Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / h) Abgrenzung zu den Sonderausgaben

Rz. 65 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die in den §§ 10ff EStG genannten Aufwendungen sind nur dann > Sonderausgaben , wenn sie weder WK noch BA sind (§ 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Deshalb ist bei den in § 10 Abs 1 EStG genannten Aufwendungen (zB Versicherungsbeiträgen) zuerst zu prüfen, ob ein objektiver Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (berufliche Veranlassung, > Rz 33 ff)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begünstigte Aufwendungen

Rz. 16 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Für eine Berücksichtigung als AgB kommen Aufwendungen in Betracht, denen die bewusste und gewollte Verwendung von Vermögen zugrunde liegt (Ausgaben). Dabei geht es nicht nur um den Einsatz finanzieller Mittel (Geldausgaben), sondern auch um die Zuwendung von Sachwerten (BFH/NV 1991, 669; aber keine gebrauchte Kleidung [EFG 1985, 350]). Die A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei Einkünften aus VuV: Bloße Reinvestitionsabsicht begründet keine Surrogation

Leitsatz 1. Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. 2. Die nicht durch eine tatsächliche Verwendung ­begründete (angebliche) Reinvestitionsabsicht des Veräußerungserlöses in ein noch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten stehenden Wohnung

Leitsatz Nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden. Normenkette § 9 Abs. 1 EStG Sachverhalt Die Kläger sind zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.24 Schuldzinsen

Ausgewählte Literaturhinweise Intemann/Cöster, Schuldzinsenabzug nach Veräußerung oder Aufgabe einer wes Beteiligung – Änderung der Rspr? DB 2007, 2059; Paus, Abzug lfd Aufwendungen bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106; Dötsch, Berücksichtigung von Schuldzinsen als WK für Anschaffung einer wes Beteiligung, jurisPR-StR 36/2010 Anm 3; Kratzsch, Darlehenszinsen können auch nach V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 363 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Schuldzinsen, die mit der Tilgung der Bürgschaft in Zusammenhang stehen, führen nicht zu nachträglichen AK. Hierzu s Urt des FG Köln v 25.06.2009 (EFG 2009, 1744) und s Tz 387. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um WK iRd Eink aus KapV. Der BFH (s Urt des BFH v 05.10.2004, BFH/NV 2005, 54) hat klargestellt, dass nur Schuldzinsen für EK-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Intemann/Cöster, Schuldzinsenabzug nach Veräußerung oder Aufgabe einer wes Beteiligung – Änderung der Rspr? DB 2007, 2059; Paus, Abzug lfd Aufwendungen bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106; Dötsch, Berücksichtigung von Schuldzinsen als WK für Anschaffung einer wes Beteiligung, jurisPR-StR 36/2010 Anm 3; Kratzsch, Darlehenszinsen können auch nach Veräußerung einer wes Beteilig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Veräußerungskosten

Tz. 386 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.10.2013, BStBl II 2014, 102; v 02.04.2008, BFH/NV 2008, 1658 zu § 17 EStG; weiter s Urt des BFH v 25.01.2000, BStBl II 2000, 458; v 18.10.2000, BFH/NV 2001, 440 und v 31.03.2004, BStBl II 2004, 830 zu § 16 EStG) sind Veräußerungskosten die durch die Veräußerung wirtsch veranlassten Aufwendungen. Ebenso s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Abgrenzung zwischen Werbungskosten iSd § 19 EStG und Anschaffungskosten iSd § 17 Abs 2 EStG

Tz. 262 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist der AE gleichzeitig Arbeitnehmer der Kap-Ges (zB als GF), stellt sich die Frage, ob die mit der Beteiligung zusammenhängenden Aufwendungen (insbesondere Verluste aus dem Ausfall von Darlehen bzw aus Bürgschaftsinanspruchnahmen) vorrangig durch das Gesellschafts- oder durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Stehen Aufwendungen mit me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348 und v 14.03.1989, BStBl II 1989, 633). Weiter s § 8 Abs 3 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.8 Entstehung eines veräußerungsgleichen Gewinns oder Verlusts nach § 17 Abs 4 S 1 EStG

Tz. 515 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Feststellung, ob und in welcher Höhe ein Verlust nach § 17 Abs 4 EStG angefallen ist, liegt eine stichtagsbezogene Gewinn- bzw Verlustermittlung eigener Art zugrunde (s Tz 235 ff, weiter s Centrale-Gutachtendienst; GmbHR 1997, 643). Ein Gewinn aus der Rückzahlung von stlichem Einlagekonto entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der GA (s § 11...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehen

Leitsatz 1. Ein Verzicht des Gesellschafters auf ein Gesellschafterdarlehen gegen Besserungsschein kann für Schuldzinsen, die auf ein Refinanzierungsdarlehen gezahlt werden, bis zum Eintritt des Besserungsfalls zu einem Wechsel des Veranlassungszusammenhangs der Aufwendungen hin zu den Beteiligungserträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. Ein Wechsel des Veranlassungszus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug nach Ablösung eines Fremdwährungsdarlehens

Leitsatz Erleidet ein Steuerpflichtiger bei der Umschuldung eines zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung aufgenommenen Fremdwährungsdarlehens einen Verlust, sind bei einer späteren Vermietung dieser Wohnung Schuldzinsen nur für den Teil des Darlehens abziehbar, der den ursprünglichen Anschaffungskosten der Wohnung entspricht. Sachverhalt Im Jahr 2005 erwarb der Steuerpflich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von Darlehen bei Anschaffung eines gemischtgenutzten Grundstücks

Leitsatz Wird beim Erwerb eines Grundstücks ein zur Finanzierung des vermieteten Grundstücksteils vorgesehenes Darlehen einem Konto gutgeschrieben, von dem der Steuerpflichtige die gesamten Erwerbsaufwendungen zahlt, führt dies zum nur anteiligen Abzug der Darlehenszinsen. Sachverhalt Die Kläger erwarben im Jahr 2007 ein später zu 81 % vermietetes und im Übrigen selbst genutz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Steuernachforderungen und Steuererstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der ESt, KöSt, USt und GewSt werden verzinst (§ 233a Abs 1 AO). Nicht verzinst werden Steuerabzugsbeträge, zB wenn ein gegenüber dem ArbN ergangener Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer aufgehoben wird und gezahlte Beträge erstattet werden (BFH/NV 2011, 7...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach dem Erwerb einer nießbrauchsbelasteten Immobilie

Leitsatz Schuldzinsen, die auf die Finanzierung des Kaufs eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks(teils) entfallen, können beim nießbrauchsverpflichteten Eigentümer als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sein. Sachverhalt Der Steuerpflichtige erwarb 1995 zusammen mit seiner Schwester im Wege der vorweggenommenen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von Schuldzinsen zu Gebäudeteilen

Leitsatz Wird eine Wohnung in einem geplanten Gebäude mit drei Wohnungen in der Bauphase veräußert, so sind die für die Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Gebäudes entrichteten Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen haben mit Kaufvertrag vom 3.11.2009 ein unbebautes Grundstück erworben. In den Jahren 2010 und 2011...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten; Aufwandszurechnung bei Oder-Konto

Leitsatz 1. Die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für AfA eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudeteils setzt voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat. 2. Zahlungen von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten gelten unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben auf dem Konto stammt, jeweils für Rechnung desjenigen geleiste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsfolge für den Vergütungsschuldner

Rz. 22 Die Vorschrift enthält je eine Rechtsfolge für den Schuldner und den Gläubiger der Vergütung. Für den Schuldner der genannten Vergütungen bestimmt § 50g Abs. 1 S. 1 EStG, dass eine Abzugsteuer nicht einbehalten und an die Finanzbehörde abgeführt zu werden braucht. Für Zinsen ist davon die KapESt nach § 43 Abs. 1 Nr. 7 EStG betroffen, die nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hahne, Auswirkungen der Abgeltung-St auf die Besteuerung von Gesellschaftern insbes mittelständischer Kap-Ges, Stbg 2008, 477; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Kollruss, Abgeltung-St auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Sti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Qualifizierung der Übertragung von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds mit Schrottimmobilien als privates Veräußerungsgeschäft

Leitsatz Überträgt der Steuerpflichtige einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorlie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung durch mehrere Steuerpflichtige

Leitsatz 1. Nutzen Miteigentümer ein Arbeitszimmer gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Dasselbe gilt für Mietzahlungen für eine durch Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam gemietete Wohnung. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an. 2. Der Höchstbetrag des ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6 Eingeschränkter Schuldzinsenabzug

Rz. 138 Der Abzug von Schuldzinsen wird in vielen Bereichen eingeschränkt. 3.2.6.1 Kontokorrentzinsen Mit § 4 Abs. 4a EStG reagierte der Gesetzgeber auf das sog "Zweikontenmodell". Zinsen, die auf dem geschäftlichen Girokonto anfallen und auf einer Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben.[1] 3.2.6.2 Zinsschranke Rz. 139 Die Grundregel der Zinsschranke (§ 4h ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.3 Fazit zu den außerbilanziellen Korrekturen in der E-Bilanz

Rz. 58 Es ist unglücklich, dass ein Teil der nicht abziehbaren Betriebsausgaben in dem Bereich "Steuerliche Gewinnermittlung" angegeben werden muss und andere dann in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselt werden. Die "Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschl. anteilige Schuldzinsen" werden schließlich als ein "davon"-Ausweis zum "Ergebnis der gewöhnlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Betrieblicher Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften

Kommentar Die OFD Nordrhein-Westfalen äußert sich in einer Verfügung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 4a EStG im Zusammenhang mit Investitionsdarlehen. Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind teilweise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 16 Gesamte... / 2.1 Gesamteinkommen

Rz. 2 Mit Rücksicht auf die Gesetzesformulierung ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen 7 Einkunftsarten der Einkommensteuer. Für diese Einkunftsarten sind in § 2 Abs. 2 EStG zwei unterschiedliche Arten der Einkunftsermittlung vorgesehen: die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsko...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz Ein Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegt auch dann nicht vor, wenn eine mögliche Darlehenstilgung aus der Veräußerung eines Vermietungsobjekts wegen günstiger Darlehenskonditionen und einer eventuellen späteren Reinvestitionsabsicht in ein neues Vermietungsobjekt nicht vorgenommen wird. Sachver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2016, Unterkunftskosten: Selbstgenutztes Eigenheim

(SG Karlsruhe, Beschl. v. 3.12.2015 – S 1 SO 3310/15) • Kosten der Unterkunft für ein selbstgenutztes Eigenheim (Eigentumswohnung oder Haus) sind die Aufwendungen, die der Hilfesuchende als mit dem Eigentum unmittelbar verbundenen Lasten zu tragen hat. Zu den Schuldzinsen und dauernden Lasten gehören Darlehenszinsen nur dann, wenn sie zum Erwerb oder der Instandsetzung des G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur betriebsbezogenen Betrachtung der §§ 7g, 4 Abs. 4a EStG bei einer Partnerschaftsgesellschaft

Leitsatz Eine Partnerschaftsgesellschaft, die weder rechtlich selbständige noch im Rahmen der Mitunternehmerschaft einkommensteuerrechtlich gesondert zu betrachtende Rechtsanwaltskanzleien in verschiedenen Städten betreibt und hieraus ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, unterhält nur einen "Betrieb". Normenkette §§ 7g Abs. 3, 4 Abs. 4a, 15 Abs. 3 Nr. 1,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zinseszinsen von Investitionsdarlehen

Leitsatz Schuldzinsen, die infolge der Finanzierung der Zinsen eines Darlehens zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen (§ 4 Abs. 4a Satz 5 EStG) entstanden sind, unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG. Dies gilt auch dann, wenn sie auf einem separaten Darlehenskonto erfasst werden. Normenkette § 4 Abs. 4a Satz 5, Abs. 4 EStG Sachverha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Swapkosten als nachträgliche Beteiligungsaufwendungen

Leitsatz 1. Veräußert ein Steuerpflichtiger die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit wirtschaftlicher Wirkung auf den Stichtag des Erwerbs an den Veräußerer zurück und soll diesem für die gesamte Haltedauer des Steuerpflichtigen das Gewinnbezugsrecht zustehen, ist ein Abzug nachträglicher Finanzierungsaufwendungen des Steuerpflichtigen nach Veräußerung der Beteiligun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung des Darlehensverzichts bei der Rückabwicklung von Immobilienkäufen

Leitsatz Schadenersatzleistungen für durch den Erwerb von Fondsanteilen entstandene Schäden führen bei der Rückabwicklung des Kaufs von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen beteiligten sich in 1992 als Ehegatten gemeinsam mit 3 Anteilen an einem Immobilienfonds (GbR). Die Anschaffungskos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2016, Zinsanspruch d... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt im angefochtenen Umfang zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, etwaige Bereicherungsansprüche auf Herausgabe bzw. Wertersatz von Nutzungen, vor allem auch unter dem Blickwinkel von Anlage- oder ersparten Kreditzinsen, seien zum ganz überwiegenden Teil verjährt. Außerdem hätten die K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskostenabzug von Schuldzinsen nach Immobilienveräußerung

Leitsatz Schuldzinsen nach Veräußerung einer Immobilie sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige infolge hoher Vorfälligkeitsentschädigungen zur Minderung der Zinslast den Verkaufserlös festverzinslich anlegt. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Berücksichtigung von Schuldzinsen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sofortabzug eines Disagios

Leitsatz Ein Disagio ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält. Wann dies der Fall ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung. Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, indiziert dies die Marktüblichkeit. Normenkette § 11 Abs. 2 EStG...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwandszurechnung bei Schuldzinszahlungen von einem Gemeinschaftskonto (Oder‐Konto) im Insolvenzfall

Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen nicht generell die Befugnis, von ihm getätigte bzw. ihm zurechenbare Aufwendungen als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG abzuziehen. 2. Bewegen sich seine Aufwendungen außerhalb des durch die InsO vorgegebenen Rahmens, sind der steuerrechtlichen Beurteilung die sich au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vororganschaftliche Mehrabführung unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz Finanzierungskosten unterliegen quotal dem Halbabzugsverbot, da für eine Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträger-Personengesellschaft kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich ist. Sachverhalt Zwischen einer KG als Organträgerin und einer AG als Organgesellschaft bestand eine Organschaft i. S. d. § 14 KStG. Neben einer Gewinnabführu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters

Leitsatz Die Betragsgrenze für die Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008) von 100.000 EUR ist im Fall einer negativen Summe der hinzuzurechnenden Finanzierungsanteile nicht spiegelbildlich anzuwenden. Lautet daher die Summe der Einzelhinzurechnungsbeträge auf einen Betrag zwischen ./. 1 EUR und ./. 100.000 EUR, dann ist ein Viertel dieser Summe dem G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Schuldzinsenabzug

Rz. 61 Abziehbar sind Schuldzinsen, die mit einem nach dem 30.9.1991 neu angeschafften oder hergestellten und vor dem 1.1.1995 fertig gestellten selbstgenutzten Objekt in wirtschaftlichem Zusammenhang[1] stehen; für ein Objekt, für das Abzugsbeträge nach Abs. 1 oder 2 in Anspruch genommen werden oder lediglich infolge Überschreitens der Einkunfts-Fördergrenzen nicht in Anspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Abzug von Vorkosten

Rz. 55 Bestimmte Aufwendungen, die vor Beginn der erstmaligen Selbstnutzung entstanden sind, können – ohne Beschränkung auf ein einziges Objekt oder auf die Einkunfts-Fördergrenzen[1] – wie Sonderausgaben abgezogen werden (Abs. 6). Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen vor dem Beginn der erstmaligen Selbstnutzung des Objekts entstanden sind[2]; bei Ausbauten und Erweiterun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerbeträge als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei gemischter Gebäudenutzung - rechtzeitige Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Leitsatz Die Berücksichtigung eines Vorsteuerbetrags als Werbungskosten gemäß § 9b Abs. 1 EStG richtet sich allein nach der Vorsteuerabzugsberechtigung gemäß § 15 UStG. Bei beabsichtigter Mischnutzung eines Gebäudes erfordert die Berechtigung zum Vorsteuerabzug eine Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen. Ein gewichtiges Indiz für diese Zuordnung ist die zeitnahe Gelte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – Nachhaftung des ehemaligen Gesellschafters für Zinsen der Grundstücksgesellschaft

Leitsatz 1. Sog. "nachträgliche Schuldzinsen" können auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung einer zur Vermietung bestimmten Immobilie grundsätzlich weiter als Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Darlehensverbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. 2. Die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus ...mehr