Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Erhaltung der tatsächlichen bzw. Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur (Altersgruppenbildung)

Rz. 95 Mit § 125 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Hs. 2 InsO steht dem Insolvenzverwalter ein weiteres Instrument zur Sanierung des insolventen Unternehmens zur Verfügung. Die im Rahmen eines zur Sanierung und Fortführung des Unternehmens erforderlichen Personalabbaus vorzunehmende Sozialauswahl wird erleichtert, indem sowohl der Erhalt als auch die Schaffung einer ausgewogenen Personalstr...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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Mietereinbauten, Geschäftsr... / 8 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Mietereinbauten

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung hat sich der BFH mit Urteil vom 16.11.2016 geäußert.[1] Danach führt ein Mieter, der Ausbauten, Umbauten und Einbauten auf eigene Kosten vornimmt oder auf dem gemieteten Grundstück ein Gebäude errichtet, ebenso wie der Unternehmer, der auf einem ihm nicht gehörenden Grundstück ein Gebäude errichtet und das Gebäude dem Grundstückseigentü...mehr

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§ 59 Allgemeines

Rz. 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat grds. keinen Einfluss auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Vielmehr bestehen Dienst- und Arbeitsverhältnisse nach Verfahrenseröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 S. 1 InsO. Der vorläufige ("starke") Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO) und der Insolvenzverwa...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 45 Die Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG bzw. des § 125 Abs. 1 InsO setzt voraus, dass der Interessenausgleich wegen einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG rechtswirksam zustande gekommen ist und dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind. Den übrigen Inhalt des Interessenausgleichs und das "Wie" seines Zustandekommens lässt § 1 Abs. ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Übertragung bei Unternehmensliquidation

Rz. 209 Nach § 4 Abs. 3 BetrAVG ist eine Übertragung von Versorgungsverpflichtungen ausnahmsweise dann auf einen Lebensversicherer oder eine Pensionskasse ohne Zustimmung des Versorgungsempfängers oder Arbeitnehmers möglich, wenn das Unternehmen, das die Versorgung zugesagt hat, liquidiert werden soll und wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn en...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 2. Änderungskündigung

Rz. 83 Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB gilt auch für eine Änderungskündigung. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber über, dass dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und durch deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben vornimmt, so haben die ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / VII. Aufhebungsverträge im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 39 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 (Art. 5 ArbGBeschlG) bedürfen auch "Auflösungsvereinbarungen" der Schriftform. Unter diesen Begriff fällt zunächst der Aufhebungsvertrag, durch welchen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend oder für die Zukunft beendet werden soll. Kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirtschaftliche Notlage und Insolvenz

Rz. 451 Ein Wegfall oder eine Kürzung von Gratifikationen oder Sonderzahlungen kommt im Allgemeinen nicht in Betracht, wenn sich die Geschäftslage des Betriebes des Arbeitgebers erheblich verschlechtert hat oder der Arbeitgeber sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (vgl. LAG Hamm v. 13.9.2004 – 8 Sa 721/04). Lediglich bei gewinnabhängigen Sonderzahlungen oder bei f...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Kündigungserleichterungen in der Insolvenz

Rz. 9 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt weder zur Beendigung der bestehenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse noch ändert sich der Inhalt der Dienst-/Arbeitsverhältnisse durch die Verfahrenseröffnung, § 108 InsO. Von der Insolvenz des Arbeitgebers unberührt bleiben auch der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz der Arbeitnehmer. § 113 InsO enthält keinen se...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / D. Personalanpassung im Insolvenzplanverfahren

Rz. 133 Nach § 1 S. 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insb. Zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Gläubigern steht mit dem Insolvenzplan ein alternatives, ggü. Den starren gesetz...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / II. Zuordnung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 26 Ist Gegenstand der Spaltung ein Betrieb oder Betriebsteil, so ist die Zuordnung der Arbeitsverhältnisse unproblematisch, da die Regelung des § 613a Abs. 1 BGB eingreift und damit die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Arbeitnehmer unverändert übergehen. Sieht der Spaltungs- oder Übernahmevertrag eine abweichende Zuordnung vor, ist diese wegen Umgehung von § 61...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Eingriffsgrund

Rz. 592 Auch die Gründe, die Veranlassung geben, ein bestehendes Versorgungswerk zum Nachteil der Arbeitnehmer einzuschränken, können von ganz unterschiedlichem Gewicht sein. Ein Arbeitgeber kann vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen, er kann aber auch "bloß" unternehmenspolitische Ziele verfolgen. Akzeptiert man, dass es sowohl Besitzstände als auch Eingriffsgründe von unter...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Vermutungswirkung bei Betriebs(teil)veräußerungen

Rz. 69 Nach der noch unter der KO entwickelten Rspr. (grundlegend BAG v. 17.1.1980 – 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124 = ZIP 1980, 80; ferner BAG v. 27.4.1988, NZA 1988, 655 = ZIP 1988, 989; a.A. LAG Hamm v. 17.12.1981, NJW 1983, 242 = ZIP 1982, 991; ArbG Wetzlar v. 10.4.1995, ARST 1995, 250 = BB 1995, 1799 = KTS 1996, 120) unterfallen Betriebsveräußerungen in der Insolvenz als r...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / d) Formelle Anforderungen an den Interessenausgleich und die "Namensliste"

Rz. 55 Die Regelungen des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO setzen voraus, dass die zu kündigenden Arbeitnehmer "im" Interessenausgleich oder in einer gesonderten Namenliste namentlich genannt sind (LAG Potsdam v. 19.2.1998, LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8; LAG Hamm v. 6.7.2000, EWiR 2001, 125 m. Anm. Grimm = ZInsO 2001, 336). Rz. 56 Der Interes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit

Rz. 766 Nach der Rspr. (vgl. BAG v. 11.11.1998 – 7 ABR 47/97, juris: Telefonvermittlungsanlage) ist Unmöglichkeit nicht nur bei Angelegenheiten anzunehmen, deren Regelung den Einzelbetriebsräten objektiv unmöglich ist. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XI. Betriebsübergang/Schutzzweck des § 613a BGB/Wechsel in eine Transfergesellschaft

Rz. 65 Ein Aufhebungsvertrag, der im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang geschlossen wird, ist gem. § 134 BGB unwirksam, wenn darin eine Umgehung des § 613a BGB liegt. Nichtigkeit ist bspw. dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, für den E...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / II. Sozialauswahl und Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 78 Gerade im Insolvenzfall besteht häufig das Bedürfnis nach der zügigen Durchführung einer Betriebsänderung und eines damit verbundenen größeren Personalabbaus. § 125 InsO trägt diesem Bedürfnis Rechnung und dient somit der Förderung "übertragender Sanierungen" (NR/Hamacher, § 125 InsO Rn 2; HK/Linck, § 125 InsO Rn 1; Uhlenbruck/Zobel, § 125 InsO Rn 5). Zur Förderung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW vom 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder sti...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / E. Präventives Sanierungsverfahren nach dem StaRUG

Rz. 136 In Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023/EU hat der Deutsche Bundestag am 17.12.2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Das SanInsFog beinhaltet neben Änderungen der bereits bestehenden insolvenzrechtlichen Normen auch Rahmenbedingungen zur Dur...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sanierung

Beteiligt sich eine Kapitalgesellschaft an der Sanierung einer Schwestergesellschaft, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn dies aus betrieblichen Gründen geschieht. Das ist der Fall, wenn sich auch ein unabhängiger Dritter an der Sanierung beteiligt hätte, z. B. zur Sicherung der Geschäftsbeziehung oder um nach einem Teilerlass der Forderung wenigstens den Rest...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Entschuldung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nicht allein darin, dass die Kapitalgesellschaft im Interesse des Gesellschafters eine objektiv bestehende Möglichkeit zur Entschuldung nicht nutzt. Sind etwa die Gläubiger der Kapitalgesellschaft bereit, ihre (notleidenden) Forderungen gegen die Kapitalgesellschaft weit unter dem Nennwert zu verkaufen, stellt sich die Alternative, das...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sanktionen

Fragen der verdeckten Gewinnausschüttung können sich auch im Fall von Sanktionen gegen einen Staat oder Unternehmen in diesem Staat ergeben. Wenn der Staat der Muttergesellschaft Sanktionen gegen den Staat einführt, der Staat der Tochtergesellschaft aber nicht, wird die Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft anweisen, die Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen in dem sankti...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Besserungsschein

Literatur: Berg/Schmich, FR 2004, 520; Paus, GmbHR 2004, 1568; Hoffmann, DStR 2004, 293; Korn, GmbHR 2007, 624; Neumann, GmbHR 2008, 473; Pohl, DB 2008, 1531. Ein Besserungsschein liegt vor, wenn eine Forderung gegen die Gesellschaft (etwa zum Zweck der Sanierung) unter einer auflösenden Bedingung erlassen wird, z. B. unter der Bedingung, dass die Gesellschaft ihre Ertragskra...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verzicht

Eine Vermögensminderung kann auch daraus resultieren, dass die Körperschaft auf eine vermögenswerte Position zugunsten eines Dritten – z. B. in einem Vergleich – verzichtet, um dadurch den Weg für einen günstigen Vertrag zwischen einem Gesellschafter und dem Dritten frei zu machen.[1] Eine derartige unterlassene Vermögensmehrung liegt auch vor, wenn Gesellschaft und Gesellsc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss (Abfluss)

Literatur: Briese, DB 2014, 1334 Auf der Ebene der Körperschaft ist die verdeckte Gewinnausschüttung verwirklicht, wenn ihr Einkommen gemindert ist. Dazu ist der Abfluss bei der Körperschaft und der Zufluss bei dem Empfänger (Gesellschafter) nicht erforderlich.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann daher auch vorliegen, wenn die Körperschaft ihr Einkommen durch eine Rücks...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5 Maßnahme zum Zweck der Sanierung

2.10.5.1 Allgemeines Rz. 182 Die Sanierung ist in S. 2 definiert als eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen. Der Begriff "Sanierung" in Abs. 1a stimmt nur teilweise mit dem sonst vom BMF vertretenen Sanierungsbegriff[1] überein.[2] Rz. 183 Nach Abs. 1a ist der Begriff der Sanierung von mehreren unbestimm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.7 Ausschluss der Sanierung bei "wirtschaftlicher Neugründung"

Rz. 235 Nach Abs. 1a S. 4 liegt keine Sanierung i. S. d. Abs. 1a vor, wenn die Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wesentlichen eingestellt hatte oder nach dem Beteiligungserwerb innerhalb von fünf Jahren ein Branchenwechsel erfolgt ("wirtschaftliche Neugründung"). Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die Rspr. des BGH[1] und berüc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10 Ausnahme für Sanierungen (Abs. 1a)

2.10.1 Allgemeines Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.201...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.3 Systematische Zusammenhänge

Rz. 173 Der Beteiligungserwerb nach Abs. 1a muss zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgen. Diese Bestimmung enthält drei auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe, nämlich den Begriff "Sanierung", die Frage, wann ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung erfolgt, und wann eine Sanierung des Geschäftsbetriebs vorliegt. Rz. 174 Der Begriff der Sani...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.8 Besonderheiten bei mittelbarem Anteilserwerb

Rz. 245 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zur Behandlung des mittelbaren Anteilserwerbs. Ausgangspunkt ist, dass sich Abs. 1a auf den gesamten Abs. 1 der Vorschrift bezieht und daher auch bei einem mittelbaren Anteilserwerb eine begünstigte Sanierung vorliegen kann. Zweifelhaft ist jedoch, auf welche Gesellschaft die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.5 Sanierungsabsicht

Rz. 193 Da die Maßnahme auf die Sanierung gerichtet sein muss, ist auch Sanierungsabsicht erforderlich. Dies korrespondiert mit der Regelung für den Beteiligungserwerb, der im Rahmen des Gesamtplans auf die Sanierung gerichtet sein muss. Der Erwerber muss also mit dem Anteilserwerb die subjektive Absicht verbinden, im Rahmen des Sanierungsplans und u. U. im Zusammenwirken mi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.1 Allgemeines

Rz. 182 Die Sanierung ist in S. 2 definiert als eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen. Der Begriff "Sanierung" in Abs. 1a stimmt nur teilweise mit dem sonst vom BMF vertretenen Sanierungsbegriff[1] überein.[2] Rz. 183 Nach Abs. 1a ist der Begriff der Sanierung von mehreren unbestimmten Rechtsbegriffen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.2 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 185 Eine Sanierung setzt Sanierungsbedürftigkeit voraus. Dies definiert das Gesetz, indem die Maßnahme auf die Beseitigung oder Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gerichtet sein muss. Es muss also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen oder bevorstehen. Andere wirtschaftliche Sachverhalte, etwa der "wirtschaftliche Krisenbeginn" oder "Kredit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.2 Befolgung einer Betriebsvereinbarung

Rz. 202 Die wesentlichen Betriebsstrukturen werden erhalten, wenn Arbeitsplätze nur in angemessenem Umfang abgebaut werden. Zur Konkretisierung dieses Merkmals bestimmt Nr. 1, dass diese Voraussetzung gegeben ist, wenn aus Anlass der Krise bzw. der Sanierung eine Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung abgeschlossen worden ist und die Körperschaft diese Vereinbarung um...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.4 Sanierungseignung

Rz. 192 Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, ob diese Maßnahmen zu einem Sanierungserfolg führen müssen ("Sanierungseignung"). Aus S. 2 ist jedenfalls abzuleiten, dass Maßnahmen, die bei vorheriger Einschätzung objektiv nicht geeignet sind, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu beseitigen bzw. zu vermeiden, nicht auf dieses Ziel gerichtet sein können. Die Maßnahmen mü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.3 Sanierungsfähigkeit

Rz. 191 Maßnahmen können nur dann der Sanierung dienen, wenn das Unternehmen sanierungsfähig ist ("Sanierungsfähigkeit"). Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Vornahme der Maßnahmen zu beurteilen. Abs. 1a ist anwendbar, wenn aus der Sicht dieses Zeitpunkts objektiv betrachtet die Möglichkeit besteht, die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 stattgefunden ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.4 Begriff des Beteiligungserwerbs

Rz. 177 Von den in S. 1 genannten Elementen dient Beteiligungserwerb als Ausgangspunkt. Nur ein Beteiligungserwerb führt zum Wegfall der Verlustvorträge nach Abs. 1. Dieser Begriff enthält damit gleichzeitig die Verklammerung des Abs. 1a mit Abs. 1; nur auf der Grundlage des Untergangs der Verlustvorträge nach Abs. 1 ist die Regelung des Abs. 1a zu verstehen. Rz. 178 Der Begr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.5 Verlustabzugsverbot bei Besserungsschein

Rz. 82 Unklar sind die Auswirkungen, die ein Wiederaufleben von Verbindlichkeiten aufgrund eines Besserungsscheins hat.[1] Wird der Kapitalgesellschaft eine Forderung aufgrund eines Besserungsscheins aufschiebend bedingt erlassen, entsteht bei der Kapitalgesellschaft ein Gewinn, der mit einem etwaigen Verlustvortrag verrechnet werden kann. Lebt die Forderung wieder auf, weil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.2 Geltungsbereich

Rz. 168 Abs. 1a gilt in persönlicher Hinsicht für alle Körperschaften, die unter Abs. 1 fallen; der sachliche Regelungsbereich der beiden Vorschriften ist identisch. Erfasst werden daher alle Körperschaftsteuersubjekte, die auch unter Abs. 1 fallen (Rz. 18f.), damit auch Betriebe gewerblicher Art. Rz. 169 Nach Abs. 1a S. 1 ist ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung fü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.1 Allgemeines

Rz. 196 Eine Sanierung i. S. d. Abs. 1a liegt nur vor, wenn die Maßnahmen – neben der Verhinderung oder Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – auch auf die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen gerichtet sind. Die Sanierungsmaßnahme muss nach dem Beteiligungserwerb durchgeführt werden, da der Beteiligungserwerb sonst nicht zum Zweck des Erhalts der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

Leitsatz Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 160 In gewissen Fällen lassen sich die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG durch Gestaltungsmaßnahmen vermeiden. Allerdings sind diese Möglichkeiten dadurch eingeschränkt, dass sie relativ komplizierte Strukturen ergeben und damit der Geschäftspolitik des Unternehmens widersprechen können. Zu denken ist etwa an folgende Maßnahmen: Bildung eines Organkreises; wegen der Verlustü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6 Erhalt der wesentlichen Betriebsstrukturen

2.10.6.1 Allgemeines Rz. 196 Eine Sanierung i. S. d. Abs. 1a liegt nur vor, wenn die Maßnahmen – neben der Verhinderung oder Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – auch auf die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen gerichtet sind. Die Sanierungsmaßnahme muss nach dem Beteiligungserwerb durchgeführt werden, da der Beteiligungserwerb sonst nicht zum Zw...mehr