Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 5. Kindschaftsrechtliche Auswirkungen

§ 1599 Abs. 2 BGB ermöglicht ab Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens die Anerkennung eines noch während der Ehe geborenes Kind durch den leiblichen Vater, der nicht der Ehemann ist. Ein Rückgriff auf den tatsächlichen Vater (Scheinvaterregress) ist nach §§ 1607 Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB möglich. Jedoch besteht kein Anspruch gegen die Mutter auf Anspruch auf Auskunftsert...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 6. Auswirkungen auf die Haushaltssachen (Hausrat)

Das Familiengericht kann auf Antrag eines Ehegatten eine vorläufige Nutzungszuweisung gem. § 1361a BGB an den Haushaltsgegenständen vornehmen (lex specialis gegenüber dem allgemeinen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB). Praxishinweise: Werden persönliche Haushaltsgegenstände herausverlangt, ist § 985 BGB Anspruchsgrundlage. Da es sich hierbei um eine sonstige Familiensache nac...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / c) Interner Ausgleich zwischen den Ehegatten

Wird der Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat, in Anspruch genommen, so kann ein Ausgleich – zumindest teilweise – erfolgen über: eine Verrechnung im Unterhalt, eine Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB oder den Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.2014 – II-2 UF 4/14, FamRZ 2014, 1296). Für eine hiervon abweichende Beteiligungsverpf...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Haftung für Miete und Nebenkosten im Außenverhältnis

Hat nur ein Ehegatte den Vertrag abgeschlossen, so bleibt er auch dann aus dem Vertrag verpflichtet, wenn er auszieht. Haben die Eheleute den Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen, haften sie auch nach der Trennung weiterhin als Gesamtschuldner für die Miete (ggf. auch für Schönheitsreparaturen) und zwar auch nach einem Auszug eines Partners. Praxishinweise: Nach der Trennung mu...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / aa) Bemessung des Nutzungsvorteils

Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht (BGH, Urt. v. 5.3.2008 – XII ZR 22/06, FamRZ 2008, 963). Von diesem Zeitpunkt an ist dann die objektiv erzielbare Miete (der Vermietungswert) für die konkrete Wohnung bzw. das konkrete Haus als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich anzuse...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / III. Phase 2: Jahreswechsel nach der Trennung

Zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich die Steuerklasse. Ab 1.1. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung (bzw. die Grundtabelle statt der bisherigen gemeinsamen steuerlichen Veranlagung nach der Splittingtabelle). Für die Unterhaltsberechnung liegen nun regelmäßig Gehaltsbescheinigungen des letzten Jahres des Zusammenlebens vor, die noch...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / cc) Bemessung des Wohnwertes während der Trennungszeit

Haben die Eheleute während der Zeit ihres Zusammenlebens ein Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung erworben, so diente dies dazu, eine angemessene Wohnung für die gesamte Familie zu schaffen und Mietzahlungen zu sparen. Darin liegt auch eine auf lange Sicht angelegte und von den Eheleuten einvernehmlich geplante Maßnahme der Vermögensbildung, die auch die ehelichen Lebensve...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / c) Altersvorsorgeunterhalt

Ab Zustellung des Scheidungsantrags besteht der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Bis zum Ende der Ehezeit nimmt auch der getrennt lebende Ehegatte durch den Versorgungsausgleich noch an den Anwartschaften des anderen Ehegatt...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 13. Erbrechtliche Auswirkungen

Die Trennung der Ehegatten hat noch keine unmittelbaren konkreten Konsequenzen für das Ehegattenerbrecht bzw. die gewillkürte Erbfolge! Praxishinweise: Vermutlich will der Mandant diese erbrechtlichen Konsequenzen ändern. Dann muss umgehend gehandelt werden! Daher sollte bereits bei der Trennungsberatung zumindest die erbrechtliche Problematik generell angesprochen werden. Die ...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Eheliche Lebensverhältnisse

Auch nach § 58 EheG, der dem § 1578 Abs. 1 BGB inhaltsgleich ist, richtet sich der nacheheliche Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nach Scheidung eintretende Veränderungen prägen sie nur insoweit, als die Veränderungen im Zeitpunkt der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und die vormaligen Ehegatten schon damals im Blick hierauf ihren Lebe...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Überlassung der Ehewohnung

Ein Ehegatte, dem anlässlich der Scheidung die Wohnung überlassen wird, tritt gem. § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB vom Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung an den Vermieter in das Mietverhältnis als Alleinmieter ein. Der verbleibende Ehegatte ist verpflichtet, an dieser Mitteilung mitzuwirken. Nach Auffassung des OLG Hamm (FamRZ 2016, 1688; entgege...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmediator: Umfang der Beratungspflicht

(OLG Stuttgart, Urt. v. 26.1.2017 – 11 U 4/16) • Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Ein Mediator kann daher bei einem unterbliebenen Ausgleich von Rentenanwartschaften haften. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Versorgungsausgleich nach der K...mehr

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ZAP 18/2015, Lebensversicherung: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung des Bezugsberechtigten

(BGH, Urt. v. 22.7.2015 – IV ZR 437/14) • Soweit ein Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer erklärt, im Falle seines Todes solle "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Falle einer späteren Scheidung und Wiederheirat des Versicherungsnehmers zur Bestimmung des Bezugsberechtigten maßgeblich auf den Zeitpunkt seiner Fe...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / b) Kontakte zu dritten Personen

Reibungspunkt in der Praxis ist vielfach die Frage des Kontaktes des Kindes mit Dritten (Großeltern, sonstige Verwandte, Lebenspartner eines Elternteils) während des Umgangs. Grundsätzlich darf auch der Umgangsberechtigte bestimmen, mit wem das Kind bei der Ausübung des Umgangs (noch) Umgang haben darf (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 639). Diese Befugnis kann jedoch durch das F...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Einsatzzeitpunkt

Die Voraussetzungen für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch müssen im Zeitpunkt der Scheidung sowie in der Folgezeit grundsätzlich ohne zeitliche Lücke vorgelegen haben. Zwar ist in § 1573 Abs. 2 BGB für den Aufstockungsunterhalt im Gegensatz zu den §§ 1571, 1572, 1573 BGB kein konkreter Einsatzpunkt genannt. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2016, 203...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / a) Bestehen einer wirksamen Ehe

Die Ehe muss im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestanden haben. Unerheblich für das Bestehen der Ehe ist es, wie lange die Ehe bestanden bzw. ob der Erblasser wiederholt geheiratet hat. Das Erbrecht entfällt nach § 1933 S. 1 BGB, wenn zzt. des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder i...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse/Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung

Der nacheheliche Unterhalt bestimmt sich gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Maßgebend sind grundsätzlich die Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Veränderungen danach sind nur zu berücksichtigen wenn sie in der Ehe angelegt waren (vgl. ZAP F. 11 R, S. 737, 790, 901). Hieraus folgert das KG (...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 4. Gerichtliche Streitigkeiten über Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung der Eltern

Bestehendes gemeinsames Sorgerecht kann nach § 1671 BGB auf Antrag eines Elternteils vom Familiengericht aufgehoben werden. Nach Trennung und Scheidung der verheirateten Eltern besteht folglich kraft Gesetzes die gemeinsame elterliche Sorge über die gemeinschaftlichen Kinder fort, wenn und soweit beide Eltern dies wollen und deshalb keinen Antrag auf Übertragung der Alleinsor...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Bewertung des belasteten privilegierten Vermögens

Der BGH (FamRZ 2015, 1268 m Anm. Münch = NJW 2015, 2334 = MDR 2015, 771 = FamRB 2015, 283 m. Hinw. Kogel unter Aufgabe von BGH FamRZ 2007, 978) ist zu seiner ursprünglichen Rechtsprechung hinsichtlich des Wertzuwachses eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstückes zurückgekehrt. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass ein gem.§ 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Vermögen, da...mehr

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ZAP 2/2016, Aufstockungsunterhalt: Vorübergehende Arbeitslosigkeit

(BGH, Urt. v. 4.11.2015 – XII ZR 6/15) • Damit ein Anspruch auf (originären) Aufstockungsunterhalt später weiter besteht, müssen dessen tatbestandsspezifische Voraussetzungen seit der Scheidung grds. ohne zeitliche Lücke gegeben sein. Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen und die damit einhergehende Reduzierung seiner Einkünfte unterbricht die Unterh...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 4. Ausgleichsreife

Gemäß § 19 Abs. 1 VersAusglG findet ein Wertausgleich bei der Scheidung nicht statt, soweit ein Anrecht nicht ausgleichsreif ist. Nicht ausgleichsreif ist ein Anrecht, wenn es dem Grund oder der Höhe nach nicht hinreichend verfestigt ist. Hinreichend verfestigt ist ein Anrecht insoweit, als der Versorgungswert durch die künftige, namentlich betriebliche oder berufliche Entwi...mehr

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ZAP 8/2015, Versorgungsausgleich: Unterlassene Altersvorsorge

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.12.2014 – 13 UF 205/13) • Eine unterlassene Altersvorsorge eines Ehegatten oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten führt für sich allein nicht dazu, grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs annehmen zu können. Nur das einseitige, treuwidrige Unterlassen trotz hoher Leistungsfähigkeit oder das Verschleud...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Petitionsausschuss sieht Klärungsbedarf bei Betriebsrenten

Der Petitionsausschuss des Bundestages sieht Klärungsbedarf in der Frage der Anpassung des Versorgungsausgleichs bei betrieblichen und privaten Renten. In einer Sitzung des Ausschusses von Mitte Oktober beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Finanzen zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben....mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 1. Gemeinsames Sorgerecht beider Eltern

Das Recht der elterlichen Sorge steht verheirateten Eltern kraft Gesetzes gemeinsam zu. Gerichtliche Entscheidungen über das Sorgerecht verheirateter oder geschiedener Eltern sind nur im Falle einer Trennung oder Scheidung erforderlich (s.u. S. 1315). Bei nicht verheirateten Eltern stellt sich in der Praxis erst einmal die Frage, ob gemeinsame elterliche Sorge hinsichtlich de...mehr

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ZAP 18/2015, Abänderungsverfahren: Voraussetzungen

(BGH, Beschl. v. 27.5.2015 – XII ZB 564/12) • Eine Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung setzt nach § 225 Abs. 2 FamFG eine nachehezeitlich eingetretene, auf rechtlichen oder tatsächlichen Änderungen beruhende Veränderung voraus, die rückwirkend auf den Stichtag des Ehezeitendes zu einem wesentlich anderen Ausgleichswert eines Anrechts führt. Bloße Fehler der Ausga...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Experten uneinig beim Thema Versorgungsausgleich

Mit der komplexen Frage der externen Teilung beim Versorgungsausgleich haben sich Ende März bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz die geladenen Sachverständigen auseinandergesetzt. Anlass war eine Initiative des Deutschen Anwaltvereins und ein entsprechender Gesetzesantrag aus den Reihen der Opposition, der die ersatzlose Streichung des § ...mehr

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ZAP 17/2016, Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Begrenzung durch ehebedingten Erwerbsnachteil

(BGH, Beschl. v. 8.6.2016 – XII ZB 84/15) • § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB sieht für die Bedarfsbemessung eine Berücksichtigung ehebedingter Nachteile des Unterhaltspflichtigen nicht vor, sondern stellt allein darauf ab, wie der Unterhaltsberechtigte ohne Ehe und Kindererziehung stünde, so dass dessen ehebedingte Erwerbsnachteile den Umfang der Herabsetzung begrenzen. Dieser Nachte...mehr

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ZAP 3/2016, Iranische Morgengabe: Wirkungen für die Ehe

(OLG Köln, Beschl. v. 5.11.2015 – 21 UF 32/15) • Das tief im islamischen Recht verwurzelte Rechtsinstitut der Morgen- oder Brautgabe ist kollisionsrechtlich als allgemeine Wirkung der Ehe gem. Art. 14 EGBGB zu qualifizieren. Vor deutschen Gerichten ist die von einem (auch) deutschen Staatsbürger seiner iranischen Braut bei der Eheschließung im Iran versprochene Morgengabe na...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / bb) Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht zwingend, vielmehr können die Regelungen der Zugewinngemeinschaft durch ehevertragliche Regelungen abbedungen werden. Diese Form der Modifizierung ermöglicht den Ehegatten bei der Festlegung des Güterstands einen größeren Entscheidungsspielraum. Den Ehegatten wird insbesondere ermöglicht, dass einzelne Vermögensgeg...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 3. Schwiegerelternschenkung/Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 2015, 393) kann Schwiegereltern, die dem Schwiegerkind eine Zuwendung gemacht haben, ein Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 313 Abs. 1 BGB zustehen, wenn die Zuwendung in der Vorstellung vorgenommen worden ist, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ih...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Herabsetzung wegen ehebedingtem Erwerbsnachteil/keine Halbierung

Der nacheheliche Unterhalt kann nach § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf des Berechtigten herabgesetzt werden, wenn der sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtende Unterhaltsanspruch unbillig ist. Kriterien für die Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe die ehebedingten Nachteile, die hinsichtlich der Möglichkeit eingetreten sind, für den...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Totalrevision nach § 51 VersAusglG/Behandlung eines endgehaltbezogenen Versorgungsanrechts

Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs ist gem. § 51 VersAusglG gegeben, wenn eine wesentliche Änderung i.S.v. § 51 Abs. 3 VersAusglG eingetreten ist, etwa wenn sich bei dem Anrecht auf betriebliche Altersversorgung der ermittelte Wert von dem dynamisierten und aktualisierten Wert unterscheidet (vgl. OLG Hamm FamRB 2015, 339). Ausgeschlossen ist die...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Begriff der Ehewohnung

Der Begriff der Ehewohnung ist weit auszulegen und erfasst alle Räume, die die Ehegatten während der Ehe zum Wohnen benutzten oder die dafür nach den Umständen bestimmt waren (OLG Hamm FamRZ 2015, 1196 = NJW 2015, 2349 = MDR 2015, 954; vgl. BGH FamRZ 1990, 987). Auch Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser oder Gartenlauben können als Ehewohnung anzusehen sein, wenn...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / g) Weitere Vorgaben

Weitere Vorgaben finden sich in Kapitel 9 mit Regelungen über "Fremdwährungskredite und Kreditverträge mit variablem Zinssatz" (vgl. Art. 23, 24 WIKrRL). Dem Verbraucherschutz bei Fremdwährungskrediten dient Art. 23 Abs. 1 WIKrRL dadurch, dass dem Verbraucher danach die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Kredit auf eine alternative Währung (s. dazu auch Abs. 2 S. 1) umz...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / aa) Zugewinngemeinschaft

Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft wird nach § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Insoweit ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein Güterstand der Gütertrennung. Von dem vertraglichen Güterstand ...mehr

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ZAP 13/2015, Novellierung d... / dd) Deckungssumme

Von zentraler Bedeutung für die Höhe des Entschädigungsanspruchs ist die Deckungssumme, die als Gegenwert den Anspruch begrenzt (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Die Deckungssumme beträgt grundsätzlich 100.000 EUR. Von diesem Grundsatz abweichend beträgt die Deckungssumme den Gegenwert von bis zu 500.000 EUR in den Fällen der Ausnahmesachverhalte, die in § 8 Abs. 2 EinSiG normiert sind. ...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / I. Einleitung

Im anwaltlichen Berufsalltag zählt das Sozialrecht für die nicht darauf spezialisierten Kollegen selten zu den Favoriten. Zu unübersichtlich, zu kompliziert und wenig ertragreich lauten die gängigen Einschätzungen. Befasst man sich allerdings näher mit den einzelnen Zweigen des Sozialrechts, wird man feststellen, dass sich manche Einschätzung als in der Sache unberechtigtes ...mehr

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ZAP 16/2016, Anwaltsmagazin / Justizsoftware in Familiensachen auch für Rechtsanwälte verfügbar

Der Deutsche Anwaltverlag hat darauf aufmerksam gemacht, dass ein für Familiengerichte entwickeltes EDV-Programm auch von Rechtsanwälten erworben und im Rahmen ihrer Mandate genutzt werden kann. Es handelt sich hierbei um das FTCAM System, ein seit 1980 von erfahrenen Familienrichtern entwickeltes EDV-Programm, das aufgrund von Landeslizenzen derzeit in 14 Bundesländern alle...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / a) Konkurrenz mit Ehegattenunterhaltsansprüchen

Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile (Soyka FK 2012, 21) beim unterhaltspflichtigen Ehegatten der von ihm geleistete (vorrangige) Ehegattenunterhalt in Abzug zu bringen; beim unterhaltsberechtigten Ehegatten der erhaltene Ehegattenunterhalt seinem Einkommen hinzuzurechnen. Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhaltsrechtli...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Initiative zur Reform des nachehelichen Unterhalts

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat kürzlich Reformvorschläge für den nachehelichen Ehegattenunterhalt formuliert, mit denen er die Hoffnung auf ein einfacher strukturiertes, überschaubares und planbares Unterhaltsrecht verbindet. Wesentliche Bausteine der DAV-Initiative, die inzwischen auch dem Bundesjustizministerium sowie den zuständigen Ausschüssen des Bundestags zugelei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versorgungsausgleichzahlungen an Ex-Ehegatten sind als Sonderausgaben abziehbar

Leitsatz Wenn eine Ehe scheitert, geht es meist ums schnöde Geld. So auch in einem neuen Urteilsfall des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts, in dem ein Apotheker zur Abwendung eines Versorgungsausgleichs eine Zahlung von 14.000 EUR an seine Ex-Frau geleistet hatte. Das Gericht erkannte die Zahlung beim Apotheker nun als Sonderausgaben an. Sachverhalt Nach ihrer Ehescheid...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 44 Leistun... / 2.2.4 Beiträge

Rz. 20 Die beitragspflichtigen Einnahmen für rentenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind in § 166 Abs. 2 SGB VI festgelegt. Als beitragspflichtige Einnahmen sind fiktive Beträge zugrunde gelegt worden, die sich prozentual von der Bezugsgröße ermitteln lassen. Bezugsgröße ist der nach § 18 SGB IV bekannt gegebene Wert. Wird die Pflegetätigkeit ...mehr

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AGS 7/2016, Nutzung der Ehewohnung nach Scheidung; Verfahrenswert bei Antrag auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung

Leitsatz Wird für die Zeit nach der Scheidung eine Nutzungsentschädigung geltend gemacht, handelt es sich um eine sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG. Die Wertberechnung für diesen Anspruch richtet sich nach § 35 FamGKG (entgegen OLG Hamm v. 8.1.2013 – II-6 UF 96/12, AGS 2013, 183). OLG Hamm, Beschl. v. 10.7.2014 – II-1 WF 104/14 1 Aus den Gründen Die Beschwerde ist gem. den...mehr

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AGS 7/2016, Nutzung der Ehe... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Wird Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung verlangt, ist Anspruchsgrundlage § 745 Abs. 2 BGB, nicht mehr § 1361b BGB. Deshalb liegt in diesem Fall auch keine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor, sondern eine Familienstreitsache (sonstige Familiensache) nach § 112 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 266 Abs. 1 FamFG...mehr

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AGS 7/2016, Nutzung der Ehe... / Leitsatz

Wird für die Zeit nach der Scheidung eine Nutzungsentschädigung geltend gemacht, handelt es sich um eine sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG. Die Wertberechnung für diesen Anspruch richtet sich nach § 35 FamGKG (entgegen OLG Hamm v. 8.1.2013 – II-6 UF 96/12, AGS 2013, 183). OLG Hamm, Beschl. v. 10.7.2014 – II-1 WF 104/14mehr

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AGS 7/2016, Nutzung der Ehe... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. den §§ 32 RVG, 59 FamFG zulässig, und hat Erfolg. 1. Das AG hat unter Berufung auf eine Entscheidung des 6. Familiensenats v. 8.1.2013 (II-6 UF 96/12 OLG Hamm) gemeint, die Wertberechnung für den Anspruch auf Nutzungsentschädigung richte sich nach § 48 FamGKG, weil kraft Sachzusammenhangs auch bei Geltendmachung von auf § 745 Abs. 2 BGB gestützten Ansp...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers führt zu einer Anhebung der Verfahrenswerte sowohl für das Ehescheidungsverfahren als auch für die Folgesache über den Versorgungsausgleich. a) Der Wert für das Scheidungsverfahren ist anderweitig auf 12.011,00 EUR festzusetzen. Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigu...mehr