Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XI. Rechtsfolgen bei Verstoß

Zwangsgeld: Die Meldepflicht – genauso wie die Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO – kann mit Zwangsmitteln nach § 328 AO durchgesetzt werden (BMF v. 26.4.2022 – IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, BStBl. I 2022, 576). In der Praxis kommen insb. die Androhung und anschließende Festsetzung eines Zwangsgeldes gem. § 329 AO in Betracht. Versagung der Freistellungsbescheinigung für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Sanktionen bei Verstößen gegen prüfungsbezogene Pflichten

Rz. 32 Sanktionsvorgaben resultieren aus Art. 30 ff. der Abschlussprüferrichtlinie. Diese verlangen nicht nur eine Sanktionierung von Pflichtverletzungen von Abschlussprüfern, sondern ergänzend auch der jeweils zuständigen Organe der geprüften Unt. Für Ges. i. S. d. § 324 HGB erfolgt die Umsetzung in §§ 334 Abs. 2a, 333a HGB. Für die anderen Ges. erfolgen die Änderungen in d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sanktionen

Rz. 169 Die Gliederungsvorschriften für die Bilanz sind zwingend. Eine Verletzung hat Folgen mit Blick auf die Wirksamkeit des Jahresabschlusses, der Haftung der Gesellschaftsorgane und die Zulässigkeit des Bestätigungsvermerks gem. § 332 HGB und kann ordnungs-, straf- und zivilrechtlich geahndet werden. Rz. 170 Eine Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG oder KGaA kann n...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 34 Wird eine Befreiung unrechtmäßig in Anspruch genommen, richten sich die Sanktionen nach den Regelungen des § 290 HGB. Ein direkter Verstoß gegen § 293 HGB kann aufgrund seines Wahlrechtscharakters nicht erfolgen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2024

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.54 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, sowe...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.60 § 361 AO (Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Steuerhinterziehung / Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot / § 370 AO Es stellt sich die Frage, ob in den Fällen der Steuerhinterziehung das Nebeneinander von Verspätungs- und Säumniszuschlägen sowie Hinterziehungszinsen einerseits und der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung andererseits gegen das europarechtliche Doppelbestrafungsverbot verstoßen. Dies ist vor d...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.2.2 Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 36 Der Straftatbestand des § 283b Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB ergänzt § 283 Abs. 1 Nr. 5, 6 StGB. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die Buchführungs-/Aufbewahrungspflichten vernachlässigt worden sind, die Buchführung nicht nachgeholt worden ist, die Mängel in der Buchführung sich noch auswirken und es zur Zahlungseinstellung oder zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. seiner...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.4.1 Urkundenfälschung

Rz. 52 Wegen Urkundenfälschung macht sich nach § 267 Abs. 1 StGB strafbar, wer vorsätzlich (bedingter Vorsatz genügt) zur Täuschung im Rechtsverkehr (der Täter muss die Herbeiführung eines Irrtums des zu Täuschenden und dessen Veranlassung zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zumindest als sichere Folge seines Verhaltens voraussehen; Absicht ist nicht erforderlich) eine une...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.4.4 Urkundenunterdrückung

Rz. 58 Die Vernichtung, Beschädigung oder das Vorenthalten der Buchhaltungsunterlagen kann schließlich den Tatbestand der Urkundenunterdrückung i. S. v. § 274 StGB erfüllen. Die Tatbegehung erfolgt meist als Verdeckungshandlung, um andere Vermögens- oder Bankrottdelikte zu verheimlichen. Rz. 59 Danach macht sich strafbar, wer eine Urkunde, welche ihm entweder überhaupt nicht ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.5 Verzögerungsgeld

Rz. 91 Die in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber beabsichtigte primäre Sanktion ist hingegen die Festsetzung eines sog. Verzögerungsgeldes [1] nach § 146 Abs. 2c AO. Kommt das deutsche Unternehmen der Aufforderung durch die Finanzbehörde zur Rückverlagerung seiner ins Ausland verlegten Buchführung, der Mitteilungsverpflichtung bzgl. eines geänderten Standorts oder Beauftragt...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.2 Veruntreuung von Arbeitsentgelt

Rz. 65 Eine unrichtige Buchführung über die Anzahl der Arbeitnehmer kann eine Vorbereitungshandlung für dann folgende unrichtige Beitragsnachweisungen gegenüber der Krankenkasse als zuständiger Einzugsstelle sein. Kommt es zur Abgabe unrichtiger Nachweisungen, stellt dies bezüglich der Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung ein Vergehen nach § 266a StGB dar.[1] Rz....mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.4 Versagung bzw. Widerruf der Auslandsverlagerung der Buchführung

Rz. 89 Der mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführte § 146 Abs. 2a AO erlaubt es dem Steuerpflichtigen nunmehr, unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag elektronische Bücher in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu führen und aufzubewahren. Durch die Neufassung des § 146 Abs. 2a AO durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurden die Voraussetzungen der Buchf...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.1 Buchführungsverstöße

Rz. 1 In der Literatur findet sich häufig auch die Bezeichnung "Buchführungsdelikte".[1] Da Fehler in der Buchführung allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher Folgen haben können,[2] bei denen es sich nicht nur um strafrechtliche Sanktionen handelt, erscheint die Bezeichnung "Delikt" zu eng. Hier soll daher die weitere Bezeichnung "Buchführungsverstöße" verwandt werden. Rz...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.7 Bilanzierungsverstöße und Urkundsdelikte

Rz. 48 Des Weiteren kommt im Zusammenhang mit Bilanzierungsverstößen in Rechenwerken die Verwirklichung einiger Urkundsdelikte im Sinne der §§ 267 ff. StGB in Betracht. Rz. 49 Voraussetzung für (fast) alle Tatbestände ist zunächst, dass es sich bei dem Tatobjekt um eine Urkunde handelt. Unter einer Urkunde versteht man im Strafrecht eine verkörperte (menschliche) Gedankenerkl...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 6 Berufsrechtliche Folgen von Buchführungsverstößen

Rz. 97 Buchführungsverstöße können berufsrechtliche Folgen in verschiedenster Form nach sich ziehen. Zum einen kann es sich um direkte Nebenfolgen im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung, z. B. Verhängung eines Berufsverbotes, oder um Folgen aus einer solchen, z. B. sog. Registersperre, handeln. Zum anderen kommen standesrechtliche Verfahren mit diversen Sanktionen in ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2 Verletzung handelsrechtlicher Bilanzierungsvorschriften und ihre Folgen

Rz. 8 Historisch betrachtet finden sich Sanktionen gegen handelsrechtliche Bilanzierungsverstöße bereits in Art. 249 ADHGB, der im Rahmen der Aktiennovelle von 1870 eingefügt wurde. Die wohl wichtigste Änderung war die Einführung der §§ 331 ff. HGB durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] sowie der §§ 335a, b HGB a. F. durch das Kapitalgesellschaften- un...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.5.3 Delikte diverser Wirtschaftsgesetze

Rz. 67 Bei der Verletzung spezieller Aufzeichnungspflichten drohen zudem entsprechende Sanktionen (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Geldbuße etc.) nach diversen Wirtschaftsgesetzen, wie z. B. Strafbarkeit bei unsachgemäßer Führung des Depotnummernbuches im Falle der Zahlungseinstellung oder Insolvenzverfahrenseröffnung gem. §§ 14, 37 DepotG; Ordnungswidrigkeit nach § 103 HGB bei...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1 Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei allen Bilanzierenden

Rz. 9 Für alle ausschließlich nach den Vorschriften des 1. Abschnitts des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) bilanzierungspflichtigen Einzelkaufleute und typischen Personenhandelsgesellschaften sieht das HGB keine besonderen Sanktionen für Bilanzierungsverstöße vor. Es können jedoch die allgemeinen Straftatbestände des StGB verwirklicht werden sowie weitere nicht strafr...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.4 Verstöße gegen nationale Rechnungslegungsstandards

Rz. 208 Nationale Rechnungslegungsstandards werden derzeit nur von der gemäß § 342q Abs. 1 HGB anerkannten deutschen Standardisierungsorganisation "Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee" (DRSC) gesetzt. Mit der Bekanntmachung der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch den BMJ erlangen die Standards die Qualität von GoB für Konzernunternehmen, nicht aber Ges...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.1 Entsprechenserklärung

Rz. 224 Im Jahr 2002 machte die Kommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" einen gleich lautenden Kodex bekannt, der die wesentlichen Grundsätze einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften beschreibt.[1] Der Kodex stellt kein Gesetzesrecht dar. Vorstand und Aufsichtsrat können von seinen Verhaltensempfehlunge...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.6 Verstöße bei der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung bzw. der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 254 Bis einschließlich des Geschäftsjahrs 2023 mussten bestimmte Unternehmen und Konzerne zu nichtfinanziellen Themen (wie z. B. Umwelt, Mitarbeiter, Soziales, Menschenrechte, Anti-Korruption, etc.) berichten.[1] Verpflichtet waren große Unternehmen (§ 267 Abs. 3 HGB) und Konzerne (§ 293 HGB), die kapitalmarktorientiert (§ 264d HGB) sind und im Jahresdurchschnitt mehr als...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.8.1 Bilanzierungsverstöße bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten

Rz. 215 Durch das Bankbilanzrichtlinie-Gesetz vom 30.11.1990[1] wurde mit der Einführung des § 340m HGB die Anwendbarkeit der §§ 331 bis 333 HGB institutionell auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, ausgedehnt. Notwendig wurde dabei die Anpassung der §§ 331 Nr. 1 und Nr. 2, 332 Abs. 1 HG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 16.2 Bundesrecht

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.10 Zypern

Über Zypern lässt sich fast das Gleiche sagen wie über Malta. Auch dieser Inselstaat ist Mitglied der EU und hat als Währung den Euro, zumindest gilt dies für den griechisch geprägten Teil der Insel, während die international kaum anerkannte Republik Nordzypern am Gängelband der Türkei hängt. Neben dem Tourismus und der Schifffahrt stellt der Finanzsektor eine dritte Säule d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.4 Folgen eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 30 Wie im Fall des § 147a Abs. 1 AO gibt es keine direkte strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktion eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2 AO, da es auch insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt.[1] Allein aufgrund der Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann keinesfalls von einer Steuerhinterziehung ausgegangen werden. Rz. 31 Das Feh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 22 Zur Absicherung der Verpflichtungen nach § 146a AO hat der Gesetzgeber verschiedene neue Tatbestände im Bereich der steuerlichen Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Nach § 379 Abs. 1 S. 1 AO stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn vorsätzlich oder leichtfertig neben den bereits bisher verbotenen Tätigkeiten entgegen § 146a Abs. 1 S. 1 AO ein dort genanntes System nich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Sanktionen

Rz. 98 Nicht ordnungsgemäß erstellte Konzernlageberichte sowie unrichtige Angaben im Konzernlagebericht unterliegen denselben Sanktionen wie Verstöße beim Konzernabschluss. Sie können einen Straftatbestand nach § 331 Nr. 2 HGB (§ 331 Rz 51 ff.) oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 4 HGB (§ 334 Rz 23) erfüllen. Straftatbestände werden mit einer Freiheitsstraße b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Schutzklauseln

Rz. 96 Schutzklauseln analog § 286 HGB für den Jahresabschluss sind für den Konzernabschluss nicht vorgesehen. Zumindest in Bezug auf § 286 Abs. 1 HGB wird allerdings eine Ausstrahlungswirkung auf den Lagebericht angenommen, da ansonsten die Pflicht zur Unterlassung von Angaben, die das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden, nicht greifen würd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Jahresabschluss (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Soweit Abschlussprüfungen (einschl. Nachtragsprüfungen) gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen sie selbst dann nicht unterlassen werden, wenn alle Anteilseigner und gesetzlichen Vertreter damit einverstanden sind. Zur Durchsetzung der Prüfungspflicht sieht der Gesetzgeber für den Fall, dass eine Abschlussprüfung nicht erfolgt, eine Reihe von Sanktionen vor. Wenn keine ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Sanktionen

Rz. 117 Ein nicht ordnungsgemäß erstellter Konzernanhang sowie unrichtige Angaben darin können einen Straftatbestand nach § 331 Nr. 2 HGB (§ 331 Rz 51 ff.) oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f HGB (§ 334 Rz 23) darstellen. Straftatbestände werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße geahndet. Die Geldbuße für Ordnungswidrigk...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4.2 Verfahrenskosten sind abziehbare Betriebsausgaben

Bei betrieblich veranlassten Sanktionen sind die Verfahrenskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltsgebühren, auch dann abziehbare Betriebsausgaben, wenn die Sanktion selbst nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG vom Abzug ausgeschlossen ist.[1] Das heißt, die Kosten eines Verfahrens und der Verteidigung sind in der Regel als Betriebsausgaben abziehbar. Strafverteidigungskosten s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 3 Keine Teilnahmepflicht

Eine Teilnahmepflicht an der Betriebsveranstaltung besteht nicht. Jeder Arbeitnehmer muss in der Entscheidung darüber, ob er an einem Betriebsausflug teilnehmen will oder nicht, völlig frei sein. Einem unzulässigen Druck auf die Teilnahme am Betriebsausflug kommt es gleich, wenn der Arbeitgeber vorher ankündigt, er werde allen nicht teilnehmenden Betriebsangehörigen den Tag ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4 Geldbußen: Kein Betriebsausgabenabzug

Zu den Geldbußen gehören alle Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG). Hierzu gehören gemäß § 30 OWiG auch Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen, Geldbußen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes oder der Länder, z. B. der Bundesrechtsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, Alternative Fo... / D. Sanktionen bei Fahren ohne Mofa-Prüfbescheinigung

Wer ohne die erforderliche Prüfbescheinigung ein Mofa führt, verstößt übrigens nicht gegen § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, so dass keine Geld- oder Freiheitsstrafen zu befürchten sind. Es läge lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 75 Nr. 5, 5 Abs. 1 S. 1 FeV vor. Nach § 5 FeV darf auf öffentlichen Straßen ein Mofa nur führen, wer eine Prüfung absolviert hat. Es droht jedoch ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Sanktionen

Rz. 150 Verstöße gegen das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz,[1] die sich aus einer unzulässigen Nichtanwendung der Nr. 6 ergeben, können mit einer Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten bei nicht-kapitalmarktorientierten MU bis zu einer Höhe von 50.000 EUR geahndet werden. Rz. 151 Verstöße gegen die Offenlegungspflicht gem. § 325 Abs. 3 HGB können im Ordnungsgeldverfahren mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Schädlichkeit eines wirtschaftlichen Geschäfts- oder’Zweckbetriebs?

Fraglich ist, ob das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO) oder eines Zweckbetriebs (§ 65 AO) ganz oder teilweise einen Entfall der Steuerbefreiung zur Folge hat.[44] Die Finanzverwaltung ist der dahingehenden Auffassung der Rechtsprechung nicht gefolgt[45] und hat eine mildere Regelung getroffen.[46] Danach wird die Steuerbefreiung nicht dadurch ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 5 Folgen eines unterlassenen oder fehlerhaften BEM

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung des BEM ist nicht im Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 238 SGB IX aufgeführt, sodass er ohne staatliche Sanktionen bleibt. Pflicht zur Durchführung? Die Arbeitnehmervertretung kann nach dem Wortlaut der Vorschrift die Durchführung des BEM verlangen und sie ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Ob auch der betroffene Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 25f Abs. 2 UStG

Rz. 39 § 25f Abs. 2 UStG ordnet an, dass in den Fällen des § 25f Abs. 1 UStG die Abs. 3 und 6 des § 25b UStG nicht anzuwenden sind. Das hat folgenden Hintergrund: § 25b Abs. 3 UStG stellt beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft die Fiktion auf, dass beim ersten Abnehmer, also dem mittleren Unternehmer in der Dreierreihe, der innergemeinschaftliche Erwerb als besteuert gi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG

Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, insbesondere bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Auch hierbei darf der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Rechtsfolgen gem. § 25f Abs. 1 UStG

Rz. 29 Als Rechtsfolge des inkriminierten Wissens ordnet § 25f Abs. 1 UStG die Versagung folgender Rechte an: Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1 i. V. m. § 6a UStG; Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, das sind die Vorsteuern aus steuerpflichtigen Vorbezügen von anderen Unternehmern; Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 UStG

Rz. 17 Die Vorschrift betrifft nur Unternehmer. Das versteht sich eigentlich von selbst, denn nur diese können zum Vorsteuerabzug berechtigt sein oder eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, und daher können auch nur ihnen diese Rechte versagt werden. Damit sind nicht nur die in § 2 UStG aufgeführten Wirtschaftsteilnehmer, die privatrechtlich agieren, gleich in welcher Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz: Diese Regeln s... / 9 Folgen bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Datenschutzverletzungen drohen sowohl gesetzlich normierte als auch vertraglich festgelegte Sanktionen. 9.1 Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Birgt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen, müssen diese unverzüglich über ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz: Diese Regeln s... / 9.3 Haftung aus Vertrag

Neben der unmittelbaren Haftung im Fall einer Datenschutzverletzung dürfen auch vertraglich vereinbarte Sanktionen nicht außer Acht gelassen werden. Das Unternehmen kann gegenüber Kundschaft, Liefer-Unternehmen oder Mitarbeitenden haften, sofern gegen vertragliche Vereinbarungen oder Pflichten verstoßen wurde. Am häufigsten kommen wohl Verstöße gegen explizit geregelte Geheim...mehr