Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Kosten der 1. Instanz

Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers ist jedenfalls für das Einreichen der Klageschrift die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG angefallen (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Berlin hat nach Nr. 3104 VV RVG die 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG ausgelöst. Ferner hat der Kläger an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz ...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 4. Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Ebenso wie bei Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV RVG fällt auch in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG nur noch dann eine Terminsgebühr an, wenn gegen den Gerichtsbescheid Antrag auf mündliche Verhandlung (§ 105 Abs. 2 SGG) gestellt werden kann. Das wied...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Es wird lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozessleitung gestellt oder das Gericht entscheidet von Amts wegen zur Prozessleitung

Wird bei Erscheinen der nicht postulationsfähigen Partei sogleich nach Hinweis auf die fehlende Postulationsfähigkeit der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG (OLG Köln AGS 2007, 238 m. Anm. Schons = NJW 2007, 1694 = RVGreport 2007, 188). Beispiel 13: Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgerich...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 5. Flucht in die Säumnis

Erscheint der Gegenanwalt, erklärt er aber, er trete nicht auf und stelle keinen Antrag, so dass daraufhin der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird, liegt der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG nicht vor, da der Gegner im Termin vertreten ist. Dass er keinen Antrag stellt, ist unerheblich. Das RVG fordert für das Entstehen der vollen Terminsgebühr nur, dass d...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / VII. Gebühren des Verteidigers

Im Bußgeldverfahren verdient der als Verteidiger tätige Rechtsanwalt Gebühren nach Teil 5 VV RVG. Es entstehen – wie im Strafverfahren – die Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG), Verfahrensgebühren und für die Teilnahme an Terminen, i.d.R. an Hauptverhandlungsterminen, Terminsgebühren. Da Teil 4 und 5 VV RVG weitgehend gleich gestaltet sind, gelten hier die Regeln wie im Strafverfa...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 8. Rechtsprechung und Literatur

Sowohl das OLG Brandenburg als auch das OLG Oldenburg sind somit zu der Auffassung gelangt, dass den Verfahrensbevollmächtigten der jeweiligen Antragstellerseite die Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG angefallen ist. Beide Gerichte haben die Rechtsbeschwerde gegen ihre Entscheidung mit der Begründung nicht zugelassen, die Rechtsfrage sei durch den ...mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas ... / 3 Anmerkung:

Ich bin mir nicht sicher, ob der betreffende Rechtsanwalt selbst mit dem Erfolg seines Antrags gerechnet hat. Jedenfalls gibt die – m.E. jedenfalls bei der gegebenen Sachlage völlig zutreffende – Entscheidung des BGH Anlass, zum Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auf Ersatz seiner Auslagen Stellung zu nehmen. I. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege de...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) In Rechtsprechung und Literatur umstritten

Wie sich der Gegenstandswert für den im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt berechnet, wenn sich die Pfändung bei der Drittschuldnerin im Nachhinein als wertlos herausgestellt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Nach einer Auffassung berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts nur nach dem gesetzlichen Mindestwert von 500 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Beschwerdeverfahren

Nicht selten wird die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG für die Ermittlung des Gegenstandswertes bei Pfändung einer wertlosen Forderung für das Beschwerdeverfahren herangezogen. So ging es im Fall des OLG Brandenburg (RVGreport 2016, 470 [Hansens]) um die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners in einem Beschwerdeverfahren, das einem Pfändungs- und Überwei...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / c) Anspruch auf Verkehrsanwalt

Hat die Partei einen Anspruch auf einen Verkehrsanwalt (§ 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG), kann die Partei stattdessen einen an ihrem Sitz ansässigen Anwalt beauftragen, der zum auswärtigen Gericht fährt. Dessen Reisekosten sind dann bis zur Höhe der ersparten (zusätzlichen) Kosten eines Verkehrsanwalts aus der Landeskasse zu übernehmen. Diese Rechtsprechung geht zurück a...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) "Streitiges" Urteil

Ergeht dagegen im Verfahren nach § 495a ZPO ein endgültiges, also "streitiges" Urteil, obwohl sich der Beklagte am Verfahren nicht beteiligt hat, entsteht dennoch die volle 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Der Ausnahmetatbestand der Nr. 3105 VV RVG ist seinem Wortlaut nach schon nicht anwendbar, weil nicht lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt worden ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 9. Verhandlung nach Einspruch

Ergeht im ersten Termin ein Versäumnisurteil, so dass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG ausgelöst worden ist und wird dann auf Einspruch des Gegners ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-Terminsgebühr erstarkt dann zu einer 1,2-Gebühr (OLG...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 2. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis der Parteien

Voraussetzung dieser Variante ist zunächst, dass im zugrunde liegenden Verfahren eine eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese Voraussetzung ist in allen erstinstanzlichen gerichtlichen Erkenntniserfahren vor den Sozialgerichten grundsätzlich gegeben, § 124 Abs. 1 SGG. Wird hier im Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden (§ 124 Abs. 2 S...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 6. Schriftliches Verfahren nach § 411 StPO

Mit dem 2. KostRMoG ist in Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV RVG eine weitere Variante der Zusätzlichen Gebühr eingeführt worden. Danach erhält der Anwalt auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er daran mitwirkt, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt und aufgrund der Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsa...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / 2. Kostenerstattung

Es bleibt die Frage, ob eine Kostengrundentscheidung zwecks Ermöglichung einer prozessualen Kostenerstattung geboten ist. Sie lässt sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht recht beantworten. Zwar ist § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG zu entnehmen, dass das Verfahren der Bestimmung des zuständigen Gerichts i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 2 RVG zum Rechtszug gehört. Das ist aber ...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Hier fehlte es nach Auffassung des OLG Köln an dem Erfordernis der vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung. Das OLG hat darauf hingewiesen, dass der Berufungssenat den Beweisbeschluss gem. §§ 525, 358a ZPO lediglich vorbereitend erlassen habe. Eine solche Anordnung könne ohne mündliche Verhandlung ergehen. Deshalb greife die Regelung von Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 V...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Objektive Voraussetzungen

Nach zutreffender Auffassung des OLG Köln waren hier die Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr erfüllt. In der hier einschlägigen Fallgestaltung erfordert das Gesetz nämlich in objektiver Hinsicht lediglich: Ein gerichtliches Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, was hier für den vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit vorgelegen hat, sow...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Isoliertes PKH-Bewilligungsverfahren

Gegenstand der Vergütungsfestsetzung können die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 RVG festgestellte Pauschgebühr und die nach § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen sein, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören. In neuerer Zeit hat sich die Rechtsprechung wieder mit der Frage befasst, ob auch die Vergütung für ein PKH-Bewilligungsverfahren gegen den A...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 5. Sonderfall: Erledigung der Hauptsache

Eine besondere Konstellation kann im Falle der Erledigung der Hauptsache eintreten. War der Kläger in erster Instanz siegreich und hat der verurteilte Beklagte Berufung eingelegt und erledigt sich dann die Klage (nicht die Berufung), so muss der Kläger als Berufungsbeklagter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. Wenn der Beklagte und Berufungskläger jetzt...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Versäumnisurteil

Ordnet das Gericht das Verfahren nach § 495a ZPO an, setzt es aber gleichwohl eine Frist nach § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO und erlässt es nach fruchtlosem Fristablauf ein Versäumnisurteil, so entsteht nur eine 0,5-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV RVG (AG Mönchengladbach AGS 2013, 383 = NJW-Spezial 2013, 507 = RVGprof. 2013, 150). Die Entscheidung ergeht h...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / I. Gebührenanrechnung

Das RVG sieht in verschiedenen Fallgestaltungen die Anrechnung einer Gebühr auf die andere vor. Diese Vorschriften finden sich entweder in den Vorbemerkungen oder aber auch bei dem betreffenden Gebührentatbestand im VV RVG. Beispielhaft sei hier auf Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG verwiesen, die die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Ver...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Bestrittene Auftragserteilung

Wendet der als Auftraggeber in Anspruch genommene Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren ein, er habe dem den Antrag stellenden Rechtsanwalt keinen die verfahrensgegenständliche Vergütung auslösenden Auftrag erteilt, stellt dies im Regelfall einen zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führenden außergebührenrechtlichen Einwand dar. Dies gilt grundsätzlich auch da...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 12. Einstellung nach Aussetzung

Da nach einer Aussetzung mit der Hauptverhandlung erneut begonnen werden muss, kann auch nach Durchführung eines ersten Hauptverhandlungstermins eine Zusätzliche Gebühr entstehen, wenn das Verfahren ausgesetzt wird und sich danach erledigt. BGH, Beschl. v. 14.4.2011 – IX ZR 153/10: Die Zusätzliche Gebühr kann der Nr. 4141 VV RVG kann auch nach Aussetzung der Hauptverhandlung ...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 3. Übernahme anstelle der Kosten eines Verkehrsanwalts

Nach den gängigen Versicherungsbedingungen trägt der Rechtsschutzversicherer zusätzlich die Kosten eines Verkehrsanwalts, wenn der Gerichtsort mehr als 100 km Luftlinie entfernt liegt. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bedingungen trägt der Versicherer nach dieser Klausel zusätzlich zu den Kosten des ortsansässigen Prozessbevollmächtigen nur die Kosten eines im Landgerichtsb...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / I. Einführung

Abgesehen von den Fällen der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG kann der Anwalt in sozialgerichtlichen Verfahren, die sich nicht nach dem Wert richten, auch nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG, Anm. S. 1 zu Nr. 3204 VV RVG und Anm. zu Nr. 3213 VV RVG eine Terminsgebühr verdienen. Diese Terminsgebühren werden gewährt, obwohl in diesen Fällen gar kein Termin stattgefunden hat. Ein Ter...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / VI. Gebührenerstattung nach Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft

Die Frage, ob dem Verteidiger für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG zusteht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. In der Literatur wird einhellig die Meinung vertreten, auch im Falle einer späteren Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwa...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / IV. Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs

Erforderlich ist, dass der Anwalt ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt hat (Nr. 7003 VV RVG). Um welche Art von Kraftfahrzeug es sich handelt, ist unerheblich. Auch Motorräder und Mofas zählen hierzu (AnwK-RVG/N. Schneider, Nr. 7003–7006 VV RVG Rn 16). Hinweis: Für die Benutzung eines Fahrrads oder für Fußwege wird dagegen keine Entschädigung nach Nr. 7003 VV RVG gewährt. Aus der...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 1. Überblick

Im erstinstanzlichen Verfahren vor den Sozialgerichten richtet sich die fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG. Danach entsteht eine Termingsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden (Anm. S. 1 Nr. 1 Alt. 1 zu Nr. 3106 VV RVG) oder ein schriftl...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 3. Säumnis des Berufungsbeklagten

Ist der Berufungsbeklagte in der mündlichen Verhandlung säumig, kommt die Reduzierung nicht in Betracht. Es bleibt bei der vollen 1,2-Terminsgebühr, da das Gericht jetzt in eine Sachprüfung einsteigen muss. Es muss prüfen, ob ausgehend vom Sachvortrag des Berufungsklägers die Berufung gerechtfertigt ist. Beispiel 34: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 1...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / X. Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten

Unternimmt der Anwalt eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten, so sind die Gesamtkosten nach Vorbem. 7 Abs. 3 S. 1 VV RVG verhältnismäßig aufzuteilen (BFH, Beschl. v. 6.7.2015 – X K 5/13). Dies gilt insbesondere für sog. Rundreisen, bei denen für mehrere Auftraggeber auf einer Reise mehrere Ziele angefahren werden. Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsa...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / b) Kosten der 2. Instanz

Das Einreichen der Berufungsschrift hat für den Prozessbevollmächtigten des Klägers die 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ausgelöst (s. Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV RVG). Ferner ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem Zivilsenat des KG die 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG angefallen. Für die 4,0 Ver...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 7. Klagerücknahme bei Säumnis des Gegners

Erscheint der Beklagte zum Verhandlungstermin nicht und wird im Termin die Klage zurückgenommen, entsteht die volle 1,2-Terminsgebühr. Die Ermäßigung nach Nr. 3105 VV RVG greift nicht, da nicht lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird und auch kein Antrag zur Prozess- und Sachleitung vorliegt (LAG Baden-Württemberg AGS 2010, 528 = RVGreport 2010, 386). Bei...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 1. Gesetzliche Regelung

Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG ermäßigt sich diese Gebühr auf 0,5. Der Wortlaut der Nr. 3105 VV RVG ist sprachlich misslungen, weil danach bereits bei Nichterscheinen der Partei, selbst wenn sie ordnungsgemäß vertreten ist, die Ermäßigung ein...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren auf Antrag

Zeigt der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig an und ergeht daraufhin im schriftlichen Verfahren auf Antrag des Klägers, der bereits in der Klageschrift gestellt werden kann, nach § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil, so wird hierdurch ebenfalls nur die 0,5-Terminsgebühr ausgelöst. Dies folgt aus Anm. Abs. 2 zu N...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Verjährungsfragen bei der Pauschgebühr

Wann der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) entsteht, wenn der Pflichtverteidiger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens tätig war, ist in der OLG-Rspr. umstritten. Die Frage hat jetzt in einem Verfahren eine Rolle gespielt, in dem das KG zur Entscheidung berufen war. Das KG hat (Beschl. v. 15.4.2015 – 1 ARs 22/14, ZAP EN-Nr. 524/2015 = StRR 201...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Vor Erlass des Versäumnisurteils wird mit der Partei erörtert

Wird mit der erschienenen Partei zunächst erörtert, gilt wiederum das gleiche wie bei einer Erörterung mit dem Gericht, zumal das Gericht sich in diesen Fällen ohnehin an der Erörterung beteiligen wird (s.o. 6.). Es entsteht also die volle 1,2-Terminsgebühr (BGH AGS 2007, 226 = NJW 2007, 1692 = Rpfleger 2007, 343 = AnwBl 2007, 383 = BGHR 2007, 530 = MDR 2007, 804 = JurBüro 2...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 5. Übergang ins Strafbefehlsverfahren nach Zulassung der Anklage

Hat die Staatsanwaltschaft nicht den Erlass eines Strafbefehls beantragt, sondern Anklage erhoben und ist diese zugelassen worden, besteht nach § 408a StPO immer noch die Möglichkeit, in das Strafbefehlsverfahren überzugehen. Der Anwalt kann in dieser Phase noch erreichen, dass die Sache im Strafbefehlsverfahren abgehandelt wird. Gelingt es dem Anwalt, nach Anklageerhebung u...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / d) Ablehnung der Argumente der Gegenmeinung

Demgegenüber greifen nach den weiteren Ausführungen des BGH die Argumente der Gegenauffassung nicht. Soweit diese darauf abstelle, Nr. 3105 VV RVG verlange auch im Falle der Wahrnehmung eines Termins für den Anfall der 0,5 Terminsgebühr, dass ein Prozessantrag gestellt wird, berücksichtigt dies nach den weiteren Ausführungen des BGH nicht, dass sich aus der Vorschrift von Ab...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Kostenerstattung nach Teilfreispruch

In der Praxis bereitet die Frage, wie nach einem Teilfreispruch mit einer zugunsten des Angeklagten ergangenen Kostenentscheidung die Kosten und Auslagen, insbesondere die Verteidigervergütung, zur Erstattung aus der Staatskasse festzusetzen sind, häufig Schwierigkeiten. Die Problematik behandelt das OLG Celle (Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Ws 382/16, RVGreport 2016, 429 = StRR So...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 1. Gesetzliche Regelung der Terminsgebühr

Unter welchen Voraussetzungen in Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind, die Terminsgebühr entsteht, ist im RVG etwas unübersichtlich geregelt. Zunächst geht man von der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG aus, die einige der Anwendungsbereiche der Terminsgebühr regelt. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG fällt die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlich...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Erstes Versäumnisurteil ist im Termin ergangen

Ist im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil ergangen und wird dann in dem auf den Einspruch hin anberaumten zweiten Verhandlungstermin (§ 341a ZPO) der Einspruch durch zweites Versäumnisurteil verworfen, so entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr (BGH AGS 2006, 487 = NJW 2006, 2927 = AnwBl 2006, 675 = Rpfleger 2006, 625 = BGHR 2006, 1391 = JurBüro 2006, 639 = MDR 200...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / bb) Zum Anfall der Verfahrensgebühr

Diejenige Auffassung, die dem Rechtsanwalt lediglich die Mindestgebühr oder die nach dem Mindestwert zu berechnende Gebühr zubilligen will, steht mit den Grundsätzen des anwaltlichen Vergütungsrechts nicht in Übereinstimmung. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht – wie jede Verfahrensgebühr – nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschlie...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / VIII. Gebührenrecht

Auf folgenden gebührenrechtlichen Aspekt soll im Zusammenhang mit der notwendigen Verteidigung wegen Inhaftierung des Beschuldigten hingewiesen werden. Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG entstehen die Gebühren des Rechtsanwalts mit einem Zuschlag, wenn sich der Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Die Voraussetzungen für diesen Haftzuschlag müssen aber nicht schon beim Entstehen ...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / II. Geschäftsreise

Wie für alle Reisekosten ist auch bei den Fahrtkosten mit dem eigenen Kraftfahrzeug Voraussetzung, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden un...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 2. Normalfälle

Erscheint im Termin weder der Gegner noch für diesen ein Anwalt und wird sofort der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, tritt die Ermäßigung nach Nr. 3105 VV RVG ein. Beispiel 1: Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint der Kläger nicht. Der Beklagte beantragt den Erlass eines klageabweisenden Versäumnisurteils, das dann auch ergeht. Der Gegenstandswert ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 1. Überblick

Mit Gesetz vom 15.12.1999 (BGBl I S. 2400) hat der Gesetzgeber in § 15a EGZPO die Landesjustizverwaltungen ermächtigt, Gütestellen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung einzurichten. Davon Gebrauch gemacht haben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sa...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ohne Antrag

Erlässt das Gericht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren, obwohl dies nicht beantragt war, so entsteht gleichwohl die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Zur BRAGO wurde zum Teil die Ansicht vertreten, im Klageantrag läge konkludent auch der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils (LG Köln AGS 2001, 224 = MDR 2001, 1018 = BRAGOreport 2001, 105). Andere Geric...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 6. Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht zunächst mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag gestellt. In diesem Fall entsteht a...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 7. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Gebühren ...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / d) Beratungshilfe

Der Schuldner hat Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe für den Versuch einer außergerichtlichen Einigung (AG Köln Rpfleger 1999, 497; AG Hamm ZVO 2005, 628; Vallender InVo 1998, 1719; ders. MDR 1999, 598, 599; Pape NZI 1999, 90; HK-InsO/Landfermann, Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 305 Rn 9; Fuchs/Beyer Rpfleger 2000, 1; Kohte VuR 2000, 23; Späth Insolvenz...mehr