Fachbeiträge & Kommentare zu Seminar

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / 9.2.6 Seminare und Vorträge

Veranstaltungen mit Informationscharakter sollen grundsätzlich einen echten Mehrwert für Mitarbeiter und Unternehmen bringen. Die Teilnahme sollte für Führungskräfte/Azubis und Ausbildungs-Personal verpflichtend sein. Etliche der zur Teilnahme Verpflichteten werden zunächst wenig Begeisterung zeigen. Die Inhalte werden besser aufgenommen, wenn mit vielen Fallbeispielen aus d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Substanzmissbrauch im betri... / 9.2.3 Personalabteilung (HR)/Betriebs- oder Personalräte

Die Kernaufgabe der Personalabteilungen und Betriebs- oder Personalräte könnte sein, die bestehenden Arbeitsverträge zu überarbeiten und neue Strategien für Bewerbungsgespräche zu entwickeln. Außerdem können neue individuelle Arbeits- und Ausbildungsverträge in Zusammenarbeit mit Juristen formuliert werden, in denen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern getrof...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Wie überzeuge ich die Gesch... / 2.2 Wie auch die Umsetzung der Einbindung gelingt

Praxis-Beispiel Wie die Einbindung misslingen kann Herr Schmidt, Leiter Marketing beim Maschinenhersteller Probus hat sich jede Mühe gegeben. Er hat Schulungen angeboten, Life-Seminare ebenso wie virtuelle Webinare, Coachings und Workshops. Das ganze Team war dabei vertreten, jeder hatte die Chance sich einzubringen und zu beteiligen. Sie wollten zusammen erarbeiten, wie Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Automatischer Informationsaustausch

Schrifttum: Bozza-Bodden, Internationale Zusammenarbeit – Informationsaustausch, in Achatz (Hrsg.), Internationales Steuerrecht, DStJG 36 (2013), S. 133; Czakert, Die gesetzliche Umsetzung des Common Reporting Standards in Deutschland, DStR 2015, 2697; Czakert, Seminar D: Practical protection of taxpayers in the exchange of information process, IStR 2015, 590; Hörhammer, Euro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2022, Studienreise Griechenland

Humor ist eine ernste Sache oder Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen Auch wenn es die Überschrift "Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen" vielleicht vermuten lässt, ist dies kein Ausblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit und das Arbeiten in – aufgrund der Energiekrise – unterkühlten Kanzleiräumen, sondern vielmehr ein Rückblick auf die 25. Studienreise nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdisziplinärer Vortrag) Online, 04. November 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen – Teil II Online, 09. November 2022 (2,5 Std. FAO) Onlineseminar – Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Online, 11. November 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Aktuelles zu Quotenbi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.6 Die Einräumung der Eintrittsberechtigung (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Rz. 295 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde u. a. eine neue Nr. 5 in § 3a Abs. 3 UStG eingefügt. Diese Änderung des § 3a UStG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anpassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG und sie war durch die Neufassung der unionsrechtlichen Grundlage in Art. 53 MwStSystRL erforderlich geworden. Diese unionsrechtliche Regelung hat folgenden Wortla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.1 Patente, Urheberrechte, Markenrechte (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 318 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1 UStG sind die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 59 Buchst. a MwStSystRL (Rz. 310). In diesen Fällen richtet sich der Leistungsort nach dem Ort, wo der Empfänger der Leistung seinen Wohnsitz oder Sitz hat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Verkehrssicher... / 6 Motivation zur Prävention

Große Unternehmen haben i. d. R. schon Erfahrungen mit Prävention gemacht, sei es auch nur in Teilbereichen bestimmter Arbeitsaufgaben. Häufig liegen hier schon Erfahrungswerte darüber vor, welche Auswirkungen ein Unfall hinsichtlich des menschlichen Leids, der Ausfallzeiten und der entstandenen Kosten haben kann. Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann es sein, dass noch...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.14.1 Existenzsichernd langfristig finanzieren

Wenn Sie Ihr Unternehmen langfristig führen wollen, brauchen Sie eine Hausbank an Ihrer Seite, die nicht den Schirm zumacht, wenn es anfängt zu regnen. Alle Banken sind nach "Basel IV" gezwungen, interne Ratings für ihre Geschäftskunden zu erstellen. Je nachdem, wie dieses Rating für Ihr Unternehmen ausfällt, bekommen Sie einen Kredit oder keinen, bzw. müssen Sie hohe Zinsen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.12.10 Ausbildung, Weiterbildung, Schulung

Es ist erstaunlich, wie oft in unserem Umfeld Zustände genau von den Personen beklagt werden, die zumindest mit verantwortlich sind für die Situation. Was ist das für eine Anspruchshaltung, aus der heraus sich ein Unternehmen, das seit Jahren nicht mehr ausbildet, über den Fachkräftemangel beklagt? Was denkt sich ein:e Unternehmer:in dabei, wenn er/sie über die mangelnde Sel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung aus Pkw-Kauf

Leitsatz Wird ein Pkw nach der Anschaffung teils für steuerpflichtige und teils für steuerfreie Umsätze verwendet, erfolgt die Vorsteueraufteilung für den Pkw nach der Fahrleistung des Pkw (und nicht nach dem Umsatzschlüssel). Wurde der neue Pkw kurz vor Jahresende erworben und zuvor ein anderer "funktionsgleicher" Pkw für die gleichen Umsätze genutzt, ist für die Vorsteuerau...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderungen: ... / 2.1 Persönliche Veränderung muss Spaß machen

Wichtig Attraktive Alternative anbieten Bei persönlichen Veränderungen gilt der Grundsatz: Verzicht ist Mist! Die Alternative dazu muss attraktiver sein! Nur mit einer attraktiven Alternative ändert sich wirklich das persönliche Verhalten. Wenn wir uns beispielsweise unseren Umgang mit Sport anschauen, dann wird schnell deutlich, wie Veränderungen gelingen können. Sport muss Sp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Onlineseminare

Onlinekolleg Kanzleimanagement – 4. Quartal – Kanzleinachfolge im Verkehrsrecht Online, 5. Oktober 2022 (2,5 Std. – kein FAO) Onlineseminar – Unfallspuren lesen, auswerten und richtig verwerten! Online, 19. Oktober 2022 (2,5 Std. FAO) Onlineseminar – Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Online, 21. Oktober 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Neue Paragraphe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. ABC der Bildungsmaßnahmen

Rz. 70 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abendgymnasium > Rz 70 Allgemeinbildende Einrichtungen. Abendkurse Hängen Aufwendungen konkret mit dem bereits ausgeübten Beruf zusammen, handelt es sich um als WK abziehbare Fortbildungskosten. Vorab entstandene WK können gegeben sein, wenn die spätere (Wieder-)Ausübung des Berufs konkret angestrebt wird. Vermittelt ein Abendkurs im Einzelfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Berufsbegleitende (Fort-)Bildung und Zweitausbildung

Rz. 22 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen eines Stpfl, die ihm für eine Fortbildung in einem Erwerbsberuf oder für eine zweite Ausbildung oder Weiterbildung neben seiner beruflichen Beschäftigung entstehen, sind WK, wenn sie beruflich veranlasst sind. Zu Beispielen > Rz 24. Dazu bedarf es eines hinreichend konkreten Zusammenhangs mit künftigen besteuerbaren > Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
New Work – Digitale Nachhal... / 6.2 Digitale Weiterbildung

Viele Unternehmen senden ihre Beschäftigten zu Präsenzschulungen. Dies ermöglicht einerseits das Erlernen oder Trainieren von Kenntnissen und Fertigkeiten. Andererseits werden damit Vernetzungen mit anderen Akteuren im Sinne von Lern- und Wissensgemeinschaften ermöglicht. Präsenzweiterbildungen verursachen jedoch Kosten für Reisen und Übernachtungen und sind aufgrund der vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.2 Online-Seminare

Anders ist dies bei Onlineseminaren (Webinare usw.). Es mangelt an der physischen Zusammenkunft und der Unternehmer kann die Leistung von einem beliebigen Standort aus erbringen. Der Kunde muss sich lediglich in das Seminar einwählen. Einen konkreten Veranstaltungsort festzustellen, würde mitunter schwierig bis unmöglich sein und erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnen. So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.1 Änderung der deutschen Beurteilung

Aufgrund der Entscheidung des EuGH[1] hat das BMF Abschn. 3a.6 UStAE mit Wirkung zum 8.6.2021 geändert.[2] Abschn. 3a.6 Abs. 13 UStAE wurde aufgehoben und ein Abschn. 3a.7a UStAE neu eingeführt. Vor dem Hintergrund, dass eine Sofortwirkung in der Praxis kaum zu realisieren war, nahm das BMF im August 2021 eine Nichtbeanstandungsregelungfür Sachverhalte bis zum 1.1.2022 auf.[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.4 Hybrid-Veranstaltungen

Eine besondere Seminarvariante bilden Hybrid-Veranstaltungen. Das bedeutet, dass bei einem Seminar der Vortragende bzw. Veranstalter und das Auditorium aufgeteilt sind, d. h. ein Teil der Teilnehmer befindet sich am Veranstaltungsort während der andere Teil lediglich virtuell teilnimmt. Die beiden BMF-Schreiben vom 9.6.2021[1] und 19.8.2021[2] gehen auf diese Konstellation n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Prüfung des Leistungsortes und daran anschließend der Steuerbarkeit, ist zu differenzieren, ob es sich um eine physische oder virtuelle Veranstaltung handelt. Im Falle einer Präsenzveranstaltung ist weiter entscheidend, an welchem Ort die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Anzuraten ist weiter eine Differenzierung von B2C- und B2B-Konstellationen. Hier war bis 202...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.8 Ausblick

Auf Unionsebene wurde auf dieses Thema eingegangen.[1] Art. 53, 54 MwStSystRL wurden dahingehend angepasst, dass die oben dargestellten Online-Seminare berücksichtigt wurden und die Leistungsorte jeweils wie dargestellt angepasst wurden. Für das Veranstaltungsortprinzip im B2B-Bereich aus Art. 53 MwStSystRL werden Online-Seminare ausgenommen und der Leistungsort orientiert s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.1 Präsenzseminare

Ist der Leistungsempfänger Nichtunternehmer bzw. handelt er nicht für sein Unternehmen (B2C) bestimmt sich der Leistungsort grds. danach, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensortprinzip).[1] Dies greift jedoch nicht, sofern eine Ausnahme (hier § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG) einschlägig ist. Die Regelung spricht allgemein von Veranstaltungslei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / Zusammenfassung

Die Umsatzsteuerbesteuerung von Seminaren und Veranstaltungen berührt (mindestens als Leistungsempfänger) nahezu jedes Unternehmen. Aus umsatzsteuerrechtlicher Perspektive ist dabei vor allem die Bestimmung des Leistungsorts von Bedeutung, die in den letzten Jahren einem Wandel in der Gesetzgebung sowie zuletzt der Rechtsprechung und in der Folge der Verwaltungsauffassung un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.6 Steuerfreiheit

Für die Veranstaltung von Kursen und sonstigen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder lehrender Art, wie die Veranstaltung von Seminaren oder fachlichen Kongressen, kommt eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG in Betracht. Hierunter fallen alle Leistungen, die als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.[1] Dazu muss die L...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Projektarbeit: Psychologie ... / 1.2 Die Landkarte ist nicht das Land

Das menschliche Gehirn ist einerseits ein sehr leistungsfähiges Organ, es ist in der Lage komplexe Sachverhalte zusammenzudampfen, Verknüpfungen herzustellen, Schlussfolgerungen zu ziehen, Selbstreflexion zu ermöglichen, Sinneseindrücke aus unterschiedlichsten Kanälen mit mehreren Millionen Einzelinformationen pro Sekunde zu einem für uns erfassbaren Bild zu verarbeiten und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauschringe/Tauschbörsen/Nachbarschaftshilfevereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tauschringe, Tauschbörsen, Nachbarschaftshilfevereine und ähnliche Vereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege), sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, soweit durch die gegens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil II Online, 21. September 2022 (2,5 Std. FAO) Onlinekolleg Kanzleimanagement – 3. Quartal – Die 7 besten Marketingideen im Verkehrsrecht Online, 28. September 2022 (2,5 Std. – kein FAO) Onlinekolleg Kanzleimanagement – 4. Quartal – Kanzleinachfolge im Verkehrsrecht Online, 5. Oktober 2022 (2,5 Std. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Geschäftsgebüh... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Stuttgart hat die für die Entscheidung über die Höhe der vom Kläger geltend gemachten Geschäftsgebühr maßgebenden Umstände gut herausgearbeitet. Dies hat der BGH bestätigt. Wird der Rechtsanwalt in einer Vielzahl von gleichgelagerten Fällen tätig, so ist der von ihm auch für die Klärung schwieriger rechtlicher und tatsächlicher Fragen erforderliche Aufwand ebenso wie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tätigkeitsbezogene Definition

a) Allgemeines "(1) Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des Absatzes 2 vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet (Intermediär), hat die grenzüberschreitende Steuergestaltung dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe der §§ 138f und 138h mitzuteilen." Rz. 2 [Autor/Stand] Mitwir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum Ausbildungsunterhalt

Rz. 94 Über die Frage der Grenzen der gegenseitigen Verpflichtungen der Eltern einerseits und der Kinder andererseits lässt sich streiten, wenn es um Grenzbereiche Rz. 95 Will das Kind nach seinem Abitur beispielsweise ein soziales Jahr absolvieren, in welchem eine – eventuell nur restliche ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.3 Kostenübernahme (§ 11 Abs. 4 DRK-TV)

Die Kosten der vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen werden auch vom Arbeitgeber getragen. Die Kostenübernahmepflicht umfasst die Seminarkosten, Dienstreisekosten incl. Übernachtungskosten und Arbeitszeit. Maßgebend ist die tägliche Arbeitszeit, die bei anderen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit) zugrunde gelegt werden. Praxis-Beispiel In einem Betrieb mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.11.1 Qualifizierungsarten

Die Qualifizierungsmaßnahmen orientieren sich am jeweiligen Anlass. Fort- und Weiterbildung ist eine arbeitsplatzunabhängige generelle Hebung des Qualifikationsniveaus. Umschulung dient einer Qualifizierung für eine andere Tätigkeit. Sie dient der Arbeitsplatzsicherung und soll bei Einsparungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen die Weiterbeschäftigung in anderer Verwendung ermög...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Jahresmitarbeitergespräch / 4 Das Fördergespräch

Das Fördergespräch ist ein zentrales Instrument der Mitarbeiterförderung und wird vor allen mit den Mitarbeitern geführt, die über das Potenzial für die weitere berufliche Laufbahn verfügen. Alternativ wird aus diesem Grund das Fördergespräch in vielen Unternehmen auch als Mitarbeiterentwicklungsgespräch oder Entwicklungsgespräch bezeichnet. Praxis-Tipp Raum für persönliche W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2022, TAGUNG

Crashkurs Verkehrsrecht – für (Wieder-)Einsteiger Königstein im Taunus, 22./23. August 2022 (13,00 Std. – kein FAO) Onlineseminare >Onlineseminar – Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil II Online, 21. September 2022 (2,5 Std. FAO) Onlinekolleg Kanzleimanagement – 3. Quartal – Die 7 besten Marketingideen im Verkehrsrecht Online, 28. September 2022 (2,5 S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6 Konkrete Maßnahmen zur Resilienzförderung

Das wichtigste Instrument, das Unternehmen zur Verfügung steht, um deren Fähigkeiten in bestimmten Bereichen zu entwickeln, ist das Seminar. Seminare können entweder intern oder extern, als offenes Angebot oder für bestimmte Zielgruppen angeboten werden. Je nachdem, wie wichtig das Thema Resilienz einer Firma ist, können die Seminare lang oder kurz sein, einmalig oder mit Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 3 Für welche Personengruppen sollte Resilienzförderung angeboten werden?

Von Angeboten zur Steigerung der persönlichen Widerstandsfähigkeit können alle Menschen profitieren. Deshalb können z. B. Seminare zu diesem Thema in das allgemeine Fortbildungsprogramm des Unternehmens aufgenommen werden und damit der gesamten Belegschaft offen stehen. Eine gezielte Förderung der Resilienz ist besonders angezeigt bei Risikogruppen, die z. B. durch ihren Beru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.4 Resilienzförderung bekannt machen

Je nachdem, wie wichtig der Unternehmensleitung das Thema Resilienzförderung ist, sollte es auf entsprechend intensive Weise bekannt gemacht werden. Wenn nur ohne weitere Informationen ein weiteres Seminarangebot dem Fortbildungskalender hinzugefügt wird, kann keine große Aufmerksamkeit erwartet werden. Damit signalisiert das Unternehmen: "Wir finden das Thema selbst nicht b...mehr