Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VII § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 36 Satz 1 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft. Durch Art 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Satz 1 ergänzt und die Sätze 2 u...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzbeitrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Regelung eines erhöhten Beitragssatzes für Mitglieder, die einen Anspruch auf Krankengeld schon vor der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit hatten, zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Auch de...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzbeträge

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbes...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 262 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 92). Die Regelung ist seitdem unverändert geblieben. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 7.8.1996 ab 1.1.1997. 1 Allgemeines 1.1...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 262, 263 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 92). Abs. 1 Satz 4 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze v. 24.7.2003 (BGBl. I S. ...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistungen bei Tod

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 258 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 91). Abs. 1a wurde durch Art. 5 Abs. 35 Nr. 1 des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl....mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt teilweise die Regelungen aus § 589 Abs. 1 RVO (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 263/95 S. 71, 258, 259 = BT-Drs. 13/2204 S. 27, 91). Abs. 1 wurde neu gefasst und Abs. 4 angefügt durch Art. 1 Nr. 3 d...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert. Vom 9.2.2...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitragssatz für Studenten und Praktikanten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 40, Art. 12 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) trat ab 1.1...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.10.2005 ergänzt durch das Freibetragsneuregelungsgesetz v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407). Abs. 1 Satz 3 wurde zum 1.7.2006 geändert du...mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII aufgenommen. Ihre heutige Fassung erlangte die Norm durch die Anpassung an die Vorschriften des SGB IX durch das Gesetz v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Höhe un...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festge...mehr

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Sommer, SGB V § 241 Allgemeiner Beitragssatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 159, Art. 46 Abs. 8 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsges...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 ist zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 12, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung...mehr

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Jung, SGB VII § 68 Höhe der Waisenrente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 am 1.1.1997 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1254). Sie übernimmt teilweise die Regelungen des § 595 RVO (vgl. zu den Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 263/95 S. 70, 71, 261 = BT-Drs. 13/2204 S. 26, 27, 92). Der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz v. 21.3.2001 (BGBl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßigter Beitragssatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (1. MPG-ÄndG) v. 6.8.1998 (BGBl. I S. 2005) ist Abs. 2 Satz 1 ab 12.8.1998 neu ...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen ...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.1.1 Unselbständige ergänzende Leistung

Rz. 3 Die Norm setzt voraus, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 35, der auf die Leistungen nach §§ 49 bis 55 SGB IX und auf die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen nach §§ 57 und 58 SGB IX verweist, gewährt werden. Das Übergangsgeld ist eine unselbständige ergänzende Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 65 Abs. 2 SGB IX und dahe...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.1.3 Akzessorietät des Anspruchs auf Übergangsleistungen

Rz. 8 Für den vollen Anspruch auf Übergangsgeld ist eine ordnungsgemäße Teilnahme an der Maßnahme erforderlich (BSG, Urteil v. 21.3.2001, B 5 RJ 34/99 R). Bleibt der Versicherte der Maßnahme fern, ist nach dem Grund der Fehlzeiten zu unterscheiden: Besteht hierfür kein wichtiger Grund, entfällt in diesem Zeitraum der Anspruch auf Übergangsgeld. Die Gewährung des Übergangsgel...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 1.6 Parallele Regelungen

Rz. 9 Eine parallele Regelung zur Witwen- und Witwerrente findet sich im Rentenrecht in § 46 SGB VI. Im Recht der Sozialen Entschädigung (SER) ist auf § 148 SGB XIV hinzuweisen. Eine dem § 65 Abs. 2 (Rentenhöhe) vergleichbare Regelung findet sich im Rentenrecht bei der Bestimmung des Rentenartfaktors nach § 67 SGB VI. Auch der in Abs. 6 geregelte Leistungsausschluss bei Vers...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsr...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.2 Umsetzung der Härtefallregelung im SGB II

Rz. 57 Die Umsetzung der Härtefallregelung als Mehrbedarfsleistung in § 21 war nicht zwingend. Insoweit war lediglich zu erwarten, dass sich die Politik nicht für die Ansiedlung einer Vorschrift in § 23 entscheiden würde, da dort einmalige und nicht laufende Bedarfe geregelt werden. In der politischen Diskussion ist kritisiert worden, dass die gesetzliche Regelung überstürzt...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Amtlichen Statistik in Deutschland (EVS 2008) hat das BMAS den ab 2011 geltenden Regelbedarf für Erwachsene und einen betragsmäßig eigenständigen Regelbedarf für Kinder und Jugendliche errechnet. Lediglich für Partner wurde eine prozentuale Ableitung (je 90 %) beibehalten. Die Fortschreibung der Regelbedarfe richtet sich...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des SGB IX. Soweit in den §§ 66 bis 71 ff. SGB IX nichts geregelt ist, gelten die Vorschriften zum Verletztengeld entsprechend.mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII aufgenommen. Ihre heutige Fassung erlangte die Norm durch die Anpassung an die Vorschriften des SGB IX durch das Gesetz v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung zum 1.7.2001.mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.2 Bezug von Renten und rentenähnlichen Leistungen

Rz. 16 Sofern der Versicherte Leistungen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB V bezieht, endet das Verletztengeld am Tag vor deren Beginn, es sei denn, dass diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen. Da auch diese Leistungen langfristig Lohnersatzfunktion haben, verhindert die Norm insoweit Doppelzahlungen. Hierzu zählen insbesondere die Rente wegen voller Erw...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 4 Der Anspruch auf Übergangsgeld besteht in den übrigen Fällen des § 35 unabhängig davon, ob die Leistung stationär, teilstationär oder ambulant erbracht wird oder Arbeitsunfähigkeit besteht oder der Betroffene wegen der Leistung zur Teilhabe an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert wird. Aus dem Sinn und Zweck der Norm, den Unterhalt zu sichern, der ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.1 Anspruchsbeginn

Rz. 3 Bei Arbeitsunfähigkeit wird gemäß Abs. 1 das Verletztengeld nach dem Gesetzeswortlaut von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung kann von jedem Arzt getroffen werden (BSG, Urteil v. 24.2.1976, 5 RKn 26/75 ). Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Beweismittel ist, ist die Feststellung für den Träger ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FD...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.2 Regelbedarfe ab 2017

Rz. 208 Für die Zeit ab dem 1.1.2017 bedarf es keiner gesonderten Bekanntgabe der Regelbedarfe mehr, weil Abs. 1a bestimmt, dass die jeweils auf der Grundlage des § 28 SGB XII i.V. mit dem RBEG neu ermittelten und ggf. aufgrund der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung fortgeschriebenen Regelbedarfe nach den §§ 28a, 40 SGB XII unmittelbar auch für die Grundsicherung f...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.5 Offenkundigkeit des fehlenden Ursachenzusammenhangs des Gesundheitsschaden mit der Spende

Rz. 22 Die Vermutung des § 12a ist widerlegbar. Abs. 1 Satz 3 lässt eine Widerlegung dieser Vermutung jedoch nur bei offenkundiger Unmöglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs nach dem Vorbild des § 63 Abs. 2 Satz 2 zu (vgl. BT-Drs. 17/9773 S. 77; Brandenburg, in: Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, § 12a Rz. 21; ähnlich: Ricke, in: BeckOGK SGB VII, § 12a Rz. 37). Während § ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.1 Abschluss der Heilbehandlung

Rz. 15 Hinsichtlich des genauen Zeitpunktes der Beendigung unterscheidet Abs. 3 Satz 2 insgesamt 3 Fallkonstellationen: Wenn die Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, dass die Versicherten eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen können, endet das Verletztengeld mit diesem Tag (Nr. 1). Eine Berufs- oder Erwerbstätigkeit steht zur Verf...mehr

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Jung, SGB VII § 13 Sachschä... / 2.4 Regress des Unfallversicherungsträgers

Rz. 24 Satz 4 regelt den Rückgriff des leistenden Unfallversicherungsträgers durch entsprechende Anwendung des § 116 SGB X. Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich § 116 SGB X (vgl. zuletzt: BGH, Urteil v. 18.5.2010, VI ZR 142/09; BGH, Urteil v. 23.2.2010, VI ZR 331/08 jeweils m. w. N.), weshalb die Bedeutung der Vorschrift in der entsprechenden Anwendung auf Aufwe...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.2 Einpersonenhaushalte

Rz. 82 Die Abgrenzung der Bedarfsstufen für die Zeit ab 2017 durch das RBEG 2017 beruht nicht mehr auf einer Unterscheidung danach, ob Erwachsene allein oder in einer Konstellation von mehreren Personen in einer Wohnung leben. Es ist nicht mehr entscheidend, ob in einer Wohnung mehrere Haushalte bestehen können oder nicht. Rz. 83 Das BVerfG habe die Festlegung einer abweichen...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.1 Berechtigte

Rz. 8 Das Bürgergeld ist grundsätzlich nicht allein den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorbehalten. Diese erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 und den Maßgaben des § 23 erhalten demgegenüber die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die unterschiedlichen früheren Begrifflichkeiten Arbeitslosengeld II und Sozialgeld h...mehr

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Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014, 921. Hausadel/Vogel, Das 5. SGB IV-Änderungsgesetz und seine rentenrechtlichen Auswirkungen, RVaktuell 2015, 147. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.3.5 Mitglieder mit Entgeltersatzleistungen (Nr. 5)

Rz. 27 Nr. 5 erfasst Mitglieder, die Verletztengeld nach § 45 SGB VII, Versorgungskrankengeld nach § 16 BVG (bis 31.12.2024: Krankengeld der sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV) bzw. ab 1.1.2025 Krankengeld der sozialen Entschädigung und Krankengeld der Soldatenentschädigung nach dem SGB XIV oder vergleichbare Entgeltersatzleistungen beziehen.mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.3 Verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Beendigung

Rz. 19 Verfahrensrechtlich hängt die Beendigung des Verletztengeldes von der Art der Bewilligung ab. Wenn es zeitlich befristet wurde, endet der Bezug automatisch mit Fristablauf. Eines aufhebenden Verwaltungsaktes bedarf es hier nicht. Wird das Verletztengeld in Form eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung gewährt, ist die Bewilligung gemäß § 48 Abs. 1 SGB X bei einer wesent...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.6 Ausschluss der Obduktion zur Feststellung der Offenkundigkeit

Rz. 23 Im Falle des Todes des versicherten Spenders, darf aus Gründen der Pietät keine Obduktion zum Nachweis der Todesursache gefordert werden. Abs. 1 Satz 3 enthält damit im letzten Halbsatz eine Sonderregelung für den Fall, dass die Hinterbliebenen bei der Aufklärung des Sachverhaltes hinsichtlich des Merkmals der Offenkundigkeit nicht mitwirken, indem sie ihren prozessual...mehr

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JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.8 Krankenversicherung/Heilbehandlung/Krankengeld

Rz. 28 Der aus der Organentnahme selbst resultierende Gesundheitsschaden unterfällt dem Schutz der Krankenversicherung. Der Lebendspender von Organen oder Geweben zum Zweck der Übertragung auf Versicherte, bei einer nach §§ 8, 8a TPG erfolgenden Spende hat Anspruch auf Leistungen nach § 27 Abs. 1a SGB V durch die Krankenkasse des Empfängers (BT-Drs. 17/9773 zu Art. 2 Nr. 2, ...mehr