Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 32 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Rz. 33 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / V. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Rz. 38 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Rz. 39 Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Nrn. 5101 ff. VV RVG)

Rz. 18 Wird der Anwalt während des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde bzw. Bußgeldstelle hinzugezogen, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101 ff. VV RVG. Deren Betragsrahmen hängt von der Höhe des Bußgeldes ab (vgl. Nrn. 5101, 5103, 5105 VV RVG). Werden im Rahmen des Verfahrens Termine abgehalten (z.B. polizeiliche Vernehmungen), fällt eine Terminsgebühr an – auch...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / VI. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Rz. 42 Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der → Verbindung (s.u. III.). In allen anderen Fällen (→ Klageerweiterung, → Widerkla...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 3. Teil 2 VV RVG

a) Abschnitt 1 bis 3 aa) Betragsrahmen Rz. 201 Soweit hier Betragsrahmen vorgesehen sind, wurden die Rahmen nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. (1) Prüfungsgebühren Rz. 202 Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Ab...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / IX. § 48 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 95 § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (1) 1 Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Erstreckt sich die Beiordnung...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 11. Vorbem. 3.2 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 366 Vorbemerkung 3.2: (1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden. (2) Wenn im Verfahren auf Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie im Verfahren über die Aufhebun...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / III. § 14 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 14 § 14 Rahmengebühren (1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Ha...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / XII. § 55 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 144 § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse (1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erf...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 5. Teil 4 VV RVG

a) Überblick Rz. 225 Auch hier sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Für den Wahlanwalt wurden die Mindest- und die Höchstbeträge angehoben. Für den Pflichtverteidiger wurden die Festgebühren angehoben. Rz. 226 Mittelbar hat diese Anhebung auch Bedeutung für die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG, da diese auf die jeweilige Verfahrensmittelgebühr Bezug nimmt, die sic...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / VI. § 18 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 76 § 18 Besondere Angelegenheiten (1) Besondere Angelegenheiten sind … 19. das Verfahren über Anträge auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nach § 17 Abs. 4 der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung; … 2. Keine Inhaltliche Änderung Rz. 77 Korrigiert worden ist hier lediglich ein Schreibfehler im Originaltext. In den Abdrucken des Gesetzes ist diese...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 18. Vorbem. 5 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 395 Vorbemerkung 5: (1) Für die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Zeugen oder eines Sachverständigen sind die Vorschriften dieses Teils entsprechend anzuwenden. (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. (3) 1Die Terminsgebühr entsteht für die T...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / VIII. § 25 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 87 § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforder...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / IV. § 15a RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 43 § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (3) 1 Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 17. Vorbem. 4.1 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 381 Vorbemerkung 4.1: (1) Dieser Abschnitt ist auch anzuwenden auf die Tätigkeit im Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und im Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. (2) Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgolten. Hierzu gehören auch Tätigkeiten im Rahmen des Täte...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / XIV. § 60 RVG

1 Die neue Textfassung Rz. 190 § 60 Übergangsvorschrift (1) 1 Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2 Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3 Steht dem Rechtsanwalt ei...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / VII. § 19 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 78 § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesondere...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / II. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)

1. Unbedingter Auftrag Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Rz. 8 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 202...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IV. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 u. 4 RVG)

1. Überblick Rz. 31 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG) Rz. 32 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

a) Der neue Gesetzestext Wird der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet und war ihm zuvor bereits ein Auftrag erteilt, dann gilt § 60 Abs. 1 S. 2 RVG auf für den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse: Zitat (…) Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). (…) b) Anknüpfung an den Auftrag Soweit neben der Wahlanw...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 4. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 u. 4 RVG)

a) Überblick Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gilt der Grundsatz des § 60 Abs. 1 S. 3 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. b) Der neue Gesetzestext Fehlt es im Falle einer Beiordnung oder Bestellung an einem vorherigen Auftrag, ist der Zeitpunkt der Best...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 35 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 5107 ff. VV RVG)

Rz. 23 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung auf den Gebührenziffern Nrn. 5107 ff. VV RVG. Auch hier soll eine typische Abrechnung anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Rz. 24 Beispiel Mandant M sucht seinen Rechtsanwalt A auf, nachdem er einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zugestellt erhielt (Bußgeld: ...mehr

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§ 7 Muster / H. Antrag nach § 11 RVG

Rz. 11 Muster 6.11: Antrag nach § 11 RVG Muster 6.11: Antrag nach § 11 RVG An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Vergütungsfestsetzungsantrag In der Rechtsanwaltsvergütungssache des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Antragstellers, gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Antragsgegner, wird beantragt,mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / III. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Rz. 27 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wur...mehr

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§ 7 Muster / E. Vorschussanforderung nach § 9 RVG

Rz. 8 Muster 6.8: Vorschussanforderung nach § 9 RVG Muster 6.8: Vorschussanforderung nach § 9 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Besprechung am 1.2.2021 Sehr geehrter Herr Müller, in der vorbezeichneten Angelegenheit danke ich für die Übertragung des obigen Mandates. Ich habe mich mit Schreiben v...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Festsetzung nach § 11 RVG

Rz. 54 Voraussetzung ist stets, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter beauftragt wurde, wobei es ausreicht, dass das entsprechende Verfahren anhängig war. Festsetzbar sind nach § 11 Abs. 1 RVG zum einen die "gesetzliche" Vergütung, also diejenige, die nach den Gebührentatbeständen des VV RVG entstanden ist, sowie zum anderen Aufwendungen nach § 670 ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / XIII. § 58 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 160 § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Re...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / II. Auslagen (Teil 7 VV RVG)

1. Überblick Rz. 256 In Teil 7 VV RVG sind nur die Auslagentatbestände für die Reisekosten des Anwalts angehoben worden. Die Auslagenbeträge für Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG) sowie der Betrag der Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte (Nr. 7002 VV RVG) sind dagegen unverändert geblieben. Zwar sind auch hier Forderungen nach einer Erhöhung gestellt worden. ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / X. § 49 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 129 § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4 000 EUR anstelle der Gebühr nach § 13 Absatz 1 folgende Gebühren vergütet:mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / II. § 13 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 3 § 13 Wertgebühren (1) 1Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro 49 Euro . 2Die Gebühr erhöht sich bei einem Gegenstandswert bismehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 15. Nr. 3325 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 374 b) Die inhaltliche Änderung Rz. 375 Nach § 20 Abs. 1 SchVG kann ein Beschluss der Gläubiger wegen Verletzung des Gesetzes oder ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 6. Teil 5 VV RVG

a) Überblick Rz. 237 Auch hier wurden die Betragsrahmen nach Mindest- und Höchstbetrag erhöht. Die Festbeträge für den beigeordneten Anwalt wurden ebenfalls erhöht. Rz. 238 Faktisch hat sich auch hier die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG erhöht, da diese auf die Verfahrensmittelgebühr Bezug nimmt. b) Allgemeine Gebühren Rz. 239mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / I. § 12 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 1 § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe 1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 12. Vorbem. 3.2.2 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 368 Vorbemerkung 3.2.2: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahren 1. über Rechtsbeschwerden a) in den in der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2 genannten Fällen, b) nach § 20 KapMuG und c) nach § 1065 ZPO. 2. vor dem Bundesgerichtshof über Berufungen, Beschwerden oder Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts und 3. vor dem Bunde...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 7. Teil 6 VV RVG

a) Überblick Rz. 245 Auch hier wurden die Gebührenbeträge nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. Auch die Festgebühren für den Anwalt wurden angehoben. Auch hier erhöht sich faktisch die Zusätzliche Gebühr der Nr. 6216 VV RVG. b) Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Interna...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 5. Vorbem. 3 VV RVG

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 9. Nr. 3104 VV RVG

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 4. Teil 3 VV RVG

a) Betragsrahmen aa) Überblick Rz. 213 Auch hier sind die Betragsrahmengebühren für die sozialrechtlichen Verfahren angehoben worden, und zwar sowohl der Mindest- als auch der Höchstbetrag. Es gelten danach folgende Beträge: bb) Erstinstanzliche Verfahren Rz. 214mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 19. Vorbem. 6.2.3 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 400 Vorbemerkung 6.2.3: (1) Die nachfolgenden Gebühren entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert. (2) Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies gilt nicht f...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 6. Vorbem. 3.1 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 321 b) Die inhaltliche Änderung Rz. 322 Die Regelung in Vorbem. 3.1 Abs. 2 VV RVG ist aufgehoben worde...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 3. Nr. 1003 VV RVG

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 7. Nr. 3100 VV RVG

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Vorbem. 1 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 267 Vorbem. 1: Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG. b) Die inhaltliche Änderung aa) Einigungsgebühr Rz. 268 Mit dieser Ergänzung wird klargestellt, dass eine Einigungsgebühr auch im Rahmen einer Beratung anfallen kann. Dies war bisher schon Rechtsprechung....mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / II. Die Grundsätze des § 60 RVG

1. Überblick Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 RVG ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. Maßgebend sind nur die Absätze 1 und 2. § 60 Abs. 3 RVG (Angelegenheiten nach dem Pflegeberufegesetz) spielt für das KostRÄG 2021 kei...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 10. Nr. 3106 VV RVG

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 20. Vorbem. 6.4 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 403 Vorbemerkung 6.4: (1) Die Gebühren nach diesem Abschnitt entstehen in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der WBO, auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem Bundesverwaltungsgericht an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gemäß § 82 SG tritt. (2) 1Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäfts...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / V. § 17 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 72 § 17 Verschiedene Angelegenheiten Verschiedene Angelegenheiten sind 1. das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug , soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt, 1a. … 2. Keine inhaltliche Änderung Rz. 73 In § 17 Nr. 1 RVG wird eine Ergänzung vorgenommen, die lediglich klarstellenden Charakter hat. ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / XI. § 51 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 142 § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr (1) 1In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen , Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen u...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 8. Nr. 3101 VV RVG

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