Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / IV. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Vorbem. 2 Abs. 2 S. 2 VV bestimmt, dass für die Tätigkeit als Beistand eines Zeugen oder Sachverständigen vor einem PUA "die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Oberlandesgericht" entstehen. Daraus lässt sich nur der Schluss ziehen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Beistand eines Zeugen ...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV)

Für den Zeugenbeistand, der sich in die Sache einarbeitet, entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV. Dass auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht, folgt eindeutig aus der Gesetzesbegründung.[10] Danach soll der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszuges vor dem OLG erhalten, wobei auch "Gebühren...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / III. Jedenfalls nicht erstattungsfähig

Die Kammer geht nämlich davon aus, dass die vom Verteidiger erbrachte Tätigkeit jedenfalls nicht erstattungsfähig sei, da sie im konkreten Fall nicht notwendig gewesen sei (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO). Die Notwendigkeit der Tätigkeit des Verteidigers im Berufungsrechtszug, also die Frage, ob die Gebühr nach Nr. 4124 VV verdient ist, wenn die Staatsanwaltschaft...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich schließe mich der Auffassung des LG an. Mir erschließt sich allerdings nicht, warum das LG es so kompliziert macht. In der Gesetzesbegründung zur Nr. 4102 Nr. VV heißt es, dass die "häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht erfasst werden" sollen (vgl. dazu BT-Drucks 19/1571, 223). Damit ist m.E. klar, dass die Gebühr immer anfällt, denn in dem...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / 1. Rechtslage bis 31.7.2013

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war schon nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV umstritten.mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / II. Rechtsanwalt als Zeugenbeistand

Wird ein Zeuge vom PUA zur Zeugenvernehmung geladen, muss er der Ladung grds. Folge leisten. Er kann sich jedoch eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistands bedienen. Denn nach der Rspr. des BVerfG hat jeder Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, vor Ge...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr für den Verletztenbeistand im Ermittlungsverfahren Oktoberfestattentat

§ 51 RVG Leitsatz Das Verfahren betreffend die Ermittlungen zum "Oktoberfestattentat" war sowohl "besonders schwierig" als auch "besonders umfangreich" i.S.d. § 51 Abs. 1 RVG. Die gesetzlichen Gebühren sind für den bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt nicht zumutbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ihm eine besondere Form der Indienstnahme Private...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Gebühren entstehen für den Wahlbeistand des Zeugen. Sie entstehen aber auch für den ggf. vom PUA bzw. seinem Vorsitzenden nach der jeweiligen Verfahrensordnung, i.d.R. der StPO, beigeordneten Beistand. Er erhält dann Festbetragsgebühren.[5]mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die hier vom OLG entschiedene Frage ist eine der "heiligen Kühe" der OLG bzw. eine der Fragen, die von den OLG und ihnen folgend einige LG immer wieder falsch entschieden werden (vgl. a. noch die Nachweise bei Burhoff, in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 29). Dazu habe ich schon manches geschrieben. Aber: Es nutzt nichts. Die ...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / Leitsatz

Die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren, wozu auch die Pauschgebühr gehört, sind nach Maßgabe des § 52 Abs. 1 S. 2 RVG insgesamt auf die Wahlverteidigergebühren anzurechnen, die der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten verlangen kann. Es kommt nicht in Betracht, die jeweils vorteilhaften Elemente aus dem Gebührenrecht des Pflichtverteidigers und des W...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / Leitsatz

Die Erstattung nach der Differenzmethode erfordert, dass der Verteidiger sowohl die Auslagen insgesamt als auch den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil im Rahmen seiner Kompetenz nach § 14 RVG bestimmt. Die Differenztheorie gilt auch dann, wenn weitere Tatvorwürfe vor Erhebung der Anklage nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt wurden. LG Köln, Beschl. v....mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vor Begründung der (zurückgenommenen) Berufung der Staatsanwaltschaft

Nr. 4124 VV RVG Leitsatz Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV entsteht grundsätzlich nicht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung wieder zurückgenommen hat. OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.2.2021 – 2 Ws 246/20 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Angeklagten. Der ist vom AG am 16.3.2020 verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Staat...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der Differenztheorie

§ 14 RVG; § 464b StPO Leitsatz Die Erstattung nach der Differenzmethode erfordert, dass der Verteidiger sowohl die Auslagen insgesamt als auch den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil im Rahmen seiner Kompetenz nach § 14 RVG bestimmt. Die Differenztheorie gilt auch dann, wenn weitere Tatvorwürfe vor Erhebung der Anklage nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach § 154 Abs. 1 StPO eingestel...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren nach Rücknahme des Strafbefehlsantrags

Nr. 4104 VV RVG Leitsatz Nimmt die Staatsanwaltschaft ihren Strafbefehlsantrag zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Antragstellung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV verdient. Er muss aber eine dem Abgeltungsbereich der Nr. 4104 VV unter...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfreie Vergütung bei Verbraucher-Mandanten außerhalb der EU

Nr. 7008 VV RVG Leitsatz Vertritt ein Anwalt einen Mandanten (Verbraucher) mit Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Europäischen Union (sog. Drittland), ist seine Tätigkeit umsatzsteuerfrei. VG Berlin, Beschl. v. 18.2.2021 – 14 KE 4/21 I. Sachverhalt Der Anwalt war in einem gerichtlichen Verfahren vor dem VG für insgesamt drei Auftraggeber tätig, von denen zwei ihren Wohnsitz in Kh...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / IV. Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV

Für Strafsachen gelte zwar gem. § 17 Nr. 10 RVG, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten sind. Nachdem dem Verteidiger die Gebühr Nr. 4104 VV für eine vorbereitende Tätigkeit im Ermittlungsverfahren nicht zustehe, sei damit die weitere Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV für das vorbereitende Verfa...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie

§§ 51, 52 Abs. 1 S. 2 RVG; §§ 464b, 467 Abs. 1 StPO Leitsatz Die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren, wozu auch die Pauschgebühr gehört, sind nach Maßgabe des § 52 Abs. 1 S. 2 RVG insgesamt auf die Wahlverteidigergebühren anzurechnen, die der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten verlangen kann. Es kommt nicht in Betracht, die jeweils vorteilhaften Eleme...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht

§ 60 RVG Leitsatz Beauftragt in einem vor dem 1.1.2021 eingeleiteten Verfahren ein Beigeladener seinen Anwalt erst nach dem 31.12.2020, gilt für den Anwalt des Beigeladenen gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG bereits das neue Gebührenrecht. Er erhält also die höheren Gebührenbeträge nach dem KostRÄG 2021. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.3.2021 – 2 P 27/21 I. Sachverhalt Der Antragsteller...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebühr bei Klagerücknahme; Teilweiser Verzicht auf Kostenerstattung

Nr. 1000 VV RVG; §§ 103, 104 Abs. 2 S. 1, 294 ZPO Leitsatz Haben die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits eine Einigung über die Rücknahme der Klage und die dafür seitens der Beklagten zu erbringenden Gegenleistungen getroffen, fällt den hieran mitwirkenden Prozessbevollmächtigten eine Einigungsgebühr an. Macht der erstattungspflichtige Kläger geltend, der Beklagte hätte s...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / Leitsatz

Beauftragt in einem vor dem 1.1.2021 eingeleiteten Verfahren ein Beigeladener seinen Anwalt erst nach dem 31.12.2020, gilt für den Anwalt des Beigeladenen gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG bereits das neue Gebührenrecht. Er erhält also die höheren Gebührenbeträge nach dem KostRÄG 2021. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.3.2021 – 2 P 27/21mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungsterminsgebühr für Verhandeln im Haftprüfungstermin

Nrn. 4102, 4103 VV RVG Leitsatz Unter "Verhandeln" i.S.d. Nr. 4102 Nr. VV kann auch die Mitwirkung an einem Entscheidungsprozess durch jegliche sachdienliche Handlungen verstanden werden, welche die Herbeiführung einer Entscheidung zu fördern geeignet sind. LG Würzburg, Beschl. v. 25.11.2020 – 8 KLs 981 Js 20829/18 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angekl...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln über Untersuchungshaft

Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG Leitsatz Die sich außerhalb der Hauptverhandlung vor Verkündung eines an die Verfahrenslage angepassten Haftbefehls darin erschöpfende anwaltliche Beratung des Mandanten dahin, keine Angaben zur Sache zu machen, stellt (noch) kein für das Entstehen der Gebühr nach den Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV notwendiges "“Verhandeln" dar. OLG Bamberg, Beschl. v. 19.1.20...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr für Kostenantrag nach Klagerücknahme

Vorbem. 3 Abs. 3; Nrn. 3104, 3105 VV RVG Leitsatz Findet nach Klagerücknahme in Abwesenheit des Klägers noch ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt, in dem der Beklagte nur noch einen Kostenantrag stellt, entsteht zwar eine 1,2-Terminsgebühr, allerdings lediglich aus dem Kostenwert. OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.2.2021 – 8 W 343/19 I. Sachverhalt Der Kläger hatte am Morgen des...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Mich überzeugt diese Entscheidung nicht. In meinen Augen ist es einmal mehr eine dieser Entscheidungen aus Bamberg, in denen mit viel Worten die eigene Wichtigkeit unterstrichen wird. Mir erschließt sich auch nicht, warum von den beiden angeführten Auffassungen nun die eine als "herrschend" angesehen wird und die andere nicht. Wenn das damit zu tun hat, dass das OLG Bamberg ...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte mit seiner am 26.3.2019 beim LG Frankfurt (Oder) eingegangenen und den Beklagten am 24.4.2019 zugestellten Klage auf Schadensersatz i.H.v. 9.757,48 EUR, Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden und Freistellung von außergerichtlichen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Anspruch genommen. Unter dem 9.4.2019 hatte die Beklagte zu 2 ...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt A. war in dem Loveparade-Verfahren als einer der Pflichtverteidiger des früheren Angeklagten bestellt. Das LG hat das Verfahren gegen den früheren Angeklagten nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt und angeordnet, dass die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen. Der Rechtsanwalt A. hat als Pflichtverteidiger Terminsgebühr...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Anwendung des Gebührenrechts zutreffend. Für die anwaltliche Vergütung kommt es darauf an, wann dem Anwalt der Auftrag erteilt worden ist (§ 60 Abs. 1 S. RVG). Unerheblich ist, wann das Verfahren begonnen hat. Es kann daher – wie hier – durchaus zu unterschiedlichem Recht für Gericht und beteiligte Anwälte kommen. Während für den Anwalt d...mehr

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FoVo 04/2021, Nachweis der ... / 2 II. Der Praxistipp

Vergütungs- und Erstattungsverhältnis unterscheiden Die Entscheidung des LG ist – leider – zutreffend. § 4 Abs. 4 RDGEG stellt keine Anspruchsgrundlage, sondern eine Begrenzung eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs dar. Es ist deshalb erforderlich, zwischen dem Vergütungs- und dem Erstattungsverhältnis zu unterscheiden und den Erstattungsanspruch gegenüber dem Schuldn...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / III. Überlegungen des Rechtsanwalts

Zahlt Rechtsanwalt B die von der Justizkasse angeforderte Aktenversendungspauschale, so kann er von dem Beklagten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB Ersatz der ihm insoweit entstandenen Aufwendungen verlangen. Dabei kann sich der Beklagte nicht auf die Auswirkungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe berufen, da diese nur für die von dem Beklagten selbst gesc...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Frage, ob in den Fällen, in denen der Verteidiger zur Anwendung der Differenztheorie nicht den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil seiner Gebühren bestimmt, die Kostenfestsetzung vollständig abgelehnt werden kann, ist in Rspr. und Lit. nicht unbestritten. Das LG Hildesheim (StRR 2015, 199 = RVGreport 215, 194; ihm folgend Burhoff/Volpert/Volpert, RVG, Teil A Rn 1535) hat ...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / II. Differenztheorie setzt Gebührenbestimmung des Verteidigers voraus

Das LG führt aus: Von den geltend gemachten Gebühren seien die Grundgebühr Nr. 4100 VV, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV und die Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV dem Verteidiger nicht zu erstatten, da er – trotz Aufforderung und mehrfacher Stellungnahme der Bezirksrevisorin – anhand der Differenztheorie keine Gebührenbestimmung zur Gesamtverteidigervergüt...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Entscheidung in der Sache Die Entscheidung ist zutreffend. Wird lediglich ein Kostenantrag gestellt, entsteht dennoch die volle 1,2-Terminsgebühr, allerdings lediglich aus dem Wert der Kosten. Beispiel Vor dem Termin nimmt der Kläger die Klage i.H.v. 25.000,00 EUR zurück. Das Gericht hebt den Termin nicht auf. Der Kläger erscheint nicht. Der Beklagte beantragt daraufhin, de...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / IV. Nr. 4106 VV: hier Höchstgebühr

Die geltend gemachten Verfahrensgebühren Nr. 4106 und Nr. 4141 VV seien jedoch in der beantragten Höhe von 290,00 EUR und 165,00 EUR festzusetzen. Insbesondere halte sich die Gebühr Nr. 4106 VV in der beantragen Höhe – obwohl die Festsetzung des Höchstbetrags beantragt wurde – angesichts des Umfangs der Anklage vor dem Schöffengericht mit 21 Betrugstaten und der Beweisführun...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / Leitsatz

Das Verfahren betreffend die Ermittlungen zum "Oktoberfestattentat" war sowohl "besonders schwierig" als auch "besonders umfangreich" i.S.d. § 51 Abs. 1 RVG. Die gesetzlichen Gebühren sind für den bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt nicht zumutbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ihm eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentliche...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / II. Nur kopfteiliger Erstattungsanspruch

Zu berücksichtigen ist zunächst, dass die Kläger gegenüber ihrem Anwalt nicht als Gesamtschuldner haften. Vielmehr gilt § 7 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. RVG, wonach jeder Auftraggeber seinem Anwalt nur die Gebühren schuldet, die entstanden wären, wenn er ihn alleine beauftragt hätte. Darüber hinaus ist hier im Rahmen der Kostenerstattung zu berücksichtigen, dass ein jeder der drei Klä...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / II. Auftrag ist entscheidend

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat zu Recht für Rechtsanwalt F die Gebühren nach den neuen Gebührenbeträgen des KostRÄG 2021 festgesetzt. Das bisherige Recht ist nur dann anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Hier verhielt es sich aber so, dass...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / IV. Bedeutung für die Praxis

Achtung bei Fällen mit Auslandsberührung In Fällen mit Auslandsberührung wird immer wieder übersehen, dass die Tätigkeit des Anwalts unter Umständen nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Wird der Anwalt für einen Verbraucher tätig, der seinen Wohnsitz außerhalb des Gebietes der Europäischen Union hat, ist die Tätigkeit des Anwalts nicht umsatzsteuerpflichtig. Der Anwalt muss also ...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Der Ansatz jeweils der Mittelgebühr ist m.E. zutreffend. Aus den Entscheidungsgründen ergeben sich keine Umstände, die geringere Rahmengebühren als jeweils die Mittelgebühren gerechtfertigt hätte. Nach den mitgeteilten Umständen hatte es sich um eine "normale"/durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit gehandelt, was den Ansatz der Mittelgebühr rechtfertigt (dazu eingeh...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / III. Gegenstandwert nur Wert der Kosten

Allerdings ist die Terminsgebühr nicht aus dem vollen Streitwert des Verfahrens angefallen, sondern lediglich aus dem Kostenwert. Durch die Klagerücknahme war die Hauptsache nicht mehr rechtshängig. Die Terminsgebühr konnte daher nicht mehr aus der Hauptsache anfallen. Im Termin ist lediglich ein Kostenantrag gestellt worden, sodass damit für den Anwalt die Kosten gem. § 23 ...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG verneint

Zu dem in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen[10] angesprochenen Zusammenhang zwischen der Einordnung der Sache nach § 266 FamFG und der Kostenfolge liegt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vor, dass es sich um eine Ehewohnungssache nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG handelt – und nicht um eine so sonstige Familiensache nach § 266 FamFG, wenn e...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 3 Der Praxistipp

In der Sache ist ohne jeden Zweifel richtig entschieden Dass Kontoführungsgebühren nicht erstattungsfähig sind, ist in der seriösen Inkassobranche spätestens seit 2013 keine Frage mehr und wird auch soweit zu ersehen nicht mehr praktiziert. Schon zuvor waren die Kontoführungsgebühren mehr als umstritten. Weder § 670 BGB noch die Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG gaben zuvor einen ...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / III. Anschluss an die herrschende Auffassung

Das OLG hat sich dann im Grundsatz der erstgenannten Auffassung angeschlossen, wobei er im Hinblick auf die Ausführungen des OLG Saarbrücken (a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Gebühr nach Nrn. 4102 Nrn. 3, 4103 VV auch verdient sein kann, wenn zwar nicht der anwesende Verteidiger, wohl aber der Beschuldigte im Termin Erklärungen abgegeben oder Anträge gestellt ...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Am 26.9.1980 wurde gegen 22:20 Uhr am Haupteingang der Theresienwiese in München ein Sprengkörper gezündet. Durch die Explosion inmitten der Menschenmenge auf dem Oktoberfest wurden dreizehn Personen getötet, mehr als 200 Menschen erlitten – z.T. schwerste – Verletzungen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte ein bei dem Anschlag selbst getöteter Attentäter den Sprengsatz...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / III. Bemessung im konkreten Fall

Nach diesen Maßstäben habe – so das LG – das AG hier zu Unrecht die anwaltlichen Gebühren gekürzt. Allgemein sei voranzustellen, dass die in Teil 5 VV vorgesehenen Gebührenrahmen für die Vergütung in sämtlichen Bußgeldsachen heranzuziehen seien. Dies seien neben Verkehrsordnungswidrigkeiten auch solche aus den Bereichen des Bau-, Gewerbe-, Umwelt- oder Steuerrechts, die häuf...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / IV. Auffassung des OLG

Die dagegen vorgebrachten Argumente können das OLG nicht zu überzeugen. Der Angeklagte möge ein anzuerkennendes Interesse daran haben, über den weiteren Verfahrensgang bei Berufungseinlegung durch die Staatsanwaltschaft informiert zu werden. Vor Zustellung des Urteils und Begründung der Berufung beschränke sich das Interesse aber auf ein subjektives Beratungsbedürfnis. Objek...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebüh... / II. Anfall der Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anlage zu Nr. 1000 VV entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Ist über den Gegenstand der Einigung ein gerichtliches Verfahren anhängig, fällt diese Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV mit einem Gebührensatz vo...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / 2. Nachfestsetzung/Änderung (§ 14 RVG)

Frage In Zusammenhang mit einem "Abrechnungsirrtum" stellte sich einem Kollegen folgendes Problem: Ich habe im letzten Jahr vor dem Schwurgericht einen Freispruch erstritten. Beim Erstattungsantrag betreffend Gebührenfestsetzung meiner Gebühren habe ich versehentlich die Gebühren für Verfahren vor der Strafkammer (Nrn. 4112, 4114 VV) geltend gemacht und nicht die für das Verf...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / a) Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung (§ 3a RVG)

Frage Ein Kollege hatte zum Zusammentreffen von nachträglicher Pflichtverteidigerbestellung und einer Vergütungsvereinbarung folgende Frage: Bei mir gehen immer mehr nicht beantragte Beiordnungen nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO ein, und zwar nachdem ich eine Honorarvereinbarung getroffen habe. Ich frage mich, ob ich ggf. mit dem Mandanten eine (neue) Ho...mehr

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AGS 03/2021, Fragen aus der... / 6. Erklärung zur Zuzahlung (§ 55 Abs. 5 S. 2 RVG)

Frage Ein Pflichtverteidiger wunderte sich über das "Begehren" eines Rechtspflegers. Der Pflichtverteidiger hatte im Rahmen des Festsetzungsantrages gegenüber der Landeskasse für die Pflichtverteidigergebühren eine erhaltene Honorarzuzahlung ordnungsgemäß als Bruttobetrag angezeigt. Das hat dem zuständigen Rechtspfleger aber nicht gereicht. Er hat dann auch noch gefragt, von ...mehr