Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 6 Inhalt der Erklärung

Rz. 76 Die Angaben in der Erklärung müssen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden; dies hat der Stpfl. zu versichern (§ 150 Abs. 2 AO). Die Versicherung hat allerdings nicht die strafrechtlichen Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB), während andererseits auch ohne die Unterzeichnung der Versicherung eine Steuerhinterziehung (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 9 Folgen der Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 88 Bei Nichtabgabe der ESt-Erklärung kann das FA zur Abgabe durch Verwaltungsakt auffordern und sodann diesen Verwaltungsakt durch Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld, durchsetzen (§§ 328ff. AO).[1] Diese Möglichkeit geht auch dann nicht verloren, wenn das FA die Bemessungsgrundlage oder Teile der Bemessungsgrundlage nach § 162 AO geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Voraussetzungen

Rz. 10 Die Voraussetzungen ergeben sich im einzelnen aus § 30 OWiG. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift folgt der Verweisungskette aus § 401 AO, § 444 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 1 StPO. Demnach muss eine so genannte Anknüpfungstat verwirklicht worden sein. Für die Anwendbarkeit des § 401 AO muss es sich bei dieser Anknüpfungstat um eine Steuerstraftat nach § 369 Abs. 1 AO han...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Berichtigung von Erklärungen profitabel abrechnen

Eine allgemeine Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 AO besteht, wenn ein Steuerpflichtiger bzw. sein gesetzlicher Vertreter, sein Gesamtrechtsnachfolger oder eine andere in § 153 Abs. 1 Satz 2 AO genannte Person (vgl. AEAO zu § 153, Nr. 4) nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung (vgl. AEAO zu § 153, Nr. 3) objektiv unr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 3.2 Keine Korrektur

Rz. 7 Eine Korrektur unterbleibt nach § 10 Abs. 3 S. 2 StraBEG für solche Taten i. S. d. § 1 Abs. 1 StraBEG oder Handlungen i. S. d. § 6 StraBEG, die z. B. wegen eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr geahndet werden können. Die Vorschrift greift jedoch nur ein, wenn der Eintritt der Straf- oder Bußgeldfreiheit allein daran scheitert, dass die in der strafbefreienden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 5 Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

Rz. 9 Der Erklärende hat jedoch die Möglichkeit, nach §§ 347ff. AO Einspruch gegen seine eigene als Steueranmeldung wirkende strafbefreiende Erklärung einzulegen. Abweichend von BMF v. 3.2.2004, IV A 4 – S 1928 – 18/04, BStBl I 2004, 225, Tz. 12.7 kann darüber hinaus auch der Steuerschuldner Einspruchsführer sein, wenn er nicht der Erklärende ist.[1] Die Einspruchsfrist beträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 9 Aufgaben der Finanzbehörde

Rz. 16 Die Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, unter Zuhilfenahme weiterer Informationsquellen die Erklärung z. B. auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Dies folgt schon daraus, dass sich anderenfalls aus § 89 AO eine Hinweispflicht der Verwaltung ergeben würde, wenn bei Überprüfung einer unvollständigen Amnestieerklärung eine Steuerhinterziehung festgestellt werden würd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 6 Stufenweise Amnestieerklärung

Rz. 10 Die Möglichkeit einer stufenweisen Nacherklärung, bei der vergleichbar einer "Stufen-Selbstanzeige" zunächst geschätzte Zahlen geliefert werden, besteht nach dem StraBEG nur eingeschränkt.[1] Die im Rahmen der strafbefreienden Erklärung genannten Zahlen müssen mindestens die Höhe der nicht erklärten Einnahmen erreichen, da eine spätere Korrektur nach Ermittlung der zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 2 Steueranmeldung ohne Vorbehalt der Nachprüfung (Abs. 2)

Rz. 2 Die strafbefreiende Erklärung ist durch § 10 Abs. 2 StraBEG als Steueranmeldung ausgestaltet und steht einer ESt-Festsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Der Stpfl. muss somit – anders als bei einer Selbstanzeige nach § 371 AO – nicht mit einer Überprüfung seiner Angaben rechnen, und die Festsetzung kommt ohne weiteres Zutun der Finanzbehörden zustande. Der S...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 10 Besonderheiten bei Verfahren gegen Beamte und sonstige Mitarbeiter von Finanzbehörden

Bei den flächendeckenden Bankdurchsuchungen sind auch insbesondere auf der Ebene der Kapitalanleger Beamte in das Visier der Steuerfahndung gekommen. Hier ist vor allem zu beachten, dass die Verwaltung eine zulässige Durchbrechung des Steuergeheimnisses annimmt und zwar in den folgenden Fällen: Bei Steuerstraftaten einschließlich solcher, in denen durch Selbstanzeige nach § 3...mehr

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Steuerhinterziehung bei Bea... / 1 Ausgangssituation

Der objektive Tatbestand der Steuerverkürzung ist im Hinblick auf Einkommensteuervorauszahlungen nicht erst in den Streitjahren erfüllt, in denen zu niedrige Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund falscher Angaben geleistet werden, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund falscher Angaben zu niedrig festgesetzt werden.[1] Ein Steuerpfl...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.3 Schreiben der Steuerfahndungsstellen

Die Schreiben der Steuerfahndungsstellen können sowohl im Besteuerungs- als auch im Strafverfahren per Brief zur Selbstanzeige auffordern. Der erste Fall entspricht einem Brief vom Finanzamt, der zweite dem eines Schreibens von der BuStra-Stelle. Zum optimalen Verhalten gilt dann das oben Gesagte entsprechend. Wichtig Abgrenzung: Besteuerungsverfahren und Strafverfahren Schrei...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 7 Das magische Dreieck Mandant – Steuerberater – Strafverteidiger

Hier ist eine klare Aufgabenverteilung nötig. Der Mandant, der z. B. vom Finanzamt oder der Steuerfahndung enttarnt worden ist, gerät nunmehr in Panik. Selbst der Steuerberater weiß häufig nicht, wie er reagieren soll. Häufig aus Angst – sich selbst dem Vorwurf der Beihilfe der Steuerhinterziehung wegen potentieller Kenntnis von existierendem Schwarzgeld auszusetzen – rät er...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.1 Schreiben vom Veranlagungsfinanzamt

Hat der Mandant von dort ein Schreiben erhalten, ist die Selbstanzeige noch möglich. Genau das wünschen sich die Absender von Amts wegen. Wird das Schreiben nicht beantwortet (also keine Selbstanzeige erstattet), hat das Finanzamt folgende Optionen: Eine Schätzung der Einnahmen auf Grundlage der vorliegenden Belege. Fällt sie günstig aus, zahlt der Steuerpflichtige und ist mö...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5 Taktiken und Arbeitsabläufe innerhalb der Finanzverwaltung

Die Verfahrenspraxis zur Erledigung der sog. Bankenfälle (im Finanzamt-Jargon K-Fälle genannt; Kapitalanleger-Fälle) hat sich in der Vergangenheit wie folgt strukturiert: Der unmittelbare Beginn war die Durchsuchung von kleineren Kreditinstituten (in Nordrhein-Westfalen); der Startschuss zu flächendeckenden Aktionen war – wie bereits erwähnt – die Durchsuchung der Zentrale b...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6 Schreiben von Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle

Nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Steuerfahndung sowie die BuStra-Stellen senden an Bankkunden die Aufforderung zu einer Selbstanzeige. Die Schreiben haben je nach Absender unterschiedliche Bedeutung: 6.1 Schreiben vom Veranlagungsfinanzamt Hat der Mandant von dort ein Schreiben erhalten, ist die Selbstanzeige noch möglich. Genau das wünschen sich die Absender von Am...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 4 Spezifische Enttarnungstechniken beim Geldtransfer ins Ausland

Der klassische Fall eines anonymisierten Konto-Transfers, z. B. nach Luxemburg, lief technisch folgendermaßen ab: Das Geld wurde zunächst vom bestehenden Konto in bar abgehoben und dann als anonyme Bareinzahlung über das bankinterne Verrechnungskonto ("Pipeline") zur luxemburgischen Tochter geschickt. Die anonyme Einzahlung ermitteln die Fahnder durch einen Vergleich mit der ...mehr

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Steuerhinterziehung bei Bea... / 2 Fallkonstellationen

Praxis-Beispiel Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung aufgrund falscher Annahme Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für X für das Jahr 2017 auf der Basis der vorliegenden Einkommensteuererklärung 2015, in der ein Gewinn von 125.000 EUR ausgewiesen war, auf 11.000 EUR vierteljährlich fest. Anfang 2017 gab X anlässlich eines Termins bei seinem Steuerbera...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 1 Kreditinstitute im Visier der Steuerfahndung

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer 10 %igen Quellensteuer wurde zur vermeintlichen Beruhigung von Kapitalanlegern in Deutschland das Bankgeheimnis verankert. Damit sollte sichergestellt werden, dass lediglich 10 % der Quellensteuer einbehalten wird und darüber hinaus der Anleger auf das deutsche Bankgeheimnis vermeintlich vertrauen kann. Parallel wurde eine Steueram...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.2 Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle

Wenn Post mit dem Absender BuStra-Stelle kommt, ist ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Mandanten eingeleitet worden. Dann ist keine Selbstanzeige mehr möglich. Jetzt hat der Bankkunde als Beschuldigter jedoch das Recht, die Aussage zu verweigern. Macht er davon keinen Gebrauch und legt er sogar die von der Behörde gewünschten Bank-Bescheinigungen vor, wir...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 5.3.3 Weitere Zweifelsfragen

Im Rahmen einer Schätzung können durch Reduzierung des Beweismaßes möglicherweise Einkünfte aus Kapitalvermögen hinzugeschätzt werden. Inwieweit der BFH die Annahme eines entsprechenden finanzgerichtlichen Anscheinsbeweises angesichts dieser Erfahrungen annehmen würde, lässt sich jedoch noch nicht voraussagen. Es ist auch anzumerken, dass in diesen sog. CD-Fällen Daten teilw...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 8 Besonderheiten beim Verfahren gegen die Kreditinstitute als solche

Wie bereits ausführlich dargelegt, war der Türöffner für die flächendeckende Bankenfahndung die Annahme des Vorliegens der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Erst viele Jahre später hat der BGH in einem Hauptsacheverfahren entschieden, dass bei dem bankuntypischen Transfer von Geldern ins Ausland – in Gestalt von Verschleierungshandlungen, wie z. B. Benutzung anonymer Referen...mehr

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§ 23 Strafrecht / D. Selbstanzeige

I. Einleitung Rz. 107 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene 10 Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 AO Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmäc...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 107 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene 10 Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 AO Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertr...mehr

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§ 23 Strafrecht / II. Anwendungsbereich

Rz. 113 Gemäß § 371 Abs. 1 AO ist eine Selbstanzeige bei Vorliegen einer einfachen Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO möglich. Eine begrenzende Wirkung ergibt sich allerdings aus der Rechtsnatur der Selbstanzeige als persönlichem Strafaufhebungsgrund. Damit wird deutlich, dass die Selbstanzeige des einen dem anderen nicht zugerechnet wird, sondern eine von dritter Sei...mehr

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§ 23 Strafrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 119 Die Ausschlussgründe für die Strafbefreiung werden in § 371 Abs. 2 AO enumerativ aufgeführt:mehr

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§ 23 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 23 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 91 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2007 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2017 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2012 bis 20...mehr

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§ 23 Strafrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die Praxis zeigt, dass in vielen erbrechtlichen Beratungen der Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens von einer Partei erhoben wird. Nicht eben selten sind Fälle, in denen noch am Tag des Erbfalles Angehörige dabei ertappt werden, wie sie Vermögensgegenstände aus der Wohnung des Erblassers zu sichern suchen; auch scheint es angesichts der immer älter werdenden E...mehr

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§ 23 Strafrecht / 1. Grundsatz der Materiallieferung

Rz. 118 Nach dem sog. Grundsatz der Materiallieferung muss es der Steuerpflichtige im Rahmen einer Selbstanzeige dem Finanzamt ermöglichen, ohne langwierige Nachforschungen den wahren Sachverhalt aufzuklären und den richtigen Steuerbetrag festzusetzen.[199] Dies sollte möglichst in einem Schritt erfolgen. Oft wird es allerdings an aussagekräftigen Unterlagen fehlen; nicht eb...mehr

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§ 23 Strafrecht / III. Anwendungsvoraussetzungen

1. Grundsatz der Materiallieferung Rz. 118 Nach dem sog. Grundsatz der Materiallieferung muss es der Steuerpflichtige im Rahmen einer Selbstanzeige dem Finanzamt ermöglichen, ohne langwierige Nachforschungen den wahren Sachverhalt aufzuklären und den richtigen Steuerbetrag festzusetzen.[199] Dies sollte möglichst in einem Schritt erfolgen. Oft wird es allerdings an aussagekrä...mehr

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§ 23 Strafrecht / E. Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, § 370 Abs. 3 AO als Geldwäschevortat

Rz. 126 Übersicht § 261 Abs. 1 S. 2 StGB: Vortat: Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. § 370 AO § 261 Abs. 1 S. 3 StGB: Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 261 Abs. 1 S. 1 StGB auch auf Steuererstattungen oder ersparte Aufwendungen bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung nach § 370 AO Rz. 127 Beispiel 37 Erblasser V wird von seiner Ehef...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Wirkung der Selbstanzeige

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Selbstanzeige, die den Voraussetzungen des § 371 AO entspricht, schließt die Bestrafung des Anzeigenden aus – der Strafanspruch des Staates entfällt. Entgegen der überholten Rechtsprechung wirkt nur eine vollständige und zutreffende Selbstanzeige strafbefreiend, eine teilweise Straffreiheit kommt nicht mehr in Betracht (BGH v. 20.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum Ransiek, Die Information der Kunden über strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen bei Kreditinstituten, wistra 1999, 401; Rüping, Steuergehorsam und Straffreiheit im Recht der Selbstanzeige, BB 2000, 2554; Schmitz, Aktueller Leitfaden zur Selbstanzeige, DStR 2001, 1821; Heerspink, Selbstanzeige – Neues und Künftiges, BB 2002, 910; Burkhard, Straffreiheit bei Selbstanzeig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt der Selbstanzeige

Schrifttum Jope, Der Anknüpfungspunkt "geringfügige Abweichungen" bei der Selbstanzeige: materieller Tatbegriff contra Berichtigungsverbund, NZWiSt 2012, 59; Prowatke/Kelterborn, Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei "geringfügiger Unvollständigkeit", DStR 2012, 640; Beyer, Wird eine Selbstanzeige mit Schätzwerten noch geduldet? AO-StB 2013, 385; Burger, Die Verjährungsregelung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Bußgeldbefreiende Selbstanzeige

Schrifttum Jestädt, Ist die "kleine Selbstanzeige" gem. § 378 Abs. 3 AO nach einer Außenprüfung sinnvoll? BB 1998, 1394; Reichling, Selbstanzeige und Verbandsgeldbuße im Steuerstrafrecht, NJW 2013, 2233. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Täter kann nach näherer Maßgabe des § 378 Abs. 3 AO Bußgeldfreiheit erlangen. Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ransiek, Die Information der Kunden über strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen bei Kreditinstituten, wistra 1999, 401; Rüping, Steuergehorsam und Straffreiheit im Recht der Selbstanzeige, BB 2000, 2554; Schmitz, Aktueller Leitfaden zur Selbstanzeige, DStR 2001, 1821; Heerspink, Selbstanzeige – Neues und Künftiges, BB 2002, 910; Burkhard, Straffreiheit bei Selbstanzeige durch Dr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jope, Der Anknüpfungspunkt "geringfügige Abweichungen" bei der Selbstanzeige: materieller Tatbegriff contra Berichtigungsverbund, NZWiSt 2012, 59; Prowatke/Kelterborn, Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei "geringfügiger Unvollständigkeit", DStR 2012, 640; Beyer, Wird eine Selbstanzeige mit Schätzwerten noch geduldet? AO-StB 2013, 385; Burger, Die Verjährungsregelung in § 376 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Plewka/Heerspink, Die konzertierte Selbstanzeige bei Bankenprüfungen, BB 1998, 1337; Rischar, Die Selbstanzeige im Lichte der Bankdurchsuchungen, BB 1998, 1341; Ditiges/Grass, Zur kollektiven Selbstanzeige des Hinterziehungshelfers, DB 1998, 1978; Riegel/Kruse, Befreiende Selbstanzeige nach § 371 AO durch Bankmitarbeiter, NStZ 1999, 325. Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige, die über den Rücktritt vom Versuch (s. § 24 StGB) hinaus auch die vollendete Tat betrifft, findet verschiedene Rechtfertigungen. So gibt es steuerpolitische Erwägungen: Wer eine dem FA unbekannte Steuerquelle zum Fließen bringt oder – nüchterner ausgedrückt – bisher nicht oder zu wenig gezahlte Steuern ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Hunsmann, Das Absehen von Str...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jestädt, Ist die "kleine Selbstanzeige" gem. § 378 Abs. 3 AO nach einer Außenprüfung sinnvoll? BB 1998, 1394; Reichling, Selbstanzeige und Verbandsgeldbuße im Steuerstrafrecht, NJW 2013, 2233. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Täter kann nach näherer Maßgabe des § 378 Abs. 3 AO Bußgeldfreiheit erlangen. Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Dörn, Ausschluss der Selbstanzeige nur bei Kenntnis des Täters?, wistra 1998, 175; Randt/Schauf, Selbstanzeige und Liechtenstein-Affäre, DStR 2008, 489; Buse, Verwertungsverbot und Tatendeckung, DStR 2008, 2100; Fehling/Rothbächer, Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige durch Medienberichte? DStZ 2008, 821; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre, AO-StB 2009...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Wagner, Umgang mit der strafbefreienden Selbstanzeige "zweiter Klasse", DStZ 2011, 875; Roth, Die 50 000-Euro-Grenze gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO: Nominalbetrag der Steuerhinterziehung oder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2007, 485; Hüls/Reichling, Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Spannungsfeld zum Insolvenzrecht, wistra 2010, 327; Wollmann, Straffreiheit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kemper, Der neue Sperrtatbestand der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung in § 371 AO, NZWiSt 2012, 56; Pflaum, Selbstanzeige nach Prüfungsanordnung und Auswirkungen auf die Mitwirkung während einer Außenprüfung, StBp 2013, 217; Harle/Olles, Prüfungsanordnung und Selbstanzeige, NWB 2014, 170. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wirksame Selbstanzeige kann nach § 371 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Bedeutung des Steuergeheimnisses im Strafverfahren – Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den Folgewirkungen des Steuergeheimnisses (s. § 30 AO) für das Strafverfahren befasst sich § 393 Abs. 2 AO. Angesichts der umfassenden Offenbarungspflichten hinsichtlich sämtlicher Tatsachen und Verhältnisse, die für die Besteuerung von Bedeutung sind und des Umstandes, dass die Steuerpflicht dort nicht halt macht, wo ein steuerlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausschlussgründe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Selbstanzeigemöglichkeit ist nicht uneingeschränkt. Ähnlich wie beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB soll nur die Freiwilligkeit belohnt werden, nicht aber Handeln unter Druck. Daneben gibt es typische Situationen, die in § 371 Abs. 2 AO allerdings abschließend umschrieben werden, in denen es nicht sinnvoll wäre, das Selbstanze...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beyna/Roth, Umsatzsteuer-Nachschau contra Selbstanzeige, UStB 2010, 310; Madauß, Lohnsteuer-Nachschau i. S. d. § 42g EStG, Umsatzsteuer-Nachschau i. S. d. § 27b UStG und Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Webel, Ausschluss der Straffreiheit durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau, StBp 2015, 309; Roth, Kassennachschau als Sperre für Sel...mehr