Fachbeiträge & Kommentare zu Selbständigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 100 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Sachlich ist die Vorschrift auf die Einkünfte aus KapVerm nach § 2 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, § 20 EStG anwendbar (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Die Einkunftsart ist subsidiär gegenüber den Einkünften aus LuF, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und VuV (§ 20 Abs 8 S 1 EStG). Bei diesen Einkunftsarten entfaltet der vorzunehmende KapSt-Abzug (§ 43 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Ermittlung der Einkünfte

Tz. 89 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen können grds Eink aus allen Einkunftsarten beziehen, da Stiftungen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Abs 2 KStG fallen. Sie können uE in gewissen Sonderfällen auch Eink aus selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit beziehen (s § 8 Abs 2 KStG Tz 42ff). Dies sind insbes Fallgestaltungen von nachträglichen Zahlungen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 2625 [Autor/Stand] Nutzungsüberlassung durch Lizenzverträge. Lizenzverträge sind Verträge "sui generis", die Elemente eines Miet- oder Pachtverhältnisses aufweisen.[2] Während das nationale Steuerrecht keine Einkunftsart "Lizenzeinnahmen" kennt, sondern diese den gewerblichen Einkünften, denen aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung, zuordnet, existi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Betriebsstätte

Rz. 2819 [Autor/Stand] Definition der Betriebsstätte in § 12 AO. Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Betriebsstätte bestimmt sich nach § 12 AO. Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte "jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient". Eine Geschäftseinrichtung umfasst dabei jeden körperlichen Gegenstand und jede Zusammenfassung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Geltendmachung des Widerspruchs von AOA und einschlägigem DBA Rz. 2895 [Autor/Stand] Form der Geltendmachung durch den Steuerpflichtigen. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 8 muss der Stpfl. geltend machen, dass die Regelungen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-abgrenzung nach dem jeweils einschlägigen DBA § 1 Abs. 5 Sätze 1–7 widersprechen. Hinsichtlich der kon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anwendungsbereich bei gewerblicher Prägung sowie bei gemischt und selbstständig tätigen Mitunternehmerschaften (§ 50d Abs 10 S 7 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 50d Abs 10 S 7 Nr 1 EStG fallen gewerblich geprägte PersGes iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG nicht in den Anwendungsbereich des § 50d Abs 10 EStG. Damit erkennen Gesetzgeber und FinVerw (BMF vom 26.09.2014, BStBl I 2014, 1258 Tz 2.2.1.) die BFH-Rspr an, nach welcher die innerstaatliche Gewerblichkeitsfiktion des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG nicht au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gewinn i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ist bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit der Überschuss, der sich durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr ergibt. Dieser Grundsatz wird aber durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die in den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Implementierung des § 1

Rz. 4 [Autor/Stand] Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970. Die sog. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970[2] bezogen sich nur auf Einkünfte von inländischen Unternehmungen, d.h. auf Gewinne aus Gewerbebetrieb, nicht aber z.B. auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Dennoch ist in den Leitsätzen von "Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung

Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als AE bei der ESt nur zur Hälfte (ab VZ 2009 zu 60 % bzw iR der Abgeltu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB). Das Betreuungsgericht soll dabei vorrangig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Regelung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor Implementierung des § 1

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehung des § 1 als Folge des Dealing-at-arm's-length-Grundsatzes. Häufig sind international verflochtene Unternehmen aus steuerlichen Gründen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen dem Anreiz ausgesetzt, Gewinne nicht im Inland, sondern im (niedriger besteuerten) Ausland entstehen zu lassen. Das hieraus hervorgehende Regelungsbedürfnis des Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.2 Veräußerung innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung

Tz. 109 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile, die durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG erworbenen worden sind, innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem stlichen Übertragungsstichtag der Sacheinlage (s § 20 Abs 7 S 1 UmwStG) veräußert, ist eine St-Befreiung nach dem sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c Abs 2 EStG) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.3.2 Kapitalherabsetzung und Kapitalrückzahlung

Tz. 195 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Kap-Herabsetzung und Rückzahlung an den AE ist der Rückzahlungsbetrag nur insoweit nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG zu berücksichtigen, als dieser keine Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG enthält (s Tz 191). Der gW des verbleibenden Rückzahlungsbetrags ist die Ausgangsgröße zur Ermittlung eines Entstrickungsgewinns aus dem Tatbest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.1 Grundsätze (Entstrickung und Besteuerung)

Tz. 143 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Eine Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen erfolgt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wenn "der AE dies beantragt". Es treten gem § 21 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 UmwStG die Rechtsfolgen ein, als wenn der AE die Anteile mit Wirksamkeit des Antrags (s Tz 200–201) zum gW veräußert hätte. Im Unterschied zur entgeltlichen Ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Der Einkünfteabgrenzung zugrunde gelegte Bedingungen

"... die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens steuerlich zugrunde gelegt werden, ..." Rz. 2842 [Autor/Stand] Verrechnungspreise. Der Begriff des Verrechn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.2 Gegen das Ergänzungsurteil

Rz. 20 Das Ergänzungsurteil ist grundsätzlich selbständig anfechtbar (§ 140 Abs. 2). Das gilt nicht nur für den Fall, dass das Urteil ergänzt wird (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.1979, VI ZR 40/78), sondern auch dann, wenn der Antrag auf Ergänzung des Urteils zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Urteil v. 6.7.2006, III ZR 13/05). Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 321 ZPO richtet sic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 5 Beitrag aus Einkommen/Einsatz von Vermögen

Die Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Einordnung in das SGB IX ein Leistungssystem, das im Grundsatz von der Bedürftigkeit, d. h. vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen und ggf. der unterhaltsverpflichteten Angehörigen abhängig ist. Mit der Reform des Eingliederungshilferechts wurden die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedoch grundlegend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt sind natürliche Personen, die von der künftigen Absenkung des Renten- bzw. Versorgungsniveaus betroffen sind. Hierzu zählen in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, bestimmte im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen mit inländischen Bezügen, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, bestimmte Per...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diensterfindung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Arbeitsrechtliche Hinweise: Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (BGBl III, Gliederungs-Nr 422–1, geändert mit Wirkung ab 01.10.2009 durch Gesetz vom 31.07.2009, BGBl 2009 I, 2521; vgl Schreyer-Bestmann/Garbers-von Boehm, DB 2009, 2266), unterscheidet zwischen (gebundenen) Diensterfindungen und (freien) sonstigen Erfindungen (§ 4 ArbnErfG)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liebhaberei

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Steuerrecht bezeichnet als Liebhaberei eine Tätigkeit, die jemand – meist aus persönlicher Neigung – ausübt, ohne daraus auf längere Sicht positive > Einkünfte zu erzielen, also neudeutsch ein > Hobby. Eine solche Tätigkeit wird einkommensteuerlich nicht berücksichtigt (zu den Folgen > Rz 8). Der Grund für die steuerliche Nichtberücksicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 2. Für die betriebliche oder berufliche Betätigung steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

Rz. 31 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige auch in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird (§ 4 Absatz 5 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.1 Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 352 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der Besteuerung der Organe von Kapitalgesellschaften ist zwischen den geschäftsführenden und den überwachenden Organen zu unterscheiden. Rz. 353 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Vergütungen von geschäftsführenden Organen (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich des Art. 15 O...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.1 Anspruchsberechtigung sowie begünstigte Forschung und Entwicklung

Zur Forschungszulage berechtigt sind in Deutschland unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, die Forschung und Entwicklung betreiben und nicht von der Besteuerung befreit sind. Anspruchsberechtigt können kleine, mittlere und große Unternehmen, Start-ups und etablierte Unternehmen aller Branchen und Regionen Deutschlands sein. Die Forschungszulage steht allen Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 7 Steuerliche Behandlung der Forschungszulage

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Branche, ihrer Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Die im Forschungszulagenbescheid festgesetzte Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet.[1] Bei Mitunternehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Abfin... / 2 Höhe der Abfindung

Sofern eine Abfindung wegen einer vorzeitigen Trennung des Geschäftsführers gezahlt wird, orientiert sich die Höhe der Abfindung an der Restlaufzeit des Dienstvertrags. Die Vergütung für die Restlaufzeit stellt sozusagen den Maximalbetrag dar. In welcher Höhe dieser ausgeschüttet wird, hängt von der Interessenlage ab. Möchte die GmbH den Geschäftsführer gar nicht loswerden, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der gewerblichen Tätigkeiten

Überblick Die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften fällt nicht immer leicht. Deshalb ist es verständlich, dass immer wieder Fälle durch die Finanzgerichte entschieden werden mussten oder die Finanzverwaltung ihre Auffassung generell durch Verfügungen regelt. Ein ABC der Tätigkeiten soll daher als Orientierungshilfe dienen, sich im Dschungel der Tä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Feststellung der Einkünfte, wenn das Betriebsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 96 Fallen Wohnsitz und Betriebs- bzw. Tätigkeitsort auseinander, so ist nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit (nicht die übrigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) auch dann eine gesonderte Gewinnfeststellung vorzunehmen, wenn nicht mehrere an den Einkünften beteiligt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 2. Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG

Trotz des Vorliegens der Unternehmereigenschaft kann eine Umsatzsteuerpflicht dennoch entfallen. Das ist dann der Fall, wenn die Galerie, der Kunsthändler oder der Kunstschaffende als Kleinunternehmer anzusehen ist. Relevante Umsatzgrenzen: Nach § 19 Abs. 1 UStG ist Kleinunternehmer, wer im vorausgegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 EUR erzielt hat und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 1. Allgemeines

Umsatzsteuerliche Themen spielen schon von Anfang an keine Rolle, wenn feststeht, dass Kulturschaffende bereits keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Täti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft jedenfalls partiell anerkannt. Die steuerrechtliche Anerkennung der eigenen Rechtszuständigkeit der Personengesellschaft hat insbesondere zur Folge, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen der P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.1 Zivilrechtliche Selbständigkeit der Personengesellschaft

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Reisekosten

Reisekosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Nebenkosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Sind die Reisekosten gemischt veranlasst, und sind sie nicht eindeutig dem betrieblichen oder privaten Bereich zuordenbar, können die Kosten inkl. der Hin- und Rückreise durch sachgerechte Schätzung (z. B....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Leitsatz Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Nrn. 13 und 64, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 8 AO, Art. XI Abs. 1 bis 3, Art. XVII Abs. 2 Nr. 1 DBA-Griechenland, Art. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2 Sondervergütungen werden als Sonderbetriebseinnahmen hinzugerechnet

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausgaben abziehbar, beim Gesellschafter jedoc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.3 Der Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 113 Der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist die eines Teilbetriebs gleichgestellt. Die Einbeziehung der Teilbetriebsveräußerung war bereits in § 30 EStG 1925 enthalten. Die Teilbetriebsaufgabe ist der Veräußerung gleichgestellt (Rz. 99). Die Teilbetriebsveräußerung vollzieht sich im Rahmen eines fortbestehenden Gewerbebetriebs, denn es wird nur ein Teil des Gesamtb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Inhalt des Feststellungsbescheids

Rz. 80 Der Inhalt des Feststellungsbescheids richtet sich danach, welche Besteuerungsgrundlagen nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung gesondert festzustellen sind. Der sachliche Geltungsbereich des Feststellungsbescheids hängt daher von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Gesondert festgestellt werden können, eine gesetzliche Regelung vorausgesetzt, grundsätzlich al...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.4 Die 100 %ige betriebliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 118 Als Teilbetrieb gilt auch die in einem Betriebsvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie das gesamte Nenn-(Grund-, Stamm-)Kapital der Gesellschaft umfasst (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Durch die Einbeziehung werden die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer 100 %igen Beteiligung nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung

Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ergibt sich zum einen aus dem umfassend zu verstehenden (Rz. 24, 30) Begriff "Aufga...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.6 Der gesamte Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters der KGaA (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 134 Gegenstand einer Veräußerung oder Aufgabe kann auch der gesamte (Rz. 124) Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA sein. Die KGaA ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG körperschaftstpfl. Subjekt. Soweit ihre Gewinne auf den persönlich haftenden Gesellschafter in dieser Eigenschaft entfallen, werden sie durch Zusammenwirken von § 9 Nr. 2 KStG und § 15 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.8 Auflösung durch einfache Erklärung nach §§ 12, 16 KSchG

Rz. 83 Nach erfolgreicher Klage kann der Arbeitnehmer nach § 12 durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn er während des Prozesses ein anderes Arbeitsverhältnis eingegangen ist.[1] Gleiches gilt nach § 16 für betriebliche Funktionsträger.[2] Rz. 84 Die §§ 12 und 16 KSchG haben verschiedene Geltungsbereiche: § 16 KSch...mehr