Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.5 Spezialgesetzliche Regelungen

Die allgemeinen Kündigungsfristen und Kündigungstermine des § 622 BGB gelten, sofern keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen einschlägig sind, etwa § 169 SGB IX (Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen bei schwerbehinderten Arbeitnehmern), § 22 BBiG (Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses), § 113 InsO (Kündigung durch den Insolvenzverwalter), § 19 BEEG (Arbeitnehmerkü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Entscheidung des Personalrats

Der Personalrat hat seine Entscheidung innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen dem Dienststellenleiter mitzuteilen. Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des Personalrats,§ 39 BPersVG. Die Entscheidung kann nicht vom Vorstand als laufendes Geschäft im Rahmen von § 34 Abs. 1 Satz 4 BPersVG getroffen werden. In Gruppenange...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Keine Anrechnung auf Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 15 § 10 Abs. 2 erstreckt die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes und jeweils vergleichbarer Leistungen der Länder auch auf solche Sozialleistungen, die nach Ermessen des zuständigen Trägers (vgl. § 39 SGB I) gewährt werden. Die Vorschrift bezieht sich nur auf solche Sozialleistungen, die nach Maßgabe einer Vorschrift des materiellen Rechts erbracht werden (Gesetzesvorbe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Antragstellung

Rz. 13 Einen Antrag auf die Leistung kann jede Person stellen, die meint, Anspruch auf Elterngeld zu haben. Das sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Selbstständige, Arbeitslose, Hausfrauen und -männer usw. Die Besonderheit bei den Leistungen liegt darin, dass beide Elternteile und auch die sonstigen berechtigten Personen die jeweilige Leistung in Anspruch nehmen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Sozialleistungen, auf die nicht anzurechnen ist

Rz. 11 300 EUR des Elterngeldes oder vergleichbarer Leistungen der Länder bleiben unberücksichtigt bei der Berechnung von Sozialleistungen, deren Zahlung von anderem Einkommen abhängig ist.[1] Es kommt nicht auf die Art der Leistung an, auch wenn Elterngeld oder vergleichbare Leistungen der Länder zeitgleich bezogen werden, beträgt der monatliche anrechnungsfreie Betrag 300 ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Formerfordernis (Schriftform)

Rz. 16 § 7 Abs. 1 Satz 1 schreibt – entgegen den allgemeinen Regeln – vor, dass der Antrag auf Elterngeld schriftlich zu stellen ist. Der Antrag bedarf also der Schriftform. Rz. 17 Zu der Schriftform regelt § 126 BGB, dass die Erklärung – hier die Antragsschrift – von dem Antragsteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unter...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 3 § 7 regelt die formellen, zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen der Antragstellung. Zweck des § 7 Abs. 1 ist es, die Auszahlung von Elterngeld in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Grund der Leistung sicherzustellen.[1] Aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Rückwirkung (§ 7 Abs. 1 Satz 2) ist die Antragstellung eine Anspruchsvoraussetzung für das Entstehen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.8 Verhältnis Elterngeld/Elternzeit

Rz. 51 Jeder Berechtigte i. S. d. § 1 BEEG hat Anspruch auf Elterngeld. Es wird unabhängig vom Einkommensverlust i. H. v. 300 EUR monatlich gezahlt (§ 2 Abs. 5 BEEG). Auch arbeitslose erwerbsfähige Personen oder nicht erwerbstätige Personen können daher Basiselterngeld beantragen. Die Geltendmachung von Elternzeit ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf Elterngeld oder gar...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 1 Anwendungsbereich einer außerordentlichen Kündigung

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Anfechtungsfrist

Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] und auch wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft muss gegenüber dem Vertragspartner unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[2], nach Kenntnis der Anfechtungsgründe erfolgen. Dabei ist auch die direkte Übermittlungsart und nicht eine über einen Dritten (z. B. das Arbeitsgericht in einem anhängi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Überwachungsrecht, Nr. 2

Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalvertretung gehört Nr. 2. Die Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Sinn und Zweck ist die Sicherheit, dass Beschäftigte dienst- und arbeitsrechtlich nicht in rechtswidriger Weise ...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 1 Verhältnis von Anfechtung und Kündigung

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich wie jedes andere Rechtsgeschäft angefochten und damit beendet werden. Das bedeutet, dass eine Anfechtung sowohl wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] als auch wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung [2] unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die rechtswirksame Anfechtung führt wie eine Kündigung zur Beendigung d...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, § 16 Abs. 1 MuSchG. Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung i...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft mit Wirkung ab 1.1.2020 in Abs. 1 Regelungen über Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Pflegebedarf, die in Einrichtungen oder Räumlichkeiten nach § 43a SGB XI leben, sowie in Abs. 2 Regelungen zu den Schnittstellen der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Teil 2 des SGB IX und der Hilfe zur Pflege nach den Vorschriften des S...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden in Abs. 2 Satz 1 die Ve...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2.2 Leistungen der (teil-)stationären Pflege oder der Kurzzeitpflege (Satz 2)

Rz. 15 Satz 2 stellt sicher, dass der Anwendungsbereich des Satzes 1 nicht endet, wenn der Leistungsberechtigte nur vorübergehend statt Leistungen der häuslichen Pflege Leistungen der (teil-)stationären Pflege oder der Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt. Als vorübergehend ist ein Zeitraum von 8 Wochen anzusehen; die Dauer orientiert sich an der zeitlich befristeten Kurzzeitpfl...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2 Rechtspraxis

2.1 Menschen mit Pflegebedarf in Einrichtungen nach § 43a SGB XI (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in Satz 1, dass in den Fällen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI erbracht werden, die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten umfasst. Ei...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB IX § 103 Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden in A...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2 Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Abs. 2)

Rz. 10 In Abs. 2 wird für Menschen mit Behinderungen, die gleichzeitig Pflegebedarf haben, das Verhältnis zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII geregelt. Treffen diese Leistungen zusammen – unabhängig davon, ob sie gleichartig oder nicht gleichartig sind –, gilt der sog. Lebenslagenansatz. Abs. 2 wurde im Gesetzgebungsverfahren neu gefasst (Besch...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2.3 Kostenerstattungsregelung (Satz 3)

Rz. 16 Nach § 94 haben die Länder die für die Durchführung der Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Eingliederungshilfe zu bestimmen. Im Hinblick darauf, dass bereits nach dem 31.12.2019 geltenden Recht im SGB XII die Zuständigkeit der Leistungsträger für die Eingliederungshilfe einerseits und für die Hilfe zur Pflege unterschiedlich ausgestaltet war und auseinanderfal...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen (Satz 1)

Rz. 12 Satz 1 HS 1 regelt, dass bei Leistungsberechtigten nach Teil 2 des SGB IX, also bei Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, solange die Teilhabeziele nach Maßgabe des Gesamtplanes (§ 121) erreicht werden können, die Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich die Leistungen der häuslichen Pflege nach den §§ 64a bis 64f SGB XII sowi...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgleichsfonds

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Es wurde eine redaktionelle Änderung durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien mit Wirkung zum 1.1.2003 vorgenommen. Aufgrund des erneuten Neuzuschnitts und der Neubezeichnung der Bundesminis...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgeldvorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde geändert durch: das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) – Ergänzung in Abs. 1 Nr. 1 (anzuwenden ab 1.1.2003), das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – Benennung de...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Übergangsregelung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 5 angefügt worden (Art. 8 des Gesetzes). Durch Art. 8 Nr. 6, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfachanrechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 und 2 sprachliche Anpassungen an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 60...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgleichsabgabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 1, 2 und 3 geändert worden. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkun...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Menschen mit Pflegebedarf in Einrichtungen nach § 43a SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in Satz 1, dass in den Fällen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI erbracht werden, die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten umfasst. Einrichtungen i. S. d. § 43a SGB XI sind vollstationäre Einrichtungen der H...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) sind mit Wirkung zum 30.12.2016 die Überschrift ergänzt und ein Abs. 5 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Mensch...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständ...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgaben des Integrationsamtes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Art. 8 des Gesetzes) v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 2 Satz 1 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt worden. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehindert...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget für Ausbildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 2 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur l...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget für Arbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden mit Wirkung...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verordnungsermächtigungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigu...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.10 Übergangsregelung zur Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 8)

Rz. 15 Diese Übergangsregelung wurde durch Art. 23 Nr. 10 Buchst. b des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) als Abs. 8 in § 241 angefügt. Die Regelung dient der Klarstellung, dass die Träger der Sozialhilfe bis zum 31.12.2019 weiterhin Rehabilitationsträger sind. Aufgrund des Inkrafttretens des Vertragsr...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.4 Anwendung der §§ 14, 15 Abs. 1, 16 und 17

Rz. 34 Abs. 7 Satz 1 stellt sicher, dass die Integrationsämter wie die Rehabilitationsträger nach §§ 14, 15 Abs. 1, 16 und 17 des Teils 1 verfahren. Mit der Neufassung des Teils 1 zum 1.1.2018 sind die bislang in § 14 gesetzten Fristen in nunmehr 4 Vorschriften verteilt aufgeführt. Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 stellt sicher, dass eine teilweise Weiterleitung für das Integra...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1) Rz. 3 Anspruchsberechtigt waren bis zum 31.12.2021 ausschließlich Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen nach § 57 haben. Einen solchen Anspruch haben Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unter ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Rz. 3 Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Beschäftigung nach § 58 haben. Einen solchen Anspruch haben Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderungen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unter den dort ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 152 Festst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt das Verfahren zur Feststellung der Behinderung und Ausstellung von Ausweisen.mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Mehrfachanrechnung schwerbehinderter Menschen auf Pflichtarbeitsplätze beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber.mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2 Rechtspraxis

2.1 Begleitende Hilfe 2.1.1 Grundsatz Rz. 5 Abs. 2 bestimmt den Grundsatz der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben im Einzelnen. Der Wortlaut betont, dass es sich um Leistungen handelt, die darauf gerichtet sind, die Integration, also die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Leistungen, die darauf gerichtet sind, die Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen, sind von den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätze der Mitwirkung und der Mitbestimmung Rz. 2 Das Recht auf Mitwirkung gehört zu den Rechten, die mit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) gesetzlich geregelt worden sind. Seit 1980 ist es Pflicht der Werkstätten für behinderte Menschen und ihrer Träger, den behinderten Menschen eine angemessene Mitwirkung in den ihre Interess...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2 Rechtspraxis

2.1 Besondere Pflichtquote für die öffentlichen Arbeitgeber des Bundes (Abs. 1) Rz. 2 Besondere Verantwortung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt dem öffentlichen Dienst als Arbeitgeber zu. Auch wenn die Beschäftigungspflicht öffentlicher und privater Arbeitgeber gleiche Rechtsqualität hat, haben die öffentlichen Arbeitgeber eine "Vorbildfunktion", sie steh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt bußgeldbewehrte Tatbestände, die Höhe des Bußgeldes und bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1) Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist eine "zweckgebundene Vermögensmasse" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die von diesem zweckgebunden zu verwalten und zu verwenden ist und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz der Anrechnung Rz. 3 Grundsatz des § 158 Abs. 1 ist, dass ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 Nr. 1 oder 4 beschäftigt ist, auf einen Pflichtarbeitsplatz des Arbeitgebers angerechnet wird. 2.2 Mehrfachanrechnung Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zug...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2 Rechtspraxis

2.1 Veränderung der Pflichtquote Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeb...mehr