Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostenweiterbelastung und A... / 1 Problematik

Bei Unternehmen, die Kosten weiterbelasten wollen, löst dies regelmäßig die Frage aus, ob und wie diese Weiterbelastung umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Hierbei ist fraglich, ob mit der Weiterbelastung überhaupt ein Leistungsaustausch vorliegt oder diese das Entgelt in einer bestehenden Leistungsbeziehung erhöht. Die Umsatzsteuer wird nach der Konzeption des Gesetzes nach d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Beihilfegewäh... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Beihilfegewährung Ungewisse Verbindlichkeiten Beihilfeversicherungmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Beihilfegewäh... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestands in Krankheitsfällen, Geb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.3 Anordnungsrecht der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 48 Das Anordnungsrecht der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III stimmt im Kern mit dem früheren Recht nach dem vorausgegangenen Arbeitsförderungsgesetz überein. Eines der mit dem SGB III verbundenen Ziele ist eine größere Transparenz des Gesetzes für den Bürger. Mit der Umsetzung dieses Ziels war die Aufnahme einer Vielzahl gesetzlicher Detailregelungen verbunden, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostenweiterbelastung und A... / 2.3 "Bloße Kostenbeteiligung" trotz Bezug von Vorleistungen im eigenen Namen

Zur Beantwortung der Frage, ob eine Kostenumlage für bezogene Vorleistungen Teil des Entgelts der eigenen Ausgangsleistung wird (und damit umsatzsteuerlich wie diese zu behandeln ist) oder nicht, kann im ersten Schritt danach unterschieden werden, ob der Unternehmer diese Vorleistungen im eigenen Namen bezogen hat und sie auf diesem Weg zum Bestandteil seiner eigenen Preisbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 1.2.2 Spezielle Regelung für die Geschäftswertabschreibung

Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter müssen handelsrechtlich aktiviert werden.[1] Darüber hinaus können seit Inkrafttreten des BilMoG generell auch selbst geschaffene (originäre) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 7 Schuld der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Haftung der Wohnungseigentümer

Schließt die GdWE einen Vertrag, schuldet sie die Erfüllung der Vertragspflichten. Die GdWE kann ferner aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis verpflichtet sein. Die GdWE kann beispielsweise "Geschäftsherrin" einer Geschäftsführung ohne Auftrag sein oder sie kann zu Unrecht bereichert sein oder aus einen Delikt Schadensersatz schulden. Für solche und andere Verbindlichkeiten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 6.1.4 Insichgeschäft

Der Verwalter kann nach § 181 BGB im Namen der GdWE mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der GdWE ein Rechtsgeschäft grundsätzlich nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen, auch durch Beschluss. Der in § 181 BGB enthaltene Rechtsgrundsatz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 3. Abgekürzter Zahlungsweg

In der Besteuerungspraxis ist nicht selten der Fall anzutreffen, dass der Vermietungseinkünfte erzielende Stpfl. eine Instandsetzungsmaßnahme durchführt, er hierüber eine Rechnung erhält, diese jedoch nicht von ihm, sondern von einem nahen Angehörigen beglichen wird. Dies wäre z.B. der Fall, wenn im vorstehenden Beispiel 2 der Vater die seinem Sohn C erteilte Rechnung über 8...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 1. Drittaufwand als Eigenaufwand

Trägt ein Dritter Kosten, die durch die Einkünfteerzielung des Stpfl. veranlasst sind, sind diese bei ihm nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, selbst wenn der Aufwand des Dritten sich günstig auf die Einkunftserzielung des Stpfl. auswirkt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Dritte auf eine aus eigenem Interesse eingegangene eigene Schuld Zahlungen vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 3.3 Bedeutung

Von der Größe der Miteigentumsanteile ist abhängig, in welcher Weise sich ein Wohnungseigentümer an den Kosten der GdWE zu beteiligen hat (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG), in welcher Weise einem Wohnungseigentümer ein Anteil an den Früchten des gemeinschaftlichen Eigentums und des Gemeinschaftsvermögens gebührt (§ 16 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 WEG) und in welcher Weise ein Wohnungseigentüme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat verfügt über keine eigene Einnahmequelle. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Beiträge zu erheben[1] und ist auch weder rechtsfähig noch vermögensfähig. Daher ist auch eine Vertragsstrafenvereinbarung zugunsten des Betriebsrats unwirksam[2], und zwar auch zugunsten Dritter.[3] Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung ist in jed...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99). Er schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.3 Fiktive Einkünfte

Rz. 26 Grundsätzlich darf der Hilfesuchende nicht auf (fiktive) Mittel verwiesen werden, die ihm (möglicherweise) erst in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Ergibt sich ohne Berücksichtigung dieser Mittel ein Bedarf des Hilfesuchenden, kann diesem grundsätzlich nicht unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 (sog. Nachranggrundsatz) entgegengehalten werden, er müsse sich vorrangig um d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 4.4.1 Anzahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen

Geleistete Anzahlungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen stellen Vorleistungen für ein (noch) nicht erfülltes Geschäft dar. Diese so sogenannten "schwebenden Geschäfte" sind zum Bilanzstichtag erfolgsneutral abzubilden, da sie als Kredit des Bestellers an den Lieferanten anzusehen sind, der seine Verpflichtungen aus dem Geschäft (noch) nicht erfüllt hat. Hinweis Freiwi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsbußen

Rz. 57 Nicht selten sind in allgemeinen Betriebsordnungen auch Betriebsbußen geregelt, die dazu dienen, die Einhaltung der Verhaltens- und Ordnungsvorschriften durchzusetzen. Hier erstreckt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts[1] das Mitbestimmungsrecht sowohl auf die Aufstellung der Betriebsstrafenordnung als auch auf die Verhängung einer Buße im Einzelfall. Für Letz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berücksichtigung von Schulden.

1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Rn 6 Verbindlichkeiten dürfen nicht ohne Rücksicht auf die Unterhaltsinteressen getilgt werden. Es bedarf einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger. Insbesondere kommt es auf den Zweck der Verbindlichkeit, den Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Übernahme von Schulden und Grundpfandrechten

Rz. 122 Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden:[378] Rz. 123 (1) Übernimmt der Erwerber im Zusammenhang mit der Zuwendung Verbindlichkeiten des Veräußerers im Wege der befreienden Schuldübernahme (§§ 414 f. BGB), so handelt es sich in Höhe der Schuld um eine Gegenleistung, die den Schenkungsteil der Zuwendung mindert und damit auch den Ergänzungsanspruch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Behandlung von Schulden

Rn. 1538 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es ist zu differenzieren zwischen Darlehen und sonstigen Verbindlichkeiten. Wird zB aus betrieblicher Veranlassung ein Darlehen aufgenommen, so stellt die Darlehensforderung des Dritten keine BA beim StPfl dar (BFH BStBl II 1971, 334). Wird die Schuld erlassen, so entsteht bei betrieblicher Veranlassung jedoch eine BE (BFH BStBl II 1997, 50...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Schulden.

Rn 74 Sind die Partner nach außen Gesamtschuldner, haften sie intern zu gleichen Teilen, solange nichts anderes vereinbart ist (§ 426 I 2). Für die Zeit des Zusammenlebens wird ein Ausgleich auch dann nicht geschuldet, wenn die gemeinsamen Verbindlichkeiten von einem getilgt werden (BGH FamRZ 10, 277). Das gilt auch für zwar später getätigte Aufwendungen, die aber während de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrere Bürgschaftserklärungen für dieselbe Schuld.

Rn 3 Eine Mitbürgschaft setzt Bürgschaftserklärungen von mindestens zwei Bürgen voraus. Vorbehaltlich des allg Formerfordernisses aus § 766 ist die Art und Weise der Bürgschaftserklärungen frei: gemeinschaftlich iSd § 427 oder gesondert in einer oder in mehreren Urkunden oder Erklärungen, gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten (Prot II 467f), in Kenntnis oder Unkennt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 787 BGB – Anweisung auf Schuld.

Gesetzestext (1) Im Falle einer Anweisung auf Schuld wird der Angewiesene durch die Leistung in deren Höhe von der Schuld befreit. (2) Zur Annahme der Anweisung oder zur Leistung an den Anweisungsempfänger ist der Angewiesene dem Anweisenden gegenüber nicht schon deshalb verpflichtet, weil er Schuldner des Anweisenden ist. A. Voraussetzungen. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schuld und Haftung.

I. Bedeutung. Rn 25 Im Kontext von § 241 wird herkömmlich auch das Binom ›Schuld und Haftung‹ behandelt. Mit Schuld wird die aufgrund des Schuldverhältnisses bestehende Verbindlichkeit bezeichnet, welche den Schuldner zu einem Verhalten verpflichtet. Haftung meint hingegen in diesem – nicht haftungsrechtlichen – Zusammenhang das Einstehenmüssen für die Verpflichtung. Schuld u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BSt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gemeinschaftliche Schuld.

Rn 4 Die Erfüllung der Schuld setzt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gemeinschaftliches Zusammenwirken aller Schuldner voraus, so etwa bei der Verpflichtung von Musikern zu einem gemeinsamen Konzert (Grüneberg/Grüneberg Überbl v § 420 Rz 9) oder der Pflicht zur Duldung eines Notweges (BGHZ 36, 187, 189). Die Pflicht zur Mitwirkung an der Gesamterfüllung muss gg jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Schuld

Rz. 639 [Autor/Stand] Die Verhängung von Strafe setzt zwingend Schuld voraus[2]. Über das Vorliegen des subjektiven Tatbestands hinaus muss dem Täter persönlich zum Vorwurf gemacht werden können, dass er die Tat begangen hat. "Der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt, hat seine Grundlage in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG. [...] Das Schuldprinzip gehö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Deckungsverhältnis bei Sicherung fremder Schuld.

Rn 7 Ist ein anderer als der persönliche Schuldner Sicherungsgeber, so besteht neben dem Kreditvertrag und dem Sicherungsvertrag meist noch eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Sicherungsgeber (sog Deckungsverhältnis). Aus diesem ergibt sich, warum der Sicherungsgeber die Sicherheit stellt (zB Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Schenkung oder ein Gesellschaftsverhäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schuld- und Vertragsübernahme, Schuldanerkenntnis ua.

Rn 8 Die kollisionsrechtlichen Fragen bei Veränderungen auf der Schuldnerseite sind in der VO nicht eigens geregelt, daher ist auf allg Grundsätze zurückzugreifen. Die Voraussetzungen einer befreienden Schuldübernahme richten sich nach dem für die übernommene Schuld maßgeblichen Recht (RG JW 32, 3810, 3811; MüKo/Martiny Art 15 Rz 24). Die kausale Vereinbarung zwischen Überne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Eigene Anteile, eigene "Schulden"

Rn. 1420 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Eine KapGes kann eigene Anteile erwerben, also sozusagen sich selbst teilweise kaufen. Aktienrechtlich bestand diese Möglichkeit in eingeschränktem Umfang schon immer (s § 57 Abs 1 S 2 AktG), für die GmbH wird dies analog als möglich erachtet. Durch das KonTraG ist diese Möglichkeit noch erweitert worden (s § 71 Abs 1 AktG). Zu Recht sieht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Leistung auf vermeintlich eigene Schuld.

Rn 104 Ebenfalls um die Abgrenzung zwischen Leistungs- und Rückgriffskondiktion und damit um die Bestimmung des richtigen Bereicherungsschuldners, geht es bei der Rückabwicklung von Zuwendungen, zu denen sich der Zuwendende irrtümlich verpflichtet glaubt. So etwa, wenn A an den Gläubiger (C) der Hauptschuld zahlt, weil er irrtümlich annimmt, er habe sich wirksam für den Schu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verbindlichkeiten.

Rn 52 Berücksichtigungswürdige Verbindlichkeiten mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen (vgl auch Ziff 10.4 der Leitlinien). Schulden können allerdings nur abgezogen werden, soweit sie tatsächlich auch bedient werden (Köln FamRZ 06, 1760; Hambg FamRZ 03, 1102). Werden Einkünfte fingiert, ist auch eine fiktive Bedienung von Schuldverbindlichkeiten zu berücksichti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Befreiung von Verbindlichkeiten.

Rn 22 Durch die Verwendung des Erlangten zur Tilgung eigener Schulden wird der Empfänger von der getilgten Verbindlichkeit befreit. Darin besteht dann seine erstattungspflichtige Bereicherung (BGH NJW 03, 3271; ZIP 96, 336), es sei denn, er hätte die Schuld nach den von ihm zu beweisenden Umständen des jeweiligen Einzelfalles ohne die rechtsgrundlos empfangene Zuwendung nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abzug von Verbindlichkeiten.

Rn 6 Auch negatives Anfangsvermögen ist nach III zu berücksichtigen, weshalb auch der Abbau von Schulden während der Ehezeit einen Zugewinn darstellt. Somit kommt die damit verbundene Verbesserung der wirtschaftlichen Situation nicht mehr nur einem Ehegatten zugute. Dabei werden zu Beginn des Güterstandes vorhandene Belastungen wegen des im Güterrecht geltenden Stichtagsprin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unvollkommene Verbindlichkeiten.

Rn 27 Verbindlichkeiten ohne Haftung werden als unvollkommene Verbindlichkeiten oder Naturalobligationen bezeichnet (mit Recht krit zum Begriff Jauernig/Mansel § 241 Rz 20). Das besondere Merkmal dieser Verbindlichkeiten ist, dass Naturalobligationen einen Behaltensgrund iSv § 812 darstellen. Basis für diesen Behaltensgrund ist nicht etwa eine sittliche Pflicht iSv § 814 Alt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Möglich für jede schuldrechtliche Verbindlichkeit.

Rn 8 Die gesicherte Hauptschuld kann jede schuldrechtliche Verbindlichkeit sein (Mot II 659, vgl zB BGH NJW 69, 1480, 1481: Bürgschaft für einen Freistellungsanspruch; private Bürgschaft für öffentlich-rechtliche Schuld (BGH WM 04, 1648, 1649 f: Zollschuld; BGH WM 09, 1180, 1182: Rückforderung einer staatlichen Subvention durch Verwaltungsakt). Dingliche Rechte (zB aus §§ 11...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Verbindlichkeiten.

Rn 23 Verbindlichkeiten sind als prägende Faktoren daher gleichfalls zu berücksichtigen. Nach Trennung entstandene Verbindlichkeiten beim Unterhaltspflichtigen sind ebenfalls eheprägend, wenn sie auch bei Fortbestand der Ehe entstanden wären (BGH FamRZ 12, 281).mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 256 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[712] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[713] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Keine Doppelerfassung von Verbindlichkeiten und Lasten

Rz. 61 Entscheidendes Kriterium für die Berücksichtigung einer Verbindlichkeit ist, dass sie sich gegen den Nachlass als solchen richten muss. Dies kann vor allem in den Fällen zweifelhaft sein, in denen die fragliche Verbindlichkeit in einem engen sachlichen Zusammenhang mit einem in den Nachlass gefallenen Aktivum, insbesondere mit sog. Wirtschafts- oder Sacheinheiten steh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbindlichkeiten (Abs 3).

Rn 6 Für den Zeitpunkt der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für die des Anfangs- oder Endvermögens.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tilgung fremder Verbindlichkeiten.

Rn 6 Der Ausgleichsanspruch bei der Geschäftsführung mit dem Ziel der Tilgung einer fremden Verbindlichkeit, die ohne Verpflichtung (zB Vertrag oder Gesetz) ggü dem Schuldner erfolgt – also freiwillig –, wird in Art 11 nicht gesondert geregelt. Da in einem solchen Fall kein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht, an welches akzessorisch angeknüpft werden könnte, spri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abzug von Verbindlichkeiten.

Rn 5 Von dem am Stichtag vorhandenen Aktivvermögen sind an diesem Tage vorhandene Verbindlichkeiten abzuziehen. Unerheblich ist, ob die Verbindlichkeit bereits fällig ist. Abzustellen ist allein auf das Entstehen (BGH NJW 91, 1547 [BGH 24.10.1990 - XII ZR 101/89]). Nicht zu berücksichtigen sind sittliche Verpflichtungen (Grüneberg/Brudermüller Rz 14; aA: Frankf FamRZ 90, 998...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigene Verbindlichkeiten.

Rn 6 Für Eigenverbindlichkeiten haftet der Vorerbe ohne Rücksicht auf den Nacherbfall weiter. Dies gilt insbesondere für Verbindlichkeiten aus ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses; hier haftet der Vorerbe gesamtschuldnerisch mit dem Nacherben (s § 2144 Rn 1). Zu seiner alleinigen Haftung verbleiben dem Vorerben etwa die Verbindlichkeiten aus nicht ordnungsgemäßer Verwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Betagte Verbindlichkeiten.

Rn 4 Von der Befristung ist die Betagung (vgl § 813 II) zu unterscheiden, für die § 163 nicht gilt (Roth ZZP 1985, 287; Staud/Bork Rz 2). Bei der Befristung entsteht wie bei der Bedingung die Verbindlichkeit erst mit dem Eintritt des Ereignisses. Bei der Betagung entsteht die Verbindlichkeit dagegen unmittelbar und wird lediglich erst zu dem späteren Zeitpunkt fällig (gestun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berichtigung der Verbindlichkeiten vor Teilung.

Rn 2 § 2046 gestattet jedem Miterben, vor der Auseinandersetzung zunächst die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten zu verlangen, weil die Miterben den Gläubigerzugriff auf ihr Eigenvermögen nach § 2059 nur bis zur Teilung verhindern können (RGZ 95, 325). Rn 3 Abs I ist dispositiv, daher können die Miterben, ebenso wie der Erblasser nach § 2048 auch eine vollumfängliche o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnung von Verbindlichkeiten

ba) Zurechnungsgrundsätze Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zurechnung von Verbindlichkeiten wird – im Gegensatz zur Zurechnung von WG – kaum diskutiert. § 246 Abs 1 S 3 HGB, der über § 5 Abs 1 EStG auch für das Steuerrecht gilt, ordnet an, dass Schulden in der Bilanz des Schuldners, dh bei dem auszuweisen sind, der im Außenverhältnis rechtlich verpflichtet ist, wenn eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erfüllung einer Verbindlichkeit.

Rn 17 Der Vertreter ist von den Beschränkungen des § 181 auch befreit, wenn das von ihm getätigte Insichgeschäft ausschließlich der Erfüllung einer Verbindlichkeit des Vertreters ggü dem Vertretenen, des Vertretenen ggü dem Vertreter oder im Falle der Mehrvertretung des einen Vertretenen ggü dem anderen Vertretenen dient. Ob die Verbindlichkeit auf Gesetz oder Rechtsgeschäft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 25 Im Kontext von § 241 wird herkömmlich auch das Binom ›Schuld und Haftung‹ behandelt. Mit Schuld wird die aufgrund des Schuldverhältnisses bestehende Verbindlichkeit bezeichnet, welche den Schuldner zu einem Verhalten verpflichtet. Haftung meint hingegen in diesem – nicht haftungsrechtlichen – Zusammenhang das Einstehenmüssen für die Verpflichtung. Schuld und Haftung mü...mehr