Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 12/2010, Wiederaufgenom... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 57 FamGKG sowie § 32 Abs. 2 RVG statthaft und im Übrigen in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden; insbesondere ist sie fristgerecht (§§ 59 Abs. 1 S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG) eingelegt worden. Der Senat entscheidet über die Beschwerde in voller Besetzung, da der gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 FamGKG an sich z...mehr

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FF 12/2009, Geschieden und doch gebunden? Ehegattenunterhalt zwischen Recht und Moral

Gerd Brudermüller 2008, 231 Seiten, 29 EUR, C. H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-57603-4 Der Ehegattenunterhalt hat seit Inkrafttreten des BGB erhebliche Wandlungen erfahren. Sehr vereinfachend und zugespitzt kann man sagen: Gleich blieb nur der Ausgangspunkt, die Ehe als Grundlage der Unterhaltspflicht. Bereits die Motive zum BGB sahen die Ehegatten auf Grund der Ehe dazu verpf...mehr

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FF 02/2008, Bundestagsdebatte zur Unterhaltsrechtsreform vom 9.11.2007

Auszüge aus dem Plenarprotokoll 16/124 (13016–13026) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz: Die Reform des Unterhaltsrechts, die wir heute hier nach langen Diskussionen beschließen werden, hat vor allen Dingen einen großen Gewinner: Das sind die Kinder. ( … ) Die Kinder stehen künftig im ersten Rang. Sie haben Vorrang vor allen anderen. Sie stehen im ersten Rang unabhäng...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 3. Zielvorstellung des Gesetzgebers beim Maßstab "eheliche Lebensverhältnisse"

Im Vordergrund steht die seit 1977 unveränderte Fassung des Gesetzes. Das Gesetz bindet die Bemessung des Bedarfs an die "ehelichen Lebensverhältnisse". Mit diesem Begriff verband der Gesetzgeber die Vorstellung, dass ihnen eine gewisse Dauer innewohnt und für sie grundsätzlich der Zeitpunkt der Ehescheidung bestimmend sein soll (BT-Drucks 7/650, S. 136). Auch wenn das Geset...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 4. "Gleiche Teilhabe" – die ökonomische Gleichberechtigung

Vor allem auf dem Gebiet des Ehevermögensrechts überspringt der Gleichberechtigungsgedanke das bloße Postulat gleicher abstrakter Rechtspositionen und nimmt die Forderung nach gleicher Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerten in sich auf – man könnte von ökonomischer Gleichberechtigung in der Ehe sprechen. Beginnen wir mit dem Güterrecht. An sich genüg...mehr

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FF 04/2008, Umfang der Aufk... / Aus den Gründen

Aus den Gründen des Beschlusses des AG Solingen: I. Die Parteien sind seit dem 17.7.2003 rechtskräftig geschiedene Eheleute (AG Solingen 33 F 26/03). Die Trennung der Parteien erfolgte bereits im Jahre 1998. Seit Ende des Jahres 2002 wird unter den Parteivertretern über die Verteilung des Hausrats korrespondiert. Da bis zum Scheidungstermin eine Einigung über die Verteilung ...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / III. Ehesachen

Die Vorschrift des § 121 FamFG listet im Einzelnen die Ehesachen auf. Danach sind Ehesachen Verfahren auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen) auf Aufhebung der Ehe und auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten. Die Ehesachen sind keine Familienstreitsachen, was sich im Einzelnen aus § 112 FamFG ergibt. Das in § 606 Abs. 1 S. 1 ZPO ger...mehr

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FF 11/2009, Verfahrenswerte nach dem FamGKG

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / a) Argumente der Parteien

So verhält es sich im eingangs gebildeten Beispielsfall, in dem beide Parteien durchaus plausible Argumente für sich ins Feld führen können: Die Ex-Ehefrau D trägt vor, dass sie bei Tod des Erblassers E immer noch als Begünstigte beim Lebensversicherer L benannt gewesen sei. E hätte diese Begünstigung nach der Scheidung gegenüber L widerrufen können. Dass E diesen Widerruf b...mehr

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FF 01/2008, Güterrechtsrefo... / 2. Schutz vor Vermögensmanipulationen

Für die Berechnung des Zugewinns ist nach derzeitiger Regelung der Stichtag der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung wird aber danach bemessen, wie viel von dem Vermögen bei der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht noch vorhanden ist. Dieser Zeitpunkt liegt immer deutlich später. Es besteht also die Gefahr, dass i...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / I. Verantwortung im unterhaltsrechtlichen Kontext

Das Unterhaltsrecht regelt einen wichtigen Aspekt familiärer Verantwortung.[2] Während in der intakten Ehe die Ehepartner in der konkreten Verteilung aller finanziellen Ressourcen frei und ungebunden sind, bestimmt das Unterhaltsrecht ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung den Umfang des finanziellen Ausgleichs unter Ehegatten. Die mit der Eh...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / aa) Karrieresprung

Da eine Einkommenserhöhung beim Schuldner auch nach der geänderten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zu berücksichtigen ist jedenfalls dann, wenn die Erhöhung in den ehelichen Lebensverhältnissen "angelegt" war, ist die frühere Rechtsprechung zum "Karrieresprung" einschlägig.[36] Somit kommt eine Bedarfserhöhung nur dann in Betracht, wenn die nach Scheidung eintretende Ei...mehr

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AGkompakt 06/2009, Umfang der Angelegenheit in familienrechtlichen Beratungshilfemandaten

In familienrechtlichen Beratungshilfemandaten ist häufig nicht klar, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder mehrere. Die Rspr. ging bislang überwiegend – jedoch unzutreffenderweise – davon aus, dass die Beratung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Hausrat, Zugewinn o.Ä.) als eine einzige Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG anzusehen sei ...mehr

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FF 10/2008, Kabinett beschl... / 2. Schutz vor Vermögensmanipulationen

Für die Berechnung des Zugewinns kommt es nach noch geltendem Recht auf den Zeitpunkt der förmlichen Übersendung (Zustellung) des Scheidungsantrags an. Die endgültige Höhe der Ausgleichsforderung wird aber durch den Wert begrenzt, den das Vermögen zu einem regelmäßig deutlich späteren Zeitpunkt hat, nämlich dem der rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht. In der Zwischen...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / I. Halbteilungsgrundsatz und Teilhabe

Dass überhaupt nacheheliche Unterhaltsansprüche eingeräumt werden, ist eine Folge der auch nach der Scheidung fortdauernden Verantwortung oder auch der nachehelichen Solidarität. Der Unterhalt ist eine Nachwirkung der Ehe. In welchem Umfang Ansprüche gewährt werden, ist eine Frage der Teilhabe. Insofern ist die gesetzliche Regelung von der Unterhaltsreform nicht angetastet wo...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / I. Die Entscheidung des BVerfG

Das BVerfG [1] hat die Rechtsprechung des BGH zu § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB im Sinne der wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse, namentlich die Bestimmung des Bedarfs des geschiedenen Ehegatten unter Einbeziehung des Unterhaltsanspruchs des neuen Ehegatten nach der Drittelmethode, als verfassungswidrig beanstandet. Sie ersetze das Konzept des Gesetzgebers durch ein eigenes Mode...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / I. Problemaufriss

Bei Lebensversicherungen benennt der Versicherungsnehmer (Erblasser) häufig seinen Ehegatten für den Todesfall als Bezugsberechtigten. Angesichts langer Laufzeiten von Lebensversicherungsverträgen[1] und hoher Scheidungsraten kommt es jedoch häufig noch vor dem Tod des Erblassers zur Scheidung. Hatte der Erblasser seinen Ehegatten – wie das nach der Auslegungsregel des § 159...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösungsmöglichkeiten Fall 1

Welche Möglichkeiten gibt es in unserem Fallbeispiel? Ruft F das englische Gericht an – das für die Scheidung schon nach Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a, 2. Anstrich der Brüssel IIa-Verordnung (letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten) international zuständig ist, für den Unterhalt nach Art. 5 Nr. 2 Brüssel I-Verordnung und für die Regelung der güterrechtlichen Ver...mehr

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FF 01/2011, Unentgeltliche ... / 2 Anmerkung

1. Mit der Entscheidung vom 3.2.2010[1] hat der BGH einen Paradigmenwechsel bei den Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder eingeleitet. Wurden früher derartige Leistungen nicht als unentgeltliche Zuwendungen angesehen und damit im Innenverhältnis der Eheleute abgewickelt, soll nunmehr eine Schenkung vorliegen. Nach der jetzigen Judikatur berechtigt dies die Schwi...mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Nach der Rspr. des BGH (FamRZ 2011, 635 [= AGS 2011, 167]), der sich der Senat anschließt, richtete sich das auf den am 10.6.2009 eingereichten Scheidungsantrag eingeleitete Versorgungsausgleichsverfahren gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG zunächst nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht. Aus dem Scheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren sind jedoch als selbst...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / 10

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / II. Wertfestsetzung

Nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Eheleute. Für schuldrechtliche Ansprüche, die nunmehr Ausgleichsansprüche nach der Scheidung heißen, beträgt der Verfahrenswert nach § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens ...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / Einführung

Bei Lebensversicherungen benennt der Versicherungsnehmer (Erblasser) häufig seinen Ehegatten als Bezugsberechtigten im Todesfall, um ihn auf diese Weise finanziell abzusichern. Kommt es zur Scheidung, so bleibt die Benennung als Bezugsberechtigter – aus welchen Gründen auch immer – oftmals unangetastet. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, ob der weiterhin als Bezugsbere...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 1. Hin- und Her-Ausgleich

Ziel des bisherigen und auch künftigen Versorgungsausgleichs ist es, bei einem Scheidungsverfahren frühzeitig die Aufteilung der Versorgungsanrechte der beteiligten Eheleute zu erreichen. Dies setzt voraus, dass der ausgleichsberechtigten Person eigenständige Versorgungsanrechte übertragen werden, um so möglichst bereits bei der Scheidung eine endgültige Regelung zu treffen....mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / c) Einkommensmehrung durch Wegfall von Verbindlichkeiten

Die im Zeitpunkt der Scheidung bestehenden Verbindlichkeiten wurden in der früheren Rechtsprechung grundsätzlich als bedarfsbestimmend angesehen. Für die Frage, ob deren Fortfall als eheprägend anzusehen war, wurde auf den zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung abgestellt.[29] Bei Tilgung in absehbarer Zeit war davon auszugehen, dass das Einkommen wieder voll für den Unte...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / 1. Anwaltszwang in selbständigen Familienstreitsachen für Beteiligte bzw. in Ehesachen und Folgesachen für Ehegatten

§ 114 FamFG regelt den Anwaltszwang in Familiensachen. Die Vorschrift überlagert die allgemeine Regelung des § 10 FamFG. Als spezielle Regelung verdrängt § 114 FamFG auch die Vorschrift des § 78 ZPO vollständig. § 78 ZPO ist damit auch nicht über § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG ergänzend anzuwenden. Nach § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die...mehr

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FF 07/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Ein Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt besteht auch dann, wenn der gemeinsame 17-jährige Sohn der Parteien in erheblichem Maße, auch strafrechtlich, auffällig geworden ist, den Hauptschulabschluss nicht erreicht hat und sich die Unterhaltsberechtigte intensiv um eine schulische Neuorientierung und die Probleme des Kindes kümmern muss, so dass ihr eine vollschicht...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Aufsätze zum Familienverfahrensrecht

Altrogge, Das Urteil des BVerfG zur zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht und die Ordnungsmittel des FamFG, FPR 2009, 34 ff. Borth, Einführung in das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008 (FGG-Reformgesetz), FamRZ 2009, 157 Büte, Verfahrenskostenhilfe, Anwaltszwang und Ausnahmen, FPR 2009, ...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtsuchenden einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt. Die Rechtsuchende hat sich in der Folgezeit von Rechtsanwalt R beraten lassen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. In Ausübung dieses Auftrages hat sich Rechtsanwalt R schriftlich an den Ehemann der Beteiligten ...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / cc) Unerwartete Entwicklung

Bei der Geburt eines Kindes und ähnlichen in der Person begründeten Gründen für eine nachträgliche Einkommensänderung ist das Kriterium der unerwarteten Entwicklung nicht der zutreffende Ansatz. Dieses ist, wie der BGH[34] früher ausgeführt hat, auf vermögensrechtliche Ereignisse zugeschnitten. Es ist menschlich normal und damit zu rechnen, dass vor und auch nach der Scheidu...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / E. Der Anwalt und die Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche

Nach § 78 Abs. 1 ZPO müssen sich die Parteien und Beteiligten in Familiensachen vor den Familiengerichten durch einen bei einem Amts- oder LG zugelassenen Rechtsanwalt und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalt vertreten lassen; dies betrifft die Ehe- und Folgesachen, die Lebenspartnerschaftssachen wie die Familiens...mehr

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FF 12/2008, Rechtsprechung kompakt

Allgemeines Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die dadurch gewonnenen Erk...mehr

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FF 03/2009, Von einem Extrem ins andere?

Jochem Schausten Seit etwas mehr als einem Jahr leben wir Familienanwälte nun mit der Anfang 2008 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts. Auch wenn bei weitem noch nicht alle mit dem neuen Recht verbundenen Fragen und Probleme geklärt sind, so lässt sich eine Tendenz ganz deutlich erkennen: Für unterhaltsberechtigte Ehegatten sind in deutschen Gerichtssälen harte Zei...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / aa) Begrenzung der Haftung gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB

Die Haftung des Erben ist gem. § 1586b Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 BGB auf den fiktiven Pflichtteil begrenzt, das heißt auf den Pflichtteil, der dem Berechtigten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Zur Feststellung der Pflichtteilsbegrenzung sind die Pflichtteilsquote und die Höhe des pflichtteilserheblichen Nachlasses zu ermitteln. Für die Quote maßgebend ist be...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: I. Die Parteien sind seit Februar 1997 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der Ehe der Parteien sind drei Kinder hervorgegangen, K, geb. am 26.8.1985, P, geb. am 14.3.1988, und A-L, geb. am 6.7.1995. Der Beklagte hat erneut geheiratet. Aus seiner zweiten Ehe stammen die Kinder J, geb. am 9.3.1999, und N, geb. am 28.8.2001. Durch einen vor dem AG Münster a...mehr

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FF 02/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Gründe: Die Revision hat keinen Erfolg. I. Das OLG hat den Anspruch der Antragsgegnerin auf Aufstockungsunterhalt aus der Differenz der unterhaltsrelevanten Einkünfte beider Parteien abzüglich eines Erwerbstätigenbonus errechnet, zumal die gemeinsamen volljährigen Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig seien. Es hat den Unterhaltsanspruch allerdings auf die Zeit bis einschließ...mehr

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FF 12/2009, Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 238/2009 vom 23.11.2009 Urteil vom 18.11.2009 – XII ZR 65/09 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In we...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 4. Zurechnung nachehelicher Erwerbseinkünfte zu den ehelichen Lebensverhältnissen

Die "Surrogat-Rechtsprechung", die auch ein nach Trennung bzw. Ehescheidung erstmals erzieltes Einkommen als Surrogat an die Stelle der früheren Hausarbeit setzt und damit die nachteiligen Folgen der Anrechnung dieses Einkommens auf einen zu gering bemessenen Bedarf vermeidet (BGH, Urt. v. 13.6.2001 – XII ZR 343/99, FamRZ 2001, 986), hat die Bindung an die tatsächlichen Lebe...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 6. Die Stärkung von Kindes- und Elternrechten

Das Kindschaftsrecht ist zwischen den Polen "Elternrecht" und "Kindesrechten" angesiedelt. Das Elternrecht ist, als "natürliches" begriffen und untrennbar mit einem Pflichtverhältnis verwoben, in der Verfassung ausdrücklich genannt (Art. 6 Abs. 2 GG). Die Rechte der Kinder ergeben sich aus ihrer Eigenschaft als Grundrechtsträger, zusätzlich hat das BVerfG sie auf Art. 6 Abs....mehr

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FF 05/2011, Ein Scherbenhaufen?

Anmerkungen zu BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10 Beginnen wir mit dem Ergebnis, es ist skurril. Ein Unterhaltsanspruch von 488 EUR monatlich bei zusätzlichen eigenen Einkünften von monatlich 1.133 EUR, wie ihn das Saarländische OLG errechnet hat, schränkt eine geschiedene Ehefrau in ihrer Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ein. Dagegen wahrt ein Unterhaltsanspruch von 7...mehr

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FF 04/2008, Rechtsbehelf ge... / Aus den Gründen

Gründe: Die sofortige Beschwerde ist gem. § 567 I Nr. 2 ZPO zulässig. Mit Verfügung vom 18.5.2005 hat das AG eine Entscheidung getroffen, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Es hat nämlich die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung abgelehnt. Diese Zurückweisung eines Gesuchs ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (Z...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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AGS 09/2011, Keine Berücksi... / 1 Sachverhalt

Durch den angefochtenen Beschluss hat das AG den Verfahrenswert für die Ehesache (Scheidung) und den Versorgungsausgleich auf insgesamt 6.692,40 EUR festgesetzt. Dabei hat es ein bereinigtes gemeinsames monatliches Nettoeinkommen bei Verfahrenseinleitung von 1.859,00 EUR zugrunde gelegt. Den Verfahrenswert für die Ehesache hat es nach § 43 Abs. 2 FamGKG auf 5.577,00 EUR (3 x ...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / I. Ehestatusentscheidungen

Das Anerkennungsverfahren nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG betrifft nur ausländische Ehescheidungen, mit denen eine Ehe für nichtig erklärt, aufgehoben oder geschieden wurde oder das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe zwischen den Eheleuten festgestellt wurde. Betroffen sind auch Entscheidungen über Trennung von Eheleuten ohne Aufhebung des Ehebandes, nicht aber bloße Fests...mehr

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Der von dem Antragsteller vertretenen Mandantin war ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe für die Angelegenheit "Scheidung und Folgesachen" erteilt. Für die Bereiche Hausrat, Unterhalt und Ehescheidung hatte der Antragsteller bereits die Festsetzung von Gebühren in Höhe von jeweils 97,44 EUR begehrt. Es wurden jedoch nur einmalig 97,44 EUR festgesetzt. Die hiergegen ger...mehr

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AGS 03/2011, Kein Beratungs... / 1 Sachverhalt

Dem Rechtsuchenden war beim AG ein Berechtigungsschein für die darin so bezeichnete "Angelegenheit: Beratung wegen Ehescheidung und Folgesachen" erteilt worden; die auf dieser Grundlage mandatierte Antragstellerin hatte sodann außergerichtliche Tätigkeiten in den Bereichen Trennung und Scheidung entfaltet und dabei insbesondere Fragen zum Sorgerecht und Kindesumgang, zur Hau...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / aa) Begründung des BGH

Im Urt. v. 6.2.2008 hat der BGH namentlich entschieden, dass die Unterhaltspflicht für ein Kind aus neuer Ehe sich auf den Bedarf des geschiedenen Ehegatten nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB auswirke. Überholt sei der frühere Ansatz,[32] dass unvorhergesehene Änderungen nach der Trennung nur deswegen grundsätzlich noch die ehelichen Lebensverhältnisse prägen sollten, weil sie – ...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / III. Zusammenfassung und Ausblick

Die Darstellung der Grundzüge des neuen Versorgungsausgleichsrechts lässt erkennen, dass dieses bereits heute im Rahmen der anwaltlichen Beratungs- und Vertretungspraxis einen hohen Stellenwert einnehmen muss. Es ist Aufgabe der beteiligten Rechtsanwälte zunächst festzustellen, ob die Einleitung des Scheidungsverfahrens und damit des Versorgungsausgleichsverfahrens nach derz...mehr

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FF 01/2009, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

Der Zugewinnausgleich ist keine spezial-gesetzliche Regelung.[1] Auch zwischen Ehegatten können alle schuldrechtlichen Einzelansprüche bestehen. Beim Forderungsinhaber sind sie als Aktiva, bei der Gegenseite als Passiva in die Bilanz einzustellen.[2] Weswegen das Amtsgericht von dieser seit Jahrzehnten unstrittigen Vorgehensweise abgewichen war, bleibt rätselhaft. Da derarti...mehr