Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 4. Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr"

Rz. 29 Zu beachten ist die Anm. zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellenwert eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfach gelagerten und nicht schwierigen Ange...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / f) Abänderungsverfahren

Rz. 313 Abänderungsverfahren werden ebenfalls nur auf Antrag durchgeführt (§§ 225 Abs. 2, 226 Abs. 1, 227 i.V.m. 48 Abs. 1 FamFG; §§ 51, 52 VersAusglG). Sie sind grundsätzlich selbstständige Verfahren. Gegenüber dem Ausgangsverfahren, in dem die abzuändernde Entscheidung ergangen ist, sind sie jeweils selbstständige Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG und lösen daher eine...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / I. Teilhabe durch Akteneinsicht

Rz. 42 Es dürfte sich eigentlich von selbst verstehen, dass der Rechtsanwalt nicht blind bzw. taub den Worten seines Mandanten folgt, sondern sich erst einen Eindruck des Sachverhaltes über die Akteneinsicht verschafft. Dennoch ist schon frühzeitig zu überlegen und bei dem Mandanten abzufragen, ob und ggf. welche weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen könnten. Dies ist d...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / F. Vollziehung eines Arrests

Rz. 7 Gleiches (siehe Rdn 6) gilt im Falle der Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren auf Erwirkung eines Arrests. Hier erstreckt sich die Verfahrenskostenhilfe auf die Vollziehung des Arrests, sofern im Beiordnungsbeschluss nichts Abweichendes bestimmt ist (§ 48 Abs. 2 S. 2 RVG). Beispiel 5: Vollstreckung einstweiliger Anordnung Die Ehefrau hatte einen Arrestbeschluss gegen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Feststellungsverfahren mit Einigung über nicht anhängigen Unterhalt

Rz. 53 Möglich ist auch, dass die Beteiligten sich im isolierten Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft über den zu zahlenden Unterhalt einigen oder dass sich die Beteiligten im verbundenen Verfahren über einen höheren Unterhaltsanspruch als den Mindestunterhalt einigen. In diesem Fall liegt zwar ein Vergleichsmehrwert vor. Zu beachten ist aber auch hier das Additionsver...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Versäumnisbeschluss im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 127 In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht. Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im s...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Verfahrenswert Folgesachen

Rz. 411 Wenn neben der Ehescheidung auch Folgesachen geltend gemacht werden sollen, werden die Scheidung und die Folgesachen wie eine Angelegenheit behandelt, §§ 22 Abs. 1, 16 Nr. 4 RVG. Die einzelnen Verfahrenswerte werden zusammengerechnet und ergeben einen Gesamtverfahrenswert, §§ 44 Abs. 1 in Verbindung mit 33 Abs. 1 FamFG. Rz. 412 In einem Gerichtsverfahren entsteht durc...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / j) Sonstige Zwischen- und Teileinigungen

Rz. 151 Auch sonstige Teil- und Zwischeneinigungen über andere Folgesachen sind möglich. Hier ist dann entsprechend zu verfahren. Beispiel 76: Teileinigung Im Verbundverfahren (Wert Ehesache 27.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 10.800,00 EUR) ist ein Stufenverfahren zum nachehelichen anhängig. Im Termin einigen sich die Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte über die vom Ehem...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte für seine Partei eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hat den Streitwert des Verfahrens auf 7.000,00 EUR festgesetzt. Da die Antragsgegnerin gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, leitete der Anwalt für die Antragstellerin ein Ordnungsgeldverfahren ein, das mit der Verhängung eines Ordnungs...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Beratung mit Einigung

Rz. 30 Soweit nur eine Gebührenvereinbarung für die Beratungstätigkeit und keine umfassende Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, kann auch hier eine Einigungsgebühr hinzukommen. Beispiel 14: Beratung (Pauschalvereinbarung) mit Einigung Die Mandantin hatte den Anwalt beauftragt, sie zu beraten, ob sie einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zum Trennungsunterhalt (70...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 280 Wird Auskunft nach § 1379 BGB verlangt, so ist nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Anzusetzen ist ein Bruchteil des zu erwartenden Zugewinnausgleichsanspruchs. Die Praxis geht von 1/10 bis 1/3 aus. Die Höhe des Bruchteils richtet sich danach, welche Bedeutung die Auskunft für den Antragsteller hat. Je mehr er auf die Erteilung der Auskunf...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Nicht vermögensrechtliche Kindschaftssachen

Rz. 231 Die nicht vermögensrechtlichen "übrigen Kindschaftssachen" außerhalb des § 46 FamGKG sind Folgende:mehr

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AGS 1/2018, Keine Einigungs... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund der amtsgerichtlichen Zulassung der Beschwerde zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Eine Einigungsgebühr steht der Antragstellerin nicht zu. Die Einigungsgebühr entsteht nach der amtlichen Anm. zu Nrn. 1003, 1000 Abs. 1 S. 1 1. Hs. VV "für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags,...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigungsgebühr

Rz. 34 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung, fällt eine Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 150,00 EUR an.[37] Beispiel 8: Beratung mit Einigung Die Mandantin lässt sich über einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zur vorläufigen Unterhaltszahlung beraten. Aufgrund der Beratung trifft die Ehefrau mit ihrem Ehemann sodann aufg...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 97 Verfahren betreffend die elterliche Sorge sind Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Es gelten die §§ 152 ff. FamFG. Rz. 98 Wird das Sorgerechtsverfahren zunächst als Folgesache im Verbund geführt und dann später aus dem Verbund abgetrennt, so wird es dadurch zur selbstständigen Familiensache (§ 137 Abs. 5 S. 2 FamFG). Der Anwalt kann dann das Sorgerechtsverfahren ...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 3. Terminsgebühr

Rz. 12 Die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie im zugehörigen Hauptsacheverfahren (Vorbem. 3 Abs. 3 VV). Beispiel 4: Arrestverfahren mit mündlicher Verhandlung Der Anwalt beantragt für die Ehefrau den Erlass eines Arrests wegen einer vermeintlichen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 300.000,00 EUR. Das Gericht beraumt Termin zur mü...mehr

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AGS 1/2018, Keine fiktive T... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr. In der der Kostensache zugrunde liegenden Angelegenheit begehrte der Antragsteller, die Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Anordnung zu verpflichten, ihm einen Studienplatz in einem bestimmten Studiengang zuzuweisen und beantragte hierfür Prozesskostenhilfe, die ihm unter Beiordnung der Erinnerungs...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / A. Überblick

Rz. 1 Beratungshilfe kommt in Familiensachen besonders häufig vor. Daher entfällt auch der Großteil der veröffentlichten Rechtsprechung zur Abrechnung von Beratungshilfesachen auf Familiensachen. Ungeachtet dessen gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vergütung richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort i...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (3) Verfahren nach Art. 17 Abs. 3 S. 2 BGBEG

Rz. 331 Der Versorgungsausgleich unterliegt gem. Art. 17 Abs. 3 S. 1 BGBEG dem nach der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf die Scheidung anzuwendenden Rechts. Von Amts wegen ist er nur durchzuführen, wenn danach deutsches Recht anzuwenden ist und ihn das Recht eines der Staaten, dem die Eheleute angehören, kennt. Im Übrigen ist er nur auf Antrag unter den Voraussetzungen Art....mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / cc) Verfahren auf Stundung der Zugewinnausgleichsforderung (§ 1382 Abs. 1 BGB)

Rz. 155 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist nicht der Wert der Forderung, deren Stundung begehrt wird, sondern das Interesse des Antragstellers an der Stundung.[46] Das OLG Köln[47] orientiert sich insoweit an dem Interesse des Antragstellers, die Kosten der Finanzierung der Forderung zu ersparen. Beispiel 70:...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / II. Gang des Verfahrens

Rz. 2 Der erste Schritt im Rahmen einer Mandatsannahme ist zu klären, in welchem Verfahrensstadium der Betroffene oder Beschuldigte sich aktuell befindet. Insbesondere ist zu überprüfen, ob aktueller und schnellstmöglicher Handlungsbedarf besteht (mögliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis). Dies ist einerseits erforderlich, um den Mandanten sachgerecht beraten zu könn...mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / A. Überblick

Rz. 1 Das selbstständige Beweisverfahren ist in Familienstreitsachen möglich (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 485 ff. ZPO). Sein Anwendungsbereich ist gering und beschränkt sich auf Zugewinnverfahren oder sonstige Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG.[1] Rz. 2 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene Gebührenangelegenheit....mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / aa) Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung bei der Verfügung über das Vermögen im Ganzen (§ 1365 Abs. 2 BGB)

Rz. 152 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 36 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist der Wert des zugrunde liegenden Geschäfts. Beispiel 68: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung bei der Verfügung über das Vermögen im Ganzen Der Ehemann hat ohne Zustimmung seiner Ehefrau über sein Vermögen im Ganzen (Immobilie mit einem Verkehrswert in Höhe von 250.000,...mehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungsw... / 2 Die Entscheidung

Reisekosten sind bei uneingeschränkter Beiordnung immer zu erstatten Das FamG habe die Reisekosten zu Recht im Wege der Erinnerung nachträglich festgesetzt. Die Anwälte seien uneingeschränkt beigeordnet worden. Daher seien ihre Reisekosten grundsätzlich zu erstatten. Keine Überprüfung im Festsetzungsverfahren Ob die Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 FamFG für eine uneingeschränkt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / ee) Verfahren auf Sicherheitsleistung bei der Stundung (§ 1382 Abs. 3 BGB)

Rz. 160 Der Gegenstandswert berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist als vermögensrechtliche Streitigkeit nach § 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Maßgebend ist das Interesse, das der Antragsteller an der Sicherheitsleistung hat. Dieses Interesse wird umso höher zu bewerten sein, je größer sein Ausfallrisiko ist. Je geringer das Risiko, den Zuge...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / X. Rechtsschutzversicherung

Rz. 417 Wurde für das Erkenntnisverfahren eine Deckungszusage erteilt, so sind Vollstreckungsmaßnahmen zunächst nicht von dieser Deckungszusage erfasst. Nach § 18 Nr. 3 bis Nr. 18 RVG sind sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen besondere Angelegenheiten. Für diese ist daher eine gesonderte Deckungsanfrage erforderlich. Rz. 418 Muster 5.13: Deckungsanfrage Zwangsvollstreckungskoste...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

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§ 1 Einleitung / B. Die Gegenstandswerte

Rz. 3 In Familiensachen berechnet sich die anwaltliche Vergütung – abgesehen von Beratungs- und Beratungshilfemandaten und den Kindschaftssachen gem. § 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG – gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Rz. 4 Da der zutreffenden Wertfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit gerade in Fami...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 3. Kindschaftssachen

Rz. 8 Wird der Anwalt in einer Kindschaftssache (§ 151 FamFG) außergerichtlich tätig, kommen zwei verschiedene Werte eines gerichtlichen Verfahrens in Betracht. Der Gegenstand einer Kindschaftssache wäre in einem isolierten gerichtlichen Verfahren nach § 45 Abs. 1 FamGKG mit einem Regelwert von 3.000,00 EUR zu bewerten, als Folgesache im Verbund dagegen mit 20 % der Ehesache...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 167 Wird eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt (§ 140 FamFG), kann dies zur Auflösung des Verbunds führen, so dass das abgetrennte Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache verliert und als isolierte Familiensache fortgeführt wird. Die Vorschrift des § 16 Nr. 4 RVG gilt dann ebenso wenig wie die des § 44 FamGKG. Eine Verfahrenstrennung nach § 20 FamFG ist allerding...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / ii) Antragshäufungen

Rz. 167 Werden mehrere Anträge im selben Verfahren geltend gemacht, sind deren Werte nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren, etwa beimehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 292 Nach § 165 FamFG [75] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die anwaltliche Tätigkeit in einem solchen Verfahren ist eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 8 RVG). Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 310...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwälte erhalten neben der ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Gegenstandswert

Rz. 54 Da Ansprüche auf Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren immer auf eine Geldforderung gerichtet sind, bestimmt sich der Wert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der verlangte Betrag. Wie sich dieser zusammensetzt (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Auslagen Umsatzsteuer etc.), ist unerheblich.[7] Ebenso ist unerheblich, ob Zahlung verlang...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 128 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach Nr. 1000 VV) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 129 Zu den Voraussetzungen der Einigungsgebühr w...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / C. Widerantrag in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 4 In Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG erstreckt sich die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf die Rechtsverteidigung gegen einen Widerantrag (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 RVG), ohne dass es eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedarf. Beispiel 2: Erstreckung auf Rechtsverteidigung gegen Widerantrag Ehesache Der Ehefrau i...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / IV. Aussöhnung

Rz. 55 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr siehe § 9 Rdn 33. Beispiel 51: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung der Eheleute Der Anwalt...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG) richtet sich nach den Vorschriften, die für die Zwangsversteigerung gelten. Anzuwenden ist Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV (Nrn. 3311, 3312 VV). Tätigkeiten in der Versteigerung sind zwar keine Familiensachen. Allerdin...mehr

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AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat der Antragstellerin VKH für das zu diesem Zeitpunkt anhängige Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich bewilligt. Mit weiterem Beschluss hat es die bewilligte VKH auf die Folgesache Zugewinnausgleich erstreckt und mit weiterem Beschluss v. 6.10.2016 die beabsichtigte Scheidungsfolgenvereinbarung insoweit auf die Einigungsgebühr beschränkt. In der mündlichen V...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / e) Auskunfts- und Stufenverfahren

Rz. 312 Auskunfts- oder Stufenverfahren nach § 4 VersAusglG werden – abweichend von § 220 FamFG – ebenfalls nur auf Antrag durchgeführt. Es handelt sich um selbstständige Verfahren, die bereits vor Einleitung des Scheidungsverfahrens geführt werden können. Möglich ist auch die Geltendmachung im Verbund als Stufenantrag. Werden Auskunftsansprüche isoliert geltend gemacht, han...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 55 Der Gegenstandswert in Adoptionssachen richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach § 42 Abs. 2 FamGKG, da es sich um nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten handelt und im FamGKG eine gesonderte Wertvorschrift fehlt.[6] Der Wert ist daher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 213 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Rz. 214 Ist vorgerichtlich eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf...mehr

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AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 3 Anmerkung

Nach zutreffender Ansicht ist der Begriff eheliches Güterrecht i.S.d. § 48 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 RVG weit zu fassen.[1] Zumindest ist für die vergleichsweise Auseinandersetzung des Miteigentums im Rahmen der Scheidung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.[2] Dies entspricht – wie das OLG Bamberg zu Recht ausführt – auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Es soll für die Eheleute und...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / G. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen

Rz. 8 Darüber hinaus ist § 119 Abs. 2 ZPO (§§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) bzw. § 77 Abs. 2 FamFG zu beachten: Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst alle Vollstreckungshandlungen im Bezirk des Vollstreckungsgerichts einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft.[1] Auch insoweit sind also kein...mehr

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AGS 1/2018, Eintritt des Er... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist begründet, da die Beklagte neben den durch Kostenfestsetzungsbeschluss zugesprochenen Kosten von 413,64 EUR auch Anspruch auf Erstattung der mit Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachten 0,3 Erhöhungsgebühren nach Nr. 1008 VV nach dem hier gegebenen Gegenstandswert von bis zu 4.000,00 EUR, mithin i.H.v. 75,60 EUR zuzüglich Umsatzsteuer i.H.v. 14...mehr

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§ 12 Arrestverfahren / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG. Die Vorschrift des § 41 FamGKG ist nicht anzuwenden.[1] Der Wert ist in der Regel mit einem Drittel der zu sichernden Hauptforderung anzusetzen.[2]mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Mehrwert bei bloßen Erklärungen zu nicht anhängigen Gegenständen?

Rz. 91 Nach OLG Schleswig[106] ist auch dann ein Mehrwert des Vergleichs festzusetzen, wenn im Rahmen eines Scheidungsfolgenvergleichs Erklärungen zu nicht anhängigen Folgesachen abgeben werden (hier Haushalt und Zugewinnausgleich), auch wenn über diese Positionen kein Streit mehr bestand.[107] Das dürfte allerdings unzutreffend sein. Ohne Einigung kann es keinen Mehrwert de...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / I. Überblick

Rz. 6 Die Gegenstandswerte in einstweiligen Anordnungsverfahren richten sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvorschriften des FamGKG. Insoweit sieht das Gesetz im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Wertvorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Überblick

Rz. 319 Der Gegenstandswert in isolierten Verfahren richtet sich – ebenso wie im Verbund – gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach der Vorschrift des § 50 FamGKG, der zwischenmehr