Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Grundgedanken der §§ 310, 313 RVO. Sie knüpft an die Ausübung der Versicherungsberechtigung zur Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft durch Beitrittserklärung nach § 9 oder sonstiger Übergangsvorschriften an. Sie trifft zwingende Regelungen über den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft (Abs. 1) oder die ...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.5 Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer (Abs. 4 Satz 4)

Rz. 45 Nach der mit Wirkung zum 1.1.2018 angefügten Regelung des Abs. 4 Satz 4 wird für Saisonarbeitnehmer eine Ausnahme von der obligatorischen Weiterversicherung des Satzes 1 gemacht. Endet deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit, soll sich die obligatorische Anschlussversicherung nur dann nach Abs. 4 Satz 1 richten, wenn diese Persone...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1 Freiwillige Mitgliedschaft aufgrund Beitrittserklärung

Rz. 5 Die aufgrund von Beitrittsrechten (vgl. Komm. zu § 9) begründbare freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist von einer schriftlichen Beitrittserklärung abhängig. Die Beitrittserklärung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Beitrittsberechtigten, die mit dem Zugang wirksam wird (§ 130 BGB). Für die Beurteilung der Wirksa...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.2 Schriftlichkeit der Beitrittserklärung (Abs. 3)

Rz. 19 Der Beitritt ist aus Gründen der Rechtssicherheit (BT-Drs. 11/2237 S. 216) schriftlich zu erklären. Eine besondere Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist jedes Schriftstück, das den Aussteller erkennen lässt. Die Schriftform kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder gleichgestellter Fo...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.1.1 Mitgliedschaftsbeginn mit Beitrittserklärung (Abs. 1)

Rz. 10 Die Mitgliedschaft Beitrittsberechtigter und damit die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag des Zugangs der Beitrittserklärung. Die Vorschrift folgt insoweit dem allgemein geltenden Rechtsgrundsatz, dass ein auf einer freiwilligen Erklärung beruhendes Rechtsverhältnis erst ab Zugang dieser Erklärung wirksam wird, soweit nicht abweichende Bestimmungen wie in Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 1.3 Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

Zu den Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft und den ergänzenden Leistungen zählen neben den Vorschriften im SGB IX i. V. m. §§ 39, 40 SGB VII: Kraftfahrzeughilfe, sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Erfolgs der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe, wie z. B. Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Erhol...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Folgen des Versicherungsfalls können neben den persönlichen Beeinträchtigungen direkte Auswirkung auf den Arbeitsplatz haben. Deshalb sind in diesem Bereich folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen.[1] Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Ei...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.2 Übergangsgeld

Während der Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Versicherte nicht gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familienangehörigen sorgen. Zum Ausgleich für das fehlende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und zur Stärkung der Leistungsbereitschaft des Versicherten zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen hat er während der berufliche...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / Zusammenfassung

Überblick Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sicher. Außerdem sichern diese Träger den Lebensunterhalt der Versicherten während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigen eine bleibende Beei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Haftungssituation

Rz. 249 Wenn der Erbe den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Eigenvermögen nicht verhindern könnte, würden im Allgemeinen nur noch solche Erbschaften angenommen, deren Liquidität und Bonität von vornherein sicher wären. Letztlich wäre es dann Aufgabe des Fiskus, als subsidiärer Erbe nach § 1936 BGB Nachlässe abzuwickeln. Um eine solche Folge zu vermeiden, muss es dem Erb...mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 1 Befristung und Übertragung

Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub besteht nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG grundsätzlich nur während des jeweiligen Urlaubsjahres. Der Urlaubsanspruch ist damit grundsätzlich auf das Kalenderjahr befristet. Am Jahresende offener Resturlaub wird ausnahmsweise bis zum Ende des gesetzlichen Übertragungszeitraums, d. h. bis zum 31....mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.1 Verfall des Urlaubs nur nach Hinweis

Der EuGH hat akzeptiert, dass das nationale Recht den Verfall von Urlaubsansprüchen am Ende des Urlaubsjahres oder eines sich daran anschließenden Kalenderjahres anordnet.[2] Der EuGH fordert aber, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub wahrzunehmen. Daraus folgert er nicht, dass der Arbeitgeber ihn zum Ende des Jahres seinerseits auch ohne Antrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 2.1 Eigene Aufgaben

Die Krankenkassen stellen den Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung[1] und erheben die zur solidarischen Finanzierung erforderlichen Beiträge von Mitgliedern und Arbeitgebern.[2] Für familienversicherte Angehörige[3] werden keine Beiträge erhoben.[4]mehr

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Krankengeld (hauptberuflich... / 2.1 Wirksamkeit

Die Wahlerklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie der zuständigen Krankenkasse zugeht. Der Versicherte muss handlungsfähig nach § 11 SGB X sein. Adressat der Wahlerklärung ist die Krankenkasse, bei der das Versicherungsverhältnis besteht. § 36 SGB I ist nicht anwendbar, da die Wahlerklärung kein Leistungsantrag ist. Geht die Wahlerklärung der Krankenkasse während e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 11 Auslandsaufenthalt

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange sich Versicherte im Ausland (außerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland) aufhalten.[1] Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreisen) als auch dauerhafte Aufenthalte. Die Ruhenswirkung des Auslandsaufenthalts tritt nicht ein, solange sich Versicherte nach Eintritt der A...mehr

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Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1997 mit dem UVEG in Kraft getretene Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) dahingehend geändert , dass der Begriff der Rehaleistungen durch den Begriff der Leistungen/Maßnahmen zur Teilhabe ersetzt worden ist. Nachfolgende ...mehr

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Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 2.2 Anwendung von § 76 SGB X

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 Satz 2 findet § 76 SGB X nur in den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Anwendung. § 76 SGB X schränkt die Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten ein, d. h. von Sozialdaten, die einer in § 35 SGB I genannten Stelle von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 2.3 Gemeinsame landesbezogene Stelle

Rz. 7 § 20 Abs. 2 regelt, dass die Träger der GUV zur Förderung der Zusammenarbeit nach § 20 Abs. 1 für den Bereich eines oder mehrerer Bundesländer eine gemeinsame landesbezogene Stelle einrichten, deren Arbeit von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. koordiniert wird. Diese gemeinsame landesbezogene Stelle ist ermächtigt und befugt (§ 31 SGB I), für alle von...mehr

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Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Oberste Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist gemäß Art. 99 Abs. 2 DSGVO seit dem 25.5.2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie hat gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU. Art. 288 Abs. 2 Satz AEUV überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 19.2 Leiterinnen von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung i. S. d. § 2 SGB IX

Für Leiterinnen von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung i. S. d. § 2 SGB IX sowie deren ständige Vertreterinnen waren bis zum 20. Änderungstarifvertrag zum TVöD-BT-V bzw. Nr. 9 zum TVöD-BT-B keine Eingruppierungsmerkmale ausgebracht. Seit dem 1.7.2015 sind diese Beschäftigten wie Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.2 Die Zuordnung im Einzelnen

Vom 1.7.2015 an sind folgende Tätigkeitsmerkmale in einer höheren Entgeltgruppe als bisher vereinbart: Entgeltgruppe S 11a (Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesst...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 1 Wer wird gleichgestellt?

Nach § 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX gilt ein Mensch als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt und er einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX im Geltungsbereich des Gesetzes hat. Weiter regelt § 2 Abs. 3 SGB IX, dass Menschen mit Behinderungen mit einem GdB...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 2 Voraussetzungen der Gleichstellung

Um eine Gleichstellung erlangen zu können, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt werden. GdB zwischen 30 und 40 Zentrale Voraussetzung ist, dass man behindert ist und einen GdB von mindestens 30 und nicht höher als 40 hat. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sind "Menschen mit Behinderungen Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wech...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 4 Folgen der Gleichstellung

Mit der Gleichstellung wird der annähernd gleiche Status wie bei einer Schwerbehinderung erlangt. Dies bedeutet, dass gleichgestellte behinderte Menschen Anspruch haben auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht, einen besonderen Kündigungsschutz (siehe § 168 SGB IX), besondere Einstellungs- und Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnko...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 19.3 Leiter von Wohnheimen für behinderte Menschen

Die Eingruppierungsmerkmale von Leitern von Erziehungsheimen sowie von deren ständigen Vertretern sind durch Änderungsvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V bzw. Nr. 9 zum TVöD-BT-B um Leiter von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX sowie deren ständige Vertreter ergänzt worden. Dies betrifft die Entgeltgruppen S 15 Fallgruppe 5, S 16 Fallgruppe 5 und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.5 "Heimzulage" (Protokollerklärung Nr. 1)

Nach Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 in Teil B Abschn. XXIV der Entgeltordnung ist die "Heimzulage" an Beschäftigte für die Dauer der Tätigkeit in einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) i. H. v. 61,36 EUR monatlich, wenn in dem Heim überwiegend behinderte Menschen i. S. d. § 2 SGB IX oder Kinder und Jugen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 14 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen

Entgelttabelle S (Kinderpflegerinnen) ab 1.4.2022mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 3 Antragstellung

Die Gleichstellung ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen und von dieser festzustellen (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Eine Gleichstellung sollte beantragt werden, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist. Anhaltspunkte für eine solche Gefährdung können sein: häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten, andauernde verminderte Belastbarkeit, Abmahnungen oder Abfindungsangebote im...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 15 Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen

Entgelttabelle S (Erzieherinnen) in EUR ab 1.4.2022mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / 5 Besonderheiten bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslose mit einem GdB von 30 oder 40 können auf Antrag gleichgestellt werden, wenn sie zur Erlangung eines Arbeitsplatzes diese Gleichstellung benötigen. So kann sich die Einstellungschance eines Gleichgestellten erhöhen, wenn der potenzielle Arbeitgeber die Schwerbehindertenquote nach § 154 SGB IX, auf die ja auch Gleichgestellte angerechnet werden (s. o.), nicht erfüll...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Leistungsbezie... / 1.4 Höhe

Versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten Krankengeld in Höhe der Leistung nach dem SGB III, die zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde.[1] Eine fiktive Berechnung des Krankengeldes ist damit ausgeschlossen.[2] Einmalzahlungen werden bereits bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes und des Unterhaltsgeldes berücksichtigt, sodass es unmittelbare Auswirkunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.1 Übersicht

Eine Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD (nur) auf Antrag ist vorgesehen für Leiterinnen von Kindertagesstätten, Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und Leiterinnen von Erziehungsheimen sowie deren ständige Vertreterinnen. Von der Regelung nicht erfasst si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4.2 Bezieher von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III

Die Bezieher von Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld erhalten Krankengeld in Höhe der Leistung nach dem SGB III. Beim Arbeitslosengeld werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt. Entsprechend höhere Leistungen führen im Fall der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar zu einem höheren Krankengeld. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bleiben Einmalzahlungen außer Betracht. Hinwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gleichstellung mit schwerbe... / Zusammenfassung

Begriff Zum Jahresende 2021 lebten in Deutschland ca. 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen.[1] Davon sind gut die Hälfte in einem Alter, das ihnen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen würde. Wie hoch die Zahl der ihnen gleichgestellten Menschen ist, ist statistisch nicht erfasst. Sie dürfte allerdings höher liegen. Eine Gleichstellung ist wichtig für den Schutz vorhandener...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.1 Neue bzw. erweiterte Protokollerklärungen zu den Entgeltgruppen

Die Tarifvertragsparteien haben die neuen Protokollerklärungen Nr. 1a und Nr. 17 in die Entgeltordnung aufgenommen. Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde ergänzt. Die Protokollerklärung Nr. 1a enthält eine Zulage für Praxisanleiter (Näher hierzu Ziffer 12.7.2). Die Protokollerklärung Nr. 3 wurde um den Ausbildungsabschluss "Kinderpfleger/innen" erweitert und gilt darüber hinaus n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.9.1 Überleitung auf Antrag – § 28c TVÜ-VKA

Bei Inkrafttreten des Anhangs zu der Anlage C zum TVöD zum 1. November 2009 konnten am 1. Oktober 2005 in den TVöD übergeleitete Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C zum TVöD in die Entgeltgruppen S 8 (mit Ausnahme bei Tätigkeiten der Fallgruppe 5) oder S 9 eingruppiert gewesen wären, nach § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA wählen, ob sie nach dem Anhang zu der Anlage C zum T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 8.3 Geltungsbereich der neuen S-Tabellen

Die Regelungen zum Entgelt und zur Eingruppierung finden auf alle Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes Anwendung, die nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppiert sind. Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes im Geltungsbereich des TVöD-V bzw. des TVöD-B ergibt sich dies unmittelbar aus Nr. 3 Abs. 1 des Abschnitts D.12 der Anlage D zum TVöD-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.6.2 Überleitung in die Entgeltgruppe S 9

Die nachfolgend genannten Beschäftigten waren unter Berücksichtigung der Tätigkeitsmerkmale nach der Anlage 1a zum BAT in die Vergütungsgruppe Vb BAT eingruppiert und erhielten nach Ablauf von 4 Jahren eine Vergütungsgruppenzulage. Die der Vergütungsgruppe Vb BAT entsprechende Entgeltgruppe 9 TVöD sieht vor, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.7 Erneutes Wahlrecht zum 1.7.2015

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015 zum TVÜ-VKA ist für die Beschäftigten, die 2009 von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht haben, in § 28b Abs. 5 TVÜ-VKA erneut ein Wahlrecht eingeräumt worden, mit Wirkung zum 1.7.2015 in den Anhang zu der Anlage C zum TVöD zu wechseln. Es handelt sich dabei um folgende Beschäftigtengruppen: Beschäftigte, die durch ausdrü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.3 Gruppenleitung in Werkstätten

Entgeltgruppe S 7 Für die Eingruppierung der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in die Entgeltgruppe S 7 wird in der neuen Protokollerklärung Nr. 17 als subjektives Tätigkeitsmerkmal zusätzlich zur abgeschlossenen Berufsausbildung eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) im Sinne der Werkstättenverordnung nach dem SGB IX oder eine dieser SPZ gleichgestellte Qualifi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.2.2 Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX

Von einer Behinderung ist auszugehen, wenn bei dem zu begleitenden Versicherten körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, die den zu begleitenden Versicherten in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern. Eine so...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.2 Begleitete Person

Für den Anspruch der Begleitperson muss die begleitete Person gesetzlich krankenversichert sein, stationär im Krankenhaus behandelt werden[1], die Begleitung aus medizinischen Gründen benötigen, behindert i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX sein, keine Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX (§§ 90-150a SGB IX), § 35a SGB VIII oder § 27d Abs. 1 Nr. 3 BVG beziehen und kein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / Zusammenfassung

Begriff Wenn die Krankenkasse erkennt, dass die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann sie zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Die Krankenkasse kann nur ausnahmsweise auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht. Die A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.2.3 Leistungen der Eingliederungshilfe

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung.[1] Der Anspruch darauf ist durch die Begleitperson mit dem Antrag auf Krankengeld nachzuweisen. Dazu dient u. a. der Bewilligungsbescheid über die jeweilige Leistung der Eingliederungshilfe oder eine aktuelle Bestätigung des Leistungserbringers. Hinweis Der Anspruch au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.1 Überblick

Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als wichtigste Son...mehr