Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGkompakt 4/2014, Unterschiedliches Recht für Hauptbevollmächtigten und Terminsvertreter

Wiederholt werden aus Anlass des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (2. KostRMoG) Anfragen an die Redaktion gestellt, wie in Übergangsfällen für den Terminsvertreter abzurechnen sei, wenn also der Hauptbevollmächtigte noch vor dem 1.8.2013 beauftragt worden ist, der Auftrag an den Terminsvertreter jedoch erst nach dem 31.7.2013 vergeben wurde. Angeblich sei hierzu n...mehr

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AGS 4/2014, Erstreckung der... / Leitsatz

Die gebührenrechtliche Erstreckung nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG a.F. (jetzt § 48 Abs. 6 S. 3 RVG) setzt voraus, das der Verteidiger in dem später hinzu verbundenen Verfahren vor der Verbindung bereits (als Wahlverteidiger) eine gebührenauslösende Tätigkeit entfaltet hat. OLG Rostock, Beschl. v. 25.11.2013 – Ws 359/13mehr

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zfs 4/2014, Kostenerstattun... / 3 Anmerkung:

Die Frage, welche Kosten bei Vertretung mehrerer Streitgenossen durch denselben Prozessbevollmächtigten anfallen, stellt sich nicht nur in der auch dem OLG Koblenz vorliegenden Fallgestaltung, wenn ein Streitgenosse unterliegt und der andere obsiegt. Dasselbe Problem tritt auf, wenn beide Streitgenossen zu unterschiedlichen Anteilen obsiegen, wenn etwa der Bekl. zu 1) seine ...mehr

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AGS 4/2014, Bindungswirkung... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG kraft Zulassung zulässig, jedoch unbegründet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die in jeder Hinsicht zutreffenden Gründe der angefochtenen amtsgerichtlichen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden. Zutreffend weist das AG insbesondere darauf hin, dass ...mehr

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AGS 4/2014, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG i.V.m. § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Der erforderliche Beschwerdewert (vgl. Hartmann, KostG, 42. Aufl. § 32 RVG Rn 17) von 200,00 EUR ist überschritten. Schon unter Berücksichtigung von 1,3-Anwaltsgebühren nach § 13 RVG ergibt sich eine Differenz von mindestens 253,00 EUR. Indes führt die Herabsetzung ...mehr

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AGS 4/2014, GNotKG, Kommentar zum Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare. Herausgegebenen von Dr. Jens Bormann, Dr. Thomas Diehn und Klaus Sommerfeldt. Verlag C.H.Beck, München. 2014 XXX, 1.068 S., 129,00 EUR

Zum 1.8.2013 ist die gute alte KostO durch das GNotKG abgelöst worden. An die Stelle des bisherigen Paragrafengesamtwerks tritt jetzt ein modernes Gesetz mit einem klar strukturierten Paragrafenteil und einem noch klarer strukturierten Kostenverzeichnis, in dem sämtliche Gebühren und Auslagen "ausgelagert" sind. Der Gesetzgeber folgt damit den Modellen des GKG und des RVG. D...mehr

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AGS 4/2014, Abrechnung in E... / Leitsatz

Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG in der ab 1.8.2013 gültigen Fassung ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt bestellt oder beigeordnet worden ist. Der niedrigere Gebührenrahmen der Nr. 3103 VV...mehr

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AGS 4/2014, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Das VG hat zu Recht den Gegenstandswert gem. §§ 33 Abs. 1, 23 Abs. 3 S. 2 RVG auf 9.000,00 EUR festgesetzt und dabei den dreifachen Jahresbetrag der gem. § 17a Abs. 1 StrRehaG begehrten Leistung in Höhe von monatlich 250,00 EUR zugrunde gelegt. Die von dem Beklagten dagegen erhobenen Einwände begründen keine andere rechtliche Beurteilung. Der Beklagte weist zwar zutreffend d...mehr

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AGS 4/2014, Anerkenntnis se... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Annahme eines Anerkenntnisses setzt keine weitere Mitwirkung des Anwalts voraus, wie etwa die Erledigungsgebühr. Zutreffend ist, dass auch vor den Sozialgerichten eine Kostenentscheidung für ein Erinnerungsverfahren zu treffen ist, da insoweit eine gesonderte Angelegenheit vorliegt, wie jetzt durch § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG klargestellt worden...mehr

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AGS 4/2014, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4106 VV für den ersten Rechtszug vor dem AG ist für den Pflichtverteidiger B angefallen. 1. Rechtsanwalt B ist dem Angeklagten mit Beschluss des AG als weiterer Pflichtverteidiger neben Rechtsanwalt A bestellt worden, da Letzterer an der Wahrnehmung des für den 4.6.2013 angesetzten Hauptverhandlungstermins gehindert war. In Rspr. und Lit. ist ums...mehr

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AGS 4/2014, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe. Begründet von Dr. Elmar Kalthoener, fortgeführt von Dr. Helmut Büttner und Dr. Hildegard-Wrobel-Sachs, bearbeitet von Yvonne Gottschalk und Dr. Werner Dürbeck. Schriftenreihe NJW-Praxis. 7. Völlig neu bearbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 431 S. 53,00 EUR.

Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften zum Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilferecht erscheint der Klassiker in neuer Auflage. Neben den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilfekostenrechts waren auch zum Teil wichtige Änderungen für die Prozess-, Verfahrens- und Beratungshilfevorschriften des 2. KostRMoG (in ...mehr

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AGS 4/2014, Berechnung der ... / 2 Anmerkung

Das OLG rechnet wie folgt: Praxis-Beispiel Das Gericht verkennt dabei, dass es keine Erhöhungsgebühr gibt, sondern nur erhöhte Gebühren. Die Vorschrift der ...mehr

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AGS 4/2014, Kosten des Term... / Leitsatz

Im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe sind die Kosten eines für die Wahrnehmung eines Verhandlungstermins unterbevollmächtigten Rechtsanwalts gem. § 46 RVG nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung jedenfalls in dem Umfang zu vergüten, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht entstanden wären. OLG Hamm, Besch...mehr

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AGS 4/2014, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das OLG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Kosten des Unterbevollmächtigten stellten sich als Aufwand zweckentsprechender Rechtsverfolgung der Klägerin i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO dar. Einer Partei sei es grundsätzlich gestattet, einen Prozessbevollmächtigten an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz zu beauftrage...mehr

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AGkompakt 4/2014, Verfahren... / I. Verbindung

Werden mehrere Verfahren, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, verbunden, gelten folgende Grundsätze:mehr

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AGS 4/2014, Zustellung eine... / 3 Anmerkung

Der "Streitwert" für die Herausgabevollstreckung richtet sich nicht nach § 3 ZPO. Der Gegenstandswert ergibt sich vielmehr aus § 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG. Im Übrigen ist die Entscheidung jedoch zutreffend. Norbert Schneider AGS 4/2014, S. 181 - 182mehr

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zfs 4/2014, Haftung eines K... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung des Kl. ist überwiegend begründet." 1. Zu Recht und von der Berufung nicht angegriffen ist das Erstgericht allerdings zunächst davon ausgegangen, dass sowohl die Bekl. als auch der Kl. grds. für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gem. §§ 7, 17 Abs. 1, 2 StVG i.V.m. § 115 VVG einzustehen haben, weil die Unfallschäden jeweils bei d...mehr

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AGS 4/2014, Vollstreckung e... / Leitsatz

Für die Vollstreckung eines verwaltungsgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsbeschlusses nach § 11 Abs. 3 RVG ist das Verwaltungsgericht zuständig. VG Magdeburg, Verfügung v. 21.8.2013 – 9 D 126/13mehr

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zfs 4/2014, Kostenerstattun... / Sachverhalt

In dem vor dem LG B geführten Rechtsstreit hatte die Bekl. zu 1) obgesiegt, während der Bekl. zu 2) unterlegen war. Beide Bekl. waren durch denselben Prozessbevollmächtigten vertreten worden. Dieser hatte dem Bekl. zu 2) lediglich die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG in Rechnung gestellt, die übrigen Gebühren und Auslagen hingegen der Bekl. zu 1). Die Bekl. zu 1) hatte ...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / 2. Formularzwang

Bei der schriftlichen (nachträglichen) Antragstellung besteht hinsichtlich des "Antrages" weiterhin Formularzwang.[11] Während nach alter Lage hier noch unterschiedliche Rechtsprechung verzeichnet werden konnte (ein Teil der Literatur war z.B. der Ansicht, dass die fehlende Anpassung der Vordrucke z.B. im Vergütungsverfahren auf das RVG dazu geführt haben muss, dass diese ni...mehr

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AGS 4/2014, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache nur Erfolg, soweit sie sich gegen die die erstinstanzliche Terminsgebühr betreffende Festsetzung des Streitwertes wendet. Zu Recht hat das LG den Streitwert für die in Ansatz zu bringenden gerichtlichen Gebühren in Höhe jenes Betrages festgesetzt, den die Klägerin als eigentlichen Zahlungsbetrag letztlich erwartet hatte. Weist ein Ger...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / C. Mehrfachvertretung

Die Vertretung mehrerer Mandanten in derselben Rechtssache ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Regelung der Anwaltsgebühren in § 7 RVG. Wenn im Unfallprozess Fahrer, Halter und Versicherer sich von unterschiedlichen Rechtsanwälten vertreten lassen, gilt dies als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht mit der Folge...mehr

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AGS 4/2014, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Der Angeklagte war vom AG wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe verurteilt worden und am Folgetag ebenfalls vom AG wegen Unterschlagung und Betruges nach Erwachsenenstrafrecht. Der Angeklagte hat gegen beide Urteile Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren bezüglich der ersten Verurteilung ist unter Geschäftszeichen 83 Ns 9/13 bei der 83. Stra...mehr

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AGS 4/2014, Feststellung de... / 2 Aus den Gründen

Die Beschuldigte kann für die Tätigkeit des von ihr beauftragten Rechtsanwalts im Feststellungsverfahren die Erstattung einer mittleren Gebühr nach Nr. 4302 VV in Höhe von 135,00 EUR sowie einer Postentgeltpauschale in Höhe von 20,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt also die Zahlung eines Betrages von 184,45 EUR aus der Landeskasse verlangen. Weitere Gebühren sind nicht...mehr

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AGS 4/2014, Anerkenntnis se... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist abzuändern, da auf Seiten der Antragstellerin die Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 3104 VV in Höhe von 10.795,20 EUR zuzüglich Umsatzsteuer entstanden ist. Nach dieser Gebührenziffer entsteht die Terminsgebühr, wenn das Verfahren vor dem SG nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche V...mehr

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AGS 4/2014, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen

Die von der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners im eigenen Namen eingelegte Beschwerde ist statthaft und zulässig (§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, §§ 57, 59 Abs. 1 FamGKG), insbesondere ist sie fristgerecht eingelegt und der Beschwerdewert erreicht. Die Beschwerde hat auch Erfolg. Das AG hat die Verfahrenswerte unzutreffend berechnet. 1. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass d...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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AGS 4/2014, Abrechnung in E... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer am 16.8.2013 beim SG eingegangenem Antragsschrift vom 22.7.2013 haben die von der Erinnerungsführerin vertretenen Antragsteller zu 1) und zu 2) die Zahlung weiterer 118,00 EUR für den Monat August 2013 im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung begehrt, weil der Antragsgegner den Antragstellern mit Änderungsbescheid vom 29.7.2013 für den Leistungszeitraum 1...mehr

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AGS 3/2014, Vergütung des Rechtsanwalts, der eine Partei und zugleich deren Streithelfer vertritt

RVG §§ 7, 15 Leitsatz Vertritt der Rechtsanwalt sowohl den Beklagten als auch dessen Streithelfer, ist gebührenrechtlich von derselben Angelegenheit auszugehen, wenn ein innerer Zusammenhang im Sinne eines einheitlichen von dem Rechtsanwalt zu prüfenden Lebenssachverhalt besteht. OLG Celle, Beschl. v. 26.11.2013 – 2 W 256/13 1 Aus den Gründen Mit Recht hat die Rechtspflegerin de...mehr

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AGS 3/2014, AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Norbert Schneider und Hans-Joachim Wolf. Bearbeitet von Peter Fölsch, Helmut Kögler, Peter Mock, Martin Schafhausen, Norbert Schneider, Lotte Thiel, Joachim Volpert, Stefan Wahlen, Joachim Wolf, 7. Aufl. 2014; XXVI, 3048 S. 159,00 EUR.

Das Bessere ist des Guten Feind! Diesem altbekannten Motto haben sich die Herausgeber und Autoren der nunmehr vorliegenden 7. Aufl. des Anwaltkommentars ganz offensichtlich verpflichtet gefühlt, der mit fast 1.000 Seiten mehr Umfang noch gewichtiger daherkommt als die Vorgänger. Und man kann es vorausschicken: Hier ist wirklich ein großer Wurf gelungen! Nachdem es dem Anwaltk...mehr

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AGS 3/2014, Vergütung des R... / Leitsatz

Vertritt der Rechtsanwalt sowohl den Beklagten als auch dessen Streithelfer, ist gebührenrechtlich von derselben Angelegenheit auszugehen, wenn ein innerer Zusammenhang im Sinne eines einheitlichen von dem Rechtsanwalt zu prüfenden Lebenssachverhalt besteht. OLG Celle, Beschl. v. 26.11.2013 – 2 W 256/13mehr

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AGS 3/2014, Vergütung des R... / 2 Anmerkung

Vertritt der Anwalt im selben gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, liegt immer eine Angelegenheit vor. Der äußere Rahmen des gerichtlichen Verfahrens bestimmt insoweit auch zwingend immer den Umfang der Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Soweit nur ein gerichtliches Verfahren für mehrere Auftraggeber oder mehrere Gegenstände stattfindet, ist auch nur eine einzige Angele...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist (nunmehr) unbegründet. Der Anspruch des Antragstellers auf Vergütung in Höhe einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr gem. §§ 45 Abs. 1, 49 RVG, Nr. 3100 VV ist vorliegend durch Anrechnung der für die außergerichtliche Vertretung entstandenen hälftigen Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV erloschen, nachdem die Beklagte zwischenzeitlich die unter Nr. 2 des Ver...mehr

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AGS 3/2014, Vergütung des R... / 1 Aus den Gründen

Mit Recht hat die Rechtspflegerin der Beklagten und ihrem Streithelfer lediglich einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Kläger in Höhe einer 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, einer 0,3-Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV, einer 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV nebst Terminkosten nach Nr. 7003 und 7005 VV und Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV in Höhe von insgesamt 2.1...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / 1. Anwaltsvergütung

Über den Versorgungsausgleich ist gesondert abzurechnen. Zu beachten ist allerdings § 21 Abs. 3 RVG. Die im Verbundverfahren bereits aus dem Wert des Versorgungsausgleichs angefallenen Gebühren gelten als Teil des abgetrennten Verfahrens, sodass nur noch die weitergehende Vergütung verlangt werden kann. Auch der Verfahrenswert ändert sich. Während im Verbundverfahren noch § 4...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / b) Fälligkeit

Der Teilbeschluss, mit dem nach § 140 Abs. 2 FamFG über die Ehesache vorab entschieden und der Versorgungsausgleich abgetrennt wird, führt lediglich gem. § 8 Abs. 1 S. 2 RVG zu einer Teilfälligkeit der daraus entstandenen Gebühren und Auslagen. Wird dann später über den Versorgungsausgleich durch "Schluss"-Beschluss entschieden, werden damit auch die restlichen Gebühren fäll...mehr

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AGS 3/2014, Die Rechtsbehel... / 2. Belehrungen nach den Kostengesetzen

Es ist daher insbesondere bei den folgenden Entscheidungen zu belehren: RVG:mehr

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AGS 3/2014, Gesamtwürdigung... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch aus dem mit der Beklagten geschlossenen Verkehrsrechtsschutzversicherungsvertrag zu. Die berechneten Rechtsanwaltsgebühren erfüllen die Voraussetzungen des § 14 RVG. Ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer musste zur Beantwortung dieser Frage nicht eingeholt werden, da § 14 Abs. 2 RVG im P...mehr

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zfs 3/2014, Keine Einwendun... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. I. Die dem Pflichtverteidiger aus der Staatskasse nach § 55 RVG gezahlte Vergütung gehört gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO zu den Kosten des Strafverfahrens. Im Gerichtskostenansatz wird die Pflichtverteidigervergütung gem. Nr. 9007 GKG KV – neben den sonstigen Gerichtskosten – gegen den Kostenschuldner angesetzt. Kostenschuldnerin war hier die ...mehr

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AGS 3/2014, Vergütungsabrec... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten nicht die Begleichung der streitgegenständlichen Honorarforderung in Höhe von 108.904,04 EUR verlangen, weil die anwaltliche Tätigkeit des Klägers nicht i.S.d. § 2 Abs. 1 RVG nach Gegenstandswert hätte abgerechnet werden dürfen. 1. Der Senat geht davon aus, dass der Kläger von der Beklagten im Februar 2010 zunächst nur den Auftrag erhielt, ei...mehr

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zfs 3/2014, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. I. Anfall der Verfahrensgebühr 1. Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV RVG Für die Vertretung des AG im Mahnverfahren fällt dem Anwalt nach Nr. 3307 VV RVG die dort geregelte 0,5 Verfahrensgebühr an. Durch diese Gebühr wird die Vertretung des AG im Mahnverfahren insgesamt abgegolten. Hierzu gehören insb. die Einlegung des Widerspruchs (OLG Düsseld...mehr

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AGS 3/2014, Gesamtwürdigung... / Leitsatz

Ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der abgerechneten Rechtsanwaltsgebühren muss im Prozess des Mandanten gegen seinen Rechtsschutzversicherer nicht eingeholt werden, da § 14 Abs. 2 RVG keine Anwendung findet. In alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist nicht nur pauschal eine im unteren Bereich liegende Gebühr als angemessen anzusehen. Auch bei Bußge...mehr

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zfs 3/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… Die Beschwerde ist zulässig, bleibt aber in der Sache erfolglos. Die Festsetzung einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG erfolgte zu Recht." [4] Im Verhältnis zum Bekl. ist eine 1,3 Verfahrensgebühr zugunsten seines Prozessbevollmächtigten entstanden, denn er hat nach Abgabe des Rechtsstreits an das LG im streitigen Verfahren einen Sachantrag – den Antrag auf K...mehr

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AGS 3/2014, Höhe eines ange... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist bedenklich. Nach § 9 RVG kann der Anwalt einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Kritierien des § 14 Abs. 1 RVG spielen hier zunächst einmal unmittelbar keine Rolle. Sie gelten unmittelbar nur für die Schlussrechnung. Erst hier übt der Anwalt sein Bestimmungsrecht nach § 315 BGB aus. Im Rahmen des § 9 RVG geht es lediglich um die Angemessenheit. Angeme...mehr

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FF 3/14, FF / Kosten und Gebühren

Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen Kopierkosten nicht konkret darlegen, kann das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen schätzen. Fertigt ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt für die Führung der Verfahrenspflegschaft erforderliche Fotokopien auf einem in seinem Büro vorhandenen Fotokopiergerät, kann auf die Dokumentenpauschale in Nr. 7...mehr

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AGS 3/2014, Vergütungsabrechnung nach Gegenstandswert bei einem Anschlussauftrag zu einer Geschäftsbesorgung im Außenverhältnis nach interner Gutachtenerstattung

RVG § 3a, 34 RVG VV Nr. 2300 Leitsatz Zur Vereinbarung einer Abrechnung auf Stundenlohnbasis, wenn der Rechtsanwalt nur den Auftrag erhält, ein internes schriftliches Gutachten zu erstellen und keine umfassende Geschäftsbesorgung vorzunehmen. Erhält der Rechtsanwalt nach einer internen Gutachtenerstattung vom Mandanten einen Anschlussauftrag zu einer Geschäftsbesorgung im Auße...mehr

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AGS 3/2014, Eine Erwiderung

Schons bietet uns eine interessante tour d’horizon zu manch verfehlter oder von ihm als verfehlt empfundener Entscheidung des OLG Koblenz,[1] auch die den Anlass für meinen Aufsatz bietende Entscheidung bereitet in der Tat Kopfzerbrechen, dies ergibt sich aus dem Aufsatz, aber auch aus der Anmerkung von N. Schneider.[2] § 4b RVG geht ersichtlich davon aus, dass ein vereinbart...mehr

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zfs 3/2014, Beschwerdefrist... / 3 Anmerkung:

I. Ob für die sofortige Beschwerde im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren über § 11 Abs. 2 RPflG die 2 Wochen betragende Beschwerdefrist des § 569 Abs. 1 ZPO gilt oder die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 S. 1 StPO, ist seit jeher umstritten (s. hierzu auch von Eicken/Madert, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rn F 133 und F 160). Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen sol...mehr

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AGS 3/2014, Keine Toleranz bei Schwellengebühr

RVG VV Nr. 2300 RVG § 14 Abs. 1 Leitsatz Eine höhere als eine 1,3-Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit bei einem Kapitalanlagefall kann im Regelfall nicht verlangt werden; dies insbesondere auch dann nicht, wenn Ansprüche nur dem Grunde nach geltend gemacht werden und diese noch nicht beziffert sind. OLG Stuttgart, Hinweisbeschl. v. 9.9.2013 – 5 U 102/13 1 Sachver...mehr

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FF 3/14, Abrechnung in abge... / III. Das Scheidungsverfahren ist vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden, also vor Inkrafttreten des FamFG, und über den Versorgungsausgleich war bis zum 31.8.2010 noch nicht entschieden

In diesem Fall gilt Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG. Soweit Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des FGG-RG, also nicht bis zum 31.8.2010, entschieden worden sind, gilt für diese Verfahren, auch dann, wenn sie vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurden, neues Recht. Das neue Recht gilt dabei nicht nur für das Verfahren auf Durchführung ...mehr