Fachbeiträge & Kommentare zu Schichtarbeit

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.6.1 Schichtarbeit

Rz. 83 Schichtarbeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum erfüllt wird, als die wirkliche Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers dauert und die daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein übli...mehr

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Psychische Belastung: Arbei... / 1.2 Lage der Arbeitszeit, atypische Arbeitszeiten

Die Lage der Arbeitszeit ist neben der Dauer die zweite Dimension, die sich auf die Gesundheit auswirken kann. Gerade die Wechselschicht- und Nachtarbeit sind besonders belastend für die Gesundheit. Unser Körper arbeitet nach festen inneren Rhythmen, die vom Tag- und Nachtrhythmus abhängen. Diesen Rhythmus bekommt der Körper durch Tageslicht bzw. Dunkelheit in der Nacht verm...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 21 Die Aufteilung der Ruhepausen in Kurzpausen kann lediglich in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben erfolgen. Verkehrsbetriebe sind alle öffentlichen und privaten Betriebe, deren Zweck in der Beförderung von Personen, Gütern oder Nachrichten besteht sowie die dazugehörigen selbstständigen oder unselbstständigen Hilfs- und Nebenbetriebe.[1] Unter Schichtbetrieben[2] wer...mehr

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Maler und Lackierer (Profes... / 2 Arbeitszeitregime

Wesentliche Kriterien des Arbeitszeitregimes sind: Arbeiten unter Zeitdruck aufgrund der Einhaltung von Einzugs-, Eröffnungs- bzw. Fertigstellungsterminen, häufig Überstunden bedingt durch Vorgaben zur Fertigstellung der Maler- und Lackierarbeiten, in der Regel Einzelarbeit, bei größeren Objekten Arbeiten in Gruppen, in Großbetrieben Schichtarbeit, teilweise Akkordarbeit.mehr

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Psychische Belastung: Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Dass es mit längerer Arbeitsdauer zu einer Zunahme gesundheitlicher Beeinträchtigungen kommt, gilt als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Neben der täglichen Arbeitszeit spielt auch die wöchentliche Arbeitszeit eine große Rolle für die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten. So nehmen z. B. Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden...mehr

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Psychische Belastung: Arbei... / 3.2 Alternde Beschäftigte

Seitdem die Altersteilzeit nicht mehr gefördert wird, erhöht sich der Anteil der über 60-Jährigen im Erwerbsleben ständig. Jüngere Beschäftigte werden bis zu einem Alter von mindestens 67 Jahren arbeiten. Wie kann die Arbeitszeit gestaltet werden, sodass auch ältere Erwerbstätige möglichst wenig psychisch belastet werden? Die Leistungsfähigkeit sinkt mit zunehmendem Alter nic...mehr

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Psychische Belastung: Arbei... / 3.3.2 Arbeitszeiten für pflegende Angehörige

Ungefähr 4,17 Mio. Menschen werden zu Hause gepflegt (Stand 2021), davon 3,12 Mio. Pflegebedürftige von Angehörigen. Von den 40- bis 59-Jährigen, die ein Familienmitglied pflegen, sind fast 80 % erwerbstätig. Ein Zeichen für die mangelnde Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist, dass insbesondere Frauen neben der Pflege oft nur in Teilzeit arbeiten (können). Dies bestätigt si...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 3 Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz

Die meisten Menschen verbringen einen großen Teil ihres wachen Lebens bei der Arbeit. Neben Familie, Freunden und Freizeit ist das Arbeitsleben damit einer der zentralen Lebensbereiche. Günstige Arbeitsbedingungen fördern das Wohlbefinden, die psychische Gesundheit und tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Ungünstige Verhältnisse bei der Arbeit können aber zu einer Bela...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung de...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.3 Schichtzeit

§ 12 JArbSchG begrenzt die tägliche Schichtzeit. Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit, einschließlich der Ruhepausen.[1] Die Regelung berücksichtigt die längeren Gesamtarbeitszeiten in bestimmten Branchen (Gastronomie sowie bei Montagetätigkeiten mit oftmals längeren Anfahrten) einerseits sowie den Schutz der Jugendlichen vor zu langen Pausen und der Sicherung ausreichen...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 2.4 Entgeltbestandteile, die von der Tariferhöhung unberührt bleiben

Nicht dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie bleiben von Tariferhöhungen unberührt. Zulagen für ständige Schichtarbeit bzw. ständige Wechselschichtarbeit sog. Pflegezulagen für Pflege auf Intensivstationen, geriatrischen Stationen usw. Erschwerniszuschläge (es sei denn im landesbezirklichen Tarifvertrag ist die Dynamik au...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, ArbZG § 6 Nacht- und Schichtarbeit

1 Allgemeines Rz. 1 In § 6 sind spezielle Schutzvorschriften für Schicht- und Nachtarbeitnehmer geregelt. Deren besonderem Schutzbedürfnis aufgrund der Lage ihrer Arbeitszeit und der damit einhergehenden seelischen und körperlichen Belastung wird mit § 6 Rechnung getragen. Für Schichtarbeitnehmer ist lediglich Abs. 1 einschlägig, während für Nachtarbeitnehmer neben Abs. 1 auch...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Begriff

Rz. 2 Schichtarbeit liegt vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird.[1] Rz. 3 Dabei kann unte...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Schichtarbeitnehmer

2.1 Begriff Rz. 2 Schichtarbeit liegt vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird.[1] Rz. 3 Dabe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 63 Zu beachten ist, dass der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich der Fragen hat, ob im Betrieb in Schichtarbeit gearbeitet wird[1], bei der zeitlichen Ausgestaltung[2], in wie viele Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind[3] sowie bei der Änderung d...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3.2 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW

Rz. 12 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zusammengetragen und hieraus ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen entwickelt, die zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden sollten. Dabei herrscht weitgehend Übereinstimmungen mit den Regeln der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5 Ausgleich (Abs. 5)

Rz. 52 Sofern keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, schreibt § 6 Abs. 5 vor, dass dem Arbeitnehmer Ausgleich für die Nachtarbeit in Form einer angemessenen Zahl bezahlter freier Tage oder durch angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren ist. 3.2.5.1 Voraussetzungen Rz. 53 Neben der Voraussetzung, dass es sich um Arbeitnehmer handeln muss und N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Sondervorschriften für Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 5 Für Schichtarbeitnehmer gilt nach § 6 Abs. 1, dass ihre Arbeitszeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit festzulegen ist. 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitsw...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Begriff

Rz. 14 Der Begriff des Nachtarbeitnehmers ist in § 2 Abs. 5 ArbZG definiert. Danach sind Nachtarbeitnehmer Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben, oder tatsächlich Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4 Umsetzungsanspruch (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 gewährt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz. Hierfür legt § 6 Abs. 4 Satz 1a) bis c) abschließend Gründe fest, wann ein solcher Anspruch durch den Nachtarbeitnehmer geltend gemacht werden kann. 3.2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 32 Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist das Verlangen des Arbeitnehmers. Dieses ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.5 Freistellung

Rz. 29 Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, für den Zeitraum der Untersuchung von der Arbeit freigestellt zu werden.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.2 Gründe

Rz. 34 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Umsetzung an einen Tagesarbeitsplatz besteht nur dann, wenn einer der Gründe, die Abs. 4 Satz 1 a–c aufzählt, vorliegt.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 6 sind spezielle Schutzvorschriften für Schicht- und Nachtarbeitnehmer geregelt. Deren besonderem Schutzbedürfnis aufgrund der Lage ihrer Arbeitszeit und der damit einhergehenden seelischen und körperlichen Belastung wird mit § 6 Rechnung getragen. Für Schichtarbeitnehmer ist lediglich Abs. 1 einschlägig, während für Nachtarbeitnehmer neben Abs. 1 auch die Absätze ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3 Gestaltungsempfehlungen

2.2.3.1 Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Rz. 11 Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat im Jahr 1991 "Leitlinien für Schichtarbeiter" herausgegeben, in deren Rahmen durch den Herausgeber 14 Regeln für ein gutes Schichtsystem aufgestellt wurden.[1] Hinweis Regeln für ein gutes Schichtsystem: Möglich...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Nachtarbeitnehmer

3.1 Begriff Rz. 14 Der Begriff des Nachtarbeitnehmers ist in § 2 Abs. 5 ArbZG definiert. Danach sind Nachtarbeitnehmer Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben, oder tatsächlich Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.[1] 3.2 Sondervorschriften Rz. 15 Nachtarbeitnehmer sind aufgrund der erhöhten kör...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Sondervorschriften

Rz. 15 Nachtarbeitnehmer sind aufgrund der erhöhten körperlichen und seelischen Belastung in besonderem Maße schutzbedürftig, sodass ihnen der Schutz von § 6 Abs. 1-6 ArbZG zugutekommt. 3.2.1 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit (Abs. 1) Rz. 16 Zunächst muss – im Gleichlauf zum Schutz der Schichtarbeitnehmer – nach Abs. 1 die Festlegung der Arbeitszeit nach den gesicherten a...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Werktägliche Arbeitszeit (Abs. 2)

Rz. 17 In § 6 Abs. 2 wird die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer festgelegt. 3.2.2.1 Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2) Rz. 18 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG schreibt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden für Arbeitnehmer vor. Insoweit besteht kein Unterschied zum Tagarbeitnehmer. Auch die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3 Arbeitsmedizinische Untersuchung (Abs. 3)

Rz. 22 Um den gesundheitlichen Gefahren, die von der Nachtarbeit ausgehen, vorzubeugen, beinhaltet Absatz 3 einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung hinsichtlich seiner gesundheitlichen Eignung zur Nachtarbeit. 3.2.3.1 Anspruchsberechtigung Rz. 23 Anspruchsberechtigt sind alle Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 ArbZG. Anhaltspunkte, dass eine G...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitswissenschaft bei den Fachleuten allgemein Anerkennung gefunden haben.[1] Rz. 7 Die Erkenntnisse müssen außerdem aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften stammen. Die Arbeitswissenschaft ist dabei keine einzelne Disziplin, sondern erfasst diverse Wissenschafte...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.4 Kostentragung

Rz. 28 Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 hat der Arbeitgeber die Kosten der Untersuchung zu tragen. Dies bezieht sich lediglich auf die unmittelbaren Kosten der Untersuchung.[1] Die Untersuchung kann entweder durch die kostenfreie Untersuchung durch einen Betriebsarzt erfolgen oder durch die Übernahme der Untersuchungskosten eines externen Arbeitsmediziners. Bietet der Arbeitgeber aller...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.3 Gesundheitsgefährdung

Rz. 35 Wird der Arbeitnehmer bei Fortführung der Nachtarbeit in seiner Gesundheit gefährdet und wurde dies arbeitsmedizinisch festgestellt, kann er einen Umsetzungsanspruch geltend machen. Diese Feststellung wird durch den Betriebsarzt oder durch einen externen Arbeitsmediziner durch Attest getroffen. Rz. 36 Die Gesundheitsgefährdung muss dabei konkreter Natur sein, sie muss ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 47 Der Betriebsrat ist zu hören, wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen.[1] Umstritten ist, ob diese Anhörung Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ablehnung ist.[2] Dagegen spricht, dass durch Gesetz für den Fall der unterbliebenen Anhörung nicht die Nichtigkeit angeordnet wird. Rz. 48 Der Betriebsrat ist im Rahmen der Anhörung über die Mit...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.9 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 50 Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Tatsachen, die den Umsetzungsanspruch begründen, während sie dem Arbeitgeber für das Vorliegen der entgegenstehenden dringenden betrieblichen Erfordernisse obliegt. Rz. 51 Für die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem geeigneten Tagesarbeitsplatz gel...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2 Menschengerechte Gestaltung

Rz. 10 Erforderlich nach § 6 Abs. 1 ist es, dass die Gestaltung der Arbeitszeit menschengerecht erfolgt. Dieser Begriff taucht in verschiedenen Normen des Arbeitsschutzes auf. Detaillierte Vorgaben, was unter der menschengerechten Gestaltung zu verstehen ist, finden sich allerdings nicht. Aus Sinn und Zweck, Nacht- und Schichtarbeiter vor den Gefahren zu schützen, die typisc...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3.1 Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Rz. 11 Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat im Jahr 1991 "Leitlinien für Schichtarbeiter" herausgegeben, in deren Rahmen durch den Herausgeber 14 Regeln für ein gutes Schichtsystem aufgestellt wurden.[1] Hinweis Regeln für ein gutes Schichtsystem: Möglichst kurze Nachtschichtperiode Möglichst kurze Nachtschichtfolge Schnelle Schichtfol...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.5 Versorgung eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen

Rz. 41 Auch die Pflicht zur Versorgung eines schwerpflegebedürftigen Angehörigen, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann, ist ein Grund für die Geltendmachung eines Umsetzungsanspruchs. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 1 lit. b ArbZG muss die Person, die alternativ zum Arbeitnehmer selbst den Schwerpflegebedürftigen versorgen kann, ebenf...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.6 Entgeltfortzahlung während der Untersuchung

Rz. 30 Zwar regelt § 6 Abs. 3 Satz 3 die Kostentragungspflicht, allerdings bezieht sich diese nach dem Wortlaut wie bereits dargelegt lediglich auf die unmittelbaren Kosten der Untersuchung. Über die mittelbaren Kosten, unter die eine eventuelle Entgeltfortzahlung fällt, sagt die Vorschrift nichts aus. Daher ist diese nach den allgemeinen Grundsätzen zu bestimmen, mithin nac...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Überwachung/Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 61 Die Einhaltung der Vorschriften des § 6 wird nach § 17 Abs. 1 ArbZG durch die Aufsichtsbehörde überwacht. Gegebenenfalls kann sie erforderliche Maßnahmen zur Durchsetzung anordnen.[1] Rz. 62 Ein Verstoß gegen die Vorgaben aus § 6 Abs. 2 ist nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt und erfüllt im Falle vorsätzlicher Begehung und einer dadurch b...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.4 Zivilrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers

Rz. 13 Umstritten ist, ob Schichtarbeitnehmer – und auch Nachtarbeitnehmer – aus § 6 Abs. 1 einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen können gegen den Arbeitgeber. Dies wird weitestgehend abgelehnt, da an einen Verstoß gegen § 6 Abs. 1 keine Rechtsfolgen angeknüpft sind, es sich also um ein sogenanntes lex imperfecta handele.[1] Außerdem ist auch aufgrund des Wortlauts ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2.1 Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 18 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG schreibt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden für Arbeitnehmer vor. Insoweit besteht kein Unterschied zum Tagarbeitnehmer. Auch die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich ist nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbZG einheitlich mit der Verlängerung der Arbeitszeit bei Tagarbeitnehmern gemäß § 3 ArbZG geregelt. Bezüglich der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.1 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit (Abs. 1)

Rz. 16 Zunächst muss – im Gleichlauf zum Schutz der Schichtarbeitnehmer – nach Abs. 1 die Festlegung der Arbeitszeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit erfolgen. Die durch die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aufgestellten Regeln für Schichtarbeiter können entspr...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2.3 Abweichende Regelungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG)

Rz. 21 § 7 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG erlaubt eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf über 10 Stunden, soweit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst geleistet wird, sowie die Festlegung anderer Ausgleichszeiträume durch Tarifvertrag oder durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrags. Diese Regelung geht § ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.1 Anspruchsberechtigung

Rz. 23 Anspruchsberechtigt sind alle Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 ArbZG. Anhaltspunkte, dass eine Gesundheitsgefährdung besteht oder eintreten könnte, müssen nicht vorliegen.[1] § 6 Abs. 3 gibt dem Arbeitnehmer ein Recht auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung, beinhaltet aber keine Pflicht dazu[2] und damit auch keinen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Nachtarbeitn...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.2 Art

Rz. 54 Dem Arbeitgeber steht ein Wahlrecht bezüglich der Art des Ausgleichs nach § 262 BGB zu. Entgegen einer früher vertretenen Ansicht besteht keine Rangordnung zugunsten des Freizeitausgleichs.[1] Solange der Arbeitgeber keine Wahl getroffen hat, muss der Kläger Alternativklage erheben.[2]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.3 Inhaltlicher Umfang der Untersuchung

Rz. 27 Der Anspruch ist auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung beschränkt. Sie hat den Zweck, festzustellen, ob der Arbeitnehmer für die Leistung von Nachtarbeit geeignet ist oder ob gesundheitliche Bedenken bestehen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine weitergehende Untersuchung besteht nicht. Durchzuführen ist die Untersuchung von einem Arbeitsmediziner oder einem Ar...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.8 Kündigungsrechtliche Folgen

Rz. 49 Bevor die Prüfung über das Vorliegen der betriebsbedingten Gründe noch nicht beendet und ein in diesem Zusammenhang ggf. eingeleitetes Einigungsstellenverfahren wegen Änderung des Dienstplans noch nicht abgeschlossen ist, kommt eine Kündigung des Arbeitnehmers nicht in Betracht.[1] Die Umsetzung ist im Vergleich zur Kündigung das mildere Mittel.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.6 Benachteiligungsverbot (Abs. 6)

Rz. 59 § 6 Abs. 6 verpflichtet den Arbeitgeber sicherzustellen, dass den Nachtarbeitnehmern der gleiche Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen gewährt wird. Hinweis Umorganisation zur Sicherstellung der Weiterbildung Um sicherzustellen, dass auch Nachtarbeitnehmer an den Weiterbildungs- und aufstiegsfördernden Maßnahmen teilnehmen können, m...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.4 Mitbestimmung des Betriebsrats bezüglich Ausgleich/Zuschlag

Rz. 58 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Entscheidung, ob Ausgleich in freien Tagen oder durch Zuschlag gewährt wird, ein Mitbestimmungsrecht. Kein Mitbestimmungsrecht besteht jedoch bei der Entscheidung über die Anzahl der freien Tage bzw. der Höhe des gewährten Zuschlags.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.4 Kinderbetreuung

Rz. 38 Ebenfalls dann, wenn im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung geltend machen.[1] Dies ist insbesondere für alleinerziehende Elternteile von Bedeutung. Nicht erforderlich ist es, dass die im Haushalt lebende Person in einem ...mehr