Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / E. Anhang: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen (FBUB 2010) – Stand 1.4.2014

Rz. 133 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / F. Anhang: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914) – Fassung 1.1.2013

Rz. 202 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / E. Anhang: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010) – Stand 1.1.2013

Rz. 283 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Rz. 284 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die ak...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen (ABU 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 80 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Ver­sicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Ver...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / F. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung – gleitende Neuwertversicherung (AFB 2010 – gleitende Neuwertversicherung) – Version 1.4.2014

Rz. 350 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung durch Auftraggeber (ABN 2011) – Version 1.1.2011

Rz. 79 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Abschnitt A § 1 Vers...mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Alte Fassung

Rz. 170 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Einwendungen

Rz. 81 Einwendungen gegen die auf der Grundlage eines gerichtlichen medizinischen Sachverständigengutachtens getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung können noch im Berufungsverfahren mithilfe eines medizinischen Privatgutachtens erhoben werden.[159] Allerdings bedeutet dies nicht, dass damit die im Privatgutachten enthaltenen neuen Tatsachen in den Prozess gleichsa...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Verwaltungsverfahren, Abs. 1 e bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 338 Nach § 5 Abs. 1 e ARB hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege zu tragen. Voraussetzung ist, dass für diese Verwaltungsverfahren Versicherungsschutz zu gewähren ist. Das trifft etwa für Bußgeldverfahren und für die Verwaltungsverfahren in "sonstigen verkehrsrechtlichen Angele...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gerichtsgutachten

Rz. 75 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen a...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / III. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung

Rz. 349 Das nachfolgende Klagemuster beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Feuerversicherung. Der Versicherungsnehmer begehrt die volle Entschädigung zum Zeitwert, während der Versicherer den Einwand der Unterversicherung erhebt. Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung Muster 5.1: Klage wegen Schadenfall in der Feuerversicherung An das Landgericht Kl...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / M. Sachverständigenverfahren

Rz. 69 Zur Entlastung der Justiz ist in der Bauleistungsversicherung das Sachverständigenverfahren ­eingeführt worden, dessen wesentliche Ausgestaltung in § 9 ABN/ABU zusammengefasst worden ist. Das im Bereich des Sachversicherungsrechtes durchgängig angeordnete Sachverständigenverfahren ist ein an § 319 BGB angenähertes Schiedsgutachterverfahren.[257] Die an § 84 VVG anknüpf...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Bindungswirkung

Rz. 258 Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist § 15 Nr. 6 AFB 87 bzw. A § 10 Nr. 5 AFB 2010. Danach sind die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmanns für Versicherer und Versicherungsnehmer verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht dazu, das Ergebn...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadensminderung

Rz. 144 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG n.F. korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[191] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Gerichtskosten, Abs. 1 c bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 334 Der Rechtsschutzversicherer hat gem. § 5 Abs. 1 c ARB die Gerichtskosten (und die Auslagen des Gerichts nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Teil 9) zu übernehmen, sobald sie vom Versicherungsnehmer verlangt werden (vgl. § 5 Abs. 2 a ARB), vor allem auch als Vorschusszahlung. Ferner trägt der Versicherer die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht h...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Q. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) – Stand Juli 2007

Rz. 526 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (ARB 2012) mit dem aktuellen Stand Juni 2017 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / N. Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung

Rz. 70 Die Baufertigstellungsversicherung, die als Annex zu der Baugewährleistungsversicherung angeboten wird, deckt das Risiko der Mehrkosten der Baufertigstellung im Falle der Insolvenz des Bauunternehmers. Ihre Durchsetzung am Markt ist bisher nicht gelungen.[270] Nur die VHV bietet eine solche von dem Deutschen Baugerichtstag empfohlene Versicherung an.[271] Die Notwendi...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Aufgaben des Obmanns

Rz. 257 Kommen die Sachverständigen ganz oder teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen, müssen die Auffassungen zur endgültigen Entscheidung dem Obmann vorgelegt werden. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Fragen innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien. Nach dem Zugang des ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Krankheit

Rz. 31 Krankheit ist vom Grundsatz her ein regelwidriger physischer oder psychischer Zustand der versicherten Person bzw. eine Störung der Lebensvorgänge im Organismus, die geeignet ist, die Ausübung eines Berufs funktionell zu beeinträchtigen.[57] Auf eine Behandlungsbedürftigkeit kommt es allerdings nicht an.[58] Der Krankheitsbegriff ist schwer zu fassen, weil selbst in d...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / U. Sachverständigenverfahren (§ 84 VVG)

Rz. 297 Im Versicherungsvertrag kann vereinbart werden, dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens ein Sachverständigenverfahren einvernehmlich durchgeführt wird. Rz. 298 Beispiel "Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes oder über den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsar...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Abwendung und Minderung des Schadens

Rz. 108 Bei Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer nach Ziff. 15.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 41 ADS 1919 den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Er hat dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen und solche Weisungen einzuholen, soweit die Umstände es gestatten. Nach dem Wortlaut von Zi...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VIII. Ermittlungskosten (§ 85 VVG)

Rz. 289 Der Versicherer hat die Kosten, die durch die Ermittlungen und Feststellungen des Schadens entstehen, dem Versicherungsnehmer zu ersetzen, soweit diese Kosten den Umständen nach geboten sind (§ 85 Abs. 1 VVG). Es ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Entscheidend ist, ob die Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach erforderlich und angemessen waren. Feststellung ist ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 202 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im ­Ü...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Berufsunfähigkeit der versicherten Person (§ 15 Abs. 1 b i.V.m. Abs. 2 MB/KT)

Rz. 701 Die Krankentagegeldversicherung endet mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit: Der Krankentagegeldversicherer trägt nur das Risiko einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und eines vorübergehenden Verdienstausfalls. Rz. 702 Für den Beendigungsgrund der Berufsunfähigkeit ist nunmehr erstmals in § 15 Abs. 2 MB/KT ausdrücklich die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicher...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Summenanpassung (Wertzuschlagsklausel)

Rz. 181 Der Versicherungsnehmer trägt das Risiko, dass sich die Wertverhältnisse an den versicherten Sachen während der Vertragslaufzeit zu seinen Ungunsten ändern. Hierfür können sowohl Wertsteigerungen als auch Bestandserhöhungen verantwortlich sein. Es ist Aufgabe des Versicherungsnehmers zu überprüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreichend ist oder der A...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Privatgutachten

Rz. 79 Ein von einer Partei vorgelegtes Privatgutachten ist kein Sachverständigengutachten i.S.d. §§ 402 ff. ZPO, weil es nicht vom Gericht angeordnet worden ist. Es darf allenfalls mit Zustimmung beider Parteien als Beweismittel verwertet werden.[153] Ein Privatgutachten ist gleichwohl als substantiierter, also qualifizierter, urkundlich belegter Parteivortrag zu werten[154...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Leistungen für Versicherungsfälle im Ausland

Rz. 388 Ereignet sich der Versicherungsfall im Ausland, so trägt der Rechtsschutzversicherer gem. § 5 Abs. 1 b S. 1 ARB bzw. Nr. 2.3.2.1 ARB 2012 nach Wahl des Versicherungsnehmers entweder die Gebühren eines ausländischen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall trägt der Rechtsschutzvers...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Objektive Betrachtung

Rz. 261 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit und Unfallfolgen. Rz. 262 Der Begriff der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wird von der ganz herrschenden Rechtsprechung wie folgt gefasst. Definition Eine Heilbehandlung ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizi...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / (2) Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 9.6.2011

Rz. 126 Erstmals hat sich ein deutsches Obergericht, das OLG Frankfurt am Main,[359] in einer Grundsatzentscheidung vom 9.6.2011[360] mit der Wirksamkeit der sog. Kostenanrechnungsklausel in einem konkreten D&O-Versicherungsvertrag befasst. Im Jahr 2001 hatte die klagende Gesellschaft vier ehemalige Organmitglieder in einem Haftpflichtprozess – wegen Darlehensgewährung an ei...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Fälligkeit

Rz. 321 Liegt ein unter Versicherungsschutz fallender Schadenfall vor, hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Entschädigungsleistung zu erbringen. Gemäß § 16 AFB 87 muss die Entschädigung binnen zwei Wochen ausgezahlt werden, wenn die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist. A § 9 Nr. 1 a) AFB 2010 sieh...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Ersatzleistung des Versicherers, A.2.5 AKB

Rz. 283 Der Abschnitt A.2.5 AKB regelt den Umfang der Ersatzleistung, die vom Versicherer zu zahlen ist, wenn ein Versicherungsfall im Sinne der in der Kaskoversicherung gedeckten Tatbestände eingetreten ist. Der vertraglich vereinbarte Anspruch richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten AKB. Bei einem einheitlichen Geschehen ist eine etwaige Selbstbeteiligung nur ein...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Sturm- und Hagelschaden

Rz. 116 Definition Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Rz. 117 Die Windstärke wird nach der Beaufort-Skala bestimmt. Windstärke 8 ist danach ein stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert (Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h, A § 5 Ziff. 2 VHB 2010). Die Regelung beinhaltet eine echte L...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VII. Prozessuales

Rz. 598 In der Krankenversicherung besteht ein Abtretungsverbot. Das Klinik-Card-Verfahren verstößt als selbstständiges Garantieversprechen nicht hiergegen. Rz. 599 Aktivlegitimiert sind ausschließlich der Versicherungsnehmer oder der Versicherte im Umfang einer wirksam vorgenommen Benennung als Empfangsberechtigen gem. § 194 Abs. 3 VVG. Rz. 600 Der Versicherungsnehmer hat die...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 209 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kompensationsmöglichkeiten

Rz. 92 Es gilt zudem der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), gegen den der Versicherte ausnahmsweise durch das Unterlassen einer Therapiemaßnahme verstoßen kann, auch ohne vertraglich geregelte Obliegenheit. Im Rahmen der Zumutbarkeit muss sich der Versicherungsnehmer Kompensationsmöglichkeiten entgegenhalten lassen. Trifft...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / D. Muster: Klage gegen den Hausratversicherer

Rz. 282 Muster 3.1: Klage gegen den Hausratversicherer An das Landgericht – Zivilkammer – Gerichtsstraße 10 99099 X-Stadt Klage des _________________________ wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die Sachversicherung AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, geschäftsansässig, – Beklagte – wegen Ersatz eines Haus...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / IX. Versicherungswert, Versicherungssumme, Punkt 9

Rz. 59 Der Versicherungswert hat Bedeutung für den Fall, dass eine Unterversicherung (Punkt 12.3 AVB Reisegepäck 1992/2008), aber auch eine Überversicherung vorliegt (vgl. Rdn 35, siehe Rdn 72–75). Ferner ist der Versicherungswert maßgeblich für den Fall eines Totalschadens (Punkt 12.1 lit. a AVB Reisegepäck 1992/2008). Rz. 60 Der Versicherungswert entspricht dem Zeitwert (Pu...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 512 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / b) Bestimmung des Versicherungswertes durch besondere Methoden

Rz. 142 Das aus der Gefahr einer unzutreffenden Ermittlung der Versicherungssumme resultierende Risiko einer Unterversicherung zu Lasten des Versicherungsnehmers (vgl. § 5 Rdn 33) wird durch die Regelungen des A § 11 Ziff. 1 VGB 2010 (§ 16 Nr. 3a–c VGB 88) erheblich vermindert. Danach ist die Versicherungssumme 1914 richtig ermittelt (unwiderlegliche Fiktion), wenn sie nach ...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Systematik der Schadenfeststellung

Rz. 109 Die Form der Schadenfeststellung ist in den FBUB nicht verbindlich festgelegt.[102] Den Rahmen der Ersatzfähigkeit bestimmen insbesondere die Rechtsnormen der FBUB, welche die Ersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach bestimmen. Daneben verlangt die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung betriebswirtschaftliche Grundlagen im Rahmen der Feststellung zur Schadenhöh...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / E. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Leitungswasserversicherung

Rz. 199 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Rz. 200 Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Leitungswasserversicherung, der durch einen Wasseraustritt aus der Waschmaschine verursacht wurde. Der...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Phantasieberufe und Nischentätigkeiten

Rz. 219 Vom allgemeinen Arbeitsmarktrisiko und den individuellen Beschäftigungschancen ist der Frage abzugrenzen, ob für eine bestimmte Tätigkeit überhaupt ein allgemein zugänglicher Arbeitsmarkt besteht. Ist dies nicht der Fall, kommt eine abstrakte Verweisung generell nicht in Frage.[499] Deshalb müssen Arbeitsplätze für Verweisungstätigkeiten, die der Versicherte noch aus...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / G. Muster: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht)

Rz. 307 Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) Muster 2.1: Verkehrsunfallklage bei Mitverschulden nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung (Quotenvorrecht) An das Amtsgericht 50922 Köln Klage der _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen 1. den ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Bestimmung der Versicherungssumme

Rz. 177 Der Versicherungsnehmer, der in aller Regel besser über die zu versichernde Sache informiert ist als der Versicherer, hat grundsätzlich selbst anzugeben, in welchem Umfang und mit welcher Versicherungssumme er ein bestimmtes Risiko abzudecken wünscht.[187] Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung[188] und Litera...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 7. Beratung des Versicherungsnehmers beim Einwand der Unterversicherung

Rz. 225 Das Risiko der Unterversicherung hat in der Bearbeitung feuerversicherungsrechtlicher Mandate erhebliche praktische Bedeutung. Wird vom Versicherer Unterversicherung eingewandt, ist zunächst zu prüfen, ob eine besondere vertragliche Vereinbarung besteht, die diesem Einwand entgegengehalten werden kann. In Frage kommt zunächst ein Summenausgleich (siehe Rdn 223). Rz. ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / c) Rettungsmaßnahmen, Weisungen

Rz. 210 Die Kosten von Rettungsmaßnahmen, zu denen der Versicherungsnehmer nach B § 8 Ziff. 2 a aa VHB 2010 verpflichtet ist, fallen dem Versicherer zur Last. Die Klausel entspricht § 82 VVG. Der Versicherungsnehmer ist danach verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des ...mehr