Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen u Inhalt.

Rn 1 Der halbzwingende (§ 512 1) § 505d gilt für Allgemein- u Immobiliar-Verbraucherdarlehen. I 1–4 u II regeln ohne konkrete Vorgaben in der WoImmobKrRL abgestufte zivilrechtliche Sanktionen bzw Nachteile bei einem Verstoß gg die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit, gleichgültig, ob eine Prüfung nicht, unvollständig o sonst fehlerhaft durchgeführt wurde. Der Gesetzgebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolgen.

Rn 31 Der Unterhaltsanspruch kann betragsmäßig herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Außerdem ist auch sein völliger Wegfall möglich. Welche dieser Sanktionen unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspr, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung vorzunehmen. Entscheidend ist, welche dieser Maßnahmen dem Unterhaltsverpflichteten aufgrund einer Abwägung aller Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 21 regelt die Rechtsfolgen nicht gerechtfertigter Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr iSd § 19 (VGH München BayVBl 13, 308). Nach europarechtlicher Vorgabe müssen die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (§ 15 Rn 1; RL 2000/43/EG, Art 15; RL 2004/113/EG, Art 14). I bis III sind nicht zu Lasten des Gläubigers abdingbar (IV).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenart und Beispiele.

Rn 14 Vereinsstrafen dienen der Funktionsfähigkeit der Organisation des Vereins entspr seinem auf den Vereinszweck bezogenen Selbstverständnis. Sie sind ein Ausfluss der Vereinsautonomie und ein eigenständiges verbandsrechtliches Institut (BGH MDR 03, 402), nicht etwa eine Vertragsstrafe nach §§ 339 ff (so aber Soergel/Hadding Rz 38 mwN). Anlässe für Vereinsstrafen sind rege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auswanderung.

Rn 21 Grds steht die Wohlverhaltensklausel des II einer Auswanderung des betreuenden Elternteils mit dem Kind ebensowenig entgegen wie § 1626 III (BGH FamRZ 10, 1060, 1062; aA Oldbg FamRZ 80, 78). Dies gilt erst recht für einen Umzug innerhalb Deutschlands, der die Entfernung zum umgangsberechtigten Elternteil erheblich vergrößert (vgl BGH FamRZ 87, 356, 358; 90, 392, 393; K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückzahlung von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern und Rückstellungen

Rn. 1862 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 3 EStG darf die Rückzahlung von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern und Leistungen zur Erfüllung einer in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilten Auflage oder Weisung den Gewinn nicht erhöhen. Diese Regelung bezweckt, dass die Rückzahlung durch die erhebende Behörde mit der Zahlung an sie gleichbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Rn. 1860 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Werden Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilt, so unterliegen sie nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 2 EStG auch dem Abzugsverbot, wenn sie nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Als derartige Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingrenzung durch ›Erfüllungsort‹, Praxis, Interessen, Abwehr.

Rn 35 Kann drittstaatlichen Eingriffsnormen nach III Wirkung verliehen werden, so bemüht sich Art 9 um Eingrenzungen, sollte aber im Kontext der bisherigen Praxis, der Interessen und des Gesamtproblems gesehen werden. Nur von den Eingriffsnormen des Staates, ›in dem die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen erfüllt werden sollen oder erfüllt worden sind‹, spricht Art...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Änderungen durch das sog JStG 2019

Rn. 1865 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie zur Bekräftigung der Ahndungswirkung wurden durch Neuformulierung des S 1 in § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch die durch andere EU-Mitgliedstaaten festgesetzten Geldbußen in das BA-Verbot einbezogen. Damit wurden auch Forderungen des Bundesrechnungshofes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Überprüfung von Maßnahmen ohne Strafcharakter.

Rn 29 Sonstige Maßnahmen, die keine Sanktionen darstellen, werden nach den gleichen Grundsätzen wie Vereinsstrafen überprüft (Rn 21–28), zB die Benutzungsregelung für Vereinseinrichtungen (Celle WM 88, 495). Wenn ein Verein Einrichtungen eines Dritten anmietet, um den Mitgliedern deren Benutzung zu ermöglichen, gelten mit dem Dritten vereinbarte Nutzungsbeschränkungen auch f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 16 setzt Art 9 RL 2000/43/EG, Art 11 RL 2000/78/EG, Art 7 RL 76/207/EWG um (BTDrs 16/1780, 38). Entsprechende Regelungen finden sich in § 612a BGB, § 84 III BetrVG, § 5 TzBfG (BTDrs 16/1780, 38f). Der Beschäftigte soll seine Rechte ausüben können, ohne deswegen Sanktionen befürchten zu müssen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Das selbstständige Strafversprechen, § 343 II.

Rn 16 Das selbstständige Strafversprechen unterscheidet sich von der echten Vertragsstrafe durch das Fehlen einer Primärpflicht und also auch der Akzessorietät (vgl Vor §§ 339–345 Rn 1): Die Strafe wird nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung einer Verbindlichkeit (also für eine Pflichtverletzung) versprochen, sondern für die (nicht geschuldete) Vornahme oder Unterlassun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jesse, Das Abzugsverbot für Geldstrafen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG, DB 1987, 810; Brandenberg, Abzug von Geldbußen als BA, DB 1991, 2103; Sarrazin, Änderungen des EStG durch das StÄndG 1992 im Bereich der Unternehmensbesteuerung, NWB F 3 b, 3959; Depping, Strafverteidigungskosten als BA, DStR 1994, 1487; Raupach, Darf das Steuerrecht andere Teile der Rechtsordnung stören, Fest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten, Art 6 III.

Rn 7 Auf Ansprüche Privater wegen Kartellrechtsverstößen ist nach Art 6 III lit a in erster Linie das Recht des Staates anzuwenden, dessen Markt beeinträchtigt ist oder wahrscheinlich beeinträchtigt wird. Normiert wird also das schon bisher im internationalen Kartellrecht ganz überwiegend anerkannte Auswirkungsprinzip (eindeutiger war dieses noch im Gemeinsamen Standpunkt de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Ausgleichsfonds darf (durch Entnahme der entsprechenden Geldmittel) entsprechend § 3 Abs 3 Nr 1 FAG in Anspruch genommen werden zur Ergänzung der durch eine Einschlagsbeschränkung geminderten Erlöse. Die Frage, in welcher Höhe dem Forstwirt durch die Einschlagsbeschränkung Mindereinnahmen entstehen bzw entstanden sind, wird wohl dahingeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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zfs 08/2024, Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; angemessene und zumutbare Maßnahmen der Behörde, um den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln; Anordnung für mehrere Fahrzeuge (Fuhrpark); Obliegenheiten des kaufmännischen Halters eines Firmenfahrzeugs, Obliegenheiten zur Dokumentation der Fahrzeugnutzung; Dauer der Anordnung, Streitwert

StVZO § 31a Leitsatz 1. Die Fahrtenbuchanordnung soll als Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gewährleisten, dass zumindest für die Dauer der Verpflichtung mit dem Fahrzeug bzw. einem der Fahrzeuge begangene Verstöße geahndet und der Fahrer bzw. die Fahrerin ohne Schwierigkeiten festgestellt werden können. Außerdem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unerheblicher qualitativer Mangel, V 2.

Rn 43 Bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung (was im Gegensatz zu V 1 einen Qualitätsmangel meint) soll der Gläubiger wegen einer unerheblichen Pflichtverletzung nicht zurücktreten können, V 2. Das findet für den Schadensersatz statt der Leistung eine Parallele in § 281 I 3. Beides steht im Gegensatz zu § 459 I 2 aF, wonach eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Materiell-rechtliche Berücksichtigung.

Rn 45 Materiell-rechtliche Berücksichtigung hat Tradition in verschiedenen Mitgliedstaaten und wird durch Art 9 III nicht eingegrenzt: dieser modifiziert weder Verträge noch staatliches materielles Recht. Dies hat nun der EuGH in Sachen griechischer Spargesetze bestätigt (EuGH Rs C-135/15 Nikiforidis Rz 51 ff, dem folgend Frankf NJW 18, 3591 [OLG Frankfurt am Main 25.09.2018...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inlandsbezug.

Rn 15 Weist der Sachverhalt im Entscheidungszeitpunkt (Hamm IPRspr 60–61 Nr 115; LG Regensburg IPRspr 54–55 Nr 120; MüKo/Sonnenberger Rz 83) keine über den deutschen Gerichtsstand hinaus gehende Beziehung zum Inland auf, so ist 1 unanwendbar (Hamm IPRax 82, 197; Grüneberg/Thorn Rz 6; Kegel/Schurig § 16 III 2b; Looschelders Rz 18; Soergel/Kegel Rz 27). Denn ob ein Verstoß vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundzüge.

Rn 19 Die mit dem natürlichen Elternrecht verbundene Elternverantwortung begründet die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes bestmöglichst zu fördern und nicht zu beeinträchtigen. Dem Kindeswohl entspricht es aber am besten, wenn die Eltern auch noch nach der Trennung auf der Elternebene einvernehmlich zusammenarbeiten und die Konflikte, die zur Trennung geführt haben, weder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die dem § 5j österreichisches Konsumentenschutzgesetz v 19.8.99 nachgebildete Vorschrift wurde im Zuge der Umsetzung der FernabsatzRL eingeführt, ist selbst aber nicht europarechtlich veranlasst. Sie wird rechtspolitisch kritisiert (ua Erman/Ehmann Rz 5; HP/Kotzian-Marggraf Rz 10; Hoffmann Verfahrensrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Gewinnzusagen nach § 661a BGB,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kulla, Rückstellungen für Bergbauwagnisse, DB 1977, 1281; Barke, Rückstellungen für Bergschäden, Gruben- u Schachtversatz nach aktienrechtlichen u steuerrechtlichen Grundsätzen, Beil DB 4/1978; Emmerich, Zur Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen von Bergschäden, Gruben- u Schachtversatzauswirkungen, DB 1978, 2133; Bordewin, Rückstellungen für Grubenversatz u Schachtversat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aktueller Stand der Rspr.

Rn 32 Heute ist das APR weit über den enumerativen Schutz einzelner besonderer Persönlichkeitsrechte hinaus zu einer Generalklausel verdichtet. Diese entzieht sich einer genauen Definition und wird in Rspr und Praxis durch einzelne Fallgruppen konkretisiert. Im Kern geht es darum, das Recht des Einzelnen vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung und Verletzung seiner gesamten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 612a erfasst nicht nur die Ausübung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis, sondern jede Form der Ausübung von Rechten durch Arbeitnehmer (auch kollektiv über den Betriebsrat, BAG NZA 13, 1104 [BAG 16.05.2012 - 10 AZR 174/11]) und gewährleistet umfassenden Schutz als allg Maßregelungsverbot. Geschützt ist nur die Ausübung tatsächlich bestehender Rechte in zulässiger We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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KI: Europäische KI-Verordnu... / 4 Ausblick/Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1.8.2024 in Kraft. Vollständig anwendbar ist sie jedoch erst 24 Monate danach, also am 2.8.2026. Einige Teile werden allerdings schon früher anwendbar und damit verbindlich sein: Die Inhalte der Verordnung treten schrittweise in Kraft: Timelinemehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Keine Anwendung von § 12 Nr. 4 EStG im Falle einer gewinnabschöpfenden Auflage

Eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens (§ 153a StPO) unterliegt nicht dem Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 4 EStG, wenn sie der Gewinnabschöpfung dient. Denn das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG greift nur bei Auflagen und Weisungen, die als strafähnliche Sanktion die Aufgabe hätten, Genugtuung für das begangene Unrecht zu schaffen. Zahlungen zum Ausgleich von Schä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Bekanntgabe

Rz. 13 Der Arbeitgeber hat Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle auszulegen. Zweck der Vorschrift ist es, jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, von den für ihn geltenden Vereinbarungen Kenntnis zu erlangen. In welcher Weise dies geschieht, ist unerheblich, solange nur dieser Zweck gewahrt ist. Der Aushang am Schwarzen Brett ist die typische Form, jedoch reicht a...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / XI. Rechtsfolgen bei Verstoß

Zwangsgeld: Die Meldepflicht – genauso wie die Auskunftspflicht nach § 138 Abs. 1b AO – kann mit Zwangsmitteln nach § 328 AO durchgesetzt werden (BMF v. 26.4.2022 – IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, BStBl. I 2022, 576). In der Praxis kommen insb. die Androhung und anschließende Festsetzung eines Zwangsgeldes gem. § 329 AO in Betracht. Versagung der Freistellungsbescheinigung für...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägige Regelungen sind enthalten in: Gesetz Nr. LXXIV von 1992 über die Mehrwertsteuer; die Verordnung Nr. 20/2004 (IV.21.) PM des Finanzministeriums über die elektronische Rechnungstellung; Verordnung Nr. 24/1995 (XI.22.) PM des Finanzministeriums über die steuerliche Kennzeichnung von Rechnungen, vereinfachten Rechnungen und Empfangsquittungen sowie über die Verwend...mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 1.3 LkSG-Berichtspflicht und behördliche Kontrolle

Der Regelungsadressat hat jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu erstellen und auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich zu machen.[1] Zudem hat der Regelungsadressat seinen Bericht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einzureichen. Das BAFA prüft, ob der Bericht vorliegt und die ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 1.1 Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung

Rz. 1 Obgleich die Korruptionsbekämpfung in den vergangenen Jahren erheblich verstärkt wurde, gehören Schmier- und Bestechungsgelder noch immer zum kleinen Einmaleins "erfolgreicher" Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Staaten, mit denen Geschäfte abgewickelt werden. Der wirtschaftliche Umfang und die Bedeutung dieser Bestechungs- und Schmiergelder haben in letzter Zeit im R...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.1 Tatbestände

Rz. 17 Erforderlich für das Eingreifen des Abzugsverbotes ist, dass die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines deutschen Strafgesetzes (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB) oder einer Bußgeldvorschrift erfüllt. Das sind u. a.:[1] , [2] Bestechung im in- und ausländischen geschäftlichen Verkehr, § 299 Abs. 2 und 3 StGB Vorteilsgewährung, § 333 ...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 13 Bei einem Verstoß gegen das Behinderungsverbot können vom Betriebsrat im Beschlussverfahren Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, und zwar ggf. auch mittels einer einstweiligen Verfügung. Grobe Verstöße können ein Zwangsverfahren gem. § 23 Abs. 3 BetrVG zur Folge haben, vorsätzliche stellen eine Straftat gem. § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dar. Einzelne Betriebsrat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz von Geld- oder Ordnungsstrafen, die wegen rechtswidriger Handlungen während der Arbeitszeit verhängt worden sind.[1] Der Arbeitnehmer ist zu strafbaren oder ordnungswidrigen Handlungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht berechtigt und nicht verpflichtet und kann solche von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Zusammenfassung

Begriff Geldstrafen und Bußgelder sind den Einzelnen persönlich treffende öffentlich-rechtliche Sanktionen. Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich kein diesbezüglicher Aufwendungsersatzanspruch des davon im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung betroffenen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, ei...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.2 Geschlechtliche Vielfalt im Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 18 Das Besetzungsprofil von Vorständen und Aufsichtsräten wurde wesentlich durch das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (im Folgenden FüPoG I)[1] verändert.[2] So müssen börsennotierte Gesellschaften nach § 3 Abs. 2 AktG mit paritätischer Mitbestimmung gem. § 96 Abs. 2 S. ...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 5 Prüfung der Einhaltung der SFDR und der Art. 5–7 EU-Taxonomie-Verordnung durch den Abschlussprüfer

Rz. 36 Die SFDR wie auch die Taxonomie-Verordnung entfalten als europäische Rechtsakte i. S. v. Art. 288 Abs. 2 AEUV unmittelbare und verbindliche Geltung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Gem. Art. 14 i. V. m. Art. 21 SFDR haben die Mitgliedstaaten jedoch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen verantwortlichen Behörden die Einhaltung der Verordnungen übe...mehr