Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt (Abs. 1)

Rn 5 Ist der Verwalter als Rechtsanwalt zugelassen, kann er neben seiner Verwaltervergütung nach der InsVV auch nach den Regelungen des RVG vergütet werden. Dem steht auch § 1 Abs. 2 RVG nicht entgegen, wonach die dortigen Gebührenvorschriften nicht zur Anwendung kommen, wenn der Rechtsanwalt unter anderem als Insolvenzverwalter tätig wird. Diese Regelung beruht auf der gese...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. Sonstige Berufsgruppen (Abs. 2)

Rn 24 Die zuvor dargestellten Grundsätze gelten nach § 5 Abs. 2 entsprechend auch für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder sonstige Personen mit vergleichbarer Qualifikation, die als Insolvenzverwalter tätig sind. Die entsprechende Anwendung bedeutet dabei, dass ein Wirtschaftsprüfer als Insolvenzverwalter für den Einsatz dieser besonderen Sachkunde im Insolvenzverfahren...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gültige Vereinbarung, dass die Bestellung eines Verwaltungsbeirats eines allstimmigen Beschlusses bedarf

Leitsatz Gültige Vereinbarung, dass die Bestellung eines Verwaltungsbeirats eines allstimmigen Beschlusses bedarf Änderung einer Vereinbarung durch jahrelange Übung nur in eingeschränkter Weise zulässig (hier: Beiratsbestellung nur durch Mehrheitsbeschluss) Sondervergütungsregelung für den Verwalter nach Zeit- und Arbeitsaufwand mit bestimmter Stundensatzregelung grundsätzlich...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / IV. Änderungen in Teil 4 VV RVG (Vorbem. 4.1 Anm. 3 RVG) – Längenzuschläge

Das KostRÄG 2021 vom 21.12.2020 hat im Vergütungsverzeichnis des Teil 4 VV RVG nur eine einzige Änderung vorgenommen, und zwar hat es in Vorbem. 4.1 VV RVG eine Anm. 3 angefügt. Die lautet: Zitat "Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, so sind Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtige...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / V. Änderungen in Teil 5 VV RVG (Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG) – Zeugenbeistand

In Teil 5 VV RVG hat das KostRÄG 2021 eine Änderung vorgenommen, in der m.E. erhebliche Brisanz steckt. Dies gilt zwar nicht unbedingt für die Abrechnung von Tätigkeiten nach Teil 5 VV RVG, aber für die Abrechnung der Tätigkeiten des als Zeugenbeistand im Strafverfahren tätigen Rechtsanwalts. Die damit zusammenhängenden Fragen sind in Rechtsprechung und Literatur erheblich u...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 1. Bestimmung einer Betragsrahmengebühr bei Gebührenanrechnungen (§ 14 Abs. 2 RVG)

In § 14 Abs. 2 RVG ist eine neue allgemeine Regelung für die Anrechnung von Betragsrahmengebühren eingeführt worden. Diese ersetzt die entfallenen Regelungen in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG und in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG (vgl. Burhoff RVGreport 2020, 402 f.; Volpert RVGreport 2020, 362, 364; ders. AGS 2020, 445 f.; Hansens ZAP F. 24 S. 1802, 1804). Nach dem neuen § 14...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / d) Gebühren im Adhäsionsverfahren (Nr. 4143 f. VV RVG)

In Nrn. 4143 f. VV RVG regelt das RVG die Vergütung des Rechtsanwalts, wenn er im erstinstanzlichen bzw. im Berufungs- und Revisionsverfahren im Hinblick auf vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben tätig geworden ist. Der Rechtsanwalt erhält sowohl als Wahlanwalt als auch als gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt die Gebühr neben seine...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 12.1 Hartung/Schons/Enders, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG – Kommentar, 3. Aufl. 2017, 1.431 S., Beck Verlag, 119 EUR

Nicht nur in der beliebten orangenen Kurzkommentarreihe hat sich der RVG-Kommentar von Hartung/Schons/Enders mittlerweile seinen festen Platz geschaffen, sondern auch unter den führenden RVG-Kommentaren. Die Kommentatoren sind sämtlich ausgewiesene Spezialisten des Vergütungsrechts und lassen ihre praktische Berufserfahrung einfließen. Die Vorauflage berücksichtigte bereits ...mehr

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ZAP 18/2018, Mehrwertvergle... / 2. Mehrwertvergleiche in Falle des § 48 Abs. 3 RVG

Eine Besonderheit für Ehesachen, also insbesondere für Scheidungsverbundverfahren, ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV RVG, also einer Vereinbarung, die den gegenseitigen Unterhalt der Ehegatten, den Unterhalt gegenüber den Kindern im Verhältni...mehr

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ZAP 15/2019, Die Vergütung ... / a) In § 14 Abs. 1 RVG aufgeführte Kriterien

Zunächst sind die in § 14 Abs. 1 RVG ausdrücklich aufgeführten Kriterien für die Gebührenbemessung zu berücksichtigen. Mit "Umfang der anwaltlichen Tätigkeit" ist in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG vor allem der zeitliche Aufwand gemeint, den der Rechtsanwalt/Verteidiger auf die Führung des Mandats verwendet hat. Dazu zählen nicht nur die Zeiten, die der Verteidiger faktisch an bzw. i...mehr

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ZAP 13/2019, Verfahrenstipp... / 2. Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG nach neuem Vermögensabschöpfungsrecht

Das am 1.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung hat das Recht der Vermögensabschöpfung (früher: "Verfall und Einziehung") grundlegend neu geregelt. Es hat das Rechtsinstitut des Verfalls abgeschafft und durch ein neues Rechtsinstitut der Einziehung von Taterträgen ersetzt. In diesem Rahmen sind die Regelungen über die Rückgewinn...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / b) Befriedungsgebühr (Nr. 4141 VV RVG)

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG entsteht, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich geworden ist. Die Gebühr entsteht u.a., wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG), wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt (Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG) oder der Einspruch gegen einen S...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / bb) Anrechnung mehrerer Gebühren, § 15a Abs. 2 RVG n.F.

Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrere Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: Zitat „(2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag der A...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 5. "Höchstgebühren eines Wahlanwalts" (§ 58 Abs. 3 S. 4 RVG)

Die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, die der bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt in Angelegenheiten erhalten hat, in denen sich die Gebühren nach den Teilen 4 bis 6 VV RVG bestimmen, ist in § 58 Abs. 3 RVG geregelt (dazu die Kommentierung bei Burhoff/Volpert/Volpert, a.a.O., § 58 RVG Rn 1 ff.; Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O., § 58 RVG Rn 54 ff.). In der Praxis i...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / a) Beratung mit Einigung, Vorbem. 1 VV RVG n.F.

Das Kostenrechtsänderungsgesetz hat die Vorbem. 1 VV RVG wie folgt ergänzt: Zitat „Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG,” (BGBl I, S. 3249). Die Ergänzung bewirkt, dass in einem Beratungsmandat nach § 34 RVG auch eine Einigungs-, Aussöhnungs- oder Erledigungsgebühr nach den Nr. 1000–...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 3. Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)

Auch Verteidiger können Wertgebühren verdienen, und zwar nach den Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV RVG . Nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch die Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat in der Praxis die Bedeutung der Nrn. 4142, 5116 VV RVG zugenommen (dazu aus neuerer Zeit Burhoff RVGreport 2019, 82; Klüsener JurBüro 2018, 169). Die Höhe der Gebühren richte...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / b) Konkurrenz zwischen § 48 Abs. 6 RVG und gerichtlicher Anordnung eines Wirksamkeitszeitpunktes

Gem. § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach dem Beschluss, durch den die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist. Die ausdrückliche Anordnung eines Wirksamkeitszeitpunktes wird nicht durch die Rückwirkungsfiktion in § 48 Abs. 6 S. 1 RVG verdrängt. Denn die ausdrückliche gerichtliche Anordnung des Rückwirkungszeitpunkts ist v...mehr

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ZAP 14/2020, Die wichtigste... / VIII. Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG. Hier erhält der Anwalt ein Pauschalhonorar i.H.v. 15 EUR. Nach der Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG sind in diesem Pauschalhonorar Auslagen enthalten. Da es sich bei der Umsatzsteuer um einen Auslagentatbestand handelt (Nr. 7008 VV RVG), liegt somit ein Bruttohonorar vor, das sich bislang wie folgt b...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / c) „Geplatzter” Termin (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV RVG)

Voraussetzung für das Entstehen einer Terminsgebühr ist, dass ein gerichtlicher – oder sonstiger – Termin stattgefunden hat, für den das RVG eine Terminsgebühr vorsieht, und dass der Rechtsanwalt an diesem teilgenommen hat. Eine Ausnahme ist in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV RVG für den „geplatzten” Termin enthalten. Danach erhält der Verteidiger eine Terminsgebühr auch dann, wenn...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / c) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispie...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 4. Gebühren mit Zuschlag (Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG)

Das VV RVG enthält an mehreren Stellen Gebühren mit Zuschlag (s. z.B. die Nrn. 4101, 4103, 4105, 4107 VV RVG usw.). Wann der Rechtsanwalt diese gegenüber der normalen Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen ausgestattete Gebühr erhält, ist grds. in Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG geregelt. Danach erhält er die Gebühr, wenn sich der Beschuldigte/sein Mandant nicht auf freiem Fuß bef...mehr

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ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / b) Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Alternativ hierzu kann der Rechtsanwalt statt einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG auch eine Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG mit dem Mandanten abschließen. Eine Gebührenvereinbarung kann den gleichen Inhalt haben, wie eine Vergütungsvereinbarung. Für eine solche Gebührenvereinbarung gelten gem. § 3a Abs. 1 S. 4 RVG die Formerfordernisse der Vergütungsver...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 5. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies v.a. für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, dann gelten auch di...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / b) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 als Pfli...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 6. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der Verbindung (s.u. III.). In allen anderen Fällen (Klageerweiterung, Widerklage, Verbundve...mehr

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ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / 7. Abbedingung der Formerfordernisse des § 10 RVG

Die Regelungen über den Inhalt der Vergütungsberechnung sind dispositives Recht. Dies hat zur Folge, dass der Mandant auf jedes einzelne in § 10 RVG aufgeführte Erfordernis der Berechnung verzichten kann. Der Mandant kann sogar auf die Erteilung der Berechnung oder deren Mitteilung schlechthin verzichten (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl. 2021, § 10 Rn 23). Mit einer be...mehr

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ZAP 17/2023, Das Schiedsger... / b) RVG-Gebühren

Sie sind erstattungsfähig. Ob im Schiedsverfahren auch ein Zeithonorar, das eine Partei mit ihrem Anwalt vereinbart hat (§ 3a RVG), erstattungspflichtig sein kann, ist streitig; das OLG München SchiedsVZ 2017, 40 bejaht grds. die Erstattungsfähigkeit. Im staatlichen Verfahren ist die Erstattungspflicht auf die RVG-Gebühren beschränkt (§ 91 ZPO; BGH NJW 2015, 3447; MüKoZPO/Sc...mehr

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AGS 9/2017, Zusammentreffen eines Anspruchs nach §§ 45 ff. RVG mit einem Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner

RVG §§ 45 ff. Leitsatz Eine geleistete, teilweise Kostenerstattung führt nicht zum Nachrang oder zum Erlöschen des Vergütungsanspruchs im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Vielmehr bestehen der Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner, der sich nach der Wahlanwaltsvergütung (§§ 13 ff. RVG) richtet, und der Vergütungsanspruch im Rahmen der Prozesskostenhilfe (§§ 45 ff. RV...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / 2. Tatbestände von § 54 RVG und § 628 Abs. 1 S. 2 BGB im Vergleich

Nicht wenige vertreten die Ansicht, dass der Gesetzgeber den Rechtsgedanken des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB in das anwaltliche Gebührenrecht übertragen hat und man diesen dort nun in § 54 RVG wiederfindet (BeckOK/Sommerfeldt, a.a.O., Vorb. § 54; NK/Klees, a.a.O., § 54 Rn 1; Riedel/Sußbauer/Kremer, RVG, 10. Aufl. 2015, § 54 Rn 2). Soweit ersichtlich, ist das Schrifttum einen Nachwe...mehr

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AGS 9/2017, Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG bei Erhebung nicht-gebührenrechtlicher Einwendungen

RVG § 11 Leitsatz Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nicht-gebührenrechtliche Einwendung i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist auch dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird. OLG Frankfurt, Bes...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / c) Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen (Nr. 4142 VV RVG)

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG erhält der Verteidiger, wenn er Tätigkeiten im Hinblick auf Einziehung und verwandte Maßnahmen erbringt (wegen der Einzelheiten die Kommentierung zur Nr. 4142 VV RVG bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG). Die (wirtschaftliche) Bedeutung dieser Gebühr hat nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch das neue Recht der Vermögensabsc...mehr

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ZAP 3/2024, Bemessung des Gegenstandswerts: Keine analoge Anwendung des § 48 Abs. 3 GKG im RVG

(LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.1.2023 – 5 Ta 67/22) • § 48 Abs. 3 GKG ist im Geltungsbereich des RVG nicht anwendbar. Eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 3 GKG ist ausgeschlossen. Hinweis: Nach § 48 Abs. 3 GKG ist für die Streitwertbemessung nur der höhere Anspruch maßgebend, wenn mit einem nichtvermögensrechtlichen Anspruch ein aus ihm hergeleiteter vermögensrechtli...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / VI. Änderungen in Teil 7 VV RVG (Auslagen)

In Teil 7 VV RVG sind zwei Änderungen vorgesehen, die auch für Verteidiger von Bedeutung sein werden. 1. Fahrtkosten (Nr. 7003 VV RVG) Das KostRÄG 2021 hat die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Kfz zumindest teilweise kompensiert. Der Fahrtkostenersatz für den Rechtsanwalt bei Benutzung des eigenen Kfz ist von 0,30 EUR auf 0,42 EUR für jeden gefahrenen Kilometer...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 2. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)

a) Unbedingter Auftrag Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt vorbehaltlich § 60 Abs. 1 S. 5 RVG (s.u. 5) altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispie...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 1. Fahrtkosten (Nr. 7003 VV RVG)

Das KostRÄG 2021 hat die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Kfz zumindest teilweise kompensiert. Der Fahrtkostenersatz für den Rechtsanwalt bei Benutzung des eigenen Kfz ist von 0,30 EUR auf 0,42 EUR für jeden gefahrenen Kilometer erhöht worden.mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / d) Zeugenbeistand, Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG n.F.

Bisher war es bei dem Vergütungsanspruch eines nach § 68b Abs. 2 StPO beigeordneten Zeugenbeistands umstritten, wie die Regelungen in Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG und Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG zu verstehen sind. Es war umstritten, ob der Zeugenbeistand wie ein Verteidiger (Bußgeldverfahren, Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG) oder ob nur eine Einzeltätigkeit zu vergüten ist (Strafverfahren, T...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / a) Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Hieraus folgt nach den weiteren Ausführungen des OLG Stuttgart, dass bereits der Antrag auf Erlass eines Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 1 ZPO genügt, um die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG auszulösen. Dies gelte auch dann, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten – wie es hier der Fall war – zuvor im Hauptsacheverfahren vertreten habe. Dies gilt im Übrigen nicht ...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / c) Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Differenzter...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / a) Beiordnung im Wege der PKH (§ 45 Abs. 1 RVG)

Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse hängt bei PKH gem. § 45 Abs. 1 RVG aber von der Beiordnung des Rechtsanwalts im Wege der PKH ab. Wenn es an der Beiordnung eines (namentlich vom Gericht bestimmten) Rechtsanwalts fehlt, weil dem Nebenkläger nur PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts bewilligt ist, erwächst dem vom Nebenkläger zugezogenen Rechtsanwalt jedenfalls...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / a) Sinn und Zweck von § 48 Abs. 6 RVG

Wenn das Gericht im Beiordnungs- oder Bestellungsbeschluss ausdrücklich bestimmt hat, dass der Rechtsanwalt mit Wirkung ab einem bestimmten Zeitpunkt beigeordnet oder bestellt wird, stellt sich die Frage, ob dann wegen § 48 Abs. 6 RVG auch vor diesem Wirksamkeitszeitpunkt erbrachte Tätigkeiten zu vergüten sind oder ob die gerichtliche Beiordnung oder Bestellung mit ihrer zei...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 4. Analoge Anwendung von § 45 Abs. 1 RVG

Dem im Rahmen bewilligter PKH durch den Nebenkläger zugezogenen Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu versagen, weil § 45 Abs. 1 RVG ausdrücklich auf eine Beiordnung im Wege der PKH und § 45 Abs. 3 RVG auf eine sonstige Beiordnung und Bestellung abstellen, ist nicht sachgerecht und mit dem Sinn und Zweck der PKH nicht zu vereinbaren. Die PKH erstreck...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / 2. Anwendungsbereich von § 48 Abs. 6 RVG

Nach dem Wortlaut gilt § 48 Abs. 6 RVG für beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte. Erfasst sind deshalb insbesondere Pflichtverteidiger, der gem. §§ 397a Abs. 1, 406h Abs. 3 Nr. 1 StPO dem Nebenkläger oder dem nebenklageberechtigten Verletzten bestellte Beistand und im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwälte. Allerdings sehen §§ 397a Abs. 2, 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO nur die...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / III. Abgeltungsbereich der Vergütung (§§ 15 ff. RVG)

Für den allgemeinen Abgeltungsbereich der anwaltlichen Vergütung ist § 15 RVG von erheblicher Bedeutung. Die Vorschrift ist Grundlage für das Gebührensystem des RVG, das die anwaltliche Tätigkeit in gebührenrechtliche Angelegenheiten aufteilt. Von der Einordnung der anwaltlichen Tätigkeit in eine bestimmte Angelegenheit hängt es ab, ob und welche Gebühren der Rechtsanwalt er...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

In jeder Strafsache entsteht als allgemeine Gebühr zunächst die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG. Mit ihr wird der Arbeitsaufwand abgegolten, der für den Verteidiger einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht. Das ist das erste Gespräch mit dem Mandanten und die Beschaffung der (ersten) Informationen. Auch eine erste Akteneinsicht nach § 147 StPO wird daher von der Grun...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / aa) Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F.

Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber eine Anrechnungsregel für die Fälle der Rahmengebühr in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG sowie in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG eingeführt, mit der klargestellt werden sollte, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Aufwand ausschließlich durch die nunmehr vorgeschriebene Anrechnung berücks...mehr

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ZAP 5/2018, Verfahrenstipps... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr gem. Nr. 4142 VV RVG nach neuem Recht

Am 1.7.2017 ist das "Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017" in Kraft getreten und hat das Recht der Vermögensabschöpfung geändert (vgl. dazu Deutscher ZAP F. 21, S. 301 – in diesem Heft). Das hat auch – durch eine Änderung in der Nr. 4142 VV RVG – gebührenrechtliche Folgen. Zu den anstehenden Fragen liegt jetzt die erste Entscheidung vor. ...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Tage- und Abwesenheitsgeld/Geschäftsreise (Nr. 7005 VV RVG)

In Nr. 7005 VV RVG waren früher – je nach Länge der Abwesenheit des Rechtsanwalts – Tage- und Abwesenheitsgelder von 25 EUR, 40 EUR und 70 EUR vorgesehen. Diese sind auf 30 EUR, 50 EUR und 80 EUR angehoben worden, um die Tage- und Abwesenheitsgelder bei einer Geschäftsreise an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen (BT-Drucks 19/23484, S. 86).mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren eine große Rolle (dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., § 48 Abs. 6 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., § 48 Rn 194 ff.; Burhoff, StraFo 2014, 454; ders. RVGreport 2008, 129). Dabei geht es immer um die Frag...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 4. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse (§ 55 Abs. 5 RVG)

Das Festsetzungsverfahren des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts, also i.d.R. des Pflichtverteidigers gegen die Staatskasse ist in § 55 RVG geregelt. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG hat früher auf § 104 Abs. 2 ZPO verwiesen. Daraus hat die Rechtsprechung teilweise den Schluss gezogen, dass von dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt auch die in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO ger...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 3. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr