Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2 Rückwirkungsprobleme

Wird eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, handelt es sich steuerlich um eine Einbringung.[1] Bei der Einbringung gelten die allgemeinen Regeln über die verdeckte Gewinnausschüttung, insbesondere die Regeln über beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.[2] Alle im Wege der Einbringung auf die Körperschaft übergehenden Verbindlichkeiten werden ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bilanzberichtigung

Liegt ein "Buchungsfehler" vor, kann dieser richtig gestellt werden, ohne dass eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann. Ist der Vorgang dagegen absichtlich falsch dargestellt worden (z. B. Zahlung einer betrieblichen Einnahme auf das Privatkonto des Gesellschafters), liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Diese kann nicht durch eine Bilanzberichtigung,...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Durchlaufender Posten

Durchlaufende Posten sind nach § 4 Abs. 3 S. 2 EStG Betriebseinnahmen und -ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Ermittelt die Körperschaft ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, berühren die durchlaufenden Posten ihr Vermögen nicht. Die Vereinnahmung ist daher keine Vermögensmehrung, die Verausgabung keine Vermögensminderung. I...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Besserungsschein

Literatur: Berg/Schmich, FR 2004, 520; Paus, GmbHR 2004, 1568; Hoffmann, DStR 2004, 293; Korn, GmbHR 2007, 624; Neumann, GmbHR 2008, 473; Pohl, DB 2008, 1531. Ein Besserungsschein liegt vor, wenn eine Forderung gegen die Gesellschaft (etwa zum Zweck der Sanierung) unter einer auflösenden Bedingung erlassen wird, z. B. unter der Bedingung, dass die Gesellschaft ihre Ertragskra...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückstellung

Literatur: Fiedler, BB 1995, 1341 Ist für die Verpflichtung aus dem gesellschaftsrechtlich veranlassten Geschäft eine Rückstellung gebildet worden, ist der überhöhte Betrag der Rückstellung eine verdeckte Gewinnausschüttung. Die Korrektur erfolgt durch Hinzurechnung bei der Einkommensermittlung. Die Rückstellung ist dagegen in der Steuerbilanz nicht aufzulösen, wenn handelsre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spaltung

Literatur: Lupzyk, Ubg 2020, 124. Für die Spaltung gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Verschmelzung.[1] Bei einer Auf- oder Abspaltung zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung nicht stellt. Bei einer Spaltung zu Buchwerten ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.2 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Handelsbilanz

Rz. 22 Vorgänge, die steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen sind, entsprechen in aller Regel dem Handelsrecht und sind daher handelsrechtlich wirksam. So kennt das Handelsrecht kein Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung (vgl. Rz. 117); auch ein Rückwirkungsverbot ist dem Handelsrecht fremd. Es gibt keine Einschränkungen für Umsatztantiemen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Tatsächliche Durchführung

Literatur: Borst, BB 1989, 38; Höfer/Kister-Kölkes, BB 1989, 1157; Baer, BB 1989, 1529; Felix, GmbHR 1990, 98; Frohnwieser, DB 1990, 1434; Felix, GmbHR 1992, 159 Ein zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vereinbartes Geschäft ist nur dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn es tatsächlich so, wie es vereinbart ist, auch durchgeführt wird.[1] Wird das Geschäft nicht tat...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bilanzierungs- und Buchungsfehler

Literatur: Assmann, StBp 2007, 321; Paus, DStZ 2008, 650. Keine verdeckte Gewinnausschüttung sind Fehler in der Buchführung, die zivilrechtlich keine Wirkung haben können.[1] Es fehlt dann an einer Handlung, die der Gesellschaft zurechenbar ist.[2] Diese Fehler führen zu einer falschen Bilanz, die durch eine Bilanzberichtigung zu korrigieren ist.[3] Buchungsfehler i. d. S. lie...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rückdeckungsversicherung

Schließt die Kapitalgesellschaft für die einem Gesellschafter-Geschäftsführer gegebene Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung ab, handelt es sich um ein neues, im Verhältnis zu der Pensionszusage selbstständiges Geschäft. Aus dem Abschluss einer Rückdeckungsversicherung allein kann nicht geschlossen werden, dass die Pensionszusage betrieblich veranlasst ist. Umgekehrt ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rücklagen

Bucht die Kapitalgesellschaft freie Rücklagen oder einen Gewinnvortrag auf ausstehende Einlagen um, so wird der Gesellschafter von einer Verbindlichkeit (der Einzahlungsverpflichtung) befreit, wenn der Vorgang handelsrechtlich wirksam ist. Der Vorgang ist steuerlich so zu behandeln, als ob die Gewinnanteile an den Gesellschafter ausgeschüttet, wenn auch nicht ausgezahlt, und...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verrechnungskonten (Kontokorrentkonten)

Literatur: Sender, GmbHR 1992, 649; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Die Grundsätze über Darlehen gelten auch für Verrechnungskonten. In einer marktunüblichen Verzinsung oder in einer Nichtverzinsung von Verrechnungskonten aus dem laufenden Geschäftsverkehr kann eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen.[1] Zu beachten ist aber, dass auch im Geschäftsverkehr unter Dritten eine...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafterkosten

Eine Vermögensminderung der Körperschaft liegt darin, dass sie sich nicht auf die Erfüllung der eigenen Aufgaben beschränkt, sondern die Kosten für Aufgaben übernimmt, die an sich der Gesellschafter zu erfüllen hätte.[1] Beispiele sind etwa Pensionszusagen der Gesellschaft für Arbeitnehmer, die im Betrieb des Gesellschafters beschäftigt sind[2], die Übernahme von Erschließun...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss (Abfluss)

Literatur: Briese, DB 2014, 1334 Auf der Ebene der Körperschaft ist die verdeckte Gewinnausschüttung verwirklicht, wenn ihr Einkommen gemindert ist. Dazu ist der Abfluss bei der Körperschaft und der Zufluss bei dem Empfänger (Gesellschafter) nicht erforderlich.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann daher auch vorliegen, wenn die Körperschaft ihr Einkommen durch eine Rücks...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.5 Befriedigung von Interessen des Gesellschafters

Rz. 200 Die Handlung der Körperschaft, die zu der Minderung des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG führt, muss geeignet sein, bei dem Gesellschafter zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nrn. 9, 10 EStG zu führen. Das ist der Fall, wenn die Körperschaft nicht im eigenen, von Gewinnstreben getragenen Interesse handelt, sondern wenn diese Handlung darauf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.3 Vertretungsbefugnis, Selbstkontrahieren

Rz. 156 Zivilrechtlich gültig, und damit eine geeignete Basis für die schuldrechtliche Veranlassung, ist das Geschäft nur, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft, der das Geschäft abgeschlossen hat, insoweit vertretungsbefugt war.[1] Grundsätzlich vertritt der Geschäftsführer die GmbH bzw. der Vorstand die AG unbeschränkt und unbeschränkbar. Einschränkungen, die sich aus ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umwandlung

Wird eine Kapitalgesellschaft oder sonstige Körperschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt,[1] sind mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag[2] rückwirkend nicht mehr die für Körperschaften, sondern die für Personengesellschaften geltenden Regelungen anwendbar. Daher sind ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag an die Gesellschafter gezahlte Mieten, Pachten, Gehälte...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebliche Veranlassung dem Grunde nach

Die Gehaltsvereinbarung muss dem Grunde nach betrieblich veranlasst sein. Das gilt auch für Erhöhungen des Gehalts. Wird das Gehalt kurze Zeit nach Betriebsaufnahme (insgesamt 3,5 Monate) verdoppelt, indiziert dies eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung.[1] Gleiches gilt, wenn das Gehalt kurz vor der Pensionierung stark erhöht wird, um die künftige Pension, die von dem En...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss und Erlass der Gehaltsforderung

Für den Zufluss des Gehalts und sonstiger Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Folge der Lohnsteuerpflicht gilt grundsätzlich § 11 EStG. Ein Zufluss liegt danach bei Barauszahlung oder Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafter-Geschäftsführers vor, darüber hinaus auch, wenn die Forderung in den Büchern der Gesellschaft gebuch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verschmelzung

Literatur: Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Becker/Loose, IStR 2010, 383; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337; Pyszka, DStR 2016, 2683 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Körperschaft zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.2 Der Körperschaft zurechenbare Handlung

Rz. 74 Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruhen. Da das steuerliche Institut der verdeckten Gewinnausschüttung andere Zwecke verfolgt als das Zivilrecht,[1] ist auch der im Rahmen des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung verwendete Begriff der "Zurechnung" der Handlung ein steuerrechtlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Selbständigkeit der Verfahren (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Nach § 393 Abs. 1 S. 1 AO richten sich die Rechte und Pflichten des beteiligten Stpfl. bzw. Beschuldigten, gegen die sowohl das Besteuerungsverfahren als auch ein Steuerstrafverfahren anhängig sind, und die Rechte und Pflichten der die Verfahren betreibenden Finanzbehörden und nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Beide Verfahren sind rechtlich s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO. Gegenstand dieser Feststellungen sind die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes [1], die einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere P...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.1 Bilanzierung des Anteils dem Grunde nach

Rz. 29 Zur Klärung der Frage der Bilanzierung des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft dem Grunde nach, also die Frage des Ansatzes des Anteils in der Bilanz, sind dessen abstrakte und dessen konkrete Bilanzierungsfähigkeit zu prüfen, wobei diese als Nominalgüter den materiellen Vermögensgegenständen zuzurechnen sind. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit erfo...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.1.1 Derivative und originäre steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 55 Die steuerrechtliche Rechnungslegung zur laufenden Besteuerung hat die geordnete Zusammenstellung der erfolgsrelevanten Größen zum Ziel, um daraus den steuerrelevanten Gewinn (bzw. Verlust), also die ertragsteuerliche Bemessungsgrundlage, abzuleiten. Wie schon zu den steuerlichen Pflichten ausgeführt, hängen Art und Umfang der steuerrechtlichen Rechnungslegung davon a...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.1.1 Deutsche Spitzeneinheit: Rechnungslegungspflicht bzgl. Jahres- und Konzernabschluss

Rz. 7 Das Handelsrecht knüpft die Rechnungslegungspflicht der deutschen Spitzeneinheit – hier also des Gesellschafters der ausländischen Gesellschaft – an deren Kaufmannseigenschaft i. S. d. §§ 1 bis 6 HGB. Auch wenn beispielsweise der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht notwendigerweise ein Kaufmann sein muss, wird im Folgenden vereinfachend davon ausgegangen, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Zuständigkeit des Verwaltungsorts (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sind und die nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert festzustellen sind, ist das FA zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht[1], oder, wenn die Verwaltung dieser Einkünfte im G...mehr

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Verrechnungskonto / 2.2 Passives Verrechnungskonto bei der GmbH für Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter

Haben die Gesellschafter einer GmbH durch Feststellung des Jahresabschlusses untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft rechtsverbindlich bestätigt, dass eine im Jahresabschluss ausgewiesene Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter in der ausgewiesenen Höhe besteht (Gesellschafterdarlehen), ist dies auch für die Besteuerung des Gesellschafters vo...mehr

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Verrechnungskonto / 1.4 Lohnverrechnungskonto für die Bruttolohnverbuchung

Bei der Nettolohnbuchung werden die entsprechenden Lohnkonten (z. B. Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit etc.) entsprechend den erfolgten Zahlungen direkt gebucht. Bei der Bruttolohnbuchung wird ein Lohnverrechnungskonto (SKR 03/SKR 04:1755/3790) zwischengeschaltet (indirekte Buchung). Auf dem Lohnverrechnungskonto – biet...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fikti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Leistungsaustausch bei Erbfolge

Rz. 306 Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Es liegt insoweit Gesamtrechtsnachfolge vor, der oder die Erben treten nach der Rechtsprechung des BFH sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.4 Entgeltliche Übereignung

Rz. 439 Die Übertragung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs kann entgeltlich erfolgen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob das Entgelt in einer Zahlung eines Kaufpreises, einer Lieferung von Gegenständen oder in der Übernahme von Schulden besteht. Auch im Rahmen eines Tauschs oder tauschähnlichen Umsatzes kann eine entgeltliche Übertragung begründet sein....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.2 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 185 Eine Sanierung setzt Sanierungsbedürftigkeit voraus. Dies definiert das Gesetz, indem die Maßnahme auf die Beseitigung oder Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gerichtet sein muss. Es muss also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen oder bevorstehen. Andere wirtschaftliche Sachverhalte, etwa der "wirtschaftliche Krisenbeginn" oder "Kredit...mehr

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Kündigung / 11.2 Wichtiger Grund

Die außerordentliche Kündigung setzt das Vorliegen eines wichtigen Grunds voraus. Weder § 626 BGB noch § 34 Abs. 2 TVöD erklären diesen Begriff. Aus dem Vergleich mit der ordentlichen Kündigung ergibt sich zunächst, dass der wichtige Grund nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als solches, sondern darüber hinaus die sofortige Beendigung rechtfertigen muss. Es müss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.1 Leistungen der Gesellschafter bei Gründung

Rz. 260 Die Einlage eines Gesellschafters kann sich auf die Zahlung eines Geldbetrags beschränken, kann aber auch in der Einlage von Gegenständen bestehen (Sacheinlage). Die Zahlung eines Geldbetrags bei Gründung einer Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zu einem umsatzsteuerrechtlich relevanten Vorgang führen, da die Zahlung eines Geldbetrags keine Leistung im wirtschaftl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.13.1 Verdachtskündigung als Kündigungsgrund

Nicht nur eine nachgewiesene besonders schwere Vertragsverletzung kann ein "an sich zur fristlosen Kündigung geeigneter Grund" sein, sondern auch der erhebliche, nicht ausräumbare Verdacht einer solchen besonders schweren Vertragsverletzung. Systematisch betrachtet stellt auch der erhebliche Verdacht einer besonders schweren Vertragsverletzung einen an sich zur fristlosen Kü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Allgemeines

Rz. 143 § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG über die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Fälle vor, in denen das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Das bedeutet, dass der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist (L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Rechtsstellung des Verteidigers

Rz. 4 Der Verteidiger ist nach ganz h. M. als ein dem Strafgericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege anzusehen.[1] Er handelt als Beistand des Beschuldigten und im Strafverfahren nicht als dessen Vertreter. Der Verteidiger handelt in seiner Stellung selbstständig in eigenem Namen, und ist an Weisungen seines Mandanten nicht gebunden.[2] Rz. 5...mehr