Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / III. Teilerledigung

Rz. 56 Sind Teile des Anspruchs bereits vor Abschluss des Abfindungsvergleiches durch Abrechnung erledigt, bleiben sie bei der Ermittlung des Gegenstandswertes für die Vergleichsgebühr unberücksichtigt.[65] Rz. 57 Hatte der Ersatzpflichtige z.B. vor einem Vergleichsgespräch, aufgrund dessen für Schmerzensgeld und Wertminderung weitere 4.000 EUR gezahlt werden, bereits einen B...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 5. Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Rz. 51 Entschädigungsansprüche nach dem StrEG sind keine Schadenersatzansprüche im Sinne des Schadenersatz-Rechtsschutzes, sondern als Entschädigung nach einer Aufopferung anzusehen. Versicherungsschutz für die Geltendmachung dieser Ansprüche besteht somit nicht.[20] Anderer Ansicht ist Stahl.[21] Er sieht in den Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafver...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 4. Anwaltskosten

Rz. 88 Nur soweit ein Geschädigter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist auf Anwaltskosten entfallende MwSt zu übernehmen. Unterliegen bei Vorsteuerabzugsberechtigtem Positionen nicht der MwSt (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), ist diese verhältnismäßig zu erstatten.[75] Rz. 89 Sind bleibende Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Anwälte in Form gezahlter ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Personenschaden

Rz. 1026 Der Anspruchsausschluss für Personenschäden beschränkt sich nicht nur auf diejenigen Ansprüche, denen deckungsgleiche Soziallleistungen gegenüberstehen, die den Schaden kompensieren,[634] sondern erstreckt sich auf jeglichen Personenschaden. Zum ausgeschlossenen Personenschaden zählen neben Heilkosten,[635] verletzungsbedingt beschädigte Kleidung[636] vermehrten Bedü...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / II. Umfang des Versicherungsschutzes

Alle großen Versicherer bieten die Fahrerschutzversicherung an. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sei verwiesen auf Allianz, HUK, R+V, Generali, AXA und VHV. Es gibt allerdings kein einheitliches Bedingungswerk,[4] was letztlich dazu führt, dass ein sehr unterschiedliches Vertragswerk vorgefunden wird. Allen Bedingungswerken ist gemein, dass der berechtigte Fahrer Versicheru...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (d) Prinzip

Rz. 1025 Die Prinzipien und Aspekte, die der BGH[623] (unten Beispiel 12a siehe Rn 1025a) für den Schulunfall herausgearbeitet hat, sind zwangslos auf Unfälle während einer Tätigkeit (Arbeitsunfall) zu übertragen. Rz. 1025a Beispiel 4.12a Der Kläger (ein im Unfallzeitpunkt fast 11 Jahre alter Gymnasiast) kam am 26.3.2009 beim Sportunterricht (Fangen-Spiel) zu Fall und verletz...mehr

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§ 3 Schadenersatz / c) Eigener Eingriff in den Schadenlauf

Rz. 115 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 254 BGB Rn 263 ff.; van Bühren/­Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 391 ff., 460 ff.; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 166 ff. Rz. 116 Der Verletzte oder Getötete kann sowohl an der ursprünglichen Schadenentstehung mitgewirkt haben (haftungsbegründend z.B. durch überhöht...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Schaden, aber kein Anspruch

Rz. 17 Der Umstand, dass Fremdverhalten Schäden herbeigeführt hat, bedeutet nicht automatisch, dass hierfür stets auch jemand anderer einzustehen hat. Materielle Vermögenseinbußen und immaterielles Schmerzensgeld sind nur dann zu zahlen, wenn eine Anspruchsnorm einen Ersatzanspruch dem Grunde nach dem Beeinträchtigten zuweist und einen Dritten zum Ersatz verpflichtet (siehe ...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / E. Klageantrag – Rentenantrag

Rz. 19 Aus dem Klageantrag muss deutlich hervorgehen, ob der Geschädigte Rente oder Kapitalabfindung begehrt.[11] Rz. 20 Höhe und Dauer der Rente muss der Kläger nicht bestimmt beziffern. Es genügt, wenn der Kläger nach ausreichendem Tatsachenvortrag Höhe und Dauer ins richterliche Ermessen stellt.[12] Die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdie...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 5. Kein Abgleich von Ansprüchen wegen Verletzung und Tötung

Rz. 692 Hinweis Zum Abgleich von Ansprüchen siehe auch Übersicht 2.10: Anspruchsberechtigung bei Verletzung und Tötung (Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung) (vgl. Rn 121). Rz. 693 Die Ansprüche bei Verletzung und Tötung weisen Parallelen auf. Rz. 694 Übersicht 2.27: Mögliche Ersatzansprüche (Entsprechungen Verletzung – Tod) (Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung)mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 7. Reiserücktrittsversicherung

Rz. 1317 Zum Thema Pietsch "Die Rechtsprechung rund um die Reiserücktrittsversicherung" DAR 2013, 608. Rz. 1318 Teilweise[830] wird die Reiserücktrittsversicherung nicht als Schaden-, sondern als Summenversicherung betrachtet, so dass bereits von daher ein Forderungsübergang nach § 86 VVG entfalle. Rz. 1319 Selbst wenn man die Reiserücktrittsversicherung zu den Schadenversiche...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Unfallausgleich (§§ 30 II Nr. 3, 35 BeamtVG)

Rz. 1903 Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, erhält er erhöhte Leistungen nach §§ 30 ff. BeamtVG, u.a. einen Unfallausgleich (§§ 30 II Nr. 3, 35 BeamtVG). Rz. 1904 Ist der Verletzte infolge eines Dienstunfalls länger als 6 Monate in seiner Erwerbsfähigkeit wesentlich eingeschränkt, erhält er neben den Dienstbezügen oder dem Ruhegehalt einen (steuerfreien, § 3 Nr. 1b, 6 E...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 4. Drittleistungsträger und kongruente Leistungen

Rz. 584 Übersicht 2.22: Drittleistungsträger und kongruente Leistungenmehr

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§ 3 Schadenersatz / b) Verletzung

Rz. 231 Beispiel 3.10 Abwandlung von Beispiel 3.9 (siehe Rn 229). S wurde durch Verschulden des X verletzt und überlebt den Unfall 1 Jahr im Koma. Nach seinem Tode wollen V und M (zugleich seine Erben) den Hof nicht fortführen und veräußern ihn mit Verlust. Ergebnis:mehr

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AGS 08/09/2015, Angemessenh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet, soweit die Antragstellerin ein höheres Schmerzensgeld als 15.000,00 EUR begehrt. … (wird ausgeführt) … Eine Abänderung des Beschlusses war veranlasst hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten. Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV ist eine Rahmengebühr nach § 14 RVG, die der Anwalt grundsätzlich nach billigem Ermessen festsetzen darf, wobei insb...mehr

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§ 7 Insassenbelastung / A. Problematik

Rz. 1 Nach leichten Auffahrunfällen steht die Schuldfrage meistens nicht im Vordergrund. Hier geht es in der Regel darum, ob die Insassen in dem angestoßenen Fahrzeug eine Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule erlitten haben können und ob hierfür die Zahlung eines Schmerzensgeldes gerechtfertigt ist. In solchen Fällen ist zunächst die biomechanische Insassenbelastung...mehr

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§ 12 Reha-Management / B. Reha-Management

Rz. 3 Zum Thema Budel/Buschbell "Neue Wege bei der Rehabilitation Schwerverletzter" VersR 1999, 158 (160 unter Hinweis auf die Angaben des VDR für das Jahr 1996); Budel/Rischar/Tille "Rehabilitationsmanagement der Haftpflichtversicherer – Ein Instrument zur Regulierung von Personenschäden" in: Himmelreich, Jahrbuch Verkehrsrecht 2000, 332; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 2...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / 4. Radfahrer auf einem Deich

Eine Radfahrerin fuhr mit ihrem Rad auf dem Weserdeich in Bremen. Ein Fußgänger gelangte mit seinem Fahrrad über ein privates Grundstück über einen unbefestigten Weg auf den Deich und kam ihr dort in die Quere. Sie stürzte und verletzte sich. Ob der Unfallgegner fuhr oder sein Fahrrad schob, war streitig. Das Landgericht Bremen wies die Schadensersatzklage der Radfahrerin we...mehr

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AGS 11/2014, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle 2015. Mit praxisorientierter Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 11. überarbeitete und aktualisierte Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XIII 845 S., 99 EUR.

Die Beck´sche Schmerzensgeldtabelle von Slizyk hat sich zwischenzeitlich mit ihren elf Auflagen in der Praxis etabliert. Das Werk wendet sich an alle Berufsgruppen, also an Rechtsanwälte, die beauftragt sind, das Schmerzensgeld durchzusetzen, an Schadensbearbeiter der Versicherer, die Schmerzensgeldansprüche zu regulieren und an die Richter, die über das Schmerzensgeld zu en...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Betroffene Rechtsstreitigkeiten; Umfang der Unterbrechung

Rn 2 Die Vorschrift gilt, falls die Insolvenzmasse irgendwie betroffen ist (dazu sogleich), nicht nur für zivilprozessuale Klageverfahren jeder Art (Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungs- und Unterlassungsklagen) und in jedem Rechtszug, sondern (entsprechend) auch für Mahnverfahren (ab Zustellung des Mahnbescheids),[6] Verfahren zur Erwirkung eines Arrestes oder einer eins...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer Vergleichszahlung auf Schmerzensgeld als Vermögen

ZPO §§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 120 Abs. 4 a.F., 120a Leitsatz Die Zahlung eines Vergleichsbetrags führt nicht zu einer die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung rechtfertigenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (nunmehr § 120a ZPO), wenn der Vergleichsbetrag zweckgebunden auf einen Schmerzensgeldanspruch geleistet wurde oder Ausgaben ...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig; insbesondere ist sie nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthaft sowie innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin haben sich infolge des Vergleichsabschlusses und daran anschlie...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / Leitsatz

Die Zahlung eines Vergleichsbetrags führt nicht zu einer die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung rechtfertigenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (nunmehr § 120a ZPO), wenn der Vergleichsbetrag zweckgebunden auf einen Schmerzensgeldanspruch geleistet wurde oder Ausgaben ausgleichen sollte, die für den Antragsteller eine besondere...mehr

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zerb 9/2014, Keine Vererbun... / Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, es könne dahinstehen, ob die streitgegenständlichen Veröffentlichungen überhaupt einen Geldentschädigungsanspruch zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen begründen könnten. Denn der Anspruch sei höchstpersönlicher Natur und deshalb nicht vererblich. Ob dies anders zu beurteilen sei, wenn der Anspruch noch zu Lebze...mehr

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zfs 10/2014, Darlegungs- un... / Sachverhalt

Der Kl., der mit einem geliehenen Quad auf schnurgerader Strecke aus zwischen den Parteien streitigen Gründen verunglückte, erlitt hierbei multiple Gesichtsfrakturen, eine Schädelbasisfraktur, Stirnhöhlenwandfraktur, Nasenbeinfraktur und multiple Frakturen in den Schädel- und Gesichtsschädelknochen. Nach Ablehnung der von dem Kl. geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung eines...mehr

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zfs 9/2014, Europäische Verkehrsrechtstage

Bereits zum 15. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Diese sind nunmehr seit vielen Jahren in Luxemburg beheimatet, wo auch das Institut für Europäisches Verkehrsrecht, einst gegründet vom deutschen Europaabgeordneten und jetzigen Ehrenpräsidenten Willi Rothley, seinen Sitz hat. Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derze...mehr

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zfs 08/2014, Reichweite ein... / II. Krasses Missverhältnis

Die Grenze der vertraglich vereinbarten Regelung wird erreicht, wenn das Verhältnis zwischen ausgezahltem Betrag und eingetretenem Schaden in krassem Missverhältnis zur Abfindungssumme steht. Nach der Rechtsprechung des BGH wird dieses Verhältnis definiert als "derart krasses Missverhältnis, das mit Treu und Glaube schlechterdings nicht mehr vereinbar ist und ein nicht mehr ...mehr

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zfs 08/2014, Reichweite ein... / C. Fazit

Will ein Vertragspartner sich vom Vergleich wieder lösen, sieht er sich kaum zu überwindender Hürden ausgesetzt. Behauptet er, dass die eingetretenen Unfallverletzungen sich derart verschlimmert haben, dass der Abfindungsbetrag in keinem vernünftigen Verhältnis (mehr) zur Heftigkeit seiner Leiden steht, wird ihm im Rahmen der geltenden BGH-Rechtsprechung entgegengehalten wer...mehr

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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße. Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post au...mehr

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§ 4 Gewaltschutzsachen / III. Nicht erfasste Ansprüche

Rz. 5 Löhnig [5] kritisiert die nach wie vor bestehende Zuständigkeitsspaltung in Gewaltschutzsachen, die § 210 GewSchG sogar noch ausweite, weil die Halbjahresfrist als familiengerichtliche Zuständigkeitsgrenze entfallen sei und § 210 FamFG nun alle Verfahren nach §§ 1, 2 GewSchG als Familiensache einordne, weiterhin aber nicht auf vergleichbare Ziele gerichtete Ansprüche au...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Schmerzensgeld

Ein Blick nach Europa[1] 1 Beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar warf RA Oskar Riedmeyer in seinem Vortrag einen Blick auf die unterschiedlichen Regelungen zum Schmerzensgeld in verschiedenen europäischen Ländern. Dieser fördert zum Teil deutliche Unterschiede in der Regulierungspraxis zu Tage, die für den mit der Bearbeitung von Schadensfällen befassten Rechtsan...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / 1

Beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar warf RA Oskar Riedmeyer in seinem Vortrag einen Blick auf die unterschiedlichen Regelungen zum Schmerzensgeld in verschiedenen europäischen Ländern. Dieser fördert zum Teil deutliche Unterschiede in der Regulierungspraxis zu Tage, die für den mit der Bearbeitung von Schadensfällen befassten Rechtsanwalt von großer Bedeutung sind.mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / B. Polnisches Recht

Im polnischen Recht[4] besteht ein Schmerzensgeldanspruch nach Art. 445 § 1 ZGB bei einer Verletzung der Rechtsgüter, die in den Art. 444 und 448 ZGB aufgezählt werden. Dies ist beispielsweise bei einer Körperverletzung oder einer Gesundheitsschädigung nach Art. 444 ZGB der Fall.[5] Eine Körperverletzung ist gegeben, wenn die Funktionen des Organismus beeinträchtigt wurden. ...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / E. Spanisches Recht

Im spanischen Recht besteht seit 1995 ein Tabellensystem zur Ermittlung der Ersatzansprüche bei Personenschäden (Baremo).[31] Dieses Tabellensystem hat Gesetzescharakter. Es findet in regelmäßigen Abständen eine Anpassung statt. Damit wird auch das Schmerzensgeld weitgehend nicht durch die Gerichte bewertet, sondern durch den Gesetzgeber detailliert bestimmt.[32] Das Tabellen...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / C. Englisches Recht

Im Recht von England und Wales sowie im nordirischen Recht werden der immaterielle Schaden als damages for non-pecuniary loss or general damages erstattet. Dabei handelt es sich nicht um ein reines Schmerzensgeld, sondern der Anspruch umfasst sowohl den Ausgleich für erlittene Schmerzen (compensation for pain and suffering) als auch den Ausgleich für den Verlust von Annehmli...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / D. Österreichisches Recht

Der Ausgleich des immateriellen Schadens (in Österreich Schmerzengeld genannt) ist in § 1325 ABGB geregelt, der lautet: "Wer jemanden an seinem Körper verletzt, … bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld." Wie das deutsche Recht enthält auch das österreichische Recht keine Legaldefinition des Schmerzengeldes.[21] Der von der Re...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / A. Einleitung

Bei der Regulierung von Unfallschäden besteht innerhalb der Rechtssysteme der Staaten der Europäischen Union hinsichtlich der Schadenshöhe weitgehend Einigkeit, dass der Substanzschaden nach dem Grundprinzip der Wiederherstellung der vorherigen Vermögenssituation zu ersetzen ist. Wesentliche Unterschiede im Bereich des Sachschadens ergeben sich hinsichtlich der Schadensfolge...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / G. Zusammenfassung

In Europa besteht kein einheitliches Prinzip zur Bewertung des immateriellen Schadens. Allerdings lässt sich eine vorsichtige Tendenz in Richtung einer gewissen Schematisierung erkennen. Wiewohl gerade im Bereich des immateriellen Schadens die Einzelfallbewertung betont wird, suchen die Instanzgerichte und die Regulierungspraxis nach Kriterien, anhand derer eine objektive Ei...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / F. Harmonisierungstendenzen der Europäischen Union

Die Europäische Kommission befasste sich im Jahre 2008 in einer Studie[35] mit den Schadensersatzansprüchen, die bei internationalen Verkehrsunfällen entstehen. Gegenstand der Studie waren auch die unterschiedlichen Systeme zum Ausgleich eines immateriellen Schadens in den Mitgliedstaaten. Aufbauend auf der Studie fand eine öffentliche Konsultation statt. In dieser Konsultati...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / b) Schadensersatz

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 5. Ansprüche aus dem Umgangsrecht, § 266 Abs. 1 Nr. 5 FamFG

Unter diese Vorschrift fallen nicht die das Umgangsrecht selbst betreffenden Verfahren, nämlich die Kindschaftssachen gemäß § 151 Nr. 2 FamFG. Betroffen sind die mit dem Umgangsrecht verbundenen Nebenansprüche, insbesonderemehr

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zfs 6/2014, Wussow: Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 1.573 Seiten, 148 EUR, ISBN 978-3-452-26285-1

Lange Jahre nach der Vorauflage erscheint die Gesamtdarstellung zum Unfallhaftpflichtrecht unter einem elfköpfigen Autorenteam aus Anwaltschaft und Justiz in runderneuerter 16. Auflage mit einem Umfang von fast 1.600 Seiten. Eine Online-Zugriffsmöglichkeit besteht inzwischen unter www.jurion.de . Schon in der kurzen Einführung werden wichtige verkehrsrechtliche Aspekte angespr...mehr

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AGS 5/2014, Erhöhte Geschäf... / 1 Sachverhalt

Die bei einem Verkehrsunfall geschädigten Eheleute hatten den Anwalt beauftragt, die ihnen entstandenen Schadensersatzansprüche (Sachschaden und Schmerzensgeld) außergerichtlich durchzusetzen. Nach Abschluss der Regulierungen rechnete der Anwalt eine 1,5-Geschäftsgebühr (Mittelgebühr) ab und begründete dies mit dem erhöhten Umfang wegen der verschiedenen Gegenstände. Der Haf...mehr

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zfs 5/2014, Nichttragen ein... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… Die von der Kl. erhobene Feststellungsklage ist nach wie vor zulässig, da ihr Feststellungsinteresse zumindest bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LG im Dezember 2011 vorgelegen hat. Zu jenem Zeitpunkt war es der Kl. noch nicht möglich, eine bezifferte Leistungsklage zu erheben, weil ihre ärztliche Behandlung und ihre berufliche Wiedereingliederung noc...mehr

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AGS 5/2014, Erhöhte Geschäf... / 2 Aus den Gründen

Zwischen den Parteien besteht zunächst Streit darüber, ob der Anwalt des Klägers berechtigt war, die Vertretung des Klägers und seiner Ehefrau in dieser Unfallsache jeweils als getrennte Angelegenheit abzurechnen oder ob er sie als gemeinsame Angelegenheit behandeln musste, weil so geringere Kosten entstanden wären. Letztere Auffassung der Beklagtenseite ist jedoch unzutreffe...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / F. Unzulässige Mehrfachvertretung

Die Vertretung mehrerer Unfallbeteiligter ist stets dann unzulässig, wenn die Schadenregulierung eines Mandanten sich unmittelbar auf einen der anderen Mandanten auswirkt und diese Beeinträchtigung von Anfang an vorhanden oder erkennbar ist. Unzulässig ist die Mehrfachvertretung dann, wennmehr

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zfs 4/2014, Fehlerhafte Abl... / 3 Anmerkung:

Wird der Eintritt einer HWS-Verletzung nach einem Unfall behauptet, muss der Anspruchssteller und angeblich Geschädigte mit dem Beweismaß des § 286 ZPO sowohl das Vorliegen einer HWS-Verletzung wie auch den rechtlichen Zusammenhang der Verletzung mit dem Unfallereignis nachweisen. Liegt eine Verletzung mit dem behaupteten Schweregrad I nach Erdmann "Schleuderverletzungen", 1...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / 2. Quotale Haftung des Unfallgegners

Problematisch kann die Vertretung aller Unfallbeteiligten sein, wenn davon auszugehen ist, dass die Ansprüche beim Gegner nur mit einer Quote durchzusetzen sind. Dies ist regelmäßig bei einem Zusammenstoß zwischen einem Überholenden und einem nach links abbiegenden Fahrzeug der Fall. Die gemeinschaftliche Vertretung von Halter und Fahrer wirkt sich nicht nachteilig aus, da b...mehr

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zfs 3/2014, Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl. 2014, Luchterhand Verlag, 1.332 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-472-08562-1

Sieben Auflagen in nur 10 Jahren sprechen eine deutliche Sprache: Dieses Werk ist nicht nur akzeptiert, sondern auch zur ständigen Nutzung prädestiniert, selbst unter dem Druck zahlreicher Konkurrenzwerke zum Thema Schmerzensgeld. Die Neuauflage, erhältlich auch als Online-Werk bei www.jurion.de , vereint auf knapp über 1300 Seiten die Qualitäten eines Handbuchs mit denen ein...mehr