Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.4 Einsatz eines Energieeffizienz-Experten

Die Förderbedingungen setzen voraus, dass zur Förderung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienz-Experte eingesetzt wird. Solche Experten werden in einer Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de geführt. Aufgaben Neben der...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 3 Bereiche: Altersgerechtes Umbauen, energieeffiziente Sanierung und allgemeine Modernisierung, einschließlich ggf. Objekterwerb (nur in Kombination mit altersgerechtem Umbau und/oder energieeffizienter Sanierung möglich). Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Objekt muss im Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Bei allen energetische...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.2.2 Das wird gefördert

Die BAB-Förderbank hat kein eigenes Förderprogramm, sondern unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Finanzierung von energetischen Sanierungen, barrierearmen oder barrierefreien Modernisierungen, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie der Sanierung der privaten Entwässerungseinrichtungen und des Trinkwassernetzes. Hierzu werden Darlehen aus folgenden Programmen durc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2 Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Dieses Programm fördert Wohnungseigentümer, denen damit die Modernisierung ihrer Wohnung erleichtert werden soll. Das Programm enthält auch Komponenten einer energetischen Sanierung. 2.12.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4 Effiziente Gebäude Plus

Wie der Programmname schon sagt, geht es hier um die energetische Sanierung von Immobilien in Berlin. Das Programm fördert Wohn- und Nichtwohngebäude. 2.3.4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stift...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie: Eigentümer eines Eigenheims, Wohnungseigentümergemeinschaften, private Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Diese Maßnahme wird gefördert Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.2 Das wird gefördert

Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen, dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3 Modernisierung von Wohneigentümerschaften (WEG)

Über dieses Programm wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der barrierereduzierende Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gefördert. 2.1.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Dieses Programm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite zur Finanzierung einer Modernisierung oder energetischen Sanierung sowie altersgerechten Umbauten ihrer Wohnungen an. 2.12.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen. 2.12.1.2 Das wird gefördert Gefördert werden alle Mode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2 Landesbürgschaft WEG

Dieses Programm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Darlehen zur energetischen Sanierung und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum benötigen. Gefördert wird über Bürgschaften. 2.9.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.9.2.2 Das wird gefördert Durch Bürgschaften werden ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) vorgenommen. Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird das folgende Programm angeboten: Programm für Mecklenburg-Vorpommern Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand[1] Dieses Programm soll Eigentümer von Wohnungen motivieren, den Bestand zu mo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.2 Das wird gefördert

Mit diesem Darlehen werden folgende Maßnahmen gefördert: die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle, Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und Maßnahmen, die die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie die technischen Anforderungen der jeweils gültigen Förderrichtlinie zu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.2 An diesen Höchstgrenzen bemisst sich der Zuschuss

Bei dem Einbau von energetischen Heizungsanlagen beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die Anwendung der zuvor genannten Prozentwerte: 30.000 EUR für die 1. Wohneinheit bzw. ein Einfamilienhaus, jeweils 15.000 EUR für die 2. bis 6. Wohneinheit und jeweils 8.000 EUR ab der 7. Wohneinheit. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, bezieht sich immer auf die An...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1.2 Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung; Nachhaltigkeitszertifizierung

Neben den eigentlichen energetischen Maßnahmen werden auch Maßnahmen gefördert, die erforderlich sind, um die Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere: energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wenn sie im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzhäusern stehen; Aufwendungen für Nachhaltigkeitszertifizierungen, wenn die NH-Klasse erreicht werden s...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5 Bremen und Bremerhaven

Das Land Bremen fördert über die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB). Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung orientiert sich die BAB an den Bundesförderungen. Hier werden vor allem die KfW/BEG-Programme 261 und 159 durchgeleitet. Es stehen 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Bremen und Bremerhaven Modernisierung Wohnraum Finanzierung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.4.2 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt über ein durch die L-Bank ausgegebenes zinsverbilligtes Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.1 Das wird gefördert

Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Die Maßnahmen müssen dabei unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen (siehe hierzu Kap. Bestandsgebäude). Dabei sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, sofern in der Richtlinie[1] und deren technischen Mindestanforderungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1 Förderungen des Bundes über die KfW-Bank

Aus der Vielzahl der Förderprogramme des Bundes und der KfW-Bank sind 3 Förderprogramme für die energetische Sanierung von Wohnobjekten von großer Bedeutung: Programme des Bundes BEG Effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (Zuschuss und Darlehensprogramm) – BEG EM BEG Wohngebäude-Kredit (Darlehensprogramm) – BEG WG 261 Erneuerbare Energien nutzen (Darlehensprogramm) – Erneuerbare E...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.3 Antragsberechtigung

Neben Unternehmen sind auch Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften berechtigt, die Förderungen dieses Programms zu erhalten, wenn diese die Fördervoraussetzungen erfüllen. Wohnungseigentümergemeinschaft Handelt es sich um eine Maßnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft am Gemeinschaftseigentum, ist eine Antragstellung ausschließlich durch die Gemeinschaft der W...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.2 Das wird gefördert

Das Programm soll der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten in der Wohnungswirtschaft dienen. Gefördert werden Neubauten und Maßnahmen der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnungen zum Erreichen von Effizienzhausstandards. Die ILB gewährt einen Tilgungszuschuss, wenn eine durch die KfW geförderte Maßnahme einen KfW geförderten Effizienzha...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft. Energetische Sanierungen werden finanziert, wenn die technischen Mindestanforderungen eines Effizienzhauses 85 erreicht wird. Auch Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert. Voraussetzungen Diese Voraussetzungen müss...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.2 Das wird gefördert

Die Fördermaßnahmen dieses Programms sind in 5 Fördermodule aufgeteilt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3 IFB Energiedarlehen – Einzelmaßnahmen

Dieses Programm fördert Einzelmaßnahmen mit dem Zweck der energetischen Sanierungen von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Im Schwerpunkt geht es um Modernisierungen im Gebäudebestand durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik. 2.6.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die eine...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Bei energetischen Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des GEG in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung), Erneuerung von Heizungsanlagen ode...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 1 Allgemein

Rz. 39 Wichtig Außergewöhnliche Belastungen Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie möchten Pauschbeträge als Mensch mit Behinderung oder Hinterbliebener, einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege eines pflegebedürftigen Menschen oder Aufwendungen z. B. wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund ein...mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 2 Voraussetzungen

Rz. 506 Für energetische Maßnahmen kann der Steuerpflichtige nach § 35c EStG auf Antrag eine Steuerermäßigung erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Gebäude älter als zehn Jahre, maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung (erstmaliger Bauantrag). Wohnung im eigenen Haus, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Durchführung energetischer Maßnahmen i. S. d. ...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Wärmepumpen / 6.1.7 Sonstige Förderprogramme

Der Vollständigkeit halber kurz vorgestellt werden sollen auch die übrigen Förderprogramme: Im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Dache...mehr

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Wärmepumpen / 6.3 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 einen Steuerbonus für die Sanierung und energetische Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Eigentümer können nach § 35c EStG 20 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Der Betrag ist auf 40.000 EUR begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren anrechenbar. Dies senkt die Steuerlast im ersten und zweiten Jahr ...mehr

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Wärmepumpen / 6 Förderung und Besteuerung

Das Heizen mit erneuerbarer Energie und der Einbau von klimafreundlichen Wärmepumpen werden vom Staat durch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuererleichterungen gefördert – sowohl im Bestand als auch im Neubau. Dazu zählen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit den Einzelprogrammen "BEG Einzelmaßnahmen" und "BEG WG/NWG" (Förderung der energetischen Sanierun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.2 Förderung nach der GEG-Novelle

Hinweis Richtlinie erwartet Die nach der GEG-Novelle vorgesehene Förderung ist nicht Bestandteil des Heizungsgesetzes, sondern wird in einer gesonderten Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geregelt. Deren Erlass ist noch unbestimmt, die Regelungen sollen aber auch ab 1.1.2024 gelten. Nach dem neuen Förderkonzept der Bundesregierung auf Basis noch n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ankündigung eines Bestätigungsvermerks

Rn. 99 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass die gesetzlichen Vertreter des geprüften UN den AP mit der Bitte konfrontieren, vorab eine schriftliche Mitteilung des AP zu erhalten, in der er die Absicht bestätigt, einen BV zu erteilen (vgl. nur WP-HB (2023), Rn. M 1303). Dies kann bspw. im Zusammenhang mit einer Sanierung oder Restrukturierun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 2.1 Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung

Eine Rückstellung ist nach IAS 37.14 nur dann zu bilden, wenn ein Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Außenstehenden hat, und zwar aus einem vergangenen Ereignis und die Erfüllung dieser Verpflichtung zum Abfluss von Ressourcen führt sowie eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die geforderte Verpflichtung kann rechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.1 Erbbaurechtsvorgänge

Rz. 14 Zur Gegenleistung bei Erbbaurechtsvorgängen gilt Folgendes: Der Wortlaut des § 9 Abs. 1 GrEStG lässt nicht ohne Weiteres erkennen, auf welche Grundstücksgeschäfte die Vorschrift anzuwenden ist. Es könnte z. B. im Hinblick darauf, dass in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nur vom "Kauf" gesprochen wird, fraglich sein, ob die Bestimmung auch für "andere Rechtsgeschäfte" i. S. d. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 2.2 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.[1] Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt nach dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieeffizienz als Preisfaktor immer wichtiger

Wer ein Mehrfamilienhaus kaufen will, legt Wert auf die Energieeffizienz, wie JLL beobachtet – und zahlt dafür einen um bis zu 30 % höheren Preis. Bei Immobilien mit einer schlechten Klimabilanz drohen Eigentümern hohe Wertverluste. Hoher Energieverbrauch drückt den Preis Wohnimmobilien mit hohem Energieverbrauch werden nach Einschätzung von JLL im Vergleich zu effizienten Imm...mehr

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B. AVB D&O / 3. Klauseln zur Beendigung des Versicherungsvertrag bzw. Anzeigeobliegenheit

Rz. 27 In den AVB D&O finden sich teils Anzeigeobliegenheiten, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahren bzw. Stellung des Insolvenzantrag ggf. als Gefahrerhöhung oder sonst als gefahrerheblicher Umstand anzuzeigen ist.. Solche vertraglichen Obliegenheiten müssen sich im Rahmen von § 28 VVG halten. Sie sind grundsätzlich statthaft. Rz. 28 Stattdessen oder auch daneben sind ...mehr

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Literaturverzeichnis

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B. AVB D&O / 1. Einführung

Rz. 21 In der Praxis werden Organhaftungsansprüche häufig vom Insolvenzverwalter geltend gemacht. Dies kann bereits ursprünglich von der Gesellschaft geltend gemachte Ansprüche betreffen, wo der Verwalter nur die Durchsetzung weiterverfolgt, sich aber auch auf die erstmalige Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus der Innenhaftung beziehen. Daher ist es für die versicherte...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Fallgruppen

Rz. 45 Eine Fallgruppe, die eine Haftung des Geschäftsleiters aus § 826 BGB begründet, ist die Bestellung von Ware bzw. die Inanspruchnahme von Leistungen für die Gesellschaft mit dem Bewusstsein, dass diese nicht mehr bezahlt werden können. Hierbei wird diskutiert, ob und wann eine Offenbarungspflicht hinsichtlich einer drohenden oder ggf. schon eingetretenen Insolvenzreife...mehr

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B. AVB D&O / VIII. Ausschluss bei Schäden durch Umwelteinwirkungen (A-7.4 AVB D&O)

Rz. 108 Der Ausschluss wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden grenzt die D&O-Police zur Umweltschadenversicherung (USV) ab. Mit dem Umweltschadengesetz vom 14.11.1997 hat der Gesetzgeber eine Gefährdungshaftung der Unternehmer für Umweltschäden eingeführt. Dies betrifft nicht nur Schäden an Menschen, also Personenschäden, sond...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Unternehmerisches Ermessen

Rz. 42 Die Pflichtwidrigkeit entfällt, wenn der Geschäftsführer eine Entscheidung im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens trifft. Grundsätzlich besteht bei unternehmerischen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum. Ein Geschäftsführer muss täglich Entscheidungen treffen. Hier sollte er nicht zögerlich sein und befürchten müssen, für Maßnahmen, die sich als nachteil...mehr

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B. AVB D&O / 4. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalter und Direktanspruch des Versicherten

Rz. 37 Grundsätzlich gilt für einen Versicherungsvertrag der im Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaft die Regelung des § 103 Abs. 1 InsO: Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und di...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Die D&O-Versicherung ist eine Versicherung auf bzw. für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG.[1].Versicherungsschutz wird damit den Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten als versicherten Personen gewährt (§ 44 Abs. 1 Satz 1 VVG). Die Versicherten sind materiell-rechtlich Inhaber der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Bei einem Haftpflichtversicherungsver...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z.B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z.B. zum Produz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr