Fachbeiträge & Kommentare zu Sanierung

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG macht Vorgaben zur energetischen Sanierung sowie zu energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude und Neubauten. Es hat das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Gleichzeitig soll durch das Gesetz die Nutzung erneuerbarer Energien zur Produktion von Wärme, Kälte und Strom unterstützt werden. GEG 2020 Mit dem am 1.11.2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur...mehr

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Zero Emission Building contra Effizienzhaus 55

Eine Studie im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) zeigt, dass der Effizienzhaus-55-Standard nicht zielführend ist, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Bei der energetischen Sanierung von Immobilien plädiert die Wohnungswirtschaft für einen anderen Ansatz. Wenn sich energetische Investitionen angeblich finanziell rechnen – warum kann Deutschland dann no...mehr

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HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.6 Innovationsklausel

Geändert wurde die sog. Innovationsklausel. Sie galt ursprünglich vorerst bis Ende 2023 und wurde nun bis Ende 2025 verlängert. Sie ermöglicht im Hinblick auf 2 Punkte innovative Lösungen: Liegt eine Befreiung der zuständigen Behörde vor, können Immobilieneigentümer nachweisen, dass sie die Anforderungen des Gesetzes einhalten, indem sie den zulässigen Jahresprimärenergiebed...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 125 InsO entsprechen weitgehend den gesetzlichen Vermutungen und Beweiserleichterungen, die auch § 1 Abs. 5 KSchG vorsieht: Rz. 7 Kommt ein Interessenausgleich mit Namensliste zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat zustande, so wird zunächst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vermutet, dass die Kündigung der namentl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / F. Sanierung durch Auffang- und Transfergesellschaften, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG)

I. Einleitung Rz. 112 Investoren schrecken häufig vor einer Übernahme des Geschäftsbetriebes zurück, weil § 613a BGB eingreift und die Beschäftigungsverhältnisse in ihren ursprünglichen Bedingungen übernommen werden müssen. In dieser Gemengelage gegenläufiger Interessen kommt – quasi als Alternative zur vorgenannten Kündigung auf Erwerberkonzept – die Einschaltung einer sog. ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Rechtliche Struktur

Rz. 113 Grundidee des Einsatzes einer BQG ist der schnelle und sichere Personalabbau beim insolventen Arbeitgeber durch einvernehmliche Überleitung der Arbeitsverhältnisse in die BQG, in der sie qualifiziert, fortgebildet und auf eine Anschlussbeschäftigung im ersten Arbeitsmarkt oder bei einer Auffanggesellschaft vorbereitet werden. Dabei kann die BQG als Vehikel zur Person...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 7. Begrenzung des Insolvenzgelds

Rz. 66 Bis zum 31.12.2003 galt noch die Regelung, dass das Insolvenzgeld in Höhe des jeweiligen Bruttolohns beansprucht werden konnte. Am 1.1.2004 wurde § 185 Abs. 1 SGB III a.F. jedoch dahingehend geändert, dass die Höhe des Insolvenzgeldes begrenzt ist, nämlich auf einen Betrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, also für die alten Bundesländer auf maximal 7.300 EUR brut...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / A. Einführung

Rz. 1 Im Insolvenzfall gilt das Arbeitsrecht zunächst ohne Einschränkung fort. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des KSchG, des BetrVG und des § 613a BGB. Ergänzend trifft die Insolvenzordnung einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend, insbesondere in den §§ 113, 120 ff. InsO, die im Wesentlichen die Sanierung des angeschlagenen Unternehmens erleichtern sollen. D...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Verfahrensarten

Rz. 5 Die Insolvenzordnung hält gegenwärtig zwei Verfahrensarten bereit, deren Unterscheidung in der Praxis gerade in arbeitsrechtlichen Fragen erhebliche Bedeutung zukommt. Der Praktiker sollte daher bei allen Fragen im Kontext eines Insolvenzverfahrens zunächst nicht nur prüfen, in welchem Stadium man sich befindet (vor oder nach Insolvenzeröffnung) sondern auch, um welche...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Wirksamkeit der Gestaltung

Rz. 125 In mehreren Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht die Umstrukturierungspraxis unter Einschaltung einer BQG bereits im Prinzip gebilligt[125] und die Praxis in neueren Entscheidungen im Wesentlichen bestätigt. Rz. 126 Abzugrenzen ist die – rechtswirksame – Gestaltung einer übertragenden Sanierung mittels einer Transfergesellschaft vom sog. "Lemgoer Modell". Ander...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die sofortige Beschwerde wurde der erschienenen Partei deshalb eingeräumt, weil mit der Zurückweisung des Versäumnisurteils ein für sie wichtiges Präjudiz verweigert und der säumigen Partei Gelegenheit zur Sanierung des Versäumnisses gegeben wird (Mot zur CPO, 233 = Hahn/Mugdan, 296).mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Kündigungsbefugnis

Rz. 76 Wie bereits bei Rdn 21 geschildert, geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis gem. § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter über, der damit auch vollumfänglich in die Arbeitgeberstellung einrückt. Ihn treffen daher auch alle Rechte und Pflichten des insoweit verdrängten Vertragsarbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, einschließlich des Rechts zur K...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Personalreduzierung beim Veräußerer wegen "Erhöhung der Verkäuflichkeit"

Rz. 48 Bei dieser Alternative handelt es sich um den klassischen Fall einer Sanierungskündigung. Der bisherige Betriebsinhaber ist zur Fortführung des Betriebs nicht mehr in der Lage und daher auf eine Veräußerung seines Unternehmens angewiesen. Um den Verkauf attraktiv zu gestalten, muss der Betrieb rationalisiert werden. Die Fortführung des Betriebs setzt daher in diesen F...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Kündigung von Betriebsvereinbarungen gem. § 120 InsO

Rz. 93 Betriebsvereinbarungen, die Leistungen vorsehen, die die Insolvenzmasse belasten, können gem. § 120 Abs. 1 InsO ebenfalls mit einer verkürzten Kündigungsfrist von drei Monaten oder – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – fristlos (§ 120 Abs. 2 InsO) gekündigt werden. Rz. 94 Ein wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Verwalter vor die Wahl gestellt wird, das Unte...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Kein Betriebsübergang auf die BQG nach § 613a BGB

Rz. 123 Der Transfer der Arbeitnehmer vom insolventen Unternehmen zur BQG findet weder aufgrund eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB statt noch begründet er einen Betriebsübergang. Die BQG übernimmt außer den Arbeitnehmern keine materiellen oder immateriellen Betriebsmittel und verfolgt mit der Qualifizierung, Fortbildung und Vermittlung der Arbeitnehmer völlig andere Bet...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

Rn 31 Gem § 6 I GKG entsteht fällig mit Einreichung des Antrags im zivilgerichtliche Verfahren nach KV 1610, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach KV 5300, im finanzgerichtlichen Verfahren nach KV 6300 u im sozialgerichtlichen Verfahren nach KV 7300 eine 1,0 Gerichtsgebühr; im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsteht nach KV 8400 die 0,6 Gerichtsgebühr. Kommunen können a...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Fortführung der Geschäftstätigkeit durch die Auffanggesellschaft

Rz. 124 Nach Überleitung der Arbeitsverhältnisse in die BQG werden typischerweise die Betriebsmittel im Wege eines Asset Deals vom insolventen Unternehmen auf die bereits vorhandene oder neu zu gründende Auffanggesellschaft übertragen. Die Auffanggesellschaft führt den Betrieb im geplanten Umfang fort und bietet ausgewählten Arbeitnehmern der BQG neue Arbeitsverträge an. Auf...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / J. Fazit

Rz. 144 Das vornehmliche Ziel des Insolvenzverfahrens, nämlich die Fortführung von Betrieben, wird derzeit nicht zufriedenstellend erreicht. Zum einen liegt dies maßgeblich daran, dass der Kündigungsschutz auch in der Insolvenz uneingeschränkt Anwendung findet und betriebsbedingte Kündigungen daher oft schematisch an § 1 Abs. 2, 3 KSchG gemessen werden. Gerade bei der Frage d...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Verkürzte Kündigungsfrist des § 113 S. 2 InsO

Rz. 77 Gem. § 113 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte ist, sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Dienstnehmer ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Kündigungsausschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht (aufgrund vertraglicher Vereinbarung od...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einleitung

Rz. 112 Investoren schrecken häufig vor einer Übernahme des Geschäftsbetriebes zurück, weil § 613a BGB eingreift und die Beschäftigungsverhältnisse in ihren ursprünglichen Bedingungen übernommen werden müssen. In dieser Gemengelage gegenläufiger Interessen kommt – quasi als Alternative zur vorgenannten Kündigung auf Erwerberkonzept – die Einschaltung einer sog. Transfergesel...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Mögliche Organgesellschaften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Person, die kein Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG ist, soll keine Organgesellschaft sein können (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 9 UStAE). Fraglich ist, inwieweit dies mit dem Unionsrecht (Art. 13 MwStSystRL) vereinbar ist. Organgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut nur juristische Personen sein (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 1 UStAE unter ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / I. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 33 Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde. Ei...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / Literaturtipps

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Jahndorf/Oellerich, Gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen für die Beschränkung der Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz ungeklärt, UR 2007, 455 ff. Verwaltungsanweisungen BMF vom 05.07.2006, Az: IV B 2 – S 2141 – 7/06, Umsatzsteuerfreiheit für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Ertragsteuerliche Auswirkungen des BFH-Urteils vom 12. Mai 2...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das französische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor und zwar 2,1 %, 5,5 % und 10 % (vgl. Art. 278-0 bis, Art. 278 bis A, Art. 278 bis, Art. 278 quater, Art. 281 quater, Art. 281 sexies, Art. 281 octies und Art. 281 nonies CGI). In Art. 278 ter CGI war für den Zeitraum vom 15. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2022 außerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 2. Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Rz. 67 Die Frage, ob eine außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung möglich ist, spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der betreffende Arbeitnehmer ordentlich unkündbar ist. Meist erlangen Arbeitnehmer eine solche Rechtsposition aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften,[106] seltener aufgrund individualarbeitsvertraglicher Regelungen. Der Ausschluss der ordentlic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Tätigkeitsausübung

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer muss – um gewerblich oder beruflich tätig zu sein – eine Tätigkeit ausüben. Dies setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden. Als Leistungen im wirtschaftlichen Sinn gelten nach Art 9 MwStSystRL alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urp...mehr

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ZErb 04/2024, Vermächtnisse... / A. Problemstellung

Die Problemstellung wird anhand des nachstehenden Ausgangsfalls deutlich.[2] Erblasser E hat zwei Personen, denen er Vermögensgegenstände zuwenden möchte. A soll dabei seine Immobilien und B sein Kapitalvermögen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass die Immobilien und das Kapitalvermögen in etwa gleichwertig sind. Erbrechtlich umsetzen lässt sich die Zielsetzung des Erblass...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Vorsteuerabzugsverbot (§ 15 Abs. 2 dUStG)

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuersubjekte können die ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer von der Umsatzsteuerverbindlichkeit abziehen. Der Differenzbetrag ist an das zuständige ungarische FA abzuführen bzw. wird von diesem erstattet. Der Vorsteuerabzug ist insbesondere nicht möglich (§ 124 uUStG) bei verbleitem und unverbleitem Benzin bzw. bei sonstigen Kraftstoffen,...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / E. Betriebsveräußerung unter der Geltung der Insolvenzordnung (§ 128 InsO), Erwerberkonzeptkündigungen

Rz. 106 Im Bereich der Betriebsveräußerung in der Insolvenz sind vor allem § 128 InsO und § 613a Abs. 4 BGB einschlägig. § 128 InsO sieht hierzu vor, dass die unter Rdn 101 ff. zum KSchG genannten Erleichterungen auch dem Erwerber des Betriebes zugutekommen, wenn er das Unternehmen aus der Insolvenzmasse erwirbt. Kündigt der Erwerber also erst nach der Übernahme, so genießt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Zum 1.1.21 ist in Umsetzung der RL (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.19 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren (ABl L 172 v 26.6.19, 18) das Unternehmensstabilisierungs- und -restru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 12 Die Transfergesellschaft im Rahmen einer Sanierung

Die Einrichtung einer Transfergesellschaft kann insbesondere auch dann in Betracht kommen, wenn die aktuelle unternehmerische Krisensituation durch den Einstieg eines Investors abgewendet werden soll. Hier schafft eine Transfergesellschaft die Möglichkeit, ein bestehendes Unternehmen oder Teilbereich auf ein neu zu gründendes Unternehmen zu übertragen, ohne die Mitarbeiter m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / Zusammenfassung

Überblick Abbau von Personal ist nicht nur in sog. Krisenzeiten anzutreffen. Auch nach Unternehmenszusammenschlüssen, einem Carve-Out oder in Folge von Restrukturierungen kommt es häufig zu derlei Maßnahmen. Stets ist dabei der Personalbereich in zentraler Funktion mit seinen Kompetenzen gefordert. Im folgenden Beitrag wird ein aktueller Überblick über sog. Transfersozialplä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 113 InsO gilt in persönlicher Hinsicht für Arbeitsverhältnisse und Dienstverhältnisse. Insbesondere erfasst die Regelung auch die Kündigung von Organmitgliedern wie Geschäftsführer einer GmbH sowie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Arbeitnehmerähnliche Personen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der Sätze 1 und 2, ni...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Energieeffizienz in Unterne... / 2.1.2 Installierte Leistung [investiv]

Die Anpassung der installierten Leistung ist i. d. R. eine investive Maßnahme und dauert von der Umsetzungsdauer länger, da ggf. Messungen durchgeführt, Planungsbüros eingeschaltet und Fördermittel in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten: Notwendige Lichtstärke und Anzahl der Leuchtmittel Wahl des Leuchtmittels Notwendige Lichtstärke als Ausga...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2.5 Beratungspflicht bei Einbau von Heizungen

Wer nach dem 1.1.2024 eine Heizungsanlage einbauen möchte, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, muss sich vorab beraten lassen. Ziel ist es, mögliche Kostenrisiken solcher Heizungsanlagen aufzuzeigen. Die Beratung soll daher auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 2 Heizungen nach der GEG-Reform 2024

Generell sind alle Neubauten und Gebäude, die saniert werden, von den Anforderungen der GEG-Reform betroffen. Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit geringem Energiebedarf sowie historische Bauten, wie etwa Denkmäler oder Kirchen. Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass sie bei einem Neubau oder einer Sanierung zwingend die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen müssen. Im...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / 1 Historie Gebäudeenergiegesetz 2020/2023/2024

GEG 2020 Das im November 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz "Gebäudeenergiegesetz" (GEG), setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf den sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden und auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Es ersetzt die...mehr