Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGKompakt Nr.11/2012, Verfa... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung entspricht einhelliger Rechtsprechung Es entspricht einhelliger Rechtsprechung, dass nicht ausgleichsfähige ausländische Anwartschaften im Rahmen des § 50 FamGKG nicht zu berücksichtigen sind (so auch OLG Naumburg AGS 2012, 145 = FamFR 2012, 112; OLG Brandenburg AGS 2011, 393 = FamRZ 2012, 310 = NJW-Spezial 2011, 549). Versorgungsanrechte nach der Scheidung werden...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche Probleme bestehen im Verhältnis zwischen einstweiliger Unterhaltsanordnung und Unterhalts-Hauptverfahren?

Während nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage die einstweilige Unterhaltsanordnung die gleichzeitig anhängig zu machende Hauptsache verlangte, bedarf nunmehr die einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 246 FamFG nicht mehr der Anhängigkeit einer gleichartigen Hauptsache. Das Anordnungsverfahren ist selbst dann ein eigenständiges Verfahren, wenn eine Haupts...mehr

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AGS Nr.11/2012, Verfahrensw... / 1 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Verfahrenswertes für die Beschwerdeinstanz beruht auf §§ 40, 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. und Abs. 3 FamGKG. Die Frage, wie der Verfahrenswert in Verfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG festzusetzen ist, wird in Rspr. u. Lit. unterschiedlich beantwortet. Nach überwiegender Auffassung richtet sich der Wert nach der allgemein für Versorgungsausgleichssachen geltenden...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, Verfa... / Leitsatz

Bei der Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen bleiben ausländische Versorgungsanwartschaften, bei denen ein Ausgleich anlässlich der Scheidung von vornherein ausscheidet, grundsätzlich außer Betracht. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 24.4.2012 – 6 WF 33/12mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Welche gesetzlichen Grundlagen für die Unterhaltsbemessung existieren?

Die unterschiedlichen Formulierungen der §§ 1360a, 1361 Abs. 1 und 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB umschreiben den unbestimmten Rechtsbegriff des "eheangemessenen Bedarfs", von dem die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs abhängt. Die unterschiedlichen Formulierungen in den vorgenannten Vorschriften zeigen, dass ein Unterhaltsmaß geschuldet wird, das dem ehelichen Lebenszuschnit...mehr

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

In der Weigerung der deutschen Gerichte, die Beschwerde eines Ehemannes gegen die Ablehnung der Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis für seine Ehefrau in der Sache zu prüfen, liegt eine Verletzung der eigenen Verfahrensrechte des Ehemannes nach Art. 8 EMRK (EuGHMR, 5. Sektion, Urt. v. 19.7.2012 – Beschwerde Nr. 497/09 Koch./.Deutschland, FamRZ...mehr

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Rückforderung ehebedingter Zuwendungen

Zum Ausgleich unbenannter Zuwendungen, die im Hinblick auf die künftige Ehe und während der bestehenden Ehe mit Gütertrennung dem anderen Ehegatten geleistet wurden, vgl. BGH, Urt. v. 19.9.2012 – XII ZR 136/10. Die Trennung vom Ehemann auch nach kurzer Zeit ist kein grober Undank gegenüber dem Schwiegervater oder dem Ehemann, wenn keine erhebliche Verletzung der ehelichen Tre...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gebührenfre... / 3 Anmerkung

Auch in Familiensachen ist die Gehörsrüge gegeben, wenn ein Beteiligter geltend machen will, dass das Gericht seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe. Soweit sich das Verfahren nach dem FamFG richtet, also in Scheidungs- und Folgesachen sowie in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, richtet sich die Gehörsrüge nach § 44 FamFG. In Familienstreitsachen ist da...mehr

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FF 11/2012, Berufsorientier... / Aus den Gründen:

I. Die Antragstellerin ist die am x.3.1992 geborene, im Haushalt der Mutter lebende Tochter des Antragsgegners. Sie hat die Realschule im Schuljahr 2009/2010 ohne Abschluss verlassen und besucht seit dem 7.9.2011 das Städtische Berufskolleg für Technik, Hauswirtschaft und Sozialpädagogik in M.; dort leistet sie ein Berufsorientierungsjahr in der Fachrichtung Ernährung und Ha...mehr

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FF 11/2012, Das Große Famil... / V. Ausblick

Mit der jetzigen Regelung dürfte, daran können kaum Zweifel bestehen, das Ende der Entwicklung noch nicht erreicht sein. Zu Recht wird zunehmend gefordert, auch die Zuständigkeit für den Vermögensausgleich bei Scheitern nichtehelicher Lebensgemeinschaften von den Zivilprozessgerichten auf die Familiengerichte zu verlagern.[33] Die Argumente, die dafür ins Feld geführt werden...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Einleitung

Das Thema ist komplexer als es der Titel vermuten lässt. Eigentlich geht es um die Kriterien, Vorgehensweisen und Methoden bei der Ermittlung des überquotenmäßigen Unterhalts für Ehegatten vor und nach der Scheidung sowie des übertabellarischen Unterhalts bei minderjährigen und volljährigen Kindern sowie die Auswirkungen und Folgen hiervon. In der Vergangenheit finden sich zu...mehr

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

§ 32 VersAusglG lässt die Anpassung von Anrechten nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs nur für Regelsicherungssysteme zu. Eine analoge Anwendung auf – obligatorische – berufsständige Zusatzversorgungen (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) kommt nicht in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 31.5.2012 – 8 B 6.12 [BayVGH], FamRZ 2012, 1565). Die VBL als Zusatzversorgung des öffe...mehr

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FF 11/2012, Anwaltshaftung ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Dem Kläger steht entgegen der Auffassung des Landgerichts ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 12.765,00 EUR gegen die Beklagte aus anwaltlicher Pflichtverletzung zu. Denn der Beklagten ist eine schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten aus dem mit dem Kläger geschlossenen Anwaltsdienstvertrag anzulasten. Keinen Erfolg hat ...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 3 Anmerkung

Im vorliegenden Abänderungsverfahren hinsichtlich eines Titels über nachehelichen Unterhalt betont der BGH erneut, dass die Anpassung von Vergleichen an geänderte tatsächliche Verhältnisse nach den Regeln des materiellen Rechts verläuft, wobei die getroffenen Vereinbarungen der Parteien über die Abänderbarkeit vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen über den Wegfall oder d...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / 2 Gründe:

Die Revisionen der Parteien führen zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 R...mehr

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AGS 10/2012, Abänderungsver... / 2 Aus den Gründen

a) Entgegen der Auffassung des AG ist bei der Wertfestsetzung das Netto-Einkommen des Antragstellers zu berücksichtigen, welches er vor Aussetzung der Kürzung seiner laufenden Versorgung durch Beschluss des AG bezogen hat. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung ist nach § 34 FamGKG der Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellun...mehr

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FF 10/2012, Befristung trot... / Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am 9.5.1997 die Ehe miteinander geschlossen, leben seit dem 15.3.2009 voneinander getrennt und sind durch den Verbundbeschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 15.12.2011, der bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich seit dem 24.4.2012 rechtskräftig ist, geschieden worden. Die Unterhaltsansprüche der Antragsgegne...mehr

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FF 10/2012, Kein Getrenntle... / Aus den Gründen:

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 3, 569 ZPO), jedoch nicht begründet. Das Familiengericht hat der Antragstellerin aufgrund von fehlenden Erfolgsaussichten zu Recht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverfolgung – einen Antrag auf Ehescheidung nach einjährigem Getrenntleben – versagt; der auf ...mehr

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FF 10/2012, Abänderung der ... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren miteinander verheiratet. Ihre Ehe ist durch Urteil des Amtsgerichts M. v. 20.3.1984 geschieden worden. Durch das Urteil wurden zulasten der damals für den Antragsteller bei dem W. bestehenden Versorgungsanwartschaften auf dem für die Antragsgegnerin bestehenden Versicherungskonto bei der B. Rentenanwartschaften in der gesetz...mehr

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zfs 10/2012, Ausschluss der... / Sachverhalt

Der Kl. erlitt am 14.12.1993 als Fahrer seines Pkw einen Verkehrsunfall, für dessen Schadensfolgen der Bekl. zu 1) als Fahrer und die Bekl. zu 2) als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners dem Grunde nach in vollem Umfang haften. Die Bekl. zu 2) zahlte auf die geltend gemachten materiellen Schäden 14.479,55 DM (7.403,28 EUR) und als Schmerzensgeld einen Betrag von 2.000 DM...mehr

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AGS 10/2012, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin des Scheidungsverfahrens hatte in der Ehezeit Anwartschaften bei der VBL erworben. Im Termin vor dem FamG schlossen die Parteien die folgende Vereinbarung zum Versorgungsausgleich: "Die Eheleute sind sich darüber einig, dass die Rspr. des BGH v. 14.11.207 – IV ZR 74/06 – unberücksichtigt bleibt und der Versorgungsausgleich mit den von der VBL in diesem Ver...mehr

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FF 10/2012, Angemessene Erw... / Leitsatz

a) Eine angemessene Erwerbstätigkeit i.S.v. § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen. b) Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbe...mehr

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AGS 10/2012, Abänderungsver... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Mit dem Scheidungsurteil v. 21.5.1996 wurde zwischen den Beteiligten der Versorgungsausgleich durchgeführt. In den Ausgleich wurde jeweils ein Anrecht des Antragstellers bei den übrigen Beteiligten zu 2) und 3) und ein Anrecht der Antragstellerin bei der übrigen Beteiligten zu 1) einbezogen. In dem erstinstanzlichen Ver...mehr

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FF 10/2012, Keine Unbilligk... / Aus den Gründen:

I. Die beteiligten Eheleute haben am 25.11.2008 die Ehe geschlossen. Mit Beschluss des AG – Familiengericht – Bamberg vom 5.4.2012 wurde die Ehe geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Endbeschluss vom 5.4.2012. Der Beschluss wurde dem anwaltlichen Vertreter des Antragsgegners am 10.4.2012 zugestellt....mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / I. Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 – XII ZR 65/10

Im Urteil des BGH vom 18.4.2012[1] heißt es, dass die Verwendung einer Abfindung für Zwecke des Unterhalts, die aus Anlass eines nicht vorwerfbaren Verlustes des Arbeitsplatzes an den Unterhaltspflichtigen gezahlt worden sei, nicht nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation, sondern vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Regeln zu beurteilen sei. Einer Heranziehung der Abfindu...mehr

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Scheidung

Drohungen, den Ehegatten zu töten, können eine unzumutbare Härte i.S.d. § 1565 Abs. 2 BGB darstellen, selbst wenn sie nur gegenüber Dritten geäußert werden. Maßnahmen, die vor erneuten Bedrohungen oder gar körperlichen Übergriffen schützen, auch Gewaltschutzanordnungen, führen nicht dazu, dass es dem Ehepartner zuzumuten ist, das eheliche Band aufrechtzuerhalten. Das Merkmal...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 1 Tatbestand:

Die Parteien streiten noch um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zur Rechtskraft der Scheidung am 8.12.2009. Die 1977 geborene Klägerin und der 1975 geborene Beklagte schlossen am 3.9.2004 die Ehe. Die gemeinsamen Töchter A. und M. sind am 10.6.2001 bzw. am 10.11.2004 geboren. Sie leben seit der Trennung der Parteien im Frühjahr 2008 bei der Klägerin. Diese geht...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 4 § 1578b BGB

Ohne dies umfassend auszuführen, hat der BGH die Ablehnung der Befristung des (vom OLG nicht in Erwägung gezogenen; siehe soeben unter Ziffer 3.) Aufstockungsunterhalts und der Herabsetzung des Betreuungsunterhalts – jedenfalls für eine Übergangszeit – akzeptiert. Es genügte dem Senat, dass das OLG die Voraussetzungen der Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs mit Hinweis auf ...mehr

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FF 9/2012, "Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?"

Tagungsbericht Die Tagung "Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft? – Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht, Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht" fand am 22.6.2012 in Berlin statt und wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) organisiert. Ziel der Tagung war es, die Einführung einer modernen Errungen...mehr

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FF 9/2012, Arbeitsgemeinschaft Familienrechtim DAV: Herbsttagung undMitgliederversammlung 2012

Thema: Kleine Kinder – große Sorge(n) 22. bis 24. November 2012 in Bremen Programm Donnerstag, 22. November 2012mehr

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FF 9/2012, Abänderung eines... / 4 Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB

a) Bei der Frage der Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b Abs. 1 oder 2 BGB bekräftigt der BGH seine jüngere Rechtsprechung,[17] dass ehebedingte Nachteile durch eben solche Vorteile kompensiert werden können. Diese Rechtsprechung ist konsequent. Sie bildet die Kehrseite des Anspruchs auf Nachteilsausgleich bzw. schränkt die nacheheliche Solidarität insoweit zu Re...mehr

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FF 9/2012, Auskunftsansprüc... / I. Zur Erinnerung – die Rechtslage bis 31.8.2009

Nach alter Rechtslage gab es wechselseitig insgesamt nur vier gesetzlich geregelte Auskunftsansprüche. Sie bezogen sich ausschließlich auf das Endvermögen. Dies war zum einen der "normale" Auskunftsanspruch gem. § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB. Zusätzlich gab es den ergänzenden Wertermittlungsanspruch gem. § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB a.F., der allerdings gesondert geltend gemacht werden m...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 3. Andere neue Verbindlichkeiten als Unterhalt gegenüber dem neuen Ehegatten

Gegen die Ansicht, dass die Vorschrift des § 1578b BGB erst anzuwenden ist, nachdem der "Unterhalt nach §§ 1578, 1581 BGB" bestimmt ist, bestehen nicht nur in den Fällen Bedenken, in denen der BGH wegen der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem neuen Ehegatten die Drittelmethode verwendet, sondern auch dann, wenn die Leistungsfähigkeit aus anderen, nach der Scheidung entstan...mehr

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FF 9/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

a) Eine angemessene Erwerbstätigkeit i.S.v. § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen. b) Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbe...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 2 Gründe:

Die Berufung ist nach § 112e Satz 1 BRAO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 2, 3 VwGO). Sie bleibt jedoch ohne Erfolg. I. Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. Nach § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO obliegt es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, die Kammermitglieder in Fragen der Berufsp...mehr

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FF 9/2012, Auskunftsansprüc... / 2. Eigene Stellungnahme

Die gegenteilige Ansicht, wonach nur unter dem Gesichtspunkt eines konkreten Sachvortrages zu einer illoyalen Verfügung eine ergänzende Auskunft geschuldet wird, erscheint zutreffend. Sie alleine ist praxisgerecht. Mit Jaeger [20] ist darauf hinzuweisen, dass die Gesetzesmaterialien keinerlei Anhalt für die erweiterte Ansicht ergeben. Lediglich an einer einzigen Stelle[21] in...mehr

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FF 9/2012, Auslandseinsatz ... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. … I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: … II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand. 1. … Soweit die Revision bean...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 3 Anmerkung

I. "Endlich!" – möchte man ausrufen. Endlich hatte der Bundesgerichtshof, in Gestalt des Anwaltssenats, einmal Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob derselbe Rechtsanwalt (hier: dieselbe Rechtsanwältin) in derselben familienrechtlichen Angelegenheit das volljährige Kind und einen Elternteil gegen den anderen Elternteil vertreten darf.[1] Zwar geht es in der Ent...mehr

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FF 9/2012, Interessenkonfli... / 1 Tatbestand:

Die Klägerin ist eine im Bezirk der Beklagten zugelassene Rechtsanwältin. Am 18.3.2010 erteilte die Beklagte der Klägerin einen belehrenden Hinweis, in dem es unter anderem heißt: “Sie vertreten Herrn Dr. A. C. in dessen Scheidungsverfahren sowie in der Folgesache Zugewinnausgleich gegen die Ehefrau Ihres Mandanten, Frau B. C. … Mit Datum vom 26.6.2009 haben Sie zudem auch fü...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 2 Die Berücksichtigung einer Abfindung bei der Unterhaltsberechnung

Abfindungen können in arbeitsrechtlicher Hinsicht verschiedene Zwecke verfolgen. Sie können im Rahmen eines Sozialplans als zukunftsbezogene Entschädigung für Lohneinbußen gezahlt werden, als Gegenleistung für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage dienen oder auch als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit einhergehenden sozialen Besitzstandes gedac...mehr

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FF 9/2012, Verlängerung des... / 1 Die Billigkeitsentscheidung hinsichtlich der Verlängerung des Betreuungsunterhalts

Im Vordergrund der Entscheidung stehen die Ausführungen zur Verlängerung des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt, nachdem das zu betreuende Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat; vorliegend handelte es sich um drei Kinder, die im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft der Scheidung (Oktober 2009) 12, 14 und 17 Jahre alt waren. Der BGH bleibt bei seiner ablehnenden Haltung z...mehr

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Kosten eines Ehescheidungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Bei einer Ehescheidung sind die mit dem Gerichtsverfahren zusammenhängenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten für Scheidung und Versorgungsausgleich) unabhängig von der Schuldfrage als zwangsläufig anzusehen und daher als außergewöhnliche Belastung in Abzug zu bringen. Alle weiteren mit der Scheidung zusammenhängenden Kosten - z. B. die Kosten für Scheidungsfolges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der ArbN als Versicherter

Rn. 12 Stand: EL 96 – ET: 08/2012 Der ArbN muss die Position des Versicherten einnehmen, da die Versicherung an das Leben des ArbN gekoppelt sein muss (§ 1b Abs 2 BetrAVG). Fraglich ist, ob von einer Direktversicherung gesprochen werden kann, wenn der ArbG für den Ehepartner eines verstorbenen früheren ArbN eine Lebensversicherung abschließt. Die FinVerw (H 40b.1 LStH 2012 "A...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Ehescheidung

Der Scheidungsgrund der Zerrüttung i.S.d. Art. 166 Abs. 1 türkisches Zivilgesetzbuch ist nach Auffassung des türkischen Kassationshofs und der überwiegenden Rechtslehre nur gegeben, wenn der Antragsteller neben der objektiven Zerrüttung der Ehe auch darlegt und ggf. beweist, dass der scheidungsunwillige Ehegatte wenigstens ein geringfügiges Verschulden an der Zerrüttung der ...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Der Senat geht mit dem FamG davon aus, dass in Anpassungsverfahren gem. §§ 33, 34 VersAusglG die Verfahrenswertfestsetzung nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG vorzunehmen ist. Danach ist für jedes betroffene Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, mindestens jedoch 1.000,00 EUR. Der Mindestwert kann gem. § 50 Abs. 3 FamGKG he...mehr

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FF 7/2012, Entscheidung des... / 11. Exkurs: Vor- und Nachteile des Verbundes

Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechen:[39]mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 3 Aus den Gründen:

Die Revisionen sind begründet. … [16] I. Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger hat sich auf die seit dem Abschluss des Vergleichs am 12.7.1979 geänderte Rechtslage zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts berufen, was für die Zulässigkeit der Klage ausreicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn 32; BT-Drucks 16/1830 S. 33; zur Zulässigkei...mehr

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AGKompakt 7/2012, Abtrennun... / 1 I. Der Fall

Der Anwalt war im Scheidungsverbundverfahren tätig. Die Werte waren wie folgt festgesetzt worden: Scheidung: 7.380,00 EUR, Versorgungsausgleich 2.880,00 EUR und Sorgerecht 2.520,00 EUR. Nach Verhandlung im Verbund wurde die Folgesache Sorgerecht nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG abgetrennt und darüber später erneut verhandelt. Nach Abschluss des Verfahrens machte der Anwalt neben...mehr