Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / III. Wandel der Rechtsprechung zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hatte die durch die Vorschrift des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB bezweckte Anknüpfung der Höhe des nachehelichen Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zunächst im Sinne eines strikten Stichtagsprinzips verstanden und den Unterhaltsbedarf allein nach den monetären Verhältnissen während des Zusammenlebens der Ehegatten bemessen. Erst in der Folgezeit hat er mit ver...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist in jeder Hinsicht richtig. Zwar bestimmt § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG, dass höchstens der Gesamtbetrag der geforderten Leistung für die Wertfestsetzung maßgeblich ist, der hier auf der Grundlage einer ex post Betrachtung wegen der verkündeten Scheidung der beteiligten Eheleute geringer als der Zwölf-Monats-Zeitraum gewesen wäre. Für die Wertberechnung...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / 1 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert setzt sich zusammen wie folgt: Rückstand betreffend die Monate 9/2009 bis 2/2010, 6 x 2.073,00 EUR Jahresbetrag seit 3/2010, 12 x 2.073,00 EUR Ergebnis: 18 x 2.073,00 EUR = 37.314,00 EUR. Die Berechnung des Verfahrenswertes ergibt sich aus §§ 51 Abs. 1 u. Abs. 2 FamGKG i.V.m. den §§ 34, 38 FamGKG. In Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind und wiederkeh...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / IV. "Wandelbare" eheliche Lebensverhältnisse

In der Folgezeit hatte der BGH versucht, die gleichwohl verbliebenen Zweifelsfragen durch eine abweichende Auslegung des Begriffes der "ehelichen Lebensverhältnisse" zu lösen, die vor allem die Rechtfertigung und den Zweck des nachehelichen Unterhalts in den Blick nahm. Er hatte § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr rein stichtagsbezogen bewertet, sondern grundsätzlich bereits...mehr

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FF 6/2012, Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1, § 1581 Satz 1, § 1609 § 1615l Leitsatz 1. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fort...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / V. Rechtsprechung des BVerfG

Mit Beschluss vom 25.1.2011[31] hat das BVerfG entschieden, dass die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung nachehelicher Unterhaltspflichten bei der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen und die daraus folgende Berechnungsmethode der Dreiteilung gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip verstößt. Zwar sei bei der gesetzlichen Ausgestaltung ...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 1. Nacheheliche Einkommensentwicklungen

Das BVerfG hat sich in der genannten Entscheidung an der früheren Rechtsprechung des BGH orientiert, wonach für die ehelichen Lebensverhältnisse "zunächst grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung" maßgeblich sind. Für eine Berücksichtigung nachehelicher Entwicklungen verlangt das Gericht zumindest einen gewissen Bezug zu den ehelichen Lebens...mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 25.1.2012 – XII ZB 371/11 Bei Soldaten ist die dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Gesamtzeit weiterhin nach der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 Nr. 1 SG zu bemessen. OLG Hamm, Beschl. v. 16.2.2011 – II- 8 UF 96/10, FamRZ 2012, 710 [LS] Ein vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs stellt eine evident und durch die individuelle Gestaltun...mehr

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AGS 6/2012, Wert eines Antr... / Leitsatz

Die innerhalb von zwölf Monaten nach Antragstellung eingetretene Rechtskraft der Scheidung führt grundsätzlich nicht zu einer Begrenzung des Verfahrenswerts des Trennungsunterhaltsantrags. Für den Verfahrenswert eines Stufenantrags kommt es nicht auf den Zeitraum an, für den später beziffert Unterhalt geltend gemacht wird, sondern auf den voraussichtlichen Zeitraum, wie er be...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 14. Pflichtteilsergänzung bei mittelbaren Schenkungen (z. B. Lebensversicherungen)

Witwer W hat zwei Kinder A und B. A möchte ein Grundstück mit einem Verkehrswert von 1.000.000 EUR erwerben. Er kann dies zu einem Preis von 800.000 EUR tun, da der bisherige Eigentümer aufgrund seiner Scheidung unter wirtschaftlichem Druck steht. W wendet A daher zweckgebunden 800.000 EUR zu, damit er dieses Grundstück erwerben kann, was dann auch geschieht. Kurz darauf sti...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 1581 BGB

Die Unterhaltspflichten für nachehelich geborene Kinder, nachehelich hinzugekommene Ansprüche gemäß § 1615l BGB und neue Ehegatten beeinflussen nach der Rechtsprechung des BVerfG, der der BGH gefolgt ist, nicht mehr die Bemessung des Bedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Solche nachehelich entstandenen Unterhaltsansprüche sind deswegen ...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 8. Güterstandsschaukel als Schenkung?

Medizintechniker M aus Tuttlingen hat ein Vermögen von 2.000.000 EUR erwirtschaftet. Seine Ehefrau E ist vermögenslos. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand. Beide Eheleute hatten zum Zeitpunkt der Heirat keinerlei Vermögen. Aus der ersten Ehe des M sind die Kinder A und B da, zu denen kein Kontakt besteht. M möchte seine Ehefrau E zur Alleinerbin einsetzen und die P...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 3. Weitere Kinder des Unterhaltspflichtigen

Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BGH zur Berücksichtigung der bereits vor Rechtskraft der Ehescheidung geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB akzeptiert.[45] Der BGH hat deswegen daran festgehalten, auch eine Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten für seine von einer anderen Frau geborenen Kinder bei der Bedarfsbemessung nach den e...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 2. Berücksichtigung des Rangs

Allerdings hat der BGH entschieden, dass das Vorliegen eines relativen Mangelfalls von dem Rang der konkurrierenden Unterhaltspflichten abhängig ist. Dafür spricht bereits die gesetzliche Systematik, derzufolge Kapitel 3 mit den §§ 1581 ff. BGB als "Leistungsfähigkeit und Rangfolge" bezeichnet ist. Hinzu kommt, dass die frühere gesetzliche Regelung in § 1582 BGB einen ausdrü...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 5. Neue Ehegatten

Soweit der Unterhaltspflichtige nach Rechtskraft der Ehescheidung eine neue Ehe eingeht, hat das BVerfG die frühere Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilung im Rahmen der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB für nicht mit der Gesetzeslage vereinbar erachtet.[52] Weil die Unterhaltspflicht für einen neuen Ehegatten keinen Bezug zu der geschiedenen Ehe hat, muss der Un...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / 4. Ansprüche gemäß § 1615l BGB

Der Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen gemeinsamen Kindes nach § 1615l BGB kann das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen beeinflussen, wenn dieser Unterhaltsanspruch bereits während der bestehenden Ehe oder jedenfalls bis zur Rechtskraft der Ehescheidung entstanden war. Dann steht auch der Wortlaut der "ehelichen Lebensverhäl...mehr

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Keine weitere Auskunftsverpflichtung zu Einkommensverhältnissen im Rahmen von PKH/VKH nach erfolgter Zahlung von 48 angeordneten Monatsraten

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob eine Partei nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anordnung von Ratenzahlungen und 48 von ihr geleisteten Monatsraten weitere Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu erteilen hat. Sachverhalt Die Parteien waren geschiedene Eheleute und hatten sich im Rahmen eines Prozessvergleic...mehr

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Schadensersatzpflicht eines Ehegatten gegen den anderen Ehegatten nach Erstattung einer Strafanzeige gegen ihn und späterer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO

Leitsatz Das OLG Dresden hat sich in diesem Verfahren mit den von einem Ehegatten gegenüber dem anderen geltend gemachten Schadensersatzansprüchen auseinandergesetzt, nachdem die Ehefrau gegenüber dem Ehemann Strafanzeige wegen diverser angeblich von ihm begangener Straftaten erstattet hatte. Das gegen den Ehemann eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde später gemäß § 170 Ab...mehr

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Nutzungsentschädigung des weichenden Ehegatten für die Dauer der Trennungszeit

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung waren die Kriterien bei der Billigkeitsabwägung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB bei der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten gegenüber dem dort verbliebenen und dessen Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt. Sachverhalt Die Beteiligten stritten über die Zahlung einer Nutzungsent...mehr

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FF 5/2012, Vergütung für Beratungshilfe in Familiensachen

RVG § 15 Abs. 2 Leitsatz Im Bereich der Beratungshilfe in familienrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich bei den Komplexen "Scheidung mit Scheidungsfolgesachen" und "Regelungen für die Zeit der Trennung" um zwei Angelegenheiten im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechts. LG München, Beschl. v. 20.7.2011 – 13 T 17437/10 (AG München) Gründe: I. Das AG München hat der Antragstel...mehr

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AGS 5/2012, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung. Bewertung – Berechnung – Sicherung – Verjährung. Von VRiOLG Dieter Büte. 4., völlig neu bearb. Aufl. 2012. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 421 S. 49,80 EUR.

Das in 4. Aufl. erstmals im Verlag C.H. Beck erschienene Werk wendet sich an alle im Familienrecht tätigen Praktiker, die das bis zum 31.8.2009 geltende Recht verinnerlicht hatten und nun auf der Grundlage aller seit dem 1.9.2009 in Kraft getretenen grundlegenden Änderungen gezwungen sind, umzudenken und das neue Recht anzuwenden. Anschaulich nimmt der Autor auf der Grundlag...mehr

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FF 5/2012, Versorgungsausgleich in der Praxis

Dr. Rainer Kemper 2011, 565 Seiten, 58 EUR, ZAP-Verlag Besser als der Autor kann man das Ziel des Buches nicht beschreiben: "Dem Rechtsanwender einen Überblick über die Systematik, die Funktionsweise und die Prinzipien des neuen Rechts zu geben, um ihm die Chancen und Haftungsrisiken des neuen Versorgungsausgleichs vor Augen zu führen und ihm zu helfen, die Möglichkeiten des...mehr

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AGS 5/2012, Nachliquidation... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und Beschwerdeführer war 2006 im Rahmen einer seiner Mandantin bewilligten Beratungshilfe für die Angelegenheit "Getrenntleben und Ehescheidung" tätig. Entsprechend seinem Antrag v. 18.10.2006 wurde seine Vergütung (Geschäftsgebühr und Nebenkosten) mit Beschl. v. 24.10.2006 auf 97,44 EUR festgesetzt. Unter dem 17.12.2009 beantragte er nachträglich – unter Be...mehr

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FF 5/2012, Die Hinfälligkei... / 1. Rechtsnatur

Ganz allgemein definiert ist "caducité" ein Mechanismus, der eine wirksame Handlung aufgrund des Fehlens einer notwendigen Voraussetzung beseitigt. Die "Hinfälligkeit" zieht einen vorzeitigen Verfahrensverlust nach sich, wenn sie nicht irgendeinen beliebigen Teil des Verfahrens (wie etwa die Bestimmung eines Sachverständigen nach Art. 271 NCPC) betrifft, sondern dessen Entst...mehr

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ZErb 5/2012, Grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa

Eine Untersuchung der neuen EG-Unterhaltsverordnung Natalia Conti sellier european law publishers, München 2011 227 Seiten, 59 EUR ISBN 978-3-86653-202-1 Der Zug der europäischen Rechtsvereinheitlichung fährt mittlerweile weit in das Gebiet des Internationalen Privatrechts hinein. Nach der allgemeinen Gerichtsbarkeit (Brüssel I-VO), der internationalen Zuständigkeit in Sachen de...mehr

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AGS 5/2012, Keine Berücksic... / 1 Sachverhalt

Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich ist das AG – ebenso wie bei der Festsetzung des Verfahrenswertes für die Scheidung – von einem monatlichen Nettoeinkommen der geschiedenen Eheleute von 4.100,00 EUR ausgegangen und hat hiervon für jedes der beiden unterhaltsberechtigten Kinder einen Freibetrag in Höhe von 250,00 EUR abgezogen, sodass sich ...mehr

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FF 5/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Der Wille der Parteien, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, kann nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden. Gegen einen solchen Willen spricht in der Regel eine Scheidung in frühem Lebensalter und die deshalb nicht auszuschließende Möglichkeit einer erneuten Eheschließung (BGH, Urt. v. 21.9.2011 – XII...mehr

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ZErb 5/2012, Geschäftsführu... / Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für eine Zulassung liegen nicht vor; die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552 a Satz 1 ZPO). 1. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung iS von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zu. Dies ist nur der Fall, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten V...mehr

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FF 5/2012, Ziele des neu gewählten GFA – Sorgerecht für nichteheliche Väter – FF-Jubiläum

(Telefon-)Interview mit Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht, Berlin Eva Becker FF Schnitzler: Der neu gewählte Ausschuss ist seit November, also seit fünf Monaten im Amt. Was sind die Schwerpunkte, was sind die Ziele? Becker: Wir wollen weiter daran arbeiten, den positiven Eindruck der Familienanwälte bei Mandanten zu ...mehr

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AGS 5/2012, Die Berechnung des Ehegattenunterhalts – Bedarf – Bedürftigkeit – Leistungsfähigkeit. Von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka. 3., völlig neu bearb. Aufl. 2011. Erich Schmidt Verlag, Berlin. 398 S., 48,00 EUR.

Nach Erscheinen der 2. Aufl. im Kalenderjahr 2003 war eine Neuauflage 2011 unabdingbar. Soyka selbst formuliert, dass die Neuerungen eine aktuelle Auflage seines Handbuchs herausgefordert haben. Mit einem Tabellen-, Leitlinien- und Rechtsprechungsstand Oktober 2011 ist sein Werk bis heute auf aktuellem Stand und verarbeitet die seit Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformge...mehr

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FF 5/2012, Erwerbsbemühungen eines unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubigers

BGB § 1361 Abs. 1, 2 Leitsatz 1. Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubiger trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Im Rahmen der zu fordernden Bemühungen um einen Therapieplatz reicht es nicht aus, sich überwiegend telefonisch an den Therapeuten zu wenden, auf den Anrufbeantworter zu s...mehr

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AGS 5/2012, Keine Berücksic... / 2 Aus den Gründen

Bei der Bestimmung des Nettoeinkommens der Ehegatten zur Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssache sind Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder nicht abzuziehen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der einschlägigen Vorschrift. In § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG wird als Grundlage für die Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ...mehr

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FF 5/2012, Rechtsprechung k... / Verfahrensrecht

Erteilt der Rechtsanwalt lediglich eine mündliche Anweisung, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, müssen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen dagegen getroffen werden, dass diese nicht in Vergessenheit gerät und die Eintragung der Frist unterbleibt. Er muss seine Angestellte zumindest anweisen, die Frist sofort zu notieren, damit sie nicht wieder in Vergessenheit geraten kann...mehr

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FF 5/2012, Versorgungsausgl... / 2 Anmerkung

Das AG hatte bei seiner Entscheidung die betriebliche Altersversorgung des Ehemannes (Direktversicherung in Form einer Kapitallebensversicherung) nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG in den Versorgungsausgleich (VA) einbezogen und intern geteilt. Die interne Teilung erfolgte, obwohl das Anrecht bereits während der Ehezeit von einem Gläubiger des Ehemannes wegen einer Forderung, ...mehr

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AGS 5/2012, Nachliquidation... / Leitsatz

Wurde bei einem Beratungsschein für "Getrenntleben und Ehescheidung" antragsgemäß zunächst nur eine Gebühr festgesetzt, scheitert die nach der geänderten OLG-Rechtsprechung erfolgte Geltendmachung weiterer Beratungshilfegebühren nicht an Verwirkung (analog § 20 GKG). OLG Köln, Beschl. v. 22.6.2011 – 17 W 69/11mehr

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AGS 5/2012, Nachliquidation... / 2 Aus den Gründen

Dem Antragsteller stehen aufgrund des erteilten Berechtigungsscheins für Beratungshilfe gem. § 44 RVG gesonderte Vergütungsansprüche zu, wie sie mit den Anträgen vom 17.12.2009 geltend gemacht worden sind. Dass dem Antragsteller diese Ansprüche aufgrund der geänderten Rspr. des OLG Köln grundsätzlich zuzubilligen sind, weil die mit dem Berechtigungsschein vom 3.1.2006 gewährt...mehr

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Versorgungsausgleich bei Scheidung nach ausländischem (hier österreichischem) Recht

Leitsatz Das OLG Bremen hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wie zu verfahren ist, wenn bei einer Ehescheidung nach ausländischem Recht dieses Recht einen Versorgungsausgleich nicht kennt und die Durchführung des Versorgungsausgleichs von keinem Ehegatten beantragt worden ist. Es ging primär um die Frage, ob allein die Feststellung des erstinstan...mehr

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Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus; Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen arbeitsrechtlichen Abfindung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung primär mit zwei Themenschwerpunkten auseinandergesetzt. Dabei handelt es sich zum einen um den Umfang der Erwerbsobliegenheit eines betreuenden Elternteils sowie die unterhaltsrechtliche Bedeutung einer an den Unterhaltsschuldner gezahlten Abfindung wegen Verlustes seines Arbeitsplatzes. Sachverhalt Die Antragsgegnerin begehrte...mehr

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Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung gemäß § 33 VersAusglG

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Aussetzung der Kürzung der Anrechte auf Altersversorgung des Ehemannes, der sich in einem Vergleich verpflichtet hatte, nachehelichen Unterhalt an die Ehefrau zu zahlen. Sachverhalt Das AG hatte die Ehe der Beteiligten mit rechtskräftigem Urteil vom 20.11.2007 geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Mit Vergleich vom se...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 5. 2008: Angleichung an den Betreuungsunterhalt bei Scheidung

Die nächste Station in der Aufwärtsentwicklung beruht schließlich auf der Reform 2008. Diese beließ es zwar bei der Regeldauer von drei Jahren nach Geburt des Kindes, für eine Verlängerung darüber hinaus gilt aber nicht mehr das Kriterium der "groben Unbilligkeit", sondern der schlichten Billigkeit, wie dies auch für den Betreuungsunterhalt nach einer Scheidung vorgesehen is...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. 1977: Die Hausse durch das 1. EheRG; das Altersphasenmodell

Mit dem 1. Eherechtsreformgesetz, in Kraft getreten zum 1.7.1977,[7] springt die Chance für nachehelichen Unterhalt auf eine bisher nicht gekannte Ebene. Was war der rechtspolitische Hintergrund? Der Übergang von einem Mischsystem aus Verschuldens- und Zerrüttungsscheidung zu einer reinen Zerrüttungsscheidung bedeutete einen Umsturz des bisherigen Eheverständnisses, bei dem ...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 7. Vom Familienrecht zum Schuldrecht?

Ein letzter Gedanke noch: Zufriedenheit mit den gesetzlichen Scheidungs- und Trennungsfolgen, auch wenn man sie fortlaufend reformiert, will sich nicht einstellen. Die Regelungen werden den Beteiligten von einem wohlmeinenden Gesetzgeber gleichsam übergestülpt. Der Standesbeamte pflegt zwar vor dem Ja-Wort des Brautpaars einige salbungsvolle Sätze zu Sinn und Bedeutung der E...mehr

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FF 4/2012, Zuwendungen der ... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2012, 273. Anmerkung Nichts Neues – so kann man die dritte Entscheidung des BGH zur Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern überschreiben. Der Familiensenat hält – trotz teilweise harter Kritik[1] – an seiner im vorigen Jahr ergangenen neuen "Schwiegereltern–Rechtsprechung"[2] fest. 1. "Schwiegerelterliche Schenk...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / c) Das Verschieben von kindbezogenen Gründen in die elterliche Interessensphäre

Im Übrigen wird die Unterhaltsberechtigung des kindeserziehenden Elternteils auch dadurch geschwächt, dass kindbezogene Gründe, die bei § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB angesetzt werden könnten, in den nachrangigen Abs. 2 verschoben, somit als elternbezogene Gründe erfasst werden. War z.B. die Frau – so heißt es in der Gesetzesbegründung – mit Zustimmung des Mannes während der Ehe nic...mehr

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FF 4/2012, Zuwendungen der ... / Leitsatz

1. Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage können nicht allein mit der Begründung verneint werden, das eigene Kind sei Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierten Immobilie und bewohne diese seit der Trennung. Auch ein Wertverlust der Immobilie besagt nichts darüber, inwieweit noch ein...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Expliziter Antrag auf Befristung des Unterhalts

Das OLG Düsseldorf[3] verlangt, dass der Anwalt in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt nach dem Grundsatz des sichersten Weges die in Betracht kommende Befristung des Anspruchs ausdrücklich geltend macht, obwohl das Gericht eigentlich aufgrund des Klageabweisungsantrags des Anwalts von sich aus eine Befristung zu erwägen hätte. Ein etwaiges Versäumnis des Gerichts,...mehr

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FF 4/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

Der Halbteilungsgrundsatz kann den Ausgleich eines einzelnen Anrechts mit geringem Ausgleichswert gebieten, wenn mit dem Ausgleich kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand für den Versorgungsträger verbunden ist. Bei der internen Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung der Volkswagen AG ist deswegen im Rahmen der Ermessenentscheidung nach § 18 Abs...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Laut BGH (7.10.2010 – IX ZR 191/09, FamRZ 2010, 2067) muss der Anwalt in dem Fall, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Mandanten grob unbillig wäre, den Mandanten auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung rechtsgeschäftlich ausgeschlossen werden kann. Der Haftung des Anwalts steht nicht entgegen, dass das G...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / VI. Sonstige Haftungsgefahren

Verbleibt nach der Trennung ein Ehegatte in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus, kann je nach den konkreten Umständen ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung des anderen Ehegatten in Betracht kommen. Gemäß OLG Düsseldorf[49] muss der Anwalt seinen Mandanten darauf hinweisen, dass ihm ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegenüber dem Ehegatten zustehen könnte u...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 5. 2001 bis 2004: Der Gegenschlag. Ausweitung der Differenzmethode, Einschränkung der Vertragsfreiheit, die Entdeckung des Kernbereichs

Wer gedacht hatte, von nun an gehe es mit dem Geschiedenenunterhalt fortlaufend bergab, schien sich zunächst zu täuschen. Einmal stand das Altersphasenmodell beim Betreuungsunterhalt weiterhin in Blüte. Dazu kamen aber Zäsuren in der Rechtsprechung, die dem nachehelichen Unterhalt neuen Auftrieb gaben. Mit Entscheidung vom 13.6.2001[26] kippte nämlich der BGH seine Rechtsprec...mehr