Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / 4 Ausschluss anderer Leistungen

Neben der Blindenhilfe wird Hilfe zur Pflege wegen Blindheit nach dem Siebten Kapitel des SGB XII außerhalb von stationären Einrichtungen oder ein Barbetrag zum notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen i. S. d. § 27b Abs. 2 SGB XII [1] nicht gewährt.mehr

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Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Pflegeversicherung

Rz. 1067 Für die private Pflegeversicherung folgt ein Kontrahierungszwang aus § 110 SGB XI i.V.m. §§ 22, 23 SGB XI.mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / Zusammenfassung

Begriff Beim Bezug einer Rente wegen Todes aus der Rentenversicherung bzw. der Unfallversicherung wird eigenes Einkommen des Berechtigten angerechnet. In Abhängigkeit von der Höhe des eigenen Einkommens führt dies dazu, dass die Rente ggf. in niedrigerer Höhe oder gar nicht gezahlt wird. Auch wenn die Rente wegen zu hohen Einkommens nicht gezahlt wird, bleibt der Anspruch au...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / Leitsatz

Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe bemessen sich die Fahrtkosten nach der in § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, § 3 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII geregelten Fahrtkostenpauschale. Diese soll nicht die Gesamtkosten eines angemessenen Kraftfahrzeuges abdecken, sondern vielmehr die reinen Betriebskosten einschli...mehr

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Rentenanpassung / 5 Einführung der doppelten Haltelinie in den Jahren 2019 bis 2025

Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie eingeführt. Zum einen darf der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 einen Wert von 25 % nicht überschreiten. Zum anderen darf das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2025 48 % nicht unterschreiten. Bis zum 1.7.2025 muss somit bei je...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (5) Arbeitslose, Altersteilzeit

Rz. 413 Für Arbeitslose gelten, wenn die Voraussetzungen nach §§ 33 Abs. 2 Nr. 5, 237 SGB VI vorliegen, vorgezogene Altersgrenzen. Rz. 414 Die stetige Verringerung der Leistungen bis hin zum ALG II-Bezug kann auch zu einem möglichst frühen Altersrentenbezug führen (was nicht nur für den Beitragsregress nach § 119 SGB X in die Prognose einzubeziehen ist). Rz. 415 Die Inanspruch...mehr

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Blindenhilfe / 2 Höhe

Die Höhe der Blindenhilfe ist pauschaliert und gesetzlich bestimmt. Der Gesetzestext nennt gem. § 72 Abs. 2 SGB XII die bis zum 30.6.2005 geltenden Beträge für minderjährige und volljährige Leistungsberechtigte und regelt dort, dass diese Beträge jeweils entsprechend der Veränderung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung[1] anzupassen sind. Die Beträge der Bl...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 9 Zahlung

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen berücksichtigt. Ein mit Krankengeld belegter Teilmonat wird mit seinen tatsächlichen Tagen berücksichtigt (z. B. bei Krankengeld, das sich an eine andere Entgeltersatzleistung wie Übergangsgeld anschließt, oder nach einem Ruhenszeitraum).[1] Praxis-Tipp Sat...mehr

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Aktueller Rentenwert / 2 Niveausicherungsklausel

Bis zum 1.7.2025 muss bei jeder Rentenanpassung auch die Einhaltung des sog. Sicherungsniveaus geprüft werden. Unterschreitet das Sicherungsniveau vor Steuern mit dem nach § 68 SGB VI ermittelten aktuellen Rentenwert die Höhe von 48 %, so ist der aktuelle Rentenwert in der Zeit vom 1.7.2019 bis 1.7.2025 so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % betr...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Altersrente

Rz. 378 Nach § 35 SGB VI besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 5 Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Eintrittsgrenze für die Regelaltersrente ist, beginnend mit dem Jahr 2012 (§ 235 SGB VI), schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Diese stufenweise Anhebung der...mehr

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§ 6 Tabellen / e) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 311 Die Beiträge werden von den Unternehmern (Arbeitgeber) allein getragen (§ 150 SGB VII). Die freiwillig Versicherten tragen ihre Beiträge vollständig selbst (§ 150 Abs. 1 S. 2 SGB VII). Rz. 312 Die Bemessung der Beiträge ergibt sich aus §§ 152 ff. SGB VII. In der gewerblichen Wirtschaft erfolgt die Finanzierung der Unfallversicherung durch Beiträge, die allein von den ...mehr

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Entgeltpunkte (Zeiten einer... / Zusammenfassung

Begriff Rentenversicherte (z. B. nachversicherte Soldaten auf Zeit), die an einer besonderen Auslandsverwendung teilgenommen haben (z. B. Einsatz in Afghanistan), erhalten für solche Zeiten seit 13.12.2011 einen Zuschlag an Entgeltpunkten. Die Auslandsverwendung muss insgesamt einen gewissen Umfang erreicht haben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Z...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft

Rz. 1042 Die GKV erhebt keine Prämien, sondern Beiträge. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findet keine individuelle Risikoprüfung statt; die GKV ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen Bewerber aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Rz. 1043 Die Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) besteht unabhängig vom Willen der Beteiligten und unabhängig von...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Bürgergeld

Rz. 1053 Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II, Sozialgeld) in "Bürgergeld" umbenannt.[1117] Für Bezieher von Bürgergeld gilt § 5 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 5a SGB V n.F.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Weitere Träger

Rz. 1253 Die Rechtsprechung zur Einziehungsermächtigung bezieht sich ausschließlich auf den Forderungsübergang auf einen Träger der Sozialhilfe, für dessen Leistungen der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) gilt.[1282] Siehe Rdn 63, 1298; § 3 Rdn 208. Rz. 1254 Weitere Ausnahmen gelten bei Rechtsnachfolge [1283] und für Ansprüche, die nur sukzessive nach § 6 EFZG, § 86 VVG (...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Verwendung

Rz. 141 Das Schmerzensgeld gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Rz. 142 Für die Bezahlung eines Betreuers muss Schmerzensgeld nicht eingesetzt werden (§ 1836c Nr. 2 BGB a.F. i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII).[108] § 1880 BGB setzt § 1836c BGB a.F. fort.[109] Rz. 143 Zur Prozesskostenhilfe § 3 Rdn 6 f.mehr

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Altersteilzeit (rentenrecht... / Zusammenfassung

Begriff Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gegenwärtig ist ein Anspruch auf Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben. Gleichwohl ist die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem A...mehr

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Anpassung (Entgeltersatzlei... / 2 Zeitpunkt

Eine Entgeltersatzleistung wird nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst (individueller Anpassungszeitpunkt). Entscheidend ist der letzte Kalendertag des Bemessungszeitraums, unabhängig von dessen Dauer. Das gilt auch, wenn sich eine Entgeltersatzleistung an eine andere anschließt und zur Berechnung auf denselben Bemessungszeitraum zurückgegri...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Erwerbsminderungsrente

Rz. 395 Die Bestimmungen für die Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) wurden angeglichen. Die Übergangszeiten für die Rentenkürzungen beschreiben die in §§ 264c, 265 SGB VI enthaltenen Tabellen.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.2 Freiwillig Versicherte/versicherungspflichtige Selbstständige

Für Leistungsempfänger mit Arbeitseinkommen und von der Versicherungspflicht befreite Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt, die im Kalenderjahr vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, wird die Berechnungsgrundlage aus 80 % des diesen Beiträgen zugrunde liegenden Einkommens ermittelt.[1] Berücksichtigt werden neben ...mehr

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Krankengeld (Beiträge) / 4 Beitragstragung

Die Beiträge werden von der Krankenkasse und dem Versicherten jeweils zur Hälfte getragen, soweit sie auf die Leistung (Zahlbetrag des Krankengeldes) entfallen. Der darüber hinausgehende Beitrag geht ausschließlich zulasten der Krankenkasse. Hinweis Leistungen nach dem SGB III Wenn sich das Krankengeld nach den Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) richtet, werden die...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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Persönliche Entgeltpunkte / 1 Bestandteil der Rentenformel

In der Rentenformel werden aus der Summe sämtlicher Entgeltpunkte durch Multiplikation mit dem Zugangsfaktor die persönlichen Entgeltpunkte ermittelt. Wiederum durch Vervielfältigung mit dem Rentenartfaktor und mit dem aktuellen Rentenwert errechnet sich die Monatsrente.[1] Entgeltpunkte und persönliche Entgeltpunkte sind auf 4 Dezimalstellen zu berechnen.[2]mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 5 Anpassung

Übergangsgeld wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums erhöht.[1] Hierzu wird das der Berechnung zugrunde gelegte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen mit dem festgelegten Anpassungsfaktor multipliziert. Das Übergangsgeld wird nur angepasst, wenn der Anpassungsfaktor den Wert 1,0000 überschreitet.[2] Eine Absenkung ist ausgeschlossen. Das Ü...mehr

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Verletztengeld (Berechnung) / 1.1.3 Höchstregelentgelt

Bei der Berechnung des kumulierten Regelentgelts werden laufendes und einmaliges Arbeitsentgelt ohne Rücksicht auf Leistungsbemessungsgrenzen berücksichtigt. Das kumulierte Regelentgelt wird mit dem zu berücksichtigenden Höchstregelentgelt verglichen; ggf. ist das Regelentgelt auf das Höchstregelentgelt zu begrenzen. Das Höchstregelentgelt entspricht dem 360. Teil des Höchst...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (bb) Beitragsregress

Rz. 354 Ein Beitragsregress nach § 119 SGB X kommt auch bei Ausländern in Betracht. Es sind bei ausländischen Verletzten RV-Beiträge zu erstatten, wenn und solange für diese Personen Pflichtbeiträge an einen deutschen RVT (DRV) abgeführt worden wären. Der Regress nach § 119 SGB X stellt weder auf die Staatsangehörigkeit des Verletzten, noch auf den Unfallort, noch auf den Be...mehr

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Nachzahlung von freiwillige... / 2 Außerordentliche Nachzahlung

Für Beitragslücken, die bei bestimmten Personenkreisen aus besonderen Gründen vorliegen, ist eine Nachzahlung von Beiträgen zulässig. Nachzahlungsberechtigt sind nach § 209 Abs. 1 SGB VI nur Personen, die im Zeitpunkt der Nachzahlung versicherungspflichtig in der Rentenversicherung oder zur freiwilligen Rentenversicherung berechtigt sind. Eine Nachzahlung von Beiträgen ist n...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsamt

Rz. 1304 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung erfolgt nach § 116 SGB X (§ 116 Abs. 10 SGB X). Auch soweit der Verletzte im Unfallzeitpunkt noch nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z.B. Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten, anderen nicht-sozialversicherungspflichtigen Personen wie Beamte), ist ein Forderungsübergang auf die Bundesagent...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

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Entgeltpunkte (aus geringfü... / 2 Aufstockung der Pauschalbeiträge

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die sich nicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit haben lassen bzw. die bereits nach dem bis zum Jahr 2012 geltenden Recht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und somit weiterhin versicherungspflichtig sind, gelten keine Besonderheiten bei der Ermittlung der Entgeltpunkte, wenn sie den Arbeitg...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Zuständigkeitswechsel zur Unfallversicherung

Rz. 1330 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall als Arbeitsunfall oder Wegeunfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus (auch Rdn 547).[1365] Rz. 1331 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse auß...mehr

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Verletztengeld (Berechnung) / Zusammenfassung

Begriff Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts. Dabei ist das Regelentgelt ggf. auf das Höchstregelentgelt (360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes) zu begrenzen. Der Höchstjahresarbeitsverdienst ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Bei Versicherten, deren Verletztengeld aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, darf das Verlet...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Voraussetzung der Rentengewähr

Rz. 370 Die Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 33 SGB VI): Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) setzt kumulativ voraus (§ 34 SGB VI): (a) Mindestversicherungszeit Rz. 371 Grundlegende Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit. Diese beträgt 60 Beitragsmonate (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Ausnahmen gelten für Arbeitsunfälle und in j...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Rechtsnachfolge des abgefundenen Leistungsträgers

Rz. 1322 Bei einem Wechsel des zuständigen SVT übernimmt der nachfolgende SVT den Regressanspruch in dem Zustand, in dem er sich beim Wechsel der Zuständigkeit befand.[1355] Einreden und Einwendungen, Vergleiche und Anerkenntnisse können der Forderung des Rechtsnachfolgers daher entgegengehalten werden.[1356] Rz. 1323 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen ein...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Versicherungsrechtliche Aspekte

Rz. 373 Manche Rentenarten verlangen die Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen, z.B. bei der Altersrente für Frauen (§ 237a SGB VI). Rz. 374 Versicherte, deren anhaltende volle Erwerbsminderung bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit eintrat, haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen (§ 43 Abs. 6 S...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) ALG II, Sozialhilfe

Rz. 380 Für den Bezug von ALG II [300] und Sozialhilfe enthalten § 7a SGB II und § 41 SGB XII entsprechende Tabellen.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Prozessuales

Rz. 60 Veränderungen sind prozessual u.U. noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung einzubeziehen. Eine gerichtliche Hinweispflicht auf die Möglichkeiten einer gewillkürten Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) oder einer Abtretung des Schadensersatzanspruchs besteht nicht.[41] Wichtig sind u.a. die zur Aktivlegitimation aufgezeigten Aspekte (Rdn 276 ff., § 3 Rdn 44 ff., 117 ff...mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fahrtkosten in der Verfahrenskostenhilfe

§ 76 FamFG; § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO; § 82 Abs. 2 SGB XII; § 3 Abs. 6 Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII Leitsatz Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe bemessen sich die Fahrtkosten nach der in § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, § 3 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII geregelten Fahrtkostenpauschale. Dies...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Geringfügige Beschäftigung, Mindestlohn

Rz. 241 Die Quartalsberichte der DRV Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) geben Auskunft zur Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.[246] Rz. 242 Die Anzahl der geringfügig Beschäftigten steigt zwar an, der prozentuale Anteil der "RV-Aussteiger" (Opt-out) bleibt aber im gewerblichen Bereich konstant unter 21 %, im Haushalt unter 15 %. Rz. 243 Abbildung ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mitgliedschaft

Rz. 1060 Vor allem Beamte, beamtenähnlich abgesicherte Personen sowie hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind aus der Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 5 SGB V bzw. § 6 Abs. 1 SGB V herausgenommen und werden der PKV zugeordnet. Rz. 1061 Soweit Personen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreit sind, besteht vi...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Arbeitnehmer

Rz. 336 Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 360). Rz. 337 Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pfändung / 8 Pfändbarkeit von Corona-Sonderzahlungen

Zahlungen in Pflegeeinrichtungen: Nach § 150a SGB XI waren Pflegeeinrichtungen aufgrund der besonderen Anforderungen während der Corona-Pandemie verpflichtet, ihren Beschäftigten im Jahr 2020 eine einmalige Sonderleistung zu zahlen (Corona-Prämie). Gleiches galt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in Einrichtungen nach Satz 1 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eine...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsverwaltung

Rz. 1288 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung (§ 127 AFG a.F. [1317]) erfolgt erst mit Bewilligung der Leistung (z.B. Gewährung von ALG oder Umschulung) und auch nur im Umfang der jeweiligen Bewilligung. [1318] Das gilt auch für Leistungen nach den Folgevorschriften des AFG im SGB III [1319] und SGB II, soweit Unfälle abzuwickeln sind, die sich vor dem 1.7.1983 erei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Systemveränderungen

Rz. 1405 Werden neue gesetzliche Ansprüche begründet, dürfte gerade in Fällen sog. Systemänderungen [1481] (z.B. der Einführung von Pflegeleistungen mit dem SGB V und SGB XI) eine Anpassung notwendig werden.[1482] Rz. 1406 Änderungen in der Gewährung von Blindengeld berechtigen nicht zur Abänderung von Abfindungsvergleichen.[1483] Rz. 1407 Dass der Ersatzpflichtige an einen Dri...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Besondere Berufsgruppen

Rz. 416 Für manche Berufsgruppen gelten allgemein vorzeitige Altersgrenzen.[307] Rz. 417 Für Polizei- und Polizeivollzugsbeamte, ebenso Feuerwehrleute (z.B. § 107 Abs. 2 ThürBG), gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgte im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrech...mehr

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Entgeltpunkte (aus geringfü... / 3 Keine Zuschläge an Entgeltpunkten bei anderer Geringfügigkeit

Nach § 5 Abs. 2 SGB VI versicherungsfreie geringfügige selbstständig Tätige sowie kurzfristig Beschäftigte erhalten keine Zuschläge an Entgeltpunkten, da auch keine Pauschalbeiträge nach den §§ 172 Abs. 3 und 3a, 276a SGB VI zu zahlen sind.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / bb) Erwerbsschaden

Rz. 433 Hinsichtlich der Höhe gelten die Ausführungen zum Erwerbsschaden entsprechend.[323] Rz. 434 Soweit 400 EUR-Jobs in Betracht kommen, entfällt mangels entgangenen Pflichtbeitrages ein Regress.[324] 450 EUR-Jobs sind hingegen differenziert zu betrachten:[325] Da mehr als 80 % der Beschäftigten gegen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung optiere...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Ohne Mitverantwortlichkeit

Rz. 118 Der Sozialversicherte, den keine Mitverantwortlichkeit dem Grund oder der Höhe nach an seinem Schaden trifft, hat ein uneingeschränktes Quotenvorrecht (§ 116 Abs. 2 SGB X), das sich unabhängig von der Kongruenz zu Leistungen eines oder mehrerer SVT oder SHT auf den gesamten Schaden bezieht.[113] Rz. 119 Es steht die Haftungshöchstsumme in voller Höhe und uneingeschrän...mehr