sich nicht nach dem Wert richten, ist der Wert gem. § 23 Abs. 2 S. 1 unter Berücksichtigung des Interesses des Beschwerdeführers nach § 23 Abs. 3 S. 2 zu bestimmen, soweit sich aus dem RVG nichts anderes ergibt. Der Wert des Beschwerdeverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenhöhe

Rz. 2 Nach VV 4302 erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v. 33 EUR bis 319 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 176 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 141 EUR. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich der Gebührenrahmen bzw. die Festgebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber (VV 1008).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f)

1. Anwendungsbereich Rz. 72 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung und führt die früher in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Nr. 8 a.F. enthaltene Regelung fort. Beschwerdeverfahren nach dem EnWG wurden demgemäß auch zuvor nach den VV 3200 ff. vergütet. Allein sy...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Erinnerung gem. § 732 ZPO gegen Vollstreckungsklausel

Rz. 75 Im Verfahren über die Erinnerung gegen Erteilung einer Vollstreckungsklausel ist VV 3500 anzuwenden. Es entsteht eine 0,5-Gebühr nach VV 3500.[105]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / N. Analoge Anwendung auf Verfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

I. Überblick Rz. 75 Nach h.M. galt § 89 BRAGO gemäß § 2 BRAGO analog auch für das Verfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) .[62] Hatte der Beschuldigte im Verfahren vor dem Strafgericht nach § 8 StrEG beantragt, dass auf eine Ersatzpflicht erkannt werde, so waren § 89 Abs. 1 und 3 BRAGO entsprechend anzuwenden. Nach anderer Auffass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Berufungs- und Revisionsverfahren

Rz. 10 Findet das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren im Berufungs- oder Revisionsverfahren oder im Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren statt, bleibt es bei der 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3335. Eine höhere Verfahrensgebühr ist dort nicht gesetzlich vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 33 Zu Erstattungsfragen, insbesondere zur Bestimmung der Betragsrahmengebühr, der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung innerhalb und außerhalb gerichtlicher Verfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten wird auf die ausführliche Darstellung zu § 3 (siehe § 3 Rdn 114 ff.) verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Erneutes Ordnungsmittelverfahren

Rz. 270 Kommt es nach einer Verurteilung aufgrund einer erneuten Zuwiderhandlung zu einem weiteren Ordnungsmittelverfahren, erhält der Anwalt für dieses neue Verfahren die Gebühren gemäß VV 3309, 3310 erneut. Entsprechendes gilt für weitere Verfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahren

Rz. 118 Auch im Strafprozess kommt eine Erstattung der Anwaltsvergütung in Betracht. Die Kostenfestsetzung folgt gemäß § 464b S. 3 StPO den Vorschriften der ZPO, also den §§ 103 ff. ZPO .mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattung; Prozesskostenhilfe

Rz. 51 Zur Kostenerstattung sowie zur Prozesskostenhilfe vgl. VV Vor 3311–3312 Rdn 20 f., 22 f.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Vertreter eines anderen Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 1 Die Gebühren nach VV Teil 5 sind auf den Verteidiger zugeschnitten. Sie gelten jedoch auch für die anwaltliche Tätigkeit als Vertreter eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten sowie als Beistand eines Zeugen oder Sachverständigen. Der damit befasste Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterlassungsansprüche

Rz. 250 Eine Ausnahme wird gemacht bei Unterlassungsansprüchen, wenn die Zuwiderhandlung nur von allen Schuldnern gemeinsam und zugleich begangen werden kann, somit auch nur alle zusammen die Unterlassung schulden.[248]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verminderung

Rz. 206 Vermindert sich der Streitwert nach dem wahrgenommenen Termin, ist dies auf die einmal entstandene Terminsgebühr ohne Einfluss. Denn der Anwalt kann einmal verdiente Gebühren nicht mehr nachträglich verlieren. Die nach der Verminderung des Streitwertes neu entstehenden Gebühren berechnen sich natürlich nur nach dem verminderten Wert.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 27 Da Strafverfahren und Bußgeldverfahren gebührenrechtlich zwei verschiedene Angelegenheiten sind (siehe § 17 Nr. 10 einerseits und VV Anm. Abs. 2 andererseits), kann die Grundgebühr sowohl im Strafverfahren (VV 4100) als auch im Bußgeldverfahren (VV 5100) anfallen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einreichung des ein Verfahren einleitenden Antrags oder Schriftsatzes, der einen Sachantrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält

a) Antrag und Schriftsatz mit Sachantrag aa) Antrag Rz. 15 Nach dem Wortlaut von Anm. Nr. 1 markiert die Einreichung einer Antragsschrift oder eines Schriftsatzes, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, den Zeitpunkt, ab dem der Prozessbevollmächtigte eine volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr erhält. Für das Auslösen der vollen Gebühr ist es un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert

Rz. 295 Zum Gegenstandswert, wenn der Gläubiger-Vertreter vor dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft das Schuldnerverzeichnis eingesehen hat, vgl. § 25 Rdn 77.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 14 Zu Fragen der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung bei Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht wird auf die grundlegenden Ausführungen im Rahmen der Erläuterung der VV Vorb. 6.2 (siehe VV Vorb. 6.2 Rdn 25–49) und ergänzend für Disziplinarverfahren auf die Ausführungen zu Erstattungsfragen zu Verfahren der Verwa...mehr