Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Ergänzungsbilanz / 3.2 Einbringungsfälle nach § 24 UmwStG

Ein Anwendungsbereich für Ergänzungsbilanzen ergibt sich auch bei Einbringungsvorgängen, z. B. bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen (betriebliche Sachgesamtheit), gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG. Ein Anlass für die Erstellung einer Ergänzungsbilanz ist z. B. auch der Eintritt eines ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.1 Bruttomethode

Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, um die Kapitalkonten der Gesellschafter im zutreffenden Verhältnis zueinander auszuweisen (beteiligungskongruenter Ausweis der Kapitalkonten in der Steuerbilanz der Gesellschaft), entsteht dem z. B. seinen Betrieb einbringenden Gesellschafter ein Einbringungsgewinn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sacheinlage

Rn. 278b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sacheinlagen umfassen alle Zuführungen von WG, die nicht in liquiden Mitteln bestehen, dh nicht Bareinlagen (s Rn 278a) sind. Einlagefähig sind abnutzbare sowie nicht abnutzbare materielle WG (wie insb Grundstücke, Maschinen, Kfz) ebenso wie immaterielle WG (Bsp Patente, Markenrechte, kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts einer natürl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) (Steuerverstrickte) Anteile nach der Sacheinlage: Sperrfrist, Siebtelung

Rn. 415 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beim neuen Recht gem § 22 Abs 1 UmwStG idF lt SEStEG entsteht eine siebenjährige steuerliche Sperrfrist bei Einbringung zum Buchwert in die Betriebs-KapGes (ohne Folgen bleibt jedoch eine Veräußerung des erworbenen BV durch die KapGes selbst); veräußert ein Gesellschafter der Betriebs-KapGes nach der Einbringung in dieser Frist Anteile, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Besonderheiten bei der Einheits-Betriebsaufspaltung (100 % der GmbH-Anteile liegen bei der Besitz-GmbH & Co KG)

Rn. 414 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Handelsrechtlich gilt nach dem UmwG, dort § 54 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwG, bei voll eingezahlten Anteilen ein Kapitalerhöhungswahlrecht. Im Zuge der Verschmelzung würde die übernehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolger der übertragenden Besitz-GmbH & Co KG ja eigene Geschäftsanteile erwerben. Diese Anteile stünden damit ebenfalls zur Verfügung, um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) WG-Charakter des Geschäfts- o Firmenwerts?

Rn. 726 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Mit beachtlicher Begründung wird dem Geschäftswert in der Literatur teilweise der WG-Charakter abgesprochen, und zwar wegen der fehlenden Einzelübertragbarkeit (Wichmann, BB 1994, 1673; Siegel, StuW 1995; 390; Nachweise bei Söffing, FS Döllerer, 598). Tatsächlich "klebt" der Firmenwert unbestritten am betreffenden Betrieb oder auch Teilbetri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ernst, Das Entnahmerecht der Gesellschafter von PersGes und das Steuerrecht, BB 1961, 377; Uelner, Das EK und FK der PersGes in ertragsteuerlicher Sicht, JbFSt 1979/80, 338, 342; Schulze zur Wiesche, Einlage und Entnahme bei PersGes, FR 1982, 497; Schulze zur Wiesche, Gesellschafterentnahmen bei PersGes, BB 1985, 1522; Balz, Entnahme fiktiver Steuern bei der Personenhandelsgesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Umwandlungssteuergesetz

Rn. 412 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verschmelzung der GmbH & Co KG auf die Betriebs-GmbH gilt steuerlich als Betriebseinbringung iSd §§ 20–23 UmwStG. Das infolge Betriebsaufspaltung gewerbliche Betriebsunternehmen kann nach § 20 Abs 1 UmwStG Gegenstand einer Betriebseinbringung sein: BFH BStBl II 2001, 321. Die von § 20 UmwStG geforderte Voraussetzung, dass ein "Betrieb" ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg steuerliche Grundsätze im Nicht-DBA-Fall (Ausnahmefall)

Rn. 18 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG beschränkt sich nicht auf gewerbliche Einkünfte inländischer PersGes (nachfolgend gewerbliche PersGes) mit inländischen Gesellschaftern bzw inländischen Betriebstätten, sondern erfasst auchmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) ABC Anlagevermögen vs Umlaufvermögen

Rn. 678 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Arzneimittelzulassung ist AV (BMF v 12.07.1999, IV C 2-S 2172–11/99, BStBl I 1999, 686). Ärztemuster eines Arzneimittelherstellers sind UV (BFH v 20.10.1976, BStBl II 1977, 278). Ausstellungsstücke sind AV, s Rn 1499 "Ausstellungsstücke". Baumbestand gehört zum AV (H 6.1 EStH 2022 "Baumbestand"), geschlagenes Holz dagegen zum UV (BFH v 29.09.1966,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der PersGes, Köln 1990 (Grundsatzdarstellung); Gchwendtner, Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz II in der Rspr des BFH, DStR 1993, 817; Soeffing, Einbringung in eine PersGes mit Zuzahlung ins PV, DStZ 1995, 648; Pfalzgraf/Meyer, Eintritt neuer Gesellschafter in eine PersGes – steueroptimale Gestaltung im Spannungsfeld zwischen Umwandlungssteuerrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) (Sonder-)Vergütungen für ausländisches Sonder-BV und damit zusammenhängende Sonder-BA

Rn. 18f Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach BFH v 12.10.2016, BFH/NV 2017, 586 Rz 20 u 22 sind § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und die Rspr zur steuerlichen Behandlung von Sonder-BV grundsätzlich auch für grenzüberschreitende Beteiligungen anwendbar. Schwierig wegen häufiger Qualifikationskonflikte ist im DBA-Fall die steuerrechtliche Einordnung von durch ausländische Sonder-BV verursa...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / k) Ermittlung des verrechenbaren Verlustes i.R.d. § 15a EStG

Einlage i.S.d. § 15a EStG kann auch eine – über die Pflichteinlage hinaus bzw. neben der Pflichteinlage – geleistete, gesellschaftsvertraglich gestattete freiwillige Einlage eines Kommanditisten in das Gesellschaftsvermögen sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuführung entsprechend werthaltiger Sacheinlagen oder Geldmittel eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens und e...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Will sich ein ausländischer Unternehmer in Ungarn registrieren lassen, ohne in Ungarn eine ständige Niederlassung zu gründen, muss er sich persönlich oder über einen Vertreter an die Abteilung für allgemeine Angelegenheiten der Direktion Budapest-Nord der ungarischen Steuer- und Finanzverwaltung wenden. Er kann mit dem Formular Nr. 04201 zugleich eine ungarische Steuernummer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Erfolgswirksame und erfolgsneutrale Bildung und Auflösung

Rz. 122 Das Temporary-Konzept erfasst nicht allein die sich in der GuV auswirkenden temporären Differenzen, sondern auch erfolgsneutral zu erfassende Bilanzierungs- und Bewertungsabweichungen zwischen Handelsbilanz und maßgeblichem Steuerwert.[1] In der Praxis existieren nur wenige Anwendungsfälle für die erfolgsneutrale Bildung von Steuerlatenzen im Jahresabschluss.[2] Sie ...mehr

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Geändertes chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1.7.2024

Zusammenfassung Viele deutsche und europäische Unternehmen sind auf dem chinesischen Markt aktiv. Daher ist es unerlässlich, die neuesten Entwicklungen der chinesischen Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, genau im Auge zu behalten. Hier erfahren Sie, was deutsche Gesellschaften beachten müssen, um in Bezug auf Ihre chinesischen Tochterge...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Einbringung von Grundbesitz... / 7. Musterformulierung

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Einbringung von Grundbesitz... / 1. Einbringung

Die Einbringung von Grundbesitz (§§ 20 ff. UmwStG) erfolgt bei einer Einzelrechtsnachfolge im Regelfall durch Sacheinlage in eine neu zu gründende GmbH & Co. KG oder bereits bestehende Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung (zur Einbringung von Wirtschaftsgütern in die GmbH & Co. KG: Winter, Beratungspraxis GmbH & Co. KG, 1. Aufl. 2017, E 1 ff.).mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Versteuerung des Einbringungsgewinns I durch den originär Einbringenden bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge nach § 22 Abs. 6 UmwStG

§ 22 Abs. 6 UmwStG ist nicht dahingehend auszulegen, dass im Falle einer unentgeltlichen Rechtsnachfolge ein durch den Rechtsnachfolger ausgelöster Einbringungsgewinn I i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG fiktiv als Gewinn des Rechtsnachfolgers gilt. Im Falle einer Veräußerung sperrfristverhafteter Anteile durch einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger gem. § 22 Abs. 6 UmwStG ist d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.1 Rückoption als Formwechsel

Rz. 336 Die optierende Gesellschaft hat das Recht, durch Antrag wieder zur transparenten Besteuerung zurückzukehren. Der Antrag ist jederzeit möglich, d. h. durch die Option zur KSt-Besteuerung tritt keine Bindungswirkung für mehrere Jahre ein. Die Gesellschaft kann daher schon nach dem ersten Jahr der Besteuerung als Kapitalgesellschaft durch Rückoption wieder zur transpare...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gegen § 82 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG vor (so genannter Gründungsschwindel). Rz. 155 Nach § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG mac...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einlage i.S.d. § 15a EStG

Streitig ist, ob die gewinnerhöhende Hinzurechnung von in Vorjahren in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträgen im Jahr der Investition die Höhe des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EstG beeinflusst. Einlage i.S.d. § 15a EStG kann auch eine – über die Pflichteinlage hinaus bzw. neben der Pflichteinlage – geleistete, gesellschaftsvertraglich gestattete freiwillige Einlage eine...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.5 Bilanzierungsverstöße und Untreue

Rz. 42 Bilanzierungsverstöße können sowohl Ermöglichungs- als auch Verdeckungshandlungen beim Tatbestand der Untreue im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB sein. Danach macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten (Verfügungs- bzw. Verpflichtungsbefugn...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / II. Rechtsformwahl

Eine GmbH kann gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden und eignet sich daher – ebenso wie der mitgliedschaftlich organisierte Idealverein – auch für gemeinnützige Zweckverfolgungen, etwa im Bereich von Tätigkeiten mit einem höheren Kapitaleinsatz.[5] Die gGmbH kann ihren anerkannten Gemeinnützigkeitsstatus mit der Abkürzung "gGmbH" kenntlich mach...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 2. Umsetzungsfragen

Nach Gründung der gGmbH sollte der Berater im Zuge der steuerlichen Anmeldung gleichzeitig den gesonderten Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO beantragen, mit dem die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO gesondert festgestellt wird. Der Feststellungsbescheid berechtigt die gGmbH gem. § 63 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 50 Abs. 1 ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 6 Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft jedoch nicht als Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. Sie können vielmehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an eine gGmbH

Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht muss die Satzung vollumfänglich den Anforderungen der §§ 59–61 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO entsprechen, d.h. die gGmbH muss nach ihrer Satzung ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen (sog. formelle Satzungsmäßigkeit). Der Satzung muss unmittelbar entnomme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Gegenleistung der Sacheinlage

3.3.4.1 Grundlagen Rz. 165 § 20 Abs. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung eines Unternehmensteils zumindest z. T. neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält. 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen außerhalb der handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 3 UmwStG)

Rz. 402 Bei einer Sacheinlage außerhalb der handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich einer Sacheinlage im Rahmen einer Sachgründung oder einer Sachkapitalerhöhung, wird die Einbringung mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft wirksam.[1] Der Zeitpunkt braucht sich jedoch nicht mit dem der Übert...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Umwandlungsvorschriften (§ 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG)

Rz. 400 Bei Sacheinlagen nach den handelsrechtlichen Vorschriften, nämlich bei der Verschmelzung nach § 2 UmwG sowie bei der Aufspaltung, der Abspaltung und der Ausgliederung nach § 123 Abs. 1 bis 3 UmwG, knüpft § 20 Abs. 6 S. 1, 2 UmwStG an die handelsrechtliche Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags an. Rz. 401 Handelsrechtlich geht das Vermögen des übertragenden Rechtsträg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung für die Sacheinlage neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren. Damit scheiden als steuerbegünstigte Vorgänge mangels Gewährung neuer Gesellschaftsanteile insbesondere aus[1]: die verdeckte S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.3 Insolvenzplanverfahren

Rz. 178 Nach §§ 217ff. InsO können die Folgen einer Insolvenz in einem Insolvenzplan abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (hierzu allgemein Abschn. 61 VollStrA).[1] Das Insolvenzplanverfahren ist an die Stelle des Vergleichs nach der VerglO und dem Zwangsvergleichsverfahren nach den §§ 173ff. KO getreten. Das Insolvenzplanverfahren soll den Beteiligte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 176 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem buchmäßigen Eigenkapital des eingebrachten Betriebsvermögens entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden buchmäßigen Eigenkapitals kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen, und/...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Zivilrechtliche Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 149 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle zivilrechtlichen Einbringungsmöglichkeiten für die §§ 20ff. UmwStG abschließend [1] auf ("gilt nur für"). Hierzu gehören neben den Umwandlungsfällen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf der Grundlage des § 1 UmwG auch die Übertragungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge.[2] Rz. 150 – 151 einstweilen frei Rz. 152 Eine Einbringung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 394 Der Zeitpunkt der Einbringung ist von vielfältiger steuerrechtlicher Bedeutung.[1] Sobald die Sacheinlage vollzogen ist, d. h. das zivilrechtliche Eigentum an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen ist, unterliegt der eingebrachte Betrieb der Besteuerung bei der übernehmenden Gesellschaft.[2] Rz. 395 Von diesem Zeitpunkt an i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der UmwStE-E hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an der formwechselnden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 136 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt unter § 21 UmwStG, sofern die Anteile nicht zu einem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gehören. Dass die Anteile auch zu einem Unternehmensteil gehören und zusammen mit diesem als ein Sacheinlagegegenstand i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG eingebracht werden können, ergibt sich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Betrieb

Rz. 79 Der in § 20 Abs. 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist im UmwStG nicht weiter definiert. Aus der fehlenden Betriebsdefinition im UmwStG, der systematischen Einbindung der Einbringungsvorschriften in das Recht der Ertragsteuer und dem Telos der §§ 20 ff. UmwStG wird hergeleitet, dass (grundsätzlich) die allgemeinen Grundsätze de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.1 Grundlagen

Rz. 165 § 20 Abs. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung eines Unternehmensteils zumindest z. T. neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.3 Einbringender als Empfänger der neuen Anteile

Rz. 174 In den Fällen, in denen der Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person oder eine Körperschaft ist, ist der Ausgangsrechtsträger unstreitig zugleich auch Einbringender. Mithin werden dem Einbringenden neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt. Rz. 175 In den Fällen, in denen der Ausgangsrechtsträger eine Personengesellschaft ist, werden die neuen Anteile ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr