Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 40 VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – Grundsätze des Datenschutzes; Saarländisches OLG, Beschluss v. 27.4.2015, 9 WF 13/15...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.3 Exkurs: Stief- und Enkelkinder

Rz. 12 Stief- und Enkelkinder gelten gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 4 Satz 1 dann als Kinder, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden oder in seinen Haushalt aufgenommen wurden. Nachstehend werden die einzelnen Begriffe erläutert: Stiefkind Ein Stiefkind ist ein Kind, welches der Ehegatte aus einer früheren Beziehung in eine Ehe mitbringt. Auch währen...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.1 Krankenbehandlung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 26 Die Krankenkassen gewährleisten als die für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen Sozialleistungsträger (§ 21 SGB I) ihren Versicherten die medizinisch notwendigen Leistungen des GKV-Leistungskatalogs als Sach- und Dienstleistungen grundsätzlich durch Leistungserbringer. Die Krankenkassen stellen den Versicherten die benötigte Behandlung unter Beachtung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Anspruch auf Haushaltshilfe soll die Weiterführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten garantieren, wenn eine Versicherte wegen ihrer Schwangerschaft oder Entbindung den eigenen Haushalt nicht im ausreichenden Umfang weiterführen kann. Unter Haushaltsführung ist vor allem das notwendige Kochen, Putzen, Waschen, Heizen, Müllentsorgen und Einkaufen zu verstehen. Dan...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.5 Wartezeit bei Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 2)

Rz. 64 Zwar ist grundlegende Voraussetzung für einen Anspruch auf Krankenbehandlung nur die Versicherteneigenschaft, die nicht zwangsläufig die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zur Folge haben muss (z. B. die nach § 10 Familienversicherten). Von der Mitgliedschaft zu unterscheiden ist der so genannte nachgehende Anspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 2 (vgl. die dortige...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Feststellung und Überprüfung der Entscheidung (Abs. 2 Satz 7 bis 9)

Rz. 24 Nach Abs. 2 Satz 6 hat die Krankenkasse vor der Entscheidung über den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen des der Entscheidung vorausgehenden Verwaltungsverfahrens Feststellungen zu treffen, die später dann die Grundlage der abschließenden Entscheidung bilden. Festzustellen ist vorab, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 besonders hoher Bedarf an medizin...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 61 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) seit dem 1.1.2023 in Kraft. § 61 hat kein Vorbild im Jugendwohlfahrtsgesetz. Änderungen ergaben sich seit der Einfügung in das Jugendhilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.3 Träger der freien Jugendhilfe nach Abs. 3

Rz. 32 Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so ist sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten bei ihrer Erhebung und Verwendung in entsprechender Weise gewährleistet ist. Eine analoge Geltung des Sozialdatenschutzes für die freie Jugendhilfe ist damit nicht normiert worden. Es ist sicherzustellen, dass der Soz...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.3.2 Die Versicherte kümmert sich selbst um eine Haushaltshilfekraft

Rz. 23 Wenn die Krankenkasse keine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen kann oder wenn ein Grund besteht, davon abzusehen (z. B. die Versicherte legt Wert auf eine Ersatzkraft ihres Vertrauens), sind der Versicherten die Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe zu erstatten (BSG, Urteil v. 26.3.1980, 3 RK 62/79; vgl. auch Abschn. 7.4 Abs. 2 des Geme...mehr

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Jansen, SGB VI § 172a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Wie beim früheren § 172 Abs. 2 (bis 31.12.2011) geht es darum, dass Arbeitgeber von Beschäftigten, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, keinen Vorteil daraus haben sollen, dass diese Beschäftigten in einem berufsständischen Versorgungswerk und damit in einem nach der gesetzlichen Wertung gleichwertigen Versorgungssystem pflic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Fassung des § 157 SGB III beruht im Wesentlichen auf einer Übernahme der Regelung aus § 143 SGB III a. F. durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011.[1] Der Gesetzeswortlaut ist lediglich zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern angepasst worden. Die Vorschrift des § 157 SGB III ist von dem Gru...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Gem. § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

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AGG: Die Merkmale "Rasse" u... / 3.4 Kündigung eines sich rassistisch verhaltenden Mitarbeiters

In diesem Fall, den das LAG Berlin-Brandenburg im Oktober 2022 entschied[1], bedrängte eine Vorgesetzte ihre Untergebene mehrfach mit ungehörigen Nachfragen nach ihrer Herkunft und ihres Sexualverhaltens. Die Vorgesetzte war fortgeschritteneren Alters und schwerbehindert, letzteres bedeutet einen erhöhten Kündigungsschutz gemäß § 168 SGB IX. Auch das fortgeschrittene Alter s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Pensionszusage

Rz. 62 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Andere als die sozialgesetzlich vorgesehenen Leistungen der KapGes für die Kranken-, Pflege-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung besonders des beherrschenden GesGf müssen unter Berücksichtigung der Gesamtbezüge angemessen sein und im Voraus vereinbart werden (> Rz 26, > Rz 39 ff), wenn sie Teil der > Betriebsausgaben der KapGes und > Arbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.7 Grundrentenbescheid ohne Antrag

Rz. 94 Die Prüfung, ob eine Grundrentenberechtigung besteht, wird ohne Antrag von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert durchgeführt (vgl. NachrDRV HE 2021, Nr. 2, 6; vgl. auch in Seniorenrecht aktuell 2020, 147; vgl. auch BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 3, 4, die Gesetzesmaterialien betonen in diesem Zusammenhang die Einführung des digitalen Datenaustausch...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch die verantwortliche Praxiseinrichtung zu hören (vgl. §§ 102, 103 Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Keine nach § ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und der Beteiligte zu 2.) sind die Kinder der am … 2021 verstorbenen Erblasserin, die kein Testament hinterließ. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in G. B. in H. Die Erblasserin bezog bis zu ihrem Tode Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Hinblick auf die Pflegegradeinstufung lief ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.4 Barrierefreier Zugang (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 13 Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 68 Abs. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 ist dem Abs. 1 die Nr. 4 angefügt worden. Damit werden die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu ihren Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet ist und auch die Erbringung von Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen möglich ist. Dabei betrifft der Zugang zu den Gebäuden ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 Ausführung der Sozialleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 17 ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 15 Nr. 1 Buchst. a des Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) gestrichen und wortgleich durch § 86 SGB X ersetzt; zugleich w...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. c, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerhinweis auf die maßgebenden ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1 Gewährleistung und Erfüllung von Sozialleistungsansprüchen

Rz. 3 § 17 knüpft an zumindest potenziell bestehende materiellrechtliche Sozialleistungsansprüche (§ 11) an, begründet jedoch solche Rechte nicht selbst. Die Vorschrift gehört daher einerseits zu den Regelungen, die die Gewährleistung/Sicherstellung und Erfüllung materiellrechtlich nach anderen Sozialgesetzbüchern bestehender gesetzlicher Ansprüche auf Dienst-, Sach- oder Ge...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.1 Überblick

Rz. 6 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird nur allgemein darauf verwiesen, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird aber erst durch die Vorschriften des BAföG konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine m...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 18 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 18, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozialleistun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.2 Gebärdensprache (Abs. 2)

Rz. 16 Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 68 Abs. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 hatte der Abs. 2 einen neuen Inhalt erhalten. Hörbehinderten Menschen ist das Recht auf die Verwendung der Gebärdensprache bei der Erbringung von Sozialleistungen, insbesondere für die Kommunikation bei Untersuchungen und Behandlungen eingeräumt worden, das bisher nicht bestand (vgl. BSG, Urteil v. 10.5.1995, 1 ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 17 ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Abs. 2 wurde durch Art. 2 § 15 Nr. 1 Buchst. a des Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) gestrichen und wortgleich durch § 86 SGB X ersetzt; zugleich wurde durch Art. 2 §...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.2 Bestand von sozialen Diensten und Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 2 enthält mit der Verpflichtung, soziale Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, ein institutionelles Sicherstellungsgebot (so auch Knecht, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 17 Rz. 14, Stand: November 2015). Die Leistungsträger haben kraft ihrer Planungsverantwortung darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeit...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gewährleistung und Erfüllung von Sozialleistungsansprüchen Rz. 3 § 17 knüpft an zumindest potenziell bestehende materiellrechtliche Sozialleistungsansprüche (§ 11) an, begründet jedoch solche Rechte nicht selbst. Die Vorschrift gehört daher einerseits zu den Regelungen, die die Gewährleistung/Sicherstellung und Erfüllung materiellrechtlich nach anderen Sozialgesetzbüchern...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 6 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird nur allgemein darauf verwiesen, dass es Leistungen der Ausbildungsförderung gibt und diese in Anspruch genommen werden können. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird aber erst durch die Vorschriften des BAföG konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.4 Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Nach Abs. 3 hat der zuständige Sozialleistungsträger darauf hinzuwirken, dass sich bei einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen diese zum Wohl des Leistungsberechtigten ergänzen. Die Vorschrift knüpft an den bei Erlass des Gesetzes vorgefundenen Tatbestand der Hilfeleistung und Sozialleistungserbringung auch durch gemeinnützige und freie Einric...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1 Buchst. c, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerhinweis auf die maßgebenden Rechtsvorschriften ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.5 Künftige Rechtsänderungen (Abs. 4)

Rz. 31a Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wird mit Wirkung zum 1.1.2023 der Abs. 4 angefügt: "(4) Die Leistungsträger arbeiten mit den Betreuungsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Vermittlung geeigneter Hilfen zur Betreuungsvermeidung zusammen. Soziale Rechte dürfen nicht deshalb abgelehnt, versagt oder ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zu den Einweisungsvorschriften. Sie richtet sich an die Sozialleistungsträger und legt diesen die Verpflichtung auf, im Interesse der Verwirklichung der sozialen Rechte (§ 2) dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialleistungen zeitgemäß, zügig und umfassend (Abs. 1 Nr. 1) erbracht werden, die dafür erforderlichen sachlichen und personellen Kapazitäte...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen für Ausbildungsförderung

Rz. 13 Zu den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen gehört grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach § 8 BAföG können jedoch auch privilegierten Ausländern (insbesondere Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen) sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.1 Hinwirkungspflichten der Leistungsträger (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 verpflichtet die Leistungsträger, die Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend und zügig (bis 31.12.2000: schnell) zu erbringen. Die Vorschrift setzt somit einen bestehenden Anspruch auf eine bestimmte Sozialleistung voraus und verpflichtet zur zügigen und unverzüglichen Erfüllung. Die Verpflichtung zur umfassenden Gewährung von Sozialleistungen sch...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.5 Förderungsart

Rz. 25 Nach dem Grundsatz des § 17 Abs. 1 BAföG wird Ausbildungsförderung als verlorener Zuschuss gezahlt, soweit nicht in § 17 Abs. 2 und 3 BAföG Abweichendes bestimmt ist. Im Ergebnis kommt eine Ausbildungsförderung als Zuschuss nur noch bei Schülern in Betracht. Nach § 17 Abs. 2 BAföG wird bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Tei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis nach dem BAföG

Rz. 8 Der anspruchs- und leistungsberechtigte Personenkreis wird in § 2 BAföG nicht individuell und personenbezogen, sondern durch die Bezugnahme auf den Besuch einer bestimmten Bildungseinrichtung bestimmt. Dazu gehören einerseits weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 1...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.6 Zuständige Träger (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 verweist auf die für die Leistungen der Ausbildungsförderung zuständigen Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung mit der Maßgabe der Voraussetzungen nach den §§ 39, 40, 40a und 45 des BAföG. Eine solche Verweisung unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen stellt keine Erleichterung für den Bürger dar, der sich über mögliche Sozialleistungen informieren...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.3 Geltung von § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (Abs. 2a)

Rz. 23c Abs. 2a mit dem Verweis auf den (neuen) § 11 BGG ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts v. 19.7.2016 (BGBl. I S. 1757) mit Wirkung zum 27.7.2016 in die Vorschrift eingefügt worden. Danach ist § 11 BGG bei der Ausführung von Sozialleistungen entsprechend anzuwenden. Zur Begründung ist dazu ausgeführt (BT-Drs. 18/7824 S. 48), da...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.3 Zugang zu Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 liegt, korrespondierend mit § 9 SGB X, der Gedanke zugrunde, dass die angestrebte umfassende Verwirklichung sozialer Rechte nur zu erreichen ist, wenn sich der Zugang zu diesen Leistungen möglichst einfach gestaltet, wozu typischerweise zunächst einmal die Antragstellung oder Geltendmachung eines entsprechenden Bedarfs an Sozialleistungen gehört. Exemplar...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Felix, Vorläufige Leistungen im Sozialrecht, SGb 2022, 12. Krause, Die sozialen Dienste im System der Sozialversicherung, der sozialen Entschädigung und der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 1985, 346. Kreutz, Gesetzlich normierte Kommunikationshilfen für Gehörlose, ZFSH/SGB 2008, 586. Münder, Verbände der freien Wohlfahrtspflege – ein strittiger Begriff, NDV 1996, 350. Pickel, Zusam...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.3 Bruchteile außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5

Rz. 36 Die Bruchteilsregelung in § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur für die Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 BUrlG. Ergeben sich außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5 Abs. 1 BUrlG bei der Berechnung von Urlaubsansprüchen Bruchteile von mindestens 0,5, findet keine Aufrundung statt. § 5 Abs. 2 BUrlG als Sonderregelung kann nicht verallgemeinert werden.[1] Es kommt daher insbes...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Bohnert, BAföG und Betrug – Zur Ahndung von Falschangaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung, NJW 2003, 3611. Finger, Ausbildungsförderung für Über-30-Jährige: Eine im Wesentlichen lückenlose Kette von Hinderungsgründen, FamRZ 2006, 1427. Kasenbacher, Volljährigenunterhalt und die Verpflichtung, BAföG zu beantragen, NJW-Spezial 2009, 660. Krapp, BAföG – Rasterfahndung,...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 1 Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 1 § 5 BUrlG zählt 3 Fallgestaltungen auf, in denen es zu einer Zwölftelung des gesetzlichen Jahresurlaubsanspruchs kommt. Ein Teilurlaubsanspruch entsteht, wenn im Eintrittsjahr die Wartezeit nicht erfüllt werden kann (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG) oder der Arbeitnehmer vor erfüllter Wartezeit wieder ausscheidet (§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG). Ein Teilurlaubsanspruch entsteht au...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mehrere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Häufig wird bei Kündigungsschutzklagen nicht nur über das Vorliegen von Kündigungsgründen nach § 1 KSchG gestritten. Vielmehr werden zugleich weitere Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht. Rz. 11 Die Parteien gehen dabei nicht selten von folgendem Verständnis der Auflösungsmöglichkeit aus: In einem 1. Schritt wird die Unwirksamkeit der Kündigung geprüft. Ein Unwirksamkei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3 Spezielle Kontrollgrenze gemäß § 26 BDSG und der DSGVO

Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies erforderlich ist für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung. Dies galt bereits ...mehr