Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 3 Aufhebungsverträge mit besonderen Personengruppen

Minderjährige können Aufhebungsverträge grundsätzlich nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen.[1] Hatte der gesetzliche Vertreter jedoch den Minderjährigen ermächtigt, das Arbeitsverhältnis zu begründen, kann er auch einen Aufhebungsvertrag ohne Zustimmung abschließen.[2] Nach allgemeiner Meinung umfasst die wirksame Ermächtigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.6 Anspruchsausschluss (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 16 Der Anspruch auf ein Hilfsmittel ist ausgeschlossen, soweit es nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen ist. Auf der Ermächtigungsgrundlage des § 34 Abs. 4 beruht die Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung v.13.12.1989 (BGBl. I S. 2237), geändert durch Art. 1 der VO v. 17.1.1995 (BGBl. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreiheit / 4 Arbeitsstättenrecht

In § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung wird Barrierefreiheit nur für den Fall eingefordert, dass tatsächlich Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden und nur bezogen auf deren Bedürfnisse: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Diese Vorschrift bietet den Krankenkassen die Möglichkeit, spezifische medizinische Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder in gleichartigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Für diese Vorsorgeleistungen gelten die in § 23 Abs. 1 genannten medizinischen Voraussetzungen entsprechend. Vorsorgeleistungen für Mütter und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.1 Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter werden nach Abs. 1 unter den gleichen medizinischen Voraussetzungen (Schwächung der Gesundheit, Verhütung oder Verschlimmerung von Krankheiten, Vermeidung von Pflegebedürftigkeit) erbracht wie die Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 1. Liegen diese Voraussetzungen vor, so hat die Krankenkasse im Rahmen des § 23 Abs. 2 oder des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Allgemeine Prinzipien

Rz. 157 Gem. § 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX) klärt der Arbeitgeber mit dem Betriebs- oder Personalrat bzw. einer sonstigen zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 93 SGB IX), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Zustimmungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung

Rz. 1151 Auch die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Hierfür gilt die Sonderregelung des § 174 SGB IX. Rz. 1152 Für die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insb. § 140 BGB. Allerdings hat der Arbeitgeber für diesen Fal...mehr

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§ 29 Kündigung / VII. Fristen und Termine bei Schwerbehinderten

Rz. 274 Das SchwbG v. 26.8.1986 (BGBl I, 1421, ber. 1550) ist durch Gesetz v. 19.6.2001 (BGBl I, 1046) aufgehoben und – soweit arbeitsrechtlich von Bedeutung – ohne inhaltliche Änderungen mit Wirkung v. 1.7.2001 in das SGB IX überführt worden. Am 1.1.2018 trat im Zuge der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes eine komplette Neufassung des SGB IX in Kraft. Bei der Entlassu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 1122 Der besondere Kündigungsschutz tritt bereits dann ein, wenn die Behinderung objektiv vorhanden ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 151 SGB IX erfüllt sind. Auf den subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers kommt es grds. nicht an. Wird die Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen, ist sie unwirksam, wenn die Voraussetzungen des § 15...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Geschützter Personenkreis

Rz. 1112 Der besondere Kündigungsschutz erstreckt sich auf schwerbehinderte Menschen i.S.d. § 151 Abs. 1 SGB IX. Er gilt gem. § 2 Abs. 3 SGB IX auch für gleichgestellte behinderte Menschen. Nach § 2 Abs. 2 SGB IX sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Bes...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 29 Im Fall einer Kündigung hat der Insolvenzverwalter daher auch den Sonderkündigungsschutz (etwa § 18 BEEG, § 17 MuSchG, §§ 168, 174 SGB IX) zu beachten. Des Weiteren hat er den amtsbezogenen Kündigungsschutz (etwa § 9 Abs. 3 ASiG; § 58 Abs. 2, § 58d i.V.m. § 58 Abs. 2 BImSchG, § 5 Abs. 1 PflegeZG) zu beachten (Berscheid, BuW 1999, 33, 35; Einzelheiten s. Uhlenbruck/Zob...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Ausnahmen

Rz. 1116 Der besondere Kündigungsschutz greift in den Fällen des § 173 SGB IX nicht ein. Die dort enthaltende Aufzählung ist enumerativ. Daraus ergibt sich, dass der besondere Kündigungsschutz nicht für Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen gilt, die im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung noch keine sechs Monate bestanden haben (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Förderungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 426 Das SGB IX verpflichtet den beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu gestalten, dass schwerbehinderte Menschen darin auch tatsächlich arbeiten können. Dies gilt sowohl für die räumliche Gestaltung der Betriebsräume als auch für die Gestaltung der Organisation. Praktisch gehören dazu Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen sowie entsprechende s...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Konsequenzen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Rz. 166 Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 167 Abs. 2 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 SGB IX) ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen (BAG v. 25.1.2018 – 2 AZR 382/17, Rn 50; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 720/14, Rn 76, BAGE 153, 138; BAG v. 23.4.2008 – 2 AZR 1012/06...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Benachteiligungsverbot

Rz. 420 § 164 Abs. 2 SGB IX ordnet darüber hinaus an, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligen darf. Die Einzelheiten hierzu regelt seit dem 1.1.2007 das AGG. Nach dessen § 1 dürfen Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Nach § 2 AGG sind Benachteiligungen unzulässig in Bezug auf Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, b...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Verhältnis zu Zusatzurlaubsbestimmungen

Rz. 1788 Ansprüche auf Zusatzurlaub können sich aus Bundesrecht (§ 208 SGB IX) oder gem. § 15 Abs. 2 BUrlG zulässigem Landesrecht ergeben. Rz. 1789 Schwerbehinderte Menschen haben (jährlich) Anspruch auf Zusatzlaub von 5 Arbeitstagen in der Fünf-Tage-Woche (§ 208 SGB IX). Für Arbeitnehmer günstigere Regelungen in Tarif- oder Arbeitsverträgen sowie Betriebsvereinbarungen sind ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Wirkungen des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich gem. § 168 SGB IX und § 174 SGB IX auf die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Der besondere Kündigungsschutz bezieht sich auch auf die Änderungskündigung gem. § 2 KSchG. Auch die Kündigung in der Insolvenz ist nur unter den Voraussetzungen des SGB IX möglich. Sie sind erst bei erteilter Zustimmung durch das In...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung

Rz. 1142 Die Zustimmung des Integrationsamtes ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, der dem Arbeitgeber für einen Monat die Erlaubnis gibt, ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen zu kündigen, § 171 Abs. 3 SGB IX. Die Kündigung ist erst erlaubt, wenn zuvor das Integrationsamt ihr zugestimmt hat. Die ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist g...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Neuer Behindertenbegriff

Rz. 414 Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes: Ab dem 1.1.2018 definiert § 2 SGB IX den Begriff Menschen mit Behinderung neu. Menschen mit Behinderung sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigt...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Beschäftigungspflicht für besondere Personengruppen

Rz. 421 Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen i.S.d. § 154 SGB IX sind verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen, § 154 Abs. 1 SGB IX. Zu der zu beschäftigenden Personengruppe gehören gem. § 155 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX insb. Personen,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Schwerbehinderung

Rz. 761 Schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Arbeitnehmer, bei dem ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. I.R.d. Sozialauswahl sind auch die nach § 2 Abs. 3 SGB IX Gleichgestellten zu berücksichtigen (Löwisch, BB 2004, 154; KR/Griebeling, § 1 KSchG Rn 334; Schaub/Linck, ArbRHB, § 135 Rn 37). Rz. 762 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Schwerbehin...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Teilzeitregelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Rz. 1526 Das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dient der Umsetzung der RL 97/81/EG des Rates vom 15.12.1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl EG 1998 Nr. L 14 S. 9) und der RL 1999/70/EG des Rates vom 28.6.1999 zu der EGB/UNICE/CEEP Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ff) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit gesetzlich ausgeschlossen ist

Rz. 721 Arbeitnehmer, die zwar vergleichbar sind, deren arbeitgeberseitige ordentliche Kündbarkeit jedoch zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen. Hierzu gehören gem. § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG Mitglieder des Betriebsrates (BAG v. 17.6.1999, AP Nr. 103 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) – auch ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Eingliederung Schwerbehinderter und anderer Schutzbedürftiger

Rz. 864 Schon nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auf die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Schwerbehinderten – insb. auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach §§ 154 ff. SGB IX, Förderungspflicht nach §§ 163 ff. SGB IX, Einhaltung der in einer Integrationsvereinbarung nach § 166 SGB IX getroffenen Abmachungen – zu achten. Die Nr. 4 der Vorschri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einführung

Rz. 413 Zum 1.7.2001 ist das SchwbG durch das IX. Buch des Sozialgesetzbuchs – SGB IX – (BGBl I, 1046) abgelöst worden. Das SGB IX soll die Unübersichtlichkeit des bestehenden Rehabilitationsrechtes beenden. Dazu fasst das SGB IX nicht nur die Rechtsvorschriften zusammen, sondern regelt auch deren einheitliche Geltung für mehrere Rehabilitationsträger. Die Rechtsänderungen d...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 155 Die beschriebenen allgemeinen Grundsätze, die Ausfluss des Ultima-Ratio-Prinzips sind bzw. aus § 1 Abs. 2 S. 2, Nr. 1b und Nr. 2b KSchG folgen, hat der Gesetzgeber in § 167 Abs. 2 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 SGB IX) konkretisiert. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn ein Arbeitnehmer in...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Personeller Anwendungsbereich

Rz. 163 § 103 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrates, des Wahlvorstandes sowie von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Dies gilt jedoch nur während der Amtszeit dieser Personen. Im Gegensatz zu § 15 Abs. 1 S. 2, Abs....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.3 Leistungen der Integrationsfachdienste (§ 4 Nr. 16 Buchst. e UStG)

Tz. 100b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwer behinderter Menschen am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit des genannten Personenkreises herzustellen oder wiederherzustellen, beteiligt sind. Sie können unter weiteren Voraussetzungen auch zur beruflichen Eingliederung von behindert...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Zusatzurlaub

Rz. 429 Die schwerbehinderten Menschen haben nach § 208 SGB IX einen Anspruch auf einen zusätzlichen Mindesturlaub von mindestens fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Diese Vorschrift gilt allerdings nicht für Gleichgestellte. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht mit dem Beginn der Schwerbehinderteneigenschaft, unabhängig davon, wann diese behördlich festgestellt und der Schw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.4 Leistungen der Werkstätten für behinderte Menschen (§ 4 Nr. 16 Buchst. f UStG)

Tz. 100c Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Eine solche Werkstatt steht allen behinderten Menschen offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestma...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Rz. 416 Ein wichtiges Anliegen der Neuregelung ist die Berücksichtigung von besonders benachteiligten behinderten Gruppen. Nach § 1 S. 2 SGB IX soll von allen an der Integrationsaufgabe Mitwirkenden den besonderen Bedürfnissen Behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen werden. Hintergrund ist die Chancenungleichheit von behinderten Männern ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 85. Reha-Maßnahmen

Rz. 1404 → Kuren (Rdn 1019 ff.). Rz. 1405 Die medizinische Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, mit denen Krankheits- und Unfallfolgen sowie Folgen einer angeborenen Behinderung beseitigt oder zumindest ausgeglichen werden. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden gem. § 40 SGB V angeboten, um Krankheitsbeschwerden zu erkennen, zu heilen, die Verschlimmerung einer Krank...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Prozessuale Fragen

Rz. 169 Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er gem. § 17 S. 1 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. Rz. 170 Die dreiwöchige Klagefrist de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Prüfpflicht bei der Besetzung von Arbeitsplätzen

Rz. 419 Ein Hindernis für die Integration schwerbehinderter Menschen ist, dass häufig Vorbehalte gegen ihre Leistungsfähigkeit bestehen. Der Gesetzgeber hat deswegen den Arbeitgebern Mitwirkungspflichten zur Eingliederung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen auferlegt, damit sie die Besetzung von Arbeitsstellen mit schwerbehinderten Bewerbern ernsthaft prüfen. Zuletzt sin...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Förderung älterer Arbeitnehmer

Rz. 869 Neben §§ 75 Abs. 1 S. 2, 96 Abs. 2 S. 2 BetrVG (Letzterer bzgl. von Bildungsmaßnahmen) erlegt § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dem Betriebsrat die Pflicht auf, sich der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer fördernd anzunehmen. Die Regelung zielt mit dem Ausdruck "Förderung der Beschäftigung" schon auf die Einstellung, nicht erst auf die Integration älterer Mitarbeiter. Rz. 870...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 1009 Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ab, kann der Arbeitgeber im Beschlussverfahren (§§ 2a, 83 ArbGG) gem. § 103 Abs. 2 BetrVG, § 15 KSchG, an dem der Arbeitnehmer Beteiligter ist und das der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB einleiten muss, um sein Kündigungsrecht nicht zu verlieren, die gerichtliche Erset...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Inhaltliche Besonderheiten bei den Diskriminierungstatbeständen

Rz. 514 Hinsichtlich der einzelnen Diskriminierungstatbestände sind zudem folgende relevante inhaltliche Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / m) Witterungsgründe

Rz. 688 In manchen Branchen wie bspw. im Baugewerbe oder im Garten- und Landschaftsbau können Witterungsgesichtspunkte Kündigungen aus betrieblichen Erfordernissen rechtfertigen, wenn der Arbeitgeber die Witterung zum Anlass nimmt, seinen Betrieb vorübergehend einzuschränken oder stillzulegen (BAG v. 7.3.1996 – 2 AZR 180/95, BuW 1997, 117 = NZA 1996, 931). Dies gilt aber nic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Leistungsansprüche

Rz. 168 Die Arbeitsagenturen gewähren Arbeitnehmern vor allem folgende Leistungen (§§ 19 SGB I, 3 SGB III):mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Ausgleichsabgabe

Rz. 425 Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beschäftigung von 5 % der schwerbehinderten Menschen nicht nach, hat er eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe ergibt sich aus § 160 Abs. 1 i.V.m. § 160 Abs. 2 SGB IX. Die Ausgleichsabgabe beträgt danach je Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Mehrarbeit

Rz. 428 Gem. § 207 SGB IX können schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte Mehrarbeit ablehnen. Die Norm soll die Leistungsfähigkeit von schwerbehinderten Menschen erhalten und sie vor einer zu hohen Belastung schützen. Der Geltungsbereich des § 207 SGB IX erstreckt sich auf alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen, für jedes Lebensalter, für jede Wirtschaftsbranche un...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.11 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und den Trägern der Werkstätten aus den in § 221 SGB IX geregelten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen. Nach § 221 SGB IX sind im Arbeitsbereich von Werkstätten beschäftigte Menschen mit Behinderungen zwar nicht Arbeitnehmer. Sie stehen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Arbeitgeberfürsorgepflichten des Verleihers und des Entleihers

Rz. 1842 Als Arbeitgeber trägt der Verleiher alle von ihm erfüllbaren Fürsorgepflichten ggü. dem Leiharbeitnehmer. Dieser unterliegt andererseits während seines Einsatzes beim Entleiher dessen Weisungen und kann deshalb umgekehrt auch die Fürsorgepflicht des Entleihers in Anspruch nehmen. Daraus folgt zugleich, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitsschutzrecht des Entleiherbe...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Arten krankheitsbedingter Kündigungen

Rz. 175 In der Rspr. des BAG werden vier Typen von krankheitsbedingten Kündigungen unterschieden:mehr