Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.2.1 Grundsätze der Höchstbewertung (Satz 3 HS 1)

Rz. 19 Die zuvor genannten Zeiten (berufliche Ausbildung, Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Fachschulbesuch) können nach Satz 3 nur für insgesamt höchstens 3 (= 36 Kalendermonate) Jahre bewertet werden; sog. Höchstdauerbegrenzungsregelung (vgl. zum Begriff BSG, Urteil v. 12.12.2011, B 13 R 3/10 R, Rz. 16). Rz. 20 Diese Zeiten werden nach Satz 3 HS 1 i....mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.4 Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt (Abs. 3 Satz 3 a. F.)

Rz. 94 Abs. 3 Satz 3 a. F. regelt noch bis zum 30.6.2023 den Fall, dass eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt. Nach Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz hat das Jobcenter darüber eine Ermessensentscheidung zu treffen (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 24.2.2014, L 6 AS 73/14 B ER). Die Zulässigkeit, eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt zu erlasse...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.2 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Rz. 81 Selbständig tätige Antragsteller haben Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum zu machen und damit ihren Mitwirkungsobliegenheiten zu genügen (BSG, Urteil v. 28.3.2013, B 4 AS 42/12 R). Andererseits sind die Jobcenter gehalten, schon während des Bewilligungszeitraumes die vorläufige Bewilligung abzuändern (vgl. aber § 41a Abs. 3). Rz. 81a Auch n...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6.2 Einnahmen nach früherer Rechtslage/überholte Sachverhalte

Rz. 142 Die Umweltprämie ist von den Grundsicherungsstellen als Einkommen berücksichtigt worden, zu einer Entscheidung des BSG ist es durch rechtzeitige Klaglosstellung der Leistungsberechtigten nicht gekommen, das LSG Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss v. 22.9.2009 (L 2 AS 315/09 B ER) entschieden, dass die als Zuschuss gezahlte Umweltprämie zur Anschaffung eines neuen Pkw al...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, so dass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht me...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.10 Vorläufige Entscheidung

Rz. 214 Eine leistungserhöhende Einkommensveränderung (gesunkenes Einkommen) ist schon deshalb nicht disponibel, weil ansonsten die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt würde. Damit würde die Grundsicherung und damit auch das Ziel des Gesetzes nicht erreicht. Im Zuge der Bewilligung von Abschnitten kann der Höhe nach z. B. nicht gleichbleibendes Einkommen als Durchschnittsbetr...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.1 Eingliederungsvereinbarung

Rz. 60 Eine Eingliederungsvereinbarung nach früherem Recht konnte bis zum 30.6.2023 neu abgeschlossen oder fortgeschrieben werden, auch mit Geltung in das 2. Halbjahr 2023 hinein, doch nicht darüber hinaus. Eine Eingliederungsvereinbarung kann längstens bis zum 31.12.2023 gültig sein. Rz. 61 (unbesetzt) Rz. 62 Eine Regelung, dass Bewerbungskosten vorher beantragt werden müssen...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.3 Zurechnung von Einkommen zu Personen

Rz. 11 Das Einkommen des Stiefvaters in der Bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 14.3.2012, B 14 AS 17/11 R). Das gilt auch bei volljährigen Kindern (vgl. § 9 Abs. 2). Bei unverheirateten Kindern ist auch das Einkommen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2). Diese umstritte...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 7 Investitionszulage

Leasingunternehmen als Leasinggeber beweglicher Wirtschaftsgüter können i. d. R. keine Investitionszulagen in Anspruch nehmen. Bewegliche Wirtschaftsgüter müssen gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG während der 5-jährigen Bindungsfrist zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte der begünstigten Wirtschaftszweige des Anspruchsberechtigten gehören und in einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.2 Steuerfreie Zuschüsse

Erhaltene Zuschüsse können als steuerfreier Leistungsbezug, z. B. Arbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Gründungszuschuss, Existenzgründungszu­schuss nach dem SGB III oder Arbeitsförderungsgesetz sowie nach anderen vergleichbaren Gesetzen[1], Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld[2], Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Rahmen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 14. Sachsen-Anhalt.

Rn 32 Als Rechtsgrundlagen zu nennen sind Art 69 I der Landesverfassung und der Gemeinsame Runderlass v 9.4.13, MBl 204, zuletzt geändert durch Runderlass v 27.2.17, MBl 146.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 13. Sachsen.

Rn 31 Vertretungsregelungen enthalten Art 65 I der Landesverfassung, § 58 des Sächsischen Justizgesetzes v 24.11.00, GVBl 482, zuletzt geändert durch Art 1 des G vom 8.10.18, SächsGVBl 646 zuletzt geändert durch Art 15 des G vom 11.5.19 (SächsGVBl S 358) iVm der Vertretungsverordnung idF v 10.4.13, GVBl 240, zuletzt geändert durch VO v 9.5.17, GVBl 270.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesetzes- oder Sittenverstoß durch zweckentsprechende Leistungsannahme.

Rn 3 § 817 1 bestimmt, dass der Empfänger die an ihn erbrachte Leistung deshalb nicht behalten darf, weil deren zweckentsprechende Annahme gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Kondiktionsgrund ist also im Unterschied zur condictio indebiti nicht die Rechtsgrundlosigkeit der Zuwendung, sondern eine abseits der rechtsgeschäftlichen Zusammenhänge verortete Wertungse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Durch die Leistung eines anderen – Leistungsbegriff (Grundlagen).

Rn 22 Am Tatbestandsmerkmal ›durch die Leistung eines anderen‹ scheiden sich Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen (grds zur Erforderlichkeit einer Differenzierung: Rn 8, 14 ff). Was geleistet ist, kann nicht zugleich ›in sonstiger Weise‹ erlangt sein. Leistungs- und Nichtleistungskondiktion schließen einander also aus (Alternativität). Einziges Kriterium für die Abgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kenntnis.

Rn 4 Die Kondiktionssperre des § 814 erfordert, dass der Zuwendende im Zeitpunkt der Leistungserbringung positive Kenntnis davon hatte, zur Leistung nicht verpflichtet zu sein. Bezugspunkt für diese Kenntnis kann nach dem Vorgesagten (Rn 3) das Nichtbestehen der mit der Leistung in Bezug genommenen Verbindlichkeit oder das Bestehen einer dauernden Einrede sein (§ 813 I), dar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistung ›solvendi causa‹.

Rn 2 Der Kondiktionsausschluss in § 814 betrifft das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete. Es muss also eine Leistung iSd normativen Leistungsbegriffs vorliegen (hierzu iE § 812 Rn 22 ff), die der Zuwendende solvendi causa erbracht hat (AnwK/v Sachsen Gessaphe § 814 Rz 2; BRHP/Wendehorst § 814 Rz 3). Das ist nur bei der condictio indebiti der Fall (BGH W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kondiktionssperre aus §§ 994 ff.

Rn 71 Bleiben für die Aufwendungskondiktion also nur die Fälle, in denen der (unrechtmäßige) Fremdbesitzer ohne rechtsgeschäftlichen Vertrags- oder Zweckbezug, sonst der (unrechtmäßige) Eigenbesitzer Baumaßnahmen auf einem fremden Grundstück ausführt (vgl auch Rn 66). Das wirft dann allerdings die Frage nach der seit Langem streitigen Konkurrenz zu den ebenfalls den Verwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ohne rechtlichen Grund.

Rn 32 Die Zuwendung erfolgt ›ohne rechtlichen Grund‹, wenn der Empfänger sie nach den Kriterien der rechtsgeschäftlichen bzw gesetzlichen Güterzuordnung nicht behalten darf. Geht es um eine Leistung iSd § 812 (dazu iE Rn 22 ff), so besteht der Rechtsgrund für das Behaltendürfen zumeist in dem zugrunde liegenden Kausalverhältnis, regelmäßig also im schuldrechtlichen Vertrag, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schutzzweck der verletzten Verbotsnorm/Endgültigkeit der Vermögensverschiebung.

Rn 13 Der in § 817 2 Hs 2 zu Tage tretende Rechtsgedanke einer wertenden Beurteilung der durch den Gesetzes- oder Sittenverstoß geschaffenen Vermögenssituation erlangt auch in anderem Zusammenhang Bedeutung. So besteht bspw bei Wucherdarlehen die unredliche Vermögensverschiebung nicht in der Gewährung der Darlehenssumme, sondern in der Überlassung von Kapital auf Zeit, wofür...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhinderung des Erfolgseintritts – § 815 Alt 2.

Rn 5 Die Kondiktionssperre in § 815 Alt 2 trägt dem Grundsatz Rechnung, dass keine Partei aus der unredlichen Einflussnahme auf den Eintritt des rechtsgeschäftlich verabredeten Erfolgs eine Vorteil ziehen darf. Dementsprechend steht dem Leistenden ein Bereicherungsanspruch aus § 812 I 2 Alt 2 nicht zu, wenn er den Erfolgseintritt zurechenbar (vgl BGH WM 66, 194, 196 f) und t...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Etwas erlangt.

Rn 28 Der Bereicherte muss durch die Leistung des Entreicherten etwas erlangt haben. Das Tatbestandsmerkmal ist gegenstandsbezogen; gemeint ist das konkret Erlangte, nicht der in das Vermögen des Bereicherten übergeleitete Wert, wie es der insoweit missverständliche Leistungsbegriff (›… Mehrung fremden Vermögens‹) nahe legt (grdl v Caemmerer FS Rabel I, 333; MüKo/Schwab § 81...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mehrpersonenverhältnisse.

Rn 4 § 813 I schließt für Mehrpersonenverhältnisse eine Direktkondiktion grds nicht aus. Deshalb kann der Leistende das zwecks Erfüllung einer fremden einredebehafteten Verbindlichkeit Geleistete (§ 267) uU direkt vom Empfänger kondizieren (ebenso MüKo/Schwab § 813 Rz 4). Das gilt freilich nur iRd für den Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen allg geltenden Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 816 enthält drei selbstständige Kondiktionstatbestände. I 1 gewährt dem Berechtigten einen Bereicherungsanspruch gegen denjenigen, der als Nichtberechtigter eine wirksame entgeltliche Verfügung über einen jenem gehörenden Vermögensgegenstand trifft (iE Rn 3 ff); war die Verfügung hingegen unentgeltlich, so richtet sich der bereicherungsrechtliche Herausgabeanspruch de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 21 Der durch § 816 angeordnete Bereicherungsausgleich richtet sich auf der Rechtsfolgenseite im Ausgangspunkt nach den allg Regeln der §§ 818 ff (s dort). Bei § 816 I 2 schuldet also der unentgeltliche Erwerber gem § 818 I die Herausgabe des Erlangten, ersatzweise Wertersatz – § 818 II; bei § 816 II trifft diese Verpflichtung den nichtberechtigten Empfänger (BGH WM 07, 17...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dauernde Einrede.

Rn 3 § 813 I 1 stellt ausdrücklich klar, dass die Geltendmachung des gleichwohl erfüllten Anspruchs durch eine dauernde (peremptorische) Einrede ausgeschlossen gewesen sein muss. Es darf sich also nicht nur um eine vorübergehende (dilatorische) Einrede (etwa aus § 320) handeln (BGH NJW 82, 1587 f [BGH 22.04.1981 - VIII ZR 103/80]). Gemeint sind iÜ nur dauerhaft rechtshemmend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Dienstleistungen.

Rn 51 Heftig umstr ist die rechtliche Beurteilung der Fälle, in denen Dienstleistungen – etwa in Form überobligatorischer Mitarbeit (§ 1619) erwachsener Kinder im Betrieb oder auf dem Hof der Eltern – in der letztlich enttäuschten Erwartung späterer letztwilliger Zuwendungen erbracht werden. Insoweit ist zu unterscheiden: Arbeitet der Leistende unentgeltlich ohne (dienst-)ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unentgeltlichkeit.

Rn 15 Abgesehen von den iÜ bereits im Zusammenhang mit § 816 I 1 erörterten Tatbestandsmerkmalen setzt § 816 I 2 die Unentgeltlichkeit der Verfügung voraus. Daran fehlt es, wenn der Erwerber für den Erhalt des Verfügungsobjektes eine Gegenleistung erbracht hat oder erbringen sollte, die sich bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände als Ausgleich für den Erwerb darstellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundgedanke und Anwendungsbereich.

Rn 66 Im Unterschied zu den Tatbeständen der Eingriffskondiktion wird die kondiktionsauslösende Vermögensverschiebung bei der Verwendungskondiktion nicht vom Bereicherten, sondern vom Entreicherten herbeigeführt (Larenz/Canaris Schuldrecht II/2, § 69 III 1a). Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bereicherungsschuldner mit eigenen Mitteln Verwendungen auf eine Sache des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹).

Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung als unbefugt und seinem Objekt. Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundgedanke und Anwendungsbereich.

Rn 56 Charakteristisches Merkmal der Eingriffskondiktion ist es, dass die kondiktionsauslösende Vermögensverschiebung nicht wie bei § 812 I 1 Alt 1 vom Bereicherungsgläubiger (durch Leistung) bewirkt wird. Der Bereicherungsschuldner muss gem § 812 I 1 Alt 2 alle vermögenswerten Vorteile herausgeben, die er durch einen unbefugten Eingriff in eine nach der Rechtsordnung aussch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

a) Mittelbare Schenkung Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Schuldanerkenntnis – § 812 II.

Rn 52 § 812 II betrifft keinen eigenständigen Fall der Leistungskondiktion, sondern stellt lediglich klar, was sich ohnehin bereits aus I ergibt: Auch die bewusste Hingabe eines abstrakten (konstitutiven) Schuldanerkenntnisses gilt als Leistung iSd I und ist deshalb unter den dort weiter genannten Voraussetzungen kondizierbar (zum materiell unrichtigen Saldoanerkenntnis BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bauen auf fremdem Grund.

Rn 47 Reichlich Diskussionsstoff bietet die Rückabwicklung von Bauleistungen auf fremdem Grund, die der Zuwendende ohne vertragliche Grundlage allein in der letztlich frustrierten Erwartung erbringt, später Eigentümer des Grundstückes zu werden. Insoweit stellt sich für die Anwendbarkeit der condictio ob rem die Frage, ob es sich bei derartigen Zuwendungen überhaupt um Leist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundmodell: Durchlieferung.

Rn 87 Ausgangspunkt für die bereicherungsrechtliche Beurteilung von Anweisungslagen ist die sog Durchlieferung, bei der B seine – zumeist kaufvertragliche – Leistungsverpflichtung ggü C dadurch erfüllt, dass er den ihm ggü in gleicher Weise verpflichteten A anweist, die Kaufsache direkt an C zu liefern. Dinglich findet dann ein Geheißerwerb zwischen B und C statt, in den A a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 979 BGB – Verwertung; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Behörde oder die Verkehrsanstalt kann die an sie abgelieferte Sache öffentlich versteigern lassen. 2Die öffentlichen Behörden und die Verkehrsanstalten des Reichs, der Bundesstaaten [jetzt] Bundes, der Länder und der Gemeinden können die Versteigerung durch einen ihrer Beamten vornehmen lassen. (1a) Die Versteigerung kann nach Maßgabe der nachfolgenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen und Anwendungsbereich.

Rn 7 Wortlaut und systematische Stellung der Norm legen auf erste Sicht den Schluss nahe, dass die Kondiktionssperre nur für den in 1 normierten Sondertatbestand der Leistungskondiktion gelten soll. Dann wäre sie allerdings wegen der regelmäßig durch §§ 134, 138 begründeten Nichtigkeit des solcherart gesetzes- oder sittenwidrigen Verpflichtungsgeschäftes und der sich daraus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristen.

Rn 4 In Abs 1 sind mit Fristen alle eigentlichen Fristen des Prozessrechtes gemeint, auch die nach § 544 II (BGH WM 16, 1747), und zwar unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche oder richterliche Fristen sowie um Notfristen oder gewöhnliche Fristen handelt; nicht hierunter fallen die uneigentlichen und die materiell-rechtlichen Fristen (LAG Sachsen MDR 01, 834 [LAG Sachsen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Zession.

Rn 99 Ähnl wie beim echten Vertrag zugunsten Dritter lässt sich der Bereicherungsausgleich nach Abtretung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung über eine Parallelwertung zu den Anweisungsfällen bewerkstelligen (so die hM BGH NJW 12, 3373 Rz 7 – Rückforderung überzahlter Abschleppkosten bei Zession an Abschleppunternehmen; NJW 05, 1369 – abgetretene Versicherungsleist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird. (2) 1Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder für den mittleren Dienst be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Nichteintritt des nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckten Erfolgs.

Rn 45 Der Kondiktionsanspruch aus § 812 I 2 Alt 2 setzt eine Zweckvereinbarung voraus, die rechtsgeschäftlicher Natur sein muss und deshalb nicht bloß einseitiges Motiv des Leistenden für die Zuwendung sein darf. Erforderlich ist, dass der Bereicherungsgläubiger dem Empfänger mindestens konkludent zu verstehen gibt, die Leistung nur in der Erwartung des Eintritts eines besti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nichtschuld.

Rn 3 § 814 setzt voraus, dass der Leistende objektiv nicht zur Leistung verpflichtet war. Das trifft auch dann zu, wenn die Leistung zwar auf eine bestehende, aber mit einer dauernden Einrede behaftete Verbindlichkeit erfolgt. Weiß der Leistende von einer solchen Einrede, ist sein Kondiktionsanspruch aus § 813 I in entspr Anwendung des § 814 ausgeschlossen (AnwK/v Sachsen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Landesrechtliche Zuständigkeiten.

Rn 3 Zuständig sind in: Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen (VO v 16.1.01, GVBl 2), Bayern die Regierung von Mittelfranken (VO v 2.5.00, GVBl. 293), Berlin Bezirksverwaltungen (§§ 3 II 1, 4 I 2 AZG idF v 22.7.96, GVBl 302, 472), Brandenburg Ministerium der Justiz (§ 18 Bbg AGBGB v 28.7.00, GVBl 114; Flüß NJ 2000, 634), Hamburg die Bezirksämter (AO v 1.8.98, AA 245...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 8 Der Rechtsstreit bleibt nach der Abstandnahme unter Fortdauer der Rechtshängigkeit im ordentlichen Verfahren anhängig. Ein noch in erster Instanz anhängiges Nachverfahren wird bei zweitinstanzlicher Abstandnahme gegenstandslos (BGH NJW 20, 2407 [BGH 02.04.2020 - IX ZR 135/19] Rz 17). Die bisherigen prozessualen Geschehnisse (Geständnis, Heilung, Beweisaufnahme, Zurückwe...mehr