Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Festsetzung der Beratungshilfevergütung

Rz. 19 Die Vergütung (§ 44 RVG) wird durch den Urkundsbeamten festgesetzt (§ 55 Abs. 4 RVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BerHG). Der Rechtsbehelf ist die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG. Diese Erinnerung ist der einzige Rechtsbehelf (§ 7 BerHG).mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Gesprächspartner

Rz. 25 In Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG heißt es, dass Besprechungen mit dem Auftraggeber die Terminsgebühr nicht auslösen. Im Gegensatz zu dem früheren § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO fehlt der Begriff des "Dritten", der seinerzeit in der Auslegung so große Schwierigkeiten gemacht hat.[23] Dem Auftraggeber kann sicher sein gesetzlicher Vertreter, wohl auch noch sein gewillkürte...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 3. Zu den Fällen (3)

Rz. 24 Die Fälle der §§ 141 und 142 FamFG haben beide in der Praxis keine Bedeutung erlangt. Rz. 25 Beispiel zu Fall 3 Ein Ehescheidungsverfahren (Wert: 8.000,00 EUR) endet nach mündlicher Verhandlung durch Rücknahme des Antrags. Es wird beantragt, die Folgesache Kindesunterhalt (monatlich 400,00 EUR) als selbstständiges Verfahren fortzuführen. In der fortgeführten Unterhalts...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Einigung über mehrere Angelegenheiten

Rz. 47 Durch eine Einigung können auch mehrere Angelegenheiten, insb. mehrere Verfahren erledigt werden. Es können zwei Hauptsacheverfahren durch eine Einigung beendet werden (z.B. der im Scheidungsverbund befindliche nacheheliche Unterhalt und der in einem gesonderten Prozess anhängige Trennungsunterhalt); dann entsteht einmal die Einigungsgebühr aus den zusammengerechneten ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / cc) Terminsgebühr ohne Termin in der 2. Instanz?

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Anrechnung auf eine früher entstandene Gebühr

Rz. 15 Für die Anrechnung gem. (2), also die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, war nach dem Inkrafttreten des RVG zunächst unstreitig, dass die Aufrechnungslage nur bestand, wenn die Geschäftsgebühr zuerst und die Verfahrensgebühr nachher entstand.[5] Der Wortlaut der Vorb. 3 Abs. 4 S. 3 VV RVG ergab dies. Die Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG wurde dann aber mit ...mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / D. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 6 § 60 RVG gilt auch für die Verfahrenskostenhilfe, vgl. S. 1: "… vor diesem Zeitpunkt … beigeordnet worden ist". Beispiel 8 Der Auftrag (unbedingt erteilt für Verfahrenskostenhilfe und Hauptsacheverfahren) wurde vor dem Stichtag erteilt, die Beiordnung erfolgte nach dem Stichtag. Lösung Es kommt auf den unbedingt erteilten Auftrag an. Dieser liegt vor dem Stichtag, also au...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / dd) Ziele des Einigungsgesprächs

Rz. 26 Ein Gespräch, bei dem es nicht um die Erzielung einer Einigung geht, sondern um die Durchführbarkeit, also um die Schaffung der Voraussetzungen für die Einigung soll nicht unter die Bestimmung fallen.[29] Diese Meinung ist zweifelhaft: Auch das Gespräch, das der Geldbeschaffung dient, um die Vereinbarung zu ermöglichen, dient letztlich der Vermeidung/Erledigung. Zu den...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 3. Der zeitliche Zusammenhang

Rz. 27 Der Zeitraum darf nicht so lang sein, dass sich der Anwalt völlig neu einarbeiten muss.[16] Unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG gibt es keine Anrechnung mehr. Rz. 28 In der anwaltlichen Familienrechtspraxis hat man die Frist immer ziemlich kurz bemessen, weil dem familienrechtlichen Mandat nicht ein abgeschlossener Sachverhalt zugrunde liegt, sondern sic...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 6. Verfahrensverbindung oder nur gemeinsame Verhandlung mehrerer selbstständiger Verfahren

Rz. 44 In Familiensachen sind häufig mehrere selbstständige Verfahren gleichzeitig im Gange und zwar beim gleichen Gericht. So kommt es immer wieder vor, dass aus Anlass eines Verhandlungstermins in einer Sache ein anderes Verfahren zwischen den gleichen Parteien mit besprochen/verhandelt wird. Gebührenrechtlich ist zu unterscheiden:[49]mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / I. Gebühren

Rz. 41 Die Gebühren fallen gem. Nr. 3100, Vorb. 3 Abs. 3, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG an. Das gilt auch, wenn der Arrest gem. § 943 Abs. 1 ZPO beim OLG beantragt wird (Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 2 VV RVG i.V.m. § 119 Abs. 2 FamFG).[37] Rz. 42 Zur Terminsgebühr: Im Arrestverfahren ist zunächst die mündliche Verhandlung nicht obligatorisch (§§ 922, 936 ZPO). Die mündliche Verhandlu...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / II. Das selbstständige Beweisverfahren, § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 485 ff. ZPO

Rz. 71 Dieses Verfahren (§§ 485 ff. ZPO)[72] spielt im Familienrecht zu Unrecht eine sehr nachrangige Rolle. Es kommt in Betracht z.B. im Zugewinnverfahren, wenn hoch betagte Verwandte als Zeugen für das Anfangsvermögen gebraucht werden; im Zugewinn- und im Hausratsverfahren, wenn es um die Feststellung des Wertes eines immer noch in der Benutzung befindlichen Pkw geht. Das ...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / c) Streit oder Ungewissheit

Rz. 9 Streit oder Ungewissheit muss bestehen und die Bemühungen des Rechtsanwalts müssen der Beseitigung dienen. Wenn nur andere Möglichkeiten zu einer Einigung erwogen werden, auf welche keine der Parteien einen Anspruch hat, entsteht dadurch kein zusätzlicher Wert. Rz. 10 Streit oder Ungewissheit können auf tatsächlichem oder rechtlichem Gebiet liegen; sie beruhen auf objek...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen

Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die gegnerische Beschwerde erst zusammen mit der gerichtlichen E...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 3. Der anzurechnende Betrag übersteigt den Betrag, auf den angerechnet wird

Rz. 58 Fall Der Anwalt wird beauftragt, außergerichtlich die bereits titulierte Forderung über 6.000,00 EUR geltend zu machen und über Ratenzahlungen zu verhandeln. Die Bemühungen sind erfolglos. Da der Schuldner nicht bezahlt, erteilt der Anwalt einen Vollstreckungsauftrag über 6.000,00 EUR.mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. VKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 36 Das VKH-Bewilligungsverfahren ist in Nrn. 3335, 3337 VV RVG für die Verfahrensgebühr und Vorb. 3.3.6 S. 2 VV RVG für die Terminsgebühr geregelt. Die Verfahrensgebühr beträgt höchstens 1,0, im Übrigen fällt (ebenso wie die Terminsgebühr) die Gebühr im gleichen Gebührensatz an wie in dem Verfahren, auf das sich der VKH-Antrag bezieht. Das VKH-Bewilligungsverfahren kennt k...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / c) Lösungsvorschläge

Rz. 79 Ein Freistellungsversprechen ist nicht einklagbar, so dass § 23 Abs. 1 RVG nicht in Betracht kommt, der dann § 42 FamGKG führen würde. § 23 Abs. 3 S. 1 RVG kommt in Betracht. Er verweist auf den ersten Blick an § 52 GNotKG ("Bewertungsvorschrift des GNotKG"). Dennoch ist er nicht heranzuziehen. Er spricht zwar von wiederkehrenden Leistungen, nicht aber von Freistellun...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 1. Grundfall

Rz. 56 Fall Der Gläubiger mahnt 6.000,00 EUR entsprechend seinem außergerichtlichen Auftrag an. Der Schuldner zahlt nicht. Der Gläubiger leitet mit Verfahrensauftrag das Gerichtsverfahren ein.mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / B. Der Verfahrensauftrag im Gegensatz zum außergerichtlichen Auftrag

Rz. 2 Der außergerichtliche Auftrag – Teil 2 des VV RVG – ist das Mandat, außergerichtlich tätig zu werden, entweder beratend oder nach außen vertretend. Für das Entstehen der Verfahrens- und der Terminsgebühr (sowie der Zusatzgebühr für umfangreiche Beweisaufnahmen) ist Voraussetzung, dass Teil 3 des VV RVG anwendbar ist. Es muss also ein Verfahrensauftrag vorliegen und zwa...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / I. Gebühren

Rz. 1 In den Eilverfahren, Zivilprozessverfahren wie auch der FG-Verfahren fallen die Verfahrensgebühr mit 1,3 (Nr. 3100 VV RVG) und die Terminsgebühr mit 1,2 (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, 3 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 1,0 (Nrn. 1000, 1003 VV RVG) an. 1. Die Verfahrensgebühr Rz. 2 Die Verfahrensgebühr entsteht nach den allgemeinen Regeln (Nr. 310...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 2 Die Verfahrensgebühr entsteht nach den allgemeinen Regeln (Nr. 3100 VV RVG). Der Anwalt muss beauftragt sein, im Eilverfahren tätig zu werden. Es muss geklärt werden, ob Auftrag zu einer Hauptsache oder zu einem Eilverfahren oder zu beiden Verfahren vorliegt. Ein entsprechender Text in der Vollmacht (die nur das Außenverhältnis betrifft) reicht nicht aus.[1] Wenn es si...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / aa) Voraussetzungen

Rz. 31 Die Terminsgebühr ohne Termin hat zwei Voraussetzungen:mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / C. Die fehlerhafte Vergütungsvereinbarung

Rz. 20 Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant, die nicht den Anforderungen des § 3 Buchst. a Abs. 1 S. 1 und 2 oder 4 Buchst. a Abs. 1 und 2 RVG entspricht, ist nicht unwirksam, jedoch kann der Rechtsanwalt keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern (§ 4 Buchst. b Abs. 1 RVG). Aus dieser fehlerhaften aber nicht unwirksamen Vergütungsvereinbarung kann ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Das Vermittlungsverfahren, § 165 FamFG

Rz. 66 Für das Verfahren gem. § 165 FamFG fallen die regelmäßigen Gebühren gem. Nrn. 3100 f., Vorb. 3 Abs. 3, Nrn. 3104 f. VV RVG an. Gem. § 17 Nr. 8 RVG sind das Vermittlungsverfahren und das sich anschließende gerichtliche Verfahren zwei Angelegenheiten. Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV RVG bestimmt die Anrechnung der Verfahrensgebühr des Vermittlungsverfahrens auf die Verfahren...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / c) Zum Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr

Rz. 15 An dieser Stelle wird Bezug genommen auf die acht Beispielsfälle für den Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr in Rdn 3. Rz. 16 Die Verfahrensgebühr beträgt im ersten Beispielsfall des Anwendungsbereichs (s. Rdn 3) also 1,3; im Fall (2) und (3) 1,0; im Fall (4) 1,3; in den Fällen (5) bis (7) 0,8; im Fall (8) die 0,3 Gebühr gem. Nr. 3309 VV RVG für die Mobiliarvollstre...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / bb) "Mitwirkung" an solchen Besprechungen

Rz. 24 Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG verlangt die "Mitwirkung" an solchen Gesprächen. Es muss sich um eine mündliche Auseinandersetzung handeln (auch telefonisch[12]), wie das Wort Besprechung ergibt. Die Rechtsprechung hat die "Mitwirkung" weit ausgedehnt. Es genügt, dass der eine Anwalt das Gespräch aufnimmt und der andere sich darauf einlässt.[13] Der Austausch von Sch...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen, § 110 FamFG

Rz. 70 Es fallen Gebühren gem. Nrn. 3100 ff. VV RVG an. Für Beschwerdeverfahren gelten Nrn. 3200 ff. VV RVG (Vorb. 3.2.1 Nr. 2a VV RVG).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Mehrere Beschwerden

Rz. 22 Sind mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben, liegen mehrere Angelegenheiten vor, die Gebühren fallen mehrfach an (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Ausnahmen hiervon finden sich in § 16 Nr. 10 und in § 19 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 RVG.[24]mehr

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§ 6 Die Anrechnung / I. Begriff

Rz. 1 "Anrechnung"[1] bedeutet, dass zwei Angelegenheiten gebührenrechtlich zu einer Angelegenheit zusammengefasst werden. Dieses Ergebnis kann der Gesetzgeber erzielen, indem er anordnet, dass zwei Angelegenheiten als eine Angelegenheit betrachtet werden (§ 16 RVG), oder indem er bestimmt, dass angerechnet werden muss. Die Anrechnung setzt also zwei (oder mehr) gebührenrech...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / aa) Ehescheidung, verschiedene Verfahrensziele

Rz. 21 Die Mandantin hat einen außergerichtlichen Auftrag bezüglich Ehescheidung erteilt. Wenig später reicht ihr Mann den Scheidungsantrag ein, sie lässt durch ihren Anwalt Abweisung beantragen. Es liegen zwei Angelegenheiten vor; angefallen ist zunächst eine Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), sodann eine 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG), vgl. § 15 Abs. 2 RVG. Die Geg...mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / I. Die drei Arten des Verfahrensauftrags (= "Prozessauftrag" außerhalb des FamR)

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / II. Ablehnung der Theorie vom "unbedingten" Verfahrensauftrag auf Antragsteller- und auf Antragsgegnerseite

Rz. 12 Es ist unstreitig, dass die im Teil 3 des VV RVG genannten Gebühren nur dann anfallen, wenn der Anwalt einen unbedingten Verfahrensauftrag hat. Es wird darüber gestritten, wann nur ein solcher unbedingter Verfahrensauftrag vorliegt und wann zunächst ein außergerichtlicher Auftrag und dann erst ein Verfahrensauftrag (sei es zur Einreichung der Klage oder zur Protokollie...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / bb) Insbesondere: Zur obligatorischen mündlichen Verhandlung

Rz. 32 In 1. Instanz haben alle Familienstreitsachen sowie alle Verbundsachen (auch FG-Verbundsachen) obligatorische mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 1 ZPO, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG; § 137 FamFG). Rz. 33 Selbstständige FG-Sachen haben gem. § 32 Abs. 1 FamFG keine obligatorische mündliche Verhandlung. Es stellt sich die Frage, ob in den FG-Sachen des Familienrechts die Vorschr...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / IV. Das vereinfachte Unterhaltsverfahren, §§ 249 ff. FamFG

Rz. 62 Auch dieses Verfahren gehört nicht zum familienrechtlichen Alltag. Das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist ein normales Verfahren gem. Teil 3 VV RVG, kann also die volle Verfahrens- und Terminsgebühr auslösen. Dies gilt auch für die anschließenden Streitverfahren (§ 255 FamFG). Im Fall des § 237 FamFG kommt ein vorangehendes Unterhaltsverfahren nicht in Betracht, weil...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!)

Rz. 54 Das OLG Nürnberg hat 1/10 des Hauptsacheverfahrenswertes angesetzt, § 227 Abs. 4 S. 3, § 572 ZPO, § 33 RVG.[57]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Wahrnehmung eines Sachverständigentermins

Rz. 22 Ein solcher Termin kommt z.B. im Güterrechtsverfahren vor, wenn eine Immobilie besichtigt wird, aber auch in Wohnungszuweisungssachen oder im Unterhalt zur Ermittlung des Wohnwertes. Der Sachverständige muss gerichtlich bestellt sein. Ein Besichtigungstermin mit einem privat bestellten Gutachter – auch wenn es ein gemeinsamer Gutachter der Parteien ist – reicht nicht ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / ee) Vereinfachung statt Erledigung

Rz. 27 Das Gespräch muss, wie das Gesetz sagt, der "Vermeidung" oder "Erledigung" dienen. Das Gesetz spricht nicht davon, dass das Gespräch stattdessen auch der "Vereinfachung" dienen könne. Das wäre im Sinne der angestrebten Justizentlastung sinnvoll. Die Auffassung, dass "Erledigung" sich auch auf einzelne streitige Tatbestandsmerkmale beschränken kann, ist für die Einigun...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Die Klage auf vorzeitige Beendigung des Güterstandes, §§ 1385 bis 1388 BGB

Rz. 68 Der Gesetzgeber stellt zwei Möglichkeiten zur Wahl:mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die Verfahren der freiwillig...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / II. Umfang der Verweisung

Rz. 5 § 23 Abs. 3 RVG verweist auf eine Reihe ausdrücklich genannter Bestimmungen und auf "die Bewertungsvorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes". Das GNotKG unterscheidet zwischen allgemeinen Wertvorschriften, besonderen Geschäftswertvorschriften und Bewertungsvorschriften. Die Bewertungsvorschriften sind die §§ 46 bis 54 GNotKG.mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / B. Einzelne Gebühren-/Vergütungsvereinbarungen (Inhalt)

Rz. 4 Tatsächlich ist zwischen Gebühren- und Vergütungsvereinbarung zu unterscheiden. Die Gebührenvereinbarung findet sich in § 34 RVG. Mit dieser wird die Beratungstätigkeit des Anwalts abgerechnet. Die Vergütungsvereinbarung ist in den §§ 3a ff. RVG geregelt. I. Die Gebührenvereinbarung Rz. 5 § 34 Abs. 1 RVG fordert vom Anwalt, auf den Abschluss einer Gebührenvereinbarung hi...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 59 Die Terminsgebühr weist Besonderheiten nur im Säumnisverfahren auf. Nr. 3105 VV RVG gilt nicht, wenn der Antragsgegner in der Ehesache nicht erscheint. Das Gericht muss mit dem erschienenen Antragsteller verhandeln und entscheiden. Zu seinen Gunsten fällt die 1,2 Terminsgebühr an (einseitige Verhandlung, kein Versäumnisbeschluss, § 130 Abs. 2 FamFG). Wenn der Antragste...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / II. Die Gegenstandswerte

Rz. 18 Auch die Gebührenwerte der einstweiligen Anordnungen sind nicht nur für die Gerichtskosten, sondern über § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren im FamGKG geregelt. § 41 i.V.m. §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG regelt die Werte auch für die einstweilige Anordnung ausschließlich (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 1 FamGKG). 1. Wertvorschrift: § 41 FamGKG, Maßstäbe für die Wertfestse...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht

Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den Anwalt bindend sind. Voraussetzung für jede Verfahrenswertfestsetzung ist, dass ein gerichtliches Verfahren stattgefunden hat ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Der Urkundenprozess, § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 592 ff. ZPO

Rz. 72 Das Urkundenverfahren (§§ 592 ff. ZPO) kommt im Familienrecht vor, wenn Ansprüche aus einer Trennungs-/Scheidungsvereinbarung, die privatschriftlich abgeschlossen wurde oder zwar notariell, aber ohne Vollstreckungsklausel, gerichtlich geltend gemacht werden. Das Urkundenverfahren und das sich an das Vorbehaltsurteil anschließende Nachverfahren gehören zusammen. Sie si...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 7. Einigungswert bei freiwilliger unstreitiger Leistung – Titulierungsinteresse

Rz. 80 Wegen eines Regelungs- oder Beweissicherungsinteresses wird kein Gerichtsverfahren eingeleitet. Es wird eine Vereinbarung getroffen, in der diesbezügliche Bestätigungen enthalten sind. Rechtshängig wird hier nichts. Die herabgesetzte Bewertung (vgl. Rdn 53) verwirklicht sich bei der Bewertung für die Einigungsgebühr, für die Geschäftsgebühr und ggf. für die gekürzte V...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / a) Rechtsverhältnis

Rz. 4 Das "Rechtsverhältnis" ist im weitesten Sinn zu verstehen. Es umfasst neben schuldrechtlichen und dinglichen auch familien- und erbrechtliche Verhältnisse und wird demgemäß in familienrechtlichen Sachen kaum je fehlen. Wird z.B. durch die Vereinbarung die Nutzung der Eigentumswohnung, die im Miteigentum der Ehegatten steht, geregelt und dabei die vorher streitige Nutzu...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / b) Jahresbetrag und Erhöhung des "Antrags"

Rz. 33 Der Gesetzestext wird so verstanden, dass mit der "Einreichung des Antrags" allein die Einreichung des das Verfahren eröffnenden Antrags gemeint ist. Wenn während des Zwölf-Monats-Zeitraums dieser Antrag auf laufenden Unterhalt erhöht wird, nimmt eine Auffassung an, dass die Erhöhung des Antrags in die Zwölf-Monats-Berechnung nur insofern eingehen soll, als für die Mo...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / I. Die Gebührenvereinbarung

Rz. 5 § 34 Abs. 1 RVG fordert vom Anwalt, auf den Abschluss einer Gebührenvereinbarung hinzuwirken. Nur mit Abschluss einer solchen Gebührenvereinbarung ist es dem Anwalt möglich, für die von ihm erbrachte Beratungsleistungen einen höheren Betrag als max. 190,00 EUR (der Verbraucher als familienrechtlicher Mandant) abzurechnen. Bezüglich der Form der abzuschließenden Gebühren...mehr