Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.4 Gutschrift auf Verrechnungskonto

Wird der mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossene Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht wie vereinbart durchgeführt, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der als Betriebsausgaben geltend gemachten Geschäftsführervergütungen vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die vereinbarten monatlichen Vergütungen nicht bei Fälligkeit ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 3. Annahme unter dem Vorbehalt des Inventars

Rz. 130 Nach Art. 2052 Abs. 1 CC kann der Erbe die Erbschaft in schlichter Weise oder unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung annehmen ("… pura e simplesmente ou a benefício de inventário"). Handelt es sich um minderjährige Erben, so kann die Annahme nur erfolgen, wenn sie unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung erfolgt (Art. 2053 CC). Rz. 131 Wenn die Erbschaft unter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 3. Rechte und Pflichten der Erben

Rz. 53 Mit der Annahme der Erbschaft gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, mit Ausnahme solcher Rechte und Pflichten, die untrennbar mit der Person des Erblassers verbunden sind und dem Gesetz nach nicht auf andere Personen übergehen können. Der Erbe ist verpflichtet, alle Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfüllen. Reicht dazu die Erbschaft nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / 1. Beginn und Ende des Amtes

Rz. 37 Unabhängig davon, ob der executor bereits im Testament ernannt ist (sog. executor-nominate) oder vom Gericht bestellt wird (sog. executor-dative, was dem englischen administrator entspricht), beginnt das Amt in Schottland erst mit der Bestätigung (confirmation) durch den zuständigen sheriff court. Eine Verwaltung ohne förmliche Bestätigung (vitious intromission) führt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 6.4 Verzicht auf Pensionsansprüche

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der GmbH auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte. War die Zusage der Altersversorgung im Anstellungsvertrag geregelt, führt der Verzich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.8 Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Einnahmen aus Tantieme-Forderungen, die die Kapitalgesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer schuldet und die sich bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft ausgewirkt haben, fließen dem Gesellschafter-Geschäftsführer bereits bei Fälligkeit zu. Der Grundsatz des Zuflusses bei Fälligkeit entfällt, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist.[1] Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / 7. Haftungsbefreiung bei Arbeitsunfällen von Wanderarbeitnehmern in der EU

Rz. 112 BGH, Urt. v. 15.7.2008 – VI ZR 105/07, VersR 2008, 1358 Zitat EWG-VO 1408/71 Art. 93; SGB VII § 105; ZPO § 293mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 5. Erbschaftsgebühr des Nießbrauchs

Rz. 328 Erbt jemand einen Nießbrauch an bestimmten Nachlassgegenständen, so muss – um die Erbschaftsgebühr des Nießbrauchs festzustellen – zuerst der Wert dieses Rechts ermittelt werden. Die Berechnungsgrundlage des Wertes des Nießbrauchs (oder eines sonstigen Vermögensrechts) ist der sog. Jahreswert, d.h. der Wert des fraglichen Rechts für die Dauer von einem Jahr. Der Jahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Eigentumswohnung

Rz. 30 Eine Eigentumswohnung[13] kann an eine juristische Person, an eine Personengesellschaft oder an maximal zwei natürliche Personen je zur Hälfte übertragen werden. Die Erbteilung hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen; kommt es zu keiner Einigung, ist die Eigentumswohnung zu versteigern (§ 12 WEG).[14] Rz. 31 Steht eine Eigentumswohnung im Eigentum von zwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / c) Bemessungsgrundlage

Rz. 173 Der Erbschaftsteuerpflicht (boafgift) unterliegt, wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 169), ein im Zeitpunkt seines Todes in Dänemark ansässiger Erblasser mit seinem weltweiten Nettovermögen (d.h. nach Abzug der Verbindlichkeiten) zum Marktwert. Ein Erblasser ist – ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit – dann in Dänemark ansässig, wenn seine Beziehung zu Dänemar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / IV. Besonderheiten der Erbschaft

Rz. 59 Für bestimmte vererbte Vermögensgegenstände bestehen Sonderregelungen. Rz. 60 Auf die Anteile an einem Personalunternehmen finden die Regelungen über unbewegliches Vermögen entsprechende Anwendung. Personalunternehmen können hingegen nicht gesetzlicher oder vertraglicher Erbe werden, stattdessen können sie aber im Rahmen einer letztwilligen Verfügung bedacht werden. Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / c) Recht auf finanzielle Unterstützung für Kinder, den überlebenden Ehegatten und den Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 16 Sind für die Erziehung und Ausbildung eines Kindes des Erblassers Mittel über das hinaus erforderlich, was dem Kind als Erbe zufällt, so ist ihm gem. PK 8:1 eine einmalige Unterstützung zu gewähren. Auch dem überlebenden Ehegatten, dem/der Verlobten und dem Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, der selbst nicht für sein Auskommen sorgen kann, ist gem. PK 8:2 e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / e) Sicherungsmaßnahmen

Rz. 250 Macht ein an der Erbfolge Beteiligter glaubhaft, dass ein zum Nachlass gehörender Vermögensgegenstand gefährdet ist, kann der Gemeindedirektor bzw. der Notar noch im Laufe des Nachlassverfahrens Sicherungsmaßnahmen anordnen.[223] Welche Maßnahmen in Betracht kommen, richtet sich nach dem Stand des Verfahrens. Beispielsweise kann der Nachlassgegenstand in richterliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / IV. Gestaltungsmöglichkeiten/Rechtswahl

Rz. 13 Noch im IPRG 1965 hatte der polnische Gesetzgeber im Bereich der Nachlassangelegenheiten keine Möglichkeit vorgesehen, das Erbstatut zu wählen, wie es z.B. bei Verbindlichkeiten oder Arbeitsverhältnissen gemacht wurde. Das polnische IPRG 1965 beinhaltete insoweit keine Vorschriften wie z.B. Art. 25 Abs. 2 des deutschen EGBGB. Rz. 14 Nunmehr allerdings konnte gem. Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Todesfallaufnahme

Rz. 123 Das Verlassenschaftsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald aufgrund einer öffentlichen Urkunde (Sterbeurkunde, Sterbemitteilung, Todeserklärung oder Todesbeweis) oder sonst auf unzweifelhafte Weise ein Todesfall bekannt wird. Die Personenstandsbehörden sind verpflichtet, das für den Wohnort eines Verstorbenen zuständige Bezirksgericht zu verständigen. Das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Erb- oder Universalvermächtnis

Rz. 53 Das belgische Recht kennt das Erb- oder Universalvermächtnis (legs universel), mit dem der Erblasser – vergleichbar der Erbeinsetzung nach deutschem Recht – über sein gesamtes Vermögen zugunsten einer oder mehrerer Personen gemeinschaftlich verfügt, Art. 4.193–4.194 ZGB. Im Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge automatisch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / a) Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 102 Auf den Pflichtteil anzurechnen ist alles, was der Berechtigte aus dem Nachlass tatsächlich erwirbt. Ferner sind alle Schenkungen anzurechnen, die der Berechtigte in den letzten drei Jahren vor dem Tod des Erblassers erhalten hat, gewöhnliche Schenkungen ausgenommen. Der Erblasser kann anordnen, dass auch Schenkungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, anzurechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / IV. Testamentsvollstreckung

Rz. 112 Testamentsvollstrecker (exécuteur testamentaire) kann grundsätzlich jede natürliche Person sein, die der Erblasser testamentarisch dazu bestimmt, auch mehrere Personen, Art. 1025 Cciv. Ausgeschlossen sind lediglich Personen, die keine Verbindlichkeiten eingehen dürfen, und Minderjährige, Art. 1028 Cciv. Rz. 113 Anders als der Testamentsvollstrecker nach deutschem Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / IV. Testamentsvollstreckung

Rz. 49 Der Testator kann eine oder mehrere geschäftsfähige Personen mit der Testamentsvollstreckung beauftragen und dabei ihre Rechte und Pflichten definieren sowie deren Zusammenarbeit festlegen. Da dies im Testament zu erfolgen hat, wo die Annahme des Vollstreckungsauftrags per definitionem fehlt, kann jeder, der ein rechtliches Interesse an der Testamentsvollstreckung hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / 5. Vermächtnis

Rz. 44 Das Vermächtnisrecht beurteilt sich in Ermangelung von spezifischen Vorschriften der CDCIB nach dem Recht des Código Civil. Der Erbe kann aufgrund der sog. cuarta falicida Vermächtnisse kürzen, damit ihm nach Abzug der Verbindlichkeiten ein Viertel des Nettonachlasses verbleibt (Art. 38 CDCIB). Da das Ziel der CDCIB darin besteht, eine zügige und stabile Klärung der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / a) Funktion und Rechtsnatur der Nachlassübergabe

Rz. 292 Als Ergebnis des Nachlassverfahrens erlässt der Notar i.d.R. einen Beschluss über die Übergabe des Nachlasses. Der Nachlassübergabebeschluss [256] ist die wichtigste Form der notariellen Entscheidungen in Nachlassangelegenheiten. Es handelt sich um eine Übergabe des Nachlasses an den Erben im rechtlichen – und nicht im physischen – Sinne. Die Nachlassübergabe bedeutet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / V. Republik Slowenien

Rz. 30 Sind weder gesetzliche (dazu zählen auch pflichtteilsberechtigte Personen) noch testamentarische Erben bekannt, fordert das Gericht durch Edikt diejenigen, die meinen, ein Recht auf die Erbschaft zu haben, auf, sich innerhalb eines Jahres bei Gericht zu melden. Meldet sich kein Erbe, wird der Nachlass zum Eigentum der Republik Slowenien erklärt (Art. 9, 130 ErbG).[71]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / III. Einstellung des Nachlassverfahrens

Rz. 146 Ergibt das Vorverfahren, dass der Erblasser keinen Nachlass hinterlassen hat, wird das Verfahren nach § 153 BGVG eingestellt. Eine Begründung oder Zustellung des Beschlusses ist nicht erforderlich. Rechtsmittel sind nicht zulässig. Rz. 147 Hat der Erblasser nur geringwertigen Nachlass hinterlassen, kann das Verfahren eingestellt und dieser Nachlass demjenigen, der die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / VII. Vertragliche Erbfolge

Rz. 44 Nach den Art. 639 ff. ZGB gibt das lettische Recht einem Erblasser auch die Möglichkeit, eine Erbfolge vertragsmäßig festzulegen. Dabei legt Art. 640 ZGB fest, dass der Erbvertrag nicht bloß eine persönliche Verbindlichkeit, sondern das Erbrecht selbst begründet. Der Erbvertrag bedarf der notariellen Vorlegungsbeglaubigung[5] und entfaltet nach Eintragung im Grundbuch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / VII. Verringerung des Erblasservermögens aufgrund Sozialhilfe

Rz. 33 Hat der Erblasser Sozialhilfe gemäß den Vorschriften über die Sozialhilfe aus dem Budget der Republik Slowenien oder einer Gemeinde erhalten, wird sein Vermögen mangels abweichender Bestimmungen um den Wert der empfangenen Sozialhilfe gemindert.[80] Das Vermögen des Erblassers geht insoweit in das Eigentum der Republik/Gemeinde über (Art. 128 ErbG)[81] und ist nicht G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Familienkodex und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 1. Nachlassinventar

Rz. 75 Nach dem Tod einer in Finnland wohnhaft gewesenen Person ist binnen einer Frist von drei Monaten das Nachlassinventar zu errichten. Inhalt des Nachlassinventars ist zum einen die Auflistung der Nachlassbeteiligten, zum anderen eine Auflistung des Nachlassvermögens inkl. aller Forderungen und Verbindlichkeiten. Auf diese Weise dient das Nachlassinventar sowohl der Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / 2. Berechnung und Erfüllung des Pflichtteils

Rz. 97 Die Berechnung des Pflichtteils ist in den §§ 1654 ff. ZGB geregelt. Hiernach hat der Pflichtteilsberechtigte einen Geldanspruch in Höhe seines Pflichtteils. Zu diesem Zwecke ist im Nachlassverfahren ein Verzeichnis des Nachlassvermögens zu erstellen und das Vermögen zu bewerten. Verbindlichkeiten des Erblassers, die bereits im Zeitpunkt seines Todes bestanden haben, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / VII. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 328 Nach italienischem Recht fallen im Erbfall bei Immobilien im Privatbesitz oder im Eigentum von Einzelunternehmen zusätzlich Registersteuern (Hypothekensteuer – imposta ipotecaria – i.H.v. 2 %, mindestens 200 EUR,[480] falls prima casa nur 200 EUR; und Katastersteuer – imposta catastale – i.H.v. 1 %, mindestens 200 EUR, falls prima casa nur 200 EUR) i.H.v. zusammen 3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 2. Teilung der Vermögenswerte

Rz. 84 Die Erben sind Miteigentümer zu Bruchteilen der beweglichen und unbeweglichen Sachen, gemeinsame Inhaber zu Bruchteilen der restlichen Vermögensrechte des Nachlasses und anteilige nichtsolidarische Schuldner (Teilschuldner) für die Verbindlichkeiten der Erbschaft. Eine Teilung der Vermögenswerte ist nicht zwingend. Ob sie eingeleitet wird und wie sie verläuft, das hän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tantieme / 3 Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Werden Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gezahlt, stellt sich die Frage, ob eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Beschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten, Zusammenwohnende

Rz. 202 Bei Erben und Vermächtnisnehmern, die mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt waren, unter Ehegatten und Zusammenwohnenden wird das Nachlassvermögen in unbewegliche Güter einerseits, bewegliche Güter andererseits aufgespalten. Der Wert der Immobilie, welche durch den Erblasser und seinen Ehepartner oder den Partner, mit dem er zusammenwohnte, zum Zeitpunkt des To...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / c) Die stipulation de parts inégales und die clause d’attribution de la totalité de la communauté

Rz. 199 In den Art. 1520–1525 C.C. findet sich die gesetzliche Regelung der stipulation de parts inégales und der clause d’attribution de la totalité de la communauté. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen dahingehend, dass das Gesamtgut bei Beendigung des Güterstands nicht hälftig geteilt wird, sondern dass einem der Ehegatten ohne Verpflichtung zur Ausgleichszahlung ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 10 Als Testamentsformen kennt das neue ukrainische Recht ausschließlich die öffentliche Form: Der Testator kann das Testament selber errichten und dem Notar offen übergeben. Der Notar prüft es dann auf inhaltliche und formelle Fehler und bestätigt die Richtigkeit der Unterschrift auf dem Testament (§ 1248 Abs. 1 ZGB). Der Erblasser kann es dem Notar auch in einer verschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 125 Mit dem Tod des Erblassers entsteht für den oder die Erben das Erbrecht, also das Recht auf den Nachlass oder Teilen hiervon (§ 1479 ZGB). Der Erwerb wird nach § 1670 ZGB vom Nachlassgericht bescheinigt. Bei gesetzlicher Erbfolge geht der Nachlass unmittelbar mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben über. Dies gilt auch bei gewillkürter Erbfolge, es sei denn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / 6. Nacherbschaft

Rz. 45 Das Recht der Vor- und Nacherbschaft (sustitución fideicomisaria) ist in den Art. 25 ff. CDCIB umfassend geregelt. Zu unterscheiden ist die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft innerhalb und außerhalb der Familie. Werden Personen, die außerhalb der Familie stehen, zu Vor- und Nacherben eingesetzt, kann der Erblasser (fideicomitente) grundsätzlich nur zwei Berufungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 168 Grundsätzlich haften die Erben unbeschränkt für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, d.h., die Erben haften mit dem Nachlass, aber auch mit ihrem sonstigen Vermögen. Die Erben können also ein erhebliches Interesse an der Herbeiführung einer Haftungsbegrenzung haben. Rz. 169 Gemäß § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Gegenstand des internationalen Steuerrechts und Einfluss der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 4 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist zunächst einmal das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Das internationale Steuerrecht befasst sich dabei insbesondere auch mit den sich daraus ergebenden Konflikten, wenn verschiedene Staaten den gleichen Lebenssachverhalt besteuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen [1] / c) Recht auf fortgesetzte Gütergemeinschaft (uskifte)

Rz. 24 Lebte der Erblasser im gesetzlichen Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft nach Maßgabe des norwegischen Rechts, kann der überlebende Ehegatte nach § 14 Abs. 1 ADL durch Anzeige gegenüber den anderen gesetzlichen Erben des Erblassers das eheliche Gemeinschaftsgut (felleseiga) ungeteilt übernehmen (uskifte, Recht auf fortgesetzte Gütergemeinschaft). Eine solche E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 116 Das Berufungsgericht verneinte die Aktivlegitimation der Klägerinnen. Es könne offen bleiben, ob Schadensersatzansprüche des Geschädigten P. gegen die Beklagten entstanden seien, jedenfalls seien etwaige Ansprüche wegen der Haftungsprivilegierung gemäß §§ 105 Abs. 1 S. 3, 104 Abs. 1 S. 2 SGB VII nicht nach § 116 SGB X auf die Klägerinnen übergegangen. Es handle sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / I. Allgemeines

Rz. 29 Regelungen zum belgischen Erbrecht finden sich in den Art. 4.1 ff. ZGB.[60] Die zum Zeitpunkt des Erbfalls lebende natürliche Person sowie die anschließend lebensfähig geborene Leibesfrucht sind erbfähig, Art. 4.4 ZGB und Art. 4.137 ZGB. Juristische Personen (d.h. Gesellschaften oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) sind hingegen nur dann erbfähig, wenn dies v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 144 Im Fall des Todes wird IHT auf das gesamte Vermögen des Erblassers in der Weise erhoben, wie wenn er dieses unmittelbar vor seinem Tode übertragen hätte.[165] Zum steuerbaren Nachlass gezählt werden auch Anteile einer joint tenancy (z.B. am Haus, gemeinsamen Bankkonto), die im Wege des right of survivorship übergehen, lebzeitig übertragene Vermögensgegenstände, an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / II. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 120 Gemäß § 2038 BGB verwalten die Miterben den Nachlass gemeinschaftlich. Zur Verwaltung gehören alle Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung und Vermehrung sowie zur Gewinnung von Nutzungen und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten erforderlich und geeignet sind.[88] Die Verwaltung des Nachlasses umfasst allerdings nicht nur Erhaltungsmaßnahmen, sondern auch Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / bb) Erbrechtliche Folgen

Rz. 59 Der Beschenkte kann nach dem Tod des Schenkers/Erblassers den Anfall der Erbschaft nicht ausschlagen (Art. 23 Abs. 1 ErbVG).[100] Er wird ipso iure Erbe des Schenkers. Eine ansonsten im spanischen Recht für den Erwerb der Erbenstellung erforderliche Erbannahme ist hier deshalb ausnahmsweise nicht erforderlich.[101] Soweit der Vertragserbe vor dem Erblasser verstirbt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 1. Kapitalerwerbsteuer

Rz. 227 Der Capital Acquisitions Tax (CAT – Kapitalerwerbsteuer) wird derzeit durch den Capital Acquisitions Tax Consolidation Act 2003 (CATCA 2003) geregelt, der zuletzt durch den Finance (No. 2) Act 2023 geändert wurde. In diesem sind die Erbschaftsteuer (inheritance tax)[329] und die Schenkungsteuer (gift tax)[330] geregelt. Da die Steuer an den Vermögenserwerb anknüpft, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / 2. Erste Ordnung

Rz. 11 In der ersten Ordnung erben die Kinder und der Ehegatte des Erblassers zu jeweils gleichen Teilen.[3] Die Kinder des Erblassers können ausschließlich in der ersten Ordnung erben und ihre Stellung als Erben ist nicht an eine Erbstellung des Ehegatten gebunden. Falls ein Kind nicht erbt, geht sein Erbteil zu gleichen Teilen auf dessen Kinder über. Erben auch diese Kinde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / j) Einantwortung der Verlassenschaft

Rz. 177 Durch die Einantwortung erwerben die Erben endgültig alle dem Verstorbenen gehörenden Vermögensbestandteile. Sie ist der Endpunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit der Einantwortung wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen; Besitz, Eigentum, Forderungen, aber auch die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Dies gilt auch für das Liegenschaftsvermögen. D...mehr