Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Nach der VVG Reform darf durch Einführung des § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung des Freistellungsanspruchs durch Versicherungsbedingungen an den geschädigten Dritten nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Abtretung des Freistellungsanspruches hat in der Praxis durchaus eine Bedeutung. Auf diese Weise können sich die Versicherungsnehmerin bei der Innenhaftung oder der gesch...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B4-7 Embargobestimmung

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vere...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Überblick und Adressat der Obliegenheiten

Rz. 1 In B3-3 AVB D&O werden dem Versicherungsnehmer umfangreiche Obliegenheiten auferlegt. Die AVB D&O nehmen hierbei die "übliche" Unterscheidung zwischen Obliegenheiten vor, die "vor" und solchen die "bei" oder "nach" dem Versicherungsfall zu erfüllen sind. So sind vor Eintritt des Versicherungsfalls gefahrdrohende Umstände zu beseitigen (siehe dazu unten bei II). Nach od...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Grundlagen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit und Anfechtung

Rz. 1 Der Versicherer muss entscheiden können, ob und zu welcher Prämie er Risiken abdeckt bzw. welche Kapazitäten er hierfür zur Verfügung stellt bzw. in welchem Umfang er die Risiken zeichnet. Für dieses sog. Underwriting braucht der Versicherer Informationen, dies können Auskünfte oder Unterlagen sein. Beliebt und verbreitet sind Antragsfragen, die in Textform gestellt we...mehr

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B. AVB D&O / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 16 Die Haftungsfrage ist von der Deckung zu trennen. Dies bedeutet, dass die Frage der Haftung unabhängig von der Frage der versicherungsrechtlichen Deckung festgestellt wird (Trennungsprinzip[1]). Gleichwohl kann der Versicherer die Feststellungen im Haftungsprozess nicht ausblenden und die Haftungsfrage eigenständig für die Deckung prüfen. Die Bindungswirkung folgt aus...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z.B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z.B. zum Produz...mehr

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Überblick über die erbrecht... / d) Auslegung einer Pflichtteilsklausel

Wird eine Pflichtteilsklausel von den testierenden Ehegatten nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt desselben geknüpft ("Ausgenommen ist dabei das Kind, das einen Pflichtteil beansprucht und erhalten hat"), setzt die Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. OLG Frankfurt v. 21.2.2023 – 21 W 104/22 BGB § 2269, § 2314 Beraterhinweis Mit e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anwendung des Erbrechts... / a) Die Vermögensteuer

Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die in Spanien nichtansässigen natürlichen Personen unterliegen seit dem 29.12.2022 nunmehr auch der Besteuerung nach dem spanischen Vermögensteuergesetz , span. VStG (Gesetz 19/1991 v. 6.6.1991, veröffentlicht im BOE Nr. 136 v. 7.7.1991, i.d.F. v. 29.12.2022), wenn die Immobilien direkt oder indirekt mindestens ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.5 Keine verbindliche Bearbeitungsfrist

Rz. 16 Gemäß § 10 Abs. 3 Hs. 1 PStTG soll das BZSt innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung über die Auskunft entscheiden. Kann es diese Frist nicht einhalten, soll dies gem. § 10 Abs. 3 Hs. 2 PStTG dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Weitergehende Sanktionen sieht das Gesetz nicht vor. Rz. 17 Hinweis Praxishinweis[1]: Angesichts der langen Bearb...mehr

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / Zusammenfassung

Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine in Deut...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.3 Geheimnisschutzsystem im Unternehmen: Umsetzung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen

Damit in einem Unternehmen Informationen als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können und um die Schutzansprüche des GeschGehG geltend machen zu können, müssen die Informationen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterzogen werden. Bislang ist die Rechtsprechung uneinheitlich hinsichtlich der im Einzelfall erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen. Das Kammergericht Berli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nichtbesteuerung der Fahrzeugverwendung gem. § 3 Abs. 9a S. 2 UStG i. d. F. bis Ende 2003

Rz. 10 Eine wesentliche Einschränkung des Anwendungsbereichs der Norm galt v. 1.4.1999 bis Ende 2003 (Rz. 2) gem. dem damaligen S. 2 der Vorschrift insofern, als die Verwendung von Fahrzeugen, bei deren Anschaffung oder Herstellung der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG in der damaligen Fassung nur zu 50 % zulässig war, für nicht unter die Nr. 1 fallend erklärt und mithin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Zusammenarbeit in der... / 3 Was muss ich als KMU nicht leisten?

KMU müssen die Pflichten nach dem LkSG nicht selbst erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – als für die Umsetzung und Kontrolle des LkSG zuständige Behörde – kann und wird KMU auch nicht daraufhin kontrollieren oder mit Sanktionen, wie Bußgeldern, belegen. Das LkSG verpflichtet KMU nicht: bezogen auf ihre Lieferkette eine eigene Risikoanalyse durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 4.2 Grenzen der Weitergabe von Pflichten an die Zulieferer

Wie bereits angedeutet, bedeutet Zusammenarbeit in der Lieferkette diesem Verständnis folgend nicht, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes einfach auf die Zulieferer erweitert wird. Wenn ein verpflichtetes Unternehmen beispielsweise von seinen Zulieferern verlangt, alle Pflichten des LkSG einzuhalten und sich ausschließlich darauf verlässt, könnte dies dazu führen, dass da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 1.2 Bindung des Betriebsrats an das Datenschutzrecht

Schwierigkeiten bereitete lange Zeit im Rahmen der DSGVO die Einordnung der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Nach bisherigem Recht ging das BAG tendenziell davon aus, dass der Betriebsrat – ähnlich wie andere Abteilungen oder Stellen innerhalb eines Unternehmens – nicht selbst Verantwortlicher ist, aber – und dies ist eine wichtige Ergänzung – als Teil der vera...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.1 Verletzung der Anzeigepflicht

Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen lediglich dazu befugt, den Arbeitnehmer abzumahnen, d. h. ihm für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer wiederholt trotz Abmahnung schuld...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.2 Verletzung der Feststellungs- bzw. Nachweispflicht

Liegt gleichzeitig eine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht vor, so rechtfertigt dies ebenfalls noch keine kündigungsrechtlichen Sanktionen. In derartigen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch dazu befugt, dem Arbeitnehmer für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer trotz erfolgter Abmahnung erneut schuldhaft gegen die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.5 Sozialrechtliche Hinweis- und Freistellungspflichten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III "sollen" Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erfor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 10 Internet- und E-Mail-Nutzung zu privaten Zwecken

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Primin... / 3 Exkurs: Theorie X und Theorie Y nach McGregor

Douglas McGregor, Professor für Management am Massachusetts Institute of Technology forschte in den 1950er Jahren daran, wie Unternehmen, konkret Manager, Motivation und Engagement ihrer Belegschaft effektiv steigern könnten. In diesem Zusammenhang identifizierte er einen Zusammenhang der Menschenbilder von Managern und den Zusammenhang auf deren Führungsverhalten. McGregor ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.2 Ankündigungsfrist

Rz. 66 Der Arbeitnehmer ist nach § 12 Abs. 3 TzBfG zur Arbeit nur dann verpflichtet, wenn die ordnungsgemäße Mitteilung ihm 4 Kalendertage vorher zugeht. Die Frist beginnt mit Zugang der Mitteilung, nicht mit der beispielsweise bei einem Brief möglicherweise späteren tatsächlichen Kenntnisnahme. Eine Verkürzung der Frist ist weder einzelvertraglich noch durch Betriebsvereinb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 15 Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG)

Rz. 357 Die durch das Binnenmarktgesetz ergänzten Aufzeichnungspflichten in § 22 UStG entsprechen der Verpflichtung aus Art. 242 MwStSystRL, wonach die Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Aufzeichnungspflichtig sind Warenbewegungen, die nicht im Rahmen einer innergeme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Da sich die EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.1993 nicht auf die Einführung des Ursprungslandprinzips einigen konnten, wird im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmern sowie mit juristischen Personen ein umsatzsteuerlicher Ausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip durchgeführt, indem die Ware bei dem Verbringen aus dem Lieferstaat als innergemeinschaftliche...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.4 Erweiterte Korrekturmöglichkeit

Nach § 173 Abs. 2 AO sind Steuerbescheide, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur dann korrekturfähig, wenn eine Steuerhinterziehung[1] oder eine leichtfertige Steuerverkürzung[2] vorliegt. Dabei gilt die Änderungssperre wegen vorangegangener Außenprüfung auch dann, wenn Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen wür...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / Zusammenfassung

Überblick Das Steuerrecht kommt nicht damit aus, die möglichen Rechtsverstöße nur mit Mitteln des Verwaltungsrechts (Verspätungszuschlägen, Zinsen, Haftung, verlängerter Festsetzungsfrist usw.) zu sanktionieren. Deshalb wurden diverse Straf- und Bußgeldnormen geschaffen, um Rechtsverstöße zu ahnden. Dabei gilt die grobe Unterscheidung: Eine vorsätzliche Steuerverkürzung bein...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.6 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Wird ein Straf- oder Bußgeldverfahren (steuerlicher oder nichtsteuerlicher Art) mit einer Geldstrafe oder Geldbuße abgeschlossen, stellt sich die Frage, ob diese Sanktionen steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Die gesetzliche Lage ist hier eindeutig: Bestimmte Geldbußen, Ordnungsgelder, Verwarnungsgelder usw. dürfen sich nicht gew...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 9 Anzeigepflicht

Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass der Beschäftigte grundsätzlich am 1. Tag der Erkrankung, und zwar zu Arbeitsbeginn, den Arbeitgeber zu informieren hat. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit verschuldet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 10 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Nachweis- bzw. Feststellungspflicht

Unabhängig von der Mitteilungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind alle Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 1a EFZG verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen bzw. feststellen zu lassen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert (sogenannte Erstbescheinigu...mehr

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Rückstellungen: ABC / Bußgeld

Für Rechtsverstöße, die bis zum Abschlussstichtag begangen wurden, ist eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, soweit mit der Verhängung von Bußgeldern (z. B. Sanktionen des Kartell- oder Umweltrechts, EU-Geldbußen[1]) zu rechnen ist.[2]mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 3. Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 RVG

Gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG hat der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsantrag des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind gem. § 55 Abs. 5 S. 3 RVG diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Subsidiarität der Strafdrohung (§ 372 Abs. 2 AO)

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Strafandrohung aus § 370 Abs. 1 und 2 AO gilt jedoch nur subsidiär. Sie ist bereits dann ausgeschlossen, wenn die Tat in anderen Vorschriften als Zuwiderhandlung gegen ein Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbot mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist (§ 372 Abs. 2 Halbs. 2 AO). Im Vergleich zu anderen Subsidiaritätsklauseln (vgl. z.B. § 145d StGB) ist § 37...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Härtegrund aus § 1579 Nr. 5 BGB (Verletzung von Vermögensinteressen)

Rz. 293 Wer Unterhalt beansprucht, muss auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte hat alles zu unterlassen, was dem anderen die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[527] Setzt er sich mutwillig über diese Verpflichtungen hinweg, kann dieses Verhalten den Härtegrund nach § 1579 Nr. 5...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nichtgeltendmachung von Unterhalt

Rz. 361 Zu unterscheiden ist gleichwohl der Verzicht von der Nichtgeltendmachung.[382] Die Nichtgeltendmachung kann – allerdings ausschließlich – dann vereinbart werden, wenn eine nachvollziehbare Begründung vorhanden ist, die in der Urkunde aber konkret aufzunehmen ist. Es reicht nicht aus, in einer Vereinbarung festzustellen, dass keine Unterhaltsbedürftigkeit besteht, da ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis der Tathandlungen zueinander

Rz. 31 [Autor/Stand] Geht man vom Wortlaut des § 380 AO aus, besteht für den Täter eine doppelte Verpflichtung, nämlich die Einbehaltung und die Abführung der Abzugsbeträge. Dennoch soll nach h.M. ein Bußgeld bereits dann verhängt werden können, wenn der Täter nur eine der beiden Verpflichtungen (Einbehaltung oder Abführung) verletzt[2]. Nach diesem Verständnis der Norm obli...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Rz. 811 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann. Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht kommt.[8...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 11. Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Rz. 316 Bei § 1579 BGB wird vielfach vereinfachend von der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gesprochen. Die Sanktionen nach § 1579 BGB müssen aber nicht endgültig sein. Je nach Härteklausel, der Dauerwirkung, der Zumutbarkeit und Billigkeit sowie nach den Umständen des Einzelfalles können verwirkte Unterhaltsansprüche — ganz oder teilweise – wieder aufleben.[563] Das Wiede...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Sachliche Zuständigkeit des AG

Rz. 16 [Autor/Stand] Bevor der Frage nach der örtlichen Zuständigkeit nachgegangen wird, ist stets zu prüfen, ob das AG sachlich für die in Rede stehende Steuerstrafsache überhaupt zuständig ist. Die sachliche Zuständigkeit wird also stets vorausgesetzt [2]. Rz. 17 [Autor/Stand] Allgemein bedeutet sachliche Zuständigkeit die Verteilung der Rechtssachen auf die verschiedenen Sp...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Sozialhilfe und Grundsicherung, SGB XII

Rz. 689 Sozialhilfe, die gem. SGB XII geleistet wird, hat auf den Unterhaltsanspruch keinen Einfluss. Sozialhilfe mindert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten nicht. Sozialhilfe hat subsidiären Charakter (§ 2 SGB XII). Der Anspruchsübergang hinsichtlich der Leistung gem. § 94 SGB XII befreit den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Leistungspflicht.[728] Rz. 690 Nach...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 285 Mutwillig ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, negativ auswirkt. Ein solches tatbestandsrelevantes Verhalten kann z.B. dann vorliegen,mehr

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Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr