Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Bei rechtshängiger Scheidung

Rz. 2 Vor rechtskräftiger Scheidung ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nach § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte und im Todeszeitpunkt die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen. In diesem Fall kann der Ehegatte auch keinen Pflichtteil mehr verlangen, da er nicht durch Verfügung von Todes wegen von der E...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Fortgeltung des Ehegattentestaments trotz Scheidung

Rz. 15 Geschiedene Ehegatten müssen die mögliche Fortgeltung eines früheren Ehegattentestaments trotz Scheidung beachten.[19] In einem Scheidungsverfahren aus dem Jahre 2004 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Wechselbezüglichkeit von letztwilligen Verfügungen und damit deren Bindungswirkung bei Auflösung der Ehe ausnahmsweise dann nicht wegfällt, wenn ein entsp...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / III. Nach Scheidung der Ehe

1. Allgemeines Rz. 12 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe nichtig oder wenn sie vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist (§ 2077 Abs. 1 S. 2 BGB). Besteht allerdings die Annahme, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde, ist die Verfügung nach § 2077 Abs. 3 BGB ni...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Auswirkung der Ehescheidung auf Lebensversicherungsverträge

Rz. 17 § 2077 BGB ist nach herrschender Meinung auf Lebensversicherungen (siehe auch § 3 Rdn 82) und sonstige Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht entsprechend anzuwenden, da dem die Rechtssicherheit und schutzwürdigen Interessen des Versicherers entgegenstehen.[21] Damit steht aber noch nicht fest, dass der aus einem solchen Vertrag zugunsten Dritter auf den Tod begünstigte...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Allgemeines

Rz. 12 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe nichtig oder wenn sie vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist (§ 2077 Abs. 1 S. 2 BGB). Besteht allerdings die Annahme, dass der Erblasser sie auch für einen solchen Fall getroffen haben würde, ist die Verfügung nach § 2077 Abs. 3 BGB nicht unwirksam....mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 1933 BGB

Rz. 7 Ist der Erblasser während eines Scheidungsverfahrens verstorben, ist der Ehegatte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat. Dies gilt allerdings nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen. Der Erblasser muss vor seinem Tod die Scheidung beantragt haben. Die Rechtshängigke...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Normzweck des § 1933 BGB

Rz. 4 Mit dem 1. EheRG[2] hat sich der Normzweck des § 1933 BGB stark verändert. Vor dieser Änderung war der überlebende Ehegatte weder erbberechtigt, noch hatte er einen Anspruch auf den Ehegattenvoraus (§ 1932 BGB), wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes berechtigt war, Scheidungs- oder Aufhebungsklage zu erheben und diese Klage auch erhoben hatte und der überlebende...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Notwendigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1175 Angesichts einer Scheidungsquote von über 30 % ist der Abschluss eines maßgeschneiderten Ehevertrags für jeden Gesellschafter an sich eine absolute Notwendigkeit.[1552] Gleichwohl wird das Thema "Ehevertrag" in der Praxis vielfach völlig vernachlässigt. Schätzungen zufolge hat nicht einmal jeder fünfte Gesellschafter einen Ehevertrag. Rz. 1176 Hinzu kommt, dass vorau...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / aa) Prägungsfunktion

Wenn der BGH von der prägenden Wirkung anzurechnender Einkünfte spricht, werden Bedürftigkeit und Bedarf – unzulässigerweise[42] – vermischt.[43] § 1577 BGB betrifft die Bedürftigkeit, § 1578 BGB den Bedarf. Über die Frage einer Prägung ist allein nach § 1578 BGB zu entscheiden, während § 1577 Abs. 2 BGB nur die Frage einer Anrechnung des überobligatorisch erzielten Einkomme...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 280 Das britische Recht kennt keinen Güterstand im eigentlichen Sinn.[870] Der einzige "Güterstand" des britischen Rechts ist damit letztlich die Gütertrennung, so dass Eigentümerstellung, Verfügungs- und Erwerbsbefugnis des jeweiligen Ehegatten durch die Ehe nicht beeinträchtigt werden.[871] Allerdings haben die britischen Gerichte die Befugnisse, insbesondere bei Schei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Andere Voraussetzungen der Wirksamkeit

Rz. 114 Zur Wirksamkeitskontrolle gehört auch die Feststellung der Nicht-Scheidung der Ehe bei gemeinschaftlich testierenden Eheleuten: Nach Ehescheidung ist ein gemeinschaftliches Testament kein Beweismittel mehr.[206] Für die Scheidung müssen, auch bei einer sog. Scheidungsklausel im gemeinschaftlichen Testament aber konkrete Anhaltspunkte bestehen.[207] Nach OLG Zweibrücke...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB)

Rz. 197 Unterhalt kann nach § 1572 BGB verlangt werden, wenn eine Krankheit kausal dazu führt, dass eine angemessene Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise nicht mehr erwartet werden kann. Die Tatbestandsvoraussetzungen müssen zu einem der folgenden Einsatzzeitpunkte gegeben sein: Scheidung, Ende der Kindererziehung, Beendigung von Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 152 Die Rspr. hat in verschiedenen Sachverhaltskonstellationen Zuwendungen unter Ehegatten nicht als Schenkung eingeordnet, sondern als sog. unbenannte (oder ehebezogene) Zuwendungen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Ehegatten subjektiv nicht über die Unentgeltlichkeit einig sind, sondern die Zuwendung "um der Ehe willen" erfolgt, d.h. als Beitrag zur Verwirklich...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Zeitpunkt

Rz. 242 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob bestimmte Umstände die ehelichen Lebensverhältnisse prägten, ist grds. die Rechtskraft der Scheidung.[586] Eine nacheheliche Entwicklung wirkt sich jedoch auf den Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen dann aus, wenn sie einen Anknüpfungspunkt in der Ehe findet, d.h. in der Ehe bereits angelegt...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Haftungsfallen

Rz. 14 Beim Beratungsgespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant gilt es zu berücksichtigen und darauf hinzuweisen, dass die Zustellung des Scheidungsantrags erforderlich ist, um die erbrechtliche Folgen herbeizuführen. Praxishinweis Um das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten im Rahmen des Scheidungsverfahrens auszuschließen, ist vorsorglich immer auch ein eigener Scheidungsant...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Einfluss gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklauseln

Rz. 132 Bei den Unternehmensbeteiligungen stellt sich schließlich für die Bewertung die Frage, wie i.R.d. Wertfeststellung mit einer nach dem Gesellschaftsvertrag unveräußerlichen Beteiligung oder einer solchen mit einem niedrigeren Abfindungswert umzugehen ist. Rz. 133 Nach § 711 Abs. 1 BGB n.F., § 105 Abs. 3 HGB bedarf die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellsc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Vorbehalt zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs

Rz. 449 Ist dagegen gezielt geplant, in Zugewinngemeinschaft zu leben, um zwischenzeitlich den Zugewinn durch Güterstandswechsel bei fortbestehender Ehe unter Lebenden schenkungsteuerfrei ausgleichen zu können, so muss die Formulierung so erweitert werden, dass auch der Zugewinnausgleich für diesen Fall des Güterstandswechsels durch Ehevertrag erhalten bleibt. Gleiches gilt,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Notarkanzlei

Rz. 123 Für die Bewertung einer Notarkanzlei kommt es derzeit auf den reinen Substanzwert an, da ein Goodwill nicht existiert, weil das Notariat aus berufsrechtlichen Gründen nicht veräußert werden kann, sondern die Notare staatlich ernannt werden.[292]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Allgemeine Voraussetzungen des § 1570 BGB

Rz. 194 Ein Anspruch auf Kindesbetreuungsunterhalt nach § 1570 BGB setzt voraus, dass es sich um ein gemeinschaftliches [482] Kind handelt, für das der unterhaltsberechtigte Ehegatte die Betreuungsbefugnis hat.[483] Der Kindesbetreuungsanspruch nach § 1570 Abs. 1 BGB kennt keinen Einsatzzeitpunkt, ist also nicht abhängig von der Scheidung.[484] Dieser Anspruch kann auch erst n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns

Rz. 15 Bei Ehescheidung, bei Aufhebung der Ehe nach §§ 1313 ff. BGB, bei Klage auf vorzeitigen Zugewinn nach §§ 1385 ff. BGB, bei Eingreifen der güterrechtlichen Lösung im Todesfall und bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Güterstandswechsel erfolgt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB. Zugewinn bezeichnet den Betrag, um den das Endvermögen eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen

Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, setzt sich der Wert einer freiberufliche...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Abschreibungsgesellschaften

Rz. 136 Abschreibungsgesellschaften (wie z.B. Bauherrenmodelle oder Flugzeugleasingbeteiligungen) sind in der Regel als KG organisiert und zielen darauf, Verluste zu erwirtschaften, um diese den einzelnen Gesellschaftern zur Reduzierung ihrer individuellen Steuerlast zuzuweisen.[321] Nach Auffassung des BGH sind die dabei entstehenden negativen Kapitalkonten keine Verbindlic...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / i) Beurkundungsbedürftigkeit (§ 1585c BGB)

Rz. 226 Nach § 1585c BGB sind seit der Unterhaltsrechtsreform auch Unterhaltsvereinbarungen bis zur rechtskräftigen Scheidung beurkundungsbedürftig. Diese Regelung trägt verbreiteter Kritik Rechnung, warum ausgerechnet die wichtigste Regelung im Kernbereich der Scheidungsfolgenansprüche ohne Beurkundung wirksam sein sollte. Rz. 227 Soweit Unterhaltsvereinbarungen vor dem 1.1....mehr

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Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Begriff Durch den Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung alle Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen Ehejahren zwischen den Ehepartnern gleichmäßig aufgeteilt. Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs nehmen beide Ehepartner aus der Ehezeit die gleichen Versorgungsanrechte in ihr zukünftiges Leben mit. Die Ausführungen in diesem Stichwort gelten sinngemäß au...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Steuerberaterkanzlei

Rz. 124 Für die Steuerberaterpraxis hat der BGH gebilligt,[293] die Bewertung entsprechend den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer vorzunehmen. Danach ist der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre heranzuziehen und mit einem Faktor von 0,8–1,4 zu multiplizieren. Der konkrete Unternehmerlohn und latente Ertragsteuern sind in Abzug zu bringen.[294] Die Bundess...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Fälligkeitsvereinbarungen

Rz. 469 Ehevertraglich kann etwa die Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung anders geregelt werden, denn es kommt in der Praxis durchaus vor, dass Ehegatten mit der Höhe des Zugewinns grds. einverstanden sind, aber nicht über die Liquidität verfügen, die Forderung bei sofortiger Fälligkeit zu begleichen. Um dem zahlungsverpflichteten Ehegatten die Möglichkeit zu geben, d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / V. Versorgungsausgleichsregelungen im Unternehmerehevertrag

Rz. 494 Grundgedanke des Versorgungsausgleichs ist, dass die Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Phase der Erwerbstätigkeit im Kern eine Versorgungsgemeinschaft ist, in der beide Ehegatten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleiche Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vermögen einschließlich der erworbenen Anteile von Anrech...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Reproduktions- oder Wiederbeschaffungswert

Rz. 93 Bei der Ermittlung des Substanzwertes wird der Wert gesucht, der erforderlich wäre, um das Unternehmen "nachzubauen".[190] Es ist daher die Summe der Zeitwerte zu Wiederbeschaffungspreisen aller selbstständig veräußerbaren Gegenstände des Unternehmens abzgl. aller Verbindlichkeiten zu bilden.[191] Der Substanzwert wird aus diesem Grunde mitunter auch als Reproduktions...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Liquidationswert

Rz. 95 Als Liquidationswert ist der Veräußerungswert der einzelnen Gegenstände des Unternehmensvermögens abzgl. Schulden, Kosten und Steuern zu bezeichnen. Der Liquidationswert liegt regelmäßig ca. 20 % bis 25 % unter dem Wiederbeschaffungswert.[195] Je nach Verständnis ist der Liquidationswert auch noch niedriger als der Verkaufswert, da er den bei sofortiger Veräußerung er...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wertangaben

Rz. 144 Der reine Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB beinhaltet noch nicht eine Verpflichtung zur Ermittlung des Wertes der in das Vermögensverzeichnis aufzunehmenden Vermögensgegenstände. Dies kann vielmehr nur zusätzlich nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt werden. Der auskunftspflichtige Ehegatte hat jedoch die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Verkaufswert

Rz. 99 Veräußerungswert ist derjenige Wert, der bei einer Veräußerung der Gegenstände erzielbar ist. Er liegt um die Handelsspanne unter dem Substanz- oder Wiederbeschaffungswert. Der Veräußerungswert soll nur für solche Gegenstände gelten, die zum Verkauf bestimmt sind oder deren wirtschaftlicher Wert als Folge des Zugewinnausgleichs durch Verkauf realisiert wird.[206] Sofe...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / IV. Dauer der Gesellschaft

Rz. 38 Die Dauer der Gesellschaft sollte geregelt werden. Um Streitigkeiten über einen wichtigen Kündigungsgrund zu vermeiden, dürfte regelmäßig sachgerecht sein, die Gesellschaft auf unbestimmte Zeitdauer zu schließen. Der Vertrag sollte sich zudem dazu äußern, ob die Gesellschaft durch Tod, Trennung, Eheschließung und Scheidung aufgelöst wird, etwa wie im Folgenden Muster 4...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / E. Verfügung zugunsten des "Lebensgefährten" und Trennung

Rz. 24 Mitunter fehlt, insbesondere in privatschriftlichen Verfügungen, eine ausdrückliche Regelung über die Rechtsfolgen der Trennung, weil sich die Beteiligten bei der Abfassung keine Gedanken über die Trennung gemacht haben. Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung deutet weder bei privatschriftlichen noch bei notariellen Verfügungen zwingend darauf hin, dass die Erbeinse...mehr

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Versorgungsausgleich / 5 Ausschluss

Ein Versorgungsausgleich findet nicht immer bei einer Scheidung statt. Es sind Ausnahmen vorgesehen, in denen kein Versorgungsausgleich stattfindet. 5.1 Kurze Ehedauer Während einer kurzen Ehe erwirtschaften die Ehepartner in aller Regel nur geringe Rentenansprüche, sodass kein Ausgleichsbedarf entsteht. Daher findet ein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahr...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Einvernehmliches Betreuungskonzept

Rz. 191 Ein von den Ehegatten vor der Scheidung gemeinsam vereinbartes Betreuungskonzept ist auch i.R.d. Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen.[471] Maßgeblich ist die tatsächliche und dauerhafte Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse (vgl. § 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB).[472] Allerdings kann i.R.d. dreijährigen Basisunterhalts auch eine bisher schon praktizierte Fremdbetre...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Prognose aus vergangenen Erträgen

Rz. 76 Die Summe künftiger Erträge wird durch eine Prognose auf der Grundlage der vergangenen Erträge (in der Regel auf Basis der letzten drei bis fünf Jahre) ermittelt unter der Annahme, dass die Entwicklung in der Zukunft in gleicher Weise verläuft.[149] Bei dieser Zukunftsprognose sind die Erträge aus der Vergangenheit als Grundlage zu nehmen. Diese sind um einmalige, nic...mehr

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§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Tod des Zuwendungsempfängers

Rz. 61 Den Tod des Zuwendungsempfängers wird man hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung anders behandeln müssen als den Tod des spendablen Partners.[209] Hier dürften Ausgleichsansprüche nach den Grundsätzen der Trennung der Partner gelten.[210] Rz. 62 Die Konstellation, dass die Partnerschaft durch den Tod des Zuwendungsempfängers endet, war, soweit ersichtlich, schon ...mehr

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Versorgungsausgleich (Auswi... / 4.2 Wartezeit bei Abänderungsentscheidungen

Ergeht eine Entscheidung zur Abänderung des Wertausgleichs nach der Scheidung und vermindern sich dabei der Zuschlag an Entgeltpunkten und somit die Wartezeitmonate, entfällt dadurch eine bereits von der ausgleichsberechtigten Person im Erstverfahren erfüllte Wartezeit nicht und gilt – trotz geringerer anrechenbarer Monate – weiterhin als erfüllt.mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Vereinbarung der Gütertrennung

Rz. 429 Ehegatten, die nach Abwägung aller zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte für ihre Ehe den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren möchten, treffen diese Wahl meist ausdrücklich i.R. eines Ehevertrages. Dabei wird entweder der bisher entstandene Zugewinn ausgeglichen oder aber es wird auf den bisher entstandenen Zugewinn ehevertraglich verzichtet. Die notarielle...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / L. Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung

Rz. 12 Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidu...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Zukunftserfolgswert

Rz. 73 Unter dem Ertragswert versteht man die Summe aller zukünftigen Erträge des fortgeführten Unternehmens,[135] vermehrt um den Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen.[136] Unterste Grenze des Unternehmenswertes[137] ist der Liquidationswert.[138] Die zukünftigen Erträge werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst (kapitalisie...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Markt

Rz. 83 Neben der Berechnung des Ertragswertes ist immer auch zu überprüfen, ob es für das Unternehmen einen Markt gibt; nur dann ist der Ansatz des Ertragswertes als Wert für das fortgeführte Unternehmen möglich.[173] Dies hat der BGH für die Versicherungsagentur eines Handelsvertreters abgelehnt.[174]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / III. Modifikationen des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 445 In der Praxis kommt es weit häufiger zu einer Modifikation des gesetzlichen Güterstandes, welche die Zugewinnansprüche bei Scheidung ausschließt, als zu einer reinen Gütertrennung. In der vertraglichen Anpassung der Zugewinngemeinschaft liegt daher heute die zentrale Gestaltungsaufgabe. 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses...mehr