Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / III. Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts nach §§ 45, 54 RVG

Die vorangegangenen Ausführungen sind auch dann von Relevanz, wenn auf Seiten einer Partei mehrere beigeordnete Rechtsanwälte mitgewirkt haben. Gegenüber dem „frei” zustande gekommenen Anwaltsvertrag treten hier darüber hinaus noch die vergütungsrechtlichen Sonderregelungen der §§ 45, 54 RVG hinzu. Hinweis: Das grds. beiderseitige Kündigungsrecht aus § 627 Abs. 1 BGB erfährt ...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / b) Terminsgebühr bei Vergleich, Nr. 3104 und 3106 VV RVG n.F.

Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber klargestellt, dass in allen Fällen, in denen dem Rechtsanwalt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr zusteht, auch bei einem privatschriftlichen Vergleich, die fiktive Terminsgebühr entsteht, wenn diese Einigung oder Erledigung in einem Verfahren erfolgt, für welches die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (vgl. BT...mehr

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ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / a) Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG

Einmal kann der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung unter Beachtung der in § 3a RVG aufgeführten Formerfordernisse schließen. In einer solchen Vergütungsvereinbarung kann ein bestimmtes Stundensatzhonorar, ein Pauschalhonorar oder auch die Regelung vereinbart werden, dass die Entwurfs- oder Prüfungstätigkeit des Rechtsanwalts mit der Geschäftsgebühr...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 11.3 RVG Textausgabe mit Tabellen, 40. Aufl. 2021, Deutscher Anwaltverlag, 120 S., 15 EUR

Die 40., vollständig überarbeitete Auflage der bewährten Textausgabe des RVG enthält alle Änderungen im RVG durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021, das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG und das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutze...mehr

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ZAP 6/2020, Anwaltsmagazin / 9 Petition für eine Novellierung des RVG

Der Kölner Anwaltverein fordert vom Gesetzgeber eine Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Juristen des Vereins haben zu diesem Zweck im Februar eine Online-Petition gestartet, in der der Bundestag aufgefordert wird, das RVG zu überarbeiten und die Gebühren anzuheben. Die Begründung der Petition stützt sich insb. auf den Umstand, dass Rechtsanwälte auch ...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / bb) Angleichung an Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG

Die Einfügung in Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG durch das 2. KostRMoG sollte eine Angleichung an die bestehende Regelung in Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG darstellen. Zur Anwendung der Vorschrift in Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG existiert jedoch keine und erst Recht keine ganz herrschende Rechtsprechung dergestalt, dass ein „schriftlicher V...mehr

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ZAP 4/2024, Vergütungsvereinbarung: Kein Einfluss auf das „deutliche Absetzen” nach RVG

(OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.11.2023 – I-24 U 116/22 10) • Eine besonders ins Auge fallende Verortung der Bezeichnung als „Vergütungsvereinbarung” (§ 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 1 RVG) entbindet nicht von der kumulativen Pflicht des „deutlichen Absetzens” der Vergütungsvereinbarung i.S.v. § 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 2 RVG. ZAP F. 1, S. 158–158mehr

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ZAP 16/2024, Gesetz zur wei... / V. Berechnung der Vergütung (§ 10 RVG)

Im RVG hat es betreffend die Berechnung der Vergütung, die in § 10 RVG geregelt ist, eine längst überfällige Änderung gegeben. § 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist wie folgt neu gefasst worden: „Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform.” Aufgrund von elekt...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / VII. Rückwirkungsfiktion des § 48 Abs. 6 RVG bei PKH

1. Vergütung für Tätigkeiten vor Bestellung Grds. entstehen Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse erst für Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung des Rechtsanwalts,[33] weil der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bestellung maßgebend ist.[34] Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist für den in einem laufenden Verfahren nach den Teilen 4 bis 6 VV bestellte...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänderungesetz 2021: Das neue Übergangsrecht nach § 60 RVG

I. Überblick Ab dem 1.1.2021 ist es wieder einmal soweit: Der Anwalt wird sich wieder mit dem Übergangsrecht befassen müssen, also mit der Vorschrift des § 60 RVG. Zum 1.1.2021 werden durch das KostRÄG 2021 mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG alle Gebührenbeträge angehoben. Auch die Reisekostenbeträge nach Nr. 7003 und 7005 VV werden erhöht. Darüber hina...mehr

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ZAP 16/2024, Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz – Wichtigste Änderungen in StPO, OWiG und RVG

Zusammenfassung Die Bundesregierung hatte am 6.3.2024 einen Gesetzesentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drucks 20/10493 = BR-Drucks 126/24). Der Gesetzesentwurf hatte das Ziel, durch weitere Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung die bereits fortgeschrittene D...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 4. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 u. 4 RVG)

a) Überblick Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gilt der Grundsatz des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. b) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG) Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne d...mehr

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ZAP 3/2023, Analoge Anwendung von Nr. 4141 VV RVG: Vereinbarung des Verteidigers über Strafbefehl vor Klageerhebung

(LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 16.1.2023 – 12 Qs 76/22) • Nr. 4141 VV RVG ist analog auf den Fall anzuwenden, dass der Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft noch vor Anklageerhebung vereinbart, dass ein Strafbefehl ergehen soll, der vom Beschuldigten akzeptiert wird, und das dann umgesetzt wird. ZAP EN-Nr. 102/2023 ZAP F. 1, S. 132–132mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / c) Längenzuschlag des Pflichtverteidigers, Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV RVG n.F.

Ein Pflichtverteidiger erhält, wenn er an einem Hauptverhandlungstag mehr als fünf oder acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt, neben der Terminsgebühr eine zusätzliche Gebühr nach den Nr. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134, 4135 VV RVG. Die Berechnung der vorgenannten Zeiträume ist in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich und umstritten. Um diese ...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 6. Übergangsrecht (§ 60 RVG)

Die frühere Übergangsregelung in § 60 RVG a.F. ist in der Praxis kritisiert worden, weil sie zu Nachteilen bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind, führte. Daher hat man § 60 Abs. 1 S. 1 RVG neu gefasst, wobei sich im Gesetzgebungsverfahren Änderungen ergeben haben. Dazu an dies...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / b) Streitverkündung, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F.

Mit der Einführung von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Verkündung des Streits nach §§ 72 ff. ZPO zum Rechtszug des zugrundeliegenden Verfahrens gehört und keine eigenständige vergütungsrechtliche Angelegenheit darstellt. In § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG n.F. heißt es: Zitat „1b. die Verkündung des Streits (§ 72 der Zivilprozessordnung),” ...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / VI. Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung (§ 53a RVG)

Wird gem. § 397b Abs. 1 StPO für mehrere Nebenkläger ein Rechtsanwalt als gemeinschaftlicher Beistand beigeordnet oder bestellt, steht der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nur diesem gemeinschaftlichen Beistand zu. Die nicht bestellten oder beigeordneten Rechtsanwälte der Nebenkläger haben mangels Bestellung oder Beiordnung keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatsk...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / b) Terminsgebühr nach dem RVG

Anders ist dies jedoch bei der Terminsgebühr nach dem RVG. Diese entsteht für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins, der mit Aufruf der Sache beginnt (s. BGH RVGreport 2011, 63 [Hansens] = AGS 2010, 527; BVerwG RVGreport 2010, 186 [Ders.] = NJW 2010, 1391). Dabei muss gerade die Sache aufgerufen sein, in der der Rechtsanwalt den Mandanten vertreten will (Hansens, RVGreport...mehr

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ZAP 17/2019, Beschwerde in Asylsachen: Kein Vorrang des RVG

(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.7.2019 – 9 E 558/19) • Der Senat neigt zu der Auffassung, dass der Anwendungsbereich des § 80 AsylVfG 1992 nicht durch § 1 Abs. 3 RVG (in der am 1.8.2013 in Kraft getretenen Neufassung) verdrängt wird. Nach dieser Vorschrift gehen zwar die Vorschriften des RVG über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zugrunde l...mehr

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ZAP 6/2023, Änderung des RVG: Übergangsrecht

(AG Korbach, Beschl. v. 9.1.2023 – 41 Ls – 4750 Js 20444/19) • Beim Berufungs- und Revisionsverfahren handelt es sich gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren um verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 17 Nr. 1 RVG. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 RVG ist daher bei einer Rechtsänderung im laufenden Verfahren ggf. für die Abrechnung des erstinstanzlichen Verfahrens für die Vergütung al...mehr

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ZAP 7/2021, Anwaltsmagazin / 8 BRAK-Ratgeber RVG in neuer Auflage

Wie die Bundesrechtsanwaltskammer mitteilte, ist die Neuauflage der BRAK-Information RVG erschienen. Die Broschüre ist jetzt auf dem Rechtsstand 1.2.2021. Neben dem Gesetzestext des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und den Änderungen durch das zum Jahresbeginn 2021 in Kraft getretene Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) enthält die Broschüre zahlreiche Tabellen zu...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / I. Neues vom Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG

Das in § 11 RVG geregelte Vergütungsfestsetzungsverfahren ermöglicht dem Rechtsanwalt, gegen seinen Mandanten auf verhältnismäßig einfache Weise und kostengünstig einen Vollstreckungstitel wegen der von ihm geschuldeten Vergütung zu erwirken. Es ist ein geregeltes besonderes Verfahren, das in den Gerichtsakten des Ausgangsverfahrens betrieben wird. Es hat jedoch mit dem Ausg...mehr

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ZAP 11/2024, 20 Jahre RVG – Respekt!

Zum 1.7.2004 hat das RVG die BRAGO abgelöst und regelt seit nunmehr 20 Jahren die Vergütungsansprüche der Anwaltschaft. Immer noch trauern manche Kollegen der „guten alten BRAGO” hinterher. Völlig zu Unrecht. Etwas mehr Dankbarkeit und Respekt vor dem RVG wäre durchaus angebracht. Das RVG hat gegenüber der BRAGO deutliche Verbesserungen geschaffen, die häufig gar nicht richt...mehr

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Buchreport / N. Schneider, RVG Praxiswissen, 5. Aufl. 2019, 597 S., Nomos Verlag, 44 EUR

Der Name ist Programm: Ein Werk für Praktiker. Auf fast 600 Seiten gibt N. Schneider Antworten auf alle Fragen der Praxis zum RVG. Der Autor stellt zunächst die korrekte Vorgehensweise dar und erläutert diese mit sinnvollen Beispielrechnungen. Soweit vorhanden, werden verschiedene Ansichten genannt und die herrschende Meinung erläutert. Der Autor weist zudem auf besondere Fe...mehr

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ZAP 15/2019, Die Vergütung ... / II. Geltungsbereich von Teil 5 VV RVG

1. Persönlich Teil 5 VV RVG regelt die Vergütung des Rechtsanwalts sowohl als (Wahl-)Verteidiger sowie als Vertreter eines Einziehungs- und Nebenbeteiligten bzw. als Pflichtverteidiger des Betroffenen als auch als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen in einem Verfahren, in dem sich die Gebühren nach Teil 5 VV RVG bestimmen. Im Einzelnen: Mit "Verteidiger" meint das R...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / II. Systematik des RVG

1. Allgemeines Das RVG ist in zwei Teile eingeteilt und zwar in den sog. Paragrafenteil, den allgemeinen Teil des RVG, und in das Vergütungsverzeichnis (VV RVG), in dem v.a. die Gebühren in den verschiedenen Verfahrensarten geregelt sind. 2. Paragrafenteil Im Paragrafenteil sind die allgemeinen Grundsätze des anwaltlichen Gebührenrechts geregelt. Er ist unterteilt in folgende n...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / II. Die Grundsätze des § 60 RVG

1. Überblick Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 RVG ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. Maßgebend sind nur die Absätze 1 und 2. § 60 Abs. 3 RVG spielt für das KostRÄG 2021 keine Rolle. 2. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter ...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 2. Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV RVG)

a) Allgemeines Allgemein ist die Verfahrensgebühr in Vorbem. 4 Abs. 2 VV RVG geregelt. Dort ist der (allgemeine) Abgeltungsbereich der Gebühr festgelegt. Die an dieser Stelle gegebene Definition der Verfahrensgebühr gilt für alle Verfahrensgebühren, die der Rechtsanwalt im Strafverfahren nach dem VV RVG verdienen kann. Das sind insbesondere die im vorbereitenden Verfahren (Nr....mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 3. Terminsgebühr (Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG)

a) Allgemeines Nach Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG erhält der Verteidiger die Terminsgebühr „für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist”. Vorgesehen sind Terminsgebühren insb. für Hauptverhandlungstermine und darüber hinaus für die in Nr. 4102 VV RVG erwähnten (Vernehmungs-)Termine (s. dazu die Kommentierung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, Nr. ...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / III. Änderungen im Paragrafenteil des RVG

1. Bestimmung einer Betragsrahmengebühr bei Gebührenanrechnungen (§ 14 Abs. 2 RVG) In § 14 Abs. 2 RVG ist eine neue allgemeine Regelung für die Anrechnung von Betragsrahmengebühren eingeführt worden. Diese ersetzt die entfallenen Regelungen in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG und in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG (vgl. Burhoff RVGreport 2020, 402 f.; Volpert RVGreport 2020, 362, ...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 1. Änderungen im RVG

a) Änderung der Anrechnungsbestimmungen Das RVG sieht an mehreren Stellen vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit angerechnet werden. aa) Anrechnung bei Rahmengebühren, § 14 Abs. 2 RVG n.F. Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahre 2013 hat der Gesetzgeber eine Anrechnungsregel für die Fälle der Rahmengebühr in Vorbem. ...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 2. Änderungen im VV RVG

a) Beratung mit Einigung, Vorbem. 1 VV RVG n.F. Das Kostenrechtsänderungsgesetz hat die Vorbem. 1 VV RVG wie folgt ergänzt: Zitat „Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG,” (BGBl I, S. 3249). Die Ergänzung bewirkt, dass in einem Beratungsmandat nach § 34 RVG auch eine Einigungs-, Aussöhn...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse bei Prozesskostenhilfe in Strafsachen (§§ 45 Abs. 1, 48 Abs. 6 RVG)

I. Anspruch bei Prozesskostenhilfe § 45 Abs. 1 RVG begründet für den im Wege der PKH gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[1] Die Beiordnung im Wege der PKH begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung enthält die Zu...mehr

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AGS 8+9/2016, Keine Prüfung des Gebots der kostensparenden Rechtsverfolgung im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG

Leitsatz Durch den bewilligenden Prozesskostenhilfebeschluss des Gerichts steht mit bindender Wirkung für das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 48 Abs. 1 RVG) fest, dass die Klageerhebung nicht gegen die Verpflichtung zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt. Hat das Arbeitsgericht der klagenden Partei für mehrere parallel geführte Verfahren jeweils Prozesskostenhilfe bewil...mehr

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ZAP 5/2024, RVG-Gebühren: Streitwertfestsetzung nach Zeitabschnitten bei abweichendem Gegenstandswert

(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 2.2.2024 – 9 W 1/24) • Sofern teilweise Klagerücknahmen oder Erledigungserklärungen dazu führen, dass der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Gebührenstreitwert nicht für sämtliche zur Bemessung der RVG-Gebühren maßgeblichen Gegenstandswerte gilt, kann der Gebührenstreitwert bei einem Antrag gem. § 33 RVG nach Zeitabschnitten festgesetzt wer...mehr

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ZAP 21/2022, Buchreport / 11.1 Scherer, Grundlagen des Kostenrechts – RVG, 19. Aufl. 2022, Deutscher AnwaltVerlag, 631 S., 39 EUR

Das bereits in 19. Auflage erschienene Buch ist aus der Erfahrung des Autors aus langjähriger Lehrtätigkeit in der Berufsschule für ReNo-Fachklassen entstanden. In anschaulicher Form stellt Scherer die Grundlagen des Kostenrechts zusammen. Das Werk beginnt mit einigen Grundbegriffen. Dem folgt in § 1 ab Rn 47 auf rd. 20 Seiten eine praxisgerechte Darstellung des Kostenfestse...mehr

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ZAP 2/2023, Wahlrecht des Insolvenzverwalters: Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit nach RVG oder InsVV

(BGH, Beschl. v. 27.10.2022 – IX ZB 10/22) • Der Verwalter, der eine Aufgabe selbst wahrnimmt, mit der er zulässigerweise einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können, hat den Vorteil wählen zu können, ob er seine Vergütung nach dem RVG oder nach der InsVV geltend macht. Entscheidet er sich für letztere, darf er nicht erwarten, zumindest so gestellt zu werden, als hätte er di...mehr

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ZAP 13/2020, Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters: Heranziehung des RVG

(BGH, Beschl. v. 7.5.2020 – IX ZB 29/18) • Soweit für die Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters, dessen Auftrag auf die Prüfung einer angemeldeten Forderung beschränkt ist, die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes heranzuziehen sind, ist der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er entspricht i.d.R. der Befriedigungsquot...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 5. Übergangsregelungen, § 60 RVG n.F.

Abschließend ist für die Anwendung der Gesetzesänderungen zu beachten, nach welchem Recht der Rechtsanwalt im Einzelfall abrechnen kann. Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift von § 60 Abs. 1 RVG wie folgt geändert: Zitat „Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Ge...mehr

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ZAP 8/2023, Buchreport / 11.2 N. Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG, 6. Aufl. 2023, Deutscher AnwaltVerlag, 1.615 S., 109 EUR

In der vor Kurzem erschienenen 6. Auflage des in der Praxis seit Langem eingeführten Buchs hat Norbert Schneider die bewährte Konzeption des Werks, die Berechnung der anwaltlichen Vergütung anhand von praxisgerechten Beispielsfällen darzustellen, fortgeführt. Die Neuauflage enthält über 2.340 Beispielsberechnungen, während in der Erstauflage „nur” 1.000 Beispiele aufgeführt ...mehr

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ZAP 11/2024, Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers: Anwendung des RVG nur bei anwaltsspezifischer Tätigkeit

(OLG Celle, Beschl. v. 9.4.2024 – 15 WF 23/24) • Eine Tätigkeit des für ein minderjähriges Kind bestellten anwaltlichen Ergänzungspflegers begründet einen nach dem RVG abrechenbaren Aufwendungsersatzanspruch nur dann, wenn professioneller Rechtsrat bei der Aufgabenwahrnehmung notwendig ist. Sofern der Ergänzungspfleger für die Genehmigung eines notariellen Grundstücksübertra...mehr

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ZAP 17/2022, Anspruch des Verfahrenspflegers: Bezahlung nach dem RVG

(LG Saarbrücken, Beschl. v. 28.3.2022 – 5 T 100/22) • Bestellt das Amtsgericht einen Rechtsanwalt zum Verfahrenspfleger zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen in einem Verfahren, das die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Veräußerung von Grundbesitz des Betroffenen zum Gegenstand hat mit der Folge, dass der Verfahrenspfleger alle in dem notariellen Kaufvertrag en...mehr

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ZAP 15/2021, Erledigungsgebühr: Voraussetzungen nach Nr. 1002 VV RVG

(OVG Saarland, Beschl. v. 18.6.2021 – 2 E 141/21) • Die Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG setzt voraus, dass sich ein Rechtsstreit ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch anwaltliches Mitwirken erledigt. Eine anwaltliche Mitwirkung in diesem Sinne erfordert eine besondere, auf Beile...mehr

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ZAP 8/2023, Buchreport / 11.1 Reckin, Das 1 × 1 des RVG, 2. Aufl. 2023, Deutscher AnwaltVerlag, 232 S., 39 EUR

Das nunmehr in 2. Auflage vorliegende „1 × 1 des RVG” erläutert die Grundlagen und die Probleme des anwaltlichen Vergütungsrechts anhand des Ablaufs eines Mandats in der Anwaltskanzlei. Reckin erörtert in ihrem Buch die gebührenrechtlichen Probleme, beginnend vom Auftrag über die Anzahl der Angelegenheiten und der Abgrenzung zum Gegenstand bis zur Ermittlung des Gegenstandsw...mehr

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AGS 9/2017, Vergütungsfests... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist begründet. Im Ergebnis hat das LG mit dem angefochtenen Beschluss zu Unrecht auf den Vergütungsfestsetzungsantrag der Antragsteller zu deren Gunsten eine Vergütung von 3.740,10 EUR gegen die Antragsgegnerin festgesetzt. Der Antrag der Antragsteller ist abzulehnen. Dies folgt aus § 11 Abs. 5 S. 1 RVG. Nach dieser Regelung ist die...mehr

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AGS 9/2017, Vergütungsfests... / Leitsatz

Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nicht-gebührenrechtliche Einwendung i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist auch dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird. OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.6.2017 ...mehr

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AGS 9/2017, Vergütungsfests... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Es wundert, dass der Anwalt noch auf eine Entscheidung hat ankommen lassen. Jegliche Einwendungen, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht haben, hindern die Vergütungsfestsetzung, es sei denn, sie sind offensichtlich unbegründet, weil sie "aus der Luft gegriffen" oder "halt- und substanzlos" sind.[1] Im Hinblick darauf, dass weder die Begründ...mehr

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ZAP 15/2019, Die Vergütung ... / 1. Persönlich

Teil 5 VV RVG regelt die Vergütung des Rechtsanwalts sowohl als (Wahl-)Verteidiger sowie als Vertreter eines Einziehungs- und Nebenbeteiligten bzw. als Pflichtverteidiger des Betroffenen als auch als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen in einem Verfahren, in dem sich die Gebühren nach Teil 5 VV RVG bestimmen. Im Einzelnen: Mit "Verteidiger" meint das RVG den Vollve...mehr

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ZAP 2/2022, RVG: Reichweite des Formularzwangs bei der Gebührenfestsetzung für die Beratungshilfe

(LG Freiburg, Beschl. v. 28.1.2022 – 9 T 72/21) • Der in § 1 Nr. 2 BerHFV vorgesehene Formularzwang ist kein Selbstzweck, sondern dient der Gerichtsentlastung. Diesem Zweck genügt ein Rechtsanwalt, wenn er Lücken und Unklarheiten im verwendeten Formular durch Erläuterungen in einem späteren Schriftsatz schließen kann und wenn das Gericht anhand des Formulars und des erläuter...mehr

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ZAP 8/2023, Rechtsanwalt als Betreuer: Abrechnung nach RVG

(BGH, Beschl. v. 14.12.2022 – XII ZB 342/22) • Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt kann eine Tätigkeit i.R.d. Betreuung gem. § 1835 Abs. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn und soweit sich die zu bewältigende Aufgabe als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 30.1...mehr