Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.6 Gesamtplanverfahren

Rz. 21 Zur Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe müssen verschiedene Leistungsträger zusammenwirken. Um dies zu koordinieren, hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Gesamtplanverfahren geschaffen. Diese sind in den §§ 117 bis 122 SGB IX normiert (vgl. im Einzelnen die Komm. zu den §§ 117 bis 122 SGB IX). Die Gesamtplanung wird auch als Kernstück des Eingliederungs...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 3 Literatur

Rz. 24 v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 1. Aufl. 2018. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX (Teil 1 Rehabilitation und Teilhabe), SGb 2017, 307. Dau/Düwell/Joussen/Luik, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Lehr- und Praxiskommentar (LPK-SGB IX), 6. Aufl. 2022. Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen im Kinder- und ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5 Leistungen zur sozialen Teilhabe

Rz. 11 Die Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe waren im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019 in § 54 SGB XII und 55 SGB IX geregelt. Ab 1.1.2020 enthält § 113 SGB IX die Definition und den Leistungskatalog. § 113 Abs. 3 SGB IX verweist auf die ergänzenden Regelungen in den §§ 77 bis 84 SGB IX. Die ab 1.1.2020 geltenden Vorschriften führen d...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Rz. 6 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation waren nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung i. V. m. § 26 SGB IX vorgesehen. Die letztere Vorschrift ist jedoch zum 31.12.2017 außer Kraft getreten. Für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 verwies § 54 Abs. 2 SGB XII pauschal auf die Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Kranken...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.7 Vertragsrecht

Rz. 22 Das Vertragsrecht für den Bereich der Eingliederungshilfe, d. h. die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungsberechtigtem, Leistungserbringern und Leistungsträger wurde mit den ab 1.1.2020 geltenden Regelungen des BTHG grundlegend überarbeitet. Damit verbunden ist eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Vergleich zu den zuvor geltenden Regel...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.3 Heilpädagogische Leistungen

Rz. 14 Für noch nicht eingeschulte Kinder werden gemäß § 79 Abs. 1 SGB IX heilpädagogische Leistungen erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. Für schwerstbehinderte und...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 7 Die im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019 weiter geltenden Vorschriften der §§ 54, 55, 140 SGB XII normierten eine Fülle von Hilfen zur Schulbildung, zur Berufsausbildung sowie zur Aufnahme und Fortführung einer Beschäftigung. Sie umfassen auch Leistungen für Behinderte im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Für den Zeitraum...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.4 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Rz. 9 Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden mit dem Bundesteilhabegesetz als neue Leistungsgruppe eingeführt. Im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 waren diese Leistungen in § 54 SGB XII geregelt, ab 1.1.2020 sind die Regelungen in § 112 Abs. 1 Satz 1 SGB IX enthalten. Der Gesetzgeber will damit das Gebot der Behindertenrechtskonvention der UNO (UN-BRK) umsetzen, wonac...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.1 Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 3 Das künftig im SGB IX Teil 2 geregelte Recht der Eingliederungshilfe soll konsequent personenzentriert ausgerichtet werden. Die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen soll nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern unter ganzheitlicher Perspektive am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein. Die mit dem SGB XII begonnenen Schrit...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.1 Leistungen für Wohnraum

Rz. 12 Leistungen für Wohnraum sollen gemäß § 77 Abs. 1 SGB IX Leistungsberechtigten zu Wohnraum verhelfen, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens geeignet ist. Die Leistungen umfassen Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderunge...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.9 Besuchshilfen

Rz. 20 Besuchshilfen werden unter bestimmten Voraussetzungen erbracht, um dem Leistungsberechtigten den Kontakt zu seinen Angehörigen zu ermöglichen. Dies muss nach § 115 SGB IX im Einzelfall erforderlich sein.mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.6 Leistungen zur Förderung der Verständigung

Rz. 17 Diese Leistungen werden gemäß § 82 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dazu gehören insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen.mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.8 Hilfsmittel

Rz. 19 Gemeint sind Hilfsmittel, die erforderlich sind, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen. Beispielhaft werden in § 84 Abs. 1 Satz 2 SGB IX barrierefreie Computer genannt. Dazu gehören auch speziell ausgestaltete Lese- und Schreibgeräte für Sehbehinderte, spezielle Hilfsmittel f...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.5 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Rz. 16 Die Leistungen werden erbracht, um Leistungsberechtigten die für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Leistungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähige...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.7 Leistungen zur Mobilität

Rz. 18 Diese Leistungen umfassen gemäß § 83 Abs. 1 SGB IX Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und Leistungen für ein Kraftfahrzeug. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Leistungsberechtigten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere seiner Behinderung nicht zumutbar ist. Leistungen für ein Kraftfahrzeug werden ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.4 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie

Rz. 15 Diese Leistungen werden gemäß § 80 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen. § 80 Satz 2 und 3 SGB IX nehmen Bezug auf die Vorschrift zur Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII (vgl. die Komm. zu § 44 SGB VIII, insbesondere Rz. 3 bis 15).mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde zum 1.1.2005 Satz 2 eingefügt. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde das SGB XII eingeführt. Ebenfalls zum 1.1.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz aufgehoben ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistungen der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 durch Art. 3 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Zuvor wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Einweisungsnorm des § 28 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt. Der Ge...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 eingeführt. Sie wurde durch Art. 2 Nr. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 4 wurde neu gefasst durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- und Jugendhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 eingeführt. Sie hat im weitesten Sinne § 1 JWG als Vorläufer. Im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren war umstritten, ob die Jugendhilfe dem Sozialrecht oder dem Bereich Bildung und Erziehung zuzuordnen sei (so die Auffassung der Länder im Bundesr...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistungen der Sozialhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst und dabei an die Systematik des SGB XII angepasst. Während § 9 die Ziele und Grundsätze der Sozialhilfe für verschiedene Bereiche definiert, in denen Sozialleistungen na...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 durch Art. 3 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Zuvor wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Einweisungsnorm des § 28 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt. Der Gesetzgeber hat diese...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.2 Assistenzleistungen

Rz. 13 Assistenzleistungen werden gemäß § 78 SGB IX zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht. Dazu gehören Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturelle...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.7 Beratung und Unterstützung

Rz. 16 Im letzten Satzteil des Abs. 1 werden Beratung und Unterstützung besonders erwähnt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass dies bei allen Leistungen der Sozialhilfe mit dazugehört. Besondere Regelungen dazu enthält § 11 SGB XII. Im Übrigen normiert § 14 einen individuellen Anspruch auf Beratung (vgl. Komm. zu § 14 SGB I).mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm gehört zu den Einweisungsvorschriften des Zweiten Abschnitts des SGB I. Sie soll einen Überblick über die einzelnen Leistungen und die zuständigen Leistungsträger im Bereich der Eingliederungshilfe geben. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern eine Groborientierung vermittelt und der Zugang zu den einzelnen Regelungsbereichen des SGB erleichtert werden. Die Vo...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 3 Literatur

Rz. 22 Kunkel, Sozialgesetzbuch VIII, 8. Aufl. 2022. Lakies, Probleme des Jugendhilferechts im System des Sozialgesetzbuches, ZfJ 1996, 451. Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022. Schlegel/Voelzke, Juris Praxiskommentar, SGB I, Stand 2024. Schröer, Handbuch der Kinder- und Jugendhilfe, 2. Aufl., 2016 Wiesner/Wapler, SGB VIII – Kinder- und Jugendhil...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 19 Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl. 2019. Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm, SGB XII Sozialhilfe, 13. Aufl. 2024. Grosse/Weber/Wesemann, SGB II und SGB XII für Studium und Praxis, Band 2 Sozialhilfe, 14. Aufl. 2023. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII Sozialhilfe, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe, Loseblatt 2019. Mrozynski, ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.2.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 14 Die Leistungen der Jugendhilfe werden in § 27 SGB I sowie in § 2 Abs. 2 SGB VIII aufgeführt. Der Überschrift des ersten Abschnitts des SGB I (Soziale Rechte) entsprechend normiert § 8 ausschließlich die sozialen Rechte der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten. Die aus dem staatlichen Wächteramt und aus dem aus Art. 6 GG abzuleitenden Rechte des Kindes und...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 eingeführt. Sie hat im weitesten Sinne § 1 JWG als Vorläufer. Im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren war umstritten, ob die Jugendhilfe dem Sozialrecht oder dem Bereich Bildung und Erziehung zuzuordnen sei (so die Auffassung der Länder im Bundesrat: BT-Drs VI/3764 ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entwicklung des Jugendhilferechts 2.1.1 Fürsorgerechtliche Konzeption des JWG Rz. 3 Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendw...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.1 Anspruchsberechtigte

2.2.1.1 Junge Menschen Rz. 9 Nach der Definition in § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Damit werden die übrigen in § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB VIII genannten Gruppen mit umfasst: Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nr. 1), Jugendliche, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Nr. 2), jung...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt Rz. 4 Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB XII erhalten diejenigen Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Personen, die nach dem SGB II als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach lei...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 1 Allgemeines

1.1 Leistungen und andere Aufgaben Rz. 1a In Abs. 1 führt die Vorschrift im Überblick Angebote und Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe auf. In § 2 Abs. 1 SGB VIII werden diese im Einzelnen aufgeführt und auf es wird auf die speziellen Vorschriften des SGB VIII verwiesen. Die ebenfalls zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zählenden anderen Aufgaben erwähnt Abs. 1 nicht. ...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz Rz. 4 Die in Abs. 1 aufgeführten Begriffe umschreiben Schwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe. Abs. 1 Nr. 1 benennt die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes. Die Regelungen dazu sind im Ersten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII enthalten (§§ 11 bis...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1 Entwicklung des Jugendhilferechts

2.1.1 Fürsorgerechtliche Konzeption des JWG Rz. 3 Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfahrt" deutlich macht, sahen Geset...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2 Konzeption und Zielsetzung der Kinder- und Jugendhilfe

2.2.1 Anspruchsberechtigte 2.2.1.1 Junge Menschen Rz. 9 Nach der Definition in § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Damit werden die übrigen in § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB VIII genannten Gruppen mit umfasst: Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nr. 1), Jugendliche, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vol...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen der Eingliederungshilfe Rz. 3 Das künftig im SGB IX Teil 2 geregelte Recht der Eingliederungshilfe soll konsequent personenzentriert ausgerichtet werden. Die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen soll nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern unter ganzheitlicher Perspektive am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein....mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.2.2 Anspruchsqualität

Rz. 16 Bei den Förderangeboten besteht zunächst einmal eine objektiv-rechtliche Verpflichtung des Jugendhilfeträgers, nicht aber ein subjektiv-öffentliches Recht des Bürgers. Die Verpflichtung des Trägers wird über die in § 79 Abs. 1 und 2 geregelte Gesamtverantwortung und die Gewährleistungspflicht des Trägers verdichtet. Nach § 79 Abs. 2 sollen die Träger der öffentlichen ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.1.1 Fürsorgerechtliche Konzeption des JWG

Rz. 3 Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfahrt" deutlich macht, sahen Gesetzgeber und Öffentlichkeit diese Materie als...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 1.2 Rechtsanspruch – Teilhabeanspruch

Rz. 2 Angebote und Hilfen sind Sozialleistungen i. S. d. § 11 Satz 1. Sie sind in unterschiedlichem Maße gesetzlich konkretisiert. Dementsprechend ist die Qualität der daraus resultierenden Ansprüche unterschiedlich zu beurteilen. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begründen, ist dies bei den ...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 1.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 1a In Abs. 1 führt die Vorschrift im Überblick Angebote und Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe auf. In § 2 Abs. 1 SGB VIII werden diese im Einzelnen aufgeführt und auf es wird auf die speziellen Vorschriften des SGB VIII verwiesen. Die ebenfalls zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zählenden anderen Aufgaben erwähnt Abs. 1 nicht. Sie haben keine Sozialleistungen z...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 11 Eichenhofer u. a., Kinder- und Jugendhilferecht, 2007. Fieseler/Schleicher/Busch/Wabnitz, Kinder- und Jugendhilferecht. Kunkel, Jugendhilferecht, 10. Aufl. 2022. Kunkel/Kepert/Pattar, Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfe, 8. Aufl. 2022. Münder/Meysen/Trenczek (Hrsg), Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022. Röchling (Hrsg.), Handbuch Anwalt des Kindes, 2009...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Programmsatz benennt Satz 1 den anspruchsberechtigten Personenkreis und umschreibt den Inhalt des Rechts auf Kinder- und Jugendhilfe als soziales Recht. Satz 2 nennt die Ziele der Kinder- und Jugendhilfe. Die Leistungen der Jugendhilfe werden in der Einweisungsnorm des § 27 aufgeführt. Die in § 2 Abs. 3 SGB VIII normierten anderen Aufgaben der Kinder- und Jugendhil...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.2 Recht auf Inanspruchnahme der Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe

2.2.2.1 Leistungen und andere Aufgaben Rz. 14 Die Leistungen der Jugendhilfe werden in § 27 SGB I sowie in § 2 Abs. 2 SGB VIII aufgeführt. Der Überschrift des ersten Abschnitts des SGB I (Soziale Rechte) entsprechend normiert § 8 ausschließlich die sozialen Rechte der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten. Die aus dem staatlichen Wächteramt und aus dem aus Art. 6 ...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.1.1 Junge Menschen

Rz. 9 Nach der Definition in § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Damit werden die übrigen in § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB VIII genannten Gruppen mit umfasst: Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nr. 1), Jugendliche, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Nr. 2), junge Volljährige, die das...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 eingeführt. Sie wurde durch Art. 2 Nr. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163) mit Wirkung zum 1.1.1991 neu gefasst. Abs. 1 Nr. 4 wurde neu gefasst durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) mit Wirk...mehr

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Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.3 Beratung und Unterstützung

Rz. 21 Der Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern wird durch die Begrenzung der Befugnisse der öffentlichen Träger auf Beratung und Unterstützung betont. Dies findet seine Ausprägungen in den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des SGB VIII zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII) und des Vierten Abschnitts zur Hilfe zur Erziehung (§§ 27 bis 35 SGB...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.1 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz

Rz. 4 Die in Abs. 1 aufgeführten Begriffe umschreiben Schwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe. Abs. 1 Nr. 1 benennt die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes. Die Regelungen dazu sind im Ersten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII enthalten (§§ 11 bis 15). Die Jugendarbeit beinhaltet Angebote zur Förderung der Entwick...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift benennt als Einweisungsvorschrift die Ziele und die Grundsätze des Sozialhilferechts. Dabei ist der Begriff der Sozialhilfe nach dieser Vorschrift umfassend zu verstehen und nicht etwa allein auf den Regelungsbereich des SGB XII zu beziehen. Die einzelnen Bereiche, innerhalb derer Leistungen nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts gewährt werden, sind...mehr